Diese Arbeit handelt von der Haftung des Arbeitnehmers bei nicht Corona-Konformen Verhalten und der dazuführenden Schädigung des Arbeitgebers und der Kollegen.
Arbeitnehmer treffen während der Corona-Pandemie zahlreiche arbeitsschutzrechtliche Pflichten. Sie haben nicht nur sich selbst zu schützen, sondern auch ihre Kollegen (§ 15 I ArbSchG). Konkretisiert werden diese arbeitsschutzrechtlichen Pflichten durch Weisungen des Arbeitgebers, der insbesondere die Corona-Arbeitsschutzstandards und -regeln berücksichtigen muss. Verstößt ein Arbeitnehmer schuldhaft im Betrieb gegen die entsprechenden pandemiebedingten Vorgaben, fragt es sich, ob er für die dadurch entstehenden Schäden beim Arbeitgeber sowie bei durch von ihm mit COVID-19 infizierte Kollegen haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Möglicherweise ist der Anspruch wegen § 105 SGB VII ausgeschlossen. Kann, falls die Berufsgenossenschaft Leistungen wegen einer Corona-Infektion des Kollegen gewährt, diese den verantwortlichen Arbeitnehmer nach § 110 SGB VII in Regress nehmen? Haftet der Arbeitnehmer womöglich auch straf- bzw. bußgeldrechtlich?
Die Corona-Pandemie ist seit einiger Zeit das bestimmende Thema. Auch in der Arbeitswelt wirft die Pandemie zahlreiche neue Fragen auf. So erlangen auch altbekannte Themen, wie die Haftung des Arbeitsnehmers, große Bedeutung. Denn nicht nur die Arbeitnehmer selbst sind durch eine Infizierung gefährdet, sondern auch für den Arbeitgeber bringen betriebliche Infektionsgeschehen große wirtschaftliche Gefahren mit sich.
Gliederung:
A. Themenhinführung
B. Haftung gegenüber infizierten Kollegen
I. Haftung aus § 823 I BGB
1. Rechtsgutverletzung und Handlung
2. Sozialadäquanz und allgemeines Lebensrisiko einer Infizierung
3. Beweisprobleme bei der Kausalität
a) Beweislastumkehr
b) Abstellen auf Anscheinsbeweis
aa) Absichtliches Anhusten
bb) Ansteckung im Betrieb
4.Verschulden
II. Straf- und bußgeldrechtliche Haftung aus § 823 II BGB
III. Haftung aus § 826 BGB
IV. Schaden
C. Haftungsersetzung durch Versicherung, § 105 SGB VII
I. Betriebliche Tätigkeit
II. Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung
1. Unfall
2. Berufskrankheit
3. Die unversicherte Allgemeingefahr
a) Haltung der DGUV zu Beginn der Pandemie
b) Kritik an der Einschätzung der DGUV und Einlenken der DGUV
4. Unfall bei versicherter Tätigkeit
5. Ausschluss bei Vorsatz
6. Mögliche Konstellationen im Ergebnis
III. Regress der Berufsgenossenschaft
IV. Regressverzicht
V. Zwischenfazit
D. Haftung gegenüber dem Arbeitgeber für Sach- oder Vermögensschäden
I. Haftungsbegründung aus §§ 280 I, 241 II i.V.m. 611a BGB
II. Deliktische Haftungsbegründung
III. Schadensentstehung
IV. Schadensumfang
1. Substanzschäden
2. Schadensersatz wegen der Belastung mit Verbindlichkeiten
3. Schaden durch entgangenen Gewinn
V. Zusätzliche Beweisprobleme bei der Kausalität
VI. Mitverschulden
1. Echtes Mitverschulden
2. Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung
a) Grundlagen
b) Haftung nach Verschuldensgrad
E. Fazit und Ausblick
- Quote paper
- Niclas Herboth (Author), 2021, Nicht Corona-Konformes Verhalten von Arbeitnehmern. Haftung wegen Schädigung des Arbeitgebers und Kollegen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1147008
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