Internationale Organisationen als Nachweis für die Weltgesellschaft? Die Einordnung multilateraler Organisationen in Luhmanns Systemtheorie


Term Paper, 2021

24 Pages, Grade: 1,3

Benjamin Waldmann (Author)


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Internationale Organisationen
2.1. Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR)
2.2. Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)
2.3. Welthandelsorganisation (WTO)
2.4. Internationales Olympisches Komitee (IOC)
2.5. Vereinte Nationen (UN)

3. Weltgesellschaft und Organisationen nach Luhmann
3.1. Weltgesellschaft als Teil der Evolutionstheorie
3.2. Weltgesellschaft als Teil der Systemtheorie
3.3. Organisationen

4. Analyse

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Ein festgefahrener Tanker auf dem Suez-Kanal, eine weltweite Pandemie oder ein Aufstand am US-Kapitol – drei Ereignisse, die vermutlich eine Mehrheit aller Menschen auf dem ganzen Erdball wahrgenommen haben. Über die gesprochen, geschrieben und gepostet wurde – in Echtzeit und durch das Internet, egal von welchem Ort oder aus welchem Land. Sei es als Zoom-Meeting zwischen Regierungschef:innen, als Meme in Internetforen oder als Tweet bei Twitter. Eine globale Vernetzung, dessen heutige Ausdehnung weit über das hinausgeht, was sich viele Menschen vor 20 oder 25 Jahren überhaupt vorstellen konnten. Für Niklas Luhmann ist diese „Vermehrung und Verdichtung des Kommunikationsnetzes der Gesellschaft“ (Luhmann 1997, S. 151) ein Zeichen und eine Voraussetzung für die Weltgesellschaft.

Der Begriff „Weltgesellschaft“ ist bei Niklas Luhmann kein normativ gewünschter Zustand oder gar Ziel politischer Bestrebungen im Sinne einer Weltregierung oder eines Weltstaates. Weltgesellschaft ist bei Luhmann wichtiger Teil seiner Systemtheorie und gleichzeitig seiner soziologischen Evolutionstheorie. In der vorliegenden Hausarbeit liegt der Fokus auf diesen beiden Aspekten: Die Entstehung und die Voraussetzungen der Weltgesellschaft in der Theorie und ein möglicher Nachweis einer Weltgesellschaft in der Praxis. Dieser Nachweis kann anhand vieler Kriterien erfolgen, denn Luhmann führt selbst unterschiedliche Kriterien in seiner Theorie auf. Da wäre zum einen die voran genannte Verdichtung des Kommunikationsnetzes, die weltweite Vernetzung des Verkehrs, die Möglichkeit, dass alle Menschen miteinander interagieren können, sowie einige weitere Argumente, die in der Hausarbeit leider nur am Rande beleuchtet werden können.

In dieser Hausarbeit gehe ich der Frage nach, ob Internationale Organisationen ein Nachweis für die Weltgesellschaft sind. Denn für Luhmann ist die Steigerung und Generalisierung des Systemprinzips „Organisation“ ein Mechanismus, um in einer „komplexer und unübersichtlicher gewordenen gesellschaftlichen Umwelt zu bestehen“ (Luhmann 2005, S. 78). Um jedoch analysieren zu können, ob Internationale Organisationen ein Nachweis sind, bedarf es vorweg der Definition, was „Umwelt“, „System“ und „Organisationen“ überhaupt sind, wie sie zu dem Begriff „Weltgesellschaft“ stehen und welche Funktion sie in Luhmanns Systemtheorie übernehmen. Um den Bezug zur Praxis herzustellen, werden der Arbeit Kurzporträts von fünf unterschiedlichen und vor allem multilateralen Organisationen vorangestellt. Angefangen mit der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), die historisch betrachtet die erste Organisation ist, die sich über die neuzeitlichen Staatsgrenzen hinweg gründete und noch heute besteht. Sowie vier Organisationen aus unterschiedlichen Funktionssystemen: Aus dem Recht der Internationale Strafgerichtshof, aus der Wirtschaft die Welthandelsorganisation, aus dem Sport das Internationale Olympische Komitee und aus der Politik die Vereinten Nationen. Die Auswahl der Organisationen erfolgt (abgesehen von der ZKR als historisches Beispiel) beliebig, dennoch bewusst aus unterschiedlichen Funktionssystemen. Eine Einschränkung bspw. auf rein politische Organisationen, wie sie häufig in der Politikwissenschaft angeführt werden, um eine Abwanderung von Kompetenzen von der nationalstaatlichen auf eine internationale Ebene aufzuzeigen, würde stillschweigend ein Primat der Politik annehmen (ebd., S. 71). Dies lehnt jedoch Luhmann strikt ab, da die unterschiedlichen Systeme in der Gesellschaft (z.B. Recht, Wirtschaft, Politik und Kunst) nebeneinander und nicht hierarchisch existieren. Auch wenn über jede der hier aufgeführten Organisationen ganze Bücher verfasst werden können, reichen für unsere Zwecke Kurzporträts aus, da nicht ihre Verfasstheit oder innere Struktur, sondern rein ihre Funktion als Organisation für diese Arbeit beleuchtet werden soll.

Niklas Luhmann lebte von 1927 bis 1998 und verfasste seine soziologische Theorie und damit auch die Theorie der Weltgesellschaft lange bevor die globale Vernetzung der Kommunikation soweit fortgeschritten war wie heute. Wörter wie „Zoom-Meeting“, „Meme“ oder „Tweet“ finden sich sicher nicht in seinem berühmten Zettelkasten. Jedoch erlebte er die Hochzeit der Gründungen Internationaler Organisationen, die nach dem zweiten Weltkrieg einsetzte (Peters et al. 2012, S. 5). Das macht die Betrachtung von Organisationen als Teil einer funktional differenzierten Gesellschaft und insbesondere als Kriterium einer von Luhmann angenommenen Weltgesellschaft besonders interessant. Gleichzeitig gehen sie als Teil seiner umfassenden soziologischen Theorie über eine rein politikwissenschaftliche Betrachtung von Globalisierung und der Veränderung von Staatlichkeit hinaus. Für diese Betrachtung soll diese Arbeit einen Beitrag leisten.

2. Internationale Organisationen

EU, NATO oder die Weltbank - heutzutage sind Internationale Organisationen kaum noch wegzudenken. Als Ursprung moderner Organisationen gilt der Wiener Kongress von 1814/1815, wobei schon der Attische Seebund (5. Jahrhundert vor Christus) oder die Hanse (12. Jahrhundert nach Christus) als Vorläufer angesehen werden können (Peters et al. 2012, S. 4). Politikwissenschaftlich werden multilaterale bzw. Internationale Organisationen definiert als „ein auf völkerrechtlichem Vertrag beruhender mitgliedschaftlich strukturierter Zusammenschluss von zwei oder mehreren Völkerrechtssubjekten (meist Staaten), der mit eigenen Organen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse besorgt“ (Schmahl 2019, S. 333). Damit unterscheidet sich die politikwissenschaftliche Definition von der soziologischen Definition von Organisationen nach Niklas Luhmann (s. 3.3), was in der Analyse daher besonders zu beleuchten und zu diskutieren sein wird. Fünf Beispiele Internationaler Organisationen werden hier kurz vorgestellt:

2.1. Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR)

Die ZKR wurde 1815 durch den Wiener Kongress eingesetzt und ist damit die erste moderne Internationale Organisation weltweit (Hawdon 1996, S. 3f). Ihr gehören mit Belgien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz fünf Mitgliedsstaaten an, elf weitere Staaten haben Beobachterstatus. Ihre anfängliche Aufgabe war es die Freiheit der Schifffahrt auf dem Rhein sicherzustellen, was 1868 erweitert wurde um die Gewährleistung der Prosperität der Schifffahrt und der Sicherheit für Schifffahrt und Umwelt. Sie ist verordnungsrechtlich zuständig für die Güter- und Personenbeförderung auf dem Rhein. So ist die ZKR verantwortlich für Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, für Arbeitsbedingungen des Schiffspersonals bis hin zu polizeilichen Vorschriften. Heutzutage ist die ZKR wichtiger Teil der europäischen Verkehrspolitik und konzentriert sich nicht mehr nur auf den Rhein, sondern im weitesten Sinne auch auf alle anderen europäischen Wasserstraßen (ZKR, online).

2.2. Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Der IStGH ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz im niederländischen Den Haag und wurde auf einer diplomatischen Staatenkonferenz der Vereinten Nationen (UN) vom 15.-17. Juli 1998 in Rom mit dem „Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs“ gegründet und hat am 1. Juli 2002 seine Arbeit aufgenommen (Fixson 2005, S. 207f). Dieses Römische Statut bildet gleichzeitig die juristische Grundlage des Gerichts und klärt dessen Zuständigkeit: Der IStGH ist für individualstrafrechtliche Verantwortlichkeit natürlicher Personen ab 18 Jahren zuständig, wenn der:die Täter:innen- oder Tatortstaat ein Vetragsstaat des Römischen Statuts ist und wenn die Taten nach Inkrafttreten bzw. nach Ratifizierung des Statuts begangen wurden (Ahlbrecht 1999, S. 362ff.). Die Verbrechenstatbestände des Römischen Statuts beschränken sich auf die schwersten Verbrechen von internationaler Bedeutung. Dazu gehören Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression (ebd., S. 364f). Insgesamt sind 123 Staaten Vertragsstaaten des Römischen Statuts, darunter alle Staaten der EU sowie eine Mehrheit der afrikanischen und lateinamerikanischen Staaten. Einige Staaten haben jedoch die Unterschrift des Statuts nicht ratifiziert oder haben sie im Nachhinein zurückgezogen, dazu gehören z.B. die USA, Russland, Ägypten und der Iran. Einige Staaten waren wiederum nie Teil des Römischen Statuts, wie z.B. China, Indien, Türkei, Indonesien, Kuba oder Nordkorea (ICC, online). Damit ist der IStGH in seiner Gerichtsbarkeit nicht weltweit zuständig.

2.3. Welthandelsorganisation (WTO)

Die WTO (World Trade Organization) wurde am 1. Januar 1995 gegründet und ist im Wesentlichen eine intergouvernementale, das heißt auf die Zusammenarbeit von Regierungen basierende, organisierte Institution. (Helmedach 2012, S. 283ff.). Als direkte Nachfolgeorganisation des internationalen Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) von 1947 ist das wesentliche Ziel der WTO der Aufbau eines funktionsfähigen multilateralen Handelssystems durch den Abbau von Zöllen und Handelsbarrieren, sowie der Reziprozität und der Nichtdiskriminierung zwischen Handelspartner:innen. Um diese Ziele umzusetzen, agiert die WTO als Kontrollorgan, als Streitschlichtungsinstanz und als Verhandlungsforum. Die Liberalisierung der Märkte gilt als wesentliches Selbstverständnis der WTO (ebd., S. 285f.). Mitglieder der WTO sind Nationalstaaten. So gehörten zu den 23 Gründungsmitglieder des GATT-Regimes 1947 bspw. die USA, Großbritannien, Frankreich, Brasilien, Indien und Pakistan. Bis Ende der 1980er Jahre wuchs die Anzahl auf 90 Mitglieder, darunter alle westlichen Demokratien. Heute sind 164 Staaten Teil der WTO. 25 Staaten (insbesondere aus Nordafrika und dem Nahen und Mittleren Osten) sind Beobachter. Damit ist die WTO weltumspannend aktiv und ihre Regeln und Vergünstigungen gelten zwischen fast allen Nationalstaaten. Die wenigen Ausnahmen sind Nordkorea und Eritrea sowie Kleinstaaten in Europa (San Marino & Monaco) oder Inselstaaten im Pazifik (z.B. Nauru, Mikronesien) (WTO, online).

2.4. Internationales Olympisches Komitee (IOC)

Das IOC (International Olympic Committee) ist eine internationale nichtstaatliche und nicht profitorientierte Organisation und eingetragen als Verein nach Schweizer Recht mit Sitz im schweizerischen Lausanne (Hübner 1995, S. 229). Es ist damit die einzige nicht multilaterale Organisation unter diesen fünf beispielhaften Kurzporträts, da hier keine Staaten zusammenarbeiten bzw. Mitglied sind. Der wesentliche Zweck der Organisation ist die Zusammenführung von Athlet:innen aus der ganzen Welt zu einem regelmäßigen sportlichen Wettstreit, bekannt als die Olympischen Winter- und Sommerspiele. Die Gründung geht zurück auf den Internationalen Sportkongress vom 16. – 23. Juni 1894 an der Sorbonne in Paris, auf dem durch Betreiben des französischen Pädagogen Baron Pierre de Coubertin die Wiederbelebung der Olympischen Spiele der Antike beschlossen wurde und die Mitglieder des ersten Olympischen Komitees gewählt wurden (ebd., S. 228). Die ersten Olympischen Spiele der Neuzeit fanden zwei Jahre später 1896 in Athen statt. Die Mitglieder des IOC sind natürliche Personen, die das IOC in ihren Herkunftsländern repräsentieren. Sie sind jedoch nicht von ihren Ländern delegiert, noch vertreten sie ihre Länder im IOC. Nach der Olympischen Charta (DOA 2014, S. 20ff.) werden neue Mitglieder durch das bestehende IOC selbst rekrutiert und gewählt. Die Mitgliederzahl darf 115 nicht überschreiten. Das IOC setzt sich zusammen aus aktiven Athlet:innen, Präsident:innen und Führungspersonen der vom IOC anerkannten internationalen Sportfachverbänden (IF), sowie der Nationalen Olympischen Komitees (NOK). Die Mehrheit der maximal 115 Mitglieder des IOC dürfen jedoch keine der genannten Funktionen haben (ebd., S. 21) und sind bspw. ehemalige Athlet:innen oder stammen wie schon Pierre de Coubertin aus dem Adel. Aktuell hat das IOC 103 Mitglieder, einen Ehrenpräsidenten, 45 Mitglieder ehrenhalber (meist ehemalige Mitglieder, die die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht haben) und 2 Ehrenmitglieder (IOC, online).

2.5. Vereinte Nationen (UN)

Die UN (United Nations) oder auch UNO (United Nations Organization) ist zunächst eine klassische multilaterale Organisation, die nur so agieren kann, wie die sie tragenden Mitgliedsstaaten nach Abwägung ihrer eigenen Interessen gestatten (Varwick 2012, S. 252f.). Zur Besonderheit der UN, im Gegensatz zu allen anderen Internationalen Organisationen, gehört, dass faktisch alle Nationalstaaten der Welt Mitglied der Organisation sind: Das sind aktuell 193 Staaten plus der Heilige Stuhl/Vatikanstadt und der Staat Palästina, die einen Beobachterstatus bei der UN haben (UN, online). Gleichzeitig wird aber auch die Anerkennung als eigenständiger Nationalstaat mit der Mitgliedschaft der UN gleichgesetzt oder durch diese erreicht, was ihr (wenn auch nicht völkerrechtlich) so doch de facto einen konstitutiven Charakter verleiht. Die UN wurde im Jahr 1945 (die unterzeichnete Charta trat am 24.

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Details

Title
Internationale Organisationen als Nachweis für die Weltgesellschaft? Die Einordnung multilateraler Organisationen in Luhmanns Systemtheorie
College
Bielefeld University  (Fakultät für Soziologie)
Course
Politische Soziologie
Grade
1,3
Author
Year
2021
Pages
24
Catalog Number
V1147211
ISBN (eBook)
9783346528421
ISBN (Book)
9783346528438
Language
German
Keywords
Luhmann, Weltgesellschaft, Systemtheorie, International, Organisationen, WTO, Vereinte Nationen, Welthandelsorganisation, IOC, Internationale Organisationen, Organisationssoziologie, Politik, UN, System, Umwelt, Soziale Systeme, Autopoeisis, Evolution, Teilsystem, Funktionssystem, Kommunikation
Quote paper
Benjamin Waldmann (Author), 2021, Internationale Organisationen als Nachweis für die Weltgesellschaft? Die Einordnung multilateraler Organisationen in Luhmanns Systemtheorie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1147211

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Die Einordnung multilateraler Organisationen in Luhmanns Systemtheorie



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