Die bidūn und die Problematik der kuwaitischen Staatsangehörigkeit. Zur Situation Staatenloser in Kuwait


Thèse de Master, 2021

87 Pages, Note: 2,0

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichte Kuwaits
2.1. Kuwaits Besiedlung und die Sabäh
2.2. Frühe Staatsbildung

3. Das Öl, die Stämme und Massenbeschäftigung
3.1. Öl und seine sozialen Auswirkungen

1. Einleitung

Das Wort bidün bedeutet im Deutschen „ohne“ und ist die arabische Abkürzung für bidün ginsiyya (staatenlos).1 Der Begriff bezieht sich hauptsächlich auf jene sozialen Gruppen, die ihre Staatsangehörigkeit nicht nachweisen konnten und keinen Nachweis über die Zugehörigkeit und den Zugang zur Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erbracht haben. Der Begriff und die Erscheinung sind vor allem in den Golfstaaten gängig.2

Heute gibt es weltweit immer noch mehr als 12 Millionen Staatenlose.3 Die genaue Anzahl der bidün in Kuwait ist nicht dokumentiert, da Kuwait seit 1995 aufgehört hat, sie in die Volkszählung aufzunehmen.4 Die Anzahl der bidün basiert daher auf Schätzungen, und schwankt zwischen 88.000 und 106.000.5 In beiden Fällen ist dies eine bedeutende Bevölkerungsgröße, insbesondere für ein kleines Land wie Kuwait. Nach offiziellen Angaben leben im Jahr 2021 rund 4,3 Millionen Menschen im Land, von denen 1,1 Millionen, knapp 30 %, kuwaitische Staatsangehörige sind.6 Auch wenn man die niedrigere Schätzung der b/öün-Bevölkerung (88.000 Personen) akzeptiert, würde diese ca. 8 % der kuwaitischen Staatsangehörigen entsprechen.

Zwar gibt es keine eindeutigen Statistiken, doch viele, wenn nicht die meisten Staatenlosen in Kuwait, die in der Fremdbezeichnung bidün genannt werden, haben einen arabisch-muslimischen Beduinenhintergrund, auch wenn sie sich lange Zeit in städtischen Gebieten niedergelassen haben.7 Dennoch sind die bidün keine völlig homogene Gruppe. Einige bidün nehmen an, dass sie aufgrund ihrer Stammeszugehörigkeit staatenlos blieben. Andere wurden staatenlos, weil sie zu Schlüsselmomenten in der kuwaitischen Geschichte nicht als Bürger registriert wurden, vor allem in der Zeit der Unabhängigkeit im Jahr 1961. Einige andere blieben staatenlos, weil sie in das neue unabhängige Land einwanderten und sich dort niederließen, ohne jemals die Gelegenheit zur Einbürgerung als kuwaitische Staatsangehörige erhalten zu haben. Wieder andere sind nach der Geburt einer kuwaitischen Mutter und eines nicht-kuwaitischen Vaters staatenlos geworden, da die kuwaitische Staatsangehörigkeit nur durch patrilineare Abstammung weitergegeben wird. Ungeachtet dessen, sehen sich die meisten bidün aufgrund der Stammes- und historischen Verbindungen zu Land und Leuten als einheimisch in Kuwait. Sie behaupten daher, rechtlich und moralisch zur kuwaitischen Staatsangehörigkeit berechtigt zu sein. Aufeinanderfolgende kuwaitische Regierungen haben diese Behauptungen jedoch im Allgemeinen bestritten und behaupten stattdessen, dass die meisten bidün nicht staatenlos sind, sondern Ausländer, und ihre wahre Identität verbergen und illegal im Land leben.8

Neben der Verweigerung der grundlegenden Menschenrechte, aufgrund ihrer fehlenden Staatsangehörigkeit, ist es ihnen nicht erlaubt die kostenlosen öffentlichen Dienstleistungen Kuwaits, wie z. B. die der Bildung und dem Gesundheitswesen, in Anspruch zu nehmen, und Autos, Häuser und Führerscheine zu besitzen.9 Die meisten von ihnen leben in den Vororten von Kuwait-City in einer Blechhüttensiedlung. Das tägliche Leben der bidün ist ein Kampf um die grundlegende Existenz und wird durch die Regierungspolitik noch komplexer.

Der Staat Kuwait bietet seinen Bürgern im Allgemeinen einen guten Lebensstandard. Beispiele hierfür sind kostenlose Bildung, hohe Wohnzuschüsse, kostenlose Gesundheitsfürsorge sowie die Bereitstellung einer monatlichen Zulage in Höhe von 50 Kuwaiti Dinar (KD)10 für die ersten sieben Kinder einer Familie, bis jedes Kind eine Beschäftigung findet.11 Wie aus dem Bericht der Bertelsmann Stiftung 2020 hervorgeht, hat der Staat Kuwait seinen Bürgern eine gute Lebensqualität geboten und belegt im Human Development Index Platz 57 von 189 Ländern.12

Bis Mitte der 1980er Jahre waren die bidün gut in die kuwaitische Gesellschaft integriert. Sie profitierten von allen sozialen Diensten mit Ausnahme des Wahlrechts, ein Recht, das zu dieser Zeit nursehrwenige Menschen in Kuwait hatten.13 Im Jahr 1986 änderte sich die Politik und nach der Befreiung Kuwaits von der irakischen Besatzung im Jahr 1991 verloren sie alle ihre Rechte, einschließlich des Zugangs zur kostenlosen Grundschulbildung.14

Erst 2006 wurden die ersten Schritte in Richtung einer b/öün-Rechte-Bewegung unternommen und nach den arabischen Aufständen 2011, die in einigen Ländern im Nahen Osten und Nordafrika ausbrachen, ging auch eine Gruppe der bidün-Bevölkerung in Kuwait auf die Straße und forderten die Staatsangehörigkeit und Rechte.15 Die Regierung erfüllte die Anforderungen mit Tränengas, Schlagstöcken und Inhaftierung von Demonstranten16 17, doch es gelang den bidün ein verstärktes Bewusstsein für ihre Situation auf lokaler und internationaler Ebene zu schaffen.

Kuwait, ein Golfland, das an den Grenzen des Osmanischen Reiches lag, und 1899 britisches Protektorat wurde, und seit seinen Anfängen eine eigene politische Struktur aufweist, ist ziemlich einzigartig. Daher beginne ich mit einer Einführung in die Geschichte des Staates Kuwait. Welche Kräfte haben das Verhältnis zwischen dem Herrscher und den Regierten beeinflusst? Während der Auseinandersetzung mit diesem Thema wurden weitere wichtige Themen sichtbar, wie die Stammesgemeinschaften, der Ölreichtum und die Staatsbildung in der Geschichte Kuwaits. Die Arbeit zeigt auch die Wurzeln bestimmter historischer Probleme und Machtstrukturen auf, die bis heute existieren, da all dies mit Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit zusammenhängt. Diese Themen sind wichtig und wirkten sich direkt auf die Staatsangehörigkeit aus.

Anschließend wird in dieser Arbeit versucht, Staatenlosigkeit zu theoretisieren. Wie hat der Staat die Nationalität beschrieben? Wie hat sich die Beziehung zwischen den Konzepten der Staatenlosigkeit und der Staatsangehörigkeit bei den bidün in Kuwait seit der Unabhängigkeit 1961 entwickelt? Wie wird die Situation der bidün beschrieben? Kämpfen sie für ihre Rechte und wie? Welche Antwort gibt ihnen der Staat? Abschließend werde ich die Theorie mit der Praxis, anhand des Beispiels der bidün, verbinden und versuchen, eine klarere Vision von Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit in Kuwait aufzuzeigen.

2. Geschichte Kuwaits

2.1. Kuwaits Besiedlung und die Sabäh

Die Gründung einer Siedlung in Kuwait begann Anfang des 17. Jahrhunderts mit Nomaden und Seeleuten, die sich in der Nähe des Hafens von Kuwait niederließen.[[17]] Nach Angaben des Historikers Ahmad Mustafa Abü-HakTma wurde al-Küt18 um 1716 von Mitgliedern des Hälid-Stammes, einem dominierenden Stamm aus dem Nordosten Arabiens, erbaut.19 Zu dieser Zeit war das Gebiet des heutigen Kuwait bis Ende des 19. Jahrhunderts Teil des Osmanischen Reiches (1299 - 1922) und gehörte nominell zu Basra. Das Osmanische Reich konnte dieses Gebiet nur begrenzt kontrollieren, hatte aber kein wirkliches Interesse daran, Kontrolle über das Gebiet auszuüben, und ließ die Nomadenstämme frei herumlaufen.20 Neben der Präsenz und dem Einfluss regionaler Stämme und den Osmanen waren auch portugiesische, niederländische und russische Seeleute in Kuwait präsent.21 Da es sich um ein Stammesgebiet handelte, das für das Osmanische Reich von geringer Bedeutung war, gibt es nur wenige Quellen zu den Entwicklungen im 17. Jahrhundert in Kuwait.

Der Hälid-Stamm, der einen großen Teil der ostarabischen Halbinsel im 17. und im 18. Jahrhundert beherrschte, erbaute die Küt als Lager für Waffen und Munition, aufgrund ständiger Kriege mit anderen Stämmen in der Region.22 Darüber hinaus förderten sie den Karawanentransport der Waren entlang der Golfküste nach Syrien, und als Nomadenwachen schützten sie diese Karawanen in der Wüste.23 So waren die herrschenden Mächte mit dem Schutz von Kaufleuten und dem Warenhandel verbunden, und daher ist die politische Geschichte Kuwaits direkt mit einer Wirtschaftsgeschichte des Gebiets verflochten.

Der kuwaitische Hafen war ein natürlicher Hafen, und schnell entwickelte sich dort eine Fischerei-, Perlentauch- und Schiffbauindustrie. Die Waren von ankommenden Schiffen am Hafen wurden landeinwärts gebracht und somit war es auch ein Ort für Händler. Diejenigen, die am oder vom Meer lebten, wurden als wohlhabender angesehen, ließen sich innerhalb von al-Küt nieder, und wurden hadar genannt, während die badü sich, aufgrund ihres nomadischen Lebensstils außerhalb des Küts ansiedelten.24 Die hadar waren die Kerngruppe des Landes. Sie waren hauptsächlich Flüchtlinge, die sich in Kuwait angesiedelt hatten.25 Die sozialen Hauptgruppierungen in Kuwait entwickelten sich also nach dem Vorbild von hadar und badü.

Die Nomadenstämme, genauer gesagt der Stamm der ‘Utüb, ein Clan des ‘AnzT-Stammes aus Nagd, ließ sich Ende des siebzehnten Jahrhunderts in al-Küt, unter dem Schutz des Hälid-Stammes, nieder.26 Theoretisch gehörte das Gebiet zum Osmanischen Reich, praktisch jedoch wurde es vom Hälid-Stamm kontrolliert. Die ‘Utüb verdienten ihren Lebensunterhalt mit Perlentauchen, Bootsbau und Fernhandel in der Küstenregion des heutigen Kuwait. Diese Berufe waren bis zur Entdeckung des Öls in den 1930er Jahren die grundlegenden wirtschaftlichen Triebkräfte.27

Die Ursachen der Wanderungen vom Stamm der ‘Utüb sind umstritten. Eine Theorie legt nahe, dass sie von Zentralarabien, um den Auswirkungen der Dürre zu entgehen, die während dieser Zeit aufgetreten ist, sich in al-Küt ansiedelten.28 Ein anderer Bericht legt nahe, dass sie aus dem Inneren der Arabischen Halbinsel nach Katar ausgewandert sind, dort Jahre lebten, aber von Katars Sayh29, aufgrund von Konflikten ausgewiesen wurden, und dann nach al-Küt ausgewandert sind.30

Die Geschichte von Nomadengruppen sind sehr schwer aufzuzeichnen, und spätere Berichte über die Geschichte basieren auf Quellen, die möglicherweise nicht neutral sind. Es ist jedoch bekannt, dass zum Zeitpunkt der Ankunft der ‘Utüb, in der das geografische Gebiet des modernen Kuwait heute liegt, der Stamm der Hälid die ersten Herrscher von Kuwait waren und bis 1756 an der Macht blieben.31 Bevor sich der Stamm der ‘Utüb ansiedelte, gab es keine indigene Bevölkerung. Jeder kam aus einer anderen Gegend, und somit war die kuwaitische Gesellschaft von Anfang an eine Migrationsgesellschaft. Heute besteht der ethnische Hintergrund in Kuwait aus 31,3% Kuwaitis, 27,9% andere arabische Nationalitäten, 37,8% südasiatische Nationalitäten, 2% Iranern und 1% andere.32 Man kann die Wurzeln der Herkunft der Kuwaitis, aufgrund der ständigen Migration, auf die Nachbarländer zurückverfolgen. Hierzu zählen die Länder Iran, Irak, Saudi-Arabien und andere Golfstaaten. Die Kuwaitis differenzieren sich heute jedoch nicht nach dem Herkunftsland, sondern nach der Zeit, in der sich die Familien in Kuwait niedergelassen haben. Diese Unterscheidung besteht auch rechtlich in den verschiedenen Graden der Staatsangehörigkeit, und der Rechte und Dienstleistungen für jeden Grad der Staatsangehörigkeit.

Die Herrschaft des Hälid-Stammes über die ostarabische Halbinsel schwächte nach Mitte des 18. Jahrhunderts, aufgrund interner Konflikte zwischen Familienmitgliedern und die Ausdehnung der WahhäbTya-Bewegung (1765 - 1800), ab.33 Dies führte zur Autonomie für die meisten Stämme, die ihre Regionen im Namen von al-Hälid kontrolliert hatten, einschließlich Kuwait. Dieser Verfall der Macht hinterließ ein Vakuum, das gefüllt werden musste.

Da es einen Zustrom von Einwanderern aus angrenzenden Regionen nach Kuwait gab, und der wirtschaftliche Wohlstand immer mehr zunahm, war man verpflichtet, einen Führer zu wählen, um sich vor äußeren Einflüssen und Angriffen zu schützen. Im Jahr 1756 wurde die Familie Sabäh als Herrscherfamilie von Kuwait gewählt. Dies geschah als Ergebnis einer Vereinbarung zwischen den drei Hauptfamilien der ‘Utüb: as-Sabäh, al- Galähama, al-Halïfa. Diese drei Familien haben das untereinander entschieden, dass die Sabäh, die herrschende Familie ist, die Galähama sind verantwortlich für den Seehandel und die Familie al-Halïfa sind die Kaufleute.34 Um den Einfluss auf die Stadt zu verstärken, empfanden es diese Familien als vorteilhaft, diese in drei Posten aufzuteilen.

In der Zeit vor dem Öl beschränkte sich die Familienherrschaft der Sabäh nicht nur auf den Hafen Kuwaits, sondern deckte auch die Regionen, in denen die Nomadenstämme im Wüstengebiet Kuwaits lebten, ab. Es ist wichtig zu beachten, dass zwischen den Wüstenstämmen und den Stadtbewohnern eine enge Beziehung bestand, die in der akademischen Literatur größtenteils vergessen wird. Ohne die Unterstützung des Hinterlandes, in dem die Wüstenstämme lebten, konnte der Hafen von Kuwait nicht so wohlhabend sein. Da der Handelsweg direkt durch dieses Gebiet führte, war es wichtig, die Beziehung aufrecht zu erhalten.35

So gut die Beziehung auch war, 176036 bauten die Sabäh bereits eine Mauer um die kleine Siedlung, und 1811 wurde diese wieder erweitert, als die Stadtbevölkerung stark wuchs.37 1920 wurde eine weitere Mauer errichtet, nachdem die von 1811 entfernt worden war, um die Stadterweiterung zu unterstützen.38 Auch wenn die Abhängigkeit vom Hinterland und seine Beziehungen zu ihm von Bedeutung waren, waren die möglichen Angriffe eine größere Angst.

Kuwait lag an der Kreuzung der Handelsroute zwischen Indien, dem Irak, dem Iran und Saudi-Arabien, und dies ermöglichte den Kaufleuten, bis zur Entdeckung des Öls, ziemlich einflussreich bei den Entscheidungsprozessen zu sein, und so wohlhabend zu werden.39 Somit bestand in Kuwait eine gewisse Machtstruktur, und diese interessante Anordnung, die ein Kräfteverhältnis zwischen den Herrschern, den Kaufleuten und den Seeleuten auslöste, gab den Kaufleuten und den Seeleuten ein gutes Maß an Macht in politischen Angelegenheiten. Kaufleute vom Irak, Iran, und Saudi-Arabien kamen nach Kuwait, um zu handeln. Und in der Tat konnte man an den Hauptmärkten in Kuwait, zusätzlich zum Hafen, viel Handel betreiben. Das Gebiet war sowohl lokal als auch international am Handel beteiligt. Zahra Freeth (gest. 1959), eine britische Autorin und Tochter von Lieutenant Colonel Harold Richard Patrick Dickson40 erzählt in ihren Memoiren:

The townspeople rely chiefly on imported food supplies, dates from Iraq, and rice, wheat, and sugar from Persia, India, and the Far East. The only foods which are produced in quantity locally are mutton and fish. [...] Kuwait’s chief export now is, of course oil. Skins, wool, and pearls are also sent abroad, but in comparatively small quantities.41

Bei der persischen Besetzung von Basra 1775 - 1777 wanderten auch viele arabische Kaufleute nach Kuwait aus und etablierten Kuwait früh als eine wirtschaftliche Alternative zu Basra.42 Das Interesse an der Region wuchs auch in späteren Jahren, als das Britische Königreich auf der Suche nach einem Weg nach Indien über das Meer war, während gleichzeitig Anfang der 1930er Öl entdeckt wurde. Das Fehlen von einer Zentralmacht in Persien und das Untergehen des Osmanische Reiches waren ausschlaggebend für Kuwait und es erlaubte den Einwohnern von Kuwait ein gewisses Maß an Autonomie zu der Zeit, zu erlangen. All diese historischen Ereignisse sind heute relevant, weil sie die politischen und wirtschaftlichen Strukturen, die bis heute sehr präsent sind, herstellen.

Es gab viele wohlhabende Kaufmannsfamilien (al-Gänim, BüsahrT, al-HägirT usw.), und diese Familien haben größtenteils bis heute den gleichen Status. Man kann dies besonders heute noch erkennen, weil viele ihrer Namen, Unternehmen sind, die sie gegründet haben. Ihr Einfluss setzte sich durch Staatsbildung bis heute fort. Viele hochrangige Beamte kommen immer noch aus großen Familien und die Handelskammer ist stark von den traditionellen Machtbeziehungen der Handelsstämme geprägt. Zum Beispiel ist Marzüq al-Gänim, dessen Familie schon lange in der Automobilindustrie tätig ist, Sprecher des kuwaitischen Parlaments und genießt andere Vorteile.43 Es wird angenommen, dass Stämme, die gute Beziehungen zu der Sabäh-Familie haben, besondere Wirtschaftskommissionen oder Vereinbarungen erhalten oder bei bestimmten Vorschlägen bevorzugt werden.

Die frühe Geschichte Kuwaits ist, wie wir sehen können, eng mit der Wirtschaft verbunden, und die kuwaitisch-politischen Strukturen, in denen die Machtdynamik zwischen der regierenden Familie und den Kaufmannsfamilien besteht, zeigen schon früh ihre wichtige Rolle.

2.2. Frühe Staatsbildung

Dieses Kapitel befasst sich mit der Geschichte der Staatsbildung in Kuwait. Kuwait ist eine kleine Nation in der Region am Arabischen Golf, spielt aber eine wichtige Rolle. Es grenzt an den Irak, Saudi-Arabien und den Persischen Golf. Kuwait profitierte stark von dem Zugang zu den offenen Gewässern und hat sich von einer Handelsgewerkschaft zu einem Ölimperium entwickelt. Durch die Nutzung des Zugangs zu Wasser als Handelshafen konnte Kuwait eine stabile Wirtschaft entwickeln.

Crystal stellt in ihrer Arbeit fest, dass es in der Geschichte Kuwaits zwei dominierende Themen gibt. Erstens die Entwicklung und den Schutz der kleinen Gemeinschaft vor externen Bedrohungen. Zweitens die interne Rivalität um Machtpositionen.44 Erstere wird der Ausgangspunkt dieses Kapitels sein. Der historische Überblick wird die besetzten Jahre unter den Osmanen, Briten hervorheben und die externe Bedrohungen und Ängste des Staates Kuwait zeigen.

2.2.1. DieOsmanenund die Briten

Die Briten hatten eine lange Geschichte in der Golfregion. Sie ließen sich dort in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts nieder45, und bereits im 18. Jahrhundert hatten sie ein Monopol für den Golfhandel erworben.46 Die Briten waren in dieser Region definitiv mächtig, aber nicht hegemonial. Die Innenpolitik war immer noch in den Händen der lokalen Herrscher.

Im 19. Jahrhundert waren Kuwaits Beziehungen jedoch verletzlich und wurden von drei Mächten beeinflusst, den Osmanen, der Familie al-Sa‘üd aus der Arabischen Halbinsel und Großbritannien. Der damalige Herrscher Kuwaits Mubärak as-Sabäh (reg. 1896 - 1915) suchte Unterstützung bei Großbritannien, nachdem die Osmanen zur selben Zeit versuchten, ihren Einfluss auf Kuwait zu verstärken.47 Mubärak (gest. 1915) zog die britische Oberherrschaft vor, weil schon viele Gebiete am Golf Verträge mit Großbritannien hatten, die zum „Vorteil“ der Herrscherfamilien waren48, und schloss nach seinem Amtsantritt eine Reihe von Abkommen mit den Briten.49 Die Sabäh-Familie hatte zwar die Kontrolle über die inneren Angelegenheiten, jedoch bewirkte dieses Abkommen nur, dass Kuwait ein weiteres Gebiet im britischen Kolonialsystem wurde.50

Diese Abkommen beruhten auf Befürchtungen der osmanischen und saudischen Kontrolle über das Gebiet. Bis 1899 hatte der größte Teil Ostarabiens Vertragsbeziehungen zu Großbritannien, obwohl die Macht und die Grenzen in Arabien nicht klar waren. Die Tatsache, dass Mubarak diese Abkommen meist im Geheimen und unabhängig, im Namen Kuwaits geschlossen hatte, zeigte, dass er so handelte, als ob Kuwait unabhängig von der osmanischen Kontrolle wäre.

Großbritanniens wichtigstes Abkommen mit Kuwait war das Anglo-Kuwaiti Abkommen von 1899. Nachdem Großbritannien Mubärak beschuldigt hatte, die Piraterie zu unterstützen, wurde in dem Abkommen, die Unterstützung der Piraterie in den Golfgewässern verboten.51 Außerdem durfte Kuwait, laut Abkommen, keine Gebiete an eine ausländischen Macht, ohne britische Genehmigung, vermieten, verkaufen oder verpachten.52 Mubärak fügte eine Klausel hinzu, die Großbritannien dazu verpflichtete, sie vor Angriffen jeglicher Art zu schützen. Er bat direkt darum, unter den Status eines britischen Protektorats gestellt zu werden, und so wurde Kuwait im Januar 1899 ein weiteres britisches Protektorat am Golf. Das Anglo-Kuwaitische Abkommen war für beide Parteien in der Region ein nützliches Verhandlungsinstrument. Es half Großbritannien seine Präsenz in Kuwait zu legitimieren, und jeder Versuch ausländischer Mächte wie Deutschland, Russland, Frankreich und den Osmanen in Kuwait Fuß zu fassen, wurde beiseite geschoben. Für Kuwait bestätigte das Anglo-Kuwaitische Abkommen seine Unabhängigkeit von den Osmanen und vor allem verpflichtete es die Briten, Kuwait militärisch vor lokalen und regionalen Rivalen zu schützen.

Großbritannien hatte Kuwait immer als unter dem Einfluss des Osmanischen Reiches gesehen. Bis sie von den Plänen für die Deutsche Eisenbahn (Berlin-Bagdad-Bahn) herausfanden, die sich nach Süden mit ihrem Ausgang nach Kuwait erstreckte. Der Wunsch die Eisenbahn zu bauen wurde von Mubärak mehrere Male, aufgrund des geheimen Abkommens zwischen Kuwait und Großbritannien, abgelehnt.53

Kuwait was regarded as being subject to Turkey, and was therefore considered to be in a different position from that of the independent sheikhdoms which had signed treaties in 1892. Lord Curzon, then Viceroy of India, had in 1892 recognized Kuwait as owing allegiance to Turkey, and Sir Arnold Wilson states that until 1896 it was regarded as under the exclusive influence of Turkey. But the prospect of Kuwait’s becoming a Russian coaling station or a German railway terminus outweighed any scruples which Britain may hitherto have felt.54

Die Aussicht auf die Eisenbahn sorgte bei den Briten für große Besorgnis, derer sie sich mit allen Mitteln wehren würden.55 Darüber hinaus hatten die Briten ein strategisches Interesse in Kuwait, da dies ein Haltepunkt für Schiffe auf dem Weg nach Indien sein könnte.

Lord Curzon (gest. 1925), der Großbritannien in Indien vertrat, traf sich auch mit Mubarak und es gab eine Reihe von Untervereinbarungen. Das Abkommen von 1913 z. B. erlaubte keiner anderen Nation, außer Großbritannien, in Kuwait zu bohren, um nach Öl zu suchen.56 Ein weiteres Abkommen im Jahr 1914, machte Kuwait zu einem unabhängigen Fürstentum unter britischem Schutz.57 Das Abkommen bettete Kuwait in ein System eines Staates nach westlichem Vorbild ein, und war bis zu seiner Unabhängigkeit 1961 rechtens.58 Jedoch muss man erwähnen, dass zu diesem Zeitpunkt 1914 die Staatsgrenzen Kuwaits noch nicht endgültig festgelegt waren. Mubärak nutzte diese politische Autonomie, um eine unabhängige politische Einheit aufzubauen.

2.2.2. Grenzbildung

Während der Ära des Osmanischen Reiches, waren die Stämme der Golfregion eng miteinander verbunden. Die badü lebten im Landesinneren von der Herde. Sie wanderten aus dem Golf zwischen Iran, Irak, Saudi-Arabien, Jordanien und sogar Syrien, und viele der bidün heute, sind Nachkommen dieser Nomadenstämme.59 Jedoch war jeder Nomadenstamm noch mit einem Landgebiet (arab. dTra) verbunden, das so etwas wie eine Heimat war.

All dies änderte sich formell mit dem Nationalstaat, als die Grenzen zwischen diesen Gebieten gesetzt wurden. Bis ca. 1970 gab es jedoch noch eine Ausnahme, dass den badü erlaubte, sich zwischen den neuen Nationen zu bewegen.60 Daher existieren einige der Stammesverbindungen zu anderen Stämmen in der Region Irans, Saudi-Arabiens und des Iraks heute noch informell, auch wenn sie Staatsangehörige des Landes sind, und dem Staat gegenüber loyal sind.

Kuwait wurde 1920 von der /fiwän-Rebellion überfallen.61 Die Ihwän galten als eine fanatische wahhabitische Gruppe im Nagd, und in der Tat können die Ursprünge der wahhabitischen Lehre und der Ihwän als verwandt angesehen werden.

Der damalige Herrscher Saudi-Arabiens Ibn Sa'üd (gest. 1953) ermutigte die Ihwän zur Besiedlung, entlang der Grenze zu Kuwait.62 Die Ihwän sollten verschiedene Stämme festigen, die Besiedlung, anstelle des Nomadentums fördern und das Gedankengut der wahhabitischen Lehre verbreiten. Von den Stämmen wurde erwartet, dass sie mit gutem Beispiel vorangehen und

[...] were expected to sell their camels and sheep, abandon their traditional nomadic habits, which in the past had been conducive to raids and defections, and become sedentary. By adopting agriculture and joining a religious revivalist movement, these tribes were also supposed to develop a new sense of cohesion and loyalty typical of a community of believers and to proselytize other tribal groups in the revivalist Wahhabi creed in order to extend pro Saudi support. In addition, Ibn Sa’ud sought to benefit from their military skills by turning them into a standing army, known as the Ikhwan, in service to the state.63

Im Oktober 1920 griffen sie Kuwait an und wurden dann von Großbritannien zurück gedrungen.64 Dieser Angriff geht als die Schlacht von Gahrä’ in die Geschichte Kuwaits ein. Dieser Angriff veranlasste Kuwait, sich für eine eigene Identität, die sich seit Jahren herausgebildet hatte, auszusprechen. Außerdem stellt dieses Ereignis einen wichtigen Zeitpunkt in der Geschichte Kuwaits dar, um die kuwaitische Staatsangehörigkeit zu erhalten. Denn wer zu diesem Zeitpunkt sich innerhalb der Stadtmauern des Küts aufhielt, und dies Anhand von Papieren beweisen konnte, bekam die Staatsangehörigkeit.65

Wichtige Ergebnisse sind aus dieser Schlacht gezogen worden. Zum einen, dass die Rebellion deutlich machte, dass es notwendig war, Grenzen zwischen den Konfliktgebieten zu ziehen, um der externen Bedrohung entgegenzuwirken. Zum anderen musste man nach der Festlegung der Grenzen auch diese mit den jeweiligen Stämmen besprechen und Vereinbarungen treffen und festlegen welcher Stamm zu welcher dTra gehört, um das /fiwän-Problem zu lösen.

Die Grenzen wurden 1922 in der ‘Dqa/r-Konferenz festgelegt, jedoch lösten sie einen Grenzstreit zwischen Irak, Saudi-Arabien und Kuwait aus. Unter der Beobachtung der Briten wurden 2/3 des Landes von Kuwait an Saudi-Arabien abgegeben.66 Kuwait war zwar verärgert über den Verlust, sah sich aber gezwungen das Abkommen zu unterschreiben. Die Tatsache, dass Großbritannien Kuwait in der Schlacht von 1920 geholfen hatte, zwang Kuwait zu einem Grenzabkommen mit Saudi-Arabien.67

Trotz des neuen Konzepts von Grenzen und Territorialität, das Kostiner und Khoury den Briten zuschreiben68, hatte Ibn Sa'üd noch die Idee der grenzenlosen Gebiete, die auf nomadischen Gebieten basieren.

In the treaties of Muhamara (May 1922) and Uqayr (December 1922) Ibn Sa’ud had to forego his concept of flexible, undemarcated frontiers based on tribal grazing zones and adopt the European concept of a border line. During the Hada’ and Bahra conferences in the fall of 1925 the agreements delimiting the frontiers of the Saudi state with Iraq and Transjordan were signed. A vivid description of the collusion between the imposed frontier line and the tribal frontier was given by a British spectator who witnessed the Uqar conference. The British high commissioner for Iraq, Sir Percy Cox, called Ibn Sa’ud’s “tribal boundary idea” childish. Against the backdrop of the Najdi ruler’s sobbing, Cox took a pencil and “carefully drewa boundary line.69

Die Idee von freien Grenzen zwischen Saudi-Arabien und Kuwait erlaubte es den Nomadenstämmen sich, bis zur endgültigen Festlegung der Grenzen 1969, frei zu bewegen.70 Dies gab ihnen ein hohes Maß an Autonomie, die ihnen mit der Festlegung der Grenzen genommen wurde. Sie kannten das Konzept der Überquerung einer international geteilten Zone nicht. Sie empfanden die Grenze als künstliche Teilung. Viele der bidün in Kuwait heute sind Nachfahren dieser Stämme, die aufgrund der Mobilität des Nomadentums und der späten Festlegung der Grenzen, von der Staatsangehörigkeit ausgegrenzt wurden.

3. Das Öl, die Stämme und Massenbeschäftigung

3.1. Öl und seine sozialen Auswirkungen

Dieses Kapitel zielt darauf ab, die sozialen Auswirkungen der Entdeckung von Öl zu untersuchen. Außerdem werden auch die Auswirkungen von Öl auf die Staatsbildung und die Schaffung des Wohlfahrtsstaates sowie auf den Zustrom einer neuen arbeitenden Bevölkerung infolge von Öl untersucht. Die Auswirkungen des Ölreichtums wirkten sich auf die Staatsangehörigkeit aus. Mit dem Aufkommen des Öls hatte Kuwait einen wichtigen Einkommensfaktor. Die Abhängigkeit von Öleinnahmen stellte Migrations- und Arbeitskräfte vor Herausforderungen. Bei 4,3 Millionen Einwohnern, von denen rund 70% Ausländer (Expats) und die meisten davon Gastarbeiter sind71, ist die Abhängigkeit von externer Hilfe erforderlich, gleichzeitig istjedoch eine starke nationale Identität erforderlich. Wie Crystal feststellte ist ein weiteres dominierendes Thema in der Geschichte Kuwaits, die interne Rivalität um Machtpositionen, die in diesem Kapitel auch behandelt wird, und die Veränderungen nach der Unabhängigkeit von der externen zu mehr internen Bedrohungen und Ängsten des Staates Kuwait zeigt.72

3.1.1. Öl, Beschäftigung undWohlfahrtsstaat

Mit dem Aufkommen des Öls hatte Kuwait einen wichtigen Einkommensfaktor, und das Öl gilt als die größte Einnahmequelle des Landes und hat Kuwait reich gemacht. Das Öl wurde von einer britischen Expedition im Jahr 1934 gefunden73, obwohl es schon Jahrhunderte vorher vermutet wurde, und wie bereits erwähnt, war eines der Abkommen, die die Briten mit Mubärak schlossen, dass keine andere Nation oder Firma in Kuwait bohren durfte. Ölfund, -bohrung und -export kamen in verschiedenen Stadien.

Die Kuwait Oil Company (KOC) wurde von der Anglo-Persian Oil Company74 und Gulf Oil Corporation (GOC) 1934 gegründet.75 Die Erforschungen wurden zwischen 1934 und 1936 durchgeführt, und während des Zweiten Weltkrieges auf Eis gelegt, und im Juni 1946 wurde die erste Öllieferung nach Großbritannien exportiert.76 Die Verstaatlichung des Ölunternehmens verlief schrittweise ab 1975, und die Feier der vollständigen Verstaatlichung der Ölgesellschaft fand im Dezember 2009 statt.77

Die Ölgesellschaften hatten ein großes Mitspracherecht bei der Entwicklung Kuwaits. Die Ölunternehmen werden heute immer noch zu jedem neuen Bau eines Gebäudes, das auf kuwaitischem Boden gebaut werden soll, hinzugezogen, weil sich darunter ein potenzielles Ölfeld befinden könnte oder es eine gegenwärtige oder zukünftige Ölpipeline unterbrechen könnte.78 Daher hat die KOC starken Einfluss, wenn nicht die tatsächliche Entscheidungsbefugnis über alle Projekte, in Bezug auf die Nutzung von Land in Kuwait. Kuwaits Öleinnahmen stiegen in den letzten Jahrzehnten erheblich. Während es im Jahr 1946 760.000 US-Dollar waren, stieg es schon 1965 auf 567,5 Millionen US-Dollar, und Mitte der 70er auf 9,8 Milliarden US-Dollar.79 Die Öleinkommen für 2020/21 werden auf 60 Milliarden US-Dollar geschätzt.80 Die Einnahmen flossen immer direkt der Herrscherfamilie Sabäh zu.

Vor Entdeckung des Öls war die Sabäh-Familie auf die Steuern und Zölle der Bevölkerung angewiesen. Die Sabäh schaffte durch den neu erworbenen Wohlstand die Steuern ab, und seit den 1950er veränderte sich das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern. Die Einnahmen aus dem exportierten Öl werden unter den Staatsbürgern von Kuwait verteilt81, was einen Unterschied zwischen Staatsangehörigen und Nicht-Staatsangehörigen kreierte. Die Leistungen umfassen sehr hohe Wohnzuschüsse, monatliche Zuschüsse, kostenlosen Zugang zur Bildung, gut bezahlte Arbeitsplätze, kostenlose medizinische Versorgung und monatliche Zulagen für Nahrungsmittel.82 Das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern veränderte sich, weil sie nicht mehr von gegenseitiger finanzieller Abhängigkeit herrührte, sondern eine rein verteilende Rolle einnimmt. Die königliche Familie gewährt ihren Bürgern finanzielle Unterstützung, im Gegenzug aber erwartet sie Loyalität.83 Diese Methode der Verteilungspolitik schafft eine andere Art von Loyalität, indem die Herrscherfamilie ihren Bürgern materielle Güter und finanzielle Mittel zur Verfügung stellt.

Das reichlich vorhandene Wohlfahrtssystem verringerte auch das Risiko politischer oder öffentlicher Proteste gegen die zunehmende Macht und Autonomie der Sabäh-Familie.84 Zuvor erhielten die Kaufleute durch ihre Investitionen in die Stadt soziales Prestige und politischen Einfluss. Die Entdeckung des Öls und die Sozialpakete wirkten sich auf diese Beziehung aus. Der Autor William Cleveland schreibt, dass diese Methode das Überleben der königlichen Familie, und die „leichte Unzufriedenheit durch die geschickte Verteilung des Öleinkommens sicherte“, gut bezahlte Arbeitsplätze für die gebildete Elite anbot, ein großzügiges Sozialsystem für die ganze Bevölkerung und eine „bemerkenswerte politische Stabilität“ schuf, die viele Probleme verschob.85 Der britische Historiker Roger Owen bemerkte auch, dass das Ölgeld genutzt wurde um die Opposition der herrschenden Familie ruhig zu stellen.

Those [states] with oil now had an expanding income, part of which they could distribute to their own family in various ways, part of which they used to develop the infrastructure and the social services for the benefit of their own citizens. Meanwhile, growing economic activity gave them the option either of permitting their own relatives to go into business or, as in Kuwait, of striking a deal with the powerful merchant community, by which the latter was persuaded to limit its demands for political participation in exchange for a free hand to make money.86

In den politischen Prozessen war das Gleichgewicht zwischen der Herrscherfamilie und den Kaufleuten der wichtigste Mechanismus, bei der die Kaufleute eine große Macht darstellten. Die Herrscherfamilie hatte oft versucht mit Hilfe von Großbritannien diese Macht zu unterbinden.87 Mit dieser neuen Struktur schaffte es die Herrscherfamilie die Kaufleute zu schwächen, weil sie keine Unterstützung der Kaufleute mehr brauchte, da sie genug Einnahmen aus dem Öl hatte, dass das Land innerhalb von Jahrzehnten von einer handelsbasierten Wüstenlandschaft zu einem modernen Staat entwickelte.88

Kuwait wird oft als Zufluchtsort bezeichnet, und aufgrund seines sicheren Hafens flüchteten viele aus den Nachbargebieten des Iraks, Saudi-Arabiens und Irans nach Kuwait. Badu ließen sich auch vor dem Auftreten des Öls in Kuwait nieder, wodurch neue soziale und wirtschaftliche Lebensstile angenommen wurden. Dies begründete früh die vielfältige, multikulturelle Gesellschaft Kuwaits.

[...]


1 Fuchs, Martina: „Kuwait police crash with hundreds of protesters“, 19.02.2011, httDs://www.reuters.com/article/us-kuwait-clash/kuwait-Dolice-clash-with-hundreds-of-Drotesters- idUKTRE71l2FC20110219 [Zugriff 12.01.2020],

2 Das sind die Mitglieder des GolfCooperation Council (GCC). Mitgliedersind die Länder Saudi-Arabien, Oman, Kuwait, Katar, Bahrain und die Vereinigten Arabischen Emirate.

3 Edwards, Alice et. al.: „Statelessness“, in: Fiddian-Qasmiyeh, E. (Hrsg.) et. al.: The Oxford Handbookof Refugee andForced Migration Studies, Oxford: Oxford University Press 2014 , S. 290.

4 Shiblak, Abbas: „Arabia's Bidoon“, in: Blitz, Brad K. et. al.: Statelessness and Citizenship. A Comparative Study on the Benefits ofNationality, Cheltenham et. al.: Edward Elgar Publishing Limited 2011, S. 177.

5 Human Rights Watch (HRW) Weltbericht Kuwait 2020: „Treatment of Minorities“, httDs://www.hrw.org/world-reDort/2020/country-chaDters/kuwait#814a01 [Zugriff 10.04.2021],

6 Kuwaits Bevölkerung und die Zahl der Expats live, httDs://worldDODulationreview.com/countries/kuwait- Dopulation/ [Zugriff: 24.05.2021],

7 Bacik, Gökhan: Hybrid Sovereignty in the Arab Middle East. The cases of Kuwait, Jordan, and Iraq, New York: Palgrave Macmillan 2008, S. 133.

8 Valdini, Claire: „Kuwait issues 80,000 ID cards to stateless Arabs“, 20.01.2013, Kuwait issues 80,000 ID cards to stateless Arabs - Arabianbusiness [Zugriff 29.04.2021],

9 Bacik, S. 135.

10 50 KD entsprechen ca. 136 €. Stand Mai 2021.

11 Interview online mit 'Abdallah al-Hamadänf, Ingenieur im Innenministerium Kuwaits, 29.03.2021.

12 Bertelsmann Transformation Index (BTI), Länderbericht Kuwait 2020: https://bti- proiect.org/content/en/downloads/reports/countrv report 2020 KWT.pdf [Zugriff 02.05.2021], S. 3.

13 Longva, Anh N.: Kuwait and its Migrant Workers. Exclusion and Dominance in a Plural Society (Doktorarbeit Universität Oslo 1993), S. 49.

14 Shiblak, S. 178.

15 Human Rights Watch (Hrsg.): „Prisoners ofthe Past. Kuwaiti Bidun and the Burden ofStatelessness“, 13.06.2011, Kuwaiti Bidun and the Burden ofStatelessness I HRW [Zugriff 05.05.2021],

16 Amnesty International Bericht: „Kuwaitiyüna «bidünin» imnahü-l-ginsiyyata-l’äna «li-l-bidüni» 'adïmï-l- ginsiyyati“, 09/2013, mde170012013ar.pdf [Zugriff 01.05.20211, S. 4. [...] Istahdamatquwätu-l-’amni-l- haräwäti wa-l-'arabäti-l-musfahata li-tafrTqi tagamu'in [...].

17 Ar-RasTd, 'Abd al-'Aziz: TärTh al-Kuwait, Erweiterte Auflage, Bairüt: Därmaktabätal-hayät 1971, S. 106. [...] al-Kuwait al-hadTtun nas’at fT l-qarni säbi'a 'asarata-l-mTlädTyun haula-l-Kuwait madkürun wa känat fT ’awwali ’amriha qariyyatun sagTratun sukkänuhä gamä'ati-l-badü wa siyädT-l-samaki wa ba'du-l-'asä’iri-l- täb'ati [...].

18 Ar-RasTd, 'Abd al-'Aziz: TärTh al-Kuwait, Bairüt: Därmaktabätal-hayät 1962, S. 30. AI-KuwaittasgTru Küt [...]. Früher wurde das Gebiet Kuwait „Küt“ genannt. Das Wort Kuwait kommt von der Wurzel „Küt“, was Festung bedeutet. Kuwait ist die diminutive Form und bedeutet kleine Festung.

19 Abu-Hakima, Ahmad Mustafa: The Modern History ofKuwait 1750-1965, London: Luzac & Company Limited 1983, S. 1.

20 Slot, Ben J.: The Origins ofKuwait, Leiden: E.J. Brill 1991, S. 10.

21 Smith, Simon C.: „Kuwait: The Growth of a Historic Identity“, in: Slot, Ben J. (Hrsg.): Journalofthe Royal Asiatic Society 16/1 (2006), London: Arabian Publishing 2003, S. 92.

22 Ar-RasTd (1962), S. 30. SamTtu bi-dälika-l-’lsmi nisbatu ’ila hasnin sagTrin käna maugüdan fThä, qïla banähu Muhammad lisaka bin 'arï'arz'aïm banï Hälid wa qad ’aqäma fThi ’ahadu 'abTdihi wa itahadahu mustaud’an l-lzädi wa-l-dahTrati wa mä yahtag ’ilayhi, [...].

23 Abu-Hakima (1983), S. 3.

24 Louër, Laurence: „Shi'i Identity Politics in Saudi Arabia“, in: Eickelmann, Dale, F.: Social, Economicand Political Studies of the Middle East and Asia (S.E.P.S.M.E.A.): Longva, Anh N. et. al. (Hrsg.): Religious Minotiries inthe Middle East. Domination, Self-Empowerment, Accommodation, Leiden et. al.: E.J. Brill. 2012, S. 233.

24 Azoulay, Rivka: Kuwaitand Al-Sabah. TribalPoliticsand Powerinan OilState, London et. al.: I.B. Tauris 2020, S. 19.

26 Al-Nakib, Farah: Kuwait Transformed. A History ofOil and Urban Life, Stanford: Stanford University Press 2016, S. 21.

27 Crystal, Jill: Kuwait: The Transformation ofan Oil State, New York et. al.: Westview Press 1992, S. 2& 8.

28 Al-Nakib, S.21.

29 Titel für Oberhaupt eines Stammes, geistiger Führer oder ein Ehrentitel für einen Mann von Bedeutung.

30 Ar-RasTd (1962), S. 33. Marauwan bi-qafari fa-’anähauwan fihä rak’ä’ibihim wa istauwtanühä tahta dilatan hukämahä ’ida däka äl muslim waläkin ’ahaduhum qatala raglun min ’ahlihäti sama' minhu sahariya bihi wa istahzä’ fahal 'alayhim gadaba hukämahä-ladfna ’auwgasauw minhum hffa wa hasauw istifhäl ’amruhum fa-’amruhum bi-mugädarati-l-bilädi wa-l-nazüh 'anhä.

31 Kechichian, Joseph A.: Power and Succession in Arab Monarchies, Colorado et. al.: Lynn Rienner Publication 2008, S. 103.

32 Kuwaits Bevölkerung und die Zahl der Expats live, httDs://worldDODulationreview.com/countries/kuwait- Dopulation/ [Zugriff: 24.05.2021],

33 Abu-Hakima (1983), S. 5.

34 Crystal, Jill: Oil and politics in the Gulf: Rulers and merchants in Kuwait and Qatar. New York et. al.: Cambridge University Press 1990, S. 20.

35 Abu-Hakima (1983), S. 27.

36 Ebd.,S7.

37 Samian, Sayf Marzüq: Min Tarïhi-I-Kuwait, 2. Auflage, Kuwait: Mansürätdät al-saläsil 1986, S. 121. Ba'da mä kabarata-l-kuwaitwa ’ahäfa bihä-l-’a'ada’ r’ai-l-kuwaityüna ’ana yabnü süran li-yasada-l-hagamät 'an baladatuhum fabanü-l-sür wa huwwa ’awwal sürun 'ala ma nu'alim bana fT l-kuwaiti.

38 AI-Nakib, S.22f.

39 Cleveland, William L.: A History on the Modern Middle East, Oxford: Westview Press 1995, S. 389.

40 Britischer Kolonialverwalter im Nahen Osten von den 1920er bis 1940er Jahren.

41 Freeth, Zahra: Kuwaitwas My Home, London: George Allen & Unwin Limited 1956, S. 43.

42 Azoulay, S. 25

43 Vertrag zwischen der Sabäh Familie und der Gänim Familie: httD://3.bD.blogsDot.com/- k43d_m5uVtY/Tedm-HHRuSI/AAAAAAAAAJ4/4D7x2HmtJrQ/s1600/Dhoto.JPG [Zugriff 29.03.2021], Es gibt einen Vertrag mit der Gänim Familie, indem sie für 17,000 Quadratmeter Industriefläche nur 1687 KD (ca. 460 € Stand Mai 2021) im Jahr zahlen, was verhältnismäßig zu den anderenn Mieten für Industriefläche sehr wenig ist. Dieser Vertrag wurde 1957 mit der Sabäh Familie und der Gänim Familie ausgehandelt und galt 20 Jahre. Nach den 20 Jahren wird er mit denselben Konditionen erneuert.

44 Crystal (1992), S. 1.

45 Abu-Hakima, Ahmad Mustafa: History ofEastern Arabia 1750-1800.TheRise and Developmentof Bahrain andKuwait, Beirut: Khayats 1965, S. 27.

46 Crystal (1990), S. 15.

47 Bacik, S. 65.

48 Koch, Christian: Politische Entwicklungen in einem arabischen Golfstaat. Die Rolle von Interessengruppen im Emirat Kuwait, (Islamkundliche Untersuchungen 232), Berlin 2000, S. 78.

49 Abu-Hakima (1983), S. 121. Wie z. B. das Anglo-Kuwaiti Abkommen 1899, das Post-Abkommen 1904 und das Shuwaikh Abkommen von 1907 und weitere.

50 Bacik, S. 65.

51 Crystal (1990), S. 42.

52 Ebd., S. 23.

53 Samian, S.218. Waläkin ’almäniyä ragabatsana 1900 bi-mada-l-hatti ’ila-l-kuwaiti [...], waläkin Mubärakan rafada-l-talab li-’irtibätahu-l-sirT m'a brTtäniyä.

54 Freeth (1956), S. 23.

55 Samlän, S.218. Wa saraha Lord Sansdoune qä’ilän ’ina garada siyasatanä-l-’asäsT min himäyati-l-halTgi- l-'arabT [...] wa sanuqawimahu bi-kulun wasTlatun.

56 Ebd., S. 219. Wa fT 1913 waq'a-l-saih Mubärak t'ahdan ähir bi-manaha imtiyäzunu-l-bahti 'ana-l-bitrüli li- brTtäniyä fT l-kuwaiti [...].

57 Bacik, S. 68.

58 Ebd., S. 65.

59 Shiblak, S. 174.

60 Barbieri, Patrick: Aboutbeing Without. Stories ofStateless in Kuwait, Refugees International 2007, S. 1.

61 Kostiner, Joseph: „Transforming Dualities: Tribe and State Formation in Saudi-Arabia“, in: Khoury, Philip et. al. (Hrsg.): Tribes and State Formation in the Middle East, London et. al.: University ofCalifornia Press 1991.S. 230.

62 Samian, S. 185. Fa’w'aza ibn Sa'üd ’ila qabTlati mufayr bi-lgära 'ala ’aträfi-l-Kuwait.

63 Kostiner, S. 231.

64 Patrick, Neil: „Nationalism in the Gulf States“, in: Held, David (Hrsg.) et. al.: The Transformation ofthe GulfPolitics, Economics and the Global Order, London et. al.: Routledge 2012, S. 57.

65 Koch, S 85.

66 'Uqair-Abkommen 1922: httDs://web.archive.org/web/20151222083217/httD://cosmos.ucc.ie/cs1064/iabowen/IPSC/DhD/event.DhD? eid=156 rZugriff21.03.2021l.

67 Roberts, David: „Kuwait“, in: Davidson, Christopher M. (Hrsg.): Powerand Politicin the Persian Gulf Monarchies, London: C. Hurst & Co. Publishers Ltd. 2011, S. 90.

68 Kostiner, S. 231.

69 Kostiner, S. 234.

70 Abkommen zwischen Saudi-Arabien und Kuwait zur Festlegung der Grenzen und ihrer Kontrolle in Artikel 9: httDs://www.un.org/deDts/los/LEGISLATIONANDTREATIES/PDFFILES/TREATIES/SAU-KWT2QOOSA.PDF [Zugriff25.03.2021],

71 Kuwaits Bevölkerung und die Zahl der Expats live, httDs://worldDODulationreview.com/countries/kuwait- Dopulation/ [Zugriff: 24.05.2021],

72 Crystal (1992), S. 1.

73 AI-Nakib, S.91.

74 Heute Britisch Petroleum Company (BP).

75 Offizielle Internetseite der Kuwait Oil Company (K.O.C.): httDs://www.kockw.com/sites/EN/Pages/Profile/History/SignificantDates.asDx [Zugriff 10.03.2021],

76 Roberts, S. 90.

77 Offizielle Internetseite der Kuwait Oil Company (K.O.C.): httDs://www.kockw.com/sites/EN/Pages/Profile/History/SignificantDates.asDx [Zugriff 10.03.2021],

78 Interview online mit 'Abdallah al-HamädänT, 29.03.2021.

79 El-Katiri, Laura et. al.: „Anatomy ofan Oil-Based Welfare State. Rent Distribution in Kuwait“, in: Held, David (Hrsg.) et. al.: The Transformation ofthe Gulf. Politics, Economics andthe Global Order, London et. al.: Rotledge 2012, S. 167.

80 Al-Arabiya: „60 milyärdolärin ’Trädätun naft mutawaqi'atun li-l-kuwait fT 2020“, 20.05.2020, httDs://www.alarabiva.net/aswaa/economv/2020/01/27/60-2020 Hoj [Zugriff 03.05.2020],

81 El-Katiri et. al, S. 165.

82 Al-Dekhayel, Abdulkarim: Kuwait. Oil, State and PoliticalLegitimation, Großbritannien et. al.: Ithaca Press 2000, S. 17.

83 Bacik, S.112.

84 Herb, Michael: „No Representation without Taxation? Rents, Development, and Democracy”, in: Comparative Politics 37/3 (2005), S. 297f.

85 Cleveland, William L.: A History ofthe Modern Middle East, 2. Auflage, Oxford et. al.: Westview Press 2000, S.456.

86 Owen, Roger: State, Power and Politics in the Making ofthe Modern Middle East, 3. Auflage, London: Routledge 2004, S. 43.

87 Bacik, S. 108.

88 El-Katiri et. al., S. 165.

Fin de l'extrait de 87 pages

Résumé des informations

Titre
Die bidūn und die Problematik der kuwaitischen Staatsangehörigkeit. Zur Situation Staatenloser in Kuwait
Université
University of Hamburg  (Asien-Afrika-Institut)
Note
2,0
Année
2021
Pages
87
N° de catalogue
V1147815
ISBN (ebook)
9783346536044
ISBN (Livre)
9783346536051
Langue
allemand
Mots clés
Kuwait, bidun, Staatsangehörigkeit, Staatenlose, staatenlos, Islamwissenschaft, Orientalistik, Arabistik, Öl, Stämme, Sabah, Wohlfahrtsstaat, Staatsbürgerschaft, bidūn
Citation du texte
Anonyme, 2021, Die bidūn und die Problematik der kuwaitischen Staatsangehörigkeit. Zur Situation Staatenloser in Kuwait, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1147815

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