Bilanzierung von Asset Backed Securities (ABS) - Transaktionen nach HGB und EStG


Seminar Paper, 2007

34 Pages, Grade: 1,3 - 1,7


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Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. ABS-Transaktion als abzubildender Sachverhalt
2.1. Struktur einer ABS-Transaktion
2.1.1. Grundstruktur und Akteure
2.1.2. Ausgestaltungsmöglichkeiten
2.2. Beweggründe einer ABS-Transaktion
2.2.1. Bilanzielle Motive
2.2.2. Weitere Vorteile von ABS-Transaktionen
2.3. Abgrenzung zum Factoring

3. Bilanzierung von Asset Backed Securities nach HGB
3.1. Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Forderungen
3.1.1. Voraussetzungen für den Forderungsabgang beim Veräußerer
3.1.2. Forderungsabgang verhindernde Ausgestaltungen
3.2. Berücksichtigung von Zweckgesellschaften im Konzern
3.2.1. Konsolidierungspflicht nach § 290 HGB
3.2.2. Anforderungen an die Konsolidierung der Zweckgesellschaft
3.2.3. Konsolidierung nach E-DRS 16
3.3. Bilanzielle Auswirkungen von ABS
3.3.1. Bilanzierung beim Originator in Abhängigkeit der Ausgestaltung
3.3.2. Bilanzierung der Zweckgesellschaft
3.4. Ökonomische Beurteilung

4. Steuerliche Implikationen von ABS-Transaktionen
4.1. Situation beim Originator
4.1.1. Ertragssteuerliche Konsequenzen
4.1.2. Gewerbesteuerliche Konsequenzen
4.2. Standortwahl der Zweckgesellschaft
4.2.1. Ertragssteuerliche Überlegungen
4.2.2. Gewerbesteuerliche Überlegungen
4.2.3. Umsatzsteuerliche Überlegungen

5. Zusammenfassung

Anhang

Literaturverzeichnis

Rechtsquellenverzeichnis

Sonstige Quellen

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Grundstruktur einer ABS-Transaktion

Abb. 2: Positive Wirkungen von ABS auf Unternehmenskennzahlen

Abb. 3: Vorteile von ABS-Transaktionen

Abb. 4: Pflicht zur Konzernrechnungslegung von Kapitalgesellschaften nach HGB

Abb. 5: Bilanzansatz und Buchungssatz bei Ausgestaltung als True Sale

Abb. 6: Bilanzansatz und Buchungssatz bei Ausgestaltung als Secured Borrowing

Abb. 7: Bilanzielle Auswirkungen von ABS auf Bilanzstrukturkennzahlen

Abb. 8: Bilanz der Zweckgesellschaft Driver One GmbH

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Unterstützende Beteiligte einer ABS-Transaktion

Tab. 2: Unterscheide zwischen Factoring und ABS

Tab. 3: Übergang des Bonitätsrisikos hindernde Vereinbarungen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Tendenz zur Verbriefung von Krediten und anderen Vermögensgegenständen gehört zweifelsohne zu den auffälligen Entwicklungen an der Kapitalmärkten der letzten Jahrzehnte. Ausgehend von der erstmaligen Verbriefung (Securitization) amerikanischer Hypothekenkredite in den 70er Jahren hat sich erst seit dem Ende der 90er Jahre in Europa ein Markt entwickelt.[1] Sowohl im Volumen der Transaktionen, als auch hinsichtlich der Anzahl der Asset-Klassen hinkt der europäische Verbriefungsmarkt seinem amerikanischen Pendant erheblich hinterher.[2]

Von der Begebung von forderungsbesicherten Wertpapieren - Asset Backed Securities – profitieren einerseits die Investoren mit einem vergleichsweise geringen Risiko, da die Vermögenswerte im Rahmen eines True Sale vom Veräußerer, dem Originator, abgetrennt werden und somit isoliert am Kapitalmarkt platziert werden. Andererseits ermöglicht es den Unternehmen eine günstige Refinanzierungsmöglichkeit, die zudem die Ausnutzung des Porfolioeffekts erlaubt.[3] Diese bilanzneutrale Finanzierung gestattet den Unternehmen weit reichende Möglichkeiten des Bilanzmanagements und somit Einfluss auf die Bonität zu nehmen.

Im Folgenden soll die Bilanzierung dieser Strukturen aus der Perspektive eines Konzerns nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) dargestellt werden. Hierfür ist zunächst die grundsätzliche Funktionsweise mit den involvierten Akteuren darzustellen. Die vielfältigen und für die Bilanzierung bedeutsamen Ausgestaltungsmöglichkeiten werden erläutert. Der Hauptteil beschäftigt sich mit der Abbildung von ABS-Strukturen im handelsrechtlichen Bilanzabschluss. Im Blickpunkt stehen hier die Forderungen als Verbriefungsobjekt sowie die sog. Zweckgesellschaft als zentrales Vehikel. Es soll der Frage nachgegangen werden, welche Anforderungen an den bilanziellen Abgang der Forderungen gestellt werden bzw. welche Ausgestaltungen einem Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis entgegenstehen. Eine Betrachtung über den Einzelabschluss des Unternehmens hinaus soll nicht ungeachtet bleiben. Eine Konzernbetrachtung verlangt die Prüfung, ob durch Zweckgesellschaften ausgelagerte Vermögensgegenstände zu bilanzieren sind. Die bereits erwähnten Bilanzstrukturwirkungen gilt es ebenfalls näher zu betrachten. Der letzte Teil widmet sich den steuerlichen Wirkungen, die ABS-Transaktionen nach sich ziehen.

2. ABS-Transaktion als abzubildender Sachverhalt

2.1. Struktur einer ABS-Transaktion

2.1.1. Grundstruktur und Akteure

Asset Backed Securities (ABS) sind am Kapitalmarkt platzierte Wertpapiere (Securities), die durch Aktiva (Assets) unterlegt sind (Backed).[4] Grundsätzlich kommt eine Vielzahl an Aktiva zur Verbriefung in Betracht, zumeist handelt es sich jedoch um Ansprüche auf zukünftige Zahlungen (Forderungen)[5]. Ziel ist es, illiquide Vermögenswerte in liquide Mittel umzusetzen, indem diese vom Veräußerer getrennt (True Sale) und als isoliertes Risiko verbrieft und am Kapitalmarkt platziert werden.[6] Initiator einer ABS-Konstruktion sind häufig Kreditinstitute, insb. Investmentbanken, welche die zentrale Koordination übernehmen. Hierzu gehören die Verhandlung mit den involvierten Parteien[7] und die Platzierung der zu emittierenden Wertpapiere.[8] Die Abb. 1 stellt das Kernelement einer ABS-Transaktion dar.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Grundstruktur einer ABS-Transaktion[9]

Die Forderungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Originators werden von der Zweckgesellschaft (auch Special Purpose Vehicle – SPV[10]) angekauft.[11] Der Servicer übernimmt hierbei die Debitorenverwaltung und den Forderungseinzug. Meist ist der Originator zugleich als Servicer tätig und schließt einen Vertrag über die Tätigkeit und dessen Entlohnung mit der Zweckgesellschaft ab.[12] Zur Refinanzierung des Kaufpreises gibt die Zweckgesellschaft Schuldverschreibungen an die Investoren aus. Diese werden in Abhängigkeit von der Laufzeit als sog. Asset Backed Commercial Paper – ABCP (oder lediglich CP), Medium Term Notes oder Bonds bezeichnet.[13] Weitere Beteiligte, die hauptsächlich unterstützend tätig sind, werden in Tab. 1 überblicksartig vorgestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[14][15]

Tab. 1: Unterstützende Beteiligte einer ABS-Transaktion[16]

2.1.2. Ausgestaltungsmöglichkeiten

Obwohl ABS-Transaktionen grundsätzlich der im vorigen Abschnitt beschriebenen Struktur folgen, ist eine Vielzahl an Ausgestaltungsmöglichkeiten in der Praxis zu beobachten. Diese ergeben sich aus der Notwendigkeit die Investoren der Schuldverschreibungen vor Verlusten zu schützen bzw. deren Rendite- und Risikoanforderungen zu entsprechen. Dies wird u.a. durch die insolvenzferne Zweckgesellschaft (Bankruptcy-Remote) erreicht. D.h. die verkauften Forderungen sind vor dem Zugriff der Gläubiger des Originators geschützt. Zusätzliche Sicherheit ergibt aus dem Verbot der Zweckgesellschaft, transaktionsfremde Verträge abzuschließen. Charakteristisch für ABS-Strukturierungen ist zudem die Unterteilung der emittierten Wertpapiere in Tranchen, um den Ansprüchen auf Investorenseite zu entsprechen.[17] So ist die Junior-Tranche[18] den übrigen untergeordnet (Subordinations- oder Wasserfallprinzip), womit Verluste aus den erworbenen Vermögensgegenständen zuerst mit dieser verrechnet werden.[19] Demzufolge ist die Seniortranche mit einem sehr geringen Verlustrisiko behaftet, da durch die Subordination lediglich im Ausnahmefalle Verluste auftreten. Durch die Ausgabe von Schuldtitel mit einem festen Rückgabetermin ergibt sich die Notwendigkeit der zeitlichen Umstrukturierung der Zahlungsströme. Obwohl der Markt für ABS-Papiere als sehr liquide gilt,[20] ist nicht davon auszugehen, dass fällige Schuldverschreibungen jederzeit durch Neuemissionen (sog. Roll-Over) bedient werden können. In diesem Fall stellen Geschäftsbanken Liquiditätslinien[21] zur Verfügung.[22] Liquiditätfaszilitäten und Subordination stellen Formen der sog. Credit Enhancements dar. Hierbei handelt es sich um Sicherungsinstrumente, die Zahlungsausfälle bzw. Verzögerungen vermeiden und somit das höchstmögliche Rating[23] der Wertpapiere sicherstellen sollen.[24] Um die Investoren ferner zu schützen, werden ein Reservekonto und die Übersicherung eingerichtet, da diese, wie auch die Juniortranche, dem Auffangen von Verlusten dienen. Um den Investoren die Werthaltigkeit der Forderungen zu signalisieren, werden diese zumeist vom Originator oder dem Initiator gehalten.

2.2. Beweggründe einer ABS-Transaktion

2.2.1. Bilanzielle Motive

Die Verbesserung von Bilanzkennzahlen stellt ein wichtiges Ziel von ABS-Transaktionen dar. Um die wirtschaftliche Lage möglichst positiv darzustellen, ist der bilanzwirksame Abgang der Forderungen (Off Balance) zu erreichen.[25] Je nach Verwendung der zufließenden Liquidität, lassen sich die in Abb. 2 gezeigten Wirkungen erzielen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 2: Positive Wirkungen von ABS auf Unternehmenskennzahlen[26]

Durch ABS-Strukturen lassen sich erhebliche positive bilanzielle Wirkungen, die Gesamtkapital- und Eigenkapitalrentabilität[27], die Bilanzstruktur und die Liquidität betreffend, erreichen, und somit eine gesteigerte Bonität signalisieren.[28] Zur Verdeutlichung der Bilanzierung und deren Wirkungen, insb. auf die Bilanzstruktur, sei auf die Beispiele in Kapitel 3.3.1 verwiesen.

2.2.2. Weitere Vorteile von ABS-Transaktionen

ABS-Transaktionen ermöglichen illiquide Vermögenswerte (Forderungen) in liquide Mitel (Cash) zu transferieren und stellen somit eine mögliche Form der Unternehmensfinanzierung dar.[29] Aus Investorensicht ist lediglich die Risikoeinschätzung der Cash-Flows für die geforderte Rendite von Belang. Durch diese Loslösung von der Finanzlage des Unternehmens ist im Vergleich zu Finanzierungsalternativen eine günstigere Finanzierung durch ABS-Strukturen gegeben.[30] Neben den Kostenvorteilen und den bereits erwähnten bilanziellen Motiven zeigt die Abb. 2 weitere Beweggründe auf:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 3: Vorteile von ABS-Transaktionen[31]

Oftmals werden u.a. steuerliche Vorteile als Anlass für ABS genannt, ohne jedoch explizit auf die Verwendung der Liquidität bzw. die Ausgestaltung der Transaktion einzugehen.[32] Ebenfalls von der Ausgestaltung abhängig ist der Kreditrisikotransfer, denn ein Teil der Kreditrisiken verbleibt beim Originator, wodurch der Risikotransfer eingeschränkt erfolgt.

Das Motiv der Risikokapitalentlastung trifft insbesondere auf Kreditinstitute zu, die gem. § 10 KWG i. V. m. der Solvabilitätsverordnung (ehemals Grundsatz I) verpflichtet sind, bestimmte Risikoaktiva mit haftendem Eigenkapital zu unterlegen. Durch die Verbriefung von Kreditforderungen kann eine Entlastung des regulatorischen Kapitals[33] erfolgen und somit der Risikospielraum erhöht werden.[34]

2.3. Abgrenzung zum Factoring

Das Factoring[35] weißt eine hohe Ähnlichkeit zu Asset Backed Securites auf, da es sich auch hier um eine forderungsorientierte Finanzierung handelt, und durch den Verkauf der Forderungen an eine andere Gesellschaft ein True Sale stattfindet.[36] Im Gegensatz zur ABS-Transaktion, besteht beim Factoring keine Möglichkeit der Bedienung des Kapitalmarktes[37], da hier keine handelbaren Wertpapiere geschaffen werden.[38] Tab. 2 stellt die Unterschiede gegenüber:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten[39][40][41][42][43]

Tab. 2: Unterscheide zwischen Factoring und ABS[44]

3. Bilanzierung von Asset Backed Securities nach HGB

3.1. Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Forderungen

Nach § 238 Abs. 1 i.V.m. § 242 Abs. 1 HGB hat ein Kaufmann eine Handelsbilanz gemäß seiner tatsächlichen Vermögenslage aufzustellen.[45] Die darin enthaltenen Vermögensgegenstände umfassen jene, von denen der Kaufmann die Substanz und den Ertrag vollständig innehat, wobei das zivilrechtliche Eigentum den Ansatzpunkt bildet.[46] Für eine handelsrechtliche Zuordnung ist das wirtschaftliche Eigentum von Bedeutung, welches nicht zwingend mit dem zivilrechtlichen Eigentum in Einklang stehen muss. Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, welcher dauerhaft im Besitz des Vermögensgegenstandes ist, bzw. dem die Gefahr, sowie die Nutzungen und Lasten zustehen.[47] Im Fall der noch unverbrieften Forderungen ist aufgrund der fehlenden Körperlichkeit das Kriterium Besitz nicht anwendbar. Hier erfolgt die Zurechnung anhand der Verfügungsbefugnis und der Risikotragung.[48]

3.1.1. Voraussetzungen für den Forderungsabgang beim Veräußerer

Die Bilanzierung richtet sich zunächst nach den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB.[49] Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) konkretisiert in seiner detaillierten Stellungnahme im Jahre 2002 erstmals, dass nach dem HGB die Bilanzbefreiung des Forderungsverkäufers beim Übergang des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt.[50] Der bilanziell wirksame Übergang der Forderungen auf die Zweckgesellschaft ist somit an Voraussetzungen gebunden. Eine zivilrechtlich wirksame Veräußerung[51] ist ebenso Voraussetzung, wie die Endgültigkeit des Verkaufes. Enthält der Vertrag eine Verpflichtung zum Rückkauf der Forderungen im Rahmen eines echten Pensionsgeschäftes[52], ist von keiner wirksamen Übertragung auszugehen.[53]

[...]


[1] Vgl. Röder, K./Sonnemann, U., Chancen ohne Risiko (WiSt 2005), S. 328.

[2] Vgl. Achleitner, A.-K., Handbuch Investment Banking (2002), S. 423.

[3] Vgl. Rosar, M., Asset- Backed Securities (2000), S. 1.

[4] Vgl. Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach Gesellschaft, Finanzierung (1992), S. 495.

[5] Zur Abgrenzung und Einordnung siehe Anhang. Im Verlauf der Arbeit wird vereinfacht von Forderungen als Verbriefungsobjekt ausgegangen.

[6] Vgl. Schneider, T./Droste, M., Asset Backed Securitisation (2002), S. 386.

[7] Vgl. Langner, S., Asset Backed Securities (ZfbF 2002), S. 657.

[8] Vgl. Schneider, T./Droste, M., Asset Backed Securitisation (2002), S. 387.

[9] Eigene Darstellung in Anlehnung an: Schneider, T./Droste, M., Asset Backed Securitisation (2002), S. 386; Committtee on the Global Financial System (2005), S. 6.

[10] In der Literatur werden auch synonym die Begriffe SPE/SPC – Special Purpose Entity/Company verwendet.

[11] Bei synthetischen ABS-Transaktionen hingegen, wird Vermögen weder rechtlich noch wirtschaftlich übertragen, sondern lediglich das Kreditrisiko durch Derivate transferiert. Vgl. Böringer, M., Conventional versus Synthetic (2001), S. 22 ff.

[12] Vgl. Rosar, M., Asset- Backed Securities (2000), S. 22.

[13] Vgl. Schneider, T./Droste, M., Asset Backed Securitisation (2002), S. 398.

[14] Zumeist Spezialversicherungsunternehmen, wobei wiederum deren Rating entscheidend ist. Vgl. Turwitt, M., Asset-backed Finanzierungen (1998), S. 10.

[15] Vgl. Ohl, H.-P., Asset Backed Securities (1994), S. 110.

[16] Eigene Darstellung.

[17] Vgl. Abb. 1 im Kapitel 2.1.

[18] Aufgrund der wirtschaftlichen Ähnlichkeit zum Eigenkapital auch Equity- oder First Loss-Tranche genannt. Vgl. Röder, K./Sonnemann, U., Chancen ohne Risiko, (WiSt 2005), S. 329.

[19] Vgl. Bund, S./Morlok, M., True-Sale (2005), S. 972.

[20] Vgl. Schneider, T./Droste, M., Asset Backed Securitisation (2002), S. 392.

[21] Die Börsenturbulenzen im Jahr 2007 sind nicht zuletzt durch diese Liquiditätsverpflichtungen begründet. Vgl. o.V., Großbanken droht Milliardenrisiko (HB 2007), S. 1.

[22] Vgl. Ohl, H.-P., Asset Backed Securities (1994), S. 110.

[23] 90 % der im Jahr 2000 ausstehenden Asset Backed Emissionen erhielten ein AAA/Aaa Rating. Vgl. Bund, S., Asset Securitisation (2000), S. 19.

[24] Vgl. Pollock, P. u.a., Sekuritisierung (RIW 1991), S. 276.

[25] Vgl. Struffert, R., Asset Backed Securities Transaktionen (2006), S. 42.

[26] Eigene Darstellung.

[27] Vgl. Ohl, H.-P., Asset Backed Securities (1994), S. 251. Die Rendite der Investitionen muss dafür über der Rendite der Forderungen plus der Kosten der Verbriefung liegen.

[28] Vgl. Struffert, R., Asset Backed Securities Transaktionen (2006), S. 47 f. Zur Definition der einzelnen Kennzahlen vgl. Baetge, J. u.a., Bilanzanalyse (2004), S. 263 ff., S. 375 ff.

[29] Vgl. Röder, K./Sonnemann, U., Chancen ohne Risiko (WiSt 2005), S. 330.

[30] Vgl. Schwarcz, S., Asset Securitisation (DB 1997), S. 1290.

[31] Eigene Darstellung.

[32] Vgl. Arntz, T./ Schultz, F., Bilanzielle und steuerliche Überlegungen (Die Bank 1998), S. 694. Hierzu gesondert Kapitel 4.

[33] Wobei dies an Bedingungen, insbesondere die Credit Enhancements betreffend, geknüpft ist. Vgl. Steiner, M. u.a., Mindestanforderungen (2005).

[34] Vgl. Perridon, L/ Steiner, M., Finanzwirtschaft (2007), S. 444.

[35] Zur detaillierten Beschreibung des Factoring siehe Hermann, J., Factoring (2006).

[36] Vgl. Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach Gesellschaft, Finanzierung (1992), S. 498.

[37] Vgl. Langner, S., Asset Backed Securities (ZfbF 2002), S. 659.

[38] Vgl. Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach Gesellschaft, Finanzierung (1992), S. 498.

[39] Vgl. Langner, S., Asset Backed Securities (ZfbF 2002), S. 659.

[40] Vgl. Kapitel 2.2.2. Ein Mindestvolumen an Forderungen ist durch die Strukturierungskosten zu beachten.

[41] Vgl. Turwitt, M., Asset-backed Finanzierungen (1998), S. 10.

[42] Vgl. Arbeitskreis „Finanzierung“ der Schmalenbach Gesellschaft, Finanzierung (1992), S. 510.

[43] Vgl. Schmeisser, W./Leonhardt, M., Finanzierungsalternative (2006), S. 70.

[44] Eigene Darstellung.

[45] Vgl. Hultsch, C., Wirtschaftliche Hinzurechnung (DB 2000), S. 2129.

[46] Vgl. Findeisen, K., Asset-Backed Securities im Vergleich (DB 1998), S. 483.

[47] Vgl. Hultsch, C., Wirtschaftliche Hinzurechnung (DB 2000), S. 2129.

[48] Vgl. Dreyer, G. u.a., Bilanzbefreiende Wirkung (BB 2003), S. 93.

[49] Vgl. Lotz, U., Bilanzierung von ABS (2005), S.20.

[50] Vgl. HFA des IDW, IDW RS HFA 8, (WPg 2002), S. 1151 f., Tz. 1.

[51] Vgl. HFA des IDW, IDW RS HFA 8, (WPg 2002), S. 1153, Tz. 10.

[52] Zur Technik von Pensionsgeschäften insb. zur Unterscheidung echtes/unechtes Pensionsgeschäft siehe Jahn, O., Pensionsgeschäfte (1990), S. 11 f.

[53] Vgl. HFA des IDW, IDW RS HFA 8, (WPg 2002), S. 1153, Tz. 11.

Excerpt out of 34 pages

Details

Title
Bilanzierung von Asset Backed Securities (ABS) - Transaktionen nach HGB und EStG
College
University of Bayreuth
Course
Seminar zur Rechnungslegung - Aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen in der nationalen und internationalen Rechnungslegung
Grade
1,3 - 1,7
Author
Year
2007
Pages
34
Catalog Number
V114793
ISBN (eBook)
9783640168941
ISBN (Book)
9783640197996
File size
1167 KB
Language
German
Keywords
Bilanzierung, Asset, Backed, Securities, Transaktionen, EStG, Seminar, Rechnungslegung, Aktuelle, Entwicklungen, Fragestellungen, Rechnungslegung
Quote paper
Marko Graßmann (Author), 2007, Bilanzierung von Asset Backed Securities (ABS) - Transaktionen nach HGB und EStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114793

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