Soziale Arbeit. Paradigmenwechsel und Neo-Soziale Arbeit


Einsendeaufgabe, 2017

12 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Teil B und C - Funktionen, Theorien, Profession & Ethik in der S.A
1.1. Aufgabe 1 „Einordnung der Stellungnahme der Novellierung“
1.1.1. Inhaltsübersicht
1.1.2. Einordnung in die Ethik
1.1.3. Impliziertes Professionsverständnis
1.2. Aufgabe 2 „Unterschied Soziale Arbeit und Neo- S.A.“

2. Quellen- und Literaturverzeichnis S.11

Teil Bund C

Aufgabe 1

„Stellungnahme der Novellierung des SGB VIII“ (Modulbereich Ethik/Profession)

DieStellungnahme zur geplanten Legalisierung des neoliberalen Paradigmenwechsels der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den Paragraphen 1 bis 41. InnerhalbderParagraphengeht es um dieeinzelnenLeistungenundderenInhalt.1 DieseStellungnahmesprichtsich stark gegen die Novellierung des SGB VIIIaus. Schon2017sollesbedeutendeVeränderungen geben. Eine dieser Veränderungen ist, dass die öffentlichen Träger mehr Macht und Spielräume erhalten. Dies beinhaltet unter anderem die Veränderung der ambulanten Hilfen (§29 und§31), die durch Infrastrukturmaßnahmen, Regeleinrichtungen und präventive Maßnahmen ersetzt werden. Die sozialpädagogische Unterstützung für junge Volljährige findet nur noch im Rahmender Selbstständigkeitsförderung statt.Dieganzheitliche Persönlichkeitsförderung wird nicht mehr in Betracht gezogen.2 Zudemsoll2022der Rechtsanspruch für Leistungen nach §27verlagert werden und zwar von denEltern auf Minderjährige.Ebensowird es Veränderungen im Bereich der Behindertenarbeit und damit verbunden der Inklusion geben. Der Begriff „Hilfe zur Erziehung“ wird einem Wandel unterzogen. Nun gibt es nicht mehr die Hilfe zur Erziehung, sondern die „Leistung zur Entwicklung und Teilhabe“.3 Innerhalb des Gesetzesentwurfs wird jedoch deutlich, dass es einige Lücken aufweist. Es werden viele undefinierte Begriffe, wie „stark“, „Starke Kinder“, „Bedarfsgerechtigkeit“, „Soziale Effizienz“ und „wahrnehmbar“ in den Raum gestellt, die jedoch nicht definiert werden, sondern nur immer wieder verwendet werden.

DieVeränderungen beinhalten nicht nur die Vermarktlichung der Sozialen Arbeit, sondern auch die humanistische Haltunginder Sozialen Arbeit abzuschaffen, durch den Begriffswandel von Hilfe zu Leistung.4 Es werden noch viele weitere Probleme in dieser Stellungnahme zur Novellierung aufgeführt. Alle jedoch laufen auf dasselbe Grundproblem hinaus. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt durch neoliberale Politikansätze in der Sozialen Arbeit eine gewisse Sparpolitik durchzuführen, um Kosten in der Kinder- und Jugendhilfe zu sparen.

Meiner Meinung nach möchte das Bündnis Kinder- und Jugendhilfe die Hilfen für Kinder und Jugendliche sichern, wohingegen der Staat versucht immer mehr Kosten einzusparen, damit nach staatlicher Meinung Vorteile entstehen würden. Staatliche Maßnahmen müssen dabei immer effizient und günstig sein. Dies zeigt für mich eine utilitaristische Situation, weil der Staat abwägen muss, was er toleriert und was nicht.

„Der Utilitarismus ist eine Form der zweckorientierten (teleologischen) Ethik, die in verschiedenen Varianten auftritt. Auf eine klassische Grundformel reduziert besagt er, dass eine Handlung genau dann moralisch richtig ist, wenn sie den aggregierten Gesamtnutzen, d.h. die Summe des Wohlergehens aller Betroffenen, maximiert.“5

Ich würde die Stellungnahme in die zweckorientierte Ethik (Utilitarismus) einordnen. Jeremy Bentham war der Begründer des Utilitarismus und er hat sich dabei mit dem Nützlichkeitsprinzip beschäftigt.

Für ihn ist „Nützlichkeit [...] jene Eigenschaft, die dazu dient Vorteil, Gewinn, Lust, Gutes, Freude und Glück zu produzieren (oder zu vergrößern) oder Schaden, Schmerz, Leid, Übel und Unglück zu minimieren (oder gänzlich zu vermeiden).“6 Das Interesse der Gemeinschaft ist nach Bentham die Summierung aus allen Interessen der einzelnen Mitglieder in dieser Gemeinschaft. Wenn eine staatliche Maßnahme mit dem Nützlichkeitsprinzip konform geht, liegt ein Gesetzt der Utilität vor. Ziel der staatlichen Maßnahme muss dabei das individuelle Glück des Einzelnen sein, welches durch Lust, Freude, Sicherheit, usw. bestimmt wird. Dabei ist der Utilitarismus nach Bentham der Ausgangspunkt für komplexe Handlungsmuster, um diese mit mathematisch-logischen einfachen Entscheidungsverfahren zu lösen und den größten gemeinsamen Nutzen zu ermitteln.7 Bentham arbeitete quantitativ und unterscheidet nur zwischen Freude und Schmerz.

John Stuart Mill qualifizierte den Ansatz von Bentham, in dem er Glück, Freude, Schmerz, usw. noch weiter differenzierte. Für ihn gab es höher oder niedrigeres Glück. Glück aus einer Aktion zum Beispiel hat eine höhere Stellung im Leben, als Glück aus passivem Genuss.8

Für Mill stehen die Nützlichkeit und die Gerechtigkeit für den Einzelnen immer im Zusammenhang mit dem Gesamtwohl der ganzen Gesellschaft. Dabei kann es zum Interessenkonflikt kommen zwischen dem Glücksstreben des Individuums und dem Nutzen für das Gesamtwohl der Gesellschaft.9

Nun ist zu prüfen, ob man die Stellungnahme der Novellierung des SGB VIII in den Utilitarismus nach Bentham und Mill einordnen kann.

Meiner Meinung nach kann man die Stellungnahme gut in den Utilitarismus einordnen. Die Stellungnahme weist verschiedene Bereiche auf, die sich nur auf den Nutzen beziehen. Durch die Veränderungen des Gesetzes soll der Staat in verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Kosten einsparen und die Arbeit effizienter machen, sodass wirklich nur noch die Hilfe gestellt werden, die auch wirklich benötigt werden. Hier wird der Zweck der Veränderung deutlich und zwar die Sparpolitik in der Sozialen Arbeit. Da es sich bei dem Utilitarismus um eine zweckgebundene Ethik handelt und hier einem Zweck gefolgt wird, passt dies schon einmal. Außerdem sind die staatlichen Maßnahmen, also die Veränderungen, mit dem Nützlichkeitsprinzip konform, somit liegt auch hier das Gesetz der Utilität vor. Ziel des Staates ist nach Bentham das Glück des Individuums. Indem also das Kind nun mehr Rechte zu gesprochen bekommt, ist auch dies gegeben.

Da sich die Stellungnahme gegen die Novellierung ausspricht und der Zweck der Stellungnahme die Abwendung der Novellierung ist, ist sie auch utilitaristisch einzuordnen. Das kann man daran fest machen, dass die Stellungnahme für das Gesamtwohl der Gesellschaft spricht und die Kinder- und Jugendhilfe und damit die Bedürftigen unterstützt und die Hilfen sichern möchte. Der Zweck der Sicherung der Rahmenbedingungen und der jetzigen SGB VIII Fassung liegen im Vordergrund. Das Interesse der Gemeinschaft ist die Summe der vielen Einzelinteressen. Hier ist zum Beispiel der Sozialarbeiter gemeint, der nicht noch mehr Veränderungen, Kürzungen und schwierigere Anforderungen benötigt, aber auch die Interessen der Klienten, die Zeit und Vertrauen brauchen, was durch immer weiter fortschreitenden Kürzungen und Einsparungen nicht mehr möglich ist. Die Qualität der Arbeit nimmt ab. Somit ist der Zweck der Stellungnahme die Abwendung der Novellierung. Deswegen kann man die Stellungnahme gut inden Utilitarismus nach Bentham und Mill einordnen.

Die Stellungnahme weist das implizierte Professionsverständnis der Sozialarbeit, wie sie früher einmal war, auf. Professionalität, die Hilfe für Menschen in sozialer Not, wie auch die Hilfe zur Erziehung sind für den Sozialarbeiter vordergründig und nicht das effiziente, kostengünstige Arbeiten. Immer mehr sparen verändert das Arbeiten, weil Qualität, auch wenn diese gefordert wird, nicht mehr haltbar ist. Der Sozialarbeiter möchte sich Zeit lassen für seinen Klienten, Beziehung und Vertrauen aufbauen und die Möglichkeit zur qualitativen Arbeit haben. Durch die neoliberale Politik und die Novellierung wird der Sozialarbeiter in seinem Helferdrang stark eingeschränkt und noch mehr staatlich gelenkt. Das Bündnis Kinder- und Jugendhilfe inder Prof. Mechthild Seithe tätig ist, versucht mit der Stellungnahme die Novellierung abzuwenden und damit die Hilfen und die professionelle Soziale Arbeit ein Stück weit zu retten. Zeit für immer schwierigere Anforderungen und Aufgaben in Form von Suchtkrankheiten, Sexueller Gewalt, usw., gute Rahmenbedingungen, ein guter Personalschlüssel, um qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten und sich weiterhin wohl in dem Job des Sozialarbeiters zu fühlen. Das ist folglich das Professionsverständnis der Stellungnahme, weil diese sich gegen den neoliberalen Ansatz und die Novellierung richtet.

Aufgabe 2

Soziale Arbeit und Neo-soziale Arbeit (Modulbereich Theorie/Funktion)

SozialeArbeithat in den letzten Jahrzehnten einen großen Wandel durchgemacht, der kontrovers diskutiert wird. Zum Teil herrscht eine große Unzufriedenheit über die heutige Auffassung von Sozialer Arbeit. Ist Soziale Arbeit heute noch so professional wie vor 20-30 Jahren? Die professionelle Sozialarbeit von früher wird durch die neoliberale Politik auf eine harte Probe gestellt.

Zuerst einmal muss man sich vor Augen führen, was gute Soziale Arbeit ausmacht. „Soziale Arbeit fördert als praxisorientierte Profession und wissenschaftliche Disziplin gesellschaftliche Veränderungen, soziale Entwicklungen und den sozialen Zusammenhalt sowie die Stärkung der Autonomie und Selbstbestimmung von Menschen. Die Prinzipien sozialer Gerechtigkeit, die Menschenrechte, die gemeinsame Verantwortung und die Achtung der Vielfalt, bilden die Grundlage der Sozialen Arbeit.“10 Dies ist die offizielle Definition der Sozialen Arbeit und damit verbunden die Grundlage der Arbeit jedes Sozialarbeiters. Hierbei kann man erkennen, was die Hauptaufgabe eines professionellen Sozialarbeiters ist: Die Arbeit am Menschen und seiner Lebensumwelt. Nun stützt sich gute Soziale Arbeit auf gewisse Elemente, die gegeben sein müssen, damit man gute Soziale Arbeit praktizieren kann. Diese Kriterien, um die Ausführung der Sozialen Arbeit zu überprüfen und ihre Qualität damit fest zu machen, sind abhängig von guter Kommunikation, der Arbeit im Alltag des Klienten, dem jeweiligen Menschen- bzw. Gesellschaftsbild und der Handlungsorientierung.11

Die Professionelle Soziale Arbeit, wie sie früher galt, gibt uns Vorgaben, wie der Beruf der Sozialen Arbeit und damit die Aufgaben ausgesehen haben. In der Sozialen Arbeit war es wichtig, dass Kommunikation ein grundlegendes Mittel war. Wichtig dabei ist zu erwähnen, dass die gegenseitige und partnerschaftliche Kommunikation stattfand. Man fand gemeinsam Lösungsansätze für Problemsituationen, man versuchte zu motivieren und sich mit dem Gegenüber auf einer Ebene zu verständigen, ohne dass man das Gefühl hatte, die Gespräche seien einseitig oder nicht auf Augenhöhe.12 Gemeinsam agieren und den Klienten immer wieder aktiv in die Arbeit mit einzubeziehen war hier das Stichwort. Ebenso wichtig wie das gemeinsame Agieren, war der Aufbau von Vertrauen und damit verbunden der Aufbau von Beziehungen. Der Mensch mit seiner Persönlichkeit steht im Vordergrund. Durch partnerschaftliche Kommunikation und das Agieren auf Augenhöhe war es leichter, sich dem Sozialarbeiter anzuvertrauen.13 In der heutigen Sozialen Arbeit also der Neo-Sozialen Arbeit findet dieser positive Ansatz der Kommunikation nur noch geringfügig statt. Die Kommunikation, die hier stattfindet, ist eine Anweisung, die von einer übergeordneten Stelle gegeben ist. Die sachliche Arbeit als Dienstleister steht im Vordergrund, nicht mehr der Beziehungsaufbau.14 Das Verhältnis gleicht eher einem Verkäufer-Käufer-Verhältnis, als einem Agieren auf Augenhöhe. Die Kommunikation findet größtenteils einseitig statt und Kommunikation wird als das Bereitstellen von Informationen gesehen. Es wird mehr und mehr gefordert, anstatt den Klienten zu fördern. Dabei wird auf Sanktionen gesetzt, wenn er nicht mit arbeitet. Der Klient als solches und sein Wesen stehen nicht mehr im Vordergrund, sondern ihn so zu formen, dass die Gesellschaft ihn wieder als nützlich erachtet und dieser wirtschaftlich von Nutzen ist. Dabei geht man von aus, dass der Beziehungsaufbau überflüssig und schlecht für die Arbeitssituation ist.15 Die Profession verändert sich hier. Die Arbeit wird sachlicher. Sie findet nicht mehr so nah am Klienten und dessen Lebenswelt statt, sondern die Arbeit wird oberflächlicher. Gesellschaftspolitisch bedeutet das, dass die Funktion vom Arbeiten auf Augenhöhe zur kontrollierten Arbeit von höheren Instanzen wird.

[...]


1 Vgl. Mechthild Seithe, Stellungnahme zur Novellierung des SGB VIII, 2016, S.1

2 Vgl. Mechthild Seithe, Stellungnahme zur Novellierung des SGB VIII, 2016, S.2

3 Vgl. Mechthild Seithe, Stellungnahme zur Novellierung des SGB VIII, 2016, S. 2

4 Vgl. Mechthild Seithe, Stellungnahme zur Novellierung des SGB VIII, 2016, S.5

5 https://de.wikipedia.org/wiki/Utilitarismus (9.3.2017, 10:23 Uhr)

6 M. Schmidt, Skript zu Modul 4, Januar 2017, S. 16

7 Vgl. M. Schmidt, Skript zu Modul 4, Januar 2017, S. 16

8 Vgl. http://www.wissen57.de/der-utilitarismus-im-werk-von-john-stuart-mill.html (9.3.17, 10:37 Uhr)

9 Vgl. http://www.br.de/radio/bayern2/wissen/radiowissen/ethik-und-philosophie/mill-utilitarismus- dossier100.html (09.03.2017, 10:42 Uhr)

10 Vgl. https://www.dbsh.de/fileadmin/downloads/20161114 Dt Def Sozialer Arbeit FBTS DBSH 02.pdf (9.3.17, 09:21 Uhr)

11 Vgl. Mechthild Seithe, SozialAktuell „Was ist gute Soziale Arbeit?“, Nr 3- März 2013 , S. 14

12 Vgl. Mechthild Seithe, SozialAktuell „Was ist gute Soziale Arbeit?“, Nr 3- März 2013 , S. 14

13 Vgl. Mechthild Seithe, SozialAktuell „Was ist gute Soziale Arbeit?“, Nr 3- März 2013 , S. 14

14 Vgl. Mechthild Seithe, SozialAktuell „Was ist gute Soziale Arbeit?“, Nr 3- März 2013 , S. 15

15 Vgl. Mechthild Seithe, SozialAktuell „Was ist gute Soziale Arbeit?“, Nr 3- März 2013 , S. 15

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Soziale Arbeit. Paradigmenwechsel und Neo-Soziale Arbeit
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
12
Katalognummer
V1148266
ISBN (eBook)
9783346553744
ISBN (Buch)
9783346553751
Sprache
Deutsch
Schlagworte
soziale, arbeit, paradigmenwechsel, neo-soziale
Arbeit zitieren
Sabrina Müller (Autor:in), 2017, Soziale Arbeit. Paradigmenwechsel und Neo-Soziale Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1148266

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