Die beruflichen Tätigkeiten der Bankiers in der frühen Römischen Kaiserzeit. Beispiel des Archivs der Sulpicii und der pompejanischen Quittungstafeln des Iucundus


Hausarbeit (Hauptseminar), 2020

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Die beruflichen Tätigkeiten der Bankiers in der frühen Römischen Kaiserzeit

1 Einleitung: Das römische Bank- und Kreditwesen

2 Das Bankwesen im Römischen Reich
2.1 Die nummularii
2.2 Die argentarii
2.3 Die coactores argentarii
2.4 Feneratores, Ritter, Senatoren

3 Das Archiv der Sulpicii
3.1 Versuch einer Berufsbezeichnung
3.2 Die Mitglieder und deren soziale Stellung
3.3 Die Kreditvergabe im Römischen Reich

4 Versteigerungen im römischen Reich
4.1 Lucius Caecilius Iucundus
4.2 Die pompejanischen Quittungstafeln des Iucundus
4.3 Versteigerungen in der frühen Kaiserzeit:
4.3.1 Versteigerungen des Iucundus
4.3.2 Versteigerungen im Archiv der Sulpizier
4.4 Die Profitabilität der Geschäfte des Iucundus

5 Fazit

6 Quellenverzeichnis

7 Literaturverzeichnis

8 Anhang
8.1 Anhang 1: Bürste des L. Ceacilius Felix
8.2 Anhang 2: Darstellung der Auktionsgeschäfte des Iucundus
8.3 Anhang 3: Scheck für Eseltreiber (110 n. Chr.)
8.4 Anhang 4: Scheck für einen Festredner 118 n. Chr.

1 Einleitung: Das römische Bank- und Kreditwesen

In dieser Arbeit soll das römische Bank- und Kreditwesen mit seinen spezifischen Akteuren kurz umrissen werden. Die Aktivitäten der römischen Oberschicht sollen hier nur im Rande behandelt werden. Die Untersuchung will vor allem die professionellen Bankiers in den Fokus stellen. Hierfür sollen die Überlieferungen des Bankhauses der Sulpizier sowie des Bankiers Lucius Caecilius Iucundus exemplarisch erläutert werden.

Doch zuerst muss geklärt werden, ob und wie umfassend ein Bankwesen im Römischen Reich beobachtbar ist. Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage: Ist es zulässig Begriffe wie Bankgewerbe oder Bankier für die damalige Zeit zu benutzen? Diese Diskussion wurde vor allem durch die Analyse von Alfons Bürge befeuert, welcher zu dem Schluss kommt: „In Rom gab es keine Banken. Das römische Bankwesen ist eine moderne Fiktion“.1 Diese Einschätzung wird jedoch in dieser Deutlichkeit nicht von allen Forschern in diesem Bereich geteilt.2 Sie spiegelt auch eine generelle Diskussion in der Vorstellung der römischen Wirtschaft wider – zwischen den „primitivists“ und „modernists“. Die einen sehen eine prosperierende Wirtschaft in der römischen Antike, die anderen wiederum nur einen beinahe primitiven Warenaustauch.3 Doch zurück zu der Ausgangsfrage: Können wir die heutige Terminologie für die damaligen Verhältnisse benutzen? Die Antwort ist: Ja, aber wir dürfen die aktuellen Vorstellungen zu diesen Begriffen nicht unkritisch mit übertragen. Es erscheint somit sinnvoll, Personen, welche berufsmäßig als Kontoverwalter, Zahlungsabwickler oder Kreditgeber hervortreten, als Bankiers zu bezeichnen. Auch wenn diese offensichtlich mit dem heutigen Banker nichts mehr gemein haben – abgesehen vielleicht auf den Hunger nach Profit. Insofern sollen diese Termini in der vorliegenden Arbeit trotz der hier kurz umrissenen Vorbehalte weiterverwendet werden.

Diese Untersuchung stützt sich vor allem auf die gefundenen Wachstäfelchen von Pompeji. Die Urkunden des Archivs der Sulpicii wurden dem Werk von Camodeca „Tabulae Pompeianae Sulpiciorum : (TPSulp.) ; edizione critica'dell archivio puteolano dei Sulpicii /1“ entnommen, welche in der Forschung als sehr gelungen gar „hervorragend“ betitelt wird.4 Da dieses Werk auf Italienisch verfasst worden ist und zudem keine Übersetzungen bietet, griff ich bei der Übersetzung bei Bedarf auf Sekundärliteratur zurück. Hintergrund war, dass das Werk von Wolf „Neue Rechtsurkunden aus Pompeji. Tabulae Pompeianae novae. Lateinisch und deutsch“ in der Bibliothek durchgehend verliehen war, da seit der Corona-Pandemie auch Bestandbücher für den Gebrauch zu Hause verfügbar sind. Die Auszüge der Quittungsurkunden des Iucundus sind dem Werk von Hüttemann „Die pompejanischen Quittungstafeln des Lucius Caecilius Iucundus“ entnommen. Dieses basiert vorwiegend auf die Edition von Zangenmeister, welcher 1898 im Corpus Incriptionum Latinarum die Urkunden veröffentlicht hat.

Im Folgenden wird das römische Bankwesen im Allgemeinen erläutert. Anschließend soll das Kreditgeschäft durch das Archiv der Sulpicii in der frühen Kaiserzeit in Italien beispielhaft aufgezeigt werden. Im weiteren Verlauf sollen Versteigerungen mit Hilfe der pompejanischen Quittungstafeln des Iucundus sowie einer Urkunde der Sulpizier behandelt werden. Abschließend wird im Fazit versucht zu klären, ob diese untersuchten Personen als professionelle Bankiers betitelt werden können – auch im Hinblick auf die These von Bürge.

2 Das Bankwesen im Römischen Reich

Das Bankwesen hat seinen Ursprung im antiken Griechenland und verbreitete sich von dort im römischen Reich. Der Bankier wird griechisch trapezites und lateinisch mensarius bezeichnet, beide Bezeichnungen lassen sich auf den Begriff (Wechsel-) Tisch zurückführen.5 Die Hauptaufgaben waren Münzprüfung, Geldwechsel, Versteigerungen, Aufbewahrung und Verleihen von Kapital. Diese einzelnen Tätigkeiten wurden jedoch von verschiedenen Berufen des Sektors Geldwirtschaft ausgeführt, welche nicht immer eindeutig voneinander abzugrenzen sind.6 Die einzelnen Begriffe sollen in den nächsten Unterpunkten erläutert werden.

2.1 Die nummularii

Die nummularii (nummus, Münze) prüften sowie tauschten Münzgeld, insofern handelt es sich hierbei vor allem um ein handwerkliches Metier.7 Erste Belege für diese Beschäftigung finden sich im zweiten Jahrhundert vor Christi Geburt.8 Im 2. Jh. n. Chr. scheint sich die Tätigkeit auszuweiten und sie sollen sich nun auch im Kreditgeschäft beteiligt haben.9 Ihre soziale Stellung dürfte nicht besonders hoch gewesen sein, da Augustus abschätzig als Nachfahre eines nummularius bezeichnet wird.10

„Unbestritten ist allerdings, daß Cassius aus Parma in einem Brief gegen ihn stichelt, er sei nicht nur der Enkel eines Bäckers, sondern sogar eines Geldmaklers: „Du hast das Brot deiner Mutter auf dem Tisch in der primitivsten Bäckerei von Aricia gebacken: Geformt hat es ein Geldwechsler aus Nerulum mit Händen, die noch schmutzig waren vom Aufpreis beim Geldwechseln.“

Zudem kann die Mehrheit der uns bekannten nummularii als Sklaven und Freigelassene identifiziert werden. Eine „libertine“ Herkunft ist im professionellen Bankgewerbe ohnehin nicht ungewöhnlich.11

Den Begriff mensarius ist schwer abzugrenzen, jedoch lässt sich ein Zusammenhang zwischen staatlichen Bankiers und diese Bezeichnung erkennen, so dass man ihn am besten als Staatsbankier übersetzen kann.12

2.2 Die argentarii

Die argentarii hatten ihr Kerngeschäft in der Verwaltung von Depots, in der Zahlungsabwicklung und im Kreditgeschäft.13 Anfangs scheinen sie sich jedoch noch als Münzprüfer und Geldwechsler betätigt zu haben, diese Tätigkeiten scheinen im 2 Jh. von den schon behandelten nummularii übernommen worden zu sein. Erstmals wird der Begriff argentarius am Ende des 4 Jh. v. Chr. von Livius erwähnt im Zusammenhang eines Triumphs.14 Interessant ist dazu, dass es in Rom zu dieser Zeit noch keine eigene Münzprägung gab.15 Im Laufe des 2 Jh. beschäftigten sie sich dann vornehmlich im Bereich Geldeinlagen und Krediten. Bei den Geldeinlagen muss zwischen zwei Formen unterschieden werden den offenen und geschlossenen deposita. Das „geschlossene“ depositum war versiegelt und stand dem Bankinhaber nicht für das eigene Wirtschaften zur Verfügung. Die „offenen“ Geldeinlagen konnten jedoch gegen Zins von dem Bankier für seine eigene Geschäfte benutzt werden.16 Dies brachte für beide Geschäftspartner Vorteile. Die Kunden konnten ihr Geld sicher lagern und verdienten durch den Zins, ohne selbst ein Risiko zu tragen. Die Bankiers gewannen mit jedem offenen depositum eine weitere Kapitalquelle hinzu.17 Die Kreditzinsen betrugen zwischen 4-12%.18 Der maximal mögliche Zinssatz wurde vom Staat im 1 Jh. v. Chr. auf 12% festgelegt und scheint grundsätzlich über die gesamte Kaiserzeit Bestand gehabt zu haben.19 Die argentarii sind vorwiegend dem Freigelassenen-Milieu zuzurechnen, wobei auch Sklaven als solche tätig waren.20 Die Geldgeschäfte dieser überstiegen in der Regel nicht allzu große Summen. Sie waren vor allem für die heimischen Anwohner sowie für die lokale Wirtschaft zuständig. Große Summen wurden von der römischen Oberschicht verliehen, jedoch traten die ansässigen argentarii als Mittelsmänner zu diesen auf.21 Im Laufe des 1. Jh. v. Chr. beschäftigen sie sich zudem mit Versteigerungen und Kapitalvorstreckungen in diesem Zusammenhang.22

2.3 Die coactores argentarii

Die coactores argentarii lassen sich allgemein als Bankiers beschreiben, welche sich hauptsächlich mit Auktionen beschäftigen. Eine exakte Abgrenzung zu den anderen Berufsfeldern der antiken römischen Bankiers ist schwierig, da verschiedene Begriffe in unterschiedlichen Situationen genannt werden. Auch die Trennlinie von den argentarii und nummularii ist wie schon gesehen fließend. Die Tätigkeit des coactor bestand in der Durchführung von Auktionen sowie in der Eintreibung des Erlöses.23 Sie waren sozusagen die Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. Die Auktionatoren erhielten hierfür gewöhnlich ein Prozent des Verkaufserlöses vom Veräußerer. Die coactores argentarii scheinen die Berufe des coactores und argentarii zu vereinen. Die Forschung nimmt an, dass diese dem Verkäufer das zu zahlende Geld vorstreckten und dem Käufer die Summe als Darlehen mit entsprechenden Zinsen gewährten.24 Ein berühmter Nachfahre eines coactores argentarii war Kaiser Vespasian, sein Großvater Titus Falvius Petro soll nach Sueton dieser Tätigkeit nachgegangen sein.25

Die soziale Stellung der bisher genannten Berufe war gemeinhin, wie schon erwähnt, nicht sehr hoch. Die Tätigkeit im Geldsektor war gesellschaftlich negativ bewertet. Jedoch scheinen sie des Öfteren die Würde eines Augustales verliehen bekommen zu haben, welche vor allem für das soziale Ansehen von Bedeutung ist.26

Im nächsten Kapitel sollen jetzt noch weitere Begriffe und Praktiken im römischen Kaiserreich im Bezug des Bankgewerbes kurz umrissen werden, auch wenn solche nicht mehr zwangläufig in der Wissenschaft zu den professionellen Bankiers zu zählen sind.

2.4 Feneratores, Ritter, Senatoren

In der Forschung versteht man unter der Bezeichnung feneratores Sklaven und Freigelassene, welche im Auftrag der römischen Oberschicht Kredite gewährten.27 Die feneratores fungierten sozusagen als Strohmänner der Oberschicht. Der Grund hierfür war, dass die Praxis des Geldverleihens nicht besonders hoch angesehen wurde. Zudem gab es mehrere Gesetze, welche solche Praktiken der senatorischen römischen Oberschicht regulieren bzw. verbieten sollten. Nichtsdestotrotz verliehen sie auch Kapital in ihren eigenen Namen vor allem an die familia, Freunde und Bekannte. Dies geschah oft im Zusammenhang einer Verpflichtung, Unterstützung oder Partnerschaft.28 Niemand hätte sich vermutlich früher selbst als feneratores bezeichnet, da das Geldverleihen mit Zinsen gesellschaftlich negativ konnotiert war.29 Der fenerator ist somit nicht ein professioneller Bankier wie ein argenatrius sondern vielmehr ein Finanzberater welcher im Auftrag eines vermögenden Bürgers handelt.30 Alfons Bürge sieht hingegen in seinem Aufsatz „Fiktion und Wirklichkeit: Soziale und rechtliche Strukturen des römischen Bankwesens“ die Bezeichnung fenerator als die Funktion des Geldverleihens an. Jeder der ein Darlehen gewährt ist somit fenerator, die Bezeichnung weist somit nur auf die Tätigkeit hin und nicht auf eine bestimmte Berufsgruppe.31

In den antiken Überlieferungen werden einige Textstellen genannt, in welcher Senatoren und Ritter Darlehen gegen Zinsen verliehen. Der Senator Plinius der Jüngere erklärte in einem Brief, dass er „einige gegen Zins ausgeliehene Kapitalien“ hat und es „auch nicht allzu schwer sein“ wird ein Darlehen aufzunehmen, um einen Landbesitz zu erwerben.32

[...]


1 Bürge, Alfons: Fiktion und Wirklichkeit: Soziale und rechtliche Strukturen des römischen Bankwesens, in: ZRG 104 (1987), S. 508.

2 Vgl. Verboven, Koenraad: Capital Markets and Financial Entrepreneur in the Roman World; in: Erdkamp, Paul u.a.: Capital, investment, and innovation in the Roman World, Oxford 2020, S. 411-412.,

3 Vgl. Andreu, Jean: Banking and business in the Roman world, Cambridge 1999, S. 6-8.

4 Vgl. Jaschke, Kathrin: J.G. Wolf (Hrsg.): Neue Rechtsurkunden aus Pompeji; in: H-Soz-Kult: abrufbar unter: https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-15340 [zuletzt abgerufen am: 20.10.2020].

5 Vgl. Bogaert, Raymond/ Hartmann, Peter Claus: Essays zur historischen Entwicklung des Bankensystems (Gesellschaft, Recht, Wirtschaft; Bd. 2), Mannheim u.a. 1980, S. 15-18.

6 Vgl. Drexhage, Heinrich-Wilhelm: Wirtschaftspolitik und Wirtschaft in der römischen Provinz Asia in der Zeit von Augustus bis zum Regierungsantritt Diokletians (Asia-Minor-Studien; Bd. 59), Bonn 2007, S. 258-262.

7 Vgl. Bürge, Fiktion, (1987), S. 468-469.

8 Vgl. Gröschler, Peter: Die tabellae-Urkundne aus den pompejanischen und herkulanensischen Urkundenfunden (Freiburger rechtsgeschichtliche Abhandlungen; Bd. 23), Berlin 1997, S. 52.

9 Ebd., S. 54.

10 Suet. Aug. 4.4; Vgl. Bürge Fiktion 1987, S. 472-475.

11 Vgl. Jaschke, Katrin: Die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des antiken Puteoli (Pharos; Bd. 26), Rahden 2010, S. 184.

12 Vgl. Bogaert, Bankensystem, 1980, S. 19.

13 Vgl. Gröschler, tabellae-Urkunden, 1997, S. 51.

14 Vgl. Liv., IX, 40, 16.

15 Vgl. Bogaert, Bankensystem 1980, S. 19.

16 Vgl. Drexhage, Hans-Joachim u.a.: Die Wirtschaft des Römischen Reiches (1 – 3 Jahrhundert). Eine Einführung (Studienbücher Geschichte und Kultur der Alten Welt), Berlin 2002, S. 151-152.

17 Vgl. Stelzenberger, Barbara: Kapitalmanagement und Kapitaltransfer im Westen des Römischen Reiches (Pharos; Bd. 23), Rahden 2008, S. 140-144.

18 Spezielle Kreditgeschäfte, wie z.B. die Seedarlehen sind hiervon auszunehmen. Siehe: Vgl. Drexhage Wirtschaft 2002, S.144.

19 Vgl. Tenger, Bernhard: Die Verschuldung im römischen Ägypten. 1. – 2. Jh. n. Chr. (Pharos; Bd. 3), St. Katharinen 1993, S. 24-25.

20 Vgl. Bürge, Fiktion, 1987, S. 477-478.

21 Vgl. Drexhage, Wirtschaft, 2002, S. 151-152.

22 Vgl. Gröschler, tabellae-Urkunden, 1997, S. 51.; siehe unten 2.5.

23 Vgl. Bürge, Fiktion, 1987, S. 484.

24 Vgl. Drexhage, Wirtschaft, 2002, S. 151.

25 Vgl. Suet. Vesp. 2.

26 Vgl. Andreau, Banking, 1999, S. 48.

27 Vgl. Drexhage, Wirtschaft, 2002, S. 150.

28 Vgl. Stelzenberger, Kapitalmanagement, 2008, S. 21-26.

29 Vgl. Jaschke, Wirtschafts-Sozialgeschichte, 2010, S. 178.

30 Vgl. Stelzenberger, Kapitalmanagement, 2008, S- 23.

31 Vgl. Bürge, Fiktion, 1987, S. 488-508.

32 Vgl. Plin. Epist. 3, 19, 8.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Die beruflichen Tätigkeiten der Bankiers in der frühen Römischen Kaiserzeit. Beispiel des Archivs der Sulpicii und der pompejanischen Quittungstafeln des Iucundus
Hochschule
Universität Regensburg
Note
1,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
31
Katalognummer
V1149033
ISBN (eBook)
9783346532879
ISBN (Buch)
9783346532886
Sprache
Deutsch
Schlagworte
tätigkeiten, bankiers, römischen, kaiserzeit, beispiel, archivs, sulpicii, quittungstafeln, iucundus
Arbeit zitieren
Tristan Simmet (Autor:in), 2020, Die beruflichen Tätigkeiten der Bankiers in der frühen Römischen Kaiserzeit. Beispiel des Archivs der Sulpicii und der pompejanischen Quittungstafeln des Iucundus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1149033

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