Grin logo
de en es fr
Boutique
GRIN Website
Publier des textes, profitez du service complet
Aller à la page d’accueil de la boutique › Travail Social

Das Kindeswohl-Konzept

Titre: Das Kindeswohl-Konzept

Travail d'étude , 2007 , 49 Pages , Note: 1,0

Autor:in: Dipl. Sozialpäd./-arbeiterin (Uni) Christina Aman (Auteur)

Travail Social
Extrait & Résumé des informations   Lire l'ebook
Résumé Extrait Résumé des informations

In dieser Arbeit sollen unterschiedliche Definitionsversuche zu Kindeswohl aus verschiedenen Teilgebieten der Wissenschaft, aber auch aus dem rechtlichen Bereich nebeneinander gestellt werden, um die Intensität dieses Begriffs zu verdeutlichen. Autoren, Wissenschaftler und Institutionen aus unterschiedlichen Professionen führen schon seit Einführung des Kindeswohlbegriffs unbefriedigende Debatten. Den Beitrag leisten die verschiedenen wissenschaftlichen Untersuchungen aus unterschiedlichen Fachgebieten, wie der Human-, Familienrechts- und Entwicklungspsychologie, den Sozialwissenschaften, der Sozialpädagogik, dem Familienrecht, Kinder- und Jugendhilfegesetz und mehr, die keine Übereinstimmung über den Inhalt des Kindeswohlbegriffs finden können, da die Methoden der Untersuchungen und die Anwendung des Kindeswohlbegriffs abweichend sind. Jedoch muss das Wohl des Kindes im Fokus interdisziplinärer Arbeit sein, um alle Bereiche, die das Kind betreffen, abdecken zu können. Zudem sind die vielen Definitionen konfuser Art und nicht leicht zugänglich. Es stellen sich die Fragen, warum ist es so schwierig auf nationaler Ebene eine gleichbedeutende und anerkannte Kindeswohldefinition zu finden? Und was wäre, wenn es den Begriff nicht geben würde, bzw. wenn es eine klare Definition geben könnte?

Fragen, die zum Schluss beantwortet werden sollen.

[...]

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Begriff „Kindeswohl“

2.1 Sichtweise im Familienrecht

2.2 Sichtweise im Jugendamt

2.3 Interdisziplinäre Kindeswohldefinitionsversuche

2.3.1 Kindeswohl im Familienrecht

2.3.2 Aspekt der elterlichen Trennung/Scheidung

2.3.3 Ein familienrechtspsychologischer Definitionsvorschlag

2.4 Kindeswohl aus psychologischer und pädagogischer Perspektive

2.4.1 Aus pädagogisch-psychologischer Sicht

2.4.2 Aus entwicklungspsychologischer Sicht

3. Schutzauftrag der Kindeswohlsicherung: Funktion des Wächteramts und Aufgabenbereiche der Behörden

3.1 Gesetzliche Grundlagen zum Kindeswohl

3.2 Staatliches Recht auf Eingriff in das Elternrecht

3.2.1 § 1697a BGB das Kindeswohlprinzip: „Generalklausel“

3.2.2 Das Kindeswohl-Konzept

3.3 Die Berücksichtigung des Kindeswillens

3.3.1 Vorrang der Kindesinteressen

3.3.2 Vorrang der Individualgerechtigkeit

4. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die Komplexität und Unbestimmtheit des Begriffs „Kindeswohl“ im Spannungsfeld zwischen familienrechtlichen Vorgaben, pädagogisch-psychologischen Erkenntnissen und dem staatlichen Wächteramt. Ziel ist es, die interdisziplinären Definitionsprobleme aufzuzeigen und zu analysieren, wie Gerichte und Jugendämter diesen Begriff operationalisieren.

  • Multidisziplinäre Analyse des Kindeswohlbegriffs
  • Wechselspiel zwischen Elternrecht und staatlichem Wächteramt
  • Operationalisierung im Familienrecht und Jugendhilferecht
  • Die Rolle des Kindeswillens bei rechtlichen Entscheidungen
  • Methoden der Gefahrenabwehr und Kindeswohlsicherung

Auszug aus dem Buch

2. Der Begriff „Kindeswohl“

Kindeswohl ist ein unklarer und offener Begriff, der dehnbar und frei nach eigenen Wertvorstellungen und individuellen Ansichten definiert wird. Dettenborn kritisiert die Unbestimmtheit des Begriffs „Kindeswohl“ und meint, dass es unter wissenschaftlichen Aspekt eine definitorische Katastrophe sei. Unter juristischen Aspekt ist Kindeswohl ein unbestimmter Rechtsbegriff, der einer Generalklausel entspricht, deren Auslegung zum Inhalt richterlichen Entscheidens wird. Unter kognitionspsychologischen Aspekt werde dem Begriff „Kindeswohl“, der sich in einem unüberschaubaren Feld wechselwirkender Einflussfaktoren, die Komplexität genommen und auf ein theoretisches Konstrukt reduziert.

Und zuletzt fungiere der Kindeswohlbegriff unter moralischem Aspekt als „Instrument der Rechtfertigung von Gesetzgebungs- oder Rechtsanwendungsakten, sowohl im Sinne begründeter Prinzipien als auch im Sinne der Motivveredelung und der missbräuchlichen Kaschierung einseitiger Interessen.“ Doch sollte im Vordergrund die produktive und differenzierte Nutzung des Begriffs gesehen werden und nicht der theoretische Chaos der Begriffsbestimmung.

Das Familienrecht mit seinen rechtlichen Instanzen (Anwalt, Richter, Gutachter) und das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Jugendhilfe, Jugendamt) handeln zugunsten des Kindeswohls, doch herrscht auch hier keine Einheit in der Definition, obwohl sich die rechtsgebundenen Institutionen, wie der Richter und das Jugendamt, bei unaufhörlicher Verletzung des Kindeswohls, in einem Verfahren vor Gericht wieder finden.

Alle am Gerichtsverfahren beteiligten Instanzen haben unterschiedliches theoretisches und praktisches Wissen und zudem unterschiedliche Auffassungen zum Kindeswohl. Für ein familiengerichtliches Verfahren kann das bedeuten, dass alle anwesenden Beteiligten über das Wohl des Kindes nach eigenen (Ge-) Wissens- und Wertvorstellungen urteilen und jeweils über ihre eignen Auslegungen des Begriffs entscheiden.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Schwierigkeiten bei der Definition des Kindeswohlbegriffs, der trotz seiner zentralen Bedeutung im Rechtssystem unscharf bleibt.

2. Der Begriff „Kindeswohl“: Dieses Kapitel analysiert das definitorische Dilemma aus juristischer, psychologischer und moralischer Perspektive und beleuchtet die unterschiedlichen Sichtweisen von Familienrecht und Jugendamt.

3. Schutzauftrag der Kindeswohlsicherung: Funktion des Wächteramts und Aufgabenbereiche der Behörden: Hier wird das staatliche Wächteramt als verfassungsrechtlicher Auftrag beschrieben und die differenzierte Rolle von Gerichten und Jugendämtern bei der Gefahrenabwehr dargestellt.

4. Schlussbetrachtung: Das Fazit stellt fest, dass Kindeswohl eine subjektive Konstruktion bleibt, die im stetigen Wandel steht, und fordert präventive Ansätze statt bloßer Gefahrenabwehr.

Schlüsselwörter

Kindeswohl, Familienrecht, Kindeswohlgefährdung, Wächteramt, Jugendamt, Elternrecht, Kindeswille, Sorge- und Umgangsrecht, Kinderrechte, UN-Kinderrechtskonvention, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Förderungsprinzip, Kontinuitätsprinzip, Bindungsprinzip, Sozialpädagogik.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die theoretischen und rechtlichen Schwierigkeiten, den Begriff „Kindeswohl“ präzise zu definieren und im Einzelfall anzuwenden.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Im Fokus stehen das Familienrecht, das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), psychologische Leithilfen sowie das staatliche Wächteramt.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Diskrepanz zwischen der Unbestimmtheit des Begriffs und der Notwendigkeit verbindlicher gerichtlicher Entscheidungen aufzuzeigen.

Welche wissenschaftliche Methode findet Anwendung?

Die Autorin stellt verschiedene interdisziplinäre Definitionsversuche aus Psychologie, Pädagogik und Rechtswissenschaft einander gegenüber.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil widmet sich den gesetzlichen Grundlagen, den Interventionsbefugnissen der Behörden und der Bedeutung des Kindeswillens.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Kindeswohl, elterliche Sorge, staatliches Wächteramt, Kindeswohlgefährdung und Sozialpädagogik.

Wie unterscheidet sich die Rolle von Jugendamt und Gericht?

Das Jugendamt fungiert primär als leistende Behörde mit sozialpädagogischem Fokus, während das Gericht bei drohender Kindeswohlgefährdung als kontrollierende und entscheidende Instanz eingreift.

Welche Bedeutung hat das Kindeswohl-Konzept laut der Autorin?

Es dient als Sperr- und Leitfunktion in Entscheidungsprozessen, um eine kindzentrierte Sichtweise zu erzwingen und subjektive Willkür zu minimieren.

Inwiefern beeinflusst der Kindeswille die Entscheidung?

Der Kindeswille ist ein gewichtiges Kriterium, darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden, wenn seine Umsetzung das Kindeswohl gefährden würde.

Welches Fazit zieht die Autorin bezüglich der aktuellen Gesetzgebung?

Sie kritisiert die zu starke Fokussierung auf die Gefahrenabwehr und fordert eine stärkere Präventionsarbeit und Berücksichtigung des Elternwohls als Teil des Familienwohls.

Fin de l'extrait de 49 pages  - haut de page

Résumé des informations

Titre
Das Kindeswohl-Konzept
Université
University of Kassel
Cours
Recht der Familie und Jugendhilfe
Note
1,0
Auteur
Dipl. Sozialpäd./-arbeiterin (Uni) Christina Aman (Auteur)
Année de publication
2007
Pages
49
N° de catalogue
V114912
ISBN (ebook)
9783640162581
ISBN (Livre)
9783640164141
Langue
allemand
mots-clé
Kindeswohl-Konzept Recht Familie Jugendhilfe
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Dipl. Sozialpäd./-arbeiterin (Uni) Christina Aman (Auteur), 2007, Das Kindeswohl-Konzept, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114912
Lire l'ebook
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
  • Si vous voyez ce message, l'image n'a pas pu être chargée et affichée.
Extrait de  49  pages
Grin logo
  • Grin.com
  • Expédition
  • Contact
  • Prot. des données
  • CGV
  • Imprint