Aufgabenfelder und Adressaten der Schulsozialarbeit


Dossier / Travail, 2006

29 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Was ist Schulsozialarbeit?
2.1. Entstehung der Schulsozialarbeit .
2.2. Das Verhältnis zwischen Jugendhilfe und Schule
2.3. Integrative und kooperative Ansätze
2.4. Schulsozialarbeit und Hilfen zur Erziehung

3. Aufgabenfelder und Adressaten der Schulsozialarbeit
3.1. Soziale Ungleichheit junger Menschen und ihrer Familien
3.2. Migration
3.3. Probleme der Jugendarbeitslosigkeit
3.4. Schulverweigerung

4. Schulsozialarbeit am Berufskolleg in Castrop – Rauxel

5. Schlussbetrachtung

6. Literaturverzeichnis

7. Anhang

1. Einleitung

In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion um Bildung und Erziehung wird Schulsozialarbeit heutzutage intensiv behandelt und diskutiert. Für Jugendliche nimmt die spätere Erwerbsarbeit einen hohen Stellenwert ein. Die Erwerbstätigkeit ist ein zentraler Bestandteil zur Entwicklung eines stabilen Selbstkonzeptes und zur Verwirklichung eigener Interessen. Entscheidend für den späteren Status einer Person in der Gesellschaft und im Beruf ist eine adäquate Ausbildung, die durch die Leistungen in der Schulzeit bestimmt wird. Der Schulabschluss ist die Startvoraussetzung für das spätere Berufsleben. (vgl. RAHN 2005, S.57 f.) Gerade in dieser Zeit, die wegbereitend für ihr Leben ist, fühlen sich Jugendliche oft überfordert mit ihrem eigenen Leben. Die Jugendzeit ist eine fragile, risikoreiche und labile Phase. Die Ablösung vom Elternhaus verunsichert junge Menschen zusätzlich bei ihrer Selbstfindung. In dieser Zeit benötigen sie Stabilität. Wenn in dieser labilen Phase noch familiäre, soziale oder schulische Probleme hinzukommen, sind sie schnell ratlos. Familie, Schule oder andere öffentliche Erziehungseinrichtungen sind aufgefordert die Entwicklung positiv zu fördern. Eine intensive Betreuung und individuelle Förderung ist, von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer, in einer Klasse mit etwa zwanzig Jugendlichen nicht zu leisten. Sie kommen schnell an ihre Grenzen. Die Schule bildet sich immer mehr zu einem überforderten Teilsystem heraus und kann den Jugendlichen in dieser Phase der Entwicklung nicht mehr gerecht werden.

Betrug 1997 der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss noch 7,5 % betrug er 2000 schon 9,2 %. (vgl. SCHREIBER – KITTEL/ SCHRÖPFER 2002, S.19) In den letzten Jahren ist eine positive Entwicklung zu vermerken. Der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss ist im Jahr 2005 auf 7,5 % zurückgegangen.[1] Dies ist jedoch noch immer ein beträchtlich hoher Anteil, wenn man die steigenden Erwartungen an die Bildungsabschlüsse bedenkt. Das Abitur ist immer häufiger obligatorisch erwünscht. Schulsozialarbeit gilt hier als Hoffnungsträger und als mögliche Konsequenz, das Schulsystem zu ergänzen und die Bildung auch von benachteiligten Schülern zu sichern.

Im Mittelpunkt dieser Hausarbeit steht die Frage: Was ist Schulsozialarbeit und was sind ihre Aufgabenfelder und Adressaten? Ziel ist es, die Notwendigkeit der Schulsozialarbeit mit Hilfe der Aufgabenfelder herauszustellen und Möglichkeiten und Grenzen der Schulsozialarbeit in Zukunft aufzuzeigen.

Im Folgenden wird deshalb zuerst der Begriff der Schulsozialarbeit erklärt. Hierbei werden die Anfänge und die Entstehung der Schulsozialarbeit und ihre rechtlichen Grundlagen im KJHG erläutert. Des Weiteren wird das Verhältnis von Jugendhilfe und Schule herausgestellt. Da schon historisch beide Institutionen verschieden verankert sind werden somit die Schwierigkeiten bei einer Kooperation deutlich. Demnach werden zwei verschiedene Ansätze zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule vorgestellt, um zu zeigen, dass eine Kooperation unterschiedlich verwirklicht werden kann. Folgend werden die Ähnlichkeiten zwischen Schulsozialarbeit und den Hilfen zur Erziehung herausgearbeitet und das Konzept von Deinet vorgestellt, welches die Professionen von Lehrern und Sozialpädagogen bei einer Kooperation deutlich separiert. Somit weist dieses Konzept einen neuen Ansatz zur Kooperation auf.

Die Aufgabenfelder und Adressaten der Schulsozialarbeit bilden den Schwerpunkt dieser Arbeit. Hierbei wird auf das Problem der sozialen Ungleichheit junger Menschen und ihrer Familien und die Auswirkungen auf ihre Bildungsverläufe hingewiesen. Der nächste Abschnitt bezieht sich auf die Migration und die interkulturelle Schulsozialarbeit. Hier werden die Benachteiligungsstrukturen dieser Gruppe in Bezug auf das Bildungssystem hervorgehoben. Die Probleme der Jugendarbeitslosigkeit bilden das nächste Aufgabenfeld. Der immer schwieriger werdende Übergang von der Schule in den Beruf ist ein weiterer Faktor, der aufweist, warum Schulsozialarbeit so wichtig ist. Abschließend wird auf die Schulverweigerung näher eingegangen. Der Begriff der Schulverweigerung wird geklärt, mögliche Ursachen aufgezeigt und das Konzept von Nitzschmann: „Verweigerung macht Sinn“ vorgestellt.

Nachdem Begriff und Aufgabenfelder der Schulsozialarbeit dargestellt wurden, wird die Schulsozialarbeit am Berufskolleg in Castrop - Rauxel vorgestellt, um einen Einblick in die Praxis zu erlangen. In der Schlussbetrachtung wird auf Zukunftsperspektiven und mögliche Veränderungen in der Schulsozialarbeit eingegangen.

2. Was ist Schulsozialarbeit?

Um den Begriff Schulsozialarbeit zu erläutern wird im Folgenden zuerst auf die Entstehung und die rechtlichen Grundlagen eingegangen. Daraufhin werden das Verhältnis von Schule und Jugendhilfe und die historische Verankerung der beiden Institutionen beschrieben. Abschließend werden verschiedene Ansätze einer Kooperation von Jugendhilfe und Schule vorgestellt.

2.1. Entstehung der Schulsozialarbeit

Familie, Schule und Jugendhilfe sind im Laufe der Jahrhunderte entstanden bzw. eigenständige Bereiche geworden. Schule galt erst als notwendig, als die Überlieferung des Notwendigen durch die Familie nicht mehr gegeben war. Als größere Probleme bei den Heranwachsenden entstanden, wurde die Jugendhilfe additiv zur Schule hinzugefügt. Die Schule war für die Vermittlung von kognitivem Wissen zuständig und die Sozialpädagogik für die Behebung individueller Beeinträchtigungen. Sie glich die Defizite von Familie und Schule aus. Die beiden Kompetenzbereiche Schule und Jugendhilfe haben ein gemeinsames Ziel: die Ergänzung im Sinne der Addition, und sie dienen demselben Adressaten. Jedoch ließen alle 3 Institutionen - Schule, Jugendhilfe und Familie - den Heranwachsenden mehr und mehr scheitern. Deshalb hat sich seit den 60er Jahren der Begriff Schulsozialarbeit herausgebildet, die die Benachteiligten am Ort Schule unterstützt. (PRÜß 2004, S.102 ff.) Damals entstand die Schulsozialarbeit wie man sie heute versteht: „Schulsozialarbeit umfasst den Zusammenhang der sozialpädagogischen Tätigkeiten im Kontext des öffentlichen Schulwesens.“ (SEITHE 1999, S.76) Schulsozialarbeit nimmt eine Art Scharnierfunktion zwischen Jugendhilfe, Schule und Familie wahr. (vgl. PRÜß 2004, S.111) Sie ist eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die die Schule verweigern, aber auch für die, die Probleme auf Grund ihrer besonderen Lebenssituationen haben oder sich hilflos und überfordert fühlen. Den Schulsozialarbeitern fällt ein breites Spektrum an Aufgaben zu. Sie reichen von der Förderung personaler und sozialer Bildungsprozesse in der Lern- und Berufsfindungsphase (vgl. STICKELMANN/WILL 2004, S. 421), über den Abbau von Schwierigkeiten bei der Sozialisation von benachteiligten Schülerinnen und Schülern bis hin zu präventiven Angeboten, die alle Schülerinnen und Schüler ansprechen. (BÖNSCH 2004 S.216 ff.)

Erste Ansätze einer Vereinigung von Schule und Jugendhilfe reichen zurück bis zur Jahrhundertwende. Im Folgenden wird die Entstehung der Schulsozialarbeit näher erläutert.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts (Zeit der Industrialisierung) entstand auf Grund integrativer Bedürfnisse des Staates die Volksschule als sozialpädagogische Einrichtung, die das wachsende Industrieproletariat als Zielgruppe hatte. Der Qualifikations- und Integrationsaspekt prägten das Erziehungsgeschehen, wobei die Schule dem Qualifikationsanspruch und die Sozialpädagogik dem Integrationsaspekt genügte. Die Volksschule vereinte in der Literatur schon im 19. Jahrhundert schulische und sozialpädagogische Motive. Die Aufgaben des Lehrers lagen hier auch oft in der Zeit nach der Schule. Die auf Grund der Industrialisierung wachsende Technisierung und Entwicklung von Maschinen entwertete die menschliche Arbeitskraft. Fabrikschulen, als Vermittlung der für die Produktion erforderlichen Minimalkenntnisse, ersetzten die Industrieschulen, welche die Erziehung und Ausbildung für eine bestimmte Zeit zusammenführten. 1880 entstand die Schulpflege, die in enger Verbindung mit der Schule arbeitete und im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts entstanden Horte, die als Schutzeinrichtungen galten. In den ersten Jahren nach dem 1. Weltkrieg stand die Gesundheitsfürsorge der Schulkinder im Vordergrund. In der zweiten Hälfte der 20er Jahre erhielten Unterricht und Erziehung eine gleichwertige Bedeutung. 1922, mit Einführung des RJWG (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz), vollzog sich eine klare institutionelle Trennung von Schule und Jugendhilfe. Im Nationalsozialismus (1933) wurden jegliche reformpädagogische Projekte abgeschafft, die Starken (Erbgesunden) gefördert und die Schwachen (Lebensunwerten) ausgeblendet. Nach dem 2. Weltkrieg kam es in der Verhältnisklärung Jugendhilfe - Schule zum Stillstand. Erst seit den 60er Jahren wurden Forderungen, beide Bereiche zusammenzuführen, laut. Schule sollte nun unterrichten und erziehen und die Idee der „sozialpädagogischen Schule“, in der Lehrerinnen/ Lehrer und Sozialpädagoginnen/ Sozialpädagogen gleichgestellt sind, entstand. Die wirtschaftliche Rezession 1966/67 führte zu entscheidenden Reformen, die zur sozialpädagogischen Ausrichtung der Schule führten. Ende der 60er Jahre begann die Einrichtung der ersten Gesamtschulen (auch als Ganztagsschulen) und die Kritik wurde laut, dass das Schulsystem über Selektion qualifiziert und soziales Lernen vernachlässigt. In den 70er Jahren galt Schulsozialarbeit als Balanceakt zwischen unterschiedlichen Modellen, die sich von Unterordnung, Kooperation bis hin zur Distance erstreckten. (vgl. HOMFELDT 2004, S.41 ff.)

1990 wurde die Schulsozialarbeit im KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) §13 Abs. 1 und §81 rechtlich mit folgendem Wortlaut verankert:

§13 „(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“

§81 „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, insbesondere mit

1. Schulen und Stellen der Schulverwaltung [...]

im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse zusammenzuarbeiten.“ (Kinder- und Jugendhilfegesetz 1990)

Eine Zusammenarbeit ist folglich rechtlich vorgegeben. Jedoch gibt es bis heute keine regelhafte Profilbildung von Schulsozialarbeit und keine rechtlich bindende Verpflichtung zur Institutionalisierung. Auch bei den Formen der Zusammenarbeit, welche höchst unterschiedlich sein können, besteht ein Anwendungsdefizit. Einerseits erlaubt die allgemeine Begriffsverwendung zahlreiche unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit, andererseits sind die rechtlichen Vorgaben somit keine, die Praxisanwendung steuernden, Rechtsnormen. (vgl. MÜNDER 2004, S.561 ff.)

Ein weiterer Paragraph, der in Bezug auf die Schulsozialarbeit eine Rolle spielt, ist §11 im KJHG, der sich vorrangig auf den außerschulischen Bereich der Schule bezieht. Ziel ist hier die freizeitpädagogische Bereicherung des Schullebens, und er richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler einer Schule. Nähere Regelungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule kommen den Bundesländern als Gestaltungsaufgabe zu. (Nordrhein - Westfalen hat zum Beispiel beschlossen, bis 2007 alle Horte abzuschaffen. Ziel ist die „Offene Ganztagsschule“.) (vgl. HARTNUß/ BIRGER 2004, S.570 ff.) Somit ist eine Kooperation zwar vorgegeben, ist aber nicht immer ohne Probleme durchführbar.

2.2. Das Verhältnis zwischen Jugendhilfe und Schule

Schulsozialarbeit als eine Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule ist nicht immer einfach, denn schon historisch sind die beiden Institutionen verschieden verankert. Schule war und ist keine sozialpädagogische Einrichtung, und diente als Ergänzung zur Familie und zur systematischen Übermittlung von Wissen, da die Familie diese Aufgabe nicht mehr übernehmen konnte. Die Jugendhilfe hingegen ist entstanden, da Schule und Familie die wachsenden Probleme der Heranwachsenden nicht mehr auffangen konnten.

In demokratischen Verhältnissen sichert die Schule die Chancengleichheit aller Kinder und Jugendlichen. Die schultheoretische Diskussion ist von einem antagonistischen Verständnis über die Institution Schule geprägt. Die Schule auf der einen Seite als Lebens- und Erfahrungsraum und auf der anderen Seite als Unterrichtsanstalt. (vgl. BÖNSCH 2004, S.126 ff.) Sie unterscheidet sich aber prägnant in ihren strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen und in ihrer gesellschaftlichen Funktion von der Jugendhilfe. (vgl. SEITHE 1999, S.77)

Die Schule ist eine Institution mit curricularen Zielen, bewertet durch ein vorgegebenes Noten-system und zielt auf die Entwicklung geistiger Leistungsfähigkeit und auf die Qualifikation der Schülerinnen und Schüler. Die schulische Qualifikation ist für ihre gesellschaftliche und berufliche Statuszuweisung bestimmend und wird mit Hilfe von Leistungskontrollen nachgewiesen. (vgl. PRÜß 2004, S.103) Jede Klasse weist eine hohe Heterogenität in Bezug auf die Leistung auf. Lehrerinnen und Lehrer müssen sich deshalb den Mitteln der Selektion bedienen, um die Schülerinnen und Schüler ein Stück weit individuell fördern und unterstützen zu können. (vgl. THIMM 2000, S.412) Die Schülerinnen und Schüler werden in ein starres hierarchisches System eingeordnet und dem Haupt-, Real- oder Gymnasialzweig zugeordnet. Bestimmt durch den 45-Minuten Takt ist der Unterricht vom Aspekt der Bildung geprägt. (vgl. PRÜß 2004, S.104) Die Lehrerinnen und Lehrer nehmen die Rolle der Wissensvermittler ein. Ihr Status ist höher angesiedelt als der der Sozialpädagogen. Die Interaktion zwischen Lehrern und Schülern ist oft distanziert. (vgl. THIMM 2000, S.412) Die Schule ist zentral gesteuert und unterliegt bürokratisch - rechtlichen Rahmungen, wohingegen die Jugendhilfe eine dezentrale Organisation mit geringer Verrechtlichung ist. Schule ist darüber hinaus zukunftsorientiert, und die Schülerinnen und Schüler unterliegen der Schulpflicht. Sie hat im Gegensatz zur Jugendhilfe einen kognitiven Schwerpunkt, wohingegen diese die Ganzheitlichkeit zum Ziel hat. (vgl. THIMM 2000, S.413)

[...]


[1] vgl. Statistisches Landesamt Rheinland – Pfalz. Gesamte Statistik über „Schulabgänger aus allgemein bildenden Schulen 1988 bis 2005“ im Anhang nachzulesen.

Fin de l'extrait de 29 pages

Résumé des informations

Titre
Aufgabenfelder und Adressaten der Schulsozialarbeit
Université
University of Dortmund
Note
1,0
Auteur
Année
2006
Pages
29
N° de catalogue
V114953
ISBN (ebook)
9783640162796
ISBN (Livre)
9783640164325
Taille d'un fichier
761 KB
Langue
allemand
Mots clés
Aufgabenfelder, Adressaten, Schulsozialarbeit
Citation du texte
Janine Pollert (Auteur), 2006, Aufgabenfelder und Adressaten der Schulsozialarbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114953

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