Welcher Prozess führte zur Abschaffung von § 13 Nr. 2 BWG und ermöglichte ein inklusiveres Wahlrecht?
Zunächst einmal werden wichtige begriffliche Grundlagen (Wahlrecht, Inklusion, Betreuung in allen Angelegenheiten) geklärt. Anschließend wird auf die Geschichte der Wahlrechtsausschlüsse eingegangen und ein Überblick über aktuelle Ausschlüsse gegeben. Daran anschließend wird der Reformweg von § 13 Nr. 2 BWG näher beleuchtet. Es wird auf Landesebene begonnen, da hier bereits 2016 erste Reformen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen erfolgten. Danach wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen, welche schließlich den Anstoß für die Abschaffung des Paragraphen auf Bundesebene gab. Die in den einzelnen Debatten verwendeten Argumente sollen anschließend sortiert und eingeordnet werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffliche Grundlagen
2.1 Wahlrecht und Wahlsystem
2.2 Inklusion
2.3 Vollbetreuung
3 Ausschlüsse vom Wahlrecht
3.1 Historische Entwicklung
3.2 Aktuelle Ausschlüsse in Deutschland
3.2.1 Staatsbürgerschaft
3.2.2 Alter
3.2.3 Straftäter
4 Ausschluss aufgrund geistiger Behinderung
4.1 Die Ausschlüsse vom Wahlrecht nach §13 Nr.2 BWG vor Mai 2019
4.1.1 Nordrhein-Westfalen
4.1.2 Schleswig-Holstein
4.1.3 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
4.1.4 Bundesebene
4.2 Zusammenfassung der Argumente
5 Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den normativen und politischen Prozess, der zur Aufhebung der Wahlrechtsausschlüsse gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWG) führte, wobei der Fokus auf dem Spannungsfeld zwischen demokratischer Teilhabe und dem Ausschluss von Menschen unter Vollbetreuung liegt.
- Historische Entwicklung von Wahlrechtsbeschränkungen in Deutschland
- Analyse der verfassungsrechtlichen Debatte und der Rolle des Bundesverfassungsgerichts
- Vergleich der Reformprozesse auf Landesebene (NRW und Schleswig-Holstein)
- Diskussion der UN-Behindertenrechtskonvention als treibende Kraft für Inklusion
- Bewertung der Argumente von Politikern, Verbänden und Behindertenbeauftragten
Auszug aus dem Buch
4 Ausschluss aufgrund geistiger Behinderung
Das folgende Kapitel widmet sich der Frage „Welcher Prozess führte hin zu einem inklusiveren Wahlrecht und der Abschaffung von § 13 Nr.2 BWG?“ Dazu soll zunächst die Situation in Deutschland vor Juli 2019 skizziert werden. Anschließend wird ein Blick auf die einzelnen, am Prozess beteiligten Akteure und deren Argumente geworfen.
4.1 Die Ausschlüsse vom Wahlrecht nach §13 Nr.2 BWG vor Mai 2019
Artikel 13 Nr.2 BWG trat, in seiner bis Juli 2019 gültigen Form, 1992 in Kraft (Schönhagen 2016, 353). Er gilt als das Ergebnis einer tiefgreifenden Reform von Vormundschafts- und Entmündigungsrecht, welche die Rechtsstellung betroffener Personen verbessern sollte. Ordnet ein Gericht einen Betreuer in allen Angelegenheiten an, wird die betroffene Person aus dem Wählerverzeichnis gestrichen und verliert damit einhergehend ihr aktives und passives Wahlrecht (ebd.).
Das ein solcher Ausschluss zu verfassungsrechtlichen Problematiken und zu Kollisionen mit internationalen Konventionen führen kann, war bereits länger Bestandteil der Debatte (vgl. Lang 2013, Schönhagen 2016).
2009 ratifizierte Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention, welche in Artikel 29 BRK die Vertragsstaaten verpflichtet, Menschen mit Behinderungen ein vollständig gleichberechtigtes Teilhaben am politischen und öffentlichen Leben inklusive des Wahlrechts zu ermöglichen. So hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 wiederholt gefordert, die Ausschlüsse in Bund und Ländern abzuschaffen. 2011 kam es zu einer Empfehlung des Europarats, dass alle Menschen mit Behinderung befähigt werden sollen, zu wählen und gewählt zu werden (CM/Rec(2011). Auch eine Untersuchung der Europäischen Grundrechteagentur kam zu der Einschätzung, dass durch die UN-BRK Einschränkungen in den EU Mitgliedsstaaten aufzuheben seien (Hellmann 2012). Ebenso drängten die Vereinten Nationen auf Veränderung. Sie verlangten 2015 bezugnehmend auf ihre Staatenberichtsprüfung eine Aufhebung der Beschränkung (Deutsches Institut für Menschenrechte 2016). Dennoch trat bis 2019 keine Änderung auf Bundesebene ein. Insgesamt betraf der Ausschluss bei der Bundestagswahl 2013 rund 82 000 Menschen in Deutschland (BMAS-Forschungsbericht 470 2016, 49).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik des Wahlrechtsausschlusses für Menschen mit Vollbetreuung ein und formuliert die zentrale Forschungsfrage nach dem Prozess der Gesetzesänderung.
2 Begriffliche Grundlagen: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe wie Wahlrecht, Wahlsystem, Inklusion und Vollbetreuung, um eine Basis für die weitere Analyse zu schaffen.
3 Ausschlüsse vom Wahlrecht: Hier wird die historische Entwicklung und der aktuelle Stand der Wahlrechtsausschlüsse in Deutschland, einschließlich Staatsbürgerschaft und Alter, beleuchtet.
4 Ausschluss aufgrund geistiger Behinderung: Das Hauptkapitel untersucht den spezifischen Prozess zur Aufhebung von § 13 Nr. 2 BWG unter Berücksichtigung landesweiter Reformen und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
5 Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Abschaffung des Ausschlusses als wichtigen, aber noch nicht finalen Schritt zur vollständigen politischen Inklusion.
Schlüsselwörter
Inklusives Wahlrecht, § 13 Nr. 2 BWG, Vollbetreuung, UN-Behindertenrechtskonvention, Bundesverfassungsgericht, politische Partizipation, Behindertenrechte, Wahlrechtsausschluss, Demokratisierung, Politische Inklusion, Wahlrechtsreform, Grundgesetz, Menschenwürde, Staatsbürgerschaft, Wahlfähigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert den politischen und normativen Reformprozess, der in Deutschland zur Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses für Menschen unter Vollbetreuung führte.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die Arbeit fokussiert sich auf das Wahlrecht als demokratisches Grundrecht, die völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die UN-BRK sowie die verfassungsrechtliche Debatte in Deutschland.
Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?
Das Ziel ist es, nachzuvollziehen, welcher Prozess und welche Argumente zur Abschaffung des § 13 Nr. 2 BWG im Jahr 2019 geführt haben und warum dies erst so spät erfolgte.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Autorin stützt sich auf eine Analyse von Gesetzesentwürfen, Protokollen des Bundestags und der Landtage sowie auf eine Auswertung der relevanten Fachliteratur und verfassungsrechtlicher Urteile.
Was ist der Kern des Hauptteils?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Entwicklungen auf Landesebene, insbesondere in NRW und Schleswig-Holstein, sowie der wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Zu den prägenden Begriffen zählen Inklusives Wahlrecht, Vollbetreuung, UN-Behindertenrechtskonvention und die Auseinandersetzung mit demokratischen Teilhaberechten.
Welche Rolle spielten die Bundesländer bei der Reform?
Die Bundesländer übernahmen eine Vorreiterrolle; bereits ab 2016 begannen Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, entsprechende Wahlrechtsausschlüsse zu reformieren, noch bevor der Bund nachzog.
Wie bewertet die Autorin den Status quo nach der Gesetzesänderung?
Obwohl die Abschaffung als großer Schritt zur Inklusion gewertet wird, betont die Autorin, dass weitergehende Schritte und ein anhaltender Diskurs für eine vollständige politische Teilhabe notwendig sind.
- Arbeit zitieren
- Noa Groicher (Autor:in), 2020, Das inklusive Wahlrecht. Die normative Debatte im bundesdeutschen Fall, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1149703