In dieser Arbeit soll der Versuch unternommen werden, sich dem ethnographischen Film am Beispiel des Dokumentarfilms „BORDERS“ anzunähern.
Die folgende Arbeit gliedert sich in drei Kapitel: Zunächst (Kapitel 2) wird es darum gehen, zu verdeutlichen, was unter dem auf den ersten Blick doch recht eindeutig erscheinenden Grenzbegriff gemein sein kann.
Anschließend wird im dritten Kapitel der Begriff des Dokumentarfilms näher betrachtet. Nachdem geklärt wurde, was sich unter dieser Begrifflichkeit verstehen lässt, wird auf die unterschiedlichen Formen des Dokumentarfilms eingegangen. Von diesem Hintergrund aus, wird das Konzept des ethnographischen Films näher in den Blick genommen. Im vierten Kapitel wird eine Analyse des Films „Borders“ erfolgen. Abschließend wird ein kurzes Fazit gezogen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Alles eine Frage der Grenzen? Reflektionen zu einem grenzenlosen Begriff
3 Der Dokumentarfilm
3.1 Was ist ein Dokumentarfilm?
3.2 Die unterschiedlichen Darstellungsformen des Dokumentarfilms
3.3 Der ethnographische Film als besondere Form des Dokumentarfilms
4 Analyse des Films „Borders“
4.1 Inhalt und Handlung
4.2 Die gestalterischen Mittel des Films
4.3 Szenenanalyse
4.3.1 Anfangsszene
4.3.2 Szene Border Nigeria – Niger
4.3.3 Schlussszene
5 Fazit
1 Einleitung
Schon sozusagen von Beginn an, kam dem ethnographischen Film sowohl in der Ethnologie als auch in der Volks- bzw. der Völkerkunde – vor allem wenn es darum ging, das Fremde in einem gewissen Sinne zu vermitteln – eine zentrale Bedeutung zu. Zu dem sich stets als vielfältig erweisenden Themenspektrum gehörten sowohl deskriptive Dokumentationen als auch dramatische Erzählungen, die vor allem von den Pionieren des Dokumentarfilms bevorzugt und verwirklicht wurden. (vgl. Ballhaus/Engelbrecht 1995: 7)
Zu den Pionieren des Films gehört unter anderem Georges Méliès, der „als Entdecker des so genannten Stopptricks, mit dem Figuren blitzschnell durch Filmschnitte ersetzt werden können“ (Kull 2006: 21), gilt. Neben Méliès zählen auch die Brüder Lumière die „ihre Kamera auf ein Stativ [aufstellten] und [...] Leben, das auch ohne die Anwesenheit der Kamera statt fand“ (Kull 2006: 21) filmten, zu den wichtigsten Pionieren des Dokumentarfilms. Die wohl zentralste Bedeutung kommt allerdings dem US-Amerikanischen Filmemacher Robert Flaherty, dessen Film „Nanook of the North“ sich im Sinne des ersten Dokumentarfilms erfassen lässt. Einen ebenfalls nicht zu unterschätzenden Beitrag leistete auch Dziga Vertov, der in den 1920er Jahren seine Vision des Dokumentarfilms sozusagen vorstellte. (vgl. Kull 2006: 21f.) Eine ganz andere Richtung schlugen die Vertreter der britischen Dokumentarfilmschule ein, deren Begründer John Grierson war, dessen Ansicht zufolge „der Dokumentarfilm trotz aller ,Objektivität’ im besten Falle ,kreative Verarbeitung der Realität’ sein sollte.“ (Kull 2006: 23f.)
Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, sich dem ethnographischen Film am Beispiel des Dokumentarfilms „BORDERS“ anzunähern.
Die folgende Arbeit gliedert sich in drei Kapitel: Zunächst (Kapitel 2) wird es darum gehen, zu verdeutlichen, was unter dem auf den ersten Blick doch recht eindeutig erscheinenden Grenzbegriff gemein sein kann.
Anschließend wird im dritten Kapitel der Begriff des Dokumentarfilms näher betrachtet. Nachdem geklärt wurde, was sich unter dieser Begrifflichkeit verstehen lässt, wird auf die unterschiedlichen Formen des Dokumentarfilms eingegangen. Von diesem Hintergrund aus, wird das Konzept des ethnographischen Films näher in den Blick genommen. Im vierten Kapitel wird eine Analyse des Films „Borders“ erfolgen. Abschließend wird ein kurzes Fazit gezogen.
2 Alles eine Frage der Grenzen? Reflektionen zu einem grenzenlosen Begriff
Stellt man sich die Frage nach dem, was unter dem Begriff der Grenze zu verstehen ist, so erkennt man recht schnell, dass es sich bei dieser Bezeichnung um eine allgegenwärtige und eine in vielerlei Hinsicht gebrauchte Begrifflichkeit handelt, die auch in vielen wissenschaftlichen Disziplinen – wie der Anthropologie, der Philosophie, der Soziologie, der Pädagogik der Geographie oder den Rechtswissenschaften – nicht nur sozusagen Verwendung findet, sondern sich im Sinne einer zentralen Konzeption erfassen lässt. Zu bemerken ist allerdings, dass es keinen einheitlichen Gebrauch des Grenzbegriffs gibt, da je nach disziplinspezifischer Sichtweise unterschiedliche Forschungsschwerpunkte gelegt werden und die Bedeutung des Wortes „Grenze“ dementsprechend variiert. Aufgrund der bestehenden Fülle an unterschiedlichen Betrachtungsweisen, liegt dem Grenzbegriff eine Komplexität und Vielfältigkeit bzw. Vielschichtigkeit zugrunde, die diesem Ausdruck einen fast schon grenzenlosen Charakter verleiht. (vgl. Assmann 2014: 238; Doll/ Gelberg 2014: 15; König 2016: 1153)
Der sich als abstrakt erweisende Begriff der „Grenze“ lässt sich in einem ersten Sinne als eine trennende Linie verstehen, die sozusagen durch zwei Bereiche verläuft und damit eine Differenzierung markiert. Der Verlauf der Grenzen lässt sich in sehr unterschiedlichen Bereichen beobachten. Grenzen können somit beispielsweise eine Trennung zwischen Privatheit und Öffentlichkeit, zwischen Online und Offline, zwischen Sein und Nichtsein, zwischen Bleiben und Gehen oder zwischen Leben und Tod markieren. Sie grenzen auch Gutes von Bösem, Wahres von Falschem und Schönes von Hässlichem ab. Grenzen entscheiden über Zugehörigkeit und Ausgrenzung von einer Gruppe und bestimmen über Teilnahme und Ausschließung von bestimmten Geschehnissen. Sie definieren die Gegensätzlichkeit von Freund und Feind, trennen das Eigene vom Fremden. Dem Grenzbegriff kann aber auch ein zonaler Charakter zugrunde liegen, wodurch die Grenze sich nicht nur als eine Linie erfassen lässt, sondern als Schwellenraum wahrnehmbar wird und somit die Voraussetzung für zahlreiche Interaktionen schafft bzw. herstellt. (vgl. Bauman 2012 [1991]: 92f.; Doll/ Gelberg 2014: 15; Picard/ Chakkalakal/ Andris 2016: 7ff.)
Veranschaulichen lässt sich eine Grenze sozusagen auf verschiedenen Ebenen: als territorial-räumliche Grenze, dessen Verlauf beispielsweise durch Zollkontrollen, Grenzzäune mit Stacheldraht, Sperranlagen, Überwachungssysteme und Schlagbäume kenntlich gemacht wird, als soziale Grenze, welche durch bestimmte Statussymbole oder ein spezifisches Kaufverhalten zum Vorschein kommt und die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht bzw. Gruppe markiert, oder als kulturelle Grenze, wie z.B. Sprache, Religion, oder ethnische Zugehörigkeit. Kulturelle Grenzen können sozusagen sowohl einen sichtbaren als auch einen unsichtbaren Charakter aufweisen. Von sichtbaren kulturellen Grenzen spricht man, wenn „sich kulturelle Sachverhalte durch äußere Erscheinungsformen ausdrücken, z.B. durch religiöse Bauten oder durch eine bestimmte Form des Siedlungs- und des Landaufteilungsmusters.“ (Heller 2001: 173) Bei unsichtbaren kulturellen Grenzen hingegen, handelt es sich beispielsweise um Denk- und Verhaltensmuster oder bestimmte Werte, die innerhalb eines kulturellen Umfeldes Gültigkeit besitzen. Die Auseinandersetzung mit kulturellen Grenzen beinhaltet auch Reflektionen über das Eigene und das Fremde. Vor allem in der fortgeschrittenen, globalisierten Gegenwartsgesellschaft erfahren wir tagtäglich eine Zunahme an neuen Kulturkontakten und die Auseinandersetzung mit der Fremdheitsthematik stellt eine alltägliche und unvermeidliche Erfahrung dar, da wir angesichts der gestiegenen Migrationsbewegungen „immer häufiger andernorts zu Fremden [werden] oder [...] zu Hause durch Zuziehende mit fremden Lebensweisen in Kontakt“ (Mattern 2011: 11) treten bzw. kommen.
Grenzen spielen außerdem eine wichtige Rolle in den Rechtswissenschaften, da sozusagen erst eine etablierte Gesetzgebung und ein Rechtssystem, die das menschliche Verhalten in einem gewissen Sinne regulieren, die Voraussetzung für ein relativ geordnetes Zusammenleben schaffen, denn die „Sicherung der Freiheit eines jeden ist nur durch die Einschränkung dieser Freiheit möglich.“ (Assmann 2014: 237) Neben der Grenzsetzung stellt sozusagen auch die Grenzüberschreitung eine zentrale Thematik in den Rechtswissenschaften dar, da sich das Recht beispielsweise der Überschreitung rechtlich festgelegter Grenzen und der Übertretung der innerhalb eines bestimmten Umfeldes geltender Normen wiedersetzen muss. (vgl. Assmann 2014: 237; Doll/ Gelberg 2014: 15; Heller 2001: 173; Matter 2011: 11; Picard/ Chakkalakal/ Andris 2016: 8f.)
Das Konzept der Grenzüberschreitung erweist sich auch für die territorial-räumliche Grenzziehung als bedeutsam. Begreift man Grenzen im Sinne von Staatsgrenzen, die eine nicht zu unterschätzende Rolle in der Identitätsbildung spielen und somit stets mit identitären Ein- und Ausschlüssen einhergehen, gewinnt die Differenzierung zwischen der genehmigten bzw. legalen und der unerlaubten Grenzüberschreitung an Relevanz. Vor allem im Kontext von Flucht und Migration kommt der Reflexion unter anderem über räumliche Grenzüberschreitung eine zentrale Bedeutung zu. (vgl. Doll/ Gelberg 2014: 18f.; König 2016: 1154; Picard/ Chakkalakal/ Andris 2016: 8)
So gehört beispielsweise noch heutzutage unter anderem Westafrika zu den wenigen Gegenden der Welt, innerhalb derer der freie Personenverkehr über internationale Grenzen hinweg sich in einem großen Maßstab beobachten lässt. Doch während im Laufe der Geschichte sich Migration aufgrund von Kriegen oder Sklavenhandel sozusagen als dringend notwendig erwies, liegen die Motive der freiwilligen Migration, die in den letzten Jahren stark zugenommen hat, eher in der Verbesserung sozialer oder wirtschaftlicher Lebensverhältnisse. (vgl. Zachariah/Condé 1981: 3) Zachariah und Condé beschreiben dies wie folgt:
„West Africa is one of the few regions in the world where relatively large-scale free movement of people across international boundaries still take place. Where once movement was compulsory because of wars, the slave trade in the precolonial period, and forced labour during the early colonial period, it has become, in recent years, a free migration of individuals and families as part of an effort to better their living conditions.“ (Zachariah/Condé 1981: 3)
Die Möglichkeit der Grenzüberschreitung unterstreicht bzw. verdeutlicht sozusagen den veränderlichen Charakter von Grenzen und markiert die Tatsache, dass Grenzen sich nicht etwa im Sinne eines starren und unveränderlichen Konstrukts erfassen lassen, sondern durchaus wandelbar und variabel sind. Grenzen erweisen sich als lebendige Konzeptionen, die einen dynamischen Charakter aufweisen, da sie sich neu definieren, ändern und erweitern lassen. (vgl. Doll/ Gelberg 2014: 16; Picard/ Chakkalakal/ Andris 2016: 8f. und 11) Doch die „Überschreitung der Grenze [...] [bedeutet] nicht ihre Aufhebung oder Infragestellung ihrer Gültigkeit, sondern [...] [entspricht dem] grundlegende[n] Modus zur Erfahrung der Grenze und ihres transformativen Potentials. Erst in der Überschreitung wird die Grenze (be-) greifbar.“ (Doll/ Gelberg 2014: 20)
3 Der Dokumentarfilm
Der seinen Ursprung in der Mitte der 90er Jahre des 19. Jahrhunderts findende, und zahlreiche Definition aufweisende Dokumentarfilm weist ein sehr breites und vielfältiges inhaltliches Themenspektrum auf. (vgl. Kull 2006: 21) Im folgenden Kapitel soll zunächst die Frage geklärt werden, was unter einem Dokumentarfilm zu verstehen ist und welche charakteristischen Merkmale diese Filmgattung aufweist. Anschließend werden die von Bill Nichols vorgeschlagenen „Erzählstrategien des Dokumentarfilms“ (Keutzer et al. 2014: 289) behandelt. Danach wird der ethnographische Film näher in den Blick genommen.
3.1 Was ist ein Dokumentarfilm?
Unter dem Konzept des Dokumentarfilms wird gemeinhin eine Filmgattung verstanden, die – Volker Kull zufolge – nach einer nicht-fiktionalen und objektiven Wirklichkeitsrepräsentation bestrebt ist. Den Dokumentarfilmen, die sozusagen um die Abbildung der „nonfiktionale[n] Realität [und um] das Dokumentieren des real stattfindenden, nonfiktionalen Lebens“ (Schadt 2002: 23) bemüht sind, geht es nicht überwiegend darum, dem Zuschauer frei erfundene Geschichten zu erzählen, sondern vielmehr um die Vermittlung bzw. die Präsentation möglichst authentischer und glaubwürdiger Eindrücke. Im Mittelpunkt der, auf die wirklichkeitsgetreue Wiedergabe der Realität abzielender Dokumentarfilme befinden sich dementsprechend nicht etwa Schauspieler, sondern reale Personen, sowie die, der Wirklichkeit entsprechenden Situationen, Ereignisse und reale Orte, da die Dokumentarfilme „das Gespür, den Blick für das wahrhaftige und unverwechselbare reale Leben“ (Schadt 2002: 24), benötigen. Erst mittels der, sich stets als authentisch erweisenden Momenten, wie beispielsweise der unverwechselbaren menschlichen Geste, „der originalen Sprache, dem nicht vorhersehbaren Blick, dem echten (oder echten falschen) Lachen oder Weinen“ (Schadt 2002: 24), gelingt es dem Dokumentarfilm den Erwartungen des Publikums, die größtenteils darin bestehen, dass der Dokumentarfilm „etwas Reales, ein Stück Wirklichkeit und nicht etwas Fiktionales [...] oder etwas Gefälschtes“ (Schadt 2002: 24) zeigen würde, gerecht zu werden und glaubwürdig zu erscheinen. (vgl. Keutzer et al. 2014: 288; Kull 2006: 14; Schadt 2002: 23ff.)
Die Vermittlung der Glaubwürdigkeit kann außerdem – wie Kull kenntlich macht – sowohl durch spezifische Codes, wie beispielsweise die Montage, die Mise-en-scène, die bewusst eingerichtete Führung der Kamera beim filmen oder die gründlich gehörten und mit Sorgfalt erfassten Originaltöne, als auch durch den zuverlässigen Namen des Filmemachers, erfolgen. (vgl. Kull 2006: 19; Schadt 2002: 26)
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