Zu Kants Grundlegung der Metaphysik der Sitten

Die Naturgesetzformel, die Zweckformel und ihre Äquivalenz


Mémoire d'Examen Intermédiaire, 2008

23 Pages, Note: 2,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Naturgesetzformel, ihre Bedeutung und die Ableitung der engen und weiten Pflichten

3. Die Zweckformel, ihr objektiver Zweckbegriff und ihre Deutungsmöglichkeiten

4. Intensionale Äquivalenz von Naturgesetzformel und Zweckformel

5. Einfluss des Zweckbegriffs der Zweckformel auf Äquivalenz der beiden Formeln

7. Literatur

1. Einleitung

Kant expliziert in seiner Grundlegungsschrift mehrere Moralprinzipien. Die Mehrheit dieser Moralprinzipien werden im Zweiten Abschnitt der Grundlegungschrift vorgestellt. Diese Vielzahl der Prinzipien weckte schon immer das Interesse der Forscher. So fragten sich einige Forscher, wie viele Moralprinzipien Kant formuliert hätte.[1] Andere Forscher beschäftigten sich mit der Frage, wie die Prinzipien mit einander zusammenhängen. Wieder andere befassten sich mit der Funktion der einzelnen Prinzipien. So gab es zum Beispiel Forscher, die den Formeln praktische wie auch theoretische Absichten unterstellten. Es wird ersichtlich, dass der zweite Abschnitt der Grundlegungsschrift sehr umstritten ist.

Der Gegenstand dieser Arbeit könnte am Besten der Frage, wie die einzelnen Prinzipien zusammen hängen, zu geordnet werden. Denn in dieser Arbeit wird untersucht, wie die Naturgesetzformel und die Zweckformel von einander abhängen. Es wird gezeigt, dass die Zweckformel und die Naturgesetzformel äquivalent sind. Dabei wird der Aspekt der intensionalen und extensionalen Äquivalenz betont. Außerdem werden die Bedingungen und Umstände gezeigt, unter denen die beiden Formeln äquivalent sind. Eine Berücksichtigung weiterer Formeln zur Prüfung ihrer intensionalen und extensionalen Äquivalenz ist nicht ratsam, da zur Beurteilung moralischer Fälle nur die Zweckformel und die Naturgesetzformel von Kant gebraucht werden.[2] Die anderen Formeln haben eine ergänzende beziehungsweise illustrierende Funktion.

Schon Kant diskutierte das Verhältnis seiner Formeln. Er unterstellte ihnen Äquivalenz. So ging er davon aus, dass seine drei Formeln äquivalent sind. Er räumte aber ein, dass die Formeln nicht äquivalent sind, wenn sie aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden.[3] Dieser Anspruch von Kant scheint auf den ersten Blick ambivalent zu sein. Dennoch ist zu betonen, dass das Wort Gleichwertigkeit keine Identität der Formeln implizieren muss. Somit können die Formeln sowohl gleichwertig untereinander sein als auch ungleichwertig sein, wenn sie aus unterschiedlichen Perspektiven heraus betrachtet werden.

Um die Äquivalenz der Formeln zu zeigen, werden zunächst die beiden Formeln vorgestellt werden. Zu nächst wird die Naturgesetzformel dargestellt. Es wird näher auf den Universalisierungstest, die beiden Pflichtbegriffe, das Verhältnis der beiden Pflichtbegriffe und auf den moralischen Grundsatz der Naturgesetzformel eingegangen. Daraufhin wird die Zweckformel, ihr Zweckbegriff, ihre Interpretationsmöglichkeiten und ebenfalls ihr moralischer Grundgedanke vorgestellt. Diese Auseinandersetzung hat wenig mit der eigentlichen Äquivalenzprüfung zu tun. Trotzdem wird sich zeigen, dass eine gute interpretatorische Vorarbeit die Äquivalenz der Formeln ermöglicht. Schlechte Interpretationen genügen nicht einmal im Ansatz dem von Kant selbst gesetzten Äquivalenzanspruch. Die Äquivalenzprüfung findet an Hand der so genannten Korrespondenzthese statt. Bei der Prüfung wird besonders der Einfluss des Autonomieprinzips deutlich. Im letzten Teil der Arbeit wird deutlich werden, dass die Interpretation der beiden Formeln einen gewaltigen Einfluss auf die Äquivalenzprüfung hat. Missverständnisse bezüglich der Formeln können zu Non-Äquivalenz führen.

2. Die Naturgesetzformel, ihre Bedeutung und die Ableitung der engen und weiten Pflichten

In diesem Abschnitt der Arbeit wird die Naturgesetzformel thematisiert. Dabei werden die Begriffe Maxime, Wille und allgemeines Naturgesetz eingeführt. Diese Begriffe werden dann im Rahmen der Naturgesetzformel kontextualisiert. Aus Kants Vorstellung von einem allgemeinen Naturgesetzes wird der Universalisierungstest hergeleitet. Daraufhin wird seine Bedeutung für die beiden Pflichtbegriffe von Kant dargestellt. In einem weiteren Abschnitt wird dann das Verhältnis der beiden Pflichtbegriffe zu einander diskutiert. Es wird ersichtlich werden, dass der eine Pflichtbegriff auf den anderen aufbauen kann. Im letzten Abschnitt dieses Kapitel wird aus der Naturgesetzformel ein Gleichheitsgrundsatz abgeleitet.

Bevor Kant die Naturgesetzformel einführt, entwickelt er die Universalisierungsformel. Beide Formeln werden in der neueren Forschung als gleichwertig betrachtet.[4] Kant führt aber die Naturgesetzformel deshalb ein, weil sie in praktischer Hinsicht besser geeignet ist, um Maximen zu beurteilen. Seine Naturgesetzformel lautet so: „handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden sollte“.[5] Wichtige Begriffe, die in ihr Verwendung finden, sind Maxime, Wille und allgemeines Naturgesetz. Diese Begriffe werden kurz im Bedeutungszusammenhang mit der Naturgesetzformel erklärt. Höffe zufolge sind Maximen subjektive Bestimmungsgründe des Wollens.[6] Auch besitzen sie keine objektive Gültigkeit. Vielmehr geben sie dem Wollen übergeordnete Leitlinien. Also sind sie das Bindeglied zwischen subjektiven Wollen und objektiven Gesetz. Ähnlich formuliert es Wimmer, wenn er sagt, dass Maximen dasjenige sind, was die Konkretheit des Willens mit der Abstraktheit des allgemeinen Gesetzes vermittelt.[7] Höffe geht davon aus, dass eine Maxime wie eine Kette von praktischen Syllogismen strukturiert ist.[8] So kann jemand die Maxime haben, dass er nach Gerechtigkeit strebt. Also sind für ihn alle Handlungen notwendig durch seine Maxime bestimmt, dass er Gerechtigkeit verwirklichen möchte. Er wird eventuell Leute bei der Polizei anschwärzen, wenn sie Unrecht tun oder aber auch Selbstjustiz üben und das Unrecht rächen. Folglich lässt sich aus einer Maxime vielfältiges Wollen ableiten.

Jede Maxime lässt sich durch den Willen zu einem allgemeinen Naturgesetz erheben, da der Wille das menschliche Vermögen ist, sich Zwecke zu setzen. Wenn die Maxime zum allgemeinen Naturgesetz erhoben wird, so gewinnt sie Naturgesetzcharakter[9]. Die Maxime wird genau wie die Naturgesetze unbedingt, notwendig, allgemeingültig und objektiv.[10] Das „als ob“ der Naturgesetzformel suggeriert, das die Maxime mit einer naturgesetzähnlichen Wirkkraft ausgestattet wird.[11] Durch die Allgemeingültigkeit und Objektivität der Maxime gilt sie für alle vernünftigen Wesen, dass heißt für alle Wesen, die nicht aus Neigung handeln.[12] Daher gelten diese zum Naturgesetz erhobenen Maximen für jeden vernünftigen Menschen, sodass seine Neigungen oder Subjektivität keinen Einfluss auf dieses Gesetz haben.

Woher weis der moralische Mensch, ob die Maxime sich zu einen Naturgesetz erheben lässt? Nach Kant kann die Allgemeinheit der Maxime durch den Universalisierungstest geprüft werden. Der Universalisierungstest besagt, dass ein Akteur sich seine Maxime als allgemeines Naturgesetz vorstellen soll, d.h. er prüft, ob die Maxime für jedes vernünftige Wesen gelten soll.[13] Diese verallgemeinerten Maximen gelten für jeden Menschen und zwar in zweifacher Hinsicht. Sie können für jeden einzelnen Menschen gelten, in dem sie keinen Selbstwiderspruch besitzen. Eine Maxime, die diesem Kriterium genügt, kann sich selbst nicht aufheben. In zweiter Linie kann eine Maxime für eine Vielzahl von Menschen gelten und zwar derart, dass sich die Maxime nicht durch die Interaktion zwischen den einzelnen Menschen aufhebt. Der Grund für diese beiden Geltungsweisen der Maxime liegt darin, dass sich Maximen nicht verallgemeinern lassen, wenn sich die jeweilige Maxime durch die Beziehung zwischen den Menschen oder sich selbst aufheben würde. Die Maxime, die von zwei Menschen geteilt wird, widerspricht sich so, dass es zwischen den beiden zu einem Widerspruch im Wollen kommen würde. Maximen heben sich selbst auf, wenn sie in sich selbstwidersprüchlich sind. Daher ergeben sie Kant zufolge einen Widerspruch im Denken.[14]

Alle Maximen, die nun keinen Widerspruch im Denken durch den Universalisierungstest hervorrufen, sind „strengere oder engere(n) (unnachlaßliche(n)) Pflicht(en)“[15]. Als engere Pflichten nennt er in der GMS beispielsweise das Gebot sich selbst nicht zu töten oder das Gebot andere nicht zu belügen.[16] Jene Maximen, die aber keinen Widerspruch im Wollen evozieren, sind „weite(re) (verdienstliche) Pflicht(en)“.[17] Als Beispiele für weite Pflichten führt er das Gebot, sein Talent zu verbessern oder andere in Notsituationen zu helfen, an.[18] Die engeren Pflichten fordern also die Unterlassung bestimmter Handlungen und die weiteren Pflichten gebieten das aktive Tun bestimmter Handlungen.[19]

In Anschluss an diese Unterteilung der Pflichten stellt sich die Frage, wie stark die Trennung der Pflichten in weitere und engere Pflichten ist. So ist vorstellbar, dass es Handlungen gibt, die sowohl weitere Pflichten als auch engere Pflichten sind. Für Kant existieren solche Handlungen nicht. Auch werden solche Handlungen in der Diskussion seiner Beispiele nicht berücksichtigt. Ebenso teilt er die Pflichten nur in „vollkommene und unvollkommene Pflichten“ ein, eine Abteilung, in der eine Mischform aus beiden Pflichten übrig bleibt, wird nicht erwähnt.[20] Dies schließt jedoch nicht aus, dass es wechselseitige Abhängigkeiten zwischen den beiden Arten von Pflichten gibt.

[...]


[1] Vgl. Geismann: 2002, S. 374ff.

[2] Kant diskutiert nur mit diesen beiden Formeln seine berühmten Beispiele. Vgl. GMS: S. 421, S. 46, Z. 1 und Vgl. GMS: S. 429, S. 55, Z. 5ff

[3] Vgl. Stratton-Lake: 1993, S. 319 und S. 329.

[4] So zum Beispiel auch Schönecker. Vgl. Schönecker : 2002, S. 128.

[5] Zitiert nach GMS: S. 421, S. 45, Z. 19.

[6] Vgl. Höffe: 1977, S. 357. Maximen werden explizit von Wünschen abgrenzt, so sind einmalige Vorsätze: ich gehe Morgen Tennisspielen keine Maximen im Sinne von Kant. Römpp weist ebenfalls daraufhin, dass Kants Ethik keine „Wünschens- oder Möchtensethik“ ist. Vgl. Römpp: 2007, S. 131.

[7] Zum Maximenbegriff vgl. auch O’Neill: 1990, S. 129f.

[8] Vgl. Höffe: 1977, S. 359.

[9] Schönecker betont, dass die Maximen Naturgesetzcharakter gewinnen, die Strenge der Kantischen Ethik wird dann deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass man gegen Naturgesetze nicht verstoßen kann, da die „kausal unmöglich“ ist. (Vgl. Schönecker: 2002, S. 129)

[10] Vgl. Eintrag Gesetz unterhttp://www.textlog.de/32323.html (Zugriff 30.06.08)

[11] Vgl. Paton: 1962, S. 173.

[12] Vgl. Schönecker: 2002, S. 126.

[13] Vgl. Höffe: 1977, S. 370.

[14] Die Möglichkeit eines Widerspruchs im Denken deutet an, dass Kant ein Rationalist ist. Vgl. O’Neill: 1990, S. 131.

[15] Zitiert nach GMS: S. 424, S. 49, Z. 3f. Die Klammen um das Wort „unnachlaßlich“ bestehen auch im Originaltext.

[16] Vgl. GMS S. 422, S. 46, Z. 5 und GMS: S. 422, S. 46, Z. 23.

[17] Zitiert nach GMS 424, 49, 4f Die Klammen um das Wort „verdienstliche“ bestehen auch im Originaltext.

[18] Vgl. GMS: S. 423, S. 47, Z. 18 und GMS: S. 423, S. 48, Z. 17.

[19] Ähnlich würde auch Ebert die Argumentation Kants betreffend der Ableitung des Pflichtbegriffes aus der Naturgesetzformel rekonstruieren. Dabei berücksichtigt er nicht die Unterteilung der Pflichten in enge und weite Pflichten. Vermutlich intendiert seine Fragestellung nicht dieses Vorgehen. Für ihn sind im ganz groben „Handlungen, deren Maxime(n) nicht verallgemeinerungsfähig (sind, sind) unerlaubte Handlungen.“ (Vgl. Ebert:1976, S. 574) Diese verbotenen Handlungen entsprechen mit ihren praktischen Gegenteil den gebotenen Handlungen, also jene die aus Pflicht geschehen (Vgl. Ebert: 1976, S. 578). Als praktisches Gegenteil eines Tuns versteht Ebert die Unterlassung dieses Tun und umgekehrt (Vgl. Ebert: 1976, S. 577). Also sind alle jenen Handlungen Pflicht deren Maximen verallgemeinerungsfähig sind.

[20] Vgl. GMS: S. 421, S. 45, o. Z.

Fin de l'extrait de 23 pages

Résumé des informations

Titre
Zu Kants Grundlegung der Metaphysik der Sitten
Sous-titre
Die Naturgesetzformel, die Zweckformel und ihre Äquivalenz
Université
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Philosophie)
Note
2,7
Auteur
Année
2008
Pages
23
N° de catalogue
V115061
ISBN (ebook)
9783640163281
Taille d'un fichier
442 KB
Langue
allemand
Mots clés
Kants, Grundlegung, Metaphysik, Sitten
Citation du texte
Constantin Schmidt (Auteur), 2008, Zu Kants Grundlegung der Metaphysik der Sitten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115061

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