Das Unterrichtsfach Werte und Normen


Trabajo Escrito, 2006

18 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Was sind Werte und Normen?

3 Rahmenbedingungen für das Fach Werte und Normen
3.1 Gesetzliche Grundlagen
3.2 Zur Situation des Werte und Normenunterrichts
3.3 Zur Situation der Schülerinnen und Schüler

4 Konzeption des Unterrichtsfaches Werte und Normen
4.1 Bezugswissenschaften
4.1.1 Philosophie
4.1.2 Religionswissenschaft
4.1.3 Gesellschaftswissenschaften
4.2 Aufgaben
4.3 Ziele
4.4 Leitprobleme
4.5 Themenbereiche
4.6 Prinzipien der Unterrichtsgestaltung

5 Schlusswort

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Bildung und Erziehung in der Schule dienen einer umfassenden Persönlichkeitsentwicklung. Die jungen Menschen sollen dazu befähigt werden, ihre eigene Lebenswelt zu gestalten und ihre Rechte und Pflichten in der Gesellschaft und Staat in freier Verantwortung wahrzunehmen. Dieser Auftrag der Schule ist festgelegt im Grundgesetz. Um diesen Bildungsauftrag zu erfüllen, muss die Schule über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten hinaus auch die Auseinandersetzung mit den Grundfragen der menschlichen Existenz und des sittlichen Verhaltens ermöglichen und so eine Gesamtorientierung vermitteln. Der Religionsunterricht hat nach Auffassung der Kirche eine umfassende Aufgabe für die Verwirklichung des erzieherischen Auftrages der Schule, die in dieser Weise von keinem anderen Schulfach wahrgenommen werden könne. Indem er die Fragen und Probleme der Menschen und der Welt in Offenheit für das Zeugnis der Schrift und den Glauben der Kirche zu klären sucht, leiste er einen entscheidenden Beitrag dazu, dass die Schüler ihr eigenes Leben und ihr Aufgabe in der Gemeinschaft der Menschen verstehen und anzunehmen lernen.[1] Für alle die aber, die den Kirchen nicht angehören oder sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben, erscheint es richtig und notwenig, ihnen einen Unterricht zu geben der der Erziehung der Schüler zu verantwortungs- und wertbewussten Verhalten dient. „Angesichts eines möglichen Auseinander-fallens in gegenseitig sich abschottende Religionsgemeinschaften bedarf es eines allgemeinen und insoweit einheitlichen und verpflichtenden Nachdenkens über Werte, was die gleichberechtigte Vielfalt der Kulturen und Religionen überhaupt erst ermöglicht.“[2] Deswegen ist die rationale Begründung von Werten notwendig. Von Schülern muslimischen Glaubens z.B. kann nicht erwartet werden, dass sie akzeptieren, dass die Grundlagen der Ethik innerhalb des christlichen Religionsunterrichts vermittelt werden. Ziel meiner Arbeit ist es aufzuzeigen, dass das Unterrichtsfach Werte und Normen mehr als nur ein „Ersatzfach“ ist, indem ich die aktuelle Situation an der Schule erkläre und auf die Konzeption des Faches genauer eingehe.

2 Was sind Werte und Normen?

Normen sind Wegweiser, Regeln, Gebote, Verbote, Gesetze, Absprachen, Vorschriften, die dem Menschen für das Zusammenleben mit anderen eine Orientierung geben und festlegen, was er machen soll und was nicht. Sie sind für das friedliche Zusammenleben in einer sozialen Gemeinschaft unverzichtbar. Sie sichern das Zusammenleben. Ethische Gebote und Verbote, Pflichten und Vorschriften gab es und gibt es in allen Religionen und Kulturen der Erde. Sie richten das Verhalten der Menschen aus und schreiben Verhaltensweisen vor. Sie machen das Verhalten der Individuen auch für andere vorherseh- und berechenbar. Konfliktverursachende Faktoren lassen sich durch die Festlegung von Vereinbarungen beseitigen. Klare Absprachen und Regeln geben dem Menschen Sicherheit und helfen ihm, sich im Leben zurechtzufinden.

Soziale Werte sind zu verstehen als soziale Objekte, die aufgrund ihrer sachlichen Beschaffenheit für den Fortbestand einer sozialen Gemeinschaft positiv bedeutsam sind. Die Mehrzahl des Wortes Wert, hat im allgemeinen Sprachgebrauch eine spezielle Bedeutung: Man versteht darunter vor allem die Grundsätze, nach denen eine Gesellschaft oder eine Gruppe von Menschen ihr Zusammenleben richtet oder richten will (Ethik). Der Begriff drückt hier auch aus, dass die entsprechenden Vorstellungen und Ideen vom Zusammenleben als richtig, und daher wertvoll angesehen werden. Wir unterscheiden dabei in der Wertverständnisse: Erstens um Werte als unabhängig, absolut gültige Wesenheiten (Wertphilosophie ), zweitens um Werte als Handlungsorientierungen (Soziologie und Sozialphilosophie) und drittens um Werte in ihrem Verhältnis zum christlichen Glauben (Theologie).

„Normen sind Regulative menschlichen Deutens, Ordnens und Gestalten, die sich mit einem Verbindlichkeitsanspruch darstellen, der die Chance hat, Anerkennung, Zustimmung und Gehorsam zu finden.“[3] Jede soziale Norm dient als Schutzhülle für einen oder sogar mehrere Werte. Normativ ist z.B.: Du sollst nicht morden. Das ist eine uralte Norm. Der darin enthaltene Wert ist der Wert des Lebens.

3 Rahmenbedingungen für das Fach Werte und Normen

3.1 Gesetzliche Grundlagen

1970 wurde auf der Grundlage des abgeschlossenen Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freireligiösen Landesgemeinschaft neben dem konfessionellen Religionsunterricht erstmalig ein religionskundlicher Unterricht eingerichtet. An den allgemeinbildenden Schulen Niedersachsens wurde vier Jahre später für Schülerinnen und Schüler, die weder am Religionsunterricht noch am religionskundlichen Unterricht teilnahmen, das Unterrichtsfach Werte und Normen eingeführt.

§ 128 Unterricht Werte und Normen[4]

(1) „Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, ist stattdessen zur Teilnahme am Unterricht Werte und Normen verpflichtet, wenn die Schule diesen Unterricht eingerichtet hat. Für diejenigen, für die Religionsunterricht ihrer Religionsgemeinschaft als ordentliches Lehrfach eingeführt ist, entsteht die Verpflichtung nach Satz 1 erst nach Ablauf eines Schuljahres, in dem Religionsunterricht nicht erteilt worden ist. Die Schule hat den Unterricht Werte und Normen als ordentliches Lehrfach vom 5. Schuljahrgang an einzurichten, wenn mindestens zwölf Schülerinnen oder Schüler zur Teilnahme verpflichtet sind.“

(2) „Im Fach Werte und Normen sind religionskundliche Kenntnisse, das Verständnis für die in der Gesellschaft wirksamen Wertvorstellungen und Normen und der Zugang zu philosophischen, weltanschaulichen und religiösen Fragen zu vermitteln.“

§ 190 Werte und Normen

(1) „Das Fach Werte und Normen (§ 128) ist als Prüfungsfach in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg einzurichten, sobald hierfür die erforderlichen Unterrichtsangebote entwickelt sind und geeignete Lehrkräfte zur Verfügung stehen“.

In der zurzeit gültigen Neufassung des Schulgesetzes § 128 des Niederländischen Schulgesetzes (NSchG) heißt es: "Im Fach Werte und Normen sind religionskundliche Kenntnisse, das Verständnis für die in der Gesellschaft wirksamen Wertvorstellungen und Normen und der Zugang zu philosophischen, weltanschaulichen und religiösen Fragen zu vermitteln." Religionskundliche Inhalte werden hiermit gesetzlich festgeschrieben und das Unterrichtsfach Religionskunde in das Fach Werte und Normen integriert. Damit wird das Fach W+N von drei Bezugswissenschaften getragen: Religionswissenschaft, Gesellschaftswissenschaften und Philosophie.

Dieser gesetzliche Auftrag steht in engem Zusammenhang mit dem §2 des NSchG. Hiernach soll die Schule: „…im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niederländischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertevorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zu Grunde liegen.“

Nach §128 NSchG ist zur Teilnahme an dem Unterrichtsfach Werte und Normen verpflichtet, wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt. Dies gilt allerdings nicht für diejenigen, für die Religionsunterricht nicht eingerichtet ist. Demnach ist der Unterricht W+N von den Schülerinnen und Schülern zu besuchen, die keiner Religionsgemeinschaft angehören oder sich vom Religionsunterricht ihrer Religionsgemeinschaft abgemeldet haben.[5]

3.2 Zur Situation des Werte und Normenunterrichts

Gegenwärtig weist der Schulunterricht im Fach “Werte und Normen” gravierende Mängel auf - am schwersten wiegt: Der Unterricht wird in der Regel durch Fachfremde, nämlich durch Religionslehrer, Deutschlehrer u.s.w., erteilt; es fehlen im Fach ausgebildete Lehrer.

[...]


[1] „Der Religionsunterricht in der Schule“. Ein Beschluss der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, 1974

[2] http://www.uni-oldenburg.de/philosophie/5605.html, 22.09.2007

[3] Pohlmann 1982, S.19

[4] Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 1993 (Nieders. GVBl. S. 383), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 20. 05. 1996 (Nieders. GVBl. S. 232) und 2003.

[5] Erlass der Ministerkonferenz vom 13.01.1998 „Organisatorische Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen“

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Das Unterrichtsfach Werte und Normen
Universidad
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Calificación
1,0
Autor
Año
2006
Páginas
18
No. de catálogo
V115072
ISBN (Ebook)
9783640165254
ISBN (Libro)
9783640165377
Tamaño de fichero
421 KB
Idioma
Alemán
Notas
14 Einträge im Literaturverzeichnis, davon 4 Internetseiten.
Palabras clave
Unterrichtsfach, Werte, Normen
Citar trabajo
Martina Langen (Autor), 2006, Das Unterrichtsfach Werte und Normen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115072

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