In diesem Essay geht es um die ontologische Frage, welche Bedingungen notwendig und hinreichend sind, damit sich ein Individuum zum Träger von Rechten und Pflichten qualifiziert. Unter welchen Voraussetzungen ist man Rechtsträger, unter welchen Adressat von Pflichten? Wann erhält man gar Bürgerstatus?
Nach Donaldson & Kymlicka (2011) seien etwa auch Tiere Rechtsträger, da sie empfindungsfähig seien, eine individuelle, subjektive Wahrnehmung ihres eigenen Lebens und ihrer Umwelt haben und über eine Idee des subjektiven Wohls verfügen. Sie seien als Rechtsträger auch Pflichtadressat, da sie zu gesellschaftlichem Gemeinwohl beitrügen und in Zuge dessen auch Bürgerstatus bekommen sollten, da sie unseren Lebensraum teilen und in Kooperationsbeziehungen zu uns stehen. Als Schlussfolgerung fordern die Autoren für sie Aufenthaltsrecht, Schutz vor Gefahren und Angriffen, das Recht auf Gesundheitsversorgung und die Einbringung von Interessen in politischen Sphären.
Diese Konklusion wurde von Marx & Tiefensee (2015) hinterfragt und widerlegt. Dabei argumentierten Marx & Tiefensee (2015), diese Diskussion müsse gar auf die neue Spezies der Roboter ausgeweitet werden, hinsichtlich der Frage, welches moralische Ansehen sie in Zukunft zu genießen haben.
Zwar mögen Überlegungen bezüglich hoch entwickelter Roboter wie Material für Science-Fiction-Romane klingen, doch gibt es bereits ernstzunehmende Prognosen (Sandberg & Bostrom 2008; Price & Tallinn 2012), dass das Replizieren von menschlichen Leistungen durch Künstliche Intelligenz (KI) innerhalb der nächsten 50 Jahre möglich sein kann: „The question, therefore, does not seem to be if, but when sophisticated robots will become a reality (Marx & Tiefensee 2015).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil: Analyse der Akteursstatus-Bedingungen
2.1. Intentionalität und Handlungsfähigkeit
2.2. Rechtsträgerschaft und das Kriterium der Empfindungsfähigkeit
2.3. Pflichtadressaten und moralische Akteursqualität
2.4. Kognitive Fähigkeiten und gesellschaftliche Normen
2.5. Leidensfähigkeit als Voraussetzung für Rechte
3. Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die ontologische Frage, ob Roboter aufgrund ihrer technischen Fähigkeiten als Rechtsträger und Pflichtadressaten innerhalb unserer Gesellschaft qualifiziert werden können. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, welche moralischen und kognitiven Kriterien erfüllt sein müssen, um einem Akteur den Status eines Rechtsträgers zuzuschreiben, und ob Roboter diese – insbesondere hinsichtlich der Fähigkeit zu Emotionen und Leiden – erfüllen.
- Ontologische Bestimmung von Rechtsträgern und Pflichtadressaten.
- Diskussion der Akteursqualität Künstlicher Intelligenz.
- Kritische Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit von Empfindungs- und Leidensfähigkeit.
- Gegenüberstellung von menschlichen und robotischen Handlungsgründen.
- Reflexion über die politische Gemeinschaft und moralische Inklusionsgrenzen.
Auszug aus dem Buch
Fallen Roboter in die Kategorie an ‚Dingen‘, die prinzipiell als Rechtsträger und Pflichtadressat in Frage kommen?
In diesem Essay geht es um die ontologische Frage, welche Bedingungen notwendig und hinreichend sind, damit sich ein Individuum zum Träger von Rechten und Pflichten qualifiziert. Unter welchen Voraussetzungen ist man Rechtsträger, unter welchen Adressat von Pflichten? Wann erhält man gar Bürgerstatus? Nach Donaldson & Kymlicka (2011: 24) seien etwa auch Tiere Rechtsträger, da sie empfindungsfähig seien, eine individuelle, subjektive Wahrnehmung ihres eigenen Lebens und ihrer Umwelt haben und über eine Idee des subjektiven Wohls verfügen.
Sie seien als Rechtsträger auch Pflichtadressat, da sie zu gesellschaftlichem Gemeinwohl beitrügen und in Zuge dessen auch Bürgerstatus bekommen sollten, da sie unseren Lebensraum teilen und in Kooperationsbeziehungen zu uns stehen. Als Schlussfolgerung fordern die Autoren für sie Aufenthaltsrecht, Schutz vor Gefahren und Angriffen, das Recht auf Gesundheitsversorgung und die Einbringung von Interessen in politischen Sphären. Diese Konklusion wurde von Marx & Tiefensee (2015) hinterfragt und widerlegt. Dabei argumentierten Marx & Tiefensee (2015: 83), diese Diskussion müsse gar auf die neue Spezies der Roboter ausgeweitet werden, hinsichtlich der Frage, welches moralische Ansehen sie in Zukunft zu genießen haben.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in die Fragestellung zur moralischen und rechtlichen Einstufung von Robotern im Vergleich zu Tieren und Menschen unter Berücksichtigung aktueller technologischer Prognosen.
2. Hauptteil: Analyse der Akteursstatus-Bedingungen: Eingehende Untersuchung der notwendigen Kriterien wie Empfindungsfähigkeit, Intentionalität und moralische Verantwortung, um zu prüfen, ob Roboter als Rechtsträger oder Pflichtadressaten fungieren können.
3. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Feststellung, dass Roboter aufgrund fehlender emotionaler Kapazitäten nicht als Rechtsträger gelten können, verbunden mit dem Plädoyer für einen gesellschaftlichen Diskurs über die Grenzen politischer Gemeinschaften.
Schlüsselwörter
Rechtsträger, Pflichtadressat, Roboter, Künstliche Intelligenz, Ontologie, Empfindungsfähigkeit, Leidensfähigkeit, moralische Akteursqualität, Bürgerstatus, Intentionalität, politische Gemeinschaft, Ethik, Sozialisierung, Rationalität, Normen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der philosophischen und politischen Frage, ob hoch entwickelte Roboter den Status von Rechtsträgern oder Pflichtadressaten innerhalb einer Gesellschaft erhalten können.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die Bedingungen für moralische Akteurschaft, die Definition von Rechten und Pflichten sowie die Abgrenzung von menschlichen und künstlichen Handlungsgründen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob Roboter trotz ihrer Fähigkeit zur Kooperation aufgrund fehlender emotionaler und leidensfähiger Eigenschaften als moralische Rechtsträger eingestuft werden sollten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine theoretisch-normative Analyse, die Kriterien verschiedener Autoren (u.a. Donaldson & Kymlicka, Marx & Tiefensee) gegenüberstellt und auf die Thematik Künstlicher Intelligenz anwendet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Prüfung von Kriterien wie Intentionalität, Empfindungsfähigkeit („sentient beings“), moralische Verantwortlichkeit und das Vermögen zu rationalem Denken.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Rechtsträger, Empfindungsfähigkeit, moralische Akteursqualität und der ontologische Status von Robotern.
Warum reichen laut Autor kognitive Fähigkeiten allein nicht aus, um ein Rechtsträger zu sein?
Der Autor argumentiert, dass ohne Emotionen und ein Herz/Gehirn keine echten Gefühle oder Schmerzempfindungen entstehen können, was eine notwendige Voraussetzung für moralische Rechte darstellt.
Welchen Stellenwert nimmt die Leidensfähigkeit in der Argumentation ein?
Sie ist ein entscheidendes Kriterium; da Roboter nach Ansicht des Autors nicht leiden können, fehlt ihnen die Basis für eine moralische Inklusion als Rechtsträger.
- Arbeit zitieren
- Christian Ramspeck (Autor:in), 2021, Fallen Roboter in die Kategorie an Dingen, die prinzipiell als Rechtsträger und Pflichtadressat in Frage kommen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1150912