Zur Anwendung der Einzelfallhilfe bei schwer erziehbaren Jugendlichen


Seminar Paper, 2006

30 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Schwer erziehbare/verhaltensauffällige Jugendliche
2.1 Begriffsabgrenzungen
2.1.1 Verhalten
2.1.2 Verhaltensauffälligkeit/Verhaltensstörung
2.2 Folgen

3. Kinderund Jugendhilfe
3.1 Allgemeine Rahmenbedingungen
3.2 Aufgaben und Ziele der Kinderund Jugendhilfe

4. Didaktik/Methodik
4.1 Begriffsabgrenzungen
4.1.1 Didaktik
4.1.2 Methodik
4.1.3 Methode

5. Theoretische Grundlagen der Einzelfallhilfe
5.1 Geschichtliche Aspekte
5.2 Definition und Charakteristik der Einzelfallhilfe
5.3 Die Handlungskonzepte in der Einzelfallhilfe
5.4 Die Bedeutung der Einzelfallhilfe
5.4.1 Das psychosoziale Konzept
5.4.2 Das funktionalistische Konzept
5.4.3 Das problemlösende Konzept
5.5 Elemente der sozialen Einzelfallhilfe
5.5.1 Die ethische Rahmung
5.5.2 Die Phasierung des Hilfeprozesses
5.5.2.1 Sozialpädagogische Anamnese
5.5.2.2 Sozialpädagogische Diagnose
5.5.2.3 Intervention
5.5.2.4 Evaluation
5.5.3 Anleitung oder Technik der Gesprächsführung
5.6 Hilfeplanung nach dem KJHG
5.6.1. „Feststellungen über den erzieherische Bedarf“
5.6.2 Die „zu gewährende Art der Hilfe“
5.6.3 Die „Notwendigen Leistungen“
5.6.4 Das „regelmäßig prüfen“

6. Fallbeispiel
6.1 Konzeption der Einrichtung
6.2 Ausgangslage des F. Krüger
6.3 Sozialpädagogische Anamnese im Fall Krüger
6.4 Sozialpädagogische Diagnose im Fall Krüger
6.5 Sozialpädagogische Intervention im Fall Krüger
6.6 Sozialpädagogische Evaluation im Fall Krüger

7. Resümee

8. Literaturverzeichnis

9. Anhang
9.1 Verwendete Abkürzungen
9.2 Allgemeines Prozessschema professioneller Fallarbeit
9.3 Arbeitsregeln für die Sozialpädagogische Anamnese
9.4 Arbeitsregeln für die Sozialpädagogische Diagnose
9.5 Arbeitsregeln für die Sozialpädagogische Intervention
9.6 Arbeitsregeln für die Sozialpädagogische Evaluation

1. Einleitung

Schwer erziehbare bzw. verhaltensauffällige Jugendliche werden meist „unerreichbar“ genannt. Sie haben schon die verschiedenen Angebote und Institutionen der Jugendhilfe erfolglos, aber nicht spurlos hinter sich gebracht. Eine Beziehung zu den Jugendlichen aufzubauen scheint in solchen Fällen meist aussichtslos, da die Jugendlichen desinteressiert und nicht mehr in der Lage sind Beziehungen zu anderen aufzubauen. Ich bekam einen Einblick in ein Projekt in der Nähe von C., in welchem verhaltensauffällige Jugendliche betreut werden. Dort habe ich die Erfahrung gemacht, dass es nicht unmöglich ist einen Bezug zu den Jugendlichen aufzubauen, wodurch mein Interesse bezüglich dieses Klientel geweckt wurde. Um einen Überblick dieser Problematik zu bekommen, beschäftige ich mich mit diesem Thema in der Hausarbeit.

Der theoretische Teil beinhaltet die nähere Bestimmung des Begriffes Verhaltensauffälligkeiten und die der Kinderund Jugendhilfe. Anschließend wird kurz auf die Didaktik und Methodik eingegangen. In einem weiteren Teil der Arbeit gehe ich auf die theoretischen Grundlagen der Einzelfallhilfe ein. Mit einem Fallbeispiel schließt der praktische Teil ab.

2. Schwer erziehbare/verhaltensauffällige Jugendliche

Anstelle des Begriffes „schwer erziehbar“ findet man in der Literatur auch andere Bezeichnungen, wie Verhaltensauffälligkeiten, abweichendes Verhalten oder Erziehungsschwierigkeiten. Ich habe mich in dieser Arbeit für den Begriff Verhaltensauffälligkeiten entschieden, da sich diese Formulierung in der Fachliteratur vielmehr durchgesetzt hat und ich diese auch spezifischer und eindeutiger finde. Ab wann spricht man eigentlich von verhaltensauffälligen Jugendlichen? Zunächst spricht man von Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (vgl. Lexikon der Sozialpädagogik 1994, S. 262). Bei verhaltensauffälligen Jugendlichen ist der Zugang aufgrund ihrer Biographie auf normalem Wege (z.B. Beratung) erschwert oder gar unmöglich geworden. Die Jugendlichen haben es gelernt, niemandem zu vertrauen. Ihre Probleme lösen sie meist mit Gewalt oder Fluchtverhalten in Konfliktsituation. Dies ist nicht nur für Erzieher und Therapeuten eine große Heraus- forderung, sondern die Jugendlichen stellen sich selbst und ihr Umfeld vor immer größere Probleme.

2.1 Begriffsabgrenzungen

2.1.1 Verhalten

Bei Verhaltensauffälligkeiten stößt man erst einmal auf die Frage, was mit Verhalten gemeint ist. Unter Verhalten sind alle äußeren und inneren Aktivitäten eines Menschen gemeint, welche bei der Auseinandersetzung mit den materiellen und sozialen Lebensbedingungen eine Rolle spielen wie z.B. Bewegungen, Aggressionen, Mimik, Sprechen (vgl. http://www.socioweb.de/lexikon/02.08.06)

2.1.2 Verhaltensauffälligkeit/Verhaltensstörung

Unter Verhaltensstörung versteht man einen „... Sammelbegriff für alle Formen und Ausprägungsgrade von Fehlverhalten, vom pädagogischen Phänomen der

‚Erziehungsschwierigkeit‘ über psychiatrische Syndrome von Psychopathie bis hin zu schweren Formen von Verwahrlosung und Delinquenz.“ (vgl. Vernooij 2000, S. 33). Verhaltensstörung bzw. Verhaltensauffälligkeit bezeichnet ein langfristig von den entwicklungsbezogenen und gesellschaftlichen, kulturellen, ethischen Normen abweichendes Verhalten (vgl. Goetze1994, S. 7). Dieses Verhalten kann nicht ohne besondere pädagogisch-therapeutische Hilfe nie oder nur unzureichend überwunden werden (vgl. Myschker 1999, S. 149). Verhaltensstörung wird ebenfalls in der ICD-10 (I nternational C lassification of D eseases) der Weltgesundheitsorganisation WHO klassifiziert. Die Gruppe „Stö- rungen des Sozialverhaltens“ (F91) wird wie folgt beschrieben: „Störungen des Sozialverhaltens sind durch ein sich wiederholendes und anhaltendes Muster dissozialen, aggressiven und aufsässigen Verhaltens charakterisiert. Dieses Verhalten übersteigt mit seinen gröberen Verletzungen die altersentsprechenden sozialen Erwartungen. Es ist also schwerwiegender als gewöhnlicher kindischer Unfug oder jugendliche Aufmüpfigkeit. (...) Beispiele für Verhaltensweisen, welche diese Diagnose begründen, umfassen ein extremes Maß an Streiten oder Tyrannisieren, Grausamkeit gegenüber anderen Personen oder Tieren, erhebliche Destruktivität gegenüber Eigentum, Feuerlegen, Stehlen, häufiges Lügen, Schulschwänzen oder Weglaufen von zu Hause, ungewöhnlich häufige und schwere Wutausbrüche und Ungehorsam.“

2.2 Folgen

Verhaltensgestörte Kinder werden von ihrer Umwelt als Außenseiter, Störenfried oder Versager gesehen, denn die Öffentlichkeit denkt solch ein Jugendlicher könnte sich schon bemühen bzw. sich besser verhalten, wenn er nur wollte, als im Gegensatz zu einem organisch geschädigten jungen Mensch. Die daraus entstehenden Ausgrenzungen, Sanktionen und Konflikte haben für die Jugendlichen schwerwiegende Folgen, denn sie beeinflussen das Verhalten und führen zu einem Teufelskreis, aus denen sie nicht mehr alleine herauskommen (vgl. Mehringer 1992, S. 13). Für diese verhaltensauffälligen Jugendlichen wird von der Öffentlichkeit aber auch Hilfe angeboten, wie nun anschlie- ßend darauf eingegangen wird.

3. Kinderund Jugendhilfe

3.1 Allgemeine Rahmenbedingungen

Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen und Einrichtungen. Sie dient dazu bei, dem Erziehungsanspruch des jungen Menschen, der durch Elternhaus, Schule und Berufsbildung allein häufig nicht erfüllt werden kann, gerecht zu werden. Die Jugendhilfe hat verschiedene Aufgaben und gehört zur gesellschaftlichen Daseinsvorsorge, als auch zum Bildungswesen. (vgl. Jordan/Sengling 1992, S. 75). Das grundlegende Gesetz für die Jugendhilfe in Deutschland ist das Kinderund Jugendhilfegesetz (im folgenden KJHG) im SGB VIII. Laut § 1 Abs. 1 KJHG hat jeder junge Mensch das Recht auf die Förderung seiner Entwicklung und auf die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Da verhaltensauffällige Jugendliche nicht eigenverantwortlich oder gemeinschaftsfähig und selten förderungsoder erziehungswillig sind, muss ihnen zu ihrem Recht verholfen werden. Dies bedarf einer speziellen und gezielten pädagogischen Unterstützung. Diesen Jugendlichen soll ermöglicht werden, die ihnen angebotene Hilfe annehmen zu können, wozu eine intensive Unterstützung der Jugendlichen von außen benö- tigt wird. Die öffentliche Jugendhilfe bietet zur Bewältigung von belastenden Situationen eine Vielzahl von Unterstützungsund Betreuungsformen an. Dafür hält das KJHG eine Reihe von Angeboten bereit (vgl. Jordan/Sengling 1992, S. 75).

3.2 Aufgaben und Ziele der Kinderund Jugendhilfe

Die Jugendhilfe richtet sich insbesondere auf soziale Probleme, welche durch Fehlentwicklungen in den sozialen Netzwerken ihrer Zielgruppe entstanden sind. Aufgabe der Jugendhilfe ist es, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und durch soziale Arbeit Benachteiligungen zu vermeiden und aufzubauen. Für die Jugendhilfe gilt Sorge zu tragen für positive Lebensbedingungen einer kinderund familienfreundlichen Umwelt. Demnach umfasst Jugendhilfe allgemein fördernde, direkt helfende und politische Aufgabenbereiche (vgl. Jordan/Sengling 1992, S. 12). Im KJHG wird zwischen Aufgaben (Oberbegriff), Leistungen (z.B. Kinderu. Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung) und Anderen Aufgaben (wie z.B. Jugendgerichtshilfe, Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen) unterschieden. (vgl. Gesetze für Sozialberufe 2006,

§ 2 KJHG). Von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ist das Jugendamt für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem KJHG zuständig.

Ziele der Jugendhilfe sind Probleme zu diagnostizieren, zu bearbeiten und einzudämmen. Deutlich ist eine Professionalisierung und Ökonomisierung der Jugendhilfe. Es werden immer mehr und bessere Fachkräfte ausgebildet. Dazu werden immer neue Methoden auch im Austausch mit anderen Ländern entwickelt (vgl. Gintzel/Jordan 1997, S. 69).

4. Didaktik und Methodik

Im Zuge der Professionalisierung des Helfermotivs und der Sicherung der Qualität innerhalb der sozialen Arbeit wird es immer wichtiger außerschulisches pä- dagogisches Handeln zu strukturieren (vgl. Jank/Meyer 1994, S. 16).

4.1 Begriffsabgrenzungen

4.1.1 Didaktik

Didaktik ist die Wissenschaft des Lehrens und Lernens. Nur mit dem schulischen Bereich befasst sie sich heute nicht mehr. Heutzutage versteht sich die Didaktik als umfassende und kritische Betrachtung aller Arbeitsfelder in denen Lernprozesse beabsichtigt werden. Insbesondere beschäftigt sich die Didaktik mit der Frage nach dem Ziel, dem Was und Warum des Lernens und Lehrens. Somit steht sie in enger Beziehung zur Methodik (vgl. Schilling 1993, S. 24, 66).

4.1.2 Methodik

Methodik ist die Wissenschaft, die sich als die Theorie und Lehre von den Methoden versteht. Das Wort méthodos bedeutet der Weg zu etwas hin. Aufgabe ist es Kommunikationsbedingungen und Lernchancen zu untersuchen. Lernen und Lehren sollen dabei optimiert werden. Hier wird also die Frage nach dem Weg, dem Wie und Womit gestellt (vgl. Schilling 1993, S. 65).

Didaktik und Methodik befinden sich in einem voneinander abhängenden Verhältnis, das durch Gleichgewichtigkeit und wechselseitiger Abhängigkeit gekennzeichnet ist (vgl. Schilling 1993, S. 67).

4.1.3 Methode

Eine gute Methode hat die Aufgabe die Lernchancen zu verbessern. Methoden lassen sich auf unterschiedliche Ebenen einteilen. Hierfür ist die Makroebene zu erwähnen, wobei man dort auch von Arbeitsformen oder Arbeitsweisen spricht (vgl. Schilling 1993, S. 75). Hier fallen in der Sozialpädagogik die klassischen Methoden der Einzelfallhilfe, der Gruppenarbeit und der Gemeinwesenarbeit zusammen (vgl. Schilling 1993, S. 74). Der Bereich der individuellen Einzelfallhilfe ist eine Methode um auch mit verhaltensauffällig gewordenen Jugendlichen zu arbeiten.

5. Theoretische Grundlagen der Einzelfallhilfe

5.1 Geschichtliche Aspekte

Wie schon oben erwähnt sind viele sozialstaatliche Leistungen in den Sozialgesetzbüchern verankert. Darunter fällt auch die Einzelfallhilfe.

Einzelfallhilfe ist eine Methode der sozialen Arbeit und wird unter anderem auch als soziale Einzelhilfe bezeichnet (folgend wird nur Einzelfallhilfe geschrieben). Neben Gemeinwesenarbeit und sozialer Gruppenarbeit ist die Einzelfallhilfe eine der drei grundlegenden sozialpädagogischen Interventionsformen zur Lö- sung psychischer, materieller, gesundheitlicher oder sozialer Probleme (vgl.

Lexikon der Sozialpädagogik 1994, S. 125). Die Anfänge der methodischen Einzelfallhilfe gehen bis ins 18. Jahrhundert und fangen in der „Hamburgischen Armenanstalt“ ab 1788 mit den Anweisungen des Armeninspektors Gérando aus Paris an. Von ihm erscheint schon 1820 das Buch namens: „Der Armenbesucher“ (vgl. Lexikon der Sozialpädagogik 1994, S. 125). Als Begründer der sozialen Einzelfallhilfe wird aber auch die „casework“ in der Armenhilfe der USA genommen. Der englische Begriff „casework„ wird ins Deutsche übersetzt. Vor allem geht man auf die Arbeit der US-Amerikanerin Mary Richmond ein, insbesondere ihrem Buch „Social Diagnosis“ von 1917. In dem Buch wird zum ersten Mal eine systematische und geschlossene Darstellung der Tätigkeit vorgelegt indem Mary Richmond Fälle aus der Praxis der FüsorgerInnen in den USA sammelte. Richmond orientiert sich medizinischen und psychologischen Modellen. So versucht sie schon in einem Prozess von Anamnese, Diagnose und Therapie die Erkrankungen im sozialen Bereich zu heilen. In den 1920er Jahren wird in Deutschland die Soziale Einzelhilfe durch Alice Salomon wesentlich zu einer wissenschaftlichen und praktischen Rezeption der Individualisierenden Methode im Zusammenwirken von staatlicher Fürsorge und privater Wohlfahrtspflege bekannt. Die Aufgaben der helfenden Intervention charakterisiert Alice Salomon mit Begriffen wie Behandeln, Heilen und Pflegen. Die Bedeutung der methodischen Arbeit mit Familie und Einzelpersonen ist für Alice Salomon von großem Wert. Im Laufe der weiteren Professionalisierung sozialer Arbeit findet ab 1950 eine Theoriebildung statt, in denen angloamerikanische Theorieund Handlungsansätze dominieren. Im Vordergrund stehen entwicklungspsychologische oder funktionalistische (Sozialarbeit als Dienstleistung) bzw. technologische, behavioristische (Verhaltensmodifikation) Konzepte. Das amerikanische „casework“ zu europäisieren sind Verdienste von Ruth Bang (1970) und Marie Kamphuis (1973) (vgl. Galuske 2002, S. 71 – 74).

Kritik gegen die Konzepte von Einzelfallhilfe gibt es ab Ende der 1960er Jahre. Es kommt zum Vorwurf, sie individualisieren gesellschaftlich bedingte Probleme und verschleiern die wahren Ursachen ihrer Entstehungsbedingungen (vgl.

Neuffer/1990, S. 148 ff.). Bezug nehmend auf die Kritik verändern sich in den 70er und 80er Jahren die Theorie und Praxis der Einzelfallhilfe (vgl. Lexikon der Sozialpädagogik 1994, S. 126).

5.2 Definition und Charakteristik der Einzelfallhilfe

Zunächst wird auf verschiedene Definitionen von Einzelfallhilfe eingegangen.

„Soziale Einzelhilfe ist ein Prozeß, der von bestimmten Sozialdienststellen eingesetzt wird, um Menschen zu helfen, mit ihren Problemen im sozialen Bereich besser fertig zu werden.“ (zit. nach Perlman 1973 in Galuske 2002, S. 75).

[...]

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Details

Title
Zur Anwendung der Einzelfallhilfe bei schwer erziehbaren Jugendlichen
Course
Methoden und Techniken der Sozialarbeit
Grade
1,7
Author
Year
2006
Pages
30
Catalog Number
V115092
ISBN (eBook)
9783640165483
ISBN (Book)
9783640168613
File size
568 KB
Language
German
Keywords
Anwendung, Einzelfallhilfe, Jugendlichen, Methoden, Techniken, Sozialarbeit
Quote paper
Diplom Yvonne Budig (Author), 2006, Zur Anwendung der Einzelfallhilfe bei schwer erziehbaren Jugendlichen , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115092

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