Die nationalen Symbole - Die Staatsflagge der DDR: Die 'Spalterflagge'


Essai, 2007

12 Pages, Note: 1,3


Extrait


Einleitung – Fragestellung/Problemkreis

Staatliche und/oder nationale Symbole vermögen es, zunächst unanschauliche, die Gemeinschaft tragenden Ideen zur Anschauung zu bringen. Die Möglichkeit eines persönlichen Bekenntnisses des Bürgers und dessen Anteilnahme ist dadurch impliziert.1 Diese von Hattenhauer aufgezeigte Bedeutung von Symbolen bedeutet im Umkehrschluss, bei Nichtwahrnehmung, Negation oder gar Nichtexistenz von Staatssymbolen ist eine (oder sogar die) Möglichkeit genommen, sich von den tragenden Ideen einer anderen Gemeinschaft abzugrenzen, den Unterschied zu visualisieren und den Bürger „mitzunehmen“.

Vor diesem Hintergrund sollen im Folgenden, die im „Flaggenstreit“ mündenden Bemühungen der DDR, sich von der BRD abzugrenzen, anhand der nationalen Symbole dargestellt werden. Der Begriff des Nationalsymbols ist kein klar definierter, kein fest umrissener. Neben Denkmälern, Feiertagen, Ehrungen etc. zählt man dazu insbesondere Farben, Hymnen und Wappen. Hier soll sich auf die Farben bzw. die Flagge (bedingt durch die Erweiterung der DDR-Flagge um das Hammer-und-Zirkel-Emblem auch das Staatswappen) beschränkt werden – da die Flagge besonders gut geeignet ist, die Abgrenzung „zum anderen“ darzustellen und damit den Eigenständigkeitsanspruch bzw. Eigenstaatlichkeitsanspruch der DDR zu unterstreichen. Anlässlich der aufzuzeigenden Veränderungen der DDR-Flagge sollen deutlich die nationalen Aspekte herausgearbeitet werden. Immer mit dem Bewusstsein der anfangs herausgearbeiteten Bedeutung von nationalen bzw. staatlichen Symbolen, soll hinterfragt werden: Welche Motive lagen vor, die Flagge zu verändern? Welche Reaktionen gab es? Wo erfolgte wann und warum eine Annahme oder eine Abwehr der neuen Fahne?

An dieser Stelle soll noch einmal erwähnt werden, dass wir im Falle der DDR und der BRD nur eingeschränkt von Nationalsymbolen sprechen können. Die Bundesrepublik Deutschland sah sich als Vertreter der gesamten deutschen Nation. Hier besteht aber das besondere Problem, dass eben diese deutsche Nation in zwei deutsche Staaten gespalten war. Deshalb wird im Folgenden Hattenhauers Differenzierung2 zu folgen sein: Es ist zu unterscheiden zwischen Nationalsymbolen im eigentlichen Sinne, also Symbolen die kraft gemeinsamer Geschichte von beiden deutschen Staaten übernommen worden waren, und eben reinen Staatssymbolen.

Der Weg zum Flaggenstreit – Die Jahre 1949 bis 1959

Beginnend mit dem Jahre 1948 wurde sowohl in den westalliierten Besatzungszonen als auch in der SBZ die Farben- und die Flaggenfrage der sich wenige Monate später konstituierenden BRD und DDR behandelt.

In der BRD erklärte Bergsträsser seinerzeit: „Eine Flagge ist ein Symbol, und als Symbol soll sie zweierlei Elemente enthalten: eines der Tradition und eines, ich möchte sagen, der inneren Willenserklärung. […] Die Tradition von Schwarz-Rot-Gold ist Einheit und Freiheit, oder ich sage vielleicht besser: Einheit in der Freiheit. Diese Flagge soll uns als Symbol gelten, dass die Freiheitsidee, die Idee der persönlichen Freiheit, eine der Grundlagen unseres zukünftigen Staates sein soll.“3 Im Mai 1949 wurde die Wideraufnahme der schwarz-rot-goldenen Flagge der Weimarer Republik beschlossen. Die zitierte Tradition äußert sich also insofern als an die demokratische Tradition der Weimarer Republik durch die Wideraufnahme der Reichsfarben angeknüpft wurde. Bergsträsser sah die von der Trikolore ausgehenden Willenserklärung im Freiheitsgedanken: „Einheit in der Freiheit“. In Artikel 22 des am 23. Mai 1949 verkündeten Grundgesetzes wurde dann auch festgehalten: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“

Auch die DDR griff, wie die Bundesrepublik, beim Wiedererstehen staatlichen Lebens auf Schwarz-Rot-Gold zurück. Auf dem 3. Deutschen Volkskongress Ende Mai 1949 wurde der vom Oberbürgermeister von Ost-Berlin, Fritz Ebert, gestellte Antrag die schwarz-rot-goldene Trikolore in der Verfassung der DDR zu verankern, befürwortet. Mit deren Inkrafttreten am 7. Oktober 1949 hatte die Flagge in der DDR Verfassungsrang. Doch im Gegensatz zur Bundesrepublik spielte anfänglich auch die rote Fahne der Arbeiterklasse in den Überlegungen eine Rolle. Erich Honecker erinnert sich an einen Aufmarsch im Oktober 1949: „Die Tribüne, auf die sich Wilhelm Pieck und die anderen Repräsentanten der Arbeiter-und-Bauern-Macht unter dem Beifall Zehntausender begaben, war mit roten und schwarz-rot-goldenen Fahnen und mit Blumen geschmückt.“4 Aus Sicht der DDR wär]e seinerzeit sicherlich die rote Fahne als Staatsflagge, im Sinne der in den 1950er Jahren peu à peu einsetzenden Abgrenzungsbemühungen zur Bundesrepublik Deutschland, eine stärkere Willenserklärung (im Sinne Bergsträssers: ein Symbol ist eine Willenserklärung) gewesen, als der Rückgriff auf Schwarz-Rot-Gold. In der Literatur lässt sich die Ansicht finden, dass die kommunistischen Führer die Zeit für die Einführung der roten Fahne in Deutschland jedoch noch nicht als reif erachtet hätten, basierend auf den Erfahrungen aus der Revolution von 1918, wo die von der radikalen Linken propagierte rote Fahne eher dazu beigetragen hatte, durch Abschreckung die Abwehrfront des Bürgertums zu festigen.5 Natürlich ist hier zu berücksichtigen, dass die deutschlandpolitischen Vorgaben der SED Ende der 1940er Jahre noch gesamtdeutsch ausgerichtet waren. Erst im Laufe der 1950er Jahre schwenkte die SED strikt auf die Anerkennung und Gleichberechtigung der DDR um. Doch auch die Entscheidung für Schwarz-Rot-Gold in der DDR wurde als auf der ganzen Linie der Partei- und Staatsideologie liegend verkauft: „Diese Gestaltung der Staatsflagge beruht auf den revolutionären Traditionen des Kampfes der fortschrittlichen Kräfte des deutschen Volkes für eine einheitliche demokratische Republik und die Beseitigung der feudal-junkerischen Herrschaft aus dem Jahre 1848.“6

Trotz der Spaltung der Nation blieb die Identifikation aller Deutschen mit den Nationalfarben schwarz-rot-gold gegeben – dies verdeutlicht auch die Tatsache, dass diese Farben eben in beiden Staaten Verfassungsrang hatten. Damit ist bis zu Abänderung der DDR-Flagge die schwarz-rot-goldene Trikolore Nationalsymbol.

Exkurs über das DDR-Staatswappen

Bei den Wappen beider deutschen Staaten ist nicht von einem Nationalsymbol zu sprechen. Beide Staaten hatten unterschiedliche Staatswappen. Die Bundesrepublik nahm Anfang 1950 das bereits in der Weimarer Republik geführte deutsche Adlersymbol in der gleichen Form wieder auf. Das Staatswappen der DDR hat sich dagegen über mehrere Entwicklungsstufen herausgebildet. 1950 schuf die DDR, um ihre Selbstwahrnehmung und Selbstbezeichnung „Arbeiter- und Bauernstaat“ zu versinnbildlichen, ein eigenes Emblem: Hammer und Ährenkranz. 1953 wurde dieses Emblem durch einen Zirkel als Sinnbild für die Intelligenz erweitert. In dieser Form wurde dieses Emblem per Gesetz zum Staatswappen. Im Gesetz über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik vom 26. September 1955 heißt es: „Das Staatswappen der

Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist.“7

[...]


1 Hattenhauer, Hans: Deutsche Nationalsymbole. Geschichte und Bedeutung, München 20064, S. 7.

2 Vgl. Hattenhauer, Hans: Nationalsymbole, in: Werner Weidfeld (Hg.): Handbuch zur deutschen Einheit. 1949 - 1989 – 1999, Frankfurt am Main 1999, S. 580f.

3 Ludwig Bergsträsser, Politiker der DDR, später der SPD; Zit. nach: Hattenhauer, Hans: Nationalsymbole, in: Werner Weidfeld (Hg.): Handbuch zur deutschen Einheit. 1949 – 1989 – 1999, Frankfurt am Main 1999, S. 63.

4 Erich Honecker, seinerzeit Vorsitzender der Freien Deutschen Jugend, später langjähriger Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Staatsratsvorsitzender der DDR; Zit. nach: Löwis, Henning von: Staats- und Parteisymbole- Das Staats- und Gesellschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik, in: Eppelmann/Möller/Nooke/Wilms (Hg.): Lexikon des DDR- Sozialismus, Paderborn 1996, S. 817.

5 Vgl. Rabbow, Arnold: dtv-Lexikon politischer Symbole, München 1970, S. 64.

6 Auszug aus dem Wörterbuch zum Sozialistischen Staat, Berlin 1974; Zit. nach: Löwis, S. 817.

7 Auszug aus dem Gesetz über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 26. September 1955; Zit. nach: Hattenhauer (2006), S. 148.

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Die nationalen Symbole - Die Staatsflagge der DDR: Die 'Spalterflagge'
Université
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Geschichtswissenschaften)
Cours
Die DDR und die nationale Frage
Note
1,3
Auteur
Année
2007
Pages
12
N° de catalogue
V115174
ISBN (ebook)
9783640167388
ISBN (Livre)
9783640167470
Taille d'un fichier
399 KB
Langue
allemand
Mots clés
Symbole, Staatsflagge, Spalterflagge, Nationale, DDR, Hattenhauer, DDR-Flagge, Staatssymbole, Fritz Ebert, Hammer, Zirkel, Ährenkranz, Hymne, Staatswappen, schwarz-rot-goldene Flagge, schwarz, rot, gold, Zweistaatentheorie, Walter Ulbricht, SED, Flaggenstreit, Olympia, Olympische Sommerspiele, IOC, Hammer-und-Zirkel-Flagge, Willy Brandt, Egon Bahr, Kurt Georg Kiesinger, Emblem, Nationalsymbole, Schurdel
Citation du texte
Marc Castillon (Auteur), 2007, Die nationalen Symbole - Die Staatsflagge der DDR: Die 'Spalterflagge', Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115174

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