Mit der EuGH-Entscheidung C-320/17 betreffend Marle Participations vom 5. Juli 2018 wurde festgestellt, dass die Vermietung eines Gebäudes durch eine Holdinggesellschaft an ihre Tochtergesellschaft einen unternehmerischen Eingriff in die Verwaltung der Tochtergesellschaft darstellt. Für die angefallenen Ausgaben im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der Tochtergesellschaft ist die Holdinggesellschaft damit zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Weiter hat der EuGH am 17. Oktober 2018 mit der Entscheidung C-249/17 betreffend Ryanair entschieden, dass der Vorsteuerabzug für Beratungsleistungen iZm einem geplanten Beteiligungserwerb zulässig ist, auch wenn schlussendlich die wirtschaftliche Tätigkeit nicht ausgeübt wird.
Aus aktuellem Anlass soll die vorliegende Seminararbeit daher die Berechtigung zum Vorsteuerabzug einer Holding analysieren. Dafür werden der Begriff Holding, Arten von Holdings und die grundsätzlichen Voraussetzungen und Sachverhalte, welche zum Vorsteuerabzug berechtigen, erläutert. Im Zusammenhang mit den Arten der Holdings wird sowohl auf die aktuellen EuGH-Entscheidungen vom 5. Juli 2018 und 17. Oktober 2018 als auch auf vorhergehende EuGH-Entscheidungen eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Definition
- 3. Vorsteuer-Abzug
- 4. Arten der Holdings
- 4.1. Beteiligungsholding (reine Holding)
- 4.2. Geschäftsleitende Holding
- 4.3. Gemischte Holding
- 5. C-249/17 Ryanair
- 6. Conclusio
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit analysiert die Berechtigung zum Vorsteuerabzug einer Holding. Sie beleuchtet den Begriff Holding, verschiedene Arten von Holdings und die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Insbesondere werden die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Holdingstrukturen und Vorsteuerabzug aus den Jahren 2018 berücksichtigt.
- Definition und Arten von Holdings
- Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- Aktuelle EuGH-Entscheidungen zur Holdingstruktur
- Bedeutung der Holdingstruktur für die Unternehmereigenschaft
- Analyse relevanter Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Holdings
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Einleitung
Die Einleitung stellt die Relevanz der Thematik dar, indem sie auf aktuelle EuGH-Entscheidungen zur Holdingstruktur und dem Vorsteuerabzug verweist. Sie definiert die Zielsetzung der Arbeit und skizziert den thematischen Schwerpunkt.
- Kapitel 2: Definition
In diesem Kapitel wird der Begriff Holding definiert, wobei die unterschiedliche Verwendung in Literatur und Rechtsprechung beleuchtet wird. Zudem werden die verschiedenen Arten von Holdings vorgestellt und die Rolle der Holding als Dachgesellschaft im Gründungsprozess erläutert.
- Kapitel 3: Vorsteuer-Abzug
Dieses Kapitel erläutert die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug, die sich aus dem Umsatzsteuergesetz ergeben. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Unternehmereigenschaft als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
- Kapitel 4: Arten der Holdings
Hier werden verschiedene Arten von Holdings vorgestellt, darunter die Beteiligungsholding, die geschäftsleitende Holding und die gemischte Holding. Im Zusammenhang mit den Arten der Holdings werden wichtige EuGH-Entscheidungen, insbesondere die Entscheidungen C-155/94 Wellcome Trust, C-16/00 Cibo Participations und C-320/17 Marle Participations, analysiert.
Schlüsselwörter
Holding, Vorsteuerabzug, Unternehmereigenschaft, Beteiligungsholding, Geschäftsleitende Holding, Gemischte Holding, EuGH-Rechtsprechung, Umsatzsteuergesetz, Wellcome Trust, Cibo Participations, Marle Participations.
- Quote paper
- Elisabeth Klemens (Author), 2018, Holding und Vorsteuerabzug, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1152498