Die Politisierung des ORF


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2006

18 Pages, Note: 1


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Theoretischer Rahmen: Öffentlich-rechtliche Sendeschemata
2.1. Allgemeines
2.2. Öffentlich-Rechtliche im Unterschied zu privaten Anstalten

3. Untersuchung: Das Konzept des ORF
3.1. ORF Gesetz
3.2. ORF Gremien

4. Anlässe/politischer Einfluss
4.1. Die Rede von ZiB2-Mann Armin Wolf und deren Folgen
4.2. Initiative „sos-orf“

5. Die Zukunft des ORF
5.1. Wer gewinnt die Wahl zum neuen Generalintendanten 2006?
5.1.1. Die 6 Kandidaten und ihre Chancen
5.1.2. Der Politische Einfluss vor der Wahl – Eine Analyse
5.1.3. Der Gewinner: Dr. Alexander Wrabetz
5.2. Welche Veränderungen bringt der Ausgang der Wahl mit sich?
5.2.1. „Mission des ORF wird neu definiert“
5.2.2. Das neue Team rund um Wrabetz

6. Fazit/Resumè

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die zentrale Frage zum Thema der Politisierung des Österreichische Rundfunk (ORF) in der vorliegenden Arbeit lautet: Ist es dem ORF möglich, auf Grund der letzten Ereignisse in der Politik seine Objektivität zu wahren? Ist der ORF lediglich zu einem Spielfeld für Kompetenzfragen innerhalb der Österreichischen Regierung geworden?

Der ORF hat derzeit zwei brennende Probleme: das Niveau des Programms sinkt und der politische Druck steigt. Beides schadet dem ORF sehr. Daher muss der ORF daran erinnert werden, dass nur die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags die Gebühren rechtfertigt, und die Regierung muss daran erinnert werden, dass ihr der ORF nicht gehört. Der ORF braucht mehr Luft. Parteien- und Regierungseinfluss hat es immer gegeben, aber so dicht und rücksichtslos wie in den letzten Jahren war es noch nie. Kritischer und objektiver Journalismus muss von den MitarbeiterInnen mühsam erkämpft werden.

Um den Hintergrund des Themas zu verstehen, werde ich in den Kapiteln 2 und 3 auf den Theoretischen Rahmen und das Konzept des ORF eingehen. Von der jahrelangen Monopolstellung des ORF musste man sich 1998 endgültig verabschieden. Das neue ORF Gesetz ist seit 1. Jänner 2002 in Kraft. Zu hohe Erwartungen an die Unparteilichkeit und Objektivität des Öffentlich-Rechtlichen prägten die darauf folgenden Jahre.

Ausschlaggebend zur diesjährigen Diskussion über die Führung des ORF durch Monika Linder und deren naher Parteifreundschaft zur ÖVP war wohl die Dankesrede des ZiB-Moderators Armin Wolf bei der Robert Hochner-Preisverleihung 2006, die man auch als „Unabhängigkeitserklärung“ ansehen kann. Daraufhin wurde die Initiative sos.orf.at ins Leben gerufen, welche ich in dieser Arbeit auch näher beschreiben werde.

Monika Linder musste nach 5 Jahren als Generaldirektorin des ORF ihr Amt an den SPÖ nahen Alexander Wrabetz abgeben. Ob und was sich durch den neuen, im August 2006 vom Stiftungsrat des ORF gewählten Wrabetz ändern wird, wird sich aber erst zeigen.

2. Theoretischer Rahmen

2.1. Allgemeines

Per Definitionem ist der ORF ist ein nationales, unabhängiges öffentlich-rechtliches Medienunternehmen, welches 2 Fernsehprogramme (ORF 1, ORF 2) sowie 13 Radioprogramme (Regionalprogramme, Ö 1, Ö 3, FM 4) als Angebot umfasst. Über nahezu 1.800 Sendestationen werden täglich rund 288 Stunden Radio und 48 Stunden Fernsehen ausgestrahlt.[1]

Außerdem werden vom ORF angeboten:

- TV-Satellitenprogramm 3sat. Ein Koproduktionsfernsehkanal, den der ORF gemeinsam mit ZDF, ARD, SRC betreibt.
- ROI - Radio Österreich International. Das ROI wurde bisher vom Bund finanziert und seit 1.1.2002 vom ORF im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Auftrags mitgetragen.
- ORF-Teletext - Fernsehtextservice. Der Teletext bietet Informationen auf etwa 1500 Seiten, davon werden täglich rund 200 aktualisiert.
- ORF ON - Internetinformationsangebot.
- TW 1 - Spartenkanal, Tourismus- und Wetterkanal.

Standorte des ORF sind das ORF-Zentrum am Küniglberg, das Funkhaus und das Ö3Haus in Wien sowie die Landesstudios in den Bundesländern.

2.2. Ö ffentlich-Rechtliche im Unterschied zu privaten Anstalten

Rundfunk wird in diesem Sinne nicht als Geschäft betrieben, denn öffentlich-rechtlicher Rundfunk richtet sich an alle, die privaten Anbieter an ein „Massenpublikum“. Aus der Begünstigung der Allgemeinheit des öffentlich­rechtlichen Rundfunks ergibt sich eine Integrationsfunktion - auch Minderheiten zählen zur Allgemeinheit. Private Anbieter können sehr wohl auch integrierend wirken - doch sie bieten weder dafür noch für Vielfalt und Objektivität eine Garantie. Nur die entsprechende Organisationsform und Zielsetzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können die öffentlich-rechtlichen Anforderungen auch erfüllen.[2]

Der öffentlich-rechtliche Auftrag besteht nicht zuletzt auch in der Unabhängigkeit des ORF vom Staat und von kommerziellen Interessen. Durch die Gebührenfinanzierung ist der ORF unabhängig von Markteinnahmen und durch den öffentlich-rechtlichen Auftrag der Allgemeinheit, der Gesellschaft unterworfen, also nur von der Allgemeinheit abhängig, nicht von Einzelinteressen.

3.Untersuchung: Konzept des ORF

3.1.ORF-Gesetz

Das wesentlich Neue am ORF-Gesetz entschlüsselt sich erst auf den zweiten Blick - war doch auch bisher die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags Mittelpunkt des ORF - dennoch erstmals wird der öffentlich-rechtliche Auftrag im Gesetz ausdrücklich als solcher bezeichnet (davor hieß es Programm- und Versorgungsauftrag) und er wird ganz eindeutig als Ziel dieses Unternehmens definiert.[3]

Der Programmauftrag enthält die Forderungen nach aktueller, objektiver, unparteiischer und umfassender Berichterstattung über das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen im In- und Ausland, nach einem breit gefächerten Angebot aus Kultur, Bildung, Wissenschaft und Sport, Unterhaltungssendungen, Filmen und Freizeitprogrammen, Bürgerservice und Lebenshilfe sowie nach einem Programmangebot, das die kulturelle Vielfalt der Bundesländer widerspiegeln soll.

Auszüge aus dem Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk:

§4(5) Der Österreichische Rundfunk hat bei Gestaltung seiner Sen­dungen weiters für eine objektive Auswahl und Vermittlung von Informationen in Form von Nachrichten und Reportagen einschließlich der Bericht­erstattung über die Tätigkeit der gesetzgebenden Organe und gegebenenfalls der Übertragung ihrer Verhandlungen,(...) eigene Kommentare, Sachanalysen und Moderationen unter Wahrung des Grundsatzes der Objektivität zu sorgen.

§4(6) Unabhängigkeit ist nicht nur Recht der journalistischen oder Programmgestaltenden Mitarbeiter, sondern auch deren Pflicht. Unabhängigkeit bedeutet Unabhängigkeit von Staats- und Parteieinfluss, aber auch Unabhängigkeit von anderen Medien, seien es elektronische oder Printmedien, oder seien es politische oder wirtschaftliche Lobbys.

Das neue ORF-Gesetz wurde immer wieder auch in Verbindung mit dem Schlagwort „Entpolitisierung“ „verkauft“. In einem Interview vom 15. Jänner 2002 mit dem Bludenzer Rechtsanwalt Dr. Guntram Lins, der über mehr als 10 Jahre lang Mitglied im ORF-Kuratorium war, wurden die Unterschiede zwischen dem „neuen“ und dem „alten“ ORF-Gesetz untersucht und der öffentlich-rechtliche Auftrag und seine „Anwendbarkeit“ in der Praxis beleuchtet.[4] In seinen Augen würde das neue ORF-Gesetz mit der Konstruktion der Stiftung keineswegs zu einer Entpolitisierung unter Anführungszeichen des Rundfunks führen. Der Rundfunk wird genauso politisch sein wie die Gesellschaft überhaupt.

3.2. OR F-Gremien

ORF-Stiftungsrat

Mit 31. Oktober 2001 wurde mit dem Stiftungsrat das Nachfolgeorgan des bisherigen Kuratoriums eingerichtet. Der Stiftungsrat umfasst 35 Mitglieder, seine Funktionsperiode dauert 4 Jahre.

ORF-Publikumsrat

Mit 16. Oktober 2001 wurde das Nachfolgeorgan der bisherigen Hörer- und Sehervertretung eingerichtet. Der Publikumsrat umfasst 35 Mitglieder, seine Funktionsperiode dauert 4 Jahre.

ORF-Pr üfungskommission

Der Prüfungskommission obliegt die Kontrolle der richtigen Buchführung und der gesamten Geschäftsgebarung in Bezug auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in Übereinstimmung mit den Gesetzen.

Bundeskommunikationssenat

Der Senat ist eine Einrichtung beim Bundeskanzleramt. Vor diesem Senat kann Beschwerde gegen etwaige Verletzungen des ORF-Gesetzes erhoben werden.

Alleingeschäftsführer des Unternehmens ist der Generaldirektor, der vom Stiftungsrat für die Dauer von fünf Jahren bestellt wird. Er legt die Allgemeinen Richtlinien fest. Das sind die den Programmauftrag näher erläuternden Richtlinien, vor allem an die Mitarbeiter des ORF richten. Der Generaldirektor vertritt den ORF nach außen. Aufgrund seiner Vorschläge werden die Direktoren und Landesdirektoren vom Stiftungsrat bestellt.

[...]


[1] Adamovich/Funk 1987; S. 72

[2] Riedler 1997; S. 102-104

[3] Holoubek/Traimer/Weiner: 2000; S.223

[4] Jielg 2002; S.34

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Die Politisierung des ORF
Université
University of Innsbruck  (Politikwissenschaft)
Cours
Proseminar: Österreichisches politisches System
Note
1
Auteur
Année
2006
Pages
18
N° de catalogue
V115308
ISBN (ebook)
9783640167524
ISBN (Livre)
9783640187898
Taille d'un fichier
475 KB
Langue
allemand
Mots clés
Politisierung, Proseminar, System
Citation du texte
Edith Reinisch (Auteur), 2006, Die Politisierung des ORF, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115308

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