Wirtschafts- und gesellschaftspolitische Performanz des mexikanischen Staates

Eine politökonomische Einordnung


Trabajo, 2007

25 Páginas, Calificación: 2.0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die formal politisch-strukturellen Merkmale

3. Die historische Genese des mexikanischen Herrschaftssystems

4. Die politische Kultur und der politische Entscheidungsprozess

5. Die mexikanische Wirtschaftspolitik 1940-1970

6. Soziopolitischer Wandel & gesellschaftspolitische Performanz 1940-1982

7. Wirtschaftliche Öffnung und Wandel der politischen Kräfteverhältnisse

8. Politökonomische Einordnung

9. Ausblick

1. Einleitung

Mit dem Ende der KPdSU stieg der PRI (Partido Revolucionario Institucional) zur am längsten ununterbrochen regierenden Partei der Welt auf. Von 1929 bis 2000 beherrschte die Partei die politische Landschaft Mexikos in Alleinherrschaft, ohne jedoch in extreme Exzesse eines durch Militärherrschaft untermauerten Autoritarismus zu geraten, wie dies besonders in den Ländern des Cono Sur der Fall sein sollte. Selbst von dem lateinamerikanischen Demokratisierungstrend seit den frühen 80er Jahren schien Mexiko kaum betroffen zu sein. Octavio Paz nannte dieses Einparteienherrschaftssystem nicht ohne Grund „die perfekte Diktatur“.

In der vorliegenden Arbeit soll die Performanz des politischen Systems Mexikos in wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Hinsicht durchleuchtet und auf seine Kohärenz hin überprüft werden. Um diesem Vorhaben gerecht zu werden, wird zunächst eine Analyse des politischen Systems erfolgen. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die historischen Bedingungen seiner Entstehung und die politische Kultur gerichtet sein, die entscheidend die de facto Ausgestaltung des politischen Prozesses und seines Inhalts mitbestimmen. Nach Meinung des Verfassers sind solche historisch-kulturellen Faktoren bei Ländern mit langer Kolonialgeschichte starke Einflussfaktoren, die zur Beurteilung der politischen Kohärenzfähigkeit und bei der politökonomischen Einordnung solcher Ländergruppen zu berücksichtigen sind. Dies soll am Beispiel Mexikos aufgezeigt werden.

2. Die formal politisch-strukturellen Merkmale

Gemäß der Verfassung von 1917 ist Mexiko durch einen föderativen Staatsaufbau gekennzeichnet und wird offiziell als die „Vereinigten Mexikanischen Staaten“ bezeichnet. Die 31 Bundesstaaten verfügen über eine gewisse, von der Zentralregierung, zugebilligte Eigenstaatlichkeit mit einem eigenen Parlament, einem Gouverneur an der Spitze der Bundesregierung sowie verschiedenen Verwaltungseinheiten.[1] Der Bundesdistrikt um Mexiko-Stadt ist hingegen direkt der Zentralregierung unterstellt. Die mit einem Munizipalpräsidenten und einem Parlament ausgestatteten Municipios stellen die unterste Ebene der bereits in der Kolonialzeit begründeten föderal-administrativen Gliederung Mexikos dar.[2]

Die Staats- und Regierungsform ist ein Präsidialsystem[3] mit einer verfassungsmäßig vorgesehenen Gewaltenteilung.[4] Dabei liegt die gesetzgebende Gewalt beim Parlament (Kongress) bestehend aus zwei Kammern. Der Senat hat 128 Mitglieder, die für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt werden. Die Abgeordnetenkammer setzt sich aus 500 Mitgliedern mit einer Amtszeit von 3 Jahren zusammen, wovon 300 in Wahlkreisen direkt gewählt werden und die restlichen 200 in Großwahlbezirken durch Verhältniswahl über Parteilisten ermittelt werden. Eine direkte Wiederwahl ist ausgeschlossen.[5] Das Parlament verfügt u.a. über das Recht der Gesetzesinitiative sowie über das Budgetrecht und kann Untersuchungsausschüsse einsetzen. Desweiteren kann es ein Amtshaftungsverfahren gegenüber den Präsidenten bei schwerwiegenden Verbrechen einleiten.[6] Seine Absetzung mittels Misstrauensantrag ist wie in den USA verfassungsmäßig nicht vorgesehen.[7]

Die richterliche Gewalt wird auf Bundesebene u.a. durch den Obersten Bundesgerichtshof und durch Amts- und Berufungsgerichte gebildet. Da das Zivil- und Strafrecht seine gesetzliche Regelung zumeist auf einzelstaatlicher Ebene findet, kommt den dortigen Gerichten eine erhebliche Bedeutung zu.[8]

Der Präsident vereinigt in seiner Person das Amt des Staats- und Regierungschefs und wird für 6 Jahre direkt gewählt. Diese Amtszeit wird im allgemeinen als sexenio bezeichnet.[9] Er hat nach Artikel 80 die höchste exekutive Gewalt inne und besitzt weitreichendere Vollmachten als die des US-amerikanischen Präsidenten. Neben der Richtlinienkompetenz und des Amtes des militärischen Oberbefehlshabers verfügt er über ein Vetorecht gegenüber parlamentarische Gesetzesvorlagen und kann zugleich in legislativer und administrativer Hinsicht durch Dekrete und Erlasse seine eigenen ordnungspolitischen Vorstellungen zum Ausdruck bringen.[10] Überdies hat der Präsident personalpolitische Befugnisse[11] und besitzt erhebliche Kompetenzen im Finanz- und Wirtschaftsbereich.[12] Zudem wird ihm in der Außenpolitik Entscheidungsfreiheit überlassen und er ist zusätzlich noch mit verfassungsrechtlichen Sonderbefugnissen ausgestattet. Dazu zählt die nach Artikel 111 der mexikanischen Verfassung mögliche Amtsenthebung von Richtern unter bestimmten Bedingungen[13] und die Vergabe von individuellen Privilegios Exclusivos (exklusive Privilegien) zur Förderung der Industrie.[14] Das wichtigste Instrument zur Machtbegrenzung des Präsidenten ist das verfassungsmäßige Gesetz der no-reelección, das Verbot der Wiederwahl.

Es wird deutlich, dass das politische System Mexikos durch einen stark ausgeprägten Präsidentialismus gekennzeichnet ist, welches ein Ungleichgewicht der Gewaltenteilung zugunsten der Exekutive und allgemeinen Zentralismus befördert.[15] Die herausragende Machtstellung des Präsidenten liegt zum einen in der Verfassung[16] begründet. Zum anderen sind die Ursachen in der Besonderheit des politischen Systems zu suchen, die sich im historischen Kontext seiner Entstehung begründen lassen. Dies soll im Folgenden näher erläutert werden.

3. Die historische Genese des mexikanischen Herrschaftssystems

Die im Verlauf der Revolution (1910-1917) sich in verschiedenen Etappen entfesselnden Bürgerkriege hatten Mexiko innenpolitisch in ein zersplittertes Land sich streitender gesellschaftlicher Kräfte verwandelt. Um mittelfristig einen Ausgleich zwischen den stark gegensätzlichen politischen Vorstellungen zu gewährleisten, musste schließlich die „nationale Versöhnung über eine politische Institution der Aussöhnung und Abstimmung“[17] erfolgen. Zur Stabilisierung der politischen Verhältnisse wurde die sogenannte „Revolutionäre Koalition“ bzw. „Revolutionäre Familie“[18] gebildet, in der die Führer der machtpolitisch relevanten Gruppen integriert werden sollten.[19] Im Zuge dieses Prozesses kam es 1929 zur Gründung der nationalen Revolutionspartei (PNR- Partido Nacional Revolucionario) und stellte den Beginn der politischen Institutionalisierung und der verfassungsmäßigen Ordnung dar.[20] Zunächst war der PNR als eine Art Kaderpartei erdacht, die die heterogene politische Elite disziplinieren und dem bis 1935 unbestrittenen Führer der mexikanischen Politik, selbst ohne offizielles Regierungsamt, Plutarco Elias Calles unterordnen sollte. Zudem sollte der PNR die Funktion eines Wahlapparates übernehmen, um einen möglichst friedlichen Wechsel der Präsidentennachfolge innerhalb der „Revolutionären Familie“ zu gewährleisten.[21] Auf die bereits frühe Bindung der Partei an den Staat folgte unter dem Präsidenten Lázaro Cárdenas (1934-1940) ihre tiefere Verankerung in der Gesellschaft, um eine bessere politische Kontrolle über die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen und die Peripherie sicherzustellen[22] und um das Werk der Revolution, in der Verfassung von 1917 verbrieft, verstärkt Geltung zu verschaffen[23]. Die Umbenennung des PNR 1938 in die Partei der mexikanischen Revolution (PRM- Partido de la Revolución Mexicana) bedeutete gleichzeitig ihre Reorganisation zu einer korporatistisch aufgebauten Massenpartei. Mit ihrer Hilfe sollte der Staat und die Gesellschaft in eine adäquate Organisationsstruktur überführt werden, damit die dringend zu forcierende Modernisierung möglichst harmonisch verlaufen konnte. Die Integration der mexikanischen Bevölkerung in den PRM[24] erfolgte im Wesentlichen über gewerkschaftliche Dachverbände nach Berufssektoren und war mit einer automatischen Parteimitgliedschaft verbunden. Die ländliche Bevölkerung wurde in der 1935 gegründeten Bauerngewerkschaft CNC (Confederación Nacional Campesina) organisiert[25], während die Arbeiterschaft ihre Organisation und die parteiliche Eingliederung über den CTM (Confederación de Trabajadores de México) erfuhr. Der CNOP (Confederación Nacional de Organizaciones Populares) fungierte als Auffangsektor, in dem insbesondere Angehörige des öffentlichen Dienstes und der Mittelstand zusammengefasst wurden.[26] Die Unternehmerschaft, die sogenannte Iniciativa Privada, hingegen blieb aus Gründen der Legitimation außerhalb des sich als Staatspartei etablierenden PRM. Doch konnte der Staat auch auf diese Gruppe mit dem Erlass der Ley de Cámaras de Comercio e Industria 1936 eine stärkere Kontrolle ausüben und sie zu einer Zusammenarbeit verpflichten.[27]

Dieses „von oben“ organisierte korporatistische Staats- und Gesellschaftsmodell bildete eine wichtige Grundlage für die teilweise sehr erfolgreiche Umsetzung der Modernisierung in Mexiko sowie einer für lateinamerikanische Verhältnisse lang anhaltenden politischen Stabilität. Die unterschiedlichen Sektoren der Partei[28] sorgten für die Integration der Bevölkerung in den Staatsapparat, wobei der Partei als Ganzes weniger die Funktion der Interessensaggregation zufiel, sondern vielmehr zur Durchsetzung der präsidentiellen Politik diente.[29] Einerseits brachte die hierarchisch organisierte Interessenvertretung für die jeweiligen Sektoren durch die monopolitische Repräsentanz und die Zwangsmitgliedschaften einen Alleinvertretungsanspruch und ihren Führern einen exklusiven Zugang zu den höchsten politischen Zirkeln. Andererseits wurden durch ihre strikte Trennung und separate Organisation Abhängigkeiten geschaffen, die der Exekutive eine divide et impera Politik ermöglichte[30], in dem sie Kräfte gegenseitig neutralisieren und so Widerstände beseitigen konnte.

[...]


[1] Jeder Bundesstaat hat außerdem eine eigene Verfassung und bezeichnet sich als souverän. Vgl. Horn, Hans- Rudolf: „75 Jahre mexikanische Bundesverfassung“, in: Mexiko heute- Politik, Wirtschaft, Kultur. Hrsg. von Briesemeister, Dietrich/ Zimmermann, Klaus. Frankfurt am Main: Vervuert,1992, S. 43

[2] Vgl. Sommerhoff, Gerhard/Weber, Christian: Mexiko- Geographie, Geschichte, Wirtschaft und Politik. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1999, S. 147

[3] Vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Mexiko, 10.2.07

[4] Vgl. Kraemer, Moritz: Politische Ökonomie von Wirtschaftsreformen- Mexiko 1982- 1994. Frankfurt am Main: Vervuert, 1997, S.206

[5] Vgl. http://www.auswaertigesamt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Mexiko/Innenpolitik, 10.2.07

[6] Vgl. Sommerhoff, Gerhard/Weber, Christian, S. 149

[7] Vgl. Kraemer, Moritz, S. 206

[8] Beispielsweise kann ein Bürger bei Verletzung seiner individuellen Grundrechte durch staatliche Gewalt Klage vor einem Bundesgericht einreichen. Dabei handelt es sich um das Amparo- Verfahren. Vgl. Sommerhoff, Gerhard/Weber, Christian, S. 150

[9] Vgl. Kraemer, Moritz, S. 206

[10] Vgl. Mols, Manfred a): Mexiko im 20. Jahrhundert- Politisches System, Regierungsprozess und politische Partizipation. Paderborn: Schöningh 1981, S. 340

[11] ebd., S.340 Darunter fällt die Ernennung und Entlassung von Ministern, Offizieren, Gouverneuren, obersten Finanzbeamten, Generalstaatsanwälten und obersten Bundesrichtern(mit Zustimmung des Senats) nach eigenem Ermessen.

[12] u.a. bei der Verteilung finanzieller Mittel an die unteren föderalen Ebenen Vgl. Sommerhoff, Gerhard/Weber, Christian, S. 149

[13] ebd., S. 150

[14] Danach obliegt es dem Ermessen der Exekutive, ob ein Gesetz zur Anwendung kommt oder nicht. Vgl. Mols, Manfred a), S. 342

[15] Zuweilen wird das mexikanische Präsidialsystem auch als absolute Monarchie auf Zeit charakterisiert. Vgl. Seegers, Hubert/ Serries, Christoph/Witt, Matthias (Hrsg.): Trabajamos- pero no ganamos- Dokumentation einer studentischen Exkursion zum Thema Armutsbekämpfung in Mexiko. Göttingen: Cuvillier, 1995, S.14

[16] Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass verfassungsmäßig kein Vizepräsident vorgesehen ist. Vgl. Horn, Hans- Rudolf , S.42

[17] Mols, Manfred b): „Politische Transformation in Mexiko“, in: Der Wandel politischer Systeme in Lateinamerika. Hrsg. von Hofmeister, Wilhelm/ Thesing, Josef. Frankfurt am Main: Vervuert, 1996, S. 234

[18] Diese Begriffe finden ihre Verwendung ausschließlich in der wissenschaftlichen Diskussion, sind also exogen auferlegt. Sie dienen zur Umschreibung eines essentiellen Merkmals des Regimes und werden nicht von den betreffenden Akteuren selbst benutzt.

[19] Nach Mols waren es mehr als 1000 Einzelorganisationen, die sich als legitime Nachfolger der Revolution betrachteten. Vgl. Mols, Manfred b), S. 235 Dazu zählten u.a. die militärischen Führer der Revolution, lokale Machthaber, Großgrundbesitzer sowie konservative und liberale Gouverneure der einzelnen Bundesstaaten. Vgl. Schütze, Stephanie: Die andere Seite der Demokratisierung- Die Veränderungen politischer Kultur aus der Perspektive der sozialen Bewegung der Siedlerinnen von Santo Domingo, Mexiko- Stadt. Berlin: Walter Frey, 2005, S. 40

[20] Vgl. Tobler, Hans W.: Die mexikanische Revolution. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1992, S. 374

[21] ebd., S. 596

[22] Vgl. Mols, Manfred a), S. 194

[23] Insbesondere die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, die zu einer Polarisierung der mexikanischen Gesellschaft führten, erlaubten Cárdenas eine Politik gemäß der revolutionären Postulate durchzuführen. Unter ihm kam es neben dem Ausbau des Bildungswesens, der Gesundheitsversorgung sowie der Infrastruktur erstmals zu drastischen Landumverteilungsmaßnahmen, insbesondere zugunsten der verarmten Landbevölkerung. Ebenso kam es zu Nationalisierungen ausländischer Konzerne, wie zum Beispiel im Bereich der Erdölindustrie 1938. Vielfältige Forderungen der Bauern und Arbeiter konnten zudem durch die starke staatliche Patronage durchgesetzt werden. Dies führte zu einer breiten Unterstützung, nicht nur für die Regierung, sondern auch nachhaltig für das PRM dominierte Staats- und Gesellschaftsmodell. Vgl. Schüren, Ute: „Land ohne Freiheit: Mexikos langer Abschied von der Agrarreform“, in: Land und Freiheit. Hrsg. von Gabbert, Karin.Bad Honnef: 1997, S. 39

[24] 1946 wird der PRM letztendlich und bis zum heutigen Tag gültig in PRI, die Partei der institutionellen Revolution umbenannt.

[25] Vgl. Schüren, Ute, S. 40

[26] Vgl. Schütze, Stephanie, S.41

[27] Dieses Gesetz sah die obligatorische Mitgliedschaft eines Unternehmers in die staatlich geschaffenen Industrie- und Handelskammern CONCAMIN (Confederación de Cámaras Industriales) bzw. CONCANACO (Confederación de Cámaras Nacionales de Comercio) vor. Vgl. Tobler, Hans W., S.597

[28] Neben dem Bauern-, Arbeiter- und Volkssektor (sector campesino, sector obrero und sector popular) existierten auch Jugend- und Frauenverbände der Partei sowie indigene Vertretungen. Vgl. Kraemer, Moritz, S. 242

[29] Vgl. Mols, Manfred a). S. 201

[30] Vgl. Kraemer, Moritz, S. 242

Final del extracto de 25 páginas

Detalles

Título
Wirtschafts- und gesellschaftspolitische Performanz des mexikanischen Staates
Subtítulo
Eine politökonomische Einordnung
Universidad
University of Cologne  (Forschungsinstitut für Politische Wissenschaft und Europäische Fragen)
Curso
Vergleichende politische Ökonomie. Konzepte, Methoden, Befunde.
Calificación
2.0
Autor
Año
2007
Páginas
25
No. de catálogo
V115349
ISBN (Ebook)
9783640167548
ISBN (Libro)
9783640167586
Tamaño de fichero
601 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Wirtschafts-, Performanz, Staates, Vergleichende, Konzepte, Methoden, Befunde, Mexiko, Gesellschaft, PRI, Partei, Revolution, rent seeking, gate keeper, trickle down, dedazo, personalistisch, klientel, politische Ökonomie, Kultur, Militär, Bauern, Aufstand
Citar trabajo
Daniél Weiß (Autor), 2007, Wirtschafts- und gesellschaftspolitische Performanz des mexikanischen Staates , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115349

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Título: Wirtschafts- und gesellschaftspolitische Performanz des mexikanischen Staates



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