Die Bedeutung von Pseudonymen und Wahlnamen in der Gesellschaft nimmt stetig zu. Obwohl sie insbesondere in der Kunst schon seit Jahrhunderten gebräuchlich sind, werden sie nun auch im privaten Bereich zunehmend verwendet. Der Grund hierfür ist einerseits im erweiterten Streben der Menschen nach Individualität, andererseits auch in der starken Nutzung des Internets zu suchen.
Somit repräsentieren Pseudonyme in unserer Zeit häufig wichtige persönliche und ökonomische Werte. Dies ruft die Frage hervor, ob und wie sie rechtlich schützbar sind. Diese wird in der vorliegenden Arbeit gründlich beantwortet.
Unter anderem wird ein möglicher Schutz durch das Namensrecht des BGB, das HGB, das MarkenG und das UrhG untersucht.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Der Begriff des Pseudonyms
1. Bestimmung des Untersuchungsgegenstandes
a) Sprachlicher und juristischer Ausgangspunkt
b) Kritik
c) Gestaltung des Pseudonyms
d) Definition
2. Abgrenzung zu weiteren Begriffen
a) Funktionsbezogene Wahlnamen
b) Das Sammelpseudonym
c) Inkognito und Anonym
III. Verfassungsrechtliche Grundlagen für den Schutz des Pseudonyms
IV. Der Schutz des Pseudonyms nach § 12 BGB
1. Erweiterte Anwendbarkeit des § 12 BGB
2. Schutzvoraussetzungen und Schutzumfang
a) Die Namensfunktionen als Ausgangspunkt für den Schutz des Pseudonyms
aa) Identifikationsfunktion
bb) Familiale Zuordnungsfunktion
cc) Individuierungsfunktion
dd) Selbstdarstellung
b) Ergebnis
3. Annahme des Pseudonyms und Zeitpunkt der Schutzentstehung
a) Annahme durch Gebrauch in der Öffentlichkeit
aa) Unbekanntheit des bürgerlichen Namens als Voraussetzung?
bb) Stellungnahme
b) Zeitpunkt der Schutzentstehung
aa) Schutzentstehung durch Erstgebrauch
bb) Schutzentstehung erst durch Verkehrsgeltung
cc) Stellungnahme
c) Ergebnis
4. Die Tatbestände des § 12 BGB und das Pseudonym
a) Namensleugnung, § 12 S. 1 1. Fall BGB
aa) Anwendbarkeit dieser Alternative auf das Pseudonym
bb) Praktische Bedeutung der Namensleugnung
b) Namensanmaßung, § 12 S. 1 2. Fall BGB
aa) Der Gebrauch des Namens
bb) Unbefugtheit des Gebrauchs
cc) Kollisionsfälle
(1.) Pseudonym und Pseudonym
(2.) Pseudonym und bürgerlicher Name
c) Rechtsfolgen
5. Zusammenfassung
V. Sonstige Schutznormen nach dem BGB
1. § 812 BGB
2. § 823 BGB
a) § 823 I BGB
aa) Das Namensrecht
bb) Das allgemeines Persönlichkeitsrecht
(1.) Definition
(2.) Kritik an der Einordnung des Rechtes am Pseudonym als Persönlichkeitsrecht
(3.) Ausnahmen
(4.) Abgrenzung zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Namensrecht
(5.) Anwendungsfälle
b) § 823 II BGB
c) Rechtsfolgen
3. § 826 BGB
4. § 687 II BGB
5. § 1004 BGB
6. Postmortaler Schutz des Pseudonyms
7. Zusammenfassung
VI. Der Schutz des Pseudonyms durch das Markenrecht
1. Das Pseudonym als geschäftliche Bezeichnung nach § 5 MarkenG
a) Der Namensbegriff des § 5 II 1 MarkenG
b) Schutzentstehung
aa) Unterscheidungskraft
bb) Unternehmen
cc) Weitere Anforderungen für den Schutz des Pseudonyms im Markenrecht?
(1.) Originär kennzeichnungskräftige Pseudonyme
(2.) Traditionelle Namen als Pseudonym
2. Ansprüche bei Verletzung der geschäftlichen Bezeichnung
a) Der Tatbestand des § 15 II MarkenG
b) Die Schutzschranke des § 23 Nr. 1 MarkenG
aa) Geschütztes Pseudonym und bürgerlicher Name
bb) Das Pseudonym als Name im Sinne von § 23 Nr. 1 MarkenG
(1.) Der Namensbegriff des § 23 Nr. 1 MarkenG
(2.) Das Pseudonym als eigener Name
cc) Nach § 23 Nr. 1 MarkenG freistellbare Handlungen
3. Rechtsfolgen
4. Zusammenfassung
VII. Der Schutz des Pseudonyms durch das Handelsrecht
1. Das Pseudonym als Firma
2. Der Schutz der Firma
VIII. Der Schutz des Pseudonyms durch das Urheberrecht
1. Das Pseudonym als Werk
a) Schutzvoraussetzungen
b) Erfüllbarkeit durch das Pseudonym
2. Schutz nach § 13 UrhG
a) Urheberbezeichnung als Kennzeichen
b) Die Rechte aus § 13 UrhG
3. Zusammenfassung
IX. Anspruchskonkurrenzen im geschäftlichen Verkehr und das Erlöschen des rechtlichen Schutzes des Pseudonyms
1. Anspruchskonkurrenzen
2. Das Erlöschen des rechtlichen Schutzes des Pseudonyms
a) Im privaten und im geschäftlichen Bereich
b) Im Urheberrecht
X. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den rechtlichen Schutz von Pseudonymen im deutschen Recht. Dabei analysiert der Autor, wie Pseudonyme, die als Wahlnamen von bürgerlichen Namen abweichen, durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Markenrecht, das Handelsrecht sowie das Urheberrecht rechtlich abgesichert werden können und welche Voraussetzungen hierfür gelten.
- Rechtlicher Schutz durch § 12 BGB und die Notwendigkeit von Verkehrsgeltung
- Bedeutung des Pseudonyms im Marken- und Handelsrecht
- Urheberrechtliche Aspekte der Namensnennung und -führung
- Abgrenzung von Pseudonymen zu anderen Begriffen wie Inkognito oder Künstlernamen
- Rechtliche Behandlung von Namenskollisionen und Anspruchskonkurrenzen
Auszug aus dem Buch
Der Begriff des Pseudonyms
Das Wort Pseudonym beschreibt in der Alltagssprache den angenommenen, nicht richtigen Namen. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird unter dem richtigen Namen in diesem Sinne der bürgerlich-rechtliche Name einer Person verstanden. Der bürgerliche Name, der nicht legal definiert ist, setzt sich aus mindestens einem Vor- und einem Familiennamen zusammen. Der von ihm abweichende Name muss freiwillig angenommen werden, um ein Pseudonym zu sein. Ein Name im rechtlichen Sinne ist eine aus Buchstaben zusammengesetzte und daher aussprechbare sprachliche Kennzeichnung einer Person. Weiterhin wird von manchen verlangt, dass sich der Träger des Pseudonyms nur in bestimmten Bereichen seines öffentlichen Auftretens und Handelns dessen bedient.
Gegen das Gesagte wird eingewandt, dass auch ein Teil des bürgerlichen Namens, etwa der Vorname, zum Pseudonym werden könne. Hieraus ließe sich folgern, dass insoweit keine Verschiedenheit zwischen bürgerlichem Namen und Pseudonym vorläge. Versteht man den bürgerlichen Namen aber wie dargestellt als Verbindung mindestens zweier Namenskomponenten, so ist auch die Nutzung nur des Vornamens eine Abweichung von diesem Namenskomplex.
Eine zweite Kritik wiegt schwerer. Das Pseudonym muss keinesfalls nur in abgegrenzten Teilbereichen des Lebens des Trägers verwendet werden. Es kann vielmehr jederzeit über diesen Bereich hinaus zum Einsatz kommen oder von Anfang an als quasi universeller „Ersatzname“ für den bürgerlichen Namen gedacht sein. Es kann auch im privaten, also im nicht öffentlichen Bereich als Name geführt werden. Dass es Einzelfälle gibt, in denen der Namensträger sich seines bürgerlichen Namens bedienen muss, ändert daran nichts.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische Bedeutung und die zunehmende Alltagsrelevanz von Pseudonymen ein und stellt die Kernfrage nach deren rechtlicher Einordnung.
II. Der Begriff des Pseudonyms: Dieses Kapitel definiert das Pseudonym als frei gewählten Wahlnamen und grenzt es von Begriffen wie Deckname, Künstlername, Sammelpseudonym, Inkognito und Anonym ab.
III. Verfassungsrechtliche Grundlagen für den Schutz des Pseudonyms: Hier werden die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen erörtert, insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 I GG, die die Wahl eines Pseudonyms grundsätzlich gewährleistet.
IV. Der Schutz des Pseudonyms nach § 12 BGB: Dieses zentrale Kapitel behandelt die analoge Anwendung des § 12 BGB auf Pseudonyme, die Voraussetzungen für diesen Schutz sowie die Tatbestände der Namensleugnung und Namensanmaßung.
V. Sonstige Schutznormen nach dem BGB: Untersucht werden ergänzende Schutzmöglichkeiten durch das Deliktsrecht (z.B. § 812, § 823 BGB) und der postmortale Schutz von Pseudonymen.
VI. Der Schutz des Pseudonyms durch das Markenrecht: Fokus auf dem Pseudonym als geschäftliche Bezeichnung bzw. Unternehmenskennzeichen nach § 5 MarkenG und den Bedingungen für die Schutzentstehung im geschäftlichen Verkehr.
VII. Der Schutz des Pseudonyms durch das Handelsrecht: Beleuchtung der Möglichkeiten, ein Pseudonym als Firma eines Kaufmanns zu verwenden und deren Schutzregeln.
VIII. Der Schutz des Pseudonyms durch das Urheberrecht: Diskussion über die urheberrechtliche Anerkennung der Urheberschaft bei Verwendung eines Pseudonyms nach § 13 UrhG.
IX. Anspruchskonkurrenzen im geschäftlichen Verkehr und das Erlöschen des rechtlichen Schutzes des Pseudonyms: Analyse des Verhältnisses der verschiedenen Rechtsgebiete zueinander und der Gründe für den Verlust des Namensschutzes.
X. Schlussbemerkung: Der Autor resümiert den umfassenden rechtlichen Schutz von Pseudonymen und schlägt eine de lege ferenda mögliche öffentliche Registrierung vor.
Schlüsselwörter
Pseudonym, Namensrecht, § 12 BGB, Markenrecht, Unternehmenskennzeichen, Urheberrecht, Namensschutz, Verkehrsgeltung, Persönlichkeitsrecht, Namensanmaßung, Namensleugnung, Firmenrecht, Wahlname, Identifikation, Rechtsgrundlagen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Publikation analysiert die rechtliche Stellung und Schutzmöglichkeiten von Pseudonymen im deutschen Rechtssystem, insbesondere im Zivil-, Marken-, Handels- und Urheberrecht.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Neben der Definition und Abgrenzung des Pseudonym-Begriffs stehen der namensrechtliche Schutz nach § 12 BGB, die gewerbliche Nutzung als Unternehmenskennzeichen sowie der Schutz geistiger Schöpfungen im Fokus.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Schutzstatus von Pseudonymen in verschiedenen Rechtsgebieten zu systematisieren und die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen ein Pseudonym einem bürgerlichen Namen gleichgestellt werden kann.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die geltende Gesetze, aktuelle Rechtsprechung (insbesondere des BGH) und die fachspezifische juristische Literatur analysiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Schutznormen nach BGB, die markenrechtliche Einordnung als geschäftliche Bezeichnung, die handelsrechtliche Firmenführung sowie urheberrechtliche Abwehransprüche bei Pseudonymen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Pseudonym, Namensrecht, § 12 BGB, Verkehrsgeltung, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht sind die entscheidenden Begriffe.
Warum spielt die "Verkehrsgeltung" eine so große Rolle für den Schutz?
Die Verkehrsgeltung ist ein entscheidendes Kriterium, um sicherzustellen, dass nicht jedes beliebige oder spontane Pseudonym sofort rechtliche Exklusivität genießt, sondern nur ein etabliertes, individualisierendes Pseudonym.
Schlägt der Autor Änderungen für die Zukunft vor?
Ja, in der Schlussbemerkung (de lege ferenda) regt der Autor eine öffentlich-rechtliche Bescheinigung für Pseudonyme an, um Rechtssicherheit zu erhöhen und die Änderbarkeit des bürgerlichen Namens in bestimmten Fällen zu vermeiden.
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- Simon Apel (Author), 2007, Der Schutz des Pseudonyms, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115396