NATO-Doppelbeschluss und seine Folgen für die Ost-West-Abrüstung


Proyecto/Trabajo fin de carrera, 2008

92 Páginas, Calificación: 3


Extracto


Inhalt

1 Einleitung

2 Militärische Strategien der Blocksysteme zur Zeit des Kalten Krieges
2.1 Reaktionsformen innerhalb der NATO-Strategie
2.2 Ziel der Strategie

3 Thematik des NATO-Doppelbeschlusses
3.1 Der „Harmel-Bericht“
3.2 Ausgangs- und Bedrohungslage Mitte der 70er Jahre
3.2.1 Geostrategische Asymmetrie
3.2.2 Neue Bedrohungslage
3.3 SALT I
3.3.1 Inhaltliche Bestimmungen
3.3.2 Grauzonenproblematik
3.3.3 Londoner Rede von Bundeskanzler Helmut Schmidt
3.3.4 Breschnew-Offerte
3.4 Konzept des NATO-Doppelbeschlusses
3.4.1 Sowjetische Reaktionen auf den NATO-Doppelbeschluss
3.4.2 Null-Lösung
3.5 Kernwaffenpotentiale der Großmächte

4 Bilaterale Verträge zwischen den beiden Bündnissystemen
4.1 INF-Verhandlungen
4.2 START I
4.2.1 Begrenzung der Nuklearpotentiale
4.2.2 „Downloading“-Problematik
4.3 Abrüstungsinitiativen unter dem Einfluss des Zusammenbruchs der
Sowjetunion
4.4 START II
4.4.1 Bestimmungen des START-II-Vertrags
4.4.2 Kernwaffenzerlegung

5 Vollständiger nuklearer Teststopp
5.1 Debatten um die Nukleartests
5.1.1 Amerikanische Verhandlungspositionen zum CTBT
5.1.2 Russische Verhandlungspositionen zum CTBT
5.2 Inhaltliche Bestimmungen des CTBT
5.2.1 Ratifizierungsstopp im US-Senat
5.2.2 Folgen für die Rüstungskontrolle

6 Revolution in Military Affairs
6.1 Umfassende Neuerungen im militärischen Bereich
6.2 „Mini-nuke“ als Beispiel der Vermischung von konventionellen und nuklearen
Angriffsstrategien
6.2.1 Folgen für die Strategiekonzepte
6.2.2 Realisierbarkeit der „mini-nuke“
6.3 Neue Nukleardoktrin der USA unter George W. Bush
6.3.1 Der „Quadrennial Defense Review“
6.3.2 Einsatzbereitschaft durch die neue Triade
6.3.3 Einsatzszenarien für Nuklearwaffen
6.3.4 Vereinbarkeit dieser Doktrin mit dem Völkerrecht

7 Raketenabwehr
7.1 Reagans SDI-Programm
7.2 Raketenabwehr unter der Clinton-Administration
7.3 Raketenabwehr im Verhältnis zum ABM-Vertrag
7.4 Umsetzung der Raketenabwehr
7.5 Reaktionen und Folgen des Aufbaus vom Raketenabwehrschirm

8 Schlussbetrachtungen

9 Literaturverzeichnis

10 Quellenverzeichnis

11 Internetressourcen

1 Einleitung

„Ein neuer technologischer Rüstungswettlauf der Atomwaffenstaaten ist bereits im Gange.“[1]

Dieser Satz von Helmut Schmidt stammt aus dem Jahr 2007. Seine Aussage kann ebenso gut auf das Jahr 1979 datiert werden. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die NATO auf einem Höhepunkt des Rüstungswettlaufs mit dem Warschauer Pakt und diskutierte den so genannten NATO-Doppelbeschluss. Die Vorzeichen der heutigen Rüstungsdynamik zeigen deutliche Parallelen zum Rüstungswettlauf während des Kalten Krieges. Die Aktualität des Themas Ost-West-Abrüstung hat offensichtlich auch heutzutage noch nicht an Bedeutung verloren.

In dieser Arbeit werden der NATO-Doppelbeschluss und seine Folgen für die Ost-West-Abrüstung analysiert. Nach der Einleitung werden in Kapitel zwei die strategischen Überlegungen der Großmächte zu Zeiten des Kalten Krieges als Grundlage für das Verständnis der Handlungsweise von Ost und West und ihre (Re)Aktionen analysiert. Dieses strategische Denken beeinflusste in hohem Maße einerseits die Aufrüstungsbestrebungen andererseits die Abrüstungsverhandlungen. Im Rahmen dieser Arbeit wird ausgehend vom NATO-Doppelbeschluss die Frage geklärt, warum es überhaupt zur massiven Aufrüstung gekommen ist und welche Folgen dies hatte. (Kapitel 3)

Im folgenden Kapitel werden chronologisch die Rüstungskontrollverhandlungen und die daraus resultierenden Verträge thematisiert. Die beiden SALT-Verträge spielten auf dem militärischen und diplomatischen Paket der Weltgeschichte eine bedeutende Rolle, da sie erstmals eine Obergrenze im Bereich der nuklearen Interkontinentalraketen festlegten. Die beleuchteten START-Verträge zeigen den Fortschritt der Abrüstungsinitiativen. Die in Kapitel vier untersuchten START-Verträge stellten einen weiteren Fortschritt der Abrüstungsinitiativen dar. Der START-I-Vertrag legte erstmalig fest, dass Amerika und Sowjetunion bzw. der Nachfolgestaat Russland abrüsten mussten. Ein weiteres Augenmerk soll auf die Funktion vom nuklearen Teststoppvertrag innerhalb der Rüstungsbestrebungen der beiden Großmächte gelegt werden. (Kapitel 5)

Die Summe der Abrüstungsinitiativen führte zu einer leichten Entspannung im Kalten Krieg. Es stellt sich gerade deswegen die Frage, warum einige Staaten trotz des vermeintlichen Endes des Kalten Krieges, 30 Jahre nach dem Doppelbeschluss, erneut vor einem Rüstungswettlauf stehen. Dieser wird exemplarisch am Beispiel der „Revolution in militärischen Angelegenheiten“ und am Raketenabwehrschirm behandelt. Im Schlusskapitel wird die historische Bedeutung des NATO-Doppelbeschlusses und dessen Folgen für die Ost-West-Abrüstung zusammengefasst und ein Ausblick auf die zukünftige Rüstungspolitik gegeben.

Die Literatur- und Quellengrundlage muss in Bezug auf die Thematik kritisch beleuchtet und hinterfragt sowie in den zeitlichen und politischen Kontext eingeordnet werden. Zur aktuellen Rüstungsdynamik ist nur eine überschaubare Anzahl an Monographien vorhanden. Um die aktuellen Rüstungsbestrebungen zu beschreiben, wurde besonders mit den themenbezogenen Publikationen der Hessischen Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung gearbeitet. Die Analysen und Forschungsberichte des größten Friedensforschungsinstituts der Bundesrepublik Deutschland verschaffen einen umfangreichen und gleichzeitig detaillierten Einblick, auch in die aktuelle Rüstungsdynamik der USA und Russlands. Das Hauptaugenmerk liegt auf diesen beiden Staaten, die stellvertretend für die beiden ehemaligen Blocksysteme stehen.

2 Militärische Strategien der Blocksysteme zur Zeit des Kalten Krieges

Die waffentechnologischen Weiterentwicklungen der beiden Großmächte machten ein Umdenken in der NATO-Strategie[2] erforderlich. Als Antwort auf die gewachsene atomare Kapazität der Sowjetunion, als größter Mitgliedsstaat des Warschauer Paktes, hatten die USA, das einflussreichste Mitglied der NATO, Ende der fünfziger bzw. Anfang der sechziger Jahre ihre Strategie von der sogenannten „massiven Vergeltung“[3] auf die sogenannte „flexible Antwort“ umzustellen begonnen. Diese Militärstrategie der NATO verfolgte das Ziel, den Krieg durch Abschreckung zu verhüten. Der neue Strategiewechsel betraf besonders die europäischen Staaten. Durch die „flexible response“ wurde die atomare Schwelle, oberhalb derer es zum Einsatz von atomaren Waffen kommt, stark angehoben. Gleichzeitig sank der Abschreckungseffekt entsprechend auf europäischem Gebiet.[4] Die europäischen Staaten sahen durch diese Strategie die Hauptgefahr darin, dass dadurch eine konventionelle Kriegsführung in Europa wahrscheinlicher wurde, obwohl amerikanische Atomwaffen den Gegner ursprünglich von einem Angriff abhalten sollten.[5] Somit beruhte die Glaubwürdigkeit der Abschreckungsstrategie der NATO auf Bündnissolidarität, Verteidigungsfähigkeit und Verteidigungswillen.[6]

2.1 Reaktionsformen innerhalb der NATO-Strategie

Im Folgenden werden die Reaktionsformen der NATO-Strategie „flexible response“, einer flexiblen Reaktion, näher vorgestellt. Dies soll zum besseren Verständnis der damaligen und auch teilweise heutigen Denkweise beitragen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Strategie beider Seiten ist der Präemptiv-Schlag, im englischen „preemptive strike“ oder „first strike“. Dies ist ein umfassender Erstschlag mit strategischen Kernwaffen, auch durch die TNF-Potentiale[7] ergänzt, der mit der Absicht durchgeführt wird, möglichst große Teile des gegnerischen landgestützten Kernwaffenpotentials sowie der Führungseinrichtungen überfallartig auszuschalten und damit einen „second strike“ zu lähmen.

Somit ist der Begriff „first strike“ überdies als Entwaffnungsschlag oder entwaffnender Erstschlag zu verstehen.

Die Militärstrategen gingen zur Zeit des Kalten Krieges von einem nuklearen Patt aus.

„Keine Seite hat die Fähigkeit zu einem Erstschlag (first strike capability), der das nuklear-strategische Potential der anderen Seite ausschaltet. Die Fähigkeit beider zu einem Zweitschlag (second strike capability), einem Vergeltungsschlag nach nuklearem Angriff, bestimmt unverändert das strategische Kräfteverhältnis.“[8]

Eine weitere Angriffsstrategie ist der Enthauptungsschlag, „decapitation“. Dies ist eine ähnliche Strategie wie der Erstschlag. Hierbei werden Angriffe gegen die Befehlszentralen der jeweiligen Führungsschicht des Gegners, insbesondere der politischen und militärischen Führungsschicht, durchgeführt.[9]

Die NATO hatte drei Reaktionsarten, die sie nacheinander oder gleichzeitig durchführen könnte.

Erstens soll bei der Direktverteidigung dem Angreifer verwehrt werden, sein Ziel zu erreichen, unter anderem auf eigenes Territorium einzudringen. Dies soll auf der Stufe des militärischen Konflikts geschehen, die der Angreifer selbst gewählt hat. Das ist auch mit einem Einsatz von Nuklearwaffen möglich. Die zweite Reaktionsart ist die „Vorbedachte Eskalation“, sie soll einen Angriff dadurch abwehren, dass eine andere Qualität der militärischen Eskalation angewendet und der Konflikt räumlich ausgedehnt wird. Bestenfalls soll den Angreifer die Drohung abschrecken, dass mit einem kontrollierten selektiven Einsatz von Nuklearwaffen seine Erfolgschancen und sein Risiko in keinem lohnenswerten Verhältnis zueinander stehen. Die dritte Reaktionsart legt fest, wie ein allgemeiner großangelegter Nuklearschlag sich vorwiegend gegen das strategische Potential des Angreifers richtet. Die Eingrenzung von Kollateralschäden bei einem massiven Nuklearwaffeneinsatz mit mehreren Tausend Sprengköpfen ist fraglich.[10] Genau aus diesem Grunde kam es zu den multi- und bilateralen Rüstungsverträgen in den letzten Jahrzehnten.

2.2 Ziel der Strategie

Die Militärstrategie der NATO hatte insgesamt das Ziel durch Abschreckung den Frieden zu bewahren und im Kriegsfall den Aggressor von einem erfolgreichen Angriff abzuhalten. Die Abschreckung musste so glaubwürdig sein, dass dem Angreifer das Risiko einer Niederlage untragbar erscheint.

Zudem durften für den Angreifer Art, Ausmaß und Zeitpunkt der Reaktion nicht vorhersehbar sein. Weiterhin musste er im Verlauf von Kampfhandlungen mit einer Konfliktausweitung und Verschärfung der Militäraktionen rechnen. Fest stand aber für die NATO-Strategen, dass der taktische Ersteinsatz nuklearer Waffen so spät wie möglich, aber so früh wie nötig erfolgen musste, was die Doktrin der „Vorneverteidigung“ aufrecht erhielt.

Die Abschreckungsstrategie der NATO war zur Zeit des Kalten Krieges auf eine ausgewogene Struktur des Abschreckungspotentials angewiesen. Dieses Potential bestand aus einer Triade, welche drei Einzelkomponenten beinhaltete: konventionelle, nuklear-taktische und nuklear-strategische Mittel. Diese drei Komponenten konnten einzeln oder auch in Kombination eingesetzt werden, um eine maximale Drohkulisse aufzubauen.[11]

Die konventionellen NATO-Verteidigungskräfte hätten auf einem europäischen Gefechtsfeld nicht ausgereicht, um einen Angriff wirksam abzuschrecken, und das Risiko hoher Verluste wäre für die Warschauer-Pakt-Staaten in den 60er, 70er und 80er Jahren relativ begrenzt gewesen. Deshalb gab es für die NATO nicht nur die konventionelle Verteidigung.

Ein wichtiger Bestandteil der Triade war die nuklear-taktische Komponente, es ist eine Verbindung zwischen der konventionellen und nuklear-strategischen Komponente. Ihr Einsatz sollte nicht automatisch in einen allgemeinen Nuklearkrieg münden. Der Einsatz der nuklear-strategischen Komponente ist möglichst nicht mit einem allgemeinen Nuklearkrieg gleichzusetzen, was den Einsatz des gesamten nuklear-strategischen Potentials darstellen würde.

Diese Komponente konnte einen selektiven Einsatz nuklear-strategischer Waffen beinhalten, welcher Zerstörung und Risiken in Grenzen hält. Generell ist anzumerken, dass Abschreckung nicht mit dem Ausbruch eines militärischen Konfliktes endet.[12] Wichtig wäre es in diesem Fall, miteinander Verhandlungen zu führen, besonders während laufender Konflikte, damit noch eine Chance besteht, den totalen atomaren Weltkrieg abzuwenden und einen „Over-Kill“[13] zu verhindern.

Im anschließenden Teil wird die Vorgeschichte des Nato-Doppelbeschlusses beleuchtet. Hierbei soll unter anderem der Frage nachgegangen werden, warum es überhaupt zu einem solchen Beschluss gekommen ist. Um die Beweggründe für diesen Aufrüstungsbeschluss vollständig zu erfassen, müssen die im Vorfeld beschriebenen Angriffs- und Verteidigungsstrategien im Hinterkopf behalten werden. Diese Strategiekonzepte bildeten die Grundlage für die damaligen politischen Entscheidungen.

3 Thematik des NATO-Doppelbeschlusses

3.1 Der „Harmel-Bericht“

1966 sah sich das Nordatlantische Bündnis einer Reihe von Problemen gegenübergestellt. Im Frühjahr dieses Jahres trat Frankreich aus dem militärischen Bereich der NATO aus und darüber hinaus wurde die Allianz mit der Situation des immer stärker werdenden Ost-West-Konflikts konfrontiert.[14] Angesichts dessen galt es für die NATO eine einheitliche politische Strategie für den Umgang mit den Staaten des Warschauer Paktes zu entwickeln.[15] Die Minister verabschiedeten auf der Nordatlantikratssitzung im Dezember 1966 eine Resolution, die besagte, dass eine Studie über die zukünftigen Aufgaben der Allianz erarbeitet werden sollte. Dieser Studie widmeten sich vier Arbeitsgruppen mit den Themen „East-West Relations“, „Inter Allied Relations“, „General Defense Policy“ und „Relations with Other Countries“. Die erarbeiteten Ergebnisse wurden in dem sogenannten „Harmel-Bericht“ zusammengefasst und im Dezember 1967 veröffentlicht. Er wurde nach seinem Ideengeber, dem damaligen belgischen Außenminister Pierre Harmel, benannt.[16] Der Harmel-Bericht postulierte, dass die westliche Sicherheit auf zwei Säulen ruht.

„Die Atlantische Allianz hat zwei Hauptfunktionen. Die erste besteht darin, eine ausreichende militärische Stärke und politische Solidarität aufrechtzuhalten, um gegenüber Aggressionen […] abschreckend zu wirken und das Gebiet der Mitgliedstaaten zu verteidigen.[…] Die zweite Funktion [ist] die weitere Suche nach Fortschritten in Richtung auf dauerhafte Beziehungen, mit deren Hilfe die grundlegenden politischen Fragen gelöst werden können. Militärische Sicherheit und eine Politik der Entspannung stellen keinen Widerspruch, sondern eine gegenseitige Ergänzung dar.“[17]

Die erste Säule beinhaltete die Fähigkeit des Bündnisses auf Abschreckung und Verteidigung, während die zweite die Bereitschaft zur Entspannung beschrieb. Beides sollte sich ergänzen. Es wurde festgelegt, dass die Inhalte beider Säulen miteinander verbunden werden.[18] Resümierend bedeutete der Harmel-Bericht keine grundlegende Reform der Allianz, sondern zeigte die zukünftige Richtung auf, indem eine einheitliche Strategie der Bündnispartner etabliert wurde. Die dadurch eingeforderte politische Geschlossenheit war die Grundlage einer neuen Gestaltung der Beziehungen zur Sowjetunion und zu den osteuropäischen Staaten. Das höchste politische Ziel laut Harmel-Bericht war, eine gerechte und dauerhafte Friedensordnung in Europa mit gegenseitigen Sicherheitsgarantien zu etablieren.[19] Zudem einigte man sich darauf, dass gegenseitiges Interesse an Entspannung die Grundlage für eine weitere friedliche Existenz aller Staaten sei. Außerdem kamen die Politiker überein, dass eine europäische Friedensordnung nur mit amerikanischer und sowjetischer Beteiligung möglich wäre.[20] Ferner wurde geprüft, inwieweit Maßnahmen getroffen werden könnten Streitkräfte zu reduzieren, somit die bestehenden Spannungen zwischen den Großmächten abzubauen und demzufolge eine mögliche Kriegsgefahr zu verringern.[21]

Die vereinbarten Grundsätze der Minister im NATO-Rat sahen vor, dass eine beiderseitige Truppenverminderung auf Gegenseitigkeit und Ausgewogenheit beruhen sollte. Damit wollte man zwischen den Beteiligten Vertrauen schaffen. Dieses Angebot, das „Signal von Reykjavik“, und die MBFR[22] -Verhandlungen in Verbindung mit dem Harmel-Bericht waren die grundlegenden Initiativen für eine zukünftige Entspannungspolitik.[23]

3.2 Ausgangs- und Bedrohungslage Mitte der 70er Jahre

3.2.1 Geostrategische Asymmetrie

Bei der Betrachtung des Gebiets des Warschauer Paktes mit seiner euro-asiatischen Landmasse und den vorgelagerten osteuropäischen Paktstaaten kann festgestellt werden, dass dieses Gebiet einen riesigen geographisch geschlossenen Raum umfasste. Damit stellte der Warschauer Pakt als geschlossenes kontinentales Bündnis eine geographische Einheit dar. Dies war geostrategisch ein Vorteil. Von Nachteil hingegen erwies es sich, dass der freie Zugang zu den Weltmeeren für die Flotten des Warschauer Paktes eingeschränkt war. Auf der östlichen Seite wurden die europäischen Mitgliedsstaaten der NATO von ihrem stärksten Verbündeten durch den Nordatlantik getrennt.[24] Die Entfernung zwischen den USA und Westeuropa beträgt ca. 6000 km Seeweg, während zwischen der Sowjetunion und der innerdeutschen Grenze nur ca. 650 km Landweg lagen. Strategisch ergab sich daraus, dass bei einem Angriff die Streitkräfte des Warschauer Paktes sehr schnell hätten nachrücken können, wohingegen das westliche Bündnis für das Nachrücken der Truppen durch leicht angreifbare Luft- und Seewege zusätzlich geschwächt wurde. Dies stellte einen Vorteil in Bezug auf die sowjetische Zweitschlagsfähigkeit und das Nachrücken von Nachschub und weiteren Streitkräften dar.[25]

Weiterhin kommt hinzu, dass die stark bevölkerten Gebiete der europäischen NATO-Partner direkt an Staaten des Warschauer Paktes grenzten, die mit Streitkräften dicht besetzt waren. Infolgedessen erwiesen sich die westeuropäischen Staaten mit ihrem Bevölkerungs- und Wirtschaftspotential aufgrund der geringen geographischen Breite als leichter verwundbar. Das westeuropäische NATO-Territorium besaß daher eine vergleichsweise geringe Raumtiefe und verhielt sich zur Raumtiefe des Warschauer Paktes wie 1: 8,4.[26] Bei einem sowjetischen Erstschlag, sei es auch “nur“ ein konventioneller, hätten die NATO-Staaten hohe Verluste der Bevölkerung und von Wirtschaftszentren erlitten, bevor sie zu einem Gegenangriff übergehen könnten.[27] In diesem Falle wäre die Reaktionsart der Vorneverteidigung denkbar gewesen, eine grenznahe und zusammenhängende Verteidigung mit dem Ziel, den angerichteten Schaden zu begrenzen und, wenn möglich, das verlorengegangene Territorium zurückzugewinnen.[28]

3.2.2 Neue Bedrohungslage

Eine neue qualitative Bedrohung zeichnete sich ab, als die Sowjetunion beschlossen hatte ihr SS-4 und SS-5 Potenzial durch Nuklearraketen mit Mehrfachsprengköpfen zu ersetzen.[29] Die NATO ging davon aus, dass es sich um eine zweistufige Feststoffrakete mit einer Reichweite von bis zu 5000 km handelte. Neu an diesem Raketentyp war, dass er mit drei Sprengköpfen von je bis zu 150 Kilotonnen Sprengkraft bestückt werden und somit drei verschiedene Ziele gleichzeitig angreifen konnte. Zusätzlich wurde davon ausgegangen, dass seine Treffergenauigkeit sich um das drei- bis sechsfache verbesserte.[30]

Die NATO bewertete diese Entwicklung der sowjetischen Raketenmodernisierung kontrovers. Zum einen waren die europäischen Bündnispartner daran interessiert, wie die eigenen vorhandenen Nuklearstreitkräfte erneuert werden könnten. Zum anderen nahmen die Vereinigten Staaten von Amerika eine grundlegende Neubewertung ihrer nuklearen Strategie und Waffensysteme vor. Die neue Zielstellung wurde nach dem damaligen US-amerikanischen Verteidigungsminister James R. Schlesinger benannt. Diese „Schlesinger-Doktrin“ sah vor, nach Eskalation eines einmal ausgebrochenen regionalen Konflikts die Zerstörung auf einer höheren Ebene zu vermeiden. Schlesinger folgerte aus der Reform der sowjetischen Waffentypen, dass die vorhandenen Systeme technisch verbessert werden sollten, um die Zielgenauigkeit und Effizienz ebenfalls zu erhöhen. Gleichzeitig wollte er die Bedeutung der in Europa stationierten Kernwaffen herunterstufen. Damit konnte verhindert werden, dass Amerika zu früh oder gegen seinen Willen in eine nukleare Auseinandersetzung hineingezogen wird.[31] Andererseits sollte die Flexibilität beim Einsatz von Nuklearwaffen erhöht werden. Das Spektrum an Einsatzoptionen musste seiner Meinung nach vergrößert werden. Deshalb waren die Nuklearsysteme zu modernisieren. Diese neue Strategie sorgte bei den europäischen NATO-Verbündeten für Unbehagen und mehrte die Zweifel an dem von den Vereinigten Staaten zugesicherten militärischen Schutz für den Fall eines Angriffs. Die Amerikaner waren in der schwierigen Lage, nicht mehr überzeugend mit einem nuklearen Eingreifen in einen nicht-nuklearen Konflikt drohen zu können, bei einem globalen Gegenschlag ohne auch ihre eigene Existenz zu riskieren. Deshalb setzten sie sich dafür ein, die Schwelle eines Eingreifens mit nuklearen Waffen möglichst hoch anzusetzen und dafür die konventionelle Verteidigung zu stärken. Ziel dabei war es, so spät wie möglich auf den Einsatz von Theater-Nuclear-Force-Potenzialen, den taktischen Nuklearwaffen, angewiesen zu sein und somit einen globalen Atomkrieg zu vermeiden sowie diesen Konflikt regional auf Europa zu begrenzen.[32]

Zu diesem Zeitpunkt richteten sich die NATO-Strategen nicht mehr ausschließlich nach den Wünschen der europäischen Länder, in denen die Nuklearraketen lagerten, sondern stellten die gesamtstrategische Situation in den Vordergrund. Somit ist es zu erklären, warum in dieser Zeit nicht versucht wurde, in Rüstungskontrollverhandlungen Beschränkungen für SS-20-Mittelstreckenraketen einzuführen, die auf europäische Ziele gerichtet waren.[33]

3.3 SALT I

Im Jahr 1979 hatte der Warschauer Pakt, speziell die Sowjetunion, militärisch so aufgerüstet, dass sie schon 60 SS-20 Nuklearraketen mit insgesamt 180 Nuklearsprengköpfen auf europäischem Boden stationieren konnte. In den kommenden Jahren kamen pro Woche eine weitere Rakete mit je drei Sprengköpfen hinzu. Diese Entwicklung war schon fast ein Jahrzehnt vorher abzusehen.[34]

Die Planung und spätere Umsetzung dieser massiven nuklearen Aufrüstung wurde seit 1969 von Rüstungskontrollgesprächen zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt begleitet. Sie hatten die Begrenzung strategischer Nuklearwaffen zum Ziel, unter dem englischen Terminus besser bekannt als „Strategic Arms Limitation Talks“. Am 26. Mai 1972 kam es zum Abschluss des ersten SALT-Abkommens. Allgemein ging es bei SALT I darum, sich grundsätzlich darüber zu verständigen, was Gegenstand solcher Rüstungskontrollverhandlungen sein und in welchem Verhältnis die militärische Stärke der Bündnisse stehen sollte. Für die USA war es wichtig, die Kernwaffenpotentiale ihrer Verbündeten Frankreich und England aus diesen Verhandlungen herauszuhalten, ebenso wie ihre eigenen in Europa stationierten taktischen Kernwaffen. Diese sogenannten FBS-Potentiale (Forward Based Systems) waren in der Lage sowjetisches Gebiet erreichen. Die Sowjetunion wollte die Kernwaffenpotentiale Frankreichs und Englands in die Verhandlungen einbeziehen, da sie sich diesen gegenübergestellt sah. Weiterhin ging es den Warschauer-Pakt-Staaten darum, ihre konventionelle Überlegenheit herunterzuspielen.[35]

Die Haupterrungenschaft der SALT-I-Verhandlungen bestand darin, dass die Anzahl an Interkontinentalraketen beider Blöcke „eingefroren“ wurde.[36] Diese Bemühung um ein Rüstungsabkommen ergaben sich, weil die USA und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken eingesehen hatten, dass ein weltweiter Atomkrieg verheerende Folgen für die gesamte Menschheit nach sich ziehen würde. Die Bündnispartner ergriffen daher Maßnahmen, die Systeme zur Abwehr ballistischer Flugkörper zu begrenzen. Dies sollte das Wettrüsten mit strategischen Angriffswaffen eindämmen und die Gefahr des Ausbruchs eines Krieges mit Kernwaffen verringern. Diese Zielstellung wurde durch den SALT-I- Vertrag und den darin beinhalteten ABM-Vertrag versucht umzusetzen.[37]

3.3.1 Inhaltliche Bestimmungen

SALT I war der erste Vertrag, welcher die beiden Großmächte dazu verpflichtete ihre ABM-Waffensysteme[38] zu begrenzen. SALT I bestand aus dem Anti-Ballistic-Missile-Vertrag und einem Interims-Abkommen, was auf fünf Jahre zeitlich begrenzt wurde. In diesem Vertrag war festgeschrieben, dass die Obergrenze der ABM-Abschussvorrichtungen bei 100 Stück liegt, mit insgesamt 100 ABM-Flugkörpern, die anfliegende Interkontinentalraketen abschießen können, wobei Nachladen vertraglich unzulässig war. Die zugehörigen Frühwarnradargeräte konnten an der Peripherie des Landes gebaut werden. Außerdem waren mobile Abwehrraketen, seegestützte und im Weltraum stationierte Raketenabwehrsysteme verboten.[39] Beide Seiten wurden dabei auf je zwei Dislozierungsräume beschränkt, zum einen um das Gebiet der jeweiligen Hauptstadt, Moskau und Washington, und zum anderen um das Gebiet der Bunker für die Interkontinentalraketen (ICBMs).

Das zweite wichtige Ergebnis von SALT I war die quantitative Begrenzung nuklear-strategischer Offensivwaffen.

„Den USA [wurden] 1054 landgestützte Raketen und 656 seegestützte Raketen (SLBM) auf vier strategischen Nuklear-U-Booten zugestanden, der Sowjetunion hingegen 1618 landgestützten Raketen und 740 seegestützte Raketen auf 42 ebenfalls strategischen Nuklear-U-Booten.“[40]

Weiterhin hatten die beiden Parteien die Möglichkeit im Gegenzug für eine Reduzierung der Interkontinentalraketen ihre seegestützten Raketen und die Anzahl ihrer strategischen Nuklear-U-Boote zu erhöhen, bei den USA auf höchstens 44 U-Boote mit 710 Raketen und bei der Sowjetunion auf höchstens 62 U-Boote mit 950 Raketen.[41]

In Artikel I verpflichteten sich die Vereinigten Staaten von Amerika und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken außerdem keine weiteren landgestützten Abschussvorrichtungen für interkontinentale ballistische Flugkörper (ICBM) zu bauen. In den folgenden Artikeln des Vertrages wurde festgelegt, dass leichte und ältere ICBM-Abschussvorrichtungen nicht auf schwere ICBMs aufgerüstet und disloziert werden dürfen. Weiterhin wurde vertraglich festgehalten, dass die Anzahl der Nuklearraketen, die von U-Booten aus starten können, mit der Unterzeichnung des Vertrags nicht weiter erhöht werden dürfe.[42]

Somit hielt der Vertrag die Festschreibung der Obergrenzen für die ICBMs und SLBMs[43] fest. Diese Systeme gelten als Langstrecken-Abwehrsysteme, welche eine Reichweite von mindestens 5500 km hatten.[44] Die Sowjetunion war jedoch nicht bereit ihre Mittelstreckenraketen in die Verhandlungen mit einzubeziehen. Dies kam der amerikanischen Seite zugute, denn sie wollte ebenso wenig ihr FSB-Potential in die SALT-I-Verhandlungen aufnehmen. Somit wurde der Vertrag am 26. Mai 1972 von Vertretern beider Staaten unterzeichnet. Außerdem vereinbarten der amerikanische Präsident Ford und der sowjetische Generalsekretär Breschnjew in Wladiwostok für beide Staaten die Gesamthöchststärken von jeweils 2400 Abschussstellen bzw. Startgeräten. Dabei wurden primär ICBMs, SLBMs, schwere Bomber sowie Luft- und Boden-Raketen (ASBM) berücksichtigt. Die sowjetischen Backfire-Bomber, die nuklearen Mittelstreckenraketen und amerikanische Marschflugkörper klammerte man jedoch aus. Diese strittigen Inhalte sollten in den nachfolgenden Verhandlungen, wie beispielsweise zum angestrebten SALT-II-Vertrag, eine Rolle spielen.[45]

Resümierend ist festzuhalten, dass es mit SALT I zuerst gelungen war dem Rüstungswettlauf bei nuklear-strategischen Systemen gewisse Grenzen zu setzen. Diese militärische Parität in Bezug auf die Interkontinentalraketen und ABM-Systeme wurde erstmals vertraglich festgeschrieben. Somit konnte die anhaltende Hochrüstung im Bereich der Langstrecken-Nuklearsysteme eingefroren werden. Dadurch wurde die unmittelbare Gefahr eines weltweiten atomaren Krieges gemindert.[46] Direkt abgewendet war sie dadurch nicht, da beide Seiten riesige Nukleararsenale besaßen und die Raketen in ständiger Alarmbereitschaft standen. Der weiteren Aufrüstung in einigen Bereichen wurden Höchstgrenzen auferlegt. Dies konnte jedoch nur als ein Schritt für die Abrüstung gewertet werden und nicht als Endlösung. Auf diesen Vertrag musste in weiteren Verhandlungen aufgebaut werden, wobei anzumerken ist, dass die Struktur der amerikanischen und sowjetischen strategischen Systeme höchst unterschiedlich war. Trotz des Vertrages baute die Sowjetunion ihren Vorsprung in diversen Kategorien des strategischen Kräfteverhältnisses aus, z.B. beim Wurfgewicht, bei der Sprengkraft und Megatonnenäquivalenz. Die USA blieb hingegen bei der Kategorie der Anzahl der zur Verfügung stehenden Gefechtsköpfe überlegen.[47]

Der damalige Bundeskanzler der Bundesrepublik Helmut Schmidt hat in seinem Buch „Strategie des Gleichgewichts“ eines der zentralen Probleme des SALT-Abkommens klar formuliert: „[…] deshalb ist insgesamt höchstens ein Einfrieren der vorhandenen Raketenrüstung, kaum aber eine fühlbare Verminderung zu erwarten.“[48] So ist festzuhalten, dass bei den Verhandlungen auf einigen Gebieten Abstriche gemacht wurden, um einen von beiden Seiten ratifizierbaren Vertrag auszuarbeiten. Die beiden Großmächte zeigten durch den Abschluss der Verhandlungen, dass sie einen gemeinsamen Dialog zumindest anstrebten.

3.3.2 Grauzonenproblematik

Ein weiteres zentrales Problem waren die „Grauzonen-Systeme“. Dies sind Waffensysteme, die nur schwer mit den formalen Kategorien der SALT-I-Verhandlungen erfasst werden konnten. Beispielhaft hierfür ist der sowjetische Backfire-Bomber. Er war größtenteils für taktische Einsätze vorgesehen. Dieser Bombertyp konnte aber auch in der Luft betankt werden und dadurch bestand die Möglichkeit, ihn auch für strategische Langstrecken-Einsätze zu benutzten, so wie die amerikanischen luftgestützten Marschflugkörper[49]. Denn Waffen mit einer größeren Reichweite als 600 km sollten auf die in SALT I vereinbarten Obergrenzen angerechnet werden. Die Marschflugkörper wurden aber nicht einbezogen.

Besonders die Entwicklung und die voranschreitende Stationierung der neu konstruierten sowjetischen Mittelstreckenrakete SS-20 wurden aus allen Verhandlungen ausgeklammert. Diese Situation entwickelte sich immer mehr zu einer Schieflage für das europäische und somit auch für das gesamte Gleichgewicht.[50] Dieser Situation wurde versucht entgegenzuwirken.

3.3.3 Londoner Rede von Bundeskanzler Helmut Schmidt

Die von Bundeskanzler Helmut Schmidt geforderte Strategie des Gleichgewichts machte die Aufrechterhaltung einer angemessenen Verteidigungsfähigkeit auf allen Ebenen notwendig. Grundstein für die Umsetzung dieser Strategie waren zwei Konferenzen der Staats- und Regierungschefs im Frühjahr 1977, zuerst auf dem Weltwirtschafts-Gipfel und später auf dem NATO-Gipfel jeweils in London. Die zentrale Forderung von US-Präsident Jimmy Carter an die Industriestaaten bestand in der Verstärkung der Verteidigungsanstrengungen. Der NATO-Rat beschloss daraufhin, dass die NATO-Verteidigungsminister ein langfristiges Verstärkungsprogramm zu erarbeiten hätten, was die regulären Streitkräfte unterstützen sollte. Eine Forderung war, dass die Mitgliedsländer ihre Ausgaben für Verteidigungszwecke um jährlich mindestens drei Prozent erhöhen, sofern es ihre wirtschaftliche Lage zulässt. In Westeuropa wurden die Vorschläge zur Verbesserung der Sicherheitslage begrüßt. Das Ziel bestand darin, zu weitreichenden Vereinbarungen bei den strategischen Offensivwaffen zu kommen. Jedoch scheiterte dieser von der Carter-Administration eingebrachte Vorschlag im März 1977.[51]

Am 28. Oktober 1977 hielt Bundeskanzler Helmut Schmidt vor dem „Institute for Strategic Studies“ in London eine Rede zur Thematik der aktuellen Sicherheitspolitik. Dies erfolgte anlässlich der weiteren SALT-Gespräche zwischen den beiden Großmächten. Beide Parteien kamen sich in wesentlichen Punkten der Rüstungsangelegenheiten näher. Nichtsdestotrotz äußerte sich Helmut Schmidt kritisch zu der sowjetischen nuklear-taktischen Aufrüstung und den dadurch entstehenden Disparitäten.[52]

„Sie gehen wohl alle mit mir darin einig, daß das politisch-militärische Gleichgewicht Voraussetzung unserer Sicherheit ist, und ich warne [da]vor […] die Aufrechterhaltung dieses Gleichgewichts zu vernachlässigen.“[53]

In den Augen Helmut Schmidts war ein stabiles Gleichgewicht Voraussetzung für die Sicherheit aller europäischen Bürger, ferner auch Grundlage für eine erfolgreiche Entspannung. Im Verlauf seiner Rede sprach er explizit die Gefahren einer Schräglage des militärischen Gleichgewichts beider Großmächte an.

„SALT schreibt das nuklearstrategische Gleichgewicht zwischen der Sowjetunion und den USA vertraglich fest.[…] Durch SALT neutralisieren sich die strategischen Nuklearpotentiale […] damit wächst in Europa die Bedeutung der Disparitäten auf nuklearstrategischem und konventionellem Gebiet zwischen Ost und West.“[54]

Der deutsche Bundeskanzler befürchtete, dass SALT bei den Interkontinentalraketen ein Gleichgewicht herstellt, welches von der Sowjetunion immer weiter untergraben würde. Die fortschreitende Stationierung der neuen, zielgenaueren und mobilen SS-20 Mittelstreckenraketen forderte Schmidt zum Handeln auf. Aufgrund dieser Raketen, die nur Ziele in Europa erreichen konnten, formulierte er seine Forderung, dass an der derzeitigen Abschreckungsstrategie weiter festgehalten werden müsste. Dazu war es unerlässlich, ausreichende Mittel bereitzustellen, um diese Strategie aufrechtzuerhalten. Während einer weiteren Rede in London im Mai 1977 fasste Schmidt das zusammen, was Westeuropa bewegte.

„Angesichts des Zustandes annähernder Parität auf dem strategischen Nuklearfeld […] wird SALT II dazu betragen, diese Parität auf der Ebene der strategischen Nuklearwaffen zu stabilisieren. Dies wird in den kommenden Jahren zwangsläufig die politische und die militärische Rolle der strategischen Kernwaffen auf ein geringeres Maß reduzieren; die strategische Nuklearkomponente wird dann mehr und mehr verstanden werden als ein Instrument des letzten Rücktritts in den Händen und im Eigeninteresse und zum Schutz des Überlebens des Besitzers dieser letzen Waffe.“[55]

Diese Gratwanderung zwischen dem Willen zur Rüstungsbegrenzung und gleichzeitiger Abschreckung zur Verhinderung eines Krieges galt es auch nach SALT I aufrechtzuhalten. Im Verlauf seiner Rede forderte der Bundeskanzler, die in Europa bestehenden Disparitäten auf dem nuklear-taktischen Gebiet parallel zu den SALT-II-Verhandlungen abzubauen. Er wollte an der Abschreckungsstrategie weiterhin festhalten. Das starke Interesse am Erhalt dieser Strategie des west-deutschen Bundeskanzlers Schmidt liegt nicht zuletzt daran, dass Westdeutschland direkt an einen Mitgliedsstaat des Warschauer Paktes grenzte und dass nach Militärstrategen beider Blöcke die erste Station einer Invasion oder eines nuklearen Angriffs in Europa Westdeutschland gewesen wäre. Die größte Konzentration von konventionellen und nuklear-taktischen Potentialen befand sich in unmittelbarer Näher der innerdeutschen Grenze.

Daher appellierte er an die NATO-Bündnispartner, „für die gültige Strategie ausreichende und richtige Mittel bereitzustellen“,[56] um dem weiteren Voranschreiten der Schräglage auf dem konventionellen Gebiet und dem der nuklearen Mittelstreckenraketen entgegenzuwirken, wobei angemerkt werden muss, dass Helmut Schmidt in seiner Rede keine bestimmten Waffensysteme gefordert hat. Diese Reden enthielten rüstungskontrollpolitische Elemente und gleichzeitig die Forderung nach der Bereitstellung von Waffen im Allgemeinen, aber keine explizite Nennung von bestimmten Waffentypen.[57]

Weiterhin gab es in den SALT-Verhandlungen Bestrebungen, die amerikanischen Marschflugkörper zu beschränken. Diese sogenannten „Cruise Missiles“ besitzen die Option mit Nuklearsprengköpfen bestückt zu werden. Dem wurde nicht weiter nachgegangen. Dennoch fand das stetig wachsende SS-20-Potential in den laufenden SALT-II-Verhandlungen keine Erwähnung. Für westeuropäische Strategen stellten die Marschflugkörper und die nuklearen Mittelstreckenraketen für die Aufrechterhaltung der Abschreckungsstrategie eine essentielle Rolle dar.[58]

Die NATO-Mitglieder sahen sich der Situation gegenübergestellt, dass die Abschreckungsstrategie durch das ständige Anwachsen des sowjetischen militärischen Übergewichts auf konventioneller und dann auch auf der Ebene der nuklearen Mittelstreckenraketen unwirksam wurde und dadurch die potentielle Kriegsgefahr anwachsen würde. Auf Anregung Helmut Schmidts in seiner Londoner Rede wurde zwei Jahre später, am 12. Dezember 1979, der NATO-Doppelbeschluss verabschiedet.[59]

Die Grundidee des NATO-Doppelbeschlusses fußte bereits auf der im Harmel-Bericht angelegten Strategie, Verteidigung und Entspannung zu verbinden. In diesem Doppelbeschluss wurde die Aufrüstungsentscheidung mit dem Angebot für Rüstungskontrollgespräche gekoppelt.[60]

3.3.4 Breschnew-Offerte

Im Vorfeld zum NATO-Doppelbeschluss erklärte sich die sowjetische Regierung sich zu Gesprächen über die Mittelstreckenraketen bereit, wenn die NATO keinen Modernisierungsbeschluss fassen würde. Das Staatsoberhaupt der Sowjetunion gab am 6. Oktober 1979 in Ost-Berlin bekannt, dass die UdSSR einseitig 20000 Soldaten und 1000 Panzer aus der DDR abziehen und ferner ihre Mittelstreckenraketen vermindern würde. Dieses Angebot, besonders die Verminderung der Mittelstreckenraketen, sollte nur unter der Bedingung erfolgen, dass die NATO auf die Stationierung neuer amerikanischer Mittelstreckenwaffen in Europa verzichtet.[61] Es konnte als Zeichen für die sowjetische Bereitschaft zum Fortfahren der Rüstungskontrollpolitik angesehen werden. Der Bundeskanzler Helmut Schmidt machte darauf aufmerksam, dass es nicht sein kann, der NATO die bloße Vorbereitung von Verteidigungsmöglichkeiten zu verbieten, aber im Gegenzug selbst die eigene Anzahl an Mittelstreckenraketen unbeschränkt zu vergrößern. Zwar wurden die sowjetischen Abrüstungsvorschläge von Außenminister Genscher und anderen begrüßt, aber gleichzeitig bekräftigte er die Dringlichkeit und Notwendigkeit einer Modernisierung der Mittelstreckenraketen der NATO-Verbündeten.[62]

Auf der anderen Seite hatte Breschnew in seiner Rede vom 6. Oktober 1979 die Befürworter der westlichen Aufrüstung gewarnt, eine Dislozierung neuer amerikanischer Kernwaffen durchzuführen. Er machte deutlich, dieses Handeln würde die strategische Lage in Europa grundlegend verändern. Bush sen. erklärte, dass der Nutzen der SS-20-Raketen nur darin bestehe, das existierende Kräftegleichgewicht in Europa zu zerstören. Dies würde dazu führen, das Spannungsverhältnis zwischen den beiden Blöcken immer weiter zuzuspitzen.[63]

Dementsprechend stellte Schmidt in Aussicht, die Zeit bis zur ersten Dislozierung der neuen NATO-Mittelstreckenraketen, ca. drei Jahre, intensiv nutzen zu können, um eine andere Lösung zu finden, zumal der tatsächliche Umfang der Dislozierung in Abhängigkeit von den zwischenzeitlichen Rüstungskontrollverhandlungen stehen würde. Nach Ansicht von Schmidt wäre die ideale Lösung gewesen, das vorhandene sowjetische Mittelstreckenpotential so stark zu reduzieren, dass auf westlicher Seite nicht aufgerüstet werden müsste.[64] Inwieweit sich diese Vorstellungen erfüllten, wird in einem späteren Zeitpunkt beleuchtet. Im Folgenden soll der Inhalt des NATO-Doppelbeschlusses näher vorgestellt werden.

3.4 Konzept des NATO-Doppelbeschlusses

Die ersten Abschnitte des Beschlusses aus dem Jahr 1979 beinhalten Erklärungen zur Entschlossenheit der NATO-Minister, dass diese der Herausforderung der militärischen Expansion durch den Warschauer Pakt entgegentreten werden. Weiterhin fassten die Außen- und Verteidigungsminister den aktuellen Stand der Rüstungsbestrebungen zusammen. Sie stellen fest:

„Im Laufe der Jahre hat der Warschauer Pakt ein großes und ständig weiterwachsendes Potential von Nuklearsystemen entwickelt, das Westeuropa unmittelbar bedroht […]. Insbesondere hat die Sowjetunion die SS-20-Raketen disloziert […] und sie hat den „Backfire-Bomber“ eingeführt. […] Während die Sowjetunion in diesem Zeitraum ihre Überlegenheit bei den nuklearen Mittelstreckensystemen (LRTNF[[65] ]) sowohl qualitativ als auch quantitativ ausgebaut hat, ist das entsprechende Potential des Westens auf demselben Stand geblieben. Darüber hinaus veralten diese westlichen Systeme, werden zunehmend verwundbarer und umfassen zudem keine landgestützten LRTNF-Raketensysteme. […] Gleichzeitig hat die Sowjetunion auch ihre Nuklearsysteme kürzerer Reichweite modernisiert und vermehrt die Qualität ihrer konventionellen Streitkräfte insgesamt bedeutend verbessert.“[66]

Auf diese Entwicklung reagierten die Minister, die eine gemeinsame Politik verfolgten, mit einer Erklärung. Eines ihrer Ziele war es, die Glaubwürdigkeit der Abschreckungsstrategie der flexiblen Reaktion aufrechtzuhalten und die entstandene Lücke im Bereich der Mittelstreckenraketen zu schließen. Sie bestimmten, zwei parallele und ergänzende Ansätze zu verfolgen. Der erste Ansatz war die LRTNF-Modernisierung und –Rüstungskontrolle.[67] Aus diesem Grunde hatten die Außen- und Verteidigungsminister der NATO beschlossen,

„das LRTNF-Potential der NATO durch die Dislozierung von amerikanischen bodengestützten Systemen in Europa zu modernisieren. Diese Systeme umfassen 108 Abschußvorrichtungen für Pershing II, welche die derzeitigen amerikanischen „Pershing Ia“ ersetzen werden, und 464 bodengestützte Marschflugkörper (GLCM). Sämtliche Systeme sind jeweils nur mit einem Gefechtskopf ausgestattet.[…] In diesem Zusammenhang kamen die Minister überein, daß als integraler Bestandteil der TNF-Modernisierung so bald wie möglich 1000 amerikanische nukleare Gefechtsköpfe aus Europa abgezogen werden.“[68]

[...]


[1] Helmut Schmidt: Aufrüstung. Amerika, geh mit gutem Bespiel voran. Atomare Aufrüstung und Raketenabwehr: Die Welt steht vor einem bedrohlichen Wettlauf, in: DIE ZEIT 11/2007, zit. n. http://www.zeit.de/2007/11/Atomare-Bedrohung, S. 2.

[2] NATO ist die Abkürzung für „North Atlantic Treaty Organisation“.

[3] Die Nuklearwaffenüberlegenheit Amerikas machte die Drohung glaubwürdig, jeden Angriff gegen Mitgliedsstaaten der NATO mit Nuklearwaffen massiv zu vergelten. Vgl. Alfred Mechtersheimer (Hrsg.): Nachrüsten? Dokumente und Positionen zum Nato-Doppelbeschluß, Reinbek bei Hamburg 1981, S. 37.

[4] Vgl. Manfred Görtemaker: Die unheilige Allianz. Die Geschichte der Entspannungspolitik 1943-1979, München 1979, S. 57f.

[5] Vgl. Ernst Otto Czempiel/ Carl Christoph Schweitzer: Weltpolitik der USA nach 1945. Einführung und Dokumente, Bd. 276, Bonn 1989, S. 255.

[6] Vgl. Harald Wust: Stand der NATO-Nachrüstung, in: Günther Wagenlehner (Hrsg.): Die Kampagne gegen den NATO-Doppelbeschluß. Eine Bilanz, Koblenz 1985, S. 65.

[7] Die Abkürzung heißt Theater Nuclear Force. Vgl. Heinz Magenheimer: Die Verteidigung Westeuropas. Doktrin, Kräftestand, Einsatzplanung, Eine Bestandsaufnahme aus Sicht der NATO, Koblenz 1986, S. 142.

[8] Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Weißbuch 1975 zur Verteidigungspolitik der Bundesregierung, Bonn 1975/76, S. 28.

[9] Magenheimer, Verteidigung, S. 148.

[10] Vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Weißbuch 1979 zur Verteidigungspolitik der Bundesregierung, Bonn 1979, S. 123.

[11] Vgl. ebd., S. 124.

[12] Vgl. Weißbuch der Bundesregierung, 1975/76, S. 20-23; Vgl. ferner Magenheimer, Verteidigung, S. 21f.

[13] Vgl. Harald Müller/ Niklas Schörnig: Rüstungsdynamik und Rüstungskontrolle. Eine exemplarische Einführung in die Internationalen Beziehungen, in: Hanns Maull (Hrsg.): Außenpolitik und Internationale Ordnung, Baden-Baden 2006, S. 173.

[14] Dieser stärker werdende Ost-West-Konflikt wurde Anfang der sechziger Jahre auf mehreren Schauplätzen ausgetragen. Erstens die Konfrontation der beiden Blöcke an der deutsch-deutschen-Grenze, insbesondere der Mauer-Bau. Zweitens die Zuspitzung in Vietnam und der beginnende Vietnamkrieg 1965 und drittens die Kubakrise im Oktober 1962. Diese Krise soll im Folgenden beispielhaft für die Konfrontationssituation zwischen Ost und West näher betrachtet werden.

Der sowjetische Präsident Chruschtschow plante auf Kuba nukleare Mittelstreckenraketen zu stationieren. Mit diesen Raketen war die Sowjetunion in der Lage sehr schnell amerikanisches Gebiet anzugreifen. Weiterhin wollte sie die Amerikaner vor einer erneuten Invasion von Cuba abschrecken. Andererseits haben die USA direkt vor der „Haustür“ der Sowjetunion im NATO-Mitgliedsstaat Türkei eine Reihe von nuklearen Mittelstreckenraketen stationiert, die ebenfalls schnell sowjetisches Gebiet angreifen konnten. Im Oktober 1962 waren 152 Raketensprengköpfe auf Kuba stationiert. Die Konfrontationssituation spitzte sich erheblich zu, als die Waffenarsenale von amerikanischen Aufklärungsflugzeugen entdeckt wurden. Der amerikanische Präsident Kennedy reagierte mit einer Seeblockade gegen die Insel Kuba. Zu diesem Zeitpunkt wurde von amerikanischer Seite ein totaler nuklearer Schlagabtausch nicht mehr ausgeschlossen. Kennedy und Chruschtschow einigten sich darauf, dass die Raketen auf Kuba abgezogen werden und genauso die US-Raketen, die in der Türkei stationiert waren. Diese Bedrohungslage führte zur Einrichtung des „Roten Telefons“ im Juni 1963. Die Kubakrise war beispielhaft für den stärker werdenden Ost-West-Konflikt. Die Rivalitäten zwischen den beiden Systemen und Ideologien nahmen immer mehr zu. Schließlich führten diese Konfrontationen zur großangelegten Aufrüstung beider Blöcke.

Vgl. Bernd Stöver: Der Kalte Krieg 1947-1991. Geschichte eines radikalen Zeitalters, Bonn 2007, S. 374-380; Vgl. Czempiel/ Schweitzer, Weltpolitik, S. 258f.

[15] Vgl. Manfred Görtemaker: Vom Kalten-Krieg bis zur Ära der Entspannung, in: Bundeszentrale politische Bildung (Hrsg.): Informationen zur politischen Bildung, Bonn 2000, S. 32.

[16] Vgl. Herbert Dittgen: Deutsch-amerikanische Sicherheitsbeziehungen in der Ära Helmut Schmidt. Vorgeschichte und Folgen des NATO-Doppelbeschlusses, München 1991, S. 75f.

[17] Zit. n. ebd., S. 76f.

[18] Vgl. Helga Haftendorn: Sicherheit und Stabilität. Außenbeziehungen der Bundesrepublik zwischen Ölkrise und NATO-Doppelbeschluß, in: Martin Broszat/ Wolfgang Benz/ Hermann Graml (Hrsg.): Deutsche Geschichte der neuesten Zeit vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart, München 1986, S. 92.

[19] Vgl. Görtemaker, Allianz, S. 59.

[20] Vgl. Luc de Vos/ Jean-Michel Sterkendries: From Spaak to Harmel. Belgium, the American giant and the German destiny, in: Hans-Joachim Harder (Hrsg.): Von Truman bis Harmel. Die Bundesrepublik Deutschland im Spannungsfeld von NATO und europäischer Integration, München 2000, S. 98f.

[21] Vgl. Görtemaker, Allianz, S. 59.

[22] MBFR bedeutet „Multi Balance Force Reduce“. Das war die „Konferenz über beiderseitige ausgewogene Truppenreduzierung“ in Mitteleuropa. Es nahmen sieben NATO-Staaten und vier Warschauer-Pakt-Staaten teil. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Reduzierung von Truppen und Waffen wurden die MBFR-Verhandlungen 1989 abgebrochen. Vgl. Manfred Görtemaker: Kleine Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2004, S.193.

[23] Vgl. Görtemaker, Allianz, S. 60.

[24] Weißbuch der Bundesregierung, 1975/76, S. 24.

[25] Vgl. Karla Hannemann: Der Doppelbeschluß der NATO. Genese Motive und Determinanten einer umstrittenen bündnispolitischen Entscheidung, München 1987, S. 216.

[26] Vgl. Weißbuch der Bundesregierung ,1975/76, S. 25f.

[27] Vgl. ebd., S. 26f.

[28] Vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Weißbuch zur Verteidigungspolitik der Bundesregierung, 1979, S. 124.

[29] Die Technologie der Mehrfachsprengköpfe wird abgekürzt mit „MIRV“ und bedeutet Multi Independent Reentry Vehicles. Diese Raketen können mehrere Sprengköpfe tragen. Die Sprengköpfe sind auf der Rakete montiert. So können die Sprengköpfe unabhängig voneinander Ziele angreifen und zerstören. Vgl. Müller/ Schörnig, Rüstungsdynamik, S. 46.

[30] Vgl. Hannemann, Der Doppelbeschluß, S. 124-128, In Bezug auf die SS-4 hat sich die Treffergenauigkeit um das Sechsfache und bei der SS-5 auf das Dreifache verbessert. Die Abweichung der SS-20 lag bei ca. 300 Metern. Jede SS-20-Stellung hatte neun Abschussvorrichtungen mit Versorgungsbunkern für die Nachladefähigkeit. Vgl. hierzu Gregor Schöllgen: Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bonn 1999, S. 152.

[31] Vgl. Haftendorn, Sicherheit und Stabilität, S. 94-97.

[32] Vgl. Hannemann, Der Doppelbeschluß, S. 14f.

[33] Vgl. Haftendorn, Sicherheit und Stabilität, S. 97.

[34] Vgl. Christian Ha>

[35] Vgl. Müller/ Schörnig, Rüstungsdynamik, S. 161f.

[36] Vgl. Horst Pötsch: Deutsche Geschichte von 1945 bis zur Gegenwart. Die Entwicklung der beiden deutschen Staaten, München 1998, S. 192.

[37] Vgl. Ingo von Münch: Abrüstung, Nachrüstung, Friedenssicherung, München 1983, S. 158.

[38] ABM-Waffensysteme heißt im englischen Anti-Ballistic-Missiles und bedeutet übersetzt anti-ballistische Raketen-Abwehrsysteme.

[39] Vgl. Müller/ Schörnig, Rüstungsdynamik, S. 161. Genau gegen diesen Aspekt verstößt Reagan mit seinem SDI-Programm. Dieses Themengebiet wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.

[40] Walter, SALT, S. 158.

[41] Ebd., S. 158.

[42] Münch, Abrüstung, S. 163f.

[43] SLBM bezeichnet seegestützte ballistische Raketen.

[44] Diese 5500 km ergeben sich aus der kürzesten Entfernung zwischen der nördlichsten Grenze der USA und der nordwestlichen Grenze der Sowjetunion.

[45] Vgl. Wolfgang Jäger/ Werner Link: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Republik im Wandel 1974-1982, Die Ära Schmidt, Bd. 5, Stuttgart 1987, S. 295. Vgl. zudem Dittgen, Sicherheitsbeziehungen, S. 134.

[46] Vgl. Dittgen, Sicherheitsbeziehungen, S. 133-136.

[47] Vgl. ebd., S. 88.

[48] Helmut Schmidt: Strategie des Gleichgewichts. Deutsche Friedenspolitik und die Weltmächte, Stuttgart 1969, S. 194.

[49] Marschflugkörper besitzen auch die Option atomar bestückt zu werden, sie sind hingegen langsamer als die Pershing II. Ihr Vorteil liegt darin, dass sie dicht über dem Boden fliegen und von den damaligen Abwehr-/Radarsystemen kaum geortet werden können. Sie sind in der Lage ihre Richtung zu ändern. Vgl. hierzu Georg Fülberth: Berlin-Bonn-Berlin. Deutsche Geschichte seit 1945, Köln 1999, S. 200. Die Abkürzung ALCM bedeutet: Air-Launched Cruise Missile. Vgl. Walter, SALT, S. 9.

[50] Schöllgen, Außenpolitik, S. 152.

[51] Haftendorn, Sicherheit und Stabilität, S. 97f.

[52] Manfred Görtemaker: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Von der Gründung bis zur Gegenwart, München 1999, S. 317.

[53] Helmut Schmidt zit. n. Alfred Mechtersheimer (Hrsg.): Nachrüsten? Dokumente und Positionen zum NATO-Doppelbeschluß, Reinbek bei Hamburg 1981, S. 129.

[54] Ebd., S. 129.

[55] Helmut Schmidt zit. n. Hacke, Aussenpolitik, S 237.

[56] Helmut Schmidt zit. n. Mechtersheimer, Nachrüsten, S. 130.

[57] Vgl. Hannemann, Doppelbeschluß, S. 43.

[58] Vgl. Hacke, Aussenpolitik, S. 237.

[59] Vgl. Harald Wust: Stand der Nachrüstung, in: Günther Wagenlehner (Hrsg.): Die Kampagne gegen den NATO-Doppelbeschluß. Eine Bilanz, Koblenz 1985, S. 63.

[60] Vgl. Hannemann, Doppelbeschluß, S. 43.

[61] Vgl. Link, Ost-West-Konflikt, S. 190. Siehe zudem Christian Zänker: Die sowjetischen Einflußstrategien zur Verhinderung des Vollzugs des NATO-Doppelbeschlußes, in: Europäische Hochschulschriften, Bd. 179, Reihe 31, Frankfurt/Main 1991, S. 42.

[62] Vgl. Hannemann, Doppelbeschluß, S. 101.

[63] Vgl. Hans Günter Brauch: Die Raketen kommen. Vom NATO-Doppelbeschluß bis zur Stationierung, Köln 1983, S. 72f.

[64] Vgl. Jäger/ Link. Republik im Wandel, S. 321.

[65] Weit reichende Atomwaffen in und für Europa (LRTNF) sind Kernwaffen mit einer maximalen Reichweite von mehr als 100 km, aber weniger als 5500 km (=interkontinentale Reichweite). Vgl. Schöllgen, Außenpolitik, S. 150f.

[66] Stephan Layritz: Der NATO-Doppelbeschluß. Westliche Sicherheitspolitik im Spannungsfeld von Innen-, Bündnis- und Außenpolitik, Eine Fallstudie zur Entwicklung und Implementation sicherheitspolitischer Programme, Kiel 1991, S. 167f.

[67] Vgl. Mechtersheimer, Nachrüsten, S. 22.

[68] Auswärtiges Amt (Hrsg.): Aussenpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Vom Kalten Krieg zum Frieden in Europa. Dokumente von 1949-1989, Bonn 1989, S. 504.

Final del extracto de 92 páginas

Detalles

Título
NATO-Doppelbeschluss und seine Folgen für die Ost-West-Abrüstung
Universidad
Justus-Liebig-University Giessen
Calificación
3
Autor
Año
2008
Páginas
92
No. de catálogo
V115528
ISBN (Ebook)
9783640170227
ISBN (Libro)
9783640172566
Tamaño de fichero
756 KB
Idioma
Alemán
Notas
Ich denke es ist eine gelungene Darstellung des Raketenpokers vom Kalten Krieg. Mein Erstgutachter benotete die Arbeit mit einer zwei, die Zweitgutachterin aber mit einer drei.
Palabras clave
NATO-Doppelbeschluss, Folgen, Ost-West-Abrüstung
Citar trabajo
Tristan Paar (Autor), 2008, NATO-Doppelbeschluss und seine Folgen für die Ost-West-Abrüstung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115528

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