Der Non-Proliferations-Vertrag und sein Einfluss auf Südafrikas Weg zur ersten abgerüsteten Atommacht


Dossier / Travail, 2006

21 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Der nukleare Non-Proliferations-Vertrag (NPT)

2. Die Überprüfungskonferenzen des NPT

3. Südafrikas nukleare Rüstung

4. Südafrika im Kontext des nuklearen Nichtverbreitungsregimes

5. Warum Südafrika seine Atombomben aufgab

Literatur- und Quellenverzeichnis

Einleitung

Mit der Erforschung und Nutzung der Kernspaltung hat der Mensch die Gewalt über die Materie gewonnen und ist damit in einen neuen Abschnitt seiner Geschichte eingetreten, das Atomzeitalter. Die tragische Situation des Atomzeitalters aber besteht darin, dass die Entfesselung der Atomenergie nicht nur zu friedlichen und herausragenden Leistungen für die Menschheit sondern auch zu militärischen und somit zu bisher unvorstellbaren Zerstörungen und Leiden eingesetzt werden kann.

Heute gibt es fünf offizielle Kernwaffenstaaten, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Russische Föderation, die Französische Republik und die Volksrepublik China. Außerdem zählt man drei weitere inoffizielle Atommächte dazu: den Staat Israel, die Republik Indien und die Islamische Republik Pakistan. Betrachtet man, dass momentan circa 40 Staaten weltweit technisch in der Lage sind Atomwaffen zu produzieren, so ist es nicht weiter verwunderlich, dass seit dem Abwurf der ersten beiden Atombomben über Hiroshima und Nagasaki (6. und 9. August 1945) die Nichtverbreitung von Kernwaffen eine gewichtige Rolle in der Weltpolitik spielt. Bereits vor Ratifizierung und Inkrafttreten des Non-Proliferations-Vertrags in den Jahren 1968/1970 sind zumeist auf sowjetische und amerikanische Initiative multilaterale Abkommen geschlossen worden, welche die Anwendung, Entwicklung und die militärische Erprobung der Atomenergie begrenzen sollten.[1] Die Nichtverbreitung von Nuklearwaffen war und ist sowohl in den sechziger Jahren des 20.Jahrhunderts als auch heute noch immer eine der wichtigsten Aufgaben der Weltpolitik, was aktuelle Beispiele wie der Iran und Nordkorea belegen. Die Weiterverbreitung von nuklearen Waffen gefährdet nicht nur den Frieden zwischen den Staaten, sondern auch das Überleben der Menschheit. Daher gab es in den letzten Jahrzehnten bereits mehrere Staaten, die sich nach den offiziellen Atommächten mit der Entwicklung und Nutzung der Kernenergie als Waffe beschäftigten, was durchaus als “Krisen“ der Nichtverbreitung bezeichnet werden kann. Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit einem dieser Staaten, der Republik Südafrika.

In Südafrika, einer Region und einem Staat dessen Geschichte über Jahrhunderte von der Diskriminierung der farbigen Bevölkerung überschattet wurde, und deren wohl radikalster Ausdruck sich dann in der nach 1948 im gesetzlich verankerten System der Rassentrennung (Apartheid) wieder fand, begann Anfang der neunziger Jahre mit der Freilassung Nelson Mandelas und der Wiederzulassung des African National Congress (ANC) der Weg zu Demokratisierung und Abschaffung der Apartheid. Als der ehemalige Präsident Frederik Willem de Klerk am 24. März 1993 verkündete sein Land hätte sechs nukleare Waffen entwickelt und hergestellt, diese aber bis 1991, dem Jahr in dem Südafrika dem Non-Proliferations-Vertrag beitrat, wieder demontiert und dessen Pläne vernichtet, zeigte sich, dass trotz Nicht-verbreitungsregime und politischer sowie wirtschaftlicher Sanktionen ein Staat in der Lage sein konnte Atomwaffen nicht nur zu entwickeln, sondern auch ohne Kenntnisnahme der Weltöffentlichkeit herzustellen.

Betrachtet man Literatur und Forschungsschwerpunkte so ist festzustellen, dass beide Themen, die Nichtverbreitung von Kernwaffen und das Ende der Apartheid, im Einzelnen bereits eingehend untersucht wurden. Doch sind nicht die Geschichte oder die einzelnen Punkte des Non-Proliferations-Vertrags im Einzelnen, auch nicht das Ende der Apartheid in Südafrika Schwerpunkte dieser Grundkursarbeit. Die vorliegende Arbeit wird nur einen kurzen Überblick über den Nichtverbreitungsvertrag geben und beschäftigt sich dann mit dem Nichtverbreitungsregime und Südafrikas nuklearem Rüstungsprogramm. Es soll aufgezeigt werden inwieweit die Nichtverbreitungspolitik Einfluss auf Südafrikas über zwei Jahrzehnte andauerndes Bestreben nach Atomwaffen hatte. Dazu soll untersucht werden ob die in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen zur später folgenden Abrüstung beigetragen haben.

1. Der nukleare Non-Proliferations-Vertrag (NPT)

Der Non-Proliferations-Vertrag (NPT) ist der bedeutendste Vertrag zur Verhinderung der Weiterverbreitung nuklearer Waffen. Seit der Ratifizierung am 1. Juli 1968 bzw. dem Inkrafttreten am 5. März 1970 sind ihm fast alle Staaten der Erde beigetreten.[2]

Mit dem am 17.08.1965 von der amerikanischen Regierung, dem 18-Mächte-Abrüstungsausschuss in Genf, erstmals vorgelegten Vertragsentwurf für einen Vertrag über Nichtverbreitung von Atomwaffen und dem wenige Wochen später folgenden sowjetischen Gegenentwurf zeigte sich das dringliche Interesse der beiden Staaten ihre Stellungen als Atommächte weiter zu festigen. Beabsichtigt war damit die Nicht-Atommächte nach Möglichkeit auf Dauer vom Besitz von Kernwaffen auszuschließen.[3] Diesem Interesse an Festigung der eigenen Stellung der Kernwaffenstaaten wurde hingegen im endgültigen Vertrag die “Absicht“ der Unterzeichnerstaaten bekräftigt, “zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Beendigung des nuklearen Wettrüstens herbeizuführen und auf die nukleare Abrüstung gerichtete Maßnahmen zu ergreifen“[4]. Gefolgt von “der eindringlichen Empfehlung einer Zusammenarbeit aller Staaten zur Verwirklichung dieses Zieles“[5]. Da der Non-Proliferations-Vertrag zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens völkerrechtlich etwas Einmaliges darstellte, war seine Gültigkeit ursprünglich auf 25 Jahre begrenzt worden. Nach Ablauf dieser 25 Jahre sollte dann eine Konferenz darüber befinden, ob der Vertrag auf unbegrenzte Zeit in Kraft bleiben oder um eine oder mehrere bestimmte Frist oder Fristen verlängert werden sollte.[6] Im Jahr 1995 wurde der Atomwaffensperrvertrag schließlich bedingungslos auf unbegrenzte Zeit verlängert, wobei weiterhin in einem regelmäßigen Abstand von fünf Jahren Überprüfungskonferenzen stattfinden sollen. Diese haben die Aufgabe die Einhaltung des NPT zu überprüfen, die Verwirklichung der Ziele „der Präambel und die Bestimmungen des Vertrags“[7] sicherzustellen sowie offene und neuentstandene Fragen zu klären.

Die Einmaligkeit des NPT zeigt sich darin, dass er die Nationalstaaten der Erde in zwei Gruppen einteilt: in Staaten, die legal Atomwaffen besitzen dürfen und Staaten, denen der Besitz von Atomwaffen nicht erlaubt ist. Dies erklärt sich aus Artikel IX, Absatz 3, in dem festgehalten ist, dass als Kernwaffenstaaten nur Staaten gelten, die vor dem 1. Januar 1967 eine Kernwaffe oder einen sonstigen Kernsprengkörper hergestellt und gezündet haben.[8] Dem folgend ergeben sich daraus die fünf offiziellen Atommächte. Eine Konsequenz ergibt sich danach für die drei, dem NPT nicht beigetretenen inoffiziellen Kernwaffenstaaten Israel, Indien und Pakistan. Alle drei Länder besitzen heute nukleare Waffen, hatten sie aber bis 1967 nicht getestet. Sie könnten dem Vertrag nur dann beitreten, wenn sie ihre Atomwaffen zuvor wieder abrüsten würden.

Das Kontrollorgan des Nichtverbreitungsregimes zur Überwachung der Einhaltung der Nichtverbreitung ist die Internationale Atomenergiebehörde[9]. Sie soll sowohl Herstellung, Verwendung und Transfer von atomarem Material und Technologie hinsichtlich der zivilen Nutzung der Kernenergie überwachen und sicherstellen, als auch kontrollieren, dass es zu keiner Weiterverbreitung nuklearer Waffen oder geeigneter Technologien kommt.[10] Somit ist die Internationale Atomenergiebehörde theoretisch dazu berechtigt in den nuklearen Anlagen der Mitgliedsstaaten Kontrollen durchzuführen. In der Praxis ist dies jedoch nicht zu einhundert Prozent durchführbar, da das Zusatzprotokoll der IAEA das mehr und bessere Kontrollmöglichkeiten bieten soll, nicht von allen Staaten ratifiziert worden ist.[11] Werden Verstöße der Mitgliedstaaten gegenüber dem NPT festgestellt, so wird der UN-Sicherheitsrat aktiv. Die dann festzulegenden Maßnahmen richten sich nach der Charta der Vereinten Nationen. So beinhaltet Kapitel 6 der UN-Charta friedliche Maßnahmen, wo hingegen Kapitel 7 aktive Maßnahmen einschließt. Danach hat der UN-Sicherheitsrat nach Art. 39 der Charta das Privileg, einen Staat als Gefahr für die internationale Sicherheit festzustellen. Weiterführend hierzu sind die Art. 40 (diplomatische Sanktionen), Art. 41 (wirtschaftliche Sanktionen) und Art. 42 (militärische Mandate).[12]

[...]


[1] z.B. der Vertrag über die Antarktis vom 01.12.1959, der Partial Test Ban Treaty (auch genannt Atomteststopabkommen) vom 05.08.1963, EURATOM, u.a.

[2] nach aktuellem Stand 2005 haben 188 Länder den NPT unterzeichnet

[3] Fischerhof, Hans: Einführung, in: Atomwaffensperrvertrag, Textausgabe in englisch und deutsch,

Baden-Baden, 1969, S.15

[4] Präambel, Atomwaffensperrvertrag, Textausgabe in englisch und deutsch, Baden-Baden, 1969, S.17

[5] ebenda

[6] Artikel X, ebenda, S. 67

[7] Artikel VIII, ebenda, S. 63

[8] ebenda, S.65

[9] engl.: International Atomic Energy Agency (IAEA)

[10] Vgl. Fischer, David A.V.: The International Atomic Energy Agency and Nuclear Safeguards, in: Howlett, Darryl / Simpson, John (Hrsg.): Nuclear Non-Proliferation: A reference handbook, Detroit, 1992, S.37 ff

[11] z.B. unangemeldete Kontrollen in allen nuklearen Anlagen aller Mitgliedsstaaten

[12] siehe http://www.unric.org/Charter.html

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Der Non-Proliferations-Vertrag und sein Einfluss auf Südafrikas Weg zur ersten abgerüsteten Atommacht
Université
University of Rostock
Cours
Proseminar: Verhandlungsdiplomatie und internationale Mediation
Note
2,0
Auteur
Année
2006
Pages
21
N° de catalogue
V115620
ISBN (ebook)
9783640170531
ISBN (Livre)
9783640210862
Taille d'un fichier
449 KB
Langue
allemand
Mots clés
Non-Proliferations-Vertrag, Einfluss, Südafrikas, Atommacht, Proseminar, Verhandlungsdiplomatie, Mediation, Atomwaffen, Kernwaffen, Kernwaffensperrvertrag, Afrika, Abrüstung
Citation du texte
Raik Dowedeit (Auteur), 2006, Der Non-Proliferations-Vertrag und sein Einfluss auf Südafrikas Weg zur ersten abgerüsteten Atommacht , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115620

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