Zwischen Lockdown und Wirklichkeit. Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Arbeit von sozialpädagogischen Familienhilfen aus?


Tesis de Máster, 2021

105 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Sozialpädagogische Familienhilfe
2.1 Aufgaben und Ziele der SPFH
2.2 Zielgruppe und Adressaten der SPFH
2.3 Rechtsgrundlagen
2.4 Akteure im Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe
2.5 Rahmenbedingungen für die Arbeit der Familienhelfer

3 Pandemie durch das Coronavirus
3.1 Was ist eine Pandemie?
3.2 Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
3.3 Auswirkungen durch das Coronavirus
3.3.1 Psychosoziale Auswirkungen
3.3.2 Gesamtgesellschaftliche Auswirkungen

4 Forschungsstand
4.1 Deutsches Jugendinstitut „Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-Pandemie"
4.2 Deutsches Jugendinstitut „Kindsein in Zeiten von Corona“
4.3 KiCo - Kinder, Eltern und ihre Erfahrungen während der Corona-Pandemie
4.4 Soziale Arbeit im Ausnahmezustand?! Professionstheoretische Forschungsnotizen zur Corona-Pandemie

5 Zielsetzung der Arbeit

6 Empirische Untersuchung
6.1 Qualitative Datenerhebung
6.1.1 Experteninterview
6.1.2 Darstellung und Erläuterung des Interviewleitfadens
6.1.3 Auswahl der Interviewpartner
6.1.4 Durchführung der Interviews

6.2 Datenauswertung
6.2.1 Transkription der Interviews zur Datenaufbereitung
6.2.2 Qualitative Inhaltsanalyse

7 Auswertung der Interviews und Ergebnisse
7.1 Kategorien
7.2 Ergebnisdarstellung und Auswertung
7.2.1 Arbeitsalltag vor der Corona-Pandemie
7.2.2 Herausforderung während der Pandemie
7.2.3 Negative Auswirkungen der Pandemie im Familienkontext
7.2.4 Hilfebedarf Erkennen
7.2.5 Subjektive Arbeitswahrnehmung
7.2.6 Umgang mit der Pandemie durch den Arbeitgeber
7.2.7 Positive Auswirkungen der Pandemie
7.2.8 Ausblick und Anmerkungen für die Zukunft

8 Diskussion

9 Fazit

Literaturverzeichnis

Anhang

Interviewleitfaden
Interview 1
Interview 2
Interview 3

Abbildungsverzeichnis

Abb.1: Das jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis

Abb. 2: AHA+A+L

Abb. 3: Transkriptionslegende

Abkürzungsverzeichnis

Abs Absatz

bzw beziehungsweise

et al et alii (und andere)

gem gemäß

ggf gegebenenfalls

IfSG Infektionsschutzgesetz

JWG Jugendwohlfahrtsgesetz

KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz

SGB Sozialgesetzbuch

SOEP Sozio-ökonomisches Panel

SPFH Sozialpädagogische Familienhilfe

u.v.m und vieles mehr

WHO Weltgesundheitsorganisation

1 Einleitung

„Bitte Abstand halten“ ist eine der wichtigsten Botschaften in Deutschland seit Be­ginn des Jahres 2020. Zu diesem Zeitpunkt ist die Welt eine andere geworden, da es zum Ausbruch des neuartigen Coronavirus namens SARS-CoV-2 kam. Die Weltgesundheitsorganisation stufte am 11. März 2020 die Verbreitung des neuen Virus als Pandemie ein. Eine Pandemie dieses globalen Ausmaßes, einhergehend mit den gravierenden Schutzmaßnahmen und Einschränkungen, ist darüber hinaus für viele Menschen eine große Belastung für die mentale Gesundheit. Sie trifft die Bevölkerung unerwartet und lässt sie auf keine gelernten Verhaltensmuster zurück­greifen, da die Situation für alle neu ist. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie waren und sind für alle Menschen weltweit spürbar. Auch die Sozialpädagogische Familienhilfe ist von diesen Auswirkungen stark betroffen und muss sich nun enor­men Herausforderungen stellen. Diese erschwerten Bedingungen wurden vor allem im ersten Lockdown sichtbar. Durch Schließungen von sozialen Einrichtungen wie Schulen, Kitas etc. wurden alltägliche Kontakte reduziert und die Probleme und Belastungen von Familien nahmen zu. Dies zeichnete sich auch im Arbeitsalltag der Familienhelfer ab. Aus diesem Grund fokussiert sich diese Masterarbeit auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Bezug auf die Arbeit der sozialpädagogi­schen Familienhilfen bis zum Zeitpunkt des ersten Lockdowns.

Der Beginn dieser Arbeit wird sich mit den theoretischen Grundlagen der Sozialpädagogischen Familienhilfe beschäftigen und diese im Detail mit ihren Aufgaben und Zielen näher erläutern, um einen Einblick in den Aufgabenbereich zu gewähren. Insbesondere das dritte Kapitel bildet den Schwerpunkt, das als wertvolle Grundlage für die Feldforschung dient. Gegenstand dieses Abschnittes ist die Thematik der Corona-Pandemie, wobei wichtige Begriffe wie Pandemie und Epidemie definiert und voneinander abgegrenzt werden. Das vierte Kapitel widmet sich dem aktuellen Forschungsstand zu dieser Thematik und dient zur Anregung für die Gestaltung der eigenen Forschung, die sich an dieses Kapitel anschließt. Hierbei handelt es sich um eine qualitative Sozialforschung, die mit Hilfe von leit­fadengestützten Experteninterviews durchgeführt wird, um die Forschungsfrage zu beantworten. Abschließend findet eine Auswertung und Diskussion der Ergebnisse statt. Ich habe mich für dieses Thema entschieden, weil ich davon überzeugt bin, dass die Sozialpädagogische Familienhilfe mehr Aufmerksamkeit bedarf. Nicht nur, weil die seelische Gesundheit seit Beginn der Pandemie zunehmend in den Vorder­grundgerückt ist, sondern auch, um mehr Sensibilität für die Arbeits- und Rahmen­bedingungen im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe zu schaffen. Aus diesem Grund stellt sich folgende Forschungsfrage, die diese Masterarbeit versucht zu beantworten: Zwischen Lockdown und Wirklichkeit - Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Arbeit von sozialpädagogischen Familienhilfen aus?

In der vorliegenden Arbeit werde ich alle Geschlechter gleichermaßen miteinbezie­hen, um niemanden auszugrenzen. Um den Lese- und Schreibfluss zu erleichtern, werde ich im Folgenden auf die gegenderte Sprache verzichten - selbstverständlich sind bei der generisch maskulinen und/oder femininen Geschlechtertrennung alle Geschlechter mit inbegriffen.

2 Sozialpädagogische Familienhilfe

In diesem Kapitel wird die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) als eine Form der Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII vorgestellt. Um sich der Thematik der SPFH anzunähern, muss zunächst die Frage gestellt werden, was diese Hilfe­form ausmacht und welche Ziele mit ihr verfolgt werden sollen. Hierbei ist eine Definition unerlässlich, bevor auf weitere Aspekte eingegangen werden kann. Im Anschluss daran wird die entsprechende Zielgruppe mit ihren Problemlagen sowie Bedürfnissen erläutert. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz dürfen hier nicht vernachlässigt werden, um die Handlungen der verschiedenen Akteure nachzuvollziehen. Den Abschluss dieses Kapitels stellt die Arbeit von Fachkräften in der SPFH dar, die oft im Spannungsverhältnis zwischen Hilfe und geforderter Kontrolle stehen.

2.1 Aufgaben und Ziele der SPFH

In Deutschland zählt die Sozialpädagogische Familienhilfe zu den erzieherischen Hilfen, welche in den §§27 - 35 im SGB VIII aufgeführt sind (vgl. Wolf 2012, S. 69). Die gesetzliche Grundlage der SPFH basiert auf dem § 31 SGB VIII und wird wie folgt definiert:

„Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Be­gleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“

Aus diesem Gesetzestext geht hervor, dass die SPFH eine intensive und familien­unterstützende Hilfe, in Bezug auf Integration und Alltagsbewältigung, für Eltern und Kinder sei.

Zumeist wird die SPFH von professionellen Fachkräften der Sozialen Arbeit durch­geführt bei Trägern der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Wab- nitz 2020, S. 83). Diese Hilfeform gehört zu einer ambulanten aufsuchenden Hilfe („Geh-Struktur“), wodurch sich der Arbeitsplatz des Familienhelfers überwiegend im Wohnraum der Familien befindet (vgl. Wolf 2012, S. 145). Der Aufgabenbe­reich von Fachkräften richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den Ressour­cen der Familie. Mögliche Schwerpunkte in der gemeinsamen Zusammenarbeit können die Erziehung, die finanzielle Situation oder Probleme innerhalb der Fami­lie sein. Die SPFH vermittelt somit zwischen den beteiligten Akteuren und soll dementsprechend familienunterstützend wirken (vgl. Fendrich/Pothmann/Tabel 2018, S. 70).

Die Familienmitglieder sollen durch die SPFH lernen, ihre vorhandenen Ressour­cen und Fähigkeiten zu aktivieren, um anstehende Krisen und Alltagsprobleme so­wie den Umgang mit verschiedenen Behörden, Ämtern und anderen Institutionen selbstständig bewältigen zu können (vgl. Bringewat 2000, S. 17). Hilfe zur Selbst­hilfe ist das Ziel. Ein autonomes Leben für alle Familienmitglieder soll mit dieser Leistung angestrebt werden (vgl. Hülsermann 2014, S. 23). Die Eltern sollen zu einer verstärkten Übernahme ihrer Erziehungsfunktionen durch die SPFH angelei­tet werden, damit sich die Lebensbedingungen ihrer Kinder verbessern (vgl. Frindt 2010, S. 9).

Das Angebot der SPFH unterscheidet sich von den anderen Hilfen zur Erziehung vor allem dadurch, dass die gesamte Familie („das System“) im Fokus steht, auch wenn gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII das „Kindeswohl“ Anlass dieser Hilfe sei. Hier­bei gilt das Kindeswohl als handlungsleitendes Prinzip. Auch die Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen durch das Jugendamt kann mit dieser Form der 3 Hilfe zusätzlich vermieden werden (vgl. Rätz/Schröer/Wolff 2014, S. 144). Eltern müssen die Akteure innerhalb ihrer Familie sein, um die Bedingungen des Auf­wachsens ihrer Kinder verbessern zu können. Die Mitarbeit der einzelnen Famili­enmitglieder ist somit die Voraussetzung zur Veränderung und Zielerreichung (vgl. Hülsermann 2014, S. 20f.).

Die Familienhilfe wird beendet, wenn der Alltag der Familien allein bewältigt wer­den kann und die Integration in das soziale Umfeld eingeleitet wurde. Dies kann nur durch eine gute Zusammenarbeit von Familie und Fachkraft erreicht werden (vgl. Rothe 2015, S. 18).

2.2 Zielgruppe und Adressaten der SPFH

Zur Zielgruppe dieser Leistung gehören sozial benachteiligte Familien oder allein­erziehende Personen mit minderjährigen Kindern, die sich durch belastende Um­stände in diversen Lebenslagen in einer schwierigen Lebenssituation befinden (vgl. Fendrich/Pothmann/Tabel 2018, S. 70). Oft ist die Belastung so stark, dass es ihnen aus eigener Kraft nicht gelingt, ihre Selbsthilfepotenziale zu entfalten. Hilflosigkeit und Überforderung der Eltern sind oft eine Folge. Dies kann sich z.B. durch Ver­schuldung,Kindervernachlässigung, soziale Isolation der Familie oder Erziehungs­und Schulprobleme äußern. Diese Familien benötigen aufgrund ihrer besonderen Lebenslage umfassende Hilfe, insbesondere bei der Erziehung ihrer Kinder. Hierbei ist der Fokus immer auf die Sicherstellung des Kindeswohls zu richten (vgl. Rätz/Schröer/Wolff 2014, S. 144). Diese Art von erzieherischer Hilfe kann für viele Kinder und Jugendliche Schutz und Hilfe, Ruhe und Unterstützung sowie in nicht wenigen Fällen eine Rettung aus unerträglichen Verhältnissen bedeuten (vgl. Nüs- ken/Böttcher 2018, S. 9). Dennoch ist anzumerken, dass Kinder und Jugendliche, entsprechend ihrem Entwicklungsstand, sich an allen sie zu betreffenden Entschei­dungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen haben, gemäß § 8 Abs. 1 SGB VIII. Auch die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen laut § 9 SGB VIII ist von großer Relevanz.

Wie wichtig die SPFH in den letzten Jahren geworden ist, lässt sich durch das starke Wachstum der Fallzahlen erkennen. Die Fallzahlen sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, was wiederum schlussfolgern lässt, dass die psychosozialen Probleme in Familien zu­genommen haben. Einerseits ist der Anstieg auf prekäre Lebenslagen der Familien bzw. auf die Zunahme von strukturell fragilen Familienkonstellationen zurückzu­führen, andererseits auf die stärkere schutz- und kontrollorientierte Jugendhilfepo­litik (vgl. Hülsermann 2014, S. 23).

Die Familien sind auf professionelle Hilfe angewiesen. Die Inanspruchnahme einer Sozialpädagogischen Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII lag im Jahr 2009 noch bei 93.360 Personen. Im Jahr 2019 waren es schon 132.764 Personen (vgl. Destatis 2020).1 Dies zeigt einen prozentualen Anstieg von 42,21 % innerhalb von zehn Jah­ren. Die SPFH verzeichnet nicht nur die höchsten Zuwachszahlen aller ambulanten Erziehungshilfen, sondern stellt auch die intensivste Form ambulanter Erziehungs­hilfen dar (vgl. Frindt 2010, S. 7f.).

Aufgrund vielzähliger Probleme wurden und werden diese Familien oft als „Mul­tiproblemfamilien“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um keine Diagnose, sondern vielmehr um ein Label, dass diesen Familien aufgetragen wird (vgl. Rätz/Schröer/Wolff 2014, S. 144). Multiproblemfamilien kennzeichnen einerseits die materiellen und sozialen Probleme und andererseits Beziehungsprobleme un­tereinander (vgl. Zwicker-Pelzer 2010, S. 92).

Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in prekären Lebenslagen kann viele Folgen mit sich ziehen. Die Entwicklung von Kindern und Heranwachsenden wird durch verschiedene Faktoren stark beeinflusst. Doch insbesondere „sozioöko­nomisch belastete Lebenslagen“ oder auch „ökonomische Ungleichheiten [als] Folge von sozialen Ausgrenzungsprozessen“ sowie Erziehungsmethoden der Eltern belasten Kinder und Jugendliche (vgl. Fendrich/Pothmann/Tabel 2018, S. 19). An­gesichts dieser Tatsache können Veränderungen in den Familien nur in langfristiger Perspektive entwickelt werden (vgl. Rätz/Schröer/Wolff 2014, S. 144).

2.3 Rechtsgrundlagen

Im Jahr 1990/1991 löste das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB III/KJHG) das bis dahin gültige Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) ab (vgl. Rätz/Schröer/Wolff 2014, S. 25). Der Kernbereich des Jugendhilferechts sind das Kinder- und Jugendhilfege­setz und ein Bereich des Achten Sozialgesetzbuches (vgl. Caritas 2021). Die SPFH wurde erstmalig im KJHG als Pflichtaufgabe der öffentlichen Jugendhilfe festge­legt (vgl. Hülsermann 2014, S. 20). Heutzutage wird das KJHG als Dienstleistungs­gesetz verstanden.

Darunter kann sowohl das Recht auf Förderung und Erziehung der Heranwachsen­den gefasst werden als auch die Ermöglichung einer gerechten Lebensbedingung für Kinder, Jugendliche und deren Familien (vgl. Rätz/Schröer/Wolff 2014, S. 25). Die familienunterstützenden und familienergänzenden Hilfen (wie z.B. die SPFH) haben im SBG VIII Vorrang vor den familienersetzenden Hilfen. Grund dafür ist, dass Familien oftmals genügend Ressourcen besitzen, um den Alltag mit Kind „fa­miliengerecht“ umzusetzen. Diese Ressourcen müssen aktiviert werden, doch oft schaffen Eltern dies nicht von allein (vgl. Rothe 2015, S. 9).

Wie im Kapitel 2.1 beschrieben, ist die SPFH rechtlich im § 31 SGB VIII fixiert. Ein Rechtsanspruch auf SPFH ist wiederum im § 27 Abs. 1 SGB VIII festgelegt, das für alle Hilfen zur Erziehung gilt (vgl. Wolf 2012, S. 69ff.).

Im § 27 Abs. 1 SGB VIII heißt es:

„Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwen­dig ist.“

Laut diesem Paragrafen hat jeder Personensorgeberechtigter2 ein Anspruch auf Un­terstützungsangebote zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes entspre­chende Erziehung nicht gewährleistet werden kann. Auffällig ist hierbei, dass nicht das Kind/ der Jugendliche den Anspruch auf Hilfe hat, sondern der Personensorge­berechtigte. Erst wenn die Anspruchsvoraussetzungen im § 27 Abs. 1 SGB VIII erfüllt sind, ist auch ein Anspruch auf Hilfe zur Erziehung begründet (vgl. Bringewat 2000, S. 73). Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe ist der Hilfeplan nach § 36 SBG VIII. Dieser stellt eine Art Hilfsinstrument zur Selbstkontrolle für alle Beteiligten dar. Im Hilfeplan werden unter anderem Sichtweisen, Erwartungen, Absprachen sowie Personen und Institutionen dokumentiert, die an der Hilfe betei­ligt sind (vgl. Müller 2017, S. 95).

Die Auswahl der Hilfeart richtet sich gemäß § 27 Abs. 2, S. 2 SGB VIII nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall:

„Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Ju­gendlichen einbezogen werden. Unterschiedliche Hilfearten können mitei­nander kombiniert werden, sofern dies dem erzieherischen Bedarf des Kin­des oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht.“

Ob ein erzieherischer Bedarf in der Familie gegeben und notwendig ist, wird vom Jugendamt ermittelt. Bei Ablehnung des Antrags können die Antragssteller Ein­spruch einlegen (vgl. Rehder 2016, S. 82).

Das Jugendamt übernimmt bei Bewilligung auf Hilfe zur Erziehung die Garanten­stellung in Bezug auf die Förderung und Entwicklung des Kindes oder Jugendli­chen. Es muss darauf geachtet werden, dass die SPFH den gesetzlichen Auftrag des SGB VIII erfüllt. Dies verpflichtet das Jugendamt zur Prüfung der Eignung der ein­gesetztenpädagogischen Fachkraft und/ oder der Einrichtung bzw. der Träger, denn schließlich muss die gewährte Hilfe den erzieherischen Bedarf der Familie decken (vgl. Hülsermann 2014, S. 16).

Zudem wird gemäß § 91 SGB VIII für die Sozialpädagogische Familienhilfe als Leistung der Jugendhilfe kein Kostenbeitrag erhoben.

2.4 Akteure im Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe

Im Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe gibt es drei wichtige Akteure, die in einem sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis zueinanderstehen. Hierbei handelt es sich um Familien oder Alleinerziehende als Leistungsempfänger, das Jugendamt als Leistungsgewährer und die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe als Leis­tungserbringer. In der nachstehenden Grafik wird zudem ersichtlich, dass die verschiedenen Akteure unterschiedliche Rechtsbeziehungen zueinander haben und trotzdem voneinander abhängig sind (vgl. Rätz/Schröer/Wolff 2014, S. 215ff.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Das jugendhilferechtliche Dreiecksverhältnis (vgl. Rätz/Schröer/Wolff 2014, S. 217).

Aus dieser Grafik wird ersichtlich, dass der freie Träger die von ihm geleistete Ar­beit mit dem öffentlichen Träger abrechnen kann. Diese Abrechnung erfolgt im so­zialrechtlichen Dreiecksverhältnis. Es werden Leistungs-, Entgelt und Qualitätsent­wicklungsvereinbarung zwischen Leistungserbringer und Leistungsträger abge­schlossen, welche die Hilfekosten regeln. Die Rechtsgrundlage für diese Vereinba­rungen für ambulante Hilfen ist im § 77 SGB VIII geregelt (vgl. Plankensteiner 2013, S. 84).

Bis heute ist das Subsidiaritätsprinzip Leitfaden für die Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Rätz/Schröer/Wolff 2014, S. 215). Subsidiarität stammt vom lateinischen „subsidium ferre“ ab und bedeutet übersetzt Hilfestellung leisten (vgl. Spieker 2013). Der Begriff hat sowohl historisches als auch gegenwärtiges Ausmaß und beschreibt ein Verhältnis zwischen „Staat und seinen Bürgern in der Hilfegewähr­leistung“ (Rätz/Schröer/Wolff 2014, S.226). Darüber hinaus meint es auch gleich­zeitig das Verhältnis „zwischen öffentlichen und freien Trägern in Erbringung der Leistungen“ (Rätz/Schröer/Wolff 2014, S. 226).

Die Familienhilfe kann vom Jugendamt veranlasst oder von den Personensorgebe­rechtigten (Leistungsberechtigten) beantragt werden. Wie im Kapitel zuvor be­schrieben, besteht ein individueller Rechtsanspruch nach den §§ 27, 31 SGB VIII. Dennoch ist zu erwähnen, dass die Inanspruchnahme der Hilfeleistung freiwillig ist. Ob eine Hilfe zur Erziehung bzw. eine geeignete Maßnahme für die jeweilige Fa­milie notwendig ist, wird vom zuständigen Jugendamt geprüft. Hierbei müssen die juristischen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein. Bei einer Bewilligung der Hilfe wird die Familie schriftlich in Kenntnis gesetzt und das Jugendamt, als Leis­tungsträger, wird einen passenden Anbieter zur Ausführung dieser Leistung suchen. Als Leistungserbringer für die sozialpädagogische Familienhilfe wird in der Regel ein Träger der freien Jugendhilfe vom Jugendamt beauftragt. Diese Hilfeform wird durch eine Fachkraft des Trägers oder mehreren Fachkräften im Co-Team durch­geführt (vgl. Rothe 2015, S. 18). Das individuelle Hilfeplanverfahren kommt dann zur Anwendung, wenn Hilfe in der Erziehung notwendig ist (vgl. Polutta 2014, S. 91).

2.5 Rahmenbedingungen für die Arbeit der Familienhelfer

„In allen Feldern der Sozialen Arbeit ist die persönliche Beziehung zwi­schen den Menschen, die in Rollen von Fachkraft und Klient aufeinander­treffen, sowohl im Erleben als auch für die Wirksamkeit der Hilfe und Ent­wicklungsförderung wichtig (Wolf 2012, S. 167).“

Die Qualität des persönlichen Miteinanders stellt einen wichtigen Faktor in der Ar­beit mit Klienten dar. Das Vertrauen in dem Gegenüber ist eine der wichtigsten Einflussfaktoren auf „Erfolg“ der zu leistenden Arbeit (vgl. Wolf 2012, S. 167f.).

Die Arbeit als Familienhelfer findet weitgehend ohne Beobachtung durch Vorge­setzte oder Kollegen statt. Das bedeutet, dass die Fachkraft größtenteils in der all­täglichen Arbeit mit den Familien auf sich selbst gestellt ist. Demnach ist für die Öffentlichkeit stets unklar, welche Aufgaben/Tätigkeiten die Fachkraft in der Fa­milieerfüllt. Auch hat der ausführende Mitarbeiter oft kein festgelegtes Programm für die Familien, da sich häufig aktuelle Problemlagen ändern können und somit auch der Tagesablauf beeinflusst wird. Dies bringt viel Flexibilität der Mitarbeiter mit sich. Um in den verschiedensten Problemsituationen der Familien einen kühlen Kopf zu bewahren, ist der kollegiale Austausch über mögliche Vorgehensweisen von großer Bedeutung. Er stellt eine wichtige Rahmenbedingung für die Arbeit als Familienhelfer dar und bietet somit die Möglichkeit zu reflektieren und ggf. auch den emotionalen Rückhalt im Team zu erhalten. Besonders bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wurde die kollegiale Beratung als unabdingbares Qualitäts­merkmal definiert (vgl. Wolf 2012, S. 170).

Der Tatsache geschuldet, dass die Anforderungen an die Mitarbeiter immer größer werden, sollten diese an verschiedenen Weiterbildungen, Zusatzqualifikationen und regelmäßigen Supervisionen zu relevanten Themen teilnehmen. Innerhalb ge­eigneter Arbeitsbedingungen entwickeln sich fachliche Kompetenzen. Die unter­schiedlichen professionellen Systeme und Dienste dienen der gegenseitigen Unter­stützung und sollen kein Hindernis darstellen (vgl. Helmig/Blüml/Schattner 1997, S. 105).

Bei Familien mit multiplen Problemlagen kann der Einsatz von zwei Fachkräften (Co-Arbeit) ein effektives methodisches Mittel sein. Auf diese Weise können ver­schiedene Beziehungsdynamiken verhindert und gleichzeitig eine intensivere Un­terstützung für Familien ermöglicht werden. Der regelmäßige Austausch zwischen beiden Fachkräften und auch mit der betreuten Familie ist hierbei unerlässlich. Gute Co-Arbeit kann nur gelingen, wenn sich beide Fachkräfte wertschätzen und ein ähnliches fachliches Verständnis für ihre Arbeit besitzen. Bei Erfüllung dieser Vo­raussetzungen kann Co-Arbeit für die Fachkräfte auch entlastend wirken (vgl. Helmig/Blüml/Schattner 1997, S. 298f.).

Bei allen aufgeführten Punkten wird schnell auffällig, dass die Fachkräfte in der SPFH große Gestaltungsfreiheiten in ihrer Arbeit haben. Dies ist einerseits ein po­sitiver Faktor, doch zur gleichen Zeit besteht eine gegenseitige Abhängigkeit zwi­schen Familie und Fachkraft. Diese Abhängigkeit ist vor allem der hohen Intensität und Zusammenarbeit im privaten Umfeld der Familien geschuldet. Abhängigkeit meint in diesem Zusammenhang, dass die Beteiligten sich in ihrem Verhältnis zu­einander nicht gleichgültig sind. Dies hat wiederum zur Folge, dass die emotionale Beziehung zwischen allen Akteuren oft viel stärker ist, als wenn die Fachkraft die Familien ins Büro bitten würde (vgl. Wolf 2012, S. 172).

Infolgedessen kann es bei der Arbeit mit Familien immer wieder zu großen Heraus­forderungenfür die jeweilige Fachkraft kommen. Diese durch verschiedene 10 familiäre Dynamiken entstehen, die bei der Fachkraft Hilflosigkeit und Überforde­rung nach sich ziehen. Hier hilft Methodenoffenheit und eine gute Vernetzung mit anderen Personen und Institutionen, um der Konfliktkonstellation entgegenwirken zu können (vgl. Rätz/Schröer/Wolff 2014, S. 145).

Viele (erwachsene) Familienmitglieder sind in ihrer Kindheit schon einmal mit dem Jugendamt in Kontakt gekommen, wodurch es womöglich auch als gefürchtete In­stitution betrachtet wird. Insofern ist die SPFH fast nie die erste Intervention, die in Familien erlebt wird und dabei bereiten vorangegangene Eingriffe die zukünftigen Herangehensweisen vor. Es können neue, positive und hilfreiche Optionen darge­boten werden oder jegliche weitere Hilfe kann als Ballast und Demütigung emp­funden werden (vgl. Wolf 2012, S. 182; vgl. Plankensteiner 2013, S.14).

Abschließend ist festzuhalten, dass die persönliche Haltung als Familienhelfer stän­dig durch verschiedene Einflussfaktoren geprägt wird und es umso wichtiger ist, sich im andauernden Wandel immer wieder kritisch zu hinterfragen (vgl. Rätz et al. 2021, S. 30).

3 Pandemie durch das Coronavirus

Im Dezember 2019 kam es in der chinesischen Stadt Wuhan, der Hauptstadt der chinesischen Provinz Hubei, zum Ausbruch des neuartigen Coronavirus namens SARS-CoV-2. Zu diesem Zeitpunkt war noch niemandem bewusst, dass es die Ge­sundheitssysteme in fast allen Ländern der Welt vor großen Herausforderungen stellen und auch das Leben vieler Menschen schlagartig verändern würde (vgl. Gräske 2020, S. 22). Das Virus hat sich rasend schnell auf der ganzen Welt ausge­breitet und die Erkrankungen an Covid-193 nahmen zu. Wuhan wurde bereits im Januar 2020 unter Quarantäne gesetzt, Ausgangssperren wurden verhängt und den Einwohnern war es untersagt, ihre Stadt zu verlassen. Durch die große geografische Distanz zwischen Deutschland und China berührten anfängliche Warnungen über die rapide Ausbreitung der Infektion erstmal kaum (vgl. Kirchler/Pitters/Kastlunger 2020, S. 1f.). Doch nur einen Monat nach der erstmaligen Meldung aus China, am 30. Januar 2020, erklärte die WHO den Ausbruch des Virus zu einer gesundheitli­chen Notlage von internationaler Tragweite und bereits Ende Februar 2020 wurden dann die ersten bestätigten Fälle außerhalb Chinas gemeldet (vgl. Benoy 2021, S. 25). Weltweit steigende Infektionszahlen veranlassten die WHO am 11. März 2020, Covid-19 als Pandemie einzustufen. Die Erkrankungszahlen in Deutschland stiegen rapide an - innerhalb eines Monats vom 06.03.2020 zum 06.04.2020 infizierten sich mehr als 102.704 Menschen mit Corona. Diese Zahlen zeigen, wie stark sich das Virus in nur wenigen Wochen ausbreiten konnte (vgl. Gräske 2020, S. 22). Seit dem Zweiten Weltkrieg veränderte sich der Alltag in Deutschland nie wieder so sehr, wie zu Zeiten der Covid-Pandemie. Aufgrund dieses Virus sind nicht nur et­liche Menschen erkrankt oder gar gestorben, es hat auch vielen Menschen die Exis­tenz gekostet. Die Pandemie ist noch nicht vorbei und wir müssen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit noch lange mit diesem Virus leben (vgl. Zehrt 2020, S. 6). So­wohl die Krankheit selbst als auch die Maßnahmen zur Eindämmung dieser können als Probleme der Globalisierung betrachtet werden, auf ökonomischer, politischer und sozialer Ebene. Obwohl sich die Ausbreitung einer pandemischen Krankheit zunächst nur national zeigt, und somit auch Maßnahmen wie Lockdown und Grenz­schließungen, muss die Thematik allerdings im internationalen Kontext betrachtet und verstanden werden. Denn eine Pandemie bedeutet, dass sich diese global aus­breitet und es damit schlicht und ergreifend kein lediglich nationales Problem mehr ist (vgl. Lutz 2021, S. 14). Um eine differenzierte Betrachtung der Thematik der Pandemie zu ermöglichen, werden im Folgenden die zentralen Begrifflichkeiten definiert und erläutert sowie entscheidende Auswirkungen und Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung des Virus erklärt. Anschließend wird auf das Ar­beiten in Zeiten von Corona in der Sozialpädagogischen Familienhilfe eingegangen und auf die damit verbundenen Herausforderungen. Die negativen Auswirkungen und Folgen dieser Pandemie sind in vielen anderen Ländern bei Weitem dramati­scher, diese Masterarbeit betrachtet dennoch nur gesellschaftliche Auswirkungen und Maßnahmen in Deutschland.

3.1 Was ist eine Pandemie?

Um sich der Thematik der Corona-Pandemie anzunähern, soll zuerst die Frage ge­klärt werden, was unter einer Pandemie und Epidemie verstanden wird und wie sich diese voneinander abgrenzen. Der Begriff Pandemie wird als eine großflächige Epi­demie beschrieben und ist eine sich schnell weiterverbreitende Krankheit, die sich über Ländergrenzen hinaus in viele weitere Länder und Kontinente ausbreitet (vgl. vfa 2020). Dies bedeutet, dass sie im Gegensatz zur Epidemie nicht regional be­grenzt bleibt. Insbesondere bei Influenzapandemien ist eine fehlende Grundimmu­nität problematisch und führt demnach zu einer höheren Erkrankungsquote und Sterberate. Krankheitsbilder dieser Art entstehen durch die Übertragung von Mensch zu Mensch. Insbesondere Mutationen können ein erhöhtes Risiko bergen, da es sich oftmals um gefährliche Virusvarianten handelt. Wie schwerwiegend die nächste Influenzapandemie werden kann, ist jedoch nicht vorhersehbar (vgl. Bun­desärztekammer). Im Laufe der Geschichte hat es zahlreiche Pandemien gegeben, die große Auswirkungen auf Deutschland hatten. Eine der bekanntesten Pandemien ist die Beulenpest von 1346 bis 1353. Sie ist weltweit ca. 50 Millionen Menschen zum Opfer gefallen und bis heute gibt es noch einige Fälle in bestimmten Gebieten Afrikas, Asiens und Amerikas (vgl. Taylor 2020, S. 25; vgl. gesund.bund 2020) Auch die spanische Grippe ist hier zu benennen, da es sich hierbei um eine der schwersten Influenza-Pandemien in der Geschichte handelte. Sie liegt nun ca. 100 Jahre zurück und fand von 1918 bis 1920 statt. Mehrere Millionen Menschen ka­men auch hier zu Tode (vgl. Maybaum 2018, S. 36). Der große Unterschied zwi­schenfrüheren Pandemien zur gegenwärtigen Pandemie sind eindeutig die sozialen Medien sowie auch die globale Vernetzung untereinander durch Telefon und Inter­net. Wir leben in einem modernen Zeitalter der Digitalisierung und somit können Informationen schnell auf der ganzen Welt verbreitet werden. Dies ermöglicht es uns, selbst während einer Quarantänezeit oder der Selbstisolation, miteinander in Kontakt zu bleiben, um der Einsamkeit entgegenzuwirken (vgl. Taylor 2020, S. 9). Die Ausbreitung des Virus zu bremsen ist das große Ziel der Bundesregierung und dies gelingt nur mit einer Vielzahl an Schutzmaßnahmen, auf die im nächsten Ka­pitel eingegangen werden soll.

3.2 Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Im März 2020 erreichten europäische Krankenhäuser ihre maximale Kapazität. Grund dafür waren vor allem die schweren Krankheitsverläufe, ausgelöst durch Covid-19, und die medizinische Versorgung war kurz vor dem Kollabieren. Erst dann entschied die deutsche Regierung ernsthaft dieser Situation entgegenzuwirken (vgl. Kirchler/Pitters/Kastlunger 2020, S. 3). Insbesondere in Zeiten von Pande­mien muss die Gesundheit das höchste Gut darstellen (vgl. Taylor 2020, S. 39). Um den Schaden gering zu halten, waren harte Entscheidungen notwendig, die die deut­sche Politik während des ersten Lockdowns traf. Diese dienten dazu, die Corona- Krise zügig einzudämmen (vgl. Kirchler/Pitters/Kastlunger 2020, S. 3).

Aufgrund der verhängten Maßnahmen war jeder Einzelne nun direkt mit der Krise konfrontiert, welche die erlernten Tagesstrukturen für fast alle Menschen vorüber­gehend stark veränderte (vgl. Klatt et al. 2020, S. 12). Zur Eindämmung von Pan­demien wurden Maßnahmen gesetzlich im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgehal­ten. Das Ziel dieses Gesetzes ist im § 1 IfSG beschrieben und wird wie folgt defi­niert:

§ 1 Zweck des Gesetzes

(1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzu­beugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu ver­hindern.
(2) Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäu­sern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll ent­sprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverant­wortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmit­telbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Präven­tionübertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden.

Das deutsche IfSG ist ein Bundesgesetz, dass sich mit übertragbaren Krankheiten auf den Menschen beschäftigt und somit zur Bekämpfung von Infektionskrankhei­ten beitragen soll. Ziel ist es hierbei, Erkrankungen zu erkennen und ihre Weiter­verbreitung durch Mitwirkung und Zusammenarbeit von verschiedenen Personen­gruppen, wie im §1 Abs. 2 IfSG beschrieben, zu verhindern. Darüber hinaus legt das Gesetz fest, welche Krankheiten bei Verdacht gemeldet werden müssen und welche Angaben dazu notwendig sind, die dann folglich bei den verschiedenen Be­hörden und Ämtern einzureichen sind.

In der Coronapandemie wurden eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, um dem festgelegten Ziel im §1 IfSG zu entsprechen. Im neu eingefügten § 28a IfSG wurden alle Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus aufgelistet.

§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)

(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID- 19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von na­tionaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein

1. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
2. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
3. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
4. Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten für Be­triebe, Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr,
5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen,
6. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Frei­zeitgestaltung zuzurechnen sind,
7. Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen,
8. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen und der Sportaus­übung,
9. umfassendes oder auf bestimmte Zeiten beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in be­stimmtenöffentlich zugänglichen Einrichtungen,
10. Untersagung von oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstal­tungen, Ansammlungen, Aufzügen, Versammlungen sowie religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften,
11. Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touris­tische Reisen,
12. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrich­tungen,
14. Schließung oder Beschränkung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Groß­handel,
15. Untersagung oder Beschränkung des Betretens oder des Besuchs von Einrich­tungen des Gesundheits- oder Sozialwesens,
16. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen oder Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Be­triebs oder
17. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Ver­anstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten einer Infektion mit dem Corona­virus SARS-CoV-2 mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbre­chen zu können.

(2) Die Anordnung der folgenden Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 ist nur zulässig, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erheblich ge­fährdet wäre:

1. Untersagung von Versammlungen oder Aufzügen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes und von religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften nach Absatz 1 Nummer 10,
2. Anordnung einer Ausgangsbeschränkung nach Absatz 1 Nummer 3, nach der das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zeiten oder zu be­stimmten Zwecken zulässig ist, und
3. Untersagung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen im Sinne von Absatz 1 Nummer 15, wie zum Beispiel Alten- oder Pflegeheimen, Einrich­tungen der Behindertenhilfe, Entbindungseinrichtungen oder Krankenhäu­sernfür enge Angehörige von dort behandelten, gepflegten oder betreuten Personen.

Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 Nummer 15 dürfen nicht zur vollständigen Isola­tion von einzelnen Personen oder Gruppen führen; ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss gewährleistet bleiben.

Anhand dieser langen Liste von Schutzmaßnahmen lässt sich schnell schlussfol­gern, dass diese Krise nicht nur den privaten Bereich der deutschen Bevölkerung durchdrungen hat, sondern auch Kultur, Bildung, Arbeit, Mobilität und Freizeit (vgl. Kirchler/Pitters/Kastlunger 2020, S. 13). Obwohl all diese Maßnahmen unser aller Leben sehr stark eingeschränkt haben, werden nur diejenigen von ihnen, die relevant für diese Abschlussarbeit sein werden, aufgegriffen und behandelt. Eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen, insbesondere für die Arbeit als SPFH, beinhal­tet die AHA-Regel. Sie stellt die vereinfachte Version der Hygieneregeln dar, die erstmalig von der WHO aufgestellt wurde. Um die Mehrheit der Bevölkerung mit diesem Konzept zu erreichen und dafür zu sensibilisieren, startete Deutschland eine große Plakataktion und teilte diese auf allen erdenklichen Plattformen. Ein Beispiel zeigt die nachfolgende Grafik von der deutschen Bundesregierung.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: AHA+A+L (vgl. Die Bundesregierung 2020)

Die Buchstaben stehen für: A bstand, H ygiene und A lltagsmaske. Diese Regel hat sich mittlerweile um zwei Buchstaben erweitert (wie in der Grafik sichtbar), näm­lich A wie Corona-Warn- A pp und L wie L üften. Übersetzt bedeutet dieses Hygie­nekonzept, einen physischen Mindestabstand von 1,5 Meter im öffentlichen Raum, regelmäßiges Händewaschen bzw. Hände desinfizieren und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Alltag zu gewährleisten. Ergänzt wird es durch die Corona-Warn-App, die das oberste Ziel hat, die Infektionskette zu erkennen und schließlich zu unterbrechen. App-Nutzer werden schnell informiert, wenn sie eine Begegnung mit Corona-positiv getesteten Personen hatten. Das regelmäßige Lüf­ten, insbesondere in Räumlichkeiten mit großem Publikumsverkehr, schließt das Konzept ab. Der deutsche Gesundheitsminister Jens Spahn kündigte zudem im Herbst 2020 an, dass es zusätzlich einen Antigen-Schnelltest geben werde, um zü­giger Erkrankungen festzustellen (vgl. Die Bundesregierung 2020). Durch „social distancing“ im öffentlichen sowie privaten Raum, definiert in § 28a Abs.1, Nr. 3, wurden die Einschränkungen des sozialen Lebens Realität und deutlich spürbar. Der persönliche Kontakt wurde über Wochen auf die eigene Familie bzw. den ei­genen Haushalt eingeschränkt (vgl. Klatt et al. 2020, S. 17). Schließlich kam es auch zu Ausgangsbeschränkungen im Zeitraum zwischen 22 bis 5 Uhr in Berlin. Diese Zeiten waren von Bundesland zu Bundesland etwas abweichend. Es durften lediglich diejenigen das Haus verlassen, die einen triftigen Grund dafür hatten, wie z.B. den Weg zur Arbeit, die medizinische Versorgung oder das Ausführen des Hundes. Diese Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen führten schlussendlich ebenso zu Schul- und Kitaschließungen und auch die Homeoffice-Pflicht wurde durch das IfSG verstärkt. Der Schulunterricht musste demzufolge durch Home- schooling4 ersetzt und folglich mit dem Homeoffice5 der Eltern zeitlich vereinbart werden (vgl. Die Bundesregierung 2021). Dies führte zu einer Überforderung auf allen Seiten und die beteiligten Personen wie Kinder und Jugendliche, Eltern, Leh­rer, Arbeitgeber etc. mussten sich erst einmal an diese Ausnahmesituation gewöh­nen. Zudem gab es keine Vorbereitungszeit für diesen Ausnahmezustand, was wie­derum den Druck bei allen enorm stiegen ließ (vgl. LpB BW 2021b). Es ist wichtig, dass die staatlichen Verordnungen (z.B. Hygienevorschriften oder Impfungen) ak­zeptiert und eingehalten werden, da sie essenziell für die Eindämmung des Virus sind. Damit die Bevölkerung überzeugt wird, bestimmte Verhaltensweisen während der Pandemie anzunehmen, kann es rationale oder emotionale Appelle gebrauchen (vgl. Taylor 2020, S. 116). Um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen, ist es demnach von Vorteil, ein starkes Wir-Gefühl untereinander zu schaffen. Dies fand seit Be­ginn der Krise auf verschiedenen Kanälen statt und die Krönung dieses Gefühls erreichte die deutsche Bevölkerung am 18.03.2020 durch die Bundeskanzlerin An­gela Merkel. In einer zwölf-minütigen Fernsehansprache verwendete sie in ihrer Rede 31-mal das kleine Wort „wir“ (vgl. Kirchler/Pitters/Kastlunger 2020, S. 17f.). Mit dieser Rede machte sie glaubhaft, wie wichtig es sei, die kommenden Schutz­maßnahmen einzuhalten. Dadurch wurde suggeriert, dass alle gleichermaßen be­troffen seien und an einem Strang ziehen sollen. Dies kann eine positive Einstellung bei jedermann hervorrufen, wodurch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass sich die Menschen regelkonform verhalten (vgl. Kirchler/Pitters/Kastlunger 2020, S. 19). Eine Pandemie dieses globalen Ausmaßes, einhergehend mit den gravierenden Schutzmaßnahmen und Einschränkungen, sind darüber hinaus für viele Menschen eine große Belastung für die Psyche. Sie trifft die Bevölkerung unerwartet und lässt sie auf keine gelernten Verhaltensmuster zurückgreifen, da die Situation für alle neu ist (vgl. Benoy 2021, S. 25). Nachfolgend werden die Auswirkungen der Pandemie auf den Einzelnen begutachtet. Insbesondere im Hinblick auf die SPFH ist dies ein maßgeblicher Punkt, der unbedingt in dieser Arbeit angeschnitten wer­den muss.

3.3 Auswirkungen durch das Coronavirus

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie waren und sind für alle Menschen welt­weitspürbar. Hier spielt Religion, Herkunft oder sozialer Status dieses Mal keine Rolle. Ob Erwachsene, Senioren, Kinder oder Jugendliche - bei jedem war der Ein­fluss in den verschiedenen Lebensbereichen wie Freizeit, Schule oder Arbeit deut­lich zu spüren bzw. in allen Bereichen eingeschränkt und stellte somit die Bevölke­rung vor große Herausforderungen (vgl. Nakao et al. 2021, S. 24f.). Teilweise wurde die Pandemie für einen Teil der Bevölkerung als ein traumatisches Ereignis angesehen, welche demzufolge ihre Spuren unverkennbar hinterlassen hat (vgl. Barwinski 2020, S. 97f). Im Nachfolgenden werden die psychosozialen und ge­samtgesellschaftlichen Auswirkungen beschrieben. Diese sind essenziell, um die Folgen und Konsequenzen für die Arbeit der Sozialpädagogischen Familienhilfe nachvollziehen zu können, die im nachstehenden Kapitel behandelt werden.

3.3.1 Psychosoziale Auswirkungen

Zu Beginn der Pandemie war der Wissensstand über das neuartige Virus noch zu dürftig und unerforscht. Es gab zu diesem Zeitpunkt noch keine wissenschaftlichen Studien, aus denen fundierte Ergebnisse hervorgingen. Dies wäre eine wichtige Grundlage für die Politik gewesen, um nachvollziehbare Entscheidungen für die deutsche Bevölkerung treffen zu können. Somit mussten politische Entscheidungen teilweise aus Ahnungslosigkeit und Unsicherheit getroffen werden. Immer wieder wurden diese durch die Regierung, der Situation geschuldet, angepasst (vgl. Kirch- ler/Pitters/Kastlunger 2020, S. 3). Das Halbwissen über das Unbekannte löste ein Gefühl der Angst und Unsicherheit bei den Menschen aus und führte zu unreflek­tierten Handlungen. Ein Beispiel dafür konnte vor allem zu Beginn der Pandemie durch Panikkäufe in Lebensmittel- und Drogeriegeschäften beobachtet werden (vgl. Kirchler/Pitters/Kastlunger 2020, S. 7f.). Die Reaktionen von Menschen kön­nen stark voneinander abweichen, wenn sie von einer pandemischen Infektion bedroht sind. Dennoch ist es von Vorteil, die Komplexität der Reaktionen zu be­rücksichtigen, um die Psychologie von Pandemien zu verstehen (vgl. Taylor 2020, S. 24).

Ob es zu einer Ansteckung mit dem Virus kommt und wie stark der persönliche Krankheitsverlauf sein wird, schafft Unsicherheit bei der Bevölkerung. Dieses Ge­fühl kann im Laufe des Prozesses stärker zu- oder abnehmen und durch den wel­lenförmigen Verlauf der Pandemie gefördert werden (vgl. Taylor 2020, S. 28). Auch die Folgeerscheinungen daraus, wie z.B. der Verlust eines geliebten Men­schen, des Arbeitsplatzes oder die Isolation von Familie und Freunden, sollten an dieser Stelle nicht außer Acht gelassen werden, wenn es um den Umgang mit Pan­demien geht. Viele Menschen erleben in einer solchen Notsituation eine Ver­schlechterung ihrer schon bestehenden psychischen Probleme. Depressionen, Angststörungen sowie die verschiedensten Persönlichkeitsstörungen können als psychische Erkrankungen aufgezählt werden. Demnach sind nicht nur Risikopati­enten mit körperlichen Erkrankungen gefährdet, sondern auch Menschen mit psy­chischen Beschwerden haben unter der Pandemie zu leiden. Es ist demnach wichtig, sich mit den psychologischen Faktoren zu beschäftigen, um ein Verständnis für die Behandlung von potenziell fehlangepassten Abwehrreaktionen zu entwickeln. Re­aktionen wie beispielsweise Fremdenhass und Stigmatisierung nehmen zu Krisen­zeiten stets zu (vgl. Taylor 2020, S. 16). Der Mensch ist ein soziales Wesen und kann sich zu Zeiten einer Pandemie an die Bedrohung anpassen, um weniger ängst­lich zu sein und sich den enormen Auswirkungen und Folgen zu entziehen. Zur gleichen Zeit kann es auch Fälle mit schwerwiegenden psychologischen Auswir­kungen geben (vgl. Keupp 2016, S. 8; vgl. Taylor 2020, S. 53). Ob und wie stark sich psychische Belastungen ausprägen, hängt von der Resilienz der jeweiligen Per­son ab.

Der Begriff der Resilienz beschreibt das Phänomen, mit schwierigen Lebenssitua­tionen umgehen zu können und sich trotz der ausgeprägten Belastung gut und ge­sund zu entwickeln. Die Herausforderungen einer anstehenden Krise zu bewältigen ohne anhaltende Beeinträchtigungen davon zu tragen, ist das oberste Ziel der Resi- lienz. In der Wissenschaft wird Resilienz auch als psychische Widerstandsfähigkeit beschrieben. Diese Eigenschaft ist jedoch bei allen Menschen unterschiedlich aus­geprägt und somit werden Krisen auch verschieden wahrgenommen und bewältigt (vgl. Buddeberg 2004, S. 168). Ein Großteil der Bevölkerung ist widerstandsfähig gegenüber widrigen Lebensumständen, dennoch reagieren viele Menschen in Ext­remen. Diese Extreme können sich in zwei gegensätzliche Richtungen äußern. Auf der einen Seite durch intensive Angst und auf der anderen Seite durch das Leugnen der Gefahr. Ängstliche Personen probieren alles erdenklich Mögliche, um sich selbst vor einer pandemischen Infektion zu schützen (vgl. Taylor 2020, S. 49ff.). Dies kann am besten gelingen, wenn persönliche Kontakte eingeschränkt werden und alles an Dingen, die mit der Krankheit in Verbindung stehen (vgl. Taylor 2020, S. 51f.). Oft wird Angst mit Humor überspielt, was ein normaler Abwehrmechanis­mus des Menschen ist und als gesunder Umgang mit Extremsituationen gilt. Diese und andere Bewältigungsstrategien sind wichtig, um die Störung von routinierten Tagesabläufen zu meistern (vgl. Kirchler/Pitters/Kastlunger 2020, S. 9).

Menschen, die der Pandemie mit Gleichgültigkeit begegnen, unterschätzen oft die akute Lage und bringen somit sich und andere in Gefahr sich anzustecken. Wenn die Ansteckung erst einmal erfolgt ist, kann es, je nach Krankheitsverlauf, zu schweren Schuldzuweisungen durch andere kommen. Diese Schuldzuweisung kann wiederum zu starken psychischen Belastungen führen (vgl. Taylor 2020, S. 53). Jeder Einzelne trägt große Verantwortung gegenüber sich selbst sowie der Ge­sellschaft und dennoch ist es wichtig, dass die Menschen nicht gleichermaßen von der Krise betroffen sind. Ökonomische und psychosoziale Folgen müssen stets hin­sichtlich der sozialen Zugehörigkeit differenziert betrachtet werden (vgl. Geier 2020, S. 30). Die Corona-Krise ist nicht nur die Ursache für viele psychische Be­lastungen, sondern spiegelt auch bereits vorhandene Probleme mehr als zuvor wider und macht sie sichtbarer für die Bevölkerung (vgl. Lutz 2021, S. 20). Die Zahl an infizierten Menschen ist nach wie vor steigend, die Belastung von Personen in „sys- temrelevanten“6 Berufen hoch und auch die Anzahl Hinterbliebener und Menschen, die von wirtschaftlichen Auswirkungen bedroht sind, ist nicht gering. Somit können wir davon ausgehen, dass viele Menschen auch in Zukunft akut bzw. mittelfristig von psychischen Beeinträchtigungen betroffen sein werden (vgl. Schedlich 2020, S. 22).

3.3.2 Gesamtgesellschaftliche Auswirkungen

Je länger eine Pandemie andauert, desto größer können die im vorigen Kapitel be­schriebenen psychischen Belastungen werden, die sich wiederum auf das Leben der gesamten Gesellschaft auswirken können. Die Dauer einer Pandemie kann nicht vorhergesagt werden, weil dies von unterschiedlichen Faktoren abhängig ist, wie z.B. benötigter Impfstoff oder Medikamente. In dieser Masterarbeit steht aus­schließlich die erste Phase der Pandemie im Fokus, in der auch noch nicht absehbar war, wann ein Impfstoff der Bevölkerung zur Verfügung stehen wird. Solange kein wirksamer Impfstoff vorhanden war, mussten auf andere Präventionsmaßnahmen zurückgegriffen werden. Diese Maßnahmen benötigen eine gründliche Vorabpla­nung, um die Ausbreitung des Virus zu verzögern und werden im darauffolgenden Kapitel näher erläutert. Ein Nationaler Pandemieplan wurde für Deutschland ent­wickelt und dient als Grundlage zur Vorbereitung für die Pandemiepläne der ein­zelnenBundesländer. Dieser wird regelmäßig aktualisiert und angepasst (vgl. RKI 2016). Massive Veränderungen im Leben jedes einzelnen deutschen Bürgers sind die Folge. Dadurch wird sichtbar, dass nicht nur die Naturwissenschaft vor großen Herausforderungen gestellt wird, sondern auch alle anderen Bereiche der Gesell­schaft (vgl. WZB).

Zu Beginn der Krise gab es in den Medien kaum Platz mehr für andere Themen - das Virus dominierte unsere Gedanken sowie Gespräche und machte es damit noch bedrohlicher. Alle Gesellschaftsbereiche traf diese Pandemie unvorbereitet. An­fänglich machte sich die Unsicherheit breit, über welche Kanäle eine seriöse Medi­enberichterstattung erfolgte, um die Lage besser einschätzen zu können. Der Aus­tausch mit anderen war zu dieser Zeit deshalb unabdingbar (vgl. Kirchler/Pit- ters/Kastlunger 2020, S. 10). In den ersten Wochen und Monaten nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat sich ein starker gesellschaftlicher Zusammenhalt in Deutschland gezeigt. Solidarität und Rücksichtnahme wurden in dieser Zeit groß­geschrieben und Hilfsorganisationen formatieren sich. Andererseits machten sich zur selben Zeit soziale Unterschiede erkennbar und dies vor allem durch die ver­schiedenen notwendigen Schutzmaßnahmen (vgl. LpB BW 2021a). Politische Ent­scheidungen zur Eindämmung von Corona, die radikale Umbrüche in den Alltag der Deutschen gebracht haben, waren vor allem durch „social distancing“ seit Mitte März 2020 (bis hin zum Lockdown) geprägt (vgl. Klatt et al. 2020, S. 6). Die soziale Distanzierung hat nicht nur zu Einschränkungen der Mobilität im Alltag und bei Reisen geführt, sondern besonders die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unter­brochen (vgl. Klatt et al. 2020, S. 18). Insbesondere Bevölkerungsgruppen, deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bereits vor der Pandemie beeinträchtigt war, sind im Wesentlichen betroffen. Dies kann sich auf Menschen jeder Altersgruppe beziehen, die außerstande sind, ihr soziales Leben weiterhin aufrechtzuerhalten. Besonders oft vertreten werden diese Gruppen durch ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit niedrigem Bildungsniveau bzw. ei­nem geringen ökonomischen Status. Darüber hinaus trifft es viele Personen, die alleinlebend sind oder auch alleinerziehend (vgl. LpB BW 2021a).

Soziales Sterben geht oft einher mit Einsamkeit und meint hier die Diskrepanz zwi­schentatsächlichen und gewünschten sozialen Beziehungen (vgl. Tillmann 2021, S. 30f.). Das Thema Einsamkeit wird in einer Leistungsgesellschaft, wie in einer in der wir leben, oft übergangen und vor allem nach wie vor tabuisiert. Es wird oft als Makel angesehen und als ein Zeichen für persönliches Versagen wahrgenommen. Doch Einsamkeit betraf schon weit vor der Corona-Krise unsere Gesellschaft, was sich anhand von Zahlen noch einmal verdeutlichen lässt. Die Auswertungsergeb­nisse des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP)7 von 2017 zeigen, dass sich jeder zehnte Deutsche einsam fühlt. Auch die sozialen Veränderungen wie z.B. Schei­dungen, Trennungen, Wandel der Altersstrukturen u.v.m. haben einen großen An­teil an den hohen Zahlen. Doch auch zu viel Nähe kann seine Schattenseiten in Pandemiezeiten haben. Es kann einengend wirken und für viel Konfliktpotenzial in Partnerschaften und Familien sorgen. Dies kann Extremsituationen auslösen, die schlimmstenfalls in Gewalt und Missbrauch enden (vgl. Beck 2020, S. 57ff.). Die Pandemie wird somit auch im Familienalltag deutlich zur persönlichen Herausfor­derung.Gemäß der Corona-Chronik (vgl. Holz/Richter-Kornweitz 2021, S. 108f.) beschreiben Eltern die Kindesentwicklung, die Kita- und Schulschließungen, die Unvereinbarkeit von Betreuung und Berufstätigkeit, sowie die Auswirkungen der Kontaktbeschränkungen im privaten Umfeld als äußerst kritisch. Unberechtigt sind diese Sorgen nicht, denn all das sind Faktoren, mit denen die deutsche Gesellschaft zu kämpfen hat. Durch Kita- und Schulschließungen, das Arbeiten der Eltern im Homeoffice und Einschränkungen der Freizeitaktivitäten leiden vor allem Kinder und Jugendliche unter der Situation. Die Auswirkungen sind vielseitig und können zu einer zusätzlichen Belastung werden, wenn Familien von Armut bedroht sind bzw. sich in einer prekären Lebenslage befinden. Der sozioökonomische Status be­stimmt teilweise den Belastungsgrad von Familien entscheidend. Auch an dieser Stelle ist wieder anzumerken, dass die Corona-Krise jede Familie beeinflusst, wenn auch nicht gleichermaßen. Einige Familien konnten durch Ressourcen wie z.B. den Besitz eines eigenen Gartens, eines eigenen Arbeitszimmers oder bei Kindern eines eigenen Zimmers die Situation erst einmal als angenehm und positiv empfinden (vgl. Holz/Richter-Kornweitz 2021, S. 108f.). Dennoch ist auch hier festzustellen, dass die Thematik der Einsamkeit ebenso bei jungen Menschen von hoher Relevanz ist in Zeiten von Corona und diese mit einer starken Verschlechterung der Lebens­qualität einhergeht. Es mangelt an Möglichkeiten, sich im öffentlichen Raum mit Gleichaltrigen treffen und auszutauschen zu können. Digitale Medien können nach wie vor persönliche Begegnungen nicht gleichermaßen ersetzen. Auch Bildungsin­stitutionen mussten sich an die Situation anpassen und standen vor großen Heraus­forderungen (durch Umstellung von Digitalisierung), die dabei insbesondere Kin­der und Jugendliche betrafen. Das Lehren und Lernen auf Distanz ist aufgrund von unterschiedlichen Faktoren nicht allen geglückt und setzte ein gutes Selbststudium sowie starke Nerven voraus. Dies schürte Unsicherheiten und Zukunftsängste bei jungen Menschen und ließ viele Fragen offen (vgl. Nakao et al. 2021, S. 17f.). Vor allem Mütter haben in Zeiten des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 das Home­schooling sowie die Kinderbetreuung übernommen, welche sie an ihre persönlichen Grenzen stoßen ließen. Sie sahen sich oft in der doppelten Verantwortung, Kind und Job unter einen Hut zu bekommen. Besonders gravierend war diese Doppelbe­lastungfür Alleinerziehende. Daher standen viele Familien unter Druck, ausgelöst durch berufliche Sorgen sowie Existenzängste (vgl. Holz/Richter-Kornweitz 2021, S. 108; vgl. LpB BW 2021a). Bei den beruflichen Sorgen handelt es sich um ge­sellschaftliche Auswirkungen, die uns noch längerfristig beschäftigen werden, im Besonderen einschneidende Veränderungen wie der Verlust von Arbeitsplätzen (vgl. Klatt et al. 2020, S. 6). Einerseits stellt dies ein individuelles Problem dar, andererseits ist die hohe Arbeitslosigkeit immer eine Gefahr für die politische und soziale Stabilität eines Landes. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ein Mensch während der Krise seinen Job verliert bzw. Sorge haben muss, den Arbeitsplatz während der Krise zu verlieren. Diese Ungewissheit hat viele negative Folgen auf das geistige Wohlbefinden des Individuums, vor allem löst es Hoffnungslosigkeit und Perspektivlosigkeit aus (vgl. Vlasak/Barth 2020, S. 189ff.). Ein weiteres großes gesamtgesellschaftliches Problem stellen die Corona-Leugner dar. Oft handelt es sich hierbei um Personen, die Anhänger von Verschwörungstheorien sind. Diese gab es in der Gesellschaft seit eh und je. Sie entstehen meistens in Zeiten der Unsi­cherheit.Krankheitsausbrüche sind oft Gegenstand von solchen Verschwörungs­theorien (vgl. Taylor 2020, S. 95ff.). Diese Art von Widerstand kann sehr gefährlich werden, insbesondere dann, wenn dadurch Gewaltbereitschaft und rechtspopulisti­sche Einstellungen größer werden (vgl. Hafeneger 2021, S.27). Ein gutes Beispiel für dieses Phänomen stellen in Deutschland die zahlreichen Demonstrationen dar. Viele Menschen demonstrierten gegen sämtliche Schutzmaßnahmen, die zur Ein­dämmung des Virus verhelfen sollen. Auch die Tatsache, dass in Krankenhäusern die Patientenzahlen mit schweren Krankheitsverläufen zu dieser Zeit erheblich zu­genommen haben und das medizinische Personal demzufolge an ihre Grenzen kam, hielt Corona-Leugner nicht von Demonstrationen ab, da für diese Menschen Corona nicht existiert (vgl. Kirchler/Pitters/Kastlunger 2020, S. 3). Etliche Gewalt­taten, vor allem gegen Polizisten, waren die Folge. Die deutsche Politik war sich dennoch von Anfang an schnell einig, dass es Maßnahmen zur Eindämmung des Virus geben müsse. Nur auf diese Weise kann die Gesundheit der Bevölkerung oberstes Ziel bleiben, auch wenn auf Kosten der Wirtschaft (vgl. Kirchler/Pit- ters/Kastlunger 2020, S. 4).

[...]


1 Bestand zum 31.12.2019 und im Laufe des Jahres 2019 beendete Hilfen für junge Menschen bis unter 27 Jahren.

2 § 7 Abs. 1 Ziffer 5 SGB VIII: „Personensorgeberechtigter, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht“.

3 Ist eine Abkürzung aus dem Englischen: Corona Virus Disease 2019. Covid-19 ist eine grippe­ähnliche Erkrankung mit folgenden Symptomen: Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust.

4 Homeschooling ist das digitale Unterrichten von Schülern Zuhause.

5 Homeoffice ist eine flexible Arbeitsform, bei der die Beschäftigten ihre Arbeit vollumfänglich oder teilweise aus dem privaten Umfeld heraus ausführen .

6 Systemrelevante Berufe oder auch Unternehmen sind so definiert, dass sie für die Daseinsvor­sorge oder zur Bekämpfung der Pandemie durch das Coronavirus SARS-CoV-2 wichtig sind. Wel­che Berufe als systemrelevant gelten, entscheiden final die Bundesländer. Je nach Land können die Listen ein bisschen unterschiedlich gestaltet werden.

7 Das Sozio-ökonomische Panel (SOEP) ist eine der größten und am längsten laufenden multidis­ziplinären Panelstudien weltweit, für die derzeit jährlich etwa 30.000 Menschen in 15.000 Haus­halten befragt werden.

Final del extracto de 105 páginas

Detalles

Título
Zwischen Lockdown und Wirklichkeit. Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Arbeit von sozialpädagogischen Familienhilfen aus?
Universidad
Protestant University of Applied Sciences Berlin
Calificación
1,0
Autor
Año
2021
Páginas
105
No. de catálogo
V1156584
ISBN (Ebook)
9783346551436
ISBN (Libro)
9783346551443
Idioma
Alemán
Palabras clave
zwischen, lockdown, wirklichkeit, corona-pandemie, arbeit, familienhilfen
Citar trabajo
Ita Räpke (Autor), 2021, Zwischen Lockdown und Wirklichkeit. Wie wirkt sich die Corona-Pandemie auf die Arbeit von sozialpädagogischen Familienhilfen aus?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1156584

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