CSR-Maßnahmen in globalen Lieferketten. Die ethische Verantwortung deutscher Unternehmen


Masterarbeit, 2021

90 Seiten, Note: 1,3

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 CSR Maßnahmen in globalen Lieferketten
2.1 Entwicklung und Definition des Begriffs CSR...
2.2 Die Rolle von CSR in globalen Lieferketten
2.3 Überblick der Richtlinien und gesetzlichen Regelungen

3 Moral Distancing - Ein neues Lieferkettengesetz für mehr Verantwortung
3.1 Entstehung und Inhalte des Lieferkettengesetzesl
3.2 Die Initiative Lieferkettengesetz - wer steckt dahinter?
3.3 Probleme in der Lieferkette am Beispiel der Lebensmittelbranche
3.4 Reaktionen aus Politik und Wirtschaft

4 Wie weit reicht die Verantwortung von Unternehmen?
4.1 Der Ursprung ethischer Verantwortung von Unternehmen
4.2 Unternehmen als moralische Akteure
4.3 Verschiedene Ansätze unternehmensethischer Argumentation
4.3.1 Im Spannungsfeld von Ökonomie und Ethik: Darstellung der ethischen Ansätze
4.3.2 Vergleich der ethischen Ansätze
4.3.3 Rückschlüsse auf die Reichweite ethischer Verantwortung
4.4 Die Rahmenbedingung als Orientierung für Unternehmen
4.4.1 Ethische und rechtliche Überlegungen zu den Richtlinien
4.4.2 Unternehmerische und politische Verantwortung zur Einhaltung der Menschenrechte
4.4.3 Die globale (Un-)Gerechtigkeit
4.5 KritischeBetrachtung der Reichweite unternehmerischer Verantwortung
4.5.1 Globale Herausforderungen
4.5.2 Konsequenzen für ein Lieferketten­gesetz

5 Das Verhältnis von Profit und Moral
5.1 Sind wirtschaftlicher Gewinn und ethisches Verhalten miteinander vereinbar?
5.2 Der Shared Value Ansatz zum Aufbau einer nachhaltigen Wettbewerbsstrategie
5.3 Umsetzung von CSR Maßnahmen in der Praxis bei der Rewe Group

6 Fazit und Ausblick
6.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
6.2 Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Das Spannungsfeld von Ethik und Ökonomie

Abbildung 2: Nutzen nachhaltiger gemeinsamer Wertschöpfung (Beispiele)

Abbildung 3: Palmöl-Lieferkette Modell 2 „Segregation”

1 Einleitung

Dass Unternehmen in der heutigen Zeit Verantwortung über den ökonomischen Aspekt hinaus übernehmen müssen, wird kaum in Frage gestellt. Gesellschaftliche und ökologi­sche Aspekte gewinnen vor dem Hintergrund des Klimawandels und verschiedener Skandale entlang der Lieferkette immer mehr an Bedeutung und werden von der Gesell­schaft sowie der Politik eingefordert.1 Da Unternehmen die Akzeptanz von den Stake- holdern für beispielsweise den Umgang mit (knappen) Ressourcen und das Bereitstellen von Produkten benötigen, müssen sie sich an gewisse Regeln halten. Diese sind nicht immer vom Gesetz vorgeschrieben, sondern ergeben sich auch aus der gesellschaftli­chen und ethischen Verantwortung von Unternehmen, die sie gegenüber ihren Stake- holdern zu erfüllen haben.2 Besonders in der Corona Krise wurden viele Missstände in deutschen Unternehmen ans Licht gebracht. Aufträge wurden aufgrund der Pandemie einfach storniert oder nicht bezahlt. Dies bleibt dann an den Zulieferunternehmen hän­gen und wird auf den Schultern der ärmeren Länder ausgetragen. Die Unternehmen for­dern auf der einen Seite Fördergelder vom Staat, bürden aber Unternehmen in Drittstaa­ten, die noch schlimmer von der Krise betroffen sind, weitere Lasten auf.3 Seit 2016, als der Nationale Aktionsplan (NAP) von der Bundesregierung verabschiedet wurde, sind Unternehmen dazu verpflichtet, mehr Verantwortung in ihren Lieferketten zu überneh­men. Hier sollte zunächst auf freiwillige Maßnahmen gesetzt werden, die jährlich kon­trolliert werden. Ziel war es, dass in den Jahren 2018 bis 2020 mindestens 50 Prozent der Unternehmen eine Verbesserung erzielen und sich für bessere Arbeitsbedingungen, Einhaltung der Menschenrechte und weniger Umweltschäden einsetzen. 2020 waren es jedoch nur 13-17 Prozent der 455 teilnehmenden Unternehmen, die die Vorgaben er­füllten. Auch im vorherigen Jahr lag die Umsetzung lediglich bei 17-19 Prozent. Daher hat die Regierung 2019 einen ersten Entwurf eines Gesetzes dargelegt, um die Unter­nehmen durch rechtliche Rahmenbedingungen verstärkt in die Verantwortung zu zie­hen.4 Dieses Lieferkettengesetz trifft sowohl von Seiten der Wirtschaft als auch der Po­litik teilweise auf großen Widerstand. Die Bedingungen in Zulieferbetrieben würden außerhalb der Zuständigkeit liegen, wenn man sich hier einmische und die Regeln ver­schärfe, würde der Profit der Unternehmen sinken und eine Produktion wäre nicht wirt­schaftlich, so die Argumentation.5 Die Unternehmen, die sichjahrzehntelang nur mit der Gewinnerzielung auseinandergesetzt haben, stehen nun vor einem unübersichtlichen Berg aus Richtlinien und Normen und sind angesichts der Komplexität und der globalen Vernetzung ihrer Lieferketten überfordert. Durch die Corona Krise wurde die Einfüh­rung eines Gesetzes nun verschoben, um Unternehmen nicht noch mehr aufzubürden. Indessen hat sich eine Initiative aus verschiedenen nicht-staatlichen Institutionen und Unternehmen, die bereits auf nachhaltige Wertschöpfungsketten setzen, gegründet, um auf die unmoralischen Arbeitsbedingungen in Zulieferunternehmen und Ländern der Dritten Welt aufmerksam zu machen. Sie fordern ein Lieferkettengesetz für Deutsch­land, dass Unternehmen sanktioniert, wenn diese gewisse Standards nicht einhalten.6

In dieser Arbeit wird diskutiert, was für die Einführung eines nationalen Lieferkettenge­setzes spricht. Im Zuge dessen soll die Frage beantwortet werden, wie weit die Verant­wortung von Unternehmen reicht. Daher stehen die ethischen Aspekte von Verantwor­tung und ihrer Reichweite in dieser Arbeit im Vordergrund. Zudem stellen sich viele Unternehmen die Frage, wie eine Übernahme von Verantwortung aussehen kann. Über­steigt es nicht den Zuständigkeitsbereich der Unternehmen, wenn sie sich in die Ar­beitsstandards anderer Staaten einmischen und wäre es nicht die Aufgabe der Politik, hier klare Regeln und Gesetze vorzugeben?7 Zudem wird im Kontext der Globalisierung diskutiert, ob die Menschenrechte eine universelle, ganzheitliche Gesetzesgrundlage darstellen können.

In Kapitel 2 sollen zunächst die Entwicklung des Themas Corporate Social Responsibi­lity (CSR) sowie die Umsetzung der ethischen Verantwortung in Lieferketten dargestellt werden. Es wird besonders auf die Lebensmittelindustrie eingegangen, um die Auswir­kungen (Chancen und Risiken) der CSR Maßnahmen in der Wertschöpfungskette bei­spielhaft aufzuzeigen. Zudem wird ein Überblick über die wichtigsten Gesetze und CSR Normen gegeben.

Darauf aufbauend wird in Kapitel 3 erläutert, wie der aktuelle Stand des Gesetzesent­wurfs für ein Lieferkettengesetz aussieht, wer hinter der Initiative Lieferkettengesetz steckt und was gefordert wird. Die derzeitigen Probleme, die durch zu niedrige Stan­dards entstehen, werden anhand des Palmölanbaus in Südamerika beschrieben. An­schließend wird das Gesetz aus dem Blickwinkel der Wirtschaft und der Politik betrach­tet.

Da die Meinungen zu einer gesetzlichen Verankerung der Verantwortung von Unter­nehmen gespalten sind, sollen in Kapitel 4 zwei wesentliche untemehmensethische Fra­gen betrachtet werden: Zum einen soll geklärt werden, ob Unternehmen geeignet sind, als Träger von moralischer Verantwortung zu gelten. Zum anderen soll bestimmt wer­den, wofür Unternehmen Verantwortung übernehmen sollen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die moralischen sowie rechtlichen Pflichten eingegangen. Einleitend wird der Verantwortungsbegriff an sich betrachtet. Daran anschließend soll begründet wer­den, warum Unternehmen eine moralische Pflicht gegenüber der Gesellschaft und Um­welt haben. Dahingehend wird dem Unternehmen die Rolle als moralischer Akteur zu­geschrieben, wonach Unternehmen ihr Recht auf das Nutzen von Ressourcen damit be­gründen, dass sie einen Mehrwert für die Gesellschaft schaffen. Außerdem soll anhand verschiedener unternehmensethischer Ansätze das Spannungsfeld von Ökonomie und Ethik erklärt werden. Anhand des diskursethischen Ansatzes von Steinmann/Löhr sowie der integrativen Wirtschaftsethik von Ulrich wird aufgezeigt, dass Unternehmen eine Legitimation brauchen, die über den wirtschaftlichen Gewinn hinaus geht.8 Im Gegen­satz dazu steht die Moralökonomie von Homann sowie der governanceethische Ansatz von Wieland, welche die Ethik der Ökonomie unterordnen. Aus der Betrachtung der Ansätze werden anschließend Rückschlüsse auf die Reichweite der Verantwortung von Unternehmen gezogen.

Da in den unternehmensethischen Ansätzen die Rahmenordnung eine entscheidende Rolle spielt, werden anschließend die rechtlichen Normen aus ethischer Perspektive betrachtet. Gesetzliche Vorschriften greifen oft zu kurz, haben eine hohe zeitliche An­passungsspanne oder werden nicht beachtet. Ethisches Handeln bleibt dabei auf der Strecke und wird von (über-)staatlichen Instanzen zu wenig eingefordert. Durch die Globalisierung ergibt sich zudem das Problem, dass das nationalstaatliche Recht im internationalen Kontext schnell an seine Grenzen stößt. Es fehlt an einer globalen Rah­menordnung. Der Fokus wird hier auf die Menschenrechte gelegt, da diese als internati­onale Grundlage gelten. Allerdings kann eine Universalität durchaus angezweifelt wer­den, was eine globale Verantwortungsperspektive schwierig macht.9 Im Abschluss des Kapitels wird ein zusammenfassendes Fazit über die globalen Herausforderungen und die Bedeutung für ein Lieferkettengesetz gezogen.

Im Anschluss wird darauf eingegangen, dass moralisches Handeln oft mit Wettbe­werbsnachteilen assoziiert wird. Es soll gezeigt werden, dass durch eine strategische Implementierung der gesellschaftlichen Verantwortung im Unternehmen Wettbewerbs­vorteile erzielt werden können, wenn die Maßnahmen richtig umgesetzt werden. Zu dieser Annahme gibt es einige neue Ansätze, in denen das Gewinnstreben von Unter­nehmen und das moralische Handeln gemeinsam betrachtet werden. Ein wissenschaftli­ches Konzept ist der Shared Value Ansatz von Porter und Kramer, der nachhaltiges und ökonomisches Handeln vereint und Unternehmen einen Ansatz aufzeigt, ihren Aktivitä­ten einen größeren Mehrwert zu geben und dabei soziale und ökologische Standards einzuhalten. Sie argumentieren, dass CSR Maßnahmen Unternehmen nicht schlechter stellen und ein strategischer Einsatz zu einem stabileren und langlebigen Geschäftsmo­dell führt.10 Abschließend wird anhand der Rewe Group eine Lieferkette beispielhaft dargestellt, um zu veranschaulichen, wie hoch die Komplexität der Wertschöpfungsket­te eines einzigen Produktes ist. Rewe setzt sich bereits seit einigen Jahren für die Nach­haltigkeit seiner Eigenmarken ein. Trotzdem gibt es gerade im Lebensmittelbereich ei­nige problematische Felder, für die noch keine optimalen Lösungen gefunden werden konnten.11

Zum Schluss werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst. Außerdem wird ein Ausblick darüber gegeben, welche Folgen die Einführung eines nationalen Lieferket­tengesetzes auf die Wirtschaft und Gesellschaft haben wird.

2 CSR Maßnahmen in globalen Lieferketten

In diesem Kapitel wird näher auf den Ursprung und verschiedene Ansätze von CSR eingegangen. Anschließend wird die Entwicklung der Definition von CSR dargestellt, die sich im Laufe der Zeit an die globalen Herausforderungen angepasst hat.12 Auf Grundlage der Ansätze wird die Umsetzung von CSR Maßnahmen in der Wertschöp­fungskette von Unternehmen näher betrachtet. Anschließend folgt ein Überblick der internationalen Gesetze und Richtlinien, die relevant für die unternehmerische Verant­wortung in globalen Wertschöpfungsketten sind.

2.1 Entwicklung und Definition des Begriffs CSR

Das Thema CSR hat seinen Ursprung in Amerika, wo es in den 1950er Jahren in der Publikation „Social Responsibilities of the Businessman“ von Howard R. Bowen erst­mals aufgegriffen wurde.13 In den 70er Jahren rückte die unternehmerische Verantwor­tung und das Bewusstsein für die Gefahren einer globalisierten Welt immer weiter in den Fokus der Gesellschaft und Politik. Einer der wichtigsten und bekanntesten CSR Ansätze, der in dieser Zeit entstand, stammt von Archie B. Carroll. Er entwickelte in den 1980er Jahren eine Typisierung unternehmerischer Verantwortung in Form einer Pyramide mit vier Prinzipien. Als Basis dient die wirtschaftliche Verantwortung (eco­nomic responsibility), die im Rahmen des geltenden Rechts (legal responsibility), der ethischen Verantwortung (ethical responsibility) sowie sozial und philanthropisch (discretionary responsibility) zu erfüllen ist.14

Milton Friedman sieht in seinem Shareholder Ansatz im Gegensatz zu Carroll eine Be­schränkung auf die ökonomische Verantwortung von Unternehmen. Diese sind seiner Ansicht nach in ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft darauf beschränkt, Güter oder Dienstleistungen zu produzieren und profitabel zu wirtschaften. Begründet wird dies damit, dass sowohl Shareholder als auch Kunden negativ von solchen Aktivi­täten betroffen wären. Friedman geht davon aus, dass Unternehmen nicht gegen ihre eigenen Interessen (Gewinnmaximierung) handeln. Außerdem sieht er die Erfüllung sozialer Belange als Aufgabe des Staates und nicht der Unternehmen an.15

R. Edward Freeman erweiterte diese Perspektive zum Stakeholder Ansatz, welcher ne­ben den Shareholdern auch eine Verantwortung gegenüber den anderen (internen und externen) Interessensgruppen berücksichtigt.16 Durch die Ausrichtung auf sowohl öko­nomische als auch nicht-ökonomische Ziele kann die Legitimation des Handelns durch die Stakeholder-Gruppen gesichert und so ein langfristiger Erfolg erzielt werden.17

John Elkington setzt mit seinem Konzept der Triple Bottom Line (People, Planet, Profit) einen Rahmen für die Verantwortung auf soziale, ökonomische und ökologische Fakto­ren. People steht für die Beziehung zu den Stakeholdem, Planet umfasst die Verantwor­tung für die Umwelt und Profit bezieht sich auf die Gesinnung der Gewinnerwirtschaf­tung.18 Diese Systematisierung der Themenbereiche hat den Weg für eine weitere Aus­differenzierung für die internationale Nachhaltigkeits- und CSR Diskussion geebnet.19 In diesem Zusammenhang orientiert sich die CSR Diskussion seit den 1980er-Jahren an Leitbegriffen wie Nachhaltigkeit im Sinne des Brundtlandberichts20 sowie Corporate Citizenship oder Corporate Governance, auf die hier aber nicht weiter eingegangen wird.21

In Europa rückte das Konzept CSR erst später in den Fokus der Aufmerksamkeit. 2001 erschien das Grünbuch der Europäischen Union, in dem diese sich erstmals mit dem Thema auseinandersetzte und eine Definition für CSR aufstellte. CSR wird definiert als „ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihrer Untemehmenstätigkeit und in ihre Wechselbezie­hung mit den Stakeholdern zu integrieren.“22 In dieser Definition steht vor allem die freiwillige Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung im Vordergrund. Doch gerade in der aktuellen Zeit wird oft mehr Transparenz seitens der Unternehmen und eine gesetzliche Regulierung von CSR gefordert, da sich nicht genügend Unternehmen freiwillig engagieren und ihre Verantwortung wahrnehmen. Es steht also nicht mehr zur Debatte, ob Unternehmen Verantwortung übernehmen sollen, sondern wie diese auszu­sehen hat und durchzuführen ist.23 Im Rahmen der Strategie Europa 2020 passte die EU- Kommission das Verständnis von CSR daher an, wonach CSR als „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“24 verstanden wird. Compliance stellt das Minimum unternehmerischer Verantwortung dar. Darüber hinaus sollen Unternehmen „soziale, ökologische, ethische, Menschenrechts- und Verbrau­cherbelange“25 in ihre Strategie integrieren und sich dazu verpflichten, allgemeingülti­gen Standards wie die Richtlinien des Global Compact oder die OECD Leitsätze bei der Entwicklung ihrer CSR Strategie einzuhalten.26 Die Tatsache, dass es große Differenzen in der nationalen Gesetzgebung sowie unterschiedliche kulturelle Ausprägungen gibt, erschwert allerdings ein einheitliches Verständnis von CSR sowie eine Umsetzung und Erfolgsmessung der geforderten CSR Maßnahmen seitens der Unternehmen.27 Ebenso kann jedes Unternehmen selbst auslegen, was unter „gesellschaftlich“ zu verstehen ist und wie eine Umsetzung der gesellschaftlichen Verantwortung erfolgen soll.28

2.2 Die Rolle von CSR in globalen Lieferketten

Medienberichte über Unternehmen, die in Skandale aufgrund von Korruption, schlech­ten Arbeitsbedingungen und Umweltverschmutzung verstrickt sind, waren in den ver­gangenen Jahren keine Seltenheit. Besonders am Anfang der Lieferketten sind diese Probleme angesiedelt, da die Dumpingpreise und die lückenhafte Gesetzeslage eine günstige Produktion erlauben, die häufig unter menschenrechtswidrigen, gesundheits­und umweltschädlichen Bedingungen stattfindet.29 Die Organisation der globalen Lie­ferketten ist komplexer geworden und die Zahl der Akteure innerhalb der Lieferketten steigt.30 Daraus ergeben sich Probleme, aber auch neue Chancen für Unternehmen, um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Wertschöpfungskette zu entwickeln.

Eine ethische Wertschöpfungskette integriert moralische Standards, die Überwachung dieser Standards in den Lieferketten und die bewusste Wahl von vertrauensvollen Part­nern im Sinne einer Triple Bottom Line Strategie.31 Darüber hinaus sollten Menschen­rechts- und Verbraucherbelange mit den Zielen der Abschaffung von Kinder- und Skla­venarbeit, sicheren Arbeitsbedingungen, fairer Bezahlung, Bekämpfung von Korrupti­on, Umweltbewusstsein und Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie integriert werden.32 Diese Standards sollen von Unternehmen in ihre internen Richtlinien (Code of Conduct) aufgenommen und um unternehmensspezifische Kriterien ergänzt werden. Unternehmen mit einem innovativen Lieferketten-Management heben sich deutlich von der Konkurrenz ab und können so Wettbewerbsvorteile erzielen. Imageschäden können reduziert werden, da mit Hilfe einer robusten Lieferkette eventuellen negativen Auswir­kungen von Skandalen durch eine transparente Dokumentation vorgebeugt werden kann.33

Es ergeben sich jedoch auch Gefahren aus den globalen Beziehungen. In unübersichtli­chen und verflochtenen Lieferantenbeziehungen ist die Beachtung der westlichen Stan­dards an ausländischen Standorten oft nur bedingt zu gewährleisten, da Einfluss und Kontrollmöglichkeiten außerhalb des eigenen Unternehmens begrenzt sind. Fehlende Ressourcen, um den unterschiedlichen Anforderungen und Standards der beschaffenden Unternehmen nachzukommen, führen auch zu einer noch unzureichenden Qualifizie­rung der Lieferanten im Kontext der Nachhaltigkeit. Außerdem hat sich die Rolle der Konsumenten in den letzten Jahren verändert. Es wird mehr auf Zertifizierungen und Bioqualität geachtet und die Bereitschaft für fair produzierte Produkte Geld auszugeben steigt. Allerdings ist das Vertrauen in die Unternehmen und die unübersichtlichen Zerti­fizierungen gering. Transparente Informationen sind (öffentlich) kaum verfügbar, da die Wertschöpfungsketten komplex und unüberschaubar sind.34 In diesem Kontext ist es vor allem für die Akteure am Ende der Lieferkette (z. B. Kunden, Händler) schwierig, Aus­künfte über die Entstehung der Produkte zu gewinnen und auf die Prozesse Einfluss zu nehmen.35 Daher ist die Berichterstattung eines Unternehmens über seine Aktivitäten und Nachhaltigkeitsstrategien ein wichtiges Instrument, um Transparenz zu schaffen und so Vertrauen und Akzeptanz bei den Stakeholdern zu erlangen.36 Um diese Aktivi­täten zu steuern, transparent zu gestalten und dadurch die Qualität zu verbessern, ist der Einsatz von internationalen Standards sowie einem Code of Coduct entlang der gesam­ten Lieferkette eine geeignete Möglichkeit.37 Jedoch existieren bisher noch keine ein­heitlichen Standards für Nachhaltigkeit in der Lieferkette (siehe dazu auch Kapitel 2.3). Aus diesem Grund ist es für Unternehmen mühsam, diese Richtlinien und völkerrechtli­chen Bestimmungen zu überblicken und einzuhalten. Zudem ergibt sich das Problem, dass diese in manchen Staaten im Gegensatz zu den nationalen Gesetzen oder Bräuchen stehen.38 Besonders klein- und mittelständische Zulieferbetriebe, die meist in Entwick­lungsländern sitzen, stellt das Fehlen von Standards vor große Herausforderungen. Oft haben nur Großplantagen die Mittel, um sich an die Standards der Unternehmen anzu­passen. Kleinbauern dagegen haben keine Möglichkeit aus eigener Kraft die Qualität zu verbessern und verlieren so die Abnehmer und ihre Existenzgrundlage. Es droht der Ausschluss vom europäischen Markt, da die Schulungen der Bauern nur von engagier­ten Unternehmen, die auf langfristige Beziehungen bauen, durchgeführt werden.39 Dar­über hinaus ergeben sich innerhalb dieser international verflochtenen Lieferketten wei­tergehende Herausforderungen, da es neben den Standards auch Unterschiede in kultu­rellen, rechtlichen, sprachlichen und sozialen Aspekten gibt.40 Daher ist eine enge Zu­sammenarbeit innerhalb der Lieferkette für alle Beteiligten von großer Relevanz. Insbe­sondere die Rolle von Lieferanten gewinnt an Bedeutung, da diese zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele beitragen und in vertrauensvollen, langfristigen Kooperationen innovativer und transparenter gehandelt werden kann.41

2.3 Überblick der Richtlinien und gesetzlichen Regelungen

Neben den hard laws, also den Gesetzen, wurden im Laufe der Jahre von unterschiedli­chen Organisationen verschiedene Standards und Richtlinien (soft laws) erstellt. Diese bilden ein unverzichtbares Instrument für Unternehmen, um ihre Lieferketten verant­wortungsvoll zu gestalten. Weil die nationalstaatlichen Gesetze gerade in der heutigen Schnelllebigkeit und vor dem Hintergrund der Globalisierung nahezu immer Lücken aufweisen, entstehen im internationalen Raum nicht regulierte Graubereiche. Hier sollen die verschiedenen Richtlinien, Normen und Selbstverpflichtungen Abhilfe schaffen. Diese basieren auf allgemein anerkannten ethischen Prinzipen, welche aus dem Völker­recht abgeleitet wurden.42 Die bekanntesten Beispiele sind die Prinzipien für multinati­onale Unternehmen der ILO, der Global Compact der Vereinten Nationen und die Leit­sätze für multinationale Unternehmen der OECD.43 Die Bandbreite der Methoden und Standards zur Orientierung für Unternehmen, um nachhaltig und gesellschaftlich ver­antwortlich zu handeln, ist groß. Im Folgenden werden daher drei verschiedene Richtli­nien exemplarisch vorgestellt, die Inhalte kurz erläutert und die Relevanz der CSR An­sätze für die Unternehmen verglichen.

Der Global Compact, der im Jahr 1999 von den Vereinten Nationen vorgestellt wurde, besteht aus zehn Grundprinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Sie basieren unter anderem auf der Allge­meinen Erklärung der Menschenrechte sowie den Arbeitsnormen der ILO. Die Unter­nehmen verpflichten sich in Bezug auf die Wertschöpfungskette, umweltbewusst zu handeln und soziale Standards zu erfüllen.44 Bereits 7000 Unternehmen (bzw. insgesamt 15 000 Mitgliedern) aus über 160 Ländern haben sich zur Einhaltung des Global Com­pact verpflichtet.45 In Deutschland sind es circa 600 Unternehmen, die sich beteiligen.46 Allerdings ist die Aufnahme in den UN Global Compact sehr einfach, durch Einreichen einer Selbstverpflichtungserklärung, zu realisieren. So besteht auch bei Unterzeichnern des Global Compact derartige Defizite, dass die Initiative der Vereinten Nationen im Jahr 2012 mehr als 3100 Unternehmen ausgeschlossen hat.47

In eine ähnliche Richtung wie der Global Compact weisen die Leitsätze der OECD (ge­gründet 1961). Diese stellen Empfehlungen an die Wirtschaft in zehn Kapiteln (mit den Schwerpunkten Transparenz, Arbeitsbeziehungen, Umwelt, Korruption, Verbraucher­schutz, Technologietransfer, Wettbewerb und Steuern) bereit. Sie beziehen sich eben­falls auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Arbeitsnormen der ILO.48 Da die OECD Leitsätze auch Bezug auf die Prozess in der Wertschöpfungskette nehmen - darunter fallen etwa die Themen Arbeitsbedingungen, Sicherheit, und Roh­stoffbeschaffung - und somit konkrete Vorschläge zur Umsetzung nachhaltiger Lösun­gen geben, sind sie als hilfreicher einzustufen als die Prinzipien des Global Compact.49 Die Leitsätze werden nicht von den Unternehmen, sondern von den Staaten unterzeich­net, welche dann dafür sorgen müssen, dass die Unternehmen die Standards einhalten.

Allerdings sind diese nicht rechtsverbindlich.50 Zurzeit gibt es 34 Mitglieder sowie acht weitere Länder, die die Leitsätze unterzeichnet haben.51

Der SA 8000 wurde von dem NGO Social Accountability International im Jahr 1997 verfasst. Neben den Menschenrechten und den Arbeitsnormen der ILO bildet die UN­Konvention für Kinderrechte die Basis für einen der strengsten internationalen Verhal­tensstandards weltweit.52 Dieser Standard legt den Fokus mehr auf die Themen der Menschenrechte und Kinderarbeit in der Wertschöpfungskette, als es bei den OECD Leitsätzen und dem Global Compact der Fall ist. Der Standard wird zudem durch unab­hängige Experten zertifiziert und bereits von über 4000 Unternehmen in der Wertschöp­fungskette genutzt.53

Die vorgestellten Prinzipien und Standards beruhen auf einer freiwilligen Partizipation und Umsetzung. Jedoch sehen sich immer mehr Unternehmen durch den Druck seitens der Stakeholder in der Verpflichtung, CSR Maßnahmen umzusetzen. Es gibt jedoch keine Kontroll- oder Sanktionsmechanismen durch (über-)staatliche Institutionen. Den Staaten bleibt es selbst überlassen, die Vorschläge aus den Leitlinien auf nationaler Ebene auszugestalten oder sogar einen Schritt weiterzugehen und Gesetze zu erlassen.54 Wie bereits an der Entwicklung der CSR Definition zu sehen ist, verschiebt sich das Verständnis von einer freiwilligen zu einer verpflichtenden Übernahme von Verantwor­tung. Auf europäischer Ebene wurde beispielsweise 2017 das CSR-Richtlinie- Umsetzungsgesetz verabschiedet, um mehr Transparenz in Bezug auf das ökologische und soziale Engagement börsennotierter Unternehmen sicherzustellen. Mittels der Be­richtspflicht soll ein Bewusstsein für Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange sowie für die Wahrung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung geschaffen wer­den.55 Zudem wird über die Einführung eines Lieferkettengesetzes diskutiert, um die Unternehmen zu verpflichten, sich ihrer Verantwortung anzunehmen. Dieser Gedanke stammt aus dem Treaty Process zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in ein nationales Rechtsinstrument.56 In einigen Ländern wie Frankreich und den Niederlanden wurde bereits 2017 bzw. 2019 ein solches Gesetz über eine Sorgfaltspflicht entlang der Lieferketten eingeführt.57 Im Folgenden wird nun die Entwicklung zur Einführung eines deutschen Lieferkettengesetzes dargestellt.

3 Moral Distancing - Ein neues Lieferkettengesetz für mehr Verantwortung

In Deutschland sollte die gesetzliche Grundlage für die Einhaltung von gewissen Min­deststandards und Sanktionsmechanismen in Lieferketten im Jahr 2020 verabschiedet werden. Durch die Corona Pandemie wurde die Debatte jedoch immer wieder verscho­ben. Auch auf EU-Ebene wird über eine Gesetzesinitiative diskutiert, die frühestens 2021 präsentiert werden soll.58 Obwohl schon einige Länder mit gutem Beispiel voran­gehen und zeigen, dass eine Verpflichtung zu mehr Transparenz helfen kann, gibt es kontroverse Stimmen aus Politik und Wirtschaft. Verschiedene Institutionen haben sich als Antwort auf die kritischen Stimmen zur Initiative Lieferkettengesetz vereint und eine Petition für eine schnelle Einführung des Gesetzes ins Leben gerufen. Auf die In­halte des Lieferkettengesetzes, die Initiative und die Standpunkte aus Politik und Wirt­schaft wird im Folgenden eingegangen.

3.1 Entstehung und Inhalte des Lieferkettengesetzes

Die Erstellung Nationaler Aktionspläne (NAP) zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien in den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen wurde 2011 vom Menschenrechtsrat ge­fordert. Inzwischen ist die Realisierung derartiger Pläne in 24 Staaten (davon sind 16 EU-Mitglieder) erfolgt. Von der deutschen Bundesregierung wurde der NAP im De­zember 2016 vorgelegt. Die Bundesregierung erwartet laut NAP, dass Unternehmen die Sorgfaltspflichten aus den UN-Leitprinzipien in einer angemessenen Form (je nach Branche, Größe und Position) einführen und regelmäßig über das Vorgehen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang der Wertschöpfungskette berichten. Seit 2018 werden die Berichte jährlich ausgewertet mit dem Ziel, dass die Hälfte der Unter­nehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 500 Mitarbeitern bis zum Jahr 2020 die Sorgfaltspflichten erfolgreich integriert.59 Allerdings reichten nur 455 der circa 2250 befragten Unternehmen (22 Prozent) 2020 überhaupt eine gültige Antwort ein, von de­nen nicht alle Unternehmen die Vorgaben erfüllten.60 Damit wird schnell klar, dass eine freiwillige Berichterstattung nicht zielführend ist. Daher soll laut der deutschen Bundes­regierung nun eine gesetzliche Regelung folgen.61 Eine konkrete Gesetzesausarbeitung für das deutsche Lieferkettengesetz liegt zurzeit noch nicht öffentlich vor. Im Juni 2020 wurden zunächst Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz vorgestellt, auf welche im Fol­genden eingegangen wird.

Das Lieferkettengesetz soll voraussichtlich für deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten und nach einer Übergangsregelung von drei Jahren wirksam wer­den. Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, Auskünfte über die Gewinnung und Herkunft der Rohstoffe zu geben.62 Zudem ist im Lieferkettengesetz eine Haftung fest­gesetzt, welche für Verletzungen von Rechtsgütern im Sinne des § 823 BGB vorgese­hen ist. Die strafrechtliche Verfolgung von Unternehmen, die ihren Pflichten nicht nachkommen, wurde aus dem Entwurf gestrichen. Wenn es zu einer Schädigung entlang der Lieferkette kommt, soll ein Unternehmen haften - allerdings nur, wenn diese Schä­den vorhersehbar und vermeidbar waren. Die Eckpunkte sehen vor, dass Unternehmen, die einen verbindlichen Standard implementieren, ihre Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit reduzieren können.63 Bisher können Unternehmen laut Völkerrecht für viele Menschenrechtsverletzungen nicht vor dem Gesetz verantwortlich gemacht wer­den. Jedoch sehen die UN-Leitprinzipien eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen vor.64 Somit könnte das Lieferkettengesetz also eine „Individualisierung der Menschenrechte“ für deutsche Unternehmen bedeuten und diese Lücke im Rechts­schutz schließen.65 Im internationalen Kontext würde ein Lieferkettengesetz zudem auch Anwendung bei Schäden im Ausland finden.66 Als Sanktion für falsche oder feh­lende Angaben in Berichten wird ein Bußgeld erhoben, nachdem die Möglichkeit gege­ben wurde, die Angaben zu berichtigen. Auf den Umweltschutz und andere Aspekte wie Korruption wird zwar am Rande eingegangen, sie werden aber lediglich als Risiko ge­wertet.67

3.2 Die Initiative Lieferkettengesetz - wer steckt dahinter?

Die Initiative Lieferkettengesetz ist eine Bewegung aus verschiedenen bekannten Orga­nisationen der Bereiche Entwicklungshilfe, Umwelt und Kirche (z. B. Brot für die Welt, WWF oder Oxfam) mit dem gemeinsamen Ziel, deutsche Unternehmen dazu zu ver­pflichten, entlang ihrer Lieferketten die Menschenrechte zu achten.68 Das Bündnis gründete sich im September 2019 und schrieb eine Aufforderung an Bundeskanzlerin Angela Merkel, die Zusage eines Lieferkettengesetzes aus dem Koalitionsvertrag umzu­setzen. Die Petition endete im Juli 2020 mit über 222 222 Unterschriften.69 Laut einer Umfrage von infratest dimap im Auftrag der Initiative Lieferkettengesetz stimmen 75 Prozent der Bevölkerung für ein Lieferkettengesetz.70 Aber nicht nur die Gesellschaft und die zahlreichen Organisationen befürworten dieses Gesetz, auch 42 deutsche Unter­nehmen, wie Tchibo, Ritter Sport, Rewe, Nestlé und Hapag Lloyd, unterstützen die Ein­führung eines Lieferkettengesetzes.71

Die Initiative fordert, dass Unternehmen, die einen Sitz in Deutschland haben oder Pro­dukte importieren, bestimmte Standards zum Schutz der Menschenrechte und Umwelt erfüllen müssen.72 Dabei gehen die Forderungen der Initiative, welche sich an den UN­Leitprinzipien und den OECD Leitsätzen orientieren, weit über die zuvor vorgestellten Eckpunkte des Lieferkettengesetzes hinaus. Sie verlangen stärkere Sanktionsmaßnah­men, wenn die Sorgfaltspflichten nicht erfüllt werden. Die Initiative Lieferkettengesetz kritisiert dahingehend, dass ausschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden sollen, ohne eine weitere Prüfung der Einzelfälle.73 Das internationale Privatrecht sieht beispielsweise vor, dass der Ort des Schadens auch der Ort des herr­schenden Rechtes ist, was in dem Verfahren gegen den Textildiscounter KiK dazu führ­te, dass die Klage von Angehörigen der Brandopfer einer Fabrik in Pakistan aufgrund der kurzen Verjährungsfrist abgewiesen wurde.74 Zudem soll eine Beweislastumkehr eingeführt werden, die es den Betroffenen erleichtert, Schäden einzuklagen, da das Un­ternehmen zunächst beweisen muss, dass die Sorgfaltspflichten erfüllt wurden.75 Dar­über hinaus sollte das Gesetz nicht nur die bereits im Zivilrecht geschützten Rechtsgüter umfassen, sondern auch weitergehende Menschenrechtsverletzungen einbeziehen. Da­bei geht es unter anderem um kollektive Schäden (z. B. die Verschmutzung von Gewäs­sern), welchen nicht immer ein menschenrechtlicher Bezug nachzuweisen ist, da sie oft erst nach Jahren sichtbar werden.76 Weiterhin sieht die Initiative die Zahl von 500 Mit­arbeitern als zu hoch gegriffen77 und auch die Übergangsfrist von drei Jahren wird kriti­siert.78

3.3 Probleme in der Lieferkette am Beispiel der Lebensmittelbranche

Der folgende Fall der Arbeitsrechtsverletzungen in der Lieferkette von deutschen Su­permarktketten soll die zentralen kritischen Rechtsfragen beispielhaft verdeutlichen. Es soll vor allem der Palmölanbau im Fokus stehen. Gleichermaßen wären noch zahlreiche weitere Fälle von Menschenrechtsverletzung, wie etwa Kinderarbeit in Afrika, Mi­nenunfälle in Mexiko oder der Kaffeeanbau in Kolumbien, zu nennen.79

In fast allen deutschen Supermärkten werden palmölhaltige Produkte (Donuts, Kekse, Margarine, Cremes usw.) angeboten. Palmöl bietet viele Vorteile, denn es ist günstig, benötigt wenig Anbaufläche, ist frei von Transfettsäuren und vielseitig einsetzbar. Des­halb ist der Palmölbedarf in den letzten zehn Jahren um mehr als 60 Prozent gestiegen.80 Durch die höhere Nachfrage haben sich viele Probleme entwickelt, wie die Rodung von Regenwäldem, Landraub und das Artensterben.81 Aber woher stammt das Palmöl in Produkten, die wir täglich benutzen und wie sehen die Produktionsbedingungen auf den Plantagen aus? In der Studie „Der deutsche Rohstoffhunger“ der Christlichen Initiative Romero (CIR) wird die Lieferkette der Palmölproduzenten am Beispiel der Super­marktkette Edeka hinterfragt.

Edeka bezieht palmölhaltige Produkte unter anderem von dem Lebensmittelproduzenten Vandemoortele, dieser bekommt sein Palmöl wiederum von guatemaltekischen Produ­zenten geliefert.82 Beim Palmölanbau in Guatemala kam es in der Vergangenheit aller­dings wiederholt zu Menschenrechtsverletzungen, beispielsweise durch Unfälle und hochgiftige Pestizide. Gesundheitsschäden sind laut bisherigem Deliktsrecht nach § 823 BGB einklagbar. Bei Menschenrechtsverletzungen, wie Landvertreibung oder Ver­schmutzung von Gewässern sowie die dadurch bedingte Vernichtung der Lebensgrund­lage der Bevölkerung, ist die Lage jedoch undurchsichtig83 Die Dörfer nicht weit der Plantagen berichten von Wassermangel und Krankheiten durch verschmutztes Wasser und Gifte. Deutsche Unternehmen wie Edeka und Vandemoortele Deutschland wären mit Einführung eines Lieferkettengesetzes nun dafür verantwortlich, die Zustände ent­lang der Lieferkette zu verbessern und die Umsetzung der Sorgfaltsmaßnahmen von beteiligten Unternehmen besser zu überprüfen.84

Obwohl es im Bereich Palmöl seit einigen Jahren den Round Table on Sustainable Palm Oil (RSPO)-Standard gibt, welcher in Zusammenarbeit mit WWF sowie Herstellern und Händlern von palmölhaltigen Produkten ins Leben gerufen wurde, scheint das Problem nicht gelöst zu sein.85 Denn trotz der Tatsache, dass Edeka und Vandermoortele Mit­glieder des RSPO-Standards sind, wurden die Anforderungen nicht erfüllt. Dabei sugge­rieren die Webseiten der Lebensmittelhersteller, dass bereits Verantwortung übernom­men wird und Projekte gefördert werden. Tatsächlich werden aber oft nur vage Ziele beschrieben und auch eine transparente Umsetzung der Maßnahmen ist nur selten zu finden.86

Nach RSPO-Standard werden vier verschiedene Lieferketten-Modelle unterschieden. Die zwei Modelle „Identity Preserved“ und „Segregation“ setzen auf die Trennung von zertifiziertem und herkömmlichem Palmöl. Im ersten Fall gelangt das Öl jeder zertifi­zierten Plantage auf eigenem Weg zum Kunden, im anderen Fall wird zertifiziertes Öl von unterschiedlichen Plantagen im Herkunftsland vermischt und in einem Tank trans­portiert. Im Modell „Materialbilanz“ werden sowohl zertifiziertes als auch nicht zertifi­ziertes Palmöl im Herkunftsland gemischt, wobei die jeweiligen Anteile bekannt sind.

Im Modell „Book and Claim“ spielt das Mischungsverhältnis von zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmöl keine Rolle, stattdessen kaufen Lebensmittelhersteller Zerti­fikate von den Produzenten über eine Online-Plattform, wodurch nicht zertifiziertes Palmöl nachträglich das Siegel bekommt und als nachhaltig gekennzeichnet wird.87 Edeka hat beispielsweise alle palmölhaltigen Eigenmarkenprodukte auf zertifiziertes Palmöl nach RSPO Segregated (Modell 2) umgestellt. In Artikeln mit Palm(kern)öl setzt Edeka zumindest Book and Claim (Modell 4) ein.88 Allein diese Unterteilung zeigt schon, dass der RSPO kein Allheilmittel sein kann und auch innerhalb dieses Standards für den Verbraucher zunächst undurchsichtige Abstufungen bestehen. Als Ergänzung braucht es daher die richtigen Gesetzgebungen und weitergehende Konzepte.

Ein Verzicht auf Palmöl kommt als Lösung laut WWF nicht in Frage, da sich das Prob­lem nur verschieben würde. Der Umstieg auf z. B. deutsches Rapsöl würde dazu führen, dass 730 000 Hektar Anbaufläche zusätzlich benötigt werden würde, was unter anderem eine höhere Freisetzung von Treibhausgas zur Konsequenz hätte. Des Weiteren sichert der Palmölanbau die Lebensgrundlage für Kleinbauern und wirkt der Verarmung entge­gen. Das Problem kann also nur durch eine Senkung des Palmölbedarfs sowie eine faire Bezahlung der Bauern behoben werden. Durch einen bewussten Lebensmittelkonsum und den Verzicht von Palmöl als Biokraftstoff würde der deutsche Palmölverbrauch um bis zu 50 Prozent zurückgehen.89 Hier ist eine Zusammenarbeit von Unternehmen, Ge­sellschaft und Politik gefragt. Zertifizierungssysteme sind langfristig kein geeignetes Mittel, um die Probleme im Palmölsektor zu lösen und weisen weiteren Verbesserungs­bedarf auf. Jedoch geben die Standards Mindestanforderungen für eine nachhaltige Palmölproduktion vor, die als Grundlage genutzt werden können. Dazu gehört keine Rodung von geschützten Waldflächen für weitere Plantagen, eine umweltbewusste Pro­duktion, Beachtung der Rechte der Bevölkerung und Einhaltung von Arbeitsrechten.90 Eine bindende Berichtspflicht über die ergriffenen Maßnahmen kann dabei helfen, die Transparenz zu erhöhen und die Prozesse zu verbessern.

Nicht nur dieses Beispiel zeigt, wie viel noch getan werden muss. Auch in anderen Punkten, die mit einem Lieferkettengesetz abgedeckt werden würden, liegen deutsche Supermärkte weit zurück. Laut der Studie „Supermarkt-Check 2020“ zum internationa­len Vergleich zur Einhaltung von Menschenrechten in Lieferketten von Oxfam belegt Edeka den letzten Platz. Denn das Unternehmen hat weder einen internen Menschen­rechtsbeauftragten noch eine Vereinbarung für existenzsichemde Löhne entlang der Lieferkette.91 Durch unzureichende Preis- und Vertragsgestaltung werden die Preise entlang der Lieferkette gedrückt und für die Arbeiter am Anfang der Lieferkette bleibt nur ein niedriger Lohn übrig. Beispielsweise kommen nur acht Prozent des Verkaufs­preises einer Banane bei den Bauern an, über 50 Prozent dagegen gehen an die Einzel­händler.92 Hieran ist die unfaire Machtverteilung, die von den Unternehmen ausgenutzt wird, deutlich zu erkennen.

3.4 Reaktionen aus Politik und Wirtschaft

Neben der Initiative Lieferkettengesetz und einigen Unternehmen, die sich ebenfalls für nachhaltige Lieferketten einsetzen, gibt es aber auch Stimmen aus Politik und Wirt­schaft, die einem Lieferkettengesetz eher kritisch gegenüberstehen. Besonders der Wirt­schaftsminister Altmaier stellt sich gegen das Vorhaben von Entwicklungsminister Mül­ler und Arbeitsminister Heil, die eine schnelle Umsetzung des Lieferkettengesetzes er­wirken wollen.93 Indes bekommt der Wirtschaftsminister Unterstützung aus Teilen der Wirtschaft. Verschiedene Verbände94 argumentieren, dass das Wachstum der Wirtschaft gebremst wird, die Regeln nicht umsetzbar sind und das Gesetz ein internationaler Wettbewerbsnachteil für deutsche Betriebe ist.95 Im Gegensatz dazu sprechen sich Un­ternehmen, wie Tchibo, Rewe, Ritter Sport, BMW und viele weitere, für die Notwen­digkeit eines Lieferkettengesetzes aus.96 Für eine rechtlich bindende Regelung spricht zudem, dass die Umsetzung der UN-Leitlinien in anderen Ländern längst erfolgreich vorgelebt wird.97 Darüber hinaus wird auf europäischer Ebene ebenfalls an einem Lie­ferkettengesetz gearbeitet, das 2021 vorgestellt werden soll. Auch wenn eine ganzheitli­che europäische Lösung erstrebenswert ist, ist es doch notwendig, dass Deutschland die Forderungen aus dem NAP zunächst auf nationaler Ebene umsetzt. Durch die bürokratischen Prozesse werden bis zur Umsetzung in der EU noch einige Jahre vergehen, so konnen sich die deutschen Unternehmen durch ein nationales Gesetz bereits an die strengeren Mabnahmen anpassen und Prozesse gegebenenfalls verbessern.98

[...]


1 Vgl. Haber/Gregorits, 2012, S. 87 f.

2 Vgl. Lin-Hi, 2009, S. 21.

3 Vgl. Wischer, 2020, öS.

4 Vgl. Business & Human Rights Resource Centre, 2020, öS.

5 Vgl. Leifker, oJ a, öS.

6 Vgl. Initiative Lieferkettengesetz, 2019a, öS.

7 Vgl. Fetzer, 2004, S. 23.

8 Vgl. Ulrich, 1998, S. 19 f.; vgl. Ulrich, 2001, S. 413-416.

9 Vgl. Hobe, 2014, S. 408.

10 Vgl. Porter/Kramer, 2012, S. 138 f.

11 Vgl. Rewe Nachhaltigkeitsbericht, 2019a, öS.

12 Vgl. Gutberlet/Kem, 2007, S. 22-26.

13 Vgl. Bowen, 1953.

14 Vgl. Carroll, 1991, S. 42.

15 Vgl. Friedman, 1970, S. 1-4.

16 Vgl. Freeman, 1984, S. 10f., 25.

17 Vgl. Pirsch/Gupta/Grau, 2007, S. 127.

18 Vgl. Elkington, 2008, S. 465 f. Eingehend diskutiert Elkington das Konzept in „Cannibals with Forks“ (1997).

19 Vgl. Spießhofer, 2017, S. 59.

20 Vgl. Hauff, 1987, S. 46.

21 Vgl. Schranz, 2007, S. 20.

22 Europäische Kommission, 2001, S. 5.

23 Vgl. Zimig, 2009, S. 7.

24 Europäische Kommission, 2011,S.7.

25 Ebd.

26 Vgl. ebd.

27 Vgl. Zimig, 2009, S. 7.

28 Vgl. DuongDinh, 2011, S. 13f.

29 Vgl. Merck, 2002, S. 42; vgl. Matten, 1998, S.llf.

30 Vgl. Fries, 2015, S. 91.

31 Vgl. Berry, 2011,S.77.

32 Vgl.Eckel, 2019,oS.

33 Vgl. Perrin/Stähli, 2014, S. 20.

34 Vgl.D'heur,2014, S. 23.

35 Vgl. Janssen/Hamm, 2010, S. 91.

36 Vgl. Gelbmann, 2010, S. 38.

37 Vgl. Janssen/Hamm, 2010, S. 91.

38 Vgl. Geiß, 2004, S. 182 f.

39 Vgl. Dannenberg/Kulke, 2013, S. 33.

40 Vgl. Oelze, 2015, S. 37.

41 Vgl. ebd., S. 44 f.

42 Vgl. Hardtke, 2010, S. 213.

43 Vgl. Trautner, 2012, S. 760.

44 Vgl. Global Compact, oJ, öS.

45 Vgl. United Nations Global Compact, oJ, öS.

46 Vgl. DGCN, oJ, öS.

47 Vgl. D'heur, 2014, S. 24.

48 Vgl. OECD, oJ a, öS.

49 Vgl.D'heur,2014, S. 79.

50 Vgl.OECD, oJb,oS.

51 Vgl. OECD, oJ c, öS.

52 Vgl. SAI, oJ, öS.

53 Vgl.D'heur,2014, S. 87.

54 Vgl. Spießhofer, 2017, S. 273 f.

55 Vgl. IÖW/future, 2019, S. 6.

56 Vgl. Leifker, oJb, öS.

57 Vgl. Rühmkorf, 2020, S. 2.

58 Vgl. Wischer, 2020, öS.

59 Vgl. BMAS, oJ a, öS.

60 Vgl. BMAS, 2020 a, öS.

61 Vgl. BMZ, oJ, öS.

62 Vgl. Joachim, 2020, öS.

63 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2020a, S. 6, 8.

64 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2020a, S. 2.

65 Vgl. Humbert/Grabosch, 2020, öS.

66 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2020a, S. 2.

67 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2020a, S. 6.

68 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2019c, öS.

69 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2020c, öS.

70 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2020d, öS.

71 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2019c, öS.

72 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, oJ, öS.

73 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2020a, S. 3.

74 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2020e, S. 8.

75 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2020a, S. 6f.

76 Vgl. Lauter, 2020, öS.

77 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2020a, S. 3.

78 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2020a, S.ll.

79 Vgl. Initiative Lieferkettengesetz, 2019b, öS.

80 Vgl.WWF, 2018a,oS.

81 Vgl. CIR, 2019, S. 27.

82 Vgl. CIR, 2019, S. 26.

83 Vgl. Humbert/Grabosch, 2020, öS.

84 Vgl. CIR, 2019, S. 39.

85 Vgl. RSPO, 2020, öS.

86 Vgl.D'heur,2014, S. 23.

87 Vgl. Forum Nachhaltiges Palmöl, oJ a, öS.

88 Vgl. WWF, 2018a, öS.

89 Vgl. ebd.

90 Vgl. Forum Nachhaltiges Palmöl, oJ b, öS.

91 Vgl. Oxfam, 2020, öS.

92 Vgl. OxfamDeutschland, 2018, S. 6, 8.

93 Vgl. Först, 2020, öS.

94 z. B. der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände oder der Einzelhandelsverband.

95 Vgl. Zacharakis, 2019, S. lf.

96 Vgl. Initiative Lieferkettegesetz, 2019a, öS.

97 Vgl. Initiative Lieferkettengesetz, 2020f, S. 26.

98 Vgl. BMAS, oJ b, oS.

Ende der Leseprobe aus 90 Seiten

Details

Titel
CSR-Maßnahmen in globalen Lieferketten. Die ethische Verantwortung deutscher Unternehmen
Hochschule
Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Note
1,3
Jahr
2021
Seiten
90
Katalognummer
V1156677
ISBN (eBook)
9783346569837
ISBN (Buch)
9783346569844
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Mit Academic Plus bietet GRIN ein eigenes Imprint für herausragende Abschlussarbeiten aus verschiedenen Fachbereichen. Alle Titel werden von der GRIN-Redaktion geprüft und ausgewählt. Unsere Autor:innen greifen in ihren Publikationen aktuelle Themen und Fragestellungen auf, die im Mittelpunkt gesellschaftlicher Diskussionen stehen. Sie liefern fundierte Informationen, präzise Analysen und konkrete Lösungsvorschläge für Wissenschaft und Forschung.
Schlagworte
CSR, Unternehmensethik, Lieferketten, Verantwortung, Moral, Lebensmittelbranche, Unternehmen, Ethik, Rewe, Profit
Arbeit zitieren
Anonym, 2021, CSR-Maßnahmen in globalen Lieferketten. Die ethische Verantwortung deutscher Unternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1156677

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