Ohne Block, keine Chance? Von ASEAN, EU, MERCOSUR und NAFTA


Hausarbeit, 2020

31 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition - Wirtschaftliche Integration

3 EU
3.1 Historische Entwicklung
3.2 EU-Wirtschaft
3.2.1 EU-Binnenhandel
3.2.2 EU- Außenhandel
3.2.3 Suprantionale Handelsbeziehungen

4 MERCOSUR
4.1 Ziele
4.2 Motive der Beitrittsländer
4.3 Entwicklung
4.4 Wirtschaft
4.5 Supranationale Handelsbeziehungen

5 NAFTA
5.1 Ziele der NAFTA
5.2 Handelsentwicklung der NAFTA
5.3 Kritikpunkte
5.3.1 Handelsbilanzdefizit der USA
5.3.2Arbeitsplatzverluste
5.4 Supranationale Beziehungen

6 ASEAN
6.1 Ziele von ASEAN
6.2 Prozesse innerhalb von ASEAN
6.3 Entwicklung von ASEAN
6.3.1 HDI und BIP
6.3.2 Handelsentwicklung
6.4 Supranationale Handelsbeziehungen

7 Vergleich der Wirtschaftsblöcke

8 Fazit

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: BIP pro Kopf in europäischen Staaten

Abbildung 2: Außenhandel EU

Abbildung 3: Wichtigste Handelspartner der NAFTA-Mitgliedsstaaten 2016, in % der gesamten Warenimporte und –exporte

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

„Regionale Kooperation und Integration sind zwei sich in ihrer Reichweite unterscheidende Konzepte, die im 21. Jahrhundert von den größten Volkswirtschaften genutzt werden“ (Dieter 2015, S.81). Selbstständige Staaten schließen sich also vermehrt zu Wirtschaftsräumen, den sogenannten Wirtschaftsblöcken, zusammen.

Das Spektrum dieser Zusammenschlüsse „[…] reicht von losen Assoziationen […] ohne bindenden Charakter, bis hin zu einem hoch ausdifferenzierten […] Gebilde wie der Europäischen Union“ (Grimmel & Jakobeit 2015, S. 9). Auf dieser Grundlage werden in dieser Hausarbeit vier verschiedene Wirtschaftsräume vorgestellt. Die EU, MECOSUR, NAFTA und ASEAN unterscheiden sich in mehreren Hinsichten. Dennoch werden sie alle als Wirtschaftsblöcke betitelt. Sie haben verschiedene Stufen der wirtschaftlichen Integration durchlaufen, welche zu Beginn dieser Hausarbeit näher beschrieben werden. Dadurch wird ein Verständnis der Prozesse des Zusammenschlusses von Wirtschaftsblöcken geschaffen.

Im Anschluss werden die einzelnen Wirtschaftsräume vorgestellt. Es wird auf die jeweiligen Ziele und historischen Prozesse, als auch die Entwicklung eingegangen. Je nach Schwerpunkt oder Merkmal des Wirtschaftsblocks wird beispielsweise verschärft auf den Handel oder anfallende Kritikpunkte eingegangen. Darüber hinaus werden ihre Beziehungen zu Drittländern und weiteren Wirtschaftsblöcken präsentiert.

Abschließend werden die vorgestellten Wirtschaftsräume miteinander verglichen. Markante Unterschiede und Gemeinsamkeiten werden dabei herausgestellt. Darüber hinaus werden kurz die wesentlichen Merkmale, Ziele, Erfolge und Krisen zusammengefasst. Das Fazit stellt eine kurze Bewertung der Wirtschaftsblöcke dar und geht auf die Relevanz dieser Integration ein. Dadurch soll die Fragestellung: „Ohne Block, keine Chance?“ beantwortet und bewertet werden.

2 Definition - Wirtschaftliche Integration

In diesem Kapitel wird erläutert, durch welche Prozesse sich Wirtschaftsblöcke wie die EU, NAFTA, ASEAN oder MERCOSUR bilden. Das Zusammenschließen von mehreren Ländern zu einem Wirtschaftsraum nennt sich wirtschaftliche Integration. Dieser Begriff beschreibt, dass selbstständige Volkswirtschaften auf einer ökonomischen Ebene zusammenarbeiten. Je nach Absicht und Integrationsintensität werden verschiedene Stufen der wirtschaftlichen Integration durchlaufen. Diese werden im Folgenden näher erläutert. Die vorgestellten Formen der wirtschaftlichen Integration müssten nicht schrittweise durchlaufen werden. Es ist durchaus möglich, dass eine Stufe übersprungen werden kann, sofern sich die Mitgliedsstaaten gemeinsam darauf einigen können (vgl. Nowrot 2015, S. 55).

Die Präferenzzone zeichnet sich durch eine sehr geringe Integrationsintensität aus. In dieser Zone gilt eine partielle Zollsenkung. Das heißt, dass Sonderregelungen für ausgewählte Güter festgelegt werden. Die Höhe der gegenseitig eingeräumten Präferenz, oder Zollsenkung, kann dabei variieren. Drittländer bleiben in der Präferenzzone unbeachtet und es gibt keinen einheitlichen Zoll nach außen. Ein Beispiel hierfür ist die Transpazifische Partnerschaft (vgl. Nowrot 2015, S. 56).

Die Freihandelszone ist die bedeutendste Form der Wirtschaftsintegration. Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedsländern sollen durch eine Freihandelszone beseitigt werden. Es gibt auf dieser Stufe keine zwischenstaatlichen Zölle oder Restriktionen mehr. Anders als bei der Präferenzzone sind hiervon alle Wirtschaftsbereiche betroffen. Die Handelspolitik und die Zölle nach außen bleiben weiterhin individuell. Als bekanntes Beispiel für eine Freihandelszone gilt das Abkommen NAFTA, welches im späteren Verlauf dieser Arbeit näher erläutert wird (vgl. Nowrot 2015, S.56).

Die Zollunion weist zunächst alle Merkmale einer Freihandelszone auf. Das heißt, dass die Ein- und Ausfuhrzölle zwischen den Mitgliedsstaaten abgebaut werden. Zusätzlich einigt man sich auf einen gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittstaaten. Beispielhaft zu nennen ist die Eurasische Zollunion (vgl. Nowrot 2015, S.58).

Der Gemeinsame Binnenmarkt zeichnet sich durch einen umfassenderen Liberalisierungsansatz aus. Diese Stufe der wirtschaftlichen Integration beschränkt sich nicht mehr ausschließlich auf den Güterverkehr. Nicht-tarifäre Hemmnisse, wie beispielsweise Zulassungsbedingungen oder technische Vorschriften, zwischen den Mitgliedsstaaten werden beseitigt. Dafür wird ein freier Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr verwirklicht. Es besteht also die Möglichkeit, seinen Standort frei zu wählen. Darüber hinaus wird der freie Kapitalverkehr, die Niederlassungsfreiheit für Unternehmen und die Freizügigkeit für Arbeitskräfte ermöglicht. In allen Mitgliedsländern sollen gleiche Bedingungen herrschen. Ein Beispiel hierfür ist der Europäische Binnenmarkt (vgl. Nowrot 2015, S.58).

In einer Wirtschafts- und Währungsunion werden die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedsländer harmonisiert. Das heißt, dass sie aufeinander abgestimmt und angepasst werden. Darüber hinaus wird eine gemeinsame Geldpolitik mit einer einheitlichen Währung geschaffen. Diese Stufe der wirtschaftlichen Integration beschreibt die Eurozone (vgl. Nowrot 2015, S.58).

In der Politischen Union verzichten die Mitgliedsstaaten auf ihre politische Souveränität. Es werden einheitliche Gesetze für die Außen-, Bildungs- und Verkehrspolitik festgelegt und Entscheidungs- und Handlungskompetenzen an gemeinschaftliche Institutionen übertragen. Eine politische Union bestand von 1958 bis 1961 zwischen Ägypten und Syrien als Vereinigte Arabische Republik, welche aufgrund von politischen Unstimmigkeiten scheiterte (vgl. Nowrot 2015, S. 59).

3 EU

Die EU nimmt unter allen Regionalorganisationen eine gewisse Sonderstellung ein. Sie umfasst mit 27 europäische Staaten die meisten Länder des Kontinents. Das Besondere an der EU ist, dass sie zu einem erheblichen Teil auf dem Prinzip der Supranationalität beruht. Jenes kam in der EU das erste Mal zur Anwendung und wird auch als Überstaatlichkeit bezeichnet. Es bedeutet, dass Teile der nationalen Rechte aufgegeben werden und unter eine supranationale Behörde gestellt werden (vgl. Grotz & Kretschmer 2015, S.111).

Den Kern der europäischen Integration bildet der Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen sowie Kapital und die gemeinsame Währung. Das übergeordnete Ziel des Handelsblock war jedoch nicht ökonomischer Natur, sondern primär politischer. Nachdem der Kontinent in der Geschichte durch Nationalismen und katastrophale Kriege geprägt war, suchte man einen Weg, um dauerhaften Frieden zu sichern. Aus diesem Grund kann die EU in erster Linie als einzigartiges Friedensprojekt bezeichnet werden. In diesem Sinn war die EU eine beispielslose Erfolgsgeschichte und galt daher auch als Vorbild für viele andere Regionalorganisationen (vgl. Grotz & Kretschmer 2015, S.111). Das Kapitel Drei wird zunächst einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung der EU geben und dann im Folgenden auf die wirtschaftliche Lage der EU mit einem Schwerpunkt auf den Handel eingehen.

3.1 Historische Entwicklung

Die ideengeschichtlichen Wurzeln der EU lagen in der Zwischenkriegszeit. Auf Grund des erfahrenen Leids wurde nach einem Weg gesucht, der dauerhaften Frieden auf dem Kontinent sichert (vgl. Grotz & Kretschmer 2015, S.113). Dieses Kapitel wird aufzeigen, wie aus den ersten Ideen ein Handelsblock mit einer weitreichenden Integration entstanden ist.

Jene Pläne wurden nach dem Ausbruch des zweiten Weltkrieges zuerst wieder politisch obsolet. Dennoch wurden sie danach wieder aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war es stark umstritten, welche Form der europäischen Integration verfolgt werden sollten. Zur Diskussion stand ein ökonomischer Zweckverband, welcher primär einer Freihandelszone entsprechen würde, oder eine supranationalen politischen Ordnung, welche mit einem Bundestaat vergleichbar wäre (vgl. Grotz & Kretschmer 2015, S. 113).

Den ersten Schritt zur europäischen Integration bildete die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1951. Dieser Vertrag stellte den kriegswichtigen Stahl- und Kohlesektor der Gründerstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg unter eine supranationale Behörde. Neben den wirtschaftlichen Interessen standen auch hier bei der Gründung bereits außen- und sicherheitspolitische Interessen im Vordergrund. Exemplarisch hierfür lässt sich Frankreich aufzeigen, welches hoffte, das neugegründete Westdeutschland durch den Vertrag zu kontrollieren. Funktionalisten wie Lean Monnet erwarteten zu diesem Zeitpunkt bereits, dass die Vergemeinschaftung Integration in weiteren Politikfeldern mit sich ziehen würde (vgl. Grotz & Kretschmer 2015, S 114).

Im Folgenden wurden 1957 die römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft unterzeichnet. Die EWG verankerte erstmals das Ziel einer Zollunion und eines Binnenmarktes. Des Weiteren wurde 1970 die Europäische Zusammenarbeit etabliert. Die Aufgabe dessen war es, die Außenpolitik der Mitgliedstaaten zu koordinieren. In der Mitte der 1980er Jahre erfuhr Europa einen neuen Integrationsschub durch die „Europäische Akte“, die eine Vergemeinschaftung weiterer Politikbereiche vorsah. Diese wurde 1985 ratifiziert und trat zwei Jahre späte in Kraft. Zum einen verankerte sie die Vollendung des Binnenmarktes bis 1992. Zudem wurde die EPZ um weitere Aufgabenbereiche wie die Umwelt-, Technologie- oder Sozialpolitik erweitert. Da sich jedoch noch immer viele Staaten gegen eine politische Union aussprachen, wies die EEA eine starke wirtschaftliche Ausrichtung auf (vgl. Grotz & Kretschmer 2015, S. 115-116).

Darauf folgte 1992 der Vertrag von Maastricht, welcher als die weitgehendste Reform des europäischen Vertragswerkes bezeichnet werden kann. Dieser beinhaltete, dass auf den vollendeten Binnenmarkt eine Wirtschafts- und Währungsunion mit einem schrittweisen Übergang zur supranationalen Geldpolitik folgen sollte. Die veränderte Struktur unterstrich den umfassenden politischen Anspruch des Vertrages (vgl. Grotz & Kretschmer 2015, S. 116). .Im Folgenden musste Europa einen Rückschlag in der Integration hinnehmen. Nachdem man sich 2004 auf eine endgültige Version des Vertrages über eine Verfassung Europas geeinigt hatte, scheiterte diese am demokratischen Souverän der Bürger*innen Frankreichs und der Niederlande. Hiermit war das Ziel einer Verfassung für Europa fürs Erste gescheitert Im Jahr 2007 kam es jedoch zum Vertrag von Lissabon. Dieser vermied jegliche Verfassungsterminologie und Symbolik aber basierte weitestgehend auf der VVE. Durch diesen Vertrag gelang schließlich die Überführung der EG in die EU (vgl. Grotz & Kretschmer 2015, S. 118).

Alles in allem hat dieses Kapitel einen groben Überblick zu wichtigen Ereignissen der EU-Geschichte gegeben. Dadurch wurde deutlich, dass die heute erzielte Integration kein gradliniger Prozess war, sondern in mehreren Schritten und nicht ohne Rückschläge erfolgt ist.

3.2 EU-Wirtschaft

Die EU zeichnet sich unter anderem durch die unterschiedlichen Lebensstandards in den Mitgliedstaaten aus. Das Kapitel 3.2 wird zunächst einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der EU mit Blick auf einzelnen Staaten geben. Hierfür wird das BIP pro Kopf herangezogen. Die folgenden Unterkapitel beschäftigen sich mit dem Handel der EU. Es wird zunächst die Bedeutung des Binnenhandels herausgestellt, um dann im folgenden Schritt auf den Außenhandel einzugehen.

Die unterschiedlichen Lebensstandards werden deutlich, wenn man das BIP pro Kopf in Kaufkraftstandards heranzieht. Jener Indikator eignet sich zum einen, da er nicht durch absolute Bevölkerungszahlen beeinflusst ist und anderseits, weil die Unterschiede im Preisniveau herausgerechnet werden (vgl. Bpb 2020, o.S.). Luxemburg weist mit 261 Kaufkraftstandards den mit Abstand höchsten Wert auf (vgl. Abbildung 1). Diese hohe Zahl lässt sich unter anderem durch die große Zahl an Grenzgänger*innen aus Belgien, Deutschland und Frankreich erklären. Ebenfalls hohe Werte in der EU weisen Irland, Dänemark, die Niederlande, Österreich sowie Deutschland und Schweden auf. Im Gegensatz dazu liegen Lettland, Rumänien, Griechenland und Bulgarien deutlich unter dem Durschnitt. Letzteres weist sogar nur die Hälfte der Kaufkraftstandards des EU-Durschnitts auf. Insgesamt erfolgte in den Jahren zwischen 1995 und 2019 eine Annäherung an den EU-Schnitt von den meisten Staaten. Am stärksten war jene jedoch in den baltischen Staaten Litauen, Estland, Lettland und Rumänien (vgl. Bpb 2020, o.S.).

3.2.1 EU-Binnenhandel

Der Binnenhandel ist für die EU-Staaten von hoher Relevanz. Das folgende Kapitel wird sich mit ebendiesem beschäftigen.

Etwa zwei Drittel des Warenhandels der EU erfolgen innerhalb der eigenen Grenzen. Der Intra-EU Export stellte 2017 einen Anteil von 64 % am Gesamtexport dar und der Intra-EU Import machte 63,8 % aus. Bei acht EU-Staaten lag der Anteil der innerhalb der EU exportierten Waren am jweiligen Gesamtexport 2017 sogar bei mehr als 75 %. Die Spitze hierbei bildete die Slowakei mit 85,7 %. Des Weiteren importierten sogar zehn Staaten mehr als drei Viertel ihrer Improrte aus anderen EU-Staaten. An dieser Stelle wies Luxemburg mit 82,9 % den höchsten Intra-EU Import auf. In diesem Kontext sollte noch darauf hingewiesen werden, dass 59 % der gesamten Intra-EU Ausfuhren auf die größten Exporteure Deutschland, Niederlande, Frankreich, Beligien und Italien zurückzuführen sind. Diese Daten beziehen sich auf den Warenwert (vgl. Bpb 2019, o.S.).

3.2.2 EU- Außenhandel

Das folgende Kapitel stellt die Entwicklung des Außenhandels der EU dar. Die genannten Zahlen beziehen sich im folgenden immer auf den Handel in Staaten außerhalb der EU.

36 % des EU-Warenexportes erfolgen in Staaten außerhalb der EU. In den Jahren zwischen 2002 bis 2017 erhöhte sich der Extra-EU Export von 862 auf 1879 Millarden Euro, welches ein Plus von 117,9 % ausmacht. Auch der Extra-EU Import verdoppelte sich in den genannten Jahren von 936 auf 1859 Millarden Euro. Dadurch erwirtschafte die EU einen Anteil von 16,4 % am Weltwarenexport und 17 % am Weltwarenimport. Bezogen auf den Warenwert exportierten Deutschland, das Vereinigte Königreich, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr Teil der EU sind, Italien, Frankreich und die Niederlande am meisten. Diese Länder können auch als größte Importuere aufgezeigt werden. Zusammen machen sie 67,8 % des Exportes und 65,9 % des Importes aus (vgl. Bpb 2019, o.S.). In den Jahren 2002-2012 importierte die EU jedes Jahr mehr Waren als sie exportierte (vgl. Abb. 2). Demnach war die Handelsblinaz der EU negativ, wobei das Defizit im Durschnitt bei 161 Millarden Euro pro Jahr lag. Seit 2013 weist die EU jedoch eine positive Handelsbilanz auf (vgl. Abb. 2). Das bedeutet, dass die EU mehr Waren exportiert als sie importiert. Der Handelsbilanzüberschuss der EU lag 2017 bei 20 Milliarden Euro. Die wichtigsten Absatzmärkte waren die USA, in die 20 % aller EU-Exporte erfolgten, gefolgt von China mit 10,5 % aller Exporte und die Schweiz mit 8 %. Die meisten Waren importierte die EU aus China mit einem Anteil von 20,2 % der Importe gefolgt von den USA mit 13,8 % und Russland mit 7,8 % (vgl. Bpb 2019, o.S.).

3.2.3 Suprantionale Handelsbeziehungen

Nachdem in den vorherigen Kapitel Daten zum Binnenhandel sowie zum Außenhandel der EU aufgezeigt wurden, wird sich dieses Kapitel mit supranationalen Handelsbeziehungen der EU befassen. Zunächst wird das TTIP Abkommen der EU mit den USA dargestellt. Darauf folgt eine kurze Analyse zu dem Handel zwischen Afrika und der EU.

Das TTIP Abkommen ist eine Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen den USA und der EU, die eine institutionelle Verdichtung des transatlantischen Wrtschaftsraums vorsieht. Zum Einen ist die Handelsliberalisierung als ein Ziel des Abkommens zu nennen. Anderseits verfolgt es auch geostrategische Ziele wie zum Beispiel ein Gegengewicht zum wirtschaftlichen Aufstieg Chinas zu bilden oder auch als Antwort auf sicherheitspolitische Herasuforderungen durch Russland zu reagieren. TTIP ist einer der verflochtesten Wirtschaftsräume der Welt, da es fast die Hälfte des Weltbruttosozialproduktes umfasst. Des Weiteren weist es hohe Anteile an den weltweiten Güterexporten und -importen, sowie weit über 50 % an den weltweiten ausländischen Direktinvestitionen auf (vgl. Falke 2017, S. 197).

Die EU weist seit Jahren eine positive Handelsbilanz gegenüber der USA auf. Im Gegensatz dazu liegt die Bilanz der USA nur im Dienstleistungsbereich höher. Die Zuwachsraten des transatlantischen Wirtschaftsraum stagnieren auf hohem Niveau, wärend der asiatisch-pazifische Raum wesentlich höhere Zuwachsraten aufweist. Die Zölle sind sehr niedrig, spezifisch betragen sie handelsgewichtet nur 2 % (vgl. Falke 2017, S.198). Insgesamt bietet das Freihandelsabkommen eine Intensivierung regionaler Beziehungen an. Der transatlantische Wirtschaftsraum hinkt jedoch dem nordamerikanischen hinterher, da wie in Kapitel 5 erläutert wird, Verhandlungen für NAFTA schon 1980 stattgefunden haben, während die Ideen für TTIP erst 2011 diskutiert wurden und die Verhandlungen 2013 begannen (vgl. Falke 2017, S.200). Die Verhandlungsmaterie des Abkommens behandelt primär drei Bereiche. Ein wichtiger Bestandteil ist der Marktzugang, wozu der Abbau verbliebener Zollschranken, die Liberaliserung des Dienstleistungsverkehrs und die Öffnung der jeweiligen öffentlichen Beschaffungsmärkte zählt. Darüber hinaus wird über den Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse durch Regulierungskooperationen verhandelt. Der Kern des Abkommens ist der Abbau handelsverzehrender Regularien wie Produktvorschriften oder technische Regulierungen. Zudem sollen neue globale Regeln besonders bei Innovationen im Hochtechnologiebereich festgegsetzt werden, weil grundlegende Normen und Verfahren eine gloable Marktführerschaft begründen könnten (vgl. Falke 2017, S.201-202).

Alles in allem dient TTIP dazu, eine technologische Vorreiterrolle des transatlantischen Raumes gegenüber Asien und China zu ermöglichen. Aus diesem Grund kann es als eine Reaktion auf die Herausforderung des Aufstieges Asiens als der dynamischste Wirtschaftsraum des 21. Jahrhundert bezeichnet werden. (vgl. Falke 2017, S.203).

Während die Handelsbeziehung zwischen den USA und der EU als eine Partnerschaft auf Augenhöhe bezeichnet werden kann, wird jetzt die Handelsbeziehung zwischen der EU und Afrika betrachtet. Jene kann auf Grund der ungleichen Ausgangsbedingungen nicht als eine gleichwertige Partnerschaft angesehen werden.

Die EU ist der mit Abstand wichtigste Handelspartner Afrikas, während Afrikas Rolle als Rohstoffexporteur der EU seit dem Kolonialismus konstant geblieben ist. Ein Großteil der afrikanischen Importe sind Industriegüter. Die Exporte hingegen umfassen hauptsächlich Produkte mit geringem Wertschöpfungspotenzial wie Brennstoffe, andere Rohstoffe oder Nahrungsmittel. Jenes spiegelt die mangelnde Industrialisierung der afrikanischen Wirtschaft wider. Der innenafrikanische Handel ist tendenziell stärker diversifiziert. Die innenafrikanischen Einfuhren machen lediglich 16,4 % und die Ausfuhren 13,3 % aus. Im Gegensatz dazu betreibt die EU viel Handel mit sich selbst, wie in Kapitel 3.2.1 erläutert. Die Vereinabrungen des Contonou-Abkommens 2008, welches die Handelsbeziehungen der EU mit einem Großteil der afrikanischen Länder regelte, ist ausgelaufen. In Folge dessen hat das Stagnieren der Verhandlungen von WPA zu großer Unischerheit geführt und es herrschen gegenwärtig hoch symetrische Handelsverflechtungen (vgl. Luke et al. 2020, S. 1-2).

Durch WPA sollten die WTO-Regeln in Bezug auf Reziprozität und Nichtdiskriminierung eingehalten werden. Darüber hinaus solle der Wachstum und die Diversifizierung der Länder Afrikas vorangetrieben werden. Dennoch hatten afrikanische Länder, die bereits von Handelspräferenzen mit der EU profitierten, keine weiteren Vorteile. Im Gegensatz dazu würde sich für die EU eine wesentliche Verbesserung des Marktzuganges ergeben, da sie zuvor für Exporte recht hohe Einfuhrzölle gezahlt haben, während die Gewinne für Afrika im wesentlichen auf wenige landwirtschaftliche Produkte beschränkt blieben. Der Anstieg der Eu-Exporte nach Afrika wäre wesentlich größer und stärker auf die einzelnen Sektoren verteilt, wobei der höchste Wachstum bei den Industrieprodukten zu verzeichnen wäre. Der Anstieg des afrikanischen Exports würde jedoch zu Lasten des intraafrikanischen Handels fallen. Folglich erwarten afrikanische Länder mehr Vorteile von inneren Handelreformen wie AfCFTA, welche den Handel ankurbeln und die Industrialisierung fördern sollen. Des Weiteren wirkt sich das Vereinbaren von Handelsabkommen mit der EU auch häufig negativ aur die Integrationsbemühungen in Afrika aus (vgl. Luke et al. 2020, S 2). ECOWAS ist eine Regionalorganisation mit 15 Mitgliedsstaaten, die eine Zollunion und daher gemeinsame Außenhandelsregelugen haben. Trotzdessen schlossen Ghana und Cote d`Ivoire, Mitglieder der ECOWAS, ein seperates WPA mit der EU ab, wodurch das Integrationsprogramm der eigentlichen Organisation unterminiert wurde (vgl. Luke et al.. 2020, S 3).

Alles in allem wurde deutlich, dass die Handelsbeziehung zwischen der EU und Afrika nicht als eine gleichwertige Partnerschaft bezeichnet werden kann. Auf Grund der wenig industrialisierten und diversifizierten Wirtschaft Afrikas befinden sie sich in einer starken Abhängigheit zu der EU.

4 MERCOSUR

MERCOSUR steht für den gemeinsamen Markt des Südes und umfasst einen Handelsblock in Südamerika. Jener wurde von Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay gegründet. Der erweiterte MERCOSUR Raum, mit assoziierten Mitgliedern, umfasst fast den gesamten südamerikanischen Raum mit Ausnahme der Gebiete Guyana, Suriname und Französisch-Guyana. Als assoziierte Mitglieder sind Chile, Bolivien, Peru und Kolumbien Teil des MERCOSUR (vgl. Fehrmann 2014, S.165-166). Im Folgenden wird noch näher erläutert, was diese Form der Mitgliedschaft bedeutet.

MERCOSUR ist demographisch wie territorial stark durch Brasilien dominiert, da dieses Land 70 % der Einwohner der fünf Mitgliedstaaten stellt (vgl. Fehrmann 2014, S.166). Die folgenden Unterkapitel werden zunächst die Ziele des Blocks herausstellen. Dabei wird auch ein Fokus auf die Motive der einzelnen Beitrittsländer gelegt, um die Unterschiede zu verdeutlichen. Daraufhin gibt die Arbeit einen Einblick in die historische Entwicklung der Regionalorganisation. Anschließend wird die Wirtschaft in Südamerika näher beschrieben.

4.1 Ziele

Dieses Kapitel wird die Ziele von MERCOSUR herausstellen. Dafür werden sowohl die wirtschaftlichen Beweggründe als auch die politischen betrachtet.

[...]

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Ohne Block, keine Chance? Von ASEAN, EU, MERCOSUR und NAFTA
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen
Note
2,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
31
Katalognummer
V1156938
ISBN (eBook)
9783346554413
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ohne, block, chance, asean, mercosur, nafta
Arbeit zitieren
Bauke Janssen (Autor:in), 2020, Ohne Block, keine Chance? Von ASEAN, EU, MERCOSUR und NAFTA, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1156938

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