Außerschulischer Lernort: Gerichtsverhandlung

Große Unterrichtseinheit zum Thema Gerechtigkeit


Plan de Clases, 2007

19 Páginas, Calificación: 1


Extracto


INHALT

1. Einleitung

2. Ausgangspunkt der Unterrichtseinheit
2.1. Mögliche Probleme beim Besuch einer Gerichtsverhandlung
2.2. Didaktische Legitimierung dieses außerschulischen Lernortes
2.3. Verwirklichung der didaktischen Prinzipien
2.4. Einsatzmöglichkeiten der Exkursion

3. Grundlagen für die Erarbeitung
3.1. Arbeitsweisen für die Exkursion
3.2. Arbeitstechniken bei der Exkursion

4. Verlauf der Exkursion
4.1. Vorbereitung des Lehrers
4.2. Vorbereitung im Unterricht
4.2.1. Inhaltliche Vorbereitung
4.2.2. Organisatorische Vorbereitung
4.3. Situation während der Verhandlung
4.4. Nachbereitung der Exkursion

5. Ziele der Unterrichtseinheit
5.1. Allgemeine Erziehungsziele
5.2. Lernziele

6. Schlussbemerkungen

7. Literaturverzeichnis

8. Anhang

1. Einleitung

Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Thema „außerschulische Lernorte im Ethikunterricht“. Hierbei geht es um den Besuch einer Gerichtsverhandlung mit einer Hauptschulklasse. Dieser Besuch ist in eine große Unterrichtseinheit zum Thema Gerechtigkeit eingebettet. Der erste Teil der Hausarbeit befasst sich mit dem theoretischen Aspekt von Exkursionen im Unterricht. Hierbei werden unter anderem Vor- und Nachteile sowie didaktische Gesichtspunkte von Exkursionen aufgezeigt. Des Weiteren wird auf die Verwirklichung didaktischer Prinzipien eingegangen und die Arbeitsweisen und Arbeitstechniken während der Gerichtsverhandlung näher betrachtet. Das Hauptaugenmerk dieser Hausarbeit liegt auf der theoretischen Planung, bezüglich der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Gerichtsbesuches.

Die Lernziele im kognitiven und affektiven Bereich dieser Unterrichtseinheit werden im anschließenden Teil der Hausarbeit aufgeführt.

2. Ausgangspunkt der Unterrichtseinheit

Die Hauptschulklasse, für die diese Unterrichtseinheit konzipiert ist, hatte bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der anderen Schulfächer nur wenig Kontakt mit dem Thema „Gerechtigkeit“. Der Hessische Lehrplan für die Hauptschule sieht die Durchführung des Themas in der achten Klasse vor. Das Durchschnittsalter der Schülerinnen und Schüler[1] liegt zwischen 13 und 14 Jahren. Es ist zu erwarten, dass ein bzw. mehrere SuS in diesem Alter schon mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Daher ist das Gelingen dieser Unterrichtseinheit von enormer Bedeutung für den weiteren Werdegang der heranwachsenden Jugendlichen. Der Gerichtsbesuch soll im günstigsten Fall der Abschreckung dienen und zudem die Jugendlichen bei Fehlverhalten auf die möglichen Konsequenzen hinweisen.

Der Lehrplan stellt für das Thema „Gerechtigkeit“ einen Querverweis zum Fach PoWi her. In diesem Unterrichtsfach soll ebenfalls in der achten Klasse das Thema „Jugend im Rechtsstaat“ behandelt werden.[2] Im Lehrplan ist eine Verknüpfung dieser beiden Themen vorgesehen. Dies soll die Nachhaltigkeit und den Erkenntnisprozess der SuS fördern. Zudem sollen sie erkennen, dass dieses Thema von großer Bedeutung ist, da es nicht nur in einem Fach zum Gegenstand des Unterrichts wird. Um ein hohes Maß an Anschaulichkeit zu erreichen, soll innerhalb der Unterrichtseinheit ein außerschulischer Lernort besucht werden. Diesbezüglich ist es angedacht, mit der achten Hauptschulklasse eine Gerichtsverhandlung zu besuchen. Hierbei steht das Erleben und Erfahren von realen Handlungen, wie beispielsweise eine Verhandlung im Vordergrund.[3]

Im Folgenden werden kurz die möglichen Schwierigkeiten dieser Makromethode aufgezeigt, um dann im weiteren Teil der Hausarbeit die Vorteile und Perspektiven dieser Methode zu benennen.

2.1. Mögliche Probleme beim Besuch einer Gerichtsverhandlung

In Bezug auf die Informationsbeschaffung nehmen die SuS bei einer Gerichtsverhandlung vorwiegend eine passiv-rezeptive Rolle ein. Sie sitzen im Zuschauerbereich und verfolgen den Ablauf der Verhandlung. Die SuS haben nur die Möglichkeit Beobachtungen, Fragen und Skizzen festzuhalten. Diese Aufzeichnungen sollten im nachfolgenden Unterricht besprochen werden.

Im Anschluss an die Verhandlung soll ein Gespräch mit einem Richter oder Richterin[4] folgen. Hierbei haben die SuS die Möglichkeit, Fragen z. B. zur Verhandlung oder zum Urteil zu stellen.

Neben der Schwierigkeit, dass die SuS eine zu passiv-rezeptive Rolle einnehmen, besteht ein anderes mögliches Problem darin, dass die SuS den Ablauf der Besichtigung nicht aktiv nach ihren Vorstellungen gestalten können. Dies liegt darin begründet, dass eine Gerichtsverhandlung nach strengen Vorschriften und Richtlinien abläuft, die nicht unterbrochen werden können. Darüber hinaus kann es auch vorkommen, dass die SuS durch die Fülle an Eindrücken überfordert werden, was in Folge dessen zu einer kognitiven Überforderung führen kann. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, erfolgt eine umfangreiche Reflexion des Gerichtsbesuches. Nichtsdestotrotz überwiegen im Großen und Ganzen die Vorteile dieser Makromethode.[5]

2.2. Didaktische Legitimierung dieses außerschulischen Lernortes

Eine Reihe von didaktischen Gesichtspunkten rechtfertigen eine Exkursion zum Gericht. Diese sind entwicklungspsychologischer, lernpsychologischer und anthropologischer Art.

Aus entwicklungspsychologischer Sicht entspricht die Exkursion dem Hang der SuS zum Realen, Anschaulichen und Konkreten. Auf diese Weise können die SuS aus der Nähe die Abläufe einer Verhandlung mit verfolgen. Weitere positive Einflüsse übt ein Gerichtsbesuch in Bezug auf lernpsychologische Gesichtspunkte aus. Das konkret-operationale Lernen, welches kennzeichnend für eine Exkursion ist, wird gefördert. Überdies wird in den Reflexionsphasen der Frage nach Verallgemeinerbarkeit und der Anwendbarkeit auf das Unterrichtsthema nachgegangen, sodass abstrakt und konkret orientierte Schülertypen gleichermaßen angesprochen werden.[6]

Der dritte Gesichtspunkt, der anthropologische, bezieht sich auf das Denken und Handeln des Menschen. Hierbei gehören Geist und Körper eng zusammen. Das Miterleben einer Gerichtsverhandlung erzeugt eine handlungsbetonte Erkundung eines rechtlichen und ethischen Ereignisses.[7] Weiterhin kann Schule in diesem Fall als Erfahrungsraum verstanden werden, in dem die SuS das Gericht und die Verhandlung sinnlich wahrnehmen und mit anderen Menschen, etwa dem Richter, in Kontakt treten. Somit kann auch punktuell die institutionelle Trennung von Schule und Arbeit, Lernen und Leben durchbrochen werden und zu Erweiterung ihres Erfahrungshorizontes beitragen. Zusammengefasst legitimieren die oben genannten didaktischen Prinzipien den Einsatz dieser Makromethode.[8]

2.3. Verwirklichung der didaktischen Prinzipien

Eines der zentralen didaktischen Prinzipien ist das Entdeckende Lernen. Die SuS können im Gegensatz zum normalen Unterricht selbst die Gerichtsverhandlung verfolgen und z. B. die Elemente und Funktionen der einzelnen Organe des Gerichts herausfinden. Sie können aber auch, dass zuvor erarbeitete Wissen mit den neugewonnenen Eindrücken vergleichen. Auf diese Weise setzen sich die Lernenden mit dieser neuen fremden Welt auseinander. Weiterhin bietet eine Gerichtsverhandlung den SuS die Möglichkeit, selbstverantwortlich zu arbeiten und zu lernen. Deshalb sollten sie die Verhandlung aufmerksam verfolgen.

Bei dieser Methode steht das soziale Lernen im Vordergrund. Im Vorfeld der Gerichtsverhandlung sollen die Organe des Gerichts und die Rolle von Strafen in verschiedenen Kleingruppen erarbeitet werden. Dabei müssen die SuS argumentativ aufeinander eingehen. Darüber hinaus müssen die SuS, beim Interview mit dem Richter lernen, mit einem fremden Menschen zu kommunizieren. Dies fördert im Allgemeinen die Kommunikationsfähigkeit der SuS. Ferner soll die Nachbereitung, welche teilweise in Kleingruppen durchgeführt wird, die Teamfähigkeit steigern.[9]

Zu den bisher aufgeführten didaktischen Prinzipien kommt das Prinzip der Handlungsorientierung hinzu. Bei dem Gerichtsbesuch spielt das Erleben und Erkunden eine wichtige Rolle. Von den SuS wird eine geistige Vor- und Nachbereitung gefordert. Im Anschluss an die Exkursion sollen die Erkundungsergebnisse und Sinneseindrücke zusammengetragen und reflektiert werden. Dieser Ausflug stellt für die SuS eine enge Verbindung zur Wirklichkeit her. Die SuS beobachten eine reale Gerichtsverhandlung, mit echten Angeklagten, Richtern, Staatsanwälten usw. Dies ist keine inszenierte Gerichtsverhandlung, die die SuS aus dem Fernsehen kennen.[10]

Zudem bieten Exkursionen dieser Art die Möglichkeit für mehrdimensionales Lernen. Die SuS nehmen, durch die Verbindung von kognitiven und affektiven Ansätzen, die Inhalte mit allen Sinnen wahr. Dies hat zur Folge, dass die SuS die Thematik intensiver erleben, als dies bei einer reinen Lehrbucharbeit der Fall wäre. Auf diese Weise bleiben vermittelte Informationen und Zusammenhänge besser im Gedächtnis und sind so besser abrufbar, da eine größere Anzahl von Bezugspunkten geschaffen werden.[11]

Zusätzlich zum Realitätsbezug der Gerichtsverhandlung kann die Unterrichtseinheit zum Thema „Gerechtigkeit“, ferner mit einer anderen Unterrichtseinheit aus einem anderen Fach verbunden werden. In der gleichen Jahrgangsstufe besteht die Möglichkeit dieses Thema mit dem Thema „Rechtserziehung“, im Fach PoWi zu verknüpfen. Hierbei schlägt der Rahmenlehrplan vor, die Entwicklung von Rechten und Pflichten mit zunehmendem Alter der SuS zu behandeln. Weiterhin kann auf das Thema der Jugendkriminalität eingegangen werden, wobei sie grundlegende Kenntnisse über die Rechtsordnung in Deutschland erwerben können.[12]

Zudem ist es möglich, dass die SuS erkennen, „dass Rechtsnormen in aller Regel nicht willkürlichen und abstrakten Setzungen entspringen. Sie sind Folgerungen aus anthropologischen Prämissen, Moral- und Ethikprinzipien sowie aus, auf beide bezogenen Vorstellungen über eine angemessene politische Ordnung. In jeder Rechtsordnung drücken sich die jeweils dominierenden Werte aus.“[13]

Diese Exkursion dient der sinnlich-anschaulichen, realen Begegnung mit diesem außerschulischen Lernort. Zudem werden die Lerninhalte veranschaulicht und für die SuS erfahrbar gemacht.[14]

Trotz der Veranschaulichung der Lerninhalte ist es aufgrund der spezifischen Besonderheiten des außerschulischen Lernortes schwierig, die Inhalte als verallgemeinerbares kognitives Wissen anzunehmen. Deshalb bietet der Gerichtsbesuch den SuS die Gelegenheit spezielle Fähigkeiten, wie das Beobachten, das Vergleichen und das Protokollieren zu erproben und auf andere Situationen zu übertragen. In diesem Zusammenhang steht die Erweiterung der Methodenkompetenz und der Prozess des methodisch geleiteten Lernens der SuS, im Vordergrund. Ein derartiger Gerichtsbesuch kann überdies zahlreiche didaktische Funktionen erfüllen.[15]

[...]


[1] Im Folgenden wird mit SuS abgekürzt.

[2] http://lernarchiv.bildung.hessen.de/archiv/lehrplaene/hauptschule/sozialkunde. S. 20.; Zugriff am 01.09.2007

[3] Vgl. Joachim Detjen: Erkundungen und Sozialstudien, in: Methodentraining I für den Politikunterricht, Schwalbach/Taunus 2006, S. 196.

[4] Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet.

[5] Vgl. Detjen, Erkundungen, S. 196.

[6] Vgl. Ebd., S. 197.

[7] Vgl. Ebd., S. 198.

[8] Vgl. Ebd., S. 198f.

[9] Vgl. Ebd., S. 199.

[10] Vgl. Ebd., S. 200.

[11] Vgl. Peter Kostorz: „Wir sehen uns vor Gericht“. Gerichte als außerschulische Lernorte beruflicher Bildung, in: Wirtschaft und Erziehung, Bd. 59. Heft 5, Kassel 2007, S. 168.

[12] Vgl. http://lernarchiv.bildung.hessen.de/archiv/lehrplaene/hauptschule/ethik, S.12.

[13] Heinrich Oberreuter: Rechtserziehung, in: Wolfgang Sander (Hrsg.): Handbuch politische Bildung, Bonn 2005, S. 327.

[14] Vgl. Kostorz, Vor Gericht, S. 167.

[15] Vgl. Ebd., S. 168.

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Außerschulischer Lernort: Gerichtsverhandlung
Subtítulo
Große Unterrichtseinheit zum Thema Gerechtigkeit
Universidad
Justus-Liebig-University Giessen  (Zentrum für Philosophie- Didaktik)
Curso
Außerschulische Lernorte im Philosophieunterricht
Calificación
1
Autor
Año
2007
Páginas
19
No. de catálogo
V115756
ISBN (Ebook)
9783640171088
ISBN (Libro)
9783640172917
Tamaño de fichero
458 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Außerschulischer, Lernort, Gerichtsverhandlung, Außerschulische, Lernorte, Philosophieunterricht
Citar trabajo
Tristan Paar (Autor), 2007, Außerschulischer Lernort: Gerichtsverhandlung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115756

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