Pflegegutachten und der aktuelle Wissensstand von Pflegegutachtern


Forschungsarbeit, 2008

106 Seiten, Note: "-"


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Kapitel – Problematik, Vorgehensweise und Problemstellungen
1.1. Problematiken bei Pflegegutachten
1.2. Darstellung der Vorgehensweise
1.3. Begriffsdefinitionen
1.4. Thematisierung der Problemstellungen
1.5. Design

2. Kapitel – Methodenkapitel
Theoretische Grundlagen und Interviews
2.1. Ursprünge qualitativen Denkens
2.1.1. Hermeneutik als eine Grundlage qualitativen Denkens
2.1.2. Der Wandel des qualitativen Denkens
2.1.3. Qualitatives Denken im 20. Jahrhundert
2.2. Grundlagen qualitativer Forschung
2.2.1. Die fünf Säulen des qualitativen Denkens
2.3. Narrative Interviews
2.3.1. Interviewleitfadenentwicklung
2.3.2. Vorgehensweise der Interviews
2.3.3. Durchführung der Interviews
2.3.4. Auswertung der Interviews

3. Kapitel – Die Fortbildung
3.1. Ausarbeitung der Inhalte
3.1.1. Seelische und organische Erkrankungen
3.1.2. Psychosen und Neurosen
3.1.3. Psychische Funktionsstörungen
3.2. Aufbau der Fortbildungsveranstaltung
3.3. Durchführung der Fortbildungsveranstaltung
3.4. Evaluation der Fortbildungsveranstaltung

4. Kapitel - Resümee und Ausblick

Anlagen

Einleitung

Nach Sozialgesetzbuch XI können Pflegegutachten für verschiedene Zwecke von Nutzen sein, wie z.B. zur Feststellung des Pflegebedarfs, welcher zu einer Einstufung in eine Pflegestufe führen kann.

Die Gutachter bereiten ihre Gutachten ausreichend vor, bevor sie zum Hausbesuch fahren und sich vor Ort ein Bild von dem zu begutachtenden Versicherten machen.

Nach diesen beiden Arbeitsschritten wird das Gutachten in endgültiger Form erstellt. Ergeben sich während des Hausbesuches noch zusätzliche Unklarheiten, müssen eventuell vor der endgültigen Gutachtenerstellung noch weitere Informationen vom Pflegegutachter eingeholt werden.

Gesetzliche Grundlage der Qualifikation von Pflegegutachtern

Pflegegutachten dürfen von Ärzten und von Pflegefachkräften erstellt werden.

Der Gesetzgeber hat die Tätigkeit der Erstellung von Pflegegutachten nicht der alleinigen Berufsgruppe der Pflege zugeordnet.

Die gesetzliche Grundlage hierfür steht im Sozialgesetzbuch XI § 18 Absatz 7.

Seit der Akademisierung der Pflege bleibt die Frage offen, ob Pflegegutachten von akademisch ausgebildeten Pflegenden ohne pflegerische Berufsausbildung eigenverantwortlich erstellt werden dürfen.

Im obigen Gesetzestext steht: „... und anderen geeigneten Fachkräften...“

Ob ein Absolvent mit einem Abschluss eines Pflegestudiums ohne Pflegeausbildung juristisch zur Erstellung eines Pflegegutachtens berechtigt ist und ob er als geeignete Fachkraft anzusehen ist, bleibt an dieser Stelle offen.

Die Definition der Pflegefachkraft findet sich im Sozialgesetzbuch XI

§ 71 Absatz 3.

Zum letzten Abschnitt siehe:

Klie Thomas (2003), Gesetze für Pflegeberufe, Fachhochschulverlag, Seiten 630,655.

(Keine Erwähnung der Pflegestudiengänge)

Fortbildung und Weiterbildung

Lernen ist ein lebenslanger Prozess.

Die Wurzeln der Fort- und Weiterbildung gehen ursprünglich in die bürgerliche Aufklärung und in die emanzipatorische Arbeiterbildung bis in das 18. Jahrhundert zurück.

Bildungsmaßnahmen können unter anderem in den Bereichen der politischen Bildung, qualifizierten beruflichen Arbeitsbewältigung und in der gesellschaftlichen Bildung und Mitgestaltung liegen. Die sich auf dem heutigen Fort- und Weiterbildungsmarkt befindlichen Angebote sind vielseitig.

Fort- und Weiterbildung sind Teilbereiche der Erwachsenenbildung. Sie hängen in ihrer Gestaltung von der Erstausbildung der Kursteilnehmer ab.

In den Unterrichtsgruppen sitzen oftmals Teilnehmer mit verschiedenen Wissensständen und Schwerpunkten in den Ausbildungen. Diese müssen im Rahmen des Unterrichts berücksichtigt werden.

Die wachsende Bedeutung von Fort- und Weiterbildung ist bedingt durch:

- Fachspezifisches Wissen veraltet immer schneller und macht weitere Bildungsabschnitte notwendig.
- Ein verstärkter Fort- und Weiterbildungsbedarf bedingt durch die diskontinuierlichen Berufsbiographien.
- Arbeit in verschiedenen Arbeitsfeldern, auch in gleichen Berufen mit großen Arbeitsspektren.

Weiterbildung

Die Weiterbildung entstand im letzten Jahrhundert als neue Qualifizierungen auf Grund des gesellschaftlichen und ökonomischen Wandels erforderlich wurden.

Weiterbildung ist eine Wiederaufnahme von organisiertem Lernen nach dem Abschluss der ersten Bildungsphase (Ausbildung oder Studium) während der Berufstätigkeit.

Mit der Weiterbildung wird eine zusätzliche Qualifikation erworben.

Fortbildung

In der Fortbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten des Berufes wiederholt. Neue Erkenntnisse und Neuheiten werden vorgestellt und geschult. Durch eine Fortbildung wird keine weitere Qualifikation erlangt.

Zum letzten Abschnitt (Fortbildung und Weiterbildung) siehe:

Pousset Raimund (2006), Beltz Handwörterbuch für Erzieherinnen und Erzieher, Verlag Beltz, Seite 132-134;

Büchin-Wilhelm, Irmgard; Jaszus (2006), 5. Auflage, Fachbegriffe für Erzieherinnen und Erzieher, Seite 114;

Pöggeler Franz (1981), Band 8, Handbuch der Erwachsenenbildung, Verlag K. Kohlhammer; Seite 35 ff.

Fortbildungsbedarf

Das Auftreten von Fortbildungsbedarf bei Pflegegutachtern kann auf verschiedenen Ursachen und Bedürfnissen basieren. Ein Bedürfnis stellt einen Mangelzustand dar.

Die zeitlich bedingten Verbesserungen und die Wissenschaften schreiten immer weiter voran, es kommen immer wieder Neuerungen und neue Erkenntnisse auf.

Das erlernte Wissen, welches der Pflegegutachter nicht täglich braucht, wird mit der Zeit vergessen und kann im Rahmen von Fortbildungen aufgefrischt werden, um als Hintergrundwissen verfügbar zu bleiben.

Spezialisierungen der Pflegegutachter, z.B. auf Beatmungsfälle oder auf Kindergutachten, benötigen eine wissenserweiternde Weiterbildung in einem speziellen Arbeitsfeld.

Pflegegutachter haben ihre Ausbildung oder ihr Studium an unterschiedlichen Berufs- und Hochschulen mit verschiedenen Möglichkeiten und Schwerpunkten absolviert.

Fortbildungspflichten für Pflegegutachter

Ärztliche Pflegegutachter sind nach der Berufsordnung für den deutschen Arzt § 4 verpflichtet, sich fortzubilden. Sind sie auch im ärztlichen Notfalldienst tätig, ist auch § 26 Absatz 4 zu beachten.

Für Pflegegutachter aus der pflegerischen Schiene (Pflegefachkräfte) ist zur Zeit keine Fortbildungspflicht beständig.

1. Kapitel -- Problematik, Vorgehensweise und Problemstellungen

Die Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen stellt gerade in unserer Zeit eine große Verantwortung dar. Es ist nicht immer einfach, jedem pflegebedürftigen Patienten gerecht zu werden. Jedes Individuum muss einzeln betrachtet und begutachtet werden.

Jeder Mensch ist individuell zu sehen und jeder kann von der Problematik betroffen sein, ein Pflegegutachten zu benötigen, aber nicht jeder ist dabei auf zusätzliche mögliche Hilfen angewiesen. Die Pflegegutachter haben die Möglichkeit, zusätzlichen Hilfsbedarf im Gutachten zu vermerken und z.B. Hilfsmittel zu empfehlen.

1.1. Problematiken bei Pflegegutachten

Bei der Erstellung von Pflegegutachten können mehrere unterschiedliche Problematiken auftreten.

Die dem Individuum gerechtwerdende Begutachtung

Eine gesonderte Problematik stellen Patienten dar, die einen höheren Hilfsbedarf aufweisen. Für diese Menschen ist es oftmals sehr schwierig, diesen zusätzlichen pflegerischen Hilfsbedarf durch die Begutachtung zu erhalten.

Gerade in Bezug auf eine Einstufung in eine Pflegestufe ist es für den Begutachteten und dessen Angehörige von Interesse, dass das Gutachten entsprechend ausfällt, um in die höchst mögliche Pflegestufe empfohlen zu werden. Dies bedeutet, falls die Kasse dementsprechend entscheidet, dann ein höheres Pflegegeld oder höhere Sachleistungen. Kombinationen aus Pflegegeld und Sachleistungen sind ebenfalls möglich.

Auf der anderen Seite ist es oftmals für den Pflegegutachter sehr schwer, ein dem zu Begutachtenden gerechtwerdendes Pflegegutachten zu verfassen.

Zeitmanagement

Ein Pflegegutachter hat nur eine sehr bemessene Zeit zur Verfügung, um einen Menschen vor Ort zu begutachten. Deshalb ist eine gute Historie und Biografiearbeit über den zu begutachtenden Versicherten in der Vorarbeit sehr wichtig und hilfreich, um sich ein zutreffendes Bild vom Zustand und Pflegebedarf des Patienten zu machen. Hierzu müssen alle verfügbaren objektiven Daten über den Patienten eingeholt werden, da es bei vielen Krankheitsbildern sonst zu Fehlinterpretationen kommen kann.

Psychische tagesabhängige Aspekte

Die Tagesform der Patienten spielt eine sehr große Rolle. Viele Patienten sind tagesformabhängig unterschiedlich motiviert und mobil.

Geht es einem Patienten am Tag der Begutachtung besser als an anderen Tagen, werden womöglich notwendige pflegerische Maßnahmen in der Begutachtung nicht berücksichtigt. Die Schwierigkeit besteht im Finden des Mittelwertes. Hierfür sind Fremdanamnesen unerlässlich.

Soziale Aspekte

Eine weitere Rolle spielen soziale Aspekte. Diese müssen in einem Pflegegutachten auch bedacht werden. Die soziale Lebenslage, in der sich der zu begutachtende Mensch befindet, gibt oft schon Auskunft über dessen Gesundheitsbewusstsein. Oftmals können Vorschläge für Pflegehilfsmittel oder zu Hilfen der Finanzierung diesen Menschen weiterhelfen.

Ausbildung der Pflegegutachter

Es wird schnell klar, dass ein Pflegegutachter über eine große Palette an Wissen in den unterschiedlichsten Bereichen verfügen muss.

Grundlegend sollten die Grundlagen der Pflege und Pflegewissenschaft, in der Pflegewissenschaft angewendete Assessmentinstrumente, Pflegetechniken, Pflegemaßnahmen, Pflegekonzepte, Pflegetheorien, die Grundlagen der Krankheitslehre und Medizin inhaltlich im Rahmen der Ausbildung und der Fortbildung zum Pflegegutachter bekannt und erlernt worden sein. Kenntnisse der Betriebswirtschaftslehre und von möglichen Kommunikationstechniken sind für die tägliche Arbeit des Pflegegutachters von Vorteil. Die neuesten Erkenntnisse der Pflegewissenschaft sollten den Pflegegutachtern zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet auch die neuesten Expertenstandards in der Pflege.

Wie bereits erwähnt, hat jeder Versicherte einen unterschiedlichen Pflegebedarf. Diesen Pflegebedarf gerecht zu beurteilen stellt ein sehr großes Problem dar.

Die Pflegegutachter müssen sich in vielen fachspezifischen Thematiken auskennen und/oder sich andauernd in im aktuellen Gutachten auftretende pflegerische Problematiken einarbeiten.

[...]

Ende der Leseprobe aus 106 Seiten

Details

Titel
Pflegegutachten und der aktuelle Wissensstand von Pflegegutachtern
Hochschule
Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main
Note
"-"
Autor
Jahr
2008
Seiten
106
Katalognummer
V115777
ISBN (eBook)
9783640177127
ISBN (Buch)
9783640177219
Dateigröße
1755 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Forschungsarbeit in der Pflegewissenschaft, qualitative Pflegeforschung
Schlagworte
Pflegegutachten, Wissensstand, Pflegegutachtern, MDK, Pflege, Pflegewissenschaft, Medizin, Pflegestudium, Akademisierung der Pflege, Akademisierung, Forschung
Arbeit zitieren
Dipl.-Pflegewirt (FH) Christian Weismantel (Autor:in), 2008, Pflegegutachten und der aktuelle Wissensstand von Pflegegutachtern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115777

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