BilMoG und Abschlussprüferwechsel


Dossier / Travail de Séminaire, 2008

19 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretische Grundlagen zum Abschlussprüferwechsel
2.1 Definition Abschlussprüferwechsel
2.2 Ökonomische Theorien des Abschlussprüferwechsels
2.2.1 Agency-Theorie und Abschlussprüfung
2.2.2 Signalling-Theorie und Abschlussprüfung
2.3 Anreize zum Abschlussprüferwechsel

3 Empirische Erkenntnisse zum Abschlussprüferwechsel
3.1 Die „Richtung“ des Abschlussprüferwechsels
3.2 Gründe für einen Abschlussprüferwechsel

4 Evaluation des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) hinsichtlich des Abschlussprüferwechsels
4.1 Aktuelle rechtliche Normen des HGB
4.2 Geplante Erweiterungen im Rahmen des BilMoG
4.3 Kritische Würdigung
5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Verschiedene Bilanzskandale in den letzten Jahren[1] sowie ‚schwarze Kassen’[2] und Liquiditätsengpässe einzelner Banken[3] im Zuge der ‚Subprime’-Krise in der jüngeren Vergangenheit sorgten in den Medien für starkes Aufsehen. Kritik wurde dabei an Management und Aufsichtsgremien wie auch an AP[4] geübt. Als Reaktion auf die Bilanzskandale verabschiedete das EU-Parlament 2006 die 8.EU-Richtlinie (die sog. Abschlussprüferrichtlinie). Die Umsetzung der EU-Vorgaben in nationales Recht erfolgt u.a. über das BilMoG.[5] Ziel dieser Regulierung ist u.a. die Wiedergewinnung des öffentlichen Vertrauens in die Abschlussprüfung, wozu „die Sicherstellung einer hohen Qualität der gesetzlichen Abschlussprüfung“[6] ebenso gehört wie die Betonung der Unabhängigkeit des AP.[7] Ein diesbezüglich diskutierter Punkt ist der Abschlussprüferwechsel. Die Gründe und Ursachen eines Wechsels sind jedoch vielfältig und können ebenso zu einer Stärkung wie zu einer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit des AP beitragen.[8] Im Rahmen dieser Seminararbeit sollen diesbezüglich folgende zentrale Fragestellungen näher betrachtet werden:

- Welche Anreize existieren für einen Wechsel des AP?
- Inwiefern tragen die Änderungen des BilMoG zu einer Stärkung des Vertrauens in die Abschlussprüfung bei?

Zur Beantwortung dieser Fragenstellung gibt Kapital 2 zunächst einen Überblick über die Thematik des Abschlussprüferwechsels. Hierzu gehören die formale Definition wie auch ökonomische Theorien, die sich mit der Abschlussprüfung befassen. Darüber hinaus werden potenzielle Anreize des Management, der Eigentümer sowie des AP bzgl. des Abschlussprüferwechsels herausgearbeitet. Weiterführend werden in Kapitel 3 empirische Erkenntnisse zu dem Phänomen des Abschlussprüferwechsels vorgestellt. Im vierten Kapitel erfolgen Darstellungen des Status quo sowie der geplanten Erweiterungen der gesetzlichen Regelungen, bevor abschließend eine diesbezüglich kritische Betrachtung vorgenommen wird.

2 Theoretische Grundlagen zum Abschlussprüferwechsel

2.1 Definition Abschlussprüferwechsel

Allgemein ist ein Prüferwechsel als „die unterlassene Wiederwahl des bisherigen (amtierenden) Abschlussprüfers nach Ablauf einer Prüfungsperiode durch das jeweils zuständige Gesellschaftsorgan zu verstehen.“[9] Weiterführend wird in der Fachliteratur zwischen einem externen und einem internen Prüferwechsel differenziert. Der interne Prüferwechsel bezieht sich lediglich auf den verantwortlichen WP, nicht jedoch auf die prüfende WPG. Bei einem externen Wechsel hingegen werden sowohl der WP als auch die WPG ausgetauscht.[10] Darüber hinaus wird zwischen einem freiwilligen Wechsel, wie er aus der obigen Definition hervorgeht, und einem - ebenfalls in intern und extern getrennten - verpflichtenden bzw. obligatorischen Wechsel unterschieden.[11]

2.2 Ökonomische Theorien des Abschlussprüferwechsels

2.2.1 Agency-Theorie und Abschlussprüfung

Die Agency-Theorie erfasst „Beziehungen zwischen einem oder mehreren Auftraggebern, den Principals, und einem oder mehreren Auftragsnehmern, den Agents“[13]. Diese Theorie unterliegt der Annahme, dass jedes Subjekt über unterschiedliche Präferenzstrukturen, Handlungsspielräume und Informationen verfügt. Somit ist die Leistung des Agenten für den Prinzipal nicht vollständig beobachtbar (‚hidden action’). Diesen Handlungsspielraum kann der Agent nutzen, um seinen persönlichen Nutzen zu maximieren und hierdurch den Auftraggeber zu schädigen (‚moral hazard’).[14] Bei der Betrachtung der Agency-Theorie im Rahmen der Abschlussprüfung bilden die Informations- und Zahlungsbemessungsfunktion der externen Rechnungslegung[15] die notwendige Basis „für die Entwicklung der verschiedenen Motivations-, Kontroll- und Informationsmechanismen“[16] zur Reduzierung solcher Agency-Probleme.[17] Die nähere Betrachtung erfolgt aus zwei Perspektiven: Zum einen wird die Eigentümer-Manager-Beziehung untersucht. Der WP fungiert hierbei als Kontrolleur und trägt, durch die Prüfung der Normenkonformität des Jahresabschlusses,[18] zur Reduktion der Informationsasymmetrie zwischen Management und Eigentümern bei.[19] Zum anderen wird der AP als weiterer Agent, der vertraglich mit den Eigentümern verbunden ist, in die Betrachtung einbezogen, sodass eine Analyse der Eigentümer-Manager-AP-Beziehung erforderlich ist.[20] Antle bspw. widmete sich mittels eines spieltheoretischen Ansatzes der Untersuchung dieser Situation.[21] Der AP fungierte in seiner Untersuchung als strategischer Spieler, der sich im Rahmen der Prüfung einen Informationsvorsprung bzgl. der Rechnungslegung sowie seines Prüfungsniveaus ggü. den Eigentümern und dem Management verschaffte. Für alle Parteien beobachtbar war lediglich der von ihm zum Abschluss der Prüfung erstellte Bericht. Damit das Management im Interesse der Eigentümer handelte, versuchten diese, dessen Bezahlung in Abhängigkeit des berichteten Ergebnisses zu setzen. Dieses war jedoch nur erfolgreich, wenn der AP aufgrund von Anreizen (z.B. Vergütung) ebenfalls die Interessen der Eigentümer verfolgte.[22] Aus dieser geschilderten Konstellation ergibt sich „die mögliche Gefahr einer Koalitionsbildung zwischen Manager und Abschlußprüfer“[23] sowie des ‚moral hazard’ durch den AP sowie das Management.[12]

2.2.2 Signalling-Theorie und Abschlussprüfung

Die Signalling-Theorie beschäftigt sich mit Märkten, auf denen nur die Anbieter die Qualität ihrer angebotenen Güter[24] kennen. Zur Reduktion dieser Informationsasymmetrie sind Anreize zu schaffen, damit die Anbieter wahre Signale bzgl. der Qualität ihres Angebotes aussenden.[25] Hinsichtlich der Abschlussprüfung bezieht sich diese Theorie auf die Informationsfunktion selbiger. Die Initiative zur Aussendung geht von den Agenten aus, um hierdurch ihre Verhandlungs- bzw. Marktpositionsposition durch das glaubhafte Signalisieren ihrer Qualifikationen, zu stärken.[26] Die Beauftragung eines AP durch das Management kann als erstes positives Signal gewertet werden. Darüber hinaus sind die Wahl eines bestimmten Prüfers und die damit verbundenen Rückschlüsse auf die Qualität der Abschlussprüfung ein Weiteres.[27] Diesbezüglich sind WP gefordert, die Güte ihrer Prüfungsleistungen, „zu der auch eine Signalisierung von Unabhängigkeit gehört“[28], aufzuzeigen.[29] Die Dienstleistung der Wirtschaftsprüfung ist ein Vertrauensgut, dessen Markt sich mit dem Problem der ‚adversen selection’[30] konfrontiert sieht, sodass das erfolgreiche Signalisieren der Qualität der Dienstleistung von entscheidender Bedeutung ist.[31] Gelingt entsprechendes den WP nicht, „führt dies zu einer durchschnittlichen Qualitätseinschätzung der Nachfrager (pooling-Gleichgewicht), die überdurchschnittliche Anbieter von ihrem Angebot abhält und im Extremfall zur vollständigen Einstellung des Angebotes führt (Marktversagen).“[32]

2.3 Anreize zum Abschlussprüferwechsel

Aufgrund der in den vorherigen Abschnitten skizzierten Theorien lassen sich verschiedene Überlegungen, die einen Agenten oder Prinzipal im opportunistischen Verhalten ihrer Nutzenmaximierung zu einem Wechsel motivieren könnten, anstellen: Zu den Zielen der Unternehmensleitung gehört der Auf- und Ausbau von Reputation und Macht.[33] Besteht durch den aktuellen AP eine Gefährdung dieser Ziele oder erscheint deren Erreichung mittels eines anderen Prüfers einfacher, so besteht für das Management der Anreiz, den AP zu ersetzen.[34] Diesbezüglich können bspw. die Aspekte ‚Qualified Opinion’[35], ‚Opinion Shopping’[36] oder ‚New Financing’[37] betrachtet werden. Sofern aus Sicht der Eigentümer die Möglichkeit existiert, ihren Gewinn durch einen Wechsel des AP (z.B. aufgrund niedrigerer Prüfungsgebühren[38]) zu erhöhen, ergibt sich hieraus ein Anlass für einen Tausch des AP.[39] Ist ein Wechsel in der Geschäftsführung oder bei den Eigentümern erfolgt, so könnte das neue Management bzw. könnten die neuen Eigentümer (z.B. aufgrund positiver oder negativer Erfahrungen bzgl. verschiedener AP) ebenfalls einen Wechsel des AP anstreben.[40] Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Einflussname Dritter (z.B. Banken) auf die Wahl des AP.[41] Ein weiterer Grund kann der Versuch der Reduktion von ‚agency costs’[42] mittels der Abschlussprüfung darstellen.[43]

[...]


[1] Z. B. Flowtex (2000), Enron (2001), Parmalat (2003).

[2] Siemens (2006).

[3] Z. B. IKB, Sachsen LB (2007).

[4] Unter dem Begriff AP werden WPG, WP und vBP verstanden, die Abschlussprüfungen durchführen.

[5] Bereits erfolgt sind Umsetzungen im BilReG, BilKoG, APAG (2004), BARefG (2007).

[6] Marten/ Quick/ Ruhnke (2007), S. 20; Aus Sicht der Adressaten der Rechnungslegung liegt die Qualität „in der (zuverlässigen) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung, derAufdeckung doloser Handlungen sowie der Beurteilung der zukünftigen Unternehmensentwicklung“ [Doll (2000), S. 176].

[7] Bzgl. der Unabhängigkeit wird unterschieden zwischen innerer (Unbefangenheit) und äußerer Unabhängigkeit (das Nichtbestehen der Besorgnis der Befangenheit), vgl. Naumann (2006), S. 68.

[8] Vgl. zusammenfassende Darstellung in Marten/ Quick/ Ruhnke (2007), S. 156-159 und S. 171-175.

[9] Grothe (2006), S. 585.

[10] Vgl. Grothe (2006), S. 585-588.

[11] Vgl. Quick (2006), S. 581-585. Der obligatorische Wechsel des AP wird auch als Turnuswechsel oder Prüferrotation bezeichnet, vgl. Marten (1994), S. 46; Quick (2006), S. 581-585.

[12] Auch agency-theoretischer Ansatz oder Prinzipal-Agent-Theorie, vgl. Marten/ Quick/Ruhnke (2007), S. 32.

[13] Küpper (2005), S. 133; Die Begrifflichkeiten und Elemente basieren auf Ross (1973) sowie Jensen/ Meckling (1976).

[14] Vgl. Marten/ Quick/ Ruhnke (2007), S. 32-38.

[15] Die Informationsfunktion ist durch das Schutzbedürfnis Unternehmensexterner (z.B. Gläubiger) begründet. Die Zahlungsbemessungsfunktion dient als Bemessungsgrundlage ergebnisabhängiger Einkommenszahlungen (z.B. Dividenden), vgl. Coenenberg (2005), S. 9-15.

[16] Marten (1994), S. 154.

[17] Vgl. Marten (1994), S. 147 f. und S. 154.

[18] Vgl. Marten (1994), S. 149.

[19] Vgl. Sunderdiek (2006), S. 34.

[20] Vgl. Marten (1994), S. 150 f.

[21] Vgl. Antle (1982), S. 503-527.

[22] Vgl. Antle (1982), S. 504.

[23] Marten (1994), S. 151.

[24] In Bezug auf die Abschlussprüfung sind dies die externe Rechnungslegung des Managements sowie die/ der Prüfungsqualität/ -einsatz des AP, vgl. Marten (1994), S. 152 f.

[25] Vgl. Marten (1994), S. 152-154.

[26] Vgl. Marten/ Köhler (2002), S. 1834 f.

[27] Vgl. Marten (1994), S. 152-154.

[28] Ballwieser (2001), S. 171.

[29] Mögliche Signale hierfür sind der Markenname, die Größe der WPG und die damit postulierte Unabhängigkeit sowie die Mitgliedschaft in sanktionsgewaltigen Organisationen, vgl. Doll (1999), S. 178-180.

[30] Unter ‚adverser selection’ wird die Negativauswahl unerwünschter Vertragspartner verstanden, vgl. Ballwieser (2001), S. 170.

[31] Vgl. Ballwieser (2001), S. 170 f.

[32] Ballwieser (2001), S. 170; Der Extremfall wird durch gesetzliche und vertragliche Regelungen zur Abschlussprüfung vermieden, vgl. Ballwieser (2001), S. 170 f.

[33] Vgl. Marten (1994), S. 158.

[34] Vgl. Marten (1994), S. 158-160.

[35] ‚Qualified Opinion’ bezeichnet die Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks, vgl. Marten (1994), S. 5.

[36] ‚Opinion Shopping’ beschreibt die Einholung von Meinungen durch das Management weiterer WPs bzgl. eines streitigen Sacherverhaltes, um so möglicherweise unter Androhung des Entzugs des Mandates Konzessionsentscheidungen zu erhalten oder den AP zu wechseln, vgl. Ewert (1999), S. 91.

[37] Unter ‚New Financing’ wird eine Veränderung der Eigenkapitalstruktur und/ oder –herkunft (z.B. aufgrund eines Börsengangs) erfasst, vgl. Marten (1994), S. 110.

[38] Ursachen für unterschiedliche Prüfungsgebühren liegen bspw. im ‚Lowballing’. Hierunter wird die Durchführung einer Erstprüfung zu einem nicht die Prüfungskosten deckendem Honorar verstanden, vgl. Marten/ Quick/ Ruhnke (2007), S. 158.

[39] Vgl. Marten (1994), S. 161-163.

[40] Vgl. Marten (1994), S. 163-165.

[41] Vgl. Marten (1994), S. 165.

[42] ‚Agency costs’ entstehen bspw. durch die Installation von Anreiz- oder Kontrollsystemen, vgl. Marten (1994), S. 165.

[43] Vgl. Marten (1994), S. 165-168.

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
BilMoG und Abschlussprüferwechsel
Université
Humboldt-University of Berlin  (Institut für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung)
Cours
Hauptseminar
Note
1,7
Auteur
Année
2008
Pages
19
N° de catalogue
V115843
ISBN (ebook)
9783640180592
ISBN (Livre)
9783640180721
Taille d'un fichier
511 KB
Langue
allemand
Mots clés
BilMoG, Abschlussprüferwechsel, Hauptseminar
Citation du texte
Björn Peters (Auteur), 2008, BilMoG und Abschlussprüferwechsel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/115843

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