Institutionelle Gewalt am Beispiel von Altenpflegeheimen. Wirkt sich die Art der Beziehung zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen begünstigend auf die Entstehung von Gewalt aus?


Trabajo, 2021

31 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Gewalt und Pflege
2.1. Gewalt in Pflegeeinrichtungen
2.2. Formen von Gewalt im Pflegekontext
2.3. Herausforderungen des Pflegeberufs & gewaltbegünstigende Faktoren

3. Die asymmetrische Beziehung zwischen Pflegenden und Gepflegten

4. Die Auswirkungen der pflegerischen Beziehung auf Gewaltanwendungen

5. Fazit und Ausblick

6. Literaturverzeichnis

Zusammenfassung

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit institutioneller Gewalt am Beispiel von Pfle­geeinrichtungen. Spezieller wird auf die pflegerische Beziehung und deren gewaltfördernde Wirkung eingegangen. Gewaltdelikte in der Pflege werden immer mehr in Öffentlichkeit und Presse diskutiert. Für viele pflegebedürftige Individuen gehören Gewalterfahrungen zum All­tag. Die Hausarbeit versucht, ein allgemeines Bewusstsein für die Rolle von Gewalt und Macht­missbrauch im Pflegekontext zu schaffen. Sie soll dazu anregen, pflegerische Maßnahmen zu hinterfragen und zielt darauf ab, Individuen für die Position von Pflegebedürftigen in Einrich­tungen und Gesellschaft zu sensibilisieren.

Im ersten Schritt wird eine theoretische Fundierung geschaffen. Weiterhin werden Gewalt in Pflegeeinrichtungen thematisiert und anhand praktischer Beispiele veranschaulicht. Außerdem findet eine Erläuterung der Herausforderungen des Pflegeberufs statt, wobei dessen gewaltbe­günstigenden Faktoren dargelegt werden. Insbesondere wird die Pflegebeziehung und deren Machthierarchie erläutert, wobei der Schwerpunkt auf die Macht und Ohnmacht der Beteiligten gesetzt wird. Schließlich werden die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst.

1. Einleitung

Gewalt in der Altenpflege ist ein Thema, welches in Deutschland erst ab Mitte der 1980er Jahre öffentlich an Beachtung gewann. Allgemein wird die Meinung vertreten, dass sich die Zustände in den deutschen Alten- und Pflegeheimen zugunsten der Pflegebedürftigen enorm gebessert haben. Jedoch gehören für viele Individuen Gewalterfahrungen immer noch zum Alltag.

Die Studie der WissenschaftlerInnen Görgen, Kotlenga, Nägele, Rauchert und Rabold (2010) verdeutlichte, dass „80 %“ der befragten Pflegenden „in den letzten 12 Monaten Misshandlun­gen oder Vernachlässigungen begangen haben.“ (vgl. Görgen et al 2010, S. 644). Diese Zahlen belegen, dass Gewalt im Pflegekontext eine präsente Rolle einnimmt. Aufgrund des demogra­fischen Wandels erhöht sich die Anzahl der pflegebedürftigen älteren Menschen immens, was Pflegeeinrichtungen vor Herausforderungen stellt. Beispielhaft hierfür sind der „ökonomische Druck auf die Einrichtungen“ und dem Mangel an „qualifiziertem Personal.“ (vgl. Billen 2014, S.96). Durch diese schlechten Arbeitsbedingungen wird den Pflegekräften die individuelle und angemessene Pflege der Pflegebedürftigen erschwert. Es kommt zu Frustration und Aggression, die ein Ventil sucht.

Als Beispiel für Gewalt in der Pflege soll ein Missbrauchsfall aus dem Jahre 2014 dienen: In einer Einrichtung in Aachen wurde gegen mehrere Pfleger Strafanzeige erstattet, da sie diffa­mierende Fotos von „bewusstlosen [und] hilflosen Patienten“ gemacht und anschließend per WhatsApp verbreitet haben sollen. (vgl. Dowideit 2016). Insgesamt „neun Patienten“ sollen in „entwürdigenden“ Posen und Kostümen abgelichtet worden sein. Beispielsweise zeigte ein Foto einen der Angeklagten neben „einer nackten Patientin. [...] Seine Hände hat er auf ihren Körper liegen, dabei streckt er die Zunge weit heraus.“ (vgl. ebd.). Zwei andere Pflegende leg­ten sich bei „einer schwer kranken Patientin mit ins Bett [...], als diese mit Sauerstoffschlauch im Gesicht zum Röntgen gefahren werden sollte.“ (vgl. ebd.). Dieser Fall zeigt auf, dass Pfle­gebedürftige teilweise unter menschenunwürdigen Bedingungen in Pflegeeinrichtungen leben müssen.

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit institutioneller Gewalt am Beispiel von Alten­pflegeheimen und hinterfragt spezifischer die Art der Beziehung zwischen Pflegenden und Pfle­gebedürftigen auf ihre gewaltfördernde Wirkung. Die Intention der Arbeit ist, ein allgemeines Bewusstsein für die Rolle von Gewalt und Machtmissbrauch im Pflegekontext, das Abhängig­keitsverhältnis der Pflegebedürftigen und das Konzept der pflegerischen Beziehung zu wecken. Darüber hinaus soll sie dazu bewegen, pflegerische Maßnahmen auf deren Verhältnismäßigkeit und Sorgepflicht zu hinterfragen und Individuen für die Isolation, Einsamkeit und Schutzlosig­keit von Pflegebedürftigen zu sensibilisieren.

Die schriftliche Ausführung gliedert sich in folgende Abschnitte: Im ersten Schritt werden die grundlegenden Begrifflichkeiten dieser Hausarbeit definiert. Hierzu zählen Gewalt, Aggres­sion, institutionelle Gewalt und die gesellschaftlich-soziale Rolle von Pflegeeinrichtungen. In Kapitel 2.2. wird spezieller Gewalt in Pflegeeinrichtungen thematisiert. Weiterhin werden die Formen von Gewalt im Pflegekontext (Kapitel 2.3.) aufgeführt, sowie die Herausforderungen des Pflegeberufs und seine gewaltbegünstigenden Faktoren (Kapitel 2.4.) erörtert. In Kapitel 3 erfolgt die Darstellung der „asymmetrischen Beziehung zwischen Pflegenden und Gepflegten,“ wobei insbesondere auf die Faktoren „Macht“ und „Ohnmacht“ eingegangen wird. Kapitel 4 beschäftigt sich sodann mit den Auswirkungen der pflegerischen Beziehung auf die Entstehung von Gewalt. Im Anschluss werden die wichtigsten Erkenntnisse der Hausarbeit in einem Fazit (Kapitel 5) zusammengefasst und im gleichen Zuge die Fragestellung beantwortet.

2. Gewalt und Pflege

Im folgenden Kapitel werden die Begriffe Gewalt und Aggression definiert und ihre Rolle in Alten-/ Pflegeheimen beleuchtet. Außerdem werden die spezifischen Gewaltformen erläutert, welche sich im Pflegekontext zeigen. Des weiteren werden die Herausforderungen des Pflege­berufs und dessen gewaltbegünstigenden Faktoren thematisiert.

2.1. Gewalt in Pflegeeinrichtungen

Zur theoretischen Fundierung sollen zunächst die Begriffe Aggression und Gewalt definiert werden. Sozialpsychologin Prof. Dr. Barbara Krahé versteht unter Aggression (lat. aggredi) „soziale Verhaltensweisen, die mit der Absicht ausgeführt werden, eine Person zu schädigen. “ (vgl. Krahé 2019). Diese Schädigung kann auf „physischer oder verbaler“ Ebene stattfinden oder auf die „Schädigung der sozialen Beziehungen einer anderen Person“ abzielen. (vgl. ebd.). Die Begriffe Gewalt und Aggression verhalten sich fließend zueinander, wobei sich aggressive Gefühle in Gewaltanwendung äußern können. Aus diesem Grunde zählt „Gewalt“ als „Unter­form von Aggression.“ (vgl. ebd.). Aggression wird unterschieden in „feindselige Aggression, die auf Ärger-Erregung basiert und instrumentelle Aggression, die als Mittel zur Erreichung eines Ziels eingesetzt wird.“ (vgl. ebd.). Als Ursache von Aggression werden „biologische und psychologische Theorien“ genutzt, welche „evolutionstheoretische, verhaltensgenetische“ oder „hormonelle“ Gründe beschreiben. (vgl. ebd.). Der Begriff der „Gewalt“ beschreibt ein mehr­dimensionales menschliches Phänomen, das sich „auf verschiedensten Ebenen und in ganz un- terschiedlichen Formen und Konstellationen in unserem täglichen Leben äußert.“ (Oster- brink/Andratsch 2015, S. 40). Der Soziologe Michael Kunczik (1998) definiert Gewalt als die „beabsichtigte physische und/oder psychische Schädigung einer Person, von Lebewesen und Sachen durch eine andere Person.“ (vgl. Kunczik 1998, S. 16). In diesem Sinne können Ge­walttaten, direkt oder indirekt und beabsichtigt oder auch unbeabsichtigt stattfinden. Gewalt erfolgt direkt, wenn sie „von einer bestimmten Person“ bzw. von bestimmten Personengruppen ausgeht. (vgl. Osterbrink/Andratsch 2015, S. 40). Indirekte Gewalt wird verursacht von „herr­schenden Strukturen und Rahmenbedingungen“, aber auch durch gesellschaftliche „Benachtei­ligung bzw. Diskriminierung.“ (Osterbrink/Andratsch 2015, S. 40). Ihre Ursachen sind kom­plex und nicht immer voneinander trennbar. Bezogen auf direkte personale Gewalt sind aner­kannte Ursachen beispielsweise ein der menschlichen Natur innewohnender Aggressionstrieb, „Frustration, situative Faktoren, emotionale Erregung“ oder Aggression als „erlerntes Verhal­ten aufgrund von Lernprozessen“ (vgl. ebd.). In Kapitel 2.2. erfolgen spezifische Ausführungen zu den Ursachen von Gewalt in Pflegeheimen.

Indirekte strukturelle Gewalt ist in soziale Systeme eingebaut und zeigt sich meist in Form von Ungerechtigkeiten und Ungleichheiten innerhalb der verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Ge­walt kann unterschieden werden in „legitime und illegitime Gewalt, physische, psychische und physiologische Gewalt, körperliche und verbale Gewalt, intentionale und nicht intentionale Ge­walt, individuelle und kollektive Gewalt, manifeste und latente Gewalt, ausgeübte und erlittene Gewalt, „saubere“ und „schmutzige“ Gewalt, rationale und irrationale Gewalt, aktive und re­aktive Gewalt und destruktive und konstruktive Gewalt.“ (vgl. Kunczik 1998, S. 13-18).[1] Weitere Erläuterungen finden sich in Kapitel 2.2.

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit illegitimen Gewalthandlungen in Pflegeein­richtungen, die sich gegen pflegebedürftige SeniorInnen richten.

Nun wird der Tatbestand der Gewaltanwendung in der Altenpflege erörtert. Im ersten Schritt jedoch soll der Begriff des Pflegeheims definiert werden. Pflegeheime sind „Einrichtungen“ die dem Zwecke der „dauerhaften, stationären Unterbringung und pflegerischen Versorgung von Menschen“ dienen, welche aufgrund „körperlicher, geistiger oder psychischer Einschrän­kungen“ nicht fähig sind, allein zu leben. (vgl. DocCheck 2021). In Heimen kann eine „umfas­sende Versorgung und professionelle Pflege aller Altersgruppen“ garantiert werden. (vgl. ebd.). Sie können „kommunal, überregional oder privat“ bewirtschaftet werden. (vgl. ebd.). Die Um dem Verdacht des Eigenplagiats vorzubeugen, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der Textabschnitt Auszüge aus meiner Modulprüfung des Basismoduls 3 Grundlagen der Medienpädagogik aus dem Jahr 2018 (Hug­ger) enthält. Da die Inhalte sich thematisch überschneiden erschien es mir sinnvoll, diese zu übernehmen.

Heime sind einer „Heimaufsicht“ unterschrieben, die in den meisten Fällen kommunalen Äm­tern unterstellt ist. (vgl. ebd.). Das Sozialgesetzbuch XI regelt die rechtlichen Aspekte, während die „Finanzierung eines Aufenthaltes“ durch die „Pflegekasse“ und / oder „komplette Eigenfi­nanzierung“ von statten geht. (vgl. ebd.). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) un­terscheidet zudem zwischen vollstationärer Versorgung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Tagespflege bzw. Nachtpflege. (vgl. BMG 2021). Der Begriff Pflegeheim umfasst unter­schiedliche Spezialisierungen von Heimen. Neben „Altenheimen,“ welche sich der pflegeri­schen Betreuung und hauswirtschaftlichen Unterstützung der PatientInnen widmen, gibt es auch „Behindertenpflegeheime,“ die meist als „Wohnheime für Menschen mit geistiger Behin­derung“ dienen, Pflegeheime für chronisch psychisch bzw. physisch Kranke (vgl. ebd.) oder „Altenwohnheime,“ welche Senioren und Seniorinnen ein „relativ eigenständiges“ Leben bzw. Wohnen mit eigenem Haushalt ermöglichen. (vgl. BMG 2021). Außerdem existieren „Hos­pize,“ die auf „palliative Versorgung“ spezialisiert sind und „Schwerstkranken und Sterbenden“ eine entsprechende Betreuung und „Sterbebegleitung“ zuteilwerden lassen. (vgl. ebd.). Die vor­liegende Hausarbeit nutzt die Begriffe „Pflegeheim,“ „Altenheim“ und „Pflegeeinrichtung“ sy­nonym als Bezeichnung für Institutionen, die mit der Pflege beeinträchtigter, alter Menschen beauftragt sind. Bedeutungspezifisch soll hier keine Differenzierung erfolgen.

Leider gehören Gewalterfahrungen für viele Individuen in der Altenpflege zum Alltag. Gewalt kann zwischen Pflegenden und Gepflegten, zwischen Pflegenden oder zwischen Angehörigen und Gepflegten stattfinden. Die vorliegende Ausarbeitung setzt ihren Schwerpunkt auf die Ge­waltanwendung von Pflegenden gegenüber Gepflegten.

Laut Gerontologe und Direktor eines Pflegeheimes Wolfgang Billen (2014) sind „Altenpflege­einrichtungen immer wieder klassische Beispiele für Macht und Machtmissbrauch in Instituti­onen.“ (vgl. Billen 2014, S. 95). Laut einer Studie von Görgen, Kotlenga, Nägele, Rauchert und Rabold aus dem Jahre 2010 haben „80 %“ der befragten Pflegenden erklärt, „in den letzten 12 Monaten Misshandlungen oder Vernachlässigungen begangen zu haben,“ wobei die meisten Taten in Form von „verbale[n] Aggression und Vernachlässigung“ stattfanden. (vgl. Görgen et al 2010, S. 644 f). Außerdem fänden Ignoranz, Schreien und Zurückweisung statt. „66 % der Befragten“ waren Zeugen von Gewaltanwendung und „19,8 %“ der befragten Individuen „ga­ben an, selbst körperlich misshandelt zu haben.“ (vgl. ebd.). Zudem beobachteten „21 %“ der Pflegenden „körperliche Misshandlung durch einen Kollegen“ und „37 % haben selbst psychi­sche Misshandlung oder verbale Aggression ausgeübt.“ (vgl. ebd.). „56,8 %“ berichten von Beobachtungen psychischer Misshandlung durch ArbeitskollegInnen. Es waren „14,8 %“ der Befragten, die zugaben „mechanische Freiheitseinschränkungen bewusst missbräuchlich ein­gesetzt“ zu haben, wobei „11,1 %“ dieses Geschehen beobachtet haben sollen. (vgl. ebd.). Ne­ben diesem Aspekt erklärten „12,3 % der Pflegekräfte“, dass sie Medikamentenmissbrauch „zur Freiheitseinschränkung, sprich Sedierung“ verabreicht haben, wobei „21 %“ der Pflegenden dies beobachtet haben. (vgl. ebd.). „Pflegerische“ und „psychosoziale Vernachlässigungen“ wurden von „30-40 % [...] begangen bzw. beobachtet. „56,8 %“ der Befragten haben Pflege­bedürftige infantilisiert und nicht auf Augenhöhe behandelt und „77,8 % haben es bei Kollegen erlebt.“ (vgl. ebd.).

Trotz dieser eindeutigen Zahlen werde Gewalt in der Pflege jedoch viel zu selten in der Öffent­lichkeit diskutiert, so Billen. (vgl. ebd.). Die „Dunkelziffer“ von Gewalt im Pflegeheimen ist immens, wobei Billen vermutet, dass es sich „sicherlich nur die Spitze des Eisberges“ handelt. (vgl. ebd., S. 96). Gewalttaten werden nicht immer direkt als „Gewalt [.] erkannt und geahn­det,“, sondern finden „subtil“ statt, werden teilweise nicht als „solche bewertet.“ (vgl. ebd.). Gewalt in der Pflege wird erst heute aufgrund eines „Paradigmenwechsel“ als unverhältnismä­ßig und strafbar eingeschätzt. Die früheren Hauptziele wie beispielsweise der Leitspruch „Warm-Satt-Sauber“ (ebd.) wurden abgelöst durch den Anspruch nach einer respektvollen, freundlichen Pflege auf Vertrauensbasis.

Gewalt ist ein subjektiver Begriff, der vom individuellen Empfinden der Personen abhängt. Besonders im Pflegebereich gestaltet sich der Begriff aufgrund des „Vertrauensverhältnisses“ komplex, da die Variablen „Sorge“ und „Gewalt“ in einem engen, „relationalen“ Verhältnis zueinanderstehen. (vgl. Schröder 2019, S. 18). Unter Sorge wird grundsätzlich die gesamte Tä­tigkeit des „Sich-Kümmerns, d. h. der Unterstützung, der (freundschaftlichen) Hilfe, der Haus­arbeit, der Versorgung, der Erziehung, Betreuung und Pflege“ verstanden. (vgl. Winker 2015). Der Einsatz von Gewalt in der Pflege sollte nur stattfinden, wenn diese zum Zwecke der Sorge bzw. Pflegehandlung notwendig ist und zum rechtmäßigen Arbeitsauftrag der Pflegenden ge­hört. Sie sollte immer die geistige und leibliche Unversehrtheit der gepflegten Person priorisie­ren. Gewalt in der Pflege kann demzufolge als „struktureller Bestandteil“ des Alltags in der Sorge (vgl. Schröder 2019, S. 24-26) verstanden werden. Beispielhaft führt Wolfgang Billen (2014) die folgenden Alltagssituationen an, die Pflegekräfte verhältnismäßig einschätzen sol­len: „ Es soll Essen angereicht werden, damit der Betroffene nicht weiter an Gewicht verliert, obwohl der alte Mensch vielleicht keine Lust zum Essen hat, [.] der Arzt verlangt, dass der alte Mensch mindestens 1500ml am Tag trinken soll, der Betroffene schiebt das Glas aber im­mer wieder zur Seite, [.] die Angehörigen erwarten, dass der alte Mensch „sicher aufgehoben“

[...]

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Detalles

Título
Institutionelle Gewalt am Beispiel von Altenpflegeheimen. Wirkt sich die Art der Beziehung zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen begünstigend auf die Entstehung von Gewalt aus?
Universidad
University of Cologne  (Institut für vergleichende Bildungsforschung und Sozialwissenschaften)
Calificación
1,3
Autor
Año
2021
Páginas
31
No. de catálogo
V1158785
ISBN (Ebook)
9783346562708
ISBN (Libro)
9783346562715
Idioma
Alemán
Palabras clave
Institutionelle Gewalt, Pflege, Pflegeheime, Altenheime, Gewalt, Gewalttheorien, Altenpflegeheime, Beziehung, Gewaltbegünstigende Faktoren, Herausforderungen des Pflegeberufs, Pflegerische Beziehung, Machthierarchie, Macht, Ohnmacht, Hilfsbedürftigkeit, Missbrauchsfälle, Aggression, Soziologie, Benachteiligung, Soziale Systeme, Ungerechtigkeit, Altersarmut, Palliative Versorgung, Dunkelziffer, Vernachlässigung, Legitime Gewalt
Citar trabajo
Stefanie Schary (Autor), 2021, Institutionelle Gewalt am Beispiel von Altenpflegeheimen. Wirkt sich die Art der Beziehung zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen begünstigend auf die Entstehung von Gewalt aus?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1158785

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