Die vorliegende Arbeit setzt sich mit der außerordentlichen Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Beschäftigten im öffentlichen Dienst auseinander. Ausgehend von der Einleitung werden zunächst im Allgemeinen der Arbeitgeber, die Tarifvertragsparteien und Tarifverträge sowie die Beschäftigten im öffentlichen Dienst näher beschrieben. Darauf aufbauend konzentriert sich der weitere Abschnitt auf das zentrale Thema „Kündigung“ und erforscht dabei die einschlägigen tariflichen und gesetzlichen Normen. In diesem Kontext werden neben die für eine ordentliche „Unkündbarkeit“ und außerordentliche Kündigung zwingend vorliegenden Voraussetzungen, auch die Beteiligungen der arbeitnehmerschützenden Vertretungen kritisch untersucht. Das letzte Kapitel zeigt im Wesentlichen die Möglichkeiten der gerichtlichen Überprüfung der Kündigung und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen auf.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Problemstellung
II. Zielsetzung
B. Allgemeines und Grundbegriffe
I. Arbeitgeber im öffentlichen Dienst
II. Tarifvertragsparteien und Tarifverträge im öffentlichen Dienst
III. Beschäftigte im öffentlichen Dienst
C. Die Kündigung
I. Allgemeines zur Kündigung
II. Tarifliche und gesetzliche Norm der Kündigung
III. Tarifliche Kündigungsfristen
IV. Tariflicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung
1. Die ordentliche „Unkündbarkeit“
2. Grundsatz
3. Voraussetzungen
V. Außerordentliche Kündigung
1. Wichtiger Grund
2. Ausschlussfrist
VI. Anhörung des/der Personalrates/Schwerbehindertenvertretung/Behörden
D. Gerichtliche Überprüfung der außerordentlichen Kündigung
I. Kündigungsschutzklage
II. Darlegungs- und Beweislast
III. Materielle Rechtskraft und Präklusion
E. Fazit
F. Mustertext für eine „außerordentliche Kündigung“
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, die nach tarifvertraglichen Bestimmungen eigentlich ordentlich unkündbar sind.
- Rechtliche Einordnung der "Unkündbarkeit" im öffentlichen Dienst
- Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB
- Bedeutung der Ausschlussfrist und Beteiligung von Interessenvertretungen
- Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess
Auszug aus dem Buch
V. Außerordentliche Kündigung
Sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen unter „IV - 3“ gegeben sind, ist weder eine ordentliche Beendigungskündigung noch eine ordentliche Änderungskündigung möglich26. Dem öffentlichen Arbeitgeber steht daher nur noch das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, das auch nicht durch Tarif oder Arbeitsvertrag abdingbar ist27. Eine wirksame außerordentliche Kündigung setzt nach § 626 Abs. 1 BGB voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der den Arbeitgeber berechtigt, unter Abwägung beiderseitiger Interessen und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, weil die weitere Zusammenarbeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Der „wichtige Grund“ wurde vom Gesetzgeber als unbestimmter Rechtsbegriff ausgestaltet und bedarf daher einer Konkretisierung durch Rechtsprechung und ganz herrschender Lehre in Form eines zweistufigen Verfahrens28. Zunächst ist zu untersuchen, ob ein bestimmter Sachverhalt ohne seine besonderen Umstände als wichtiger Grund an sich geeignet ist29. Trifft dies zu, bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem öffentlichen Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Beachtung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumindest bis zum Ablauf der – gegebenenfalls fiktiven – Kündigungsfrist, also einer Kündigungsfrist, die im Falle der Kündbarkeit des Beschäftigten gelten würde, zumutbar ist oder nicht30.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Beschreibt die Ausgangslage im öffentlichen Dienst und formuliert die Forschungsfrage zur Rechtmäßigkeit außerordentlicher Kündigungen bei Tarifbeschäftigten.
B. Allgemeines und Grundbegriffe: Definiert die Rollen des Arbeitgebers, die Tarifvertragsparteien und den Status der Beschäftigten im öffentlichen Sektor.
C. Die Kündigung: Analysiert die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen, insbesondere das Konzept der tariflichen Unkündbarkeit und die Anforderungen an eine außerordentliche Kündigung.
D. Gerichtliche Überprüfung der außerordentlichen Kündigung: Erläutert das Verfahren der Kündigungsschutzklage sowie die Beweislastverteilung und Rechtskraftfolgen vor Arbeitsgerichten.
E. Fazit: Fasst zusammen, dass auch "unkündbare" Beschäftigte bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen außerordentlich gekündigt werden können, sofern der Arbeitgeber die Anforderungen an das zweistufige Prüfungsverfahren erfüllt.
F. Mustertext für eine „außerordentliche Kündigung“: Bietet eine praktische Vorlage für die arbeitsrechtliche Umsetzung einer fristlosen Kündigung im öffentlichen Dienst.
Schlüsselwörter
Öffentlicher Dienst, Arbeitsrecht, außerordentliche Kündigung, Tarifvertrag, TVöD, TV-L, Unkündbarkeit, § 626 BGB, Wichtiger Grund, Ausschlussfrist, Kündigungsschutzklage, Personalrat, Beweislast, Änderungskündigung, Arbeitgeber
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Möglichkeit, Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst, die aufgrund ihrer Betriebszugehörigkeit tariflich ordentlich unkündbar sind, dennoch außerordentlich zu kündigen.
Welche zentralen Themenfelder werden analysiert?
Zentrale Themen sind die tariflichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L), die Definition der ordentlichen Unkündbarkeit und die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung nach dem BGB.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, unter welchen engen Bedingungen der öffentliche Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis bei schwerwiegenden Verstößen vorzeitig beenden kann, ohne gegen den tariflichen Kündigungsschutz zu verstoßen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen, Tarifverträgen, Kommentarliteratur sowie einer Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich den Voraussetzungen der ordentlichen Unkündbarkeit, der Definition des "wichtigen Grundes" bei einer außerordentlichen Kündigung und den notwendigen Beteiligungsverfahren (z. B. Anhörung des Personalrats).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie "Öffentlicher Dienst", "Außerordentliche Kündigung", "Tarifrecht", "Unkündbarkeit" und "§ 626 BGB" geprägt.
Gibt es einen automatischen Schutz vor einer außerordentlichen Kündigung bei Unkündbarkeit?
Nein, die tarifliche Unkündbarkeit schützt lediglich vor einer ordentlichen Kündigung. Die außerordentliche Kündigung bleibt als "Ultima Ratio" bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Welche Rolle spielt die Ausschlussfrist bei der Kündigung?
Die zweinwöchige Ausschlussfrist gemäß § 626 Abs. 2 BGB ist zwingend. Wird diese versäumt, ist die Kündigung unwirksam, da der Kündigungsgrund als verbraucht gilt.
Warum ist die Anhörung des Personalrats so wichtig?
Die Beteiligung des Personalrats ist eine zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung. Eine außerordentliche Kündigung, die ohne vorherige Anhörung ausgesprochen wird, ist gemäß § 79 Abs. 4 BPersVG unwirksam.
- Arbeit zitieren
- LL.B. Benjamin Leistner (Autor:in), 2018, Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Beschäftigten im öffentlichen Dienst, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1159442