Aufnahme der Türkei in die EU - Pro und Contra


Mémoire de Maîtrise, 2008

94 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kurzer Überblick: Geschichte der modernen Türkei
2.1. Allgemeine Situation nach dem Ersten Weltkrieg
2.2. Kemalistische Revolution

3. Geschichte der Türkei-EU Beziehungen bis 2005 (Eröffnung der Verhandlungen)
3.1. Ankara-Abkommen
3.2. Antrag auf Vollmitgliedschaft
3.3. Zollunion
3.4. Der Luxemburg-Gipfel
3.5. Der Helsinki-Gipfel

4. Überzeugende Modelle zum EU-Beitritt der Türkei
4.1. Vollmitgliedschaft
4.2. Privilegierte Partnerschaft
4.3. Abgestufte Integration
4.4. Zusammenfassung

5. Pro- und Contra Argumente
5.1. Geografische und Geostrategische Lage
5.2. Migration/Integration
5.3. Religion / Kultur
5.3.1. Religion und Kultur als Pro- Contra -Argument
5.3.2. Kulturelle Unterschiede -Beitritt der Türkei und die Überlastung der EU
5.6. Menschen- Minderheitenrechte und die „Kurdische Frage“
5.6.1.1. Kurdische Frage
5.6.1.2. Lösungsvorschläge
5.6.2. Die Rolle des Militärs
5.6.3.Menschen- und Minderheitenrechte
5.6.4. Fortschrittsberichte der EU- Kommission
5.7. Ökonomischer Aspekt /Kopenhagener Kriterien
5.7.1. Funktionierende Marktwirtschaft
5.7.2. Wettbewerbsfähigkeit
5.7.3. Fortschrittsberichte
5.8. Zypern-Problematik
5.8.1.Geschichtliche Entwicklung bis
5.8.2. Beziehungen mit der EU
5.9.Zusammenfassung

6.Die Haltung der großen Staaten in der EU
6.1. Deutschland
6.2. Frankreich
6.3. Großbritannien

7. Schlussbetrachtungen

8. Literaturverzeichnis.

1. Einleitung

Die über 40jährige Erfolgsgeschichte der europäischen Vereinigung war von Anfang an kein homogener Prozess. Es gab immer wieder Fortschritte, notwendige Kompromisse, aber auch Rückschläge. Um einen für alle Beteiligten akzeptablen Weg zu finden, sind kontroverse Diskussionen unvermeidlich. Aber kaum ein Thema wurde seither so kontrovers diskutiert wie ein möglicher EU-Beitritt der Türkei, und kein Land musste so lang wie die Türkei –mehr als 40 Jahre- warten, um Mitglied der Europäischen Union zu werden. Dabei waren und sind die am häufigsten diskutierten Streitpunkte bei dieser Debatte die Frage nach der Zugehörigkeit der Türkei zu Europa in geographischer, geschichtlicher, politischer, religiöser und kultureller Hinsicht sowie Menschenrechtsverletzungen, Demokratiedefizite, Europas Grenzen, Migration und Sicherheit. Die Diskussionen darüber werden meistens sehr emotionsgeladen geführt und erschöpfen sich oft in der Aufzählung bestehender Probleme, ohne ernsthaft auf Lösungen abzuzielen und eine realistische Perspektive zu bieten. Es werden je nach der parteipolitischen Position des Sprechers größtenteils einseitig entweder nur Vorteile oder Nachteile aufgeführt, ganz so, wie sich das Argument in der politischen Auseinandersetzung gebrauchen lässt. Das liegt teilweise daran, dass die Aufnahme der Türkei nicht nur, wie bis zu den derzeitigen Erweiterungsrunden, auf der technischen Ebene von Beamten, sondern auch auf der politischen von den Staats- und Regierungschefs verhandelt wird. Die Türkei-Frage ist ein öffentliches Diskussionsthema Europas geworden.[1]

Ziel dieser Magisterarbeit ist es einen möglichst objektiven, wissenschaftlichen Beitrag zum Thema EU-Beitritt der Türkei, insbesondere in Bezug auf Pro- und Contra- Argumente zu leisten. Der Verfasser dieser Arbeit ist der Meinung, dass jeder politischen Entscheidung eine gründliche wissenschaftliche Analyse vorausgehen muss, ohne dabei soziale und gesellschaftliche Interessen aus den Augen zu verlieren. Da sowohl eine positive als auch eine negative Entscheidung über den EU-Beitritt der Türkei nicht nur für die Türkei sondern auch für die EU von großer Bedeutung ist, ist die Aufnahme oder die Ausgrenzung der Türkei eine historische Entscheidung, die nicht auf der Ebene „Boulevardpresse“, sondern sachlich diskutiert werden muss.

In dieser Arbeit stehen markante Entwicklungen im Verlauf der türkischen Geschichte und der Geschichte der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU am Anfang, bevor Pro- und Contraargumente zum EU-Beitritt der Türkei analysiert werden, um die kontroversen Positionen besser verstehen zu können. Außerdem ist es dadurch besser möglich, die gegensätzlichen Standpunkte von Gegnern und Befürwortern im Bezug auf den EU-Beitritt der Türkei zu beurteilen.

Es ist immer wieder festzustellen, dass es in der EU auch bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine einheitliche Politik gegenüber der Türkei gibt. Im dies besser verstehen zu können, wird die Türkeipolitik dreier Länder, nämlich Frankreich, Großbritannien und Deutschland, analysiert.

Wie schon erwähnt, beschäftigt sich diese Magisterarbeit hauptsächlich mit dem Thema der Aufnahme der Türkei in die EU in Bezug auf Pro- und Contra- Argumente. Daher werden folgende Diskussionspunkte im Einzelnen bearbeitet:

Geographische und geostrategische Lage der Türkei: Dabei wird auf die Fragen eingegangen, ob die Türkei geographisch zur EU gehört, ob die Grenzen Europas am Bosporus enden, etc.. Es wird auch erläutert, ob die Türkei ihre geostrategische Bedeutung nach dem Kalten Krieg verloren hat und welche Rolle sie für Europas Zukunft spielen könnte.

Migration/Integration: Ein wichtiger Streitpunkt zwischen Gegnern und Befürwortern eines EU-Beitritts der Türkei ist die Angst vor unkontrolliertem Zuzug von Migranten und deren schwieriger Integration. In diesem Unterkapitel wird die Frage erörtert, wie berechtigt diese Ängste in Wirklichkeit sind.

Religion/Kultur: Ein sowohl von Gegnern als auch von Befürwortern zur Tagesordnung gebrachtes Thema ist die Zugehörigkeit der Türkei zur EU im religiösen und kulturellen Sinne. Es wird auf der einen Seite befürchtet, dass die Türkei die Union zerstören würde, weil sie religiös und kulturell „anders“ ist, auf der anderen Seite wird von der historischen Chance gesprochen, dadurch ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen und den „Kampf der Kulturen“ zu verhindern. Das Thema wird von verschiedenen Aspekten beleuchtet.

Menschen- und Minderheitenrechte und die „Kurdische Frage“: Die wichtigste Frage dabei ist, ob man der Türkei vorerst die Aufnahme in die EU verweigern sollte, weil die Menschen- und Minderheitenrechte nicht respektiert werden oder sie aufnehmen sollte, um im Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte Verbesserungen zu erzielen und Hilfe zu leisten, damit die kurdische Frage gelöst werden kann.

Ökonomischer Aspekt: Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Leistungsfähigkeit der EU in ökonomischer Hinsicht; mögliche Vor- und Nachteile einer EU mit der Türkei als Mitglied werden in diesem Unterkapitel erläutert.

Zypern-Frage und Kopenhagener Kriterien: Die Frage ist, ob man ein Land, das einen Teil der EU besetzt hat, in die EU aufnehmen darf. Desweiteren wird durch Analyse der Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission erläutert, wie weit die Türkei die Kopenhagener Kriterien erfüllt hat.

Diese Magisterarbeit wurde Mitte Januar 2008 beendet, deswegen war es nicht möglich, Dokumente, Artikel und Stellungnahmen in Betracht zu ziehen, die danach veröffentlicht wurden.

2. Kurzer Überblick: Geschichte der modernen Türkei

In diesem Unterkapitel wird die Geschichte der Türkei bis zum Anfang der Türkei-EU Beziehungen behandelt. Da weitere relevante Ereignisse in der türkischen Geschichte in anderen Kapiteln vorkommen, werden Ereignisse aus jüngerer Zeit hier nicht mit berücksichtigt.

2.1. Allgemeine Situation nach dem Ersten Weltkrieg

Der Erste Weltkrieg endete mit dem Mudros-Waffenstillstandsabkommen für das Osmanische Reich mit bedingungslosen Kapitulationen. Außer der heutigen Türkei hat das Osmanische Reich alle arabische Provinzen, Territorien auf dem Balkan, nördlich des Schwarzen Meeres und im Kaukasus verloren. Den Siegern des Krieges war es möglich, auch andere Teile Anatoliens zu besetzen.

Mit der Unterschrift unter den Sevres-Vertrag durch den Sultan verzichte man auf den europäischen Teil der Türkei, Osttrakhien. Außerdem wurde die Provinz Izmir den Griechen zugesprochen. Dieser Vertrag sah im Osten ein Großarmenien vor. Den kurdischen Provinzen wurde Autonomie zugesichert. Der Südwesten Anatoliens war italienischen, Kilikien dagegen französischen Interessen vorbehalten. Istanbul, das Marmarameer und die Dardanellen sollten unter internationaler Aufsicht bleiben. Ein großer Teil Anatoliens wurde unter verschiedenen Ländern aufgeteilt. „Die Türken sollten sich mit einem Rumpfstaat in Zentralanatolien bescheiden, ohne Zugang zum Mittelmeer.“[2] Kurz nach der Unterzeichnung des Sevres-Abkommens begannen die Alliierten die Resttürkei zu besetzen. Der Einmarsch der Griechen in Izmir am 13. Mai 1919 mit dem Ziel, die „Große Idee“ (Megala Idea) zu realisieren, hatte schwere Folgen für die Zivilbevölkerung beider Seiten. Die Griechen versuchten die vorher deportierte Bevölkerung wieder zurückzuholen. Auch viele Moslems verließen griechische Territorialgebiete und kamen nach Anatolien.

Nach der Besetzung von Izmir durch die Griechen reagierte die Zivilbevölkerung und gründete eine eigene Organisation um gegen diese Besetzung Widerstand zu leisten. Die in Izmir gegründete „Gesellschaft für die Zurückweisung der Annexion“ (Redd-i Ilhak Cemiyeti) ist der Anfang des anatolischen Widerstands, aber „die vollständig auf Mustafa Kemals Rolle eingestellte türkische Geschichtsschreibung hebt dagegen sein Eintreffen in der Hafenstadt Samsun am 19. Mai 1919 als Beginn des Befreiungskrieges hervor.[3] “ Mustafa Kemal organisierte eine freiwillige Bevölkerungsgruppe, um einen Befreiungskampf zu führen, woraufhin die britische Seite seinen sofortigen Rücktritt vom osmanischen Kriegsminister forderte. Mustafa Kemal äußerte sich dagegen, dass er aus der Armee austreten würde, aber im Herzen der anatolischen Bevölkerung bleibe und seine Arbeit für die Nation weiterführe, bis die Nation Unabhängigkeit erreicht hätte, wenn man ihn dazu zwinge. Dass die bedeutenden Befehlshaber - wie Ali Fuad und Kazim Karabekir- an seiner Seite standen, ermöglichte es M. Kemal sich gegen die Alliierten und den Sultan so auszusprechen. Nach einem Jahr war der Krieg gegen Griechenland erfolgreich, woraufhin diese am 15. September Izmir verlassen mussten.

Entgegen dem Ziel der Briten, die sich in verschiedenen Teilen Anatoliens befundenen Truppen zu entwaffnen, erreichte Mustafa Kemal am 19 Mai 1919 mit seinen Leuten Samsun. Er organisierte aber diese Truppen als Kern des nationalen Widerstands, anstatt sie zu entwaffnen und organisierte kurz danach einen ersten Kongress in Erzurum, an dem kurdische Stammesführer, geistliche Führer und osmanische Offiziere teilnahmen. Dieser Kongress ist ein sehr wichtiger Schritt im anatolischen Befreiungskrieg, der zur Bildung des „Vereins zur Verteidigung der Rechtsordnung Anatoliens“ führte und neben der Rekrutierung der Armee den Widerstand politisierte. Auf diesem Kongress trat Mustafa Kemal in Zivil auf und demonstrierte damit seinen Austritt aus der osmanischen Armee.

Der Erzurum-Kongress beschäftigte sich mit einem „Nationalpakt“ (Misak-i Milli genannt) und nannte die Gründe für den Widerstand in Anatolien. Dieser Pakt -Misak-i Milli- gilt auch noch heute als Grundlage der türkischen Staatspolitik. Schon im ersten Artikel, dessen Betrachtung für ein besseres Verständnis der heutigen Kurdenproblematik sehr wichtig ist, wird betont, dass die östlichen Provinzen und die anderen osmanischen Gebiete zusammengehören. Es wurde „…die territoriale Integrität und nationale Souveränität aller Landesteile innerhalb der Waffenstillstandslinien sowie anderer Territorien, in denen Muslime die Mehrheit bildeten,“[4] verlangt.

Dem Erzurum-Kongress folgte der Sivas-Kongress. In diesem Kongress wurden Endergebnisse des Erzurum-Kongresses noch einmal bestätigt und die Position Mustafa Kemals gefestigt. Der Kongress verstand sich als Vertreter der gesamten Nation. Es wurde die „Gesellschaft zur Verteidigung der nationalen Rechte von ganz Anatolien und Thrazien“ gegründet und praktisch wurden die Beziehungen mit dem Regime in Istanbul abgebrochen. Dem Sultan wurde aber trotzdem vollständige Solidarität zugesichert und es wurde von ihm gefordert, dass er eine neue nationale Regierung in Istanbul berufen solle. Als die Parlamentswahl im 1919 stattfand, gewannen die Nationalisten (Gruppe zur Rettung des Vaterlandes = Felah-i Vatan Grubu) die Mehrheit und kündigten im Januar 1920 den sogenannten „Nationalpakt“ (Misak-i Milli), der Grundlage der nationalen Aspirationen der Widerstands- und Befreiungsbewegung werden sollte. Er enthielt die Forderung nach Volksabstimmungen in Westthrazien und in den Gebieten mit arabischer Mehrheit, sowie Forderungen bezüglich der Sicherheit von Konstantinopel und der Meerengen, das Recht der Minderheiten und der wirtschaftlichen Unabhängigkeit des Reiches. Bemerkenswert war, dass der „Nationalpakt“ nicht die nationale Souveränität der Türken, sondern aller „muslimischen Osmanen“ forderte. „Im Wesentlichen bedeutet dies: von Türken und Kurden.“[5] Der Kongress und die anderen Ereignisse, wie Wahlen zum Parlament, führten dazu, dass die Engländer Istanbul besetzten, führende Politiker festnahmen und auf der Insel Malta einlieferten. Daraufhin protestierte das letzte osmanische Parlament und löste sich auf.

Das „Wohl des Vaterlandes“ und die „Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit von Kalifat und Sultanat“ waren das Motto der am 23. April 1920 mit ihrer Arbeit beginnenden Großen Türkischen Nationalversammlung. Nachdem im November 1922 Mehmet VI. Vahdettin auf einem britischen Kriegsschiff die Türkei für immer verlassen hatte, sollte die Große Türkische Nationalversammlung sich nicht mehr um Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit des Sultanats kümmern aber seinen symbolischen Nachfolger mit nur auf Religion beschränkten Funktionen sollten die „Kemalisten“ „noch für eine Weile dulden um die Unterstützung der islamischen Welt nicht zu verlieren“[6]. Anstatt die Hauptstaat Istanbul von der Besatzung der Alliierten zu befreien, machten die Nationalisten Ankara zum neuen Regierungssitz, was für die zukünftigen Pläne der Nationalisten ein Zeichen war. Die Nationalversammlung gab sich am 20. Januar 1921 ein vorläufiges „Organisationsgesetz“, das bis zur Verkündung der Republikverfassung von 1924 in Kraft blieb. In ihm wurde das Prinzip der Volkssouveränität an erster Stelle genannt: Die Souveränität steht nun ohne Einschränkung und Bedingung der Nation zu. Die Staatsverwaltung beruht auf dem Grundsatz, dass das Volk seine Geschicke selbst und tatsächlich lenkt. Die Aussage, dass das Volk seine Geschicke selbst und tatsächlich lenkt, war ein Zeichen dafür, welche Rolle das Kalifat in Zukunft haben wird, wenn es überhaupt eine Rolle hat, und definiert den Charakter den neuen Republik. Trotz Anerkennung der Autorität des Sultans sah sich das Parlament in Ankara als Ausdruck des nationalen Willens und höchster Macht im Staat. Es wurde die Anerkennung der Nationalversammlung als der Vertretung des nationalen Willens gefordert. Außerdem sollte Übereinstimmung darüber bestehen, dass die Geschicke des Vaterlandes von ihr als höchster Macht übernommen worden sind. Nachdem der Sultan und Kalif nicht mehr unter Zwang und Drohung stehen würde, sollte die Nationalversammlung innerhalb der gesetzlichen Grenzen darüber entscheiden, welche Position ihm zugeteilt wird. Nach der Unterzeichnung des Vertrages von Sevres wurde die Nationalversammlung einziger Repräsentant des Volkes.

Der Vertrag von Sevres wurde aus verschiedenen Gründen revidiert: Erstens befürchteten die westlichen Länder eine Annäherung des neu gegründeten Staates an das kommunistische Sowjet-Russland. Nach der Oktoberrevolution versuchte Sowjet-Russland seine Macht nach außen ausdehnen. Wenn man im Betracht zieht, dass schon im Frühjahr 1920 in Baku von der türkischen Opposition eine radikal-kommunistische Partei gegründet worden war und dass im April 1920 die Große Türkische Nationalversammlung einen schriftlichen Vorschlag an die Regierung in Moskau annahm, in dem sie einen militärischen Vorstoß gegen das „imperialistische“ Armenien und die Zustimmung der Eingliederung der Regierung von Aserbaidschan in den bolschewistischen Staatenbund anbot, kann man davon ausgehen, dass eine Annäherung zwischen beiden Länder möglich gewesen wäre. „Gleichzeitig bat Ankara um fünf Millionen Goldrubel als erste Rate für den gemeinsamen Kampf gegen den Imperialismus.“[7] Mit dieser Finanzhilfe wollte die Regierung in Ankara für seine Truppen Waffen und Nahrungsmittel kaufen. Sowjet-Russland leistete diese Finanzhilfe für Ankara und zwischen beiden Regierungen wurde 1921 der „Vertrag über Freundschaft und Brüderlichkeit“ unterzeichnet. Zweitens spielte Indien eine große Rolle, „als im Dezember 1921 der indische Nationalkongress mit der Proklamation der Unabhängigkeit Indiens gedroht hatte, falls England den Vertrag von Sevres nicht revidieren würde.“[8]

Am 13. Oktober 1922 erklärte die nach dem griechischen Zusammenbruch zu den Friedensvertragsverhandlungen nach Lausanne eingeladene nationale Regierung, dass „sie an Stelle des Osmanischen Reichs getreten und innerhalb seiner nationalen Grenzen sein neuer Erbe geworden sei.“[9] Die neue Türkei existierte nach dem Friedensvertrag von Lausanne in den international festgesetzten Grenzen.

2.2. Kemalistische Revolution

Die Gründung der modernen Türkei aus den Überresten des Osmanischen Reiches ist aus vielen Gründen einzigartig. Die Art und Weise, wie aus einem Großreich ein Nationalstaat geworden ist, ist beispiellos. Für ein besseres Verständnis dieser „Beispiellosigkeit“ sollte man sich die Radikalität der Reformen vor Augen halten, z.B. die Einführung der neuen Buchstaben, was in der Geschichte in keinem Land gemacht wurde, das Gesetz über das Huttragen usw.…

In den ersten 15 Jahren dieses neuen Staates wurden zahlreiche Reformen durchgesetzt, die beispiellos in der Geschichte sind. Die „Kemalistischen Reformen“ erzielten eine neue Staatsform, sahen ein neues Gesellschaftsmodel vor, was für die Gesellschaft völlig fremd war. Paul Dumont weist darauf hin, „dass die Kemalistische Revolution ihrer Natur nach völlig verschieden von allen vergangenen Veränderungsprozessen in der türkischen Gesellschaft war.“[10] Atatürk war sich bewusst, welche Reformen er durchsetzte und in welch kurzer Zeit. Er sagte am Ende der zwanziger Jahre: „Wenn sie sich an die letzten sechs Jahre erinnern, werden sie begreifen, das wir jetzt verschiedene Fundamente und Prinzipien haben, die dem Staat, die Beziehungen zwischen Mitgliedern der Nation und dem Fortschritt auf dem Weg in die Zivilisation zugrunde liegen- mit einem Wort alles-, was unsere Struktur, unsere Organisation und unsere nationalen Bedürfnisse betrifft. Diese großen, von unserer Nation in einem Zeitraum von nur sechs Jahren bewältigten Veränderungen, bedeuten einen tiefgreifenden Wandel, sublimer und intensiver als das, was allgemein mit dem Wort Revolution gemeint ist.“[11]

Mustafa Kemal war davon überzeugt, dass das Überleben der Türkei nur durch radikale Veränderungen bzw. Modernisierung und Säkularisierung möglich war. Als die Alliierten nach dem Sieg gegen Griechenland zur Aushandlung eines Friedenvertrages in Lausanne sowohl die Ankara- als auch Istanbul-Regierung eingeladen hatten, begann die Große Nationalversammlung über Sultan Vahdettins Schicksal, aber auch über das Sultanat als staatsrechtlicher Institution zu debattieren. Trotz kontroverser Diskussionen gelang es Mustafa Kemal, das Sultanat aufzuheben. Er war der Meinung, dass es nur einen Ausweg gebe aus dem Dilemma herauszukommen und das Problem zu lösen. Als er in der Nationalversammlung das Wort ergriff, sagte er: „Das Parlament möge ein Gesetz erlassen, das das Sultanat vom Kalifat trennt und das Sultanat abschafft und den Sultan des Landes verweist.“[12] Das Parlament beschloss nach heftigen Diskussionen in November 1922 die Aufhebung des Sultanats. Sultan Mehmet VI. verließ kurz nach dieser Entscheidung die Türkei. Die Nationalversammlung wählte seinen Neffen Abdülmecit zum neuen Kalifen, um nur die einzige ideologische Gemeinsamkeit „Islam“ für politische Zwecke weiter zu benutzen und einen oppositionellen Widerstand zu verhindern. Damit wurde auch im Oktober 1923 in der Verfassung hinzugefügt, dass die Religion des türkischen Staates der Islam ist. Als der Versuch, den von der Nationalversammlung zum Kalifen gewählten Abdülmecit nach Ankara zu holen um ihn unter Kontrolle zu haben, nicht erfolgreich war, sollte er, nach Mustafa Kemals Meinung, nicht den Titel „Befehlshaber der Muslime“ sondern „Kalif der Muslime“ benutzen dürfen. Im März 1924 verlor Abdülmecit sein Amt und musste bis zu seinem Tod im französischen Exil leben. Die Gesetzesinitiative für die Aufhebung des Kalifats wurde von dem Deputierten und Scheich Safvet Efendi auf die Tagesordnung in der Nationalversammlung gebracht. Er ergriff das Wort einen Tag vor der Entscheidung und sagte: „Im Islam gibt es keine Geistlichkeit und keine Religionsverwaltung.“[13] Somit wurde die Abschaffung eines religiösen Amtes religiös begründet. Dies war ein sehr radikaler Neubeginn, der die politischen Strukturen des Reiches und der osmanischen Herrschaft bestürzte. Diesem Ereignis folgte die Schließung der Derwischkonvente, wo man eine religiöse Ausbildung bekam. Das Motto der Kemalisten für die Ausbildung, aber auch für das Leben war und ist: Die einzig wahre Rechtleitung im Leben ist die Wissenschaft.

Die Gesetze wurden schnell verändert, ohne über deren Anpassung an die Gesellschaft zu denken. Ein Beispiel dafür ist die Annahme des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs im Februar 1926 durch die Große Nationalversammlung, welche im selben Jahr in Kraft trat. Dieses Ereignis wurde von vielen Juristen mit großer Zurückhaltung beobachtet, vor allem weil der Gesetzgeber der Entwicklung vorgegriffen und ein Gesetzbuch in die Türkei transplantiert hatte, für das die gesellschaftlichen Voraussetzungen nicht existierten. Übersichtlichkeit, Deutlichkeit und die Zugänglichkeit in einer französischen Version sprachen für die Annahme des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Es gab aber auch die Nachteile, „…dass die Regelung zahlreicher Gegenstände der Schweizer kantonalen Gesetzgebung überlassen wurde, was zu Lücken in der türkischen Fassung führte.“[14] Nach der Schweizer ZGB wurden die deutsche Straffprozessordnung und das italienische Strafrecht übernommen. Die Gesetzesübernahme von anderen Ländern brachte selbstverständlich viele Änderungen mit sich. Das Schweizer ZGB änderte z.B. den Status der Frauen in der Gesellschaft und führte zur Einführung der Einehe. Die Frauen waren ab dieser Zeit gegenüber den Männern gleichberechtigt und sie erhielten 1930 bzw. 1934 aktives und passives Wahlrecht.

Mit den Kemalistischen Reformen wurde eine gründliche Änderung der Gesellschaft zum Ziel gesetzt. Um diese Ziele zu erreichen wurden auch Gesetze, die eine symbolische Bedeutung hatten, in Kraft gesetzt. Das am 25 November 1925 verabschiedete „Hutgesetz“ ist dafür ein gutes Beispiel. Der Hut war in osmanischer Gesellschaft eine Kopfbedeckung der Ungläubigen. Als Mustafa Kemal nach Kastamonu, einer Stadt am Schwarz Meer, kam, begründete er dies mit folgenden Worten: „Meine Herren, das türkische Volk, das die türkische Republik gegründet hat, ist zivilisiert; es ist zivilisiert in Geschichte und Realität. Aber ich sage Ihnen…, die Bevölkerung der Türkischen Republik, die Anspruch darauf erhebt, zivilisiert zu sein, muss ihre Zivilisation beweisen, durch ihre Ideen, ihre Mentalität, durch ihr Familienleben und ihre Lebensweise… Ist unsere Kleidung zivilisiert und national? Meine Freunde, wir müssen nicht die alten Trachten von Turan aufsuchen und neu beleben. Eine zivilisierte nationale Kleidung ist würdig und passend für unsere Nation, und wir werden sie auch tragen. Stiefel oder Schuhe an unseren Füßen, Hosen an unseren Beinen, Rock und Krawatte, Jacke und Weste- und natürlich zur Vervollständigung eine Kopfbedeckung mit einem Rand. Darauf lege ich besonderen Wert. Diese Kopfbedeckung nennt sich Hut.“[15] Er schwenkte und zeigte den Anwesenden den Panamahut, den er mitgebracht hatte. Dass die Männer in den Dörfern auf einmal europäische Damenhüte trugen ist in der Türkei bekannt. Der Verabschiedung des Hutgesetztes folgte das Verbot, Mantel und Turban zu tragen. Die Begründung dafür war, dass der Fes ein Zeichen von Ignoranz, Nachlässigkeit, Fanatismus und Hass von Fortschritt und Zivilisation wäre.

Zu den Reformen gehört auch die Einführung des Gregorianischen Kalenders, der den islamischen Kalender ersetzte. Danach wurde ein Gesetz über die Messung und Zeit nach den abendländischen Kriterien eingeführt. Anstatt des Freitags als muslimischen Feiertag wurde der Sonntag als Feiertag eingeführt

Der Kemalismus besteht hauptsachlich aus sechs Pfeilern: Populismus, Laizismus (Säkularismus), Republikanismus, Revolutionismus, Nationalismus und Etatismus.

Bei dem Kemalistischen Populismus geht es nicht um das Sich-Beliebt-Machen, sondern um demokratischen Aufbruch von unten. Mustafa Kemal formulierte dieses Prinzip so: „Wenn eine Nation sich um ihre Existenz und ihre Rechte nicht mit ihrer gesamten Stärke einsetzt…, dann kann sie nicht gerettet werden. Wir beginnen unser Werk bei dem Dorf und bei der Nachbarschaft um bei den Menschen um uns herum, das heißt bei dem Individuum. Um sich selbst zu retten, muss sich jedes Individuum für seine Geschicke einsetzen. Eine Struktur, die in dieser Weise von unten nach oben aufsteigt, von den Grundlagen zum Dach, wird unzweifelhaft fest sein.“[16]

Mit dem Prinzip des Nationalismus waren die vollkommene Unabhängigkeit der Türken und die nationale Souveränität gemeint. Dieses Prinzip sollte dazu dienen, aus den in den heutigen Grenzen der Türkei lebenden Menschen eine „Nation“ zu bilden. Dieser Nationalismus ist westlich geformt und ist ein Versuch dem Staat einen nationalen und nicht einen religiösen Charakter zu geben.

Nach dem Prinzip des Laizismus (Säkularismus) sollten im Prinzip Staat und Religion getrennt sein. Um diese Pfeiler umzusetzen wurde erst das Sultanat, danach das Kalifat, das Ministerium für religiöses Recht und Stiftungen und die Religiösen Schulen (Medresen) abgeschafft. Es wurde aber danach das Amt für religiöse Angelegenheiten, -Diyanet Isleri Baskanligi- gegründet. Kritisiert wird daran, dass durch den Laizismus in der Türkei Staat und Religion nicht getrennt worden sind, sondern Religion unter staatlicher Kontrolle steht.

Das Prinzip des Revulotionismus sollte ein dynamisches Konzept und ständige Weiterentwicklung mit sich bringen. „Revolutionismus meint also genau genommen die Gesinnung und den Schwung, welche die Revolution permanent werden lassen. Motovierendes Gegenbild war gewiss die lähmende Erstarrtheit in Tradition, durch die die letzte osmanische Zeit gekennzeichnet gewesen war.“[17]

Der Republikanismus war eine Ablehnung der monarchischen Regierungsform und demonstrierte die Identität der neuen Türkei.

Der Etaismus spielte nur in einem bestimmten geschichtlichen Zeitraum eine Rolle.

Nachdem Mustafa Kemal in 10 November 1938 starb, blieben seine Prinzipen, seine Reden und die von ihm verfolgte Politik als offizielle Staatspolitik unter dem Namen „Kemalismus“ bestehen.

Die Türkei kannte die schweren Folgen des Ersten Weltkrieges, deswegen wusste der Nachfolger Mustafa Kemals, Ismet Inönü, dass er eine vorsichtige Politik verfolgen musste. Die Regierung versuchte sich auf die inneren Probleme zu konzentrieren und eine neutrale Außenpolitik zu verfolgen. Dem Wunsch des Dritten Reiches und der Alliierten, die Türkei während des Zweiten Weltkriegs auf ihrer Seite zu haben, wurde von der Türkei nicht nachgegangen. Die Türkei versuchte friedliche Beziehungen mit beiden Seiten zu bewahren und um dies zu verwirklichen, wurden bilaterale Abkommen mit Frankreich, Großbritannien und Deutschland unterzeichnet. Die Kriegserklärung der Türkei an Deutschland und Japan im Jahr 1945 hat nur eine symbolische Bedeutung. Das Ziel war, Mitglied der Anti-Hitler-Koalition zu werden und damit die UN-Charta mit unterzeichnen zu können.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verfolgte die Türkei die Neutralitätspolitik nicht mehr, weil sich mit der Sowjetunion Grenzprobleme entwickelt hatten. Dies führte zur Annäherung der Türkei an die USA und anschließend zur NATO-Mitgliedschaft ab 1952.

Politisch gesehen wurde nach dem Zweiten Weltkrieg das Mehrparteiensystem eingeführt. Dies führte erst zum Machtwechsel zu Gunsten der DP (Demokratische Partei), die eine liberale Politik führte, und danach zur politischen Krise in der Türkei. Diese politische Krise nutze die Armee, um durch einen Putsch an die Macht zu kommen.

3. Geschichte der Türkei-EU Beziehungen bis 2005
(Eröffnung der Verhandlungen)

3.1. Ankara-Abkommen

Die Beziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei begannen mit der Unterzeichnung des Ankara-Abkommens am 12. September 1963. Die Türkei war nach Griechenland das zweite Land, das ein Assoziationsabkommen mit der Sechser-Gemeinschaft unterzeichnete. Mit diesem Abkommen wurde mit der Türkei eine Annäherung in drei voneinander getrennten Phasen vereinbart, die am 1.12.1964 begann und in einer späteren Mitgliedschaft enden konnte. Die einzelnen Schritte sollten eine Vorbereitungsphase von 5-9 Jahren, eine Übergangsphase von 12-22 Jahren mit dem Ziel einer Zollunion 1995 und eine offene letzte Phase sein, die von der Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien abhängen sollte.[18] Warum die Türkei so ein Assoziationsverhältnis mit der EWG abschließen wollte, hat mehrere Ursachen, politische, ökonomische, und soziale Gründe spielten dabei eine Rolle. Um die Hintergründe zu beleuchten, sollte man die historische Weiterentwicklung des Modernisierungsprozesses nicht außer Acht lassen, dessen Ausgangspunkt im 17. Jahrhundert unter der Osmanischen Herrschaft zu suchen ist. Dieses Abkommen ist als Ausdruck des schon lange bestehenden Willens der Gesellschaft zu verstehen. Dieser Wille wurde sogar nach der Gründung der modernen Türkei von ihrem Gründer M. Kemal Atatürk als staatliche Politik betrachtet und fand in seiner berühmten Rede „Nutuk“ ausdruck.

Der türkische Antrag wurde von den EG-Ländern in erster Linie aus sicherheitspolitischen Gründen akzeptiert,[19] weil diese Länder die katastrophalen Folgen des Zweiten Weltkriegs erlebt und hauptsächlich aus diesem Grund eine Gemeinschaft gegründet hatten. Da in dieser Zeit der Kalte Krieg herrschte, war eine Zusammenarbeit mit der Türkei für den Westen gegen eine Ausdehnung der militärischen und politischen Herrschaft der Sowjetunion bis in die Ägäis und das östliche Mittelmeer von großer Bedeutung. „Nicht zuletzt auf Grund ihrer Zugehörigkeit zum westlichen Bündnissystem wird die Türkei als ein Garant für die politische Stabilität in der Region im Sinne der westlichen Interessen angesehen.“[20] Durch das Assoziationsabkommen versuchte man die Türkei in einer kritischen Zeit an seiner Seite zu haben, wobei „Truman-Doktrin, Marshall Plan und NATO die Bindung untermauerten und die Position der Türkei innerhalb des westlichen Sicherheitsbündnisses garantierten.“[21]

Als Ziel dieses Abkommens wurde vereinbart, im Sinne des Grundprinzips der Römischen Verträge, der Wahrung und Festigung des Friedens und der Freiheit, immer engere Bande zwischen dem türkischen Volk und den in der EWG vereinten Völkern zu schaffen. Mit Blick auf dieses Ziel sollte durch die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung im Lande die EG-Mitgliedschaft der Türkei ermöglicht werden, sofern die Türkei im Stande ist, die Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag einzuhalten. Die Assoziation strebt in erster Linie nach intensiven wirtschaftlichen Beziehungen und nach der Reduzierung des Abstandes zwischen den Wirtschaften der beteiligten Länder. Im Art. 2 des Assoziationsabkommens findet man die Erklärung, dass der beschleunigte Aufbau der türkischen Wirtschaft sowie die Verbesserung des Beschäftigungsstandes und der Lebensbedingungen der türkischen Bevölkerung besonders berücksichtigt werden sollten.

Um die im Abkommen genannten Ziele zu erreichen wurde ein Zeitplan ausgearbeitet. Es wurde entschieden, dass dieTürkei in der Vorbereitungsphase wegen ihrer schwachen Wirtschaft handelspolitische und finanzielle Hilfe bekommen sollte, damit sie auf den Stand der EWG-Länder versetzt werden und die Verpflichtungen für die Übergangs- und Endphase erfüllen konnte.

Das Assoziationsabkommen sah eine Zollunion zwischen der Türkei und der EWG vor. Diese Zollunion sollte dazu dienen, alle Zölle und Beschränkungen abzuschaffen. Es wurde auch die schrittweise Herstellung der Freizügigkeit für Personen sowie für den Dienstleistungs- und Kapitalverkehr vereinbart. Die Annäherung der türkischen Wirtschaftspolitik und derjenigen der Gemeinschaft sollte während der 22-jährigen Übergangsphase erreicht werden.

An diesem Tag hielt der damalige Kommissionspräsident Walter Hallstein anlässlich der Unterzeichnung des Assoziationsabkommen eine Rede und erklärte: „Die Türkei gehört zu Europa“, und als Zukunftsperspektive fügte er hinzu: „Und eines Tages soll der letzte Schritt vollzogen werden; die Türkei soll vollberechtigtes Mitglied der Gemeinschaft sein.“ Diese Aussagen können als Antworten auf die auch heute noch kontrovers diskutierten Fragen verstanden werden, ob die Türkei zu Europa gehört und ob das Ziel des Assoziationsabkommens eine vollberechtigte Mitgliedschaft der Türkei in die Gemeinschaft war.

Das Ankara-Abkommen ist die rechtliche Grundlage der EG-Assoziation der Türkei und legt die politischen und ökonomischen Zwecke sowie die Rahmenbedingungen zu ihrer Verwirklichung fest. In Art. 28 des Abkommens heißt es, sobald das Funktionieren des Abkommens es in Aussicht zu nehmen gestatte, dass die Türkei die Verpflichtungen aus dem Vertrag zur Gründung der Gemeinschaft vollständig übernimmt, würden die Vertragsparteien die Möglichkeit eines Beitritts prüfen.

Das Assoziationsabkommen wurde wegen politischen, ökonomischen und sicherheitspolitischen Interessen der Türkei und der EWG unterzeichnet und zielte in enger Anlehnung an die Grundsätze der EWG auf die Integration der Türkei in die Gemeinschaft ab.

Das Ankara-Abkommen konnte aus verschiedenen, insbesondere politischen, ökonomischen und sozialen Gründen in der Türkei nicht ausreichend umgesetzt werden. Nach vielen Gesprächen zwischen beiden Vertragspartnern wurde im Jahr 1972 zur Ergänzung des Ankara-Abkommens zwischen der EWG und der Türkei das Zusatzprotokoll unterzeichnet, in dem die Durchführung der Errichtung der Zollunion detailliert dargestellt wurde. Dieses Zusatzprotokoll sah mit einigen Ausnahmen einen Abbau von Zöllen und quantitativen Begrenzungen seitens der EWG vor. Darüber hinaus sah das Zusatzprotokoll vor, „ innerhalb der nächsten 12 bis 22 Jahre zwischen den Parteien Freizügigkeit im Personenverkehr herbeizuführen“.[22] Außerdem einigten sich beide Seiten auf eine Finanzhilfe für die Unterstützung der Industrialisierung der Türkei.

3.2. Antrag auf Vollmitgliedschaft

In den 70er Jahren war die türkische Politik durch innenpolitische Probleme stark beeinträchtigt. Neben ökonomischen und sozialen Problemen verschlechterte der Zypern-Konflikt die gesamte Lage. Unter diesen Umständen stellte die Türkei 1979 einen Antrag auf Vollmitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft. Jedoch verlor dieser Antrag ein Jahr später durch einen Militärputsch seine Bedeutung. Das Ankara-Abkommen von 1963 wurde 1982 ausgesetzt, wodurch die Türkei die Möglichkeit einer Vollmitgliedschaft für lange Zeit verlor. Eine Wiederaufnahme der Verhandlungen, wie sie das Ankara-Abkommen vorsah, erfolgte bis 1988 nicht, auch nicht, nachdem im Jahre 1983 eine zivile Regierung die Macht übernommen hatte, obwohl sich die Beziehungen normalisierten.

Die Türkei stellte noch einmal einen Antrag auf Vollmitgliedschaft im Jahre 1987, dabei lag die Betonung auf dem Artikel 237 des EWG-Vertrags, der allen europäischen Ländern die Möglichkeit gibt, Vollmitglied der EU zu werden. Der türkische Antrag wurde vom Rat an die Kommission weitergeleitet. „Dieser Umstand bestätigte die Berechtigung der Türkei angesichts der Tatsache, dass ein ähnlicher Antrag Marokkos abgelehnt wurde, da es nicht als europäisches Land eingestuft wurde.“[23] Nachdem die Kommission den türkischen Antrag untersucht hatte, wurde dieser abgelehnt. Es wurde aber grundsätzlich bestätigt, dass die Türkei beitrittsberechtigt sei . Diese Ablehnung des türkischen Antrages wurde dadurch begründet, dass die Türkei wirtschaftlich und politisch für einen EU-Beitritt noch nicht reif sei. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Türkei keine stabile Demokratie habe und dass in der Türkei Menschenrechte verletzt werden, wozu auch die Verletzung der Minderheitenrechte gehört.

3.3. Zollunion

Nachdem der Antrag der Türkei auf Vollmitgliedschaft abgelehnt wurde, kühlten sich die Beziehungen, anders als von beiden Seiten erwünscht, ab. Nach der Erklärung der europäischen Seite auf den Gipfeln von Lissabon 1992 und von Kopenhagen 1993, dass Zusammenarbeit und eine Intensivierung der Beziehungen mit der Türkei erwünscht seien, verbesserten sich die Beziehungen wieder. Trotzdem wurde das Ziel, eine Zollunion zwischen der Türkei und der EU zu schaffen, wie das Ankara-Abkommen 1963 vorsah, nicht aus den Augen verloren. Die Zollunion zwischen beiden Seiten sollte schließlich eine wichtige Übergansphase darstellen. Sie sollte den freien Warenverkehr befördern, was konkret die Abschaffung der Zölle und quantitativen Begrenzungen des Handels zwischen beiden Seiten bedeutet. Bei der Zollunion geht es aber nicht nur um freien Warenverkehr, sondern um jegliche Form des Handels und der Wettbewerbspolitik. Die Zollunion sah im Allgemeinen folgendes vor[24]:

- Sowohl die Türkei als auch Europäische Union verzichten auf Zölle und quantitative Begrenzungen für Industriegüter und verarbeitete Agrarprodukte,
- Ausführungsbestimmungen der EU zur Gemeinsamen Handelspolitik werden dementsprechend von der Türkei übernommen,
- Gleichartigkeit der Durchführung der Zolltarife von türkischer Seite bezüglich Drittländer und Anpassung aller Zollbestimmungen an die EU,
- Befreiung des türkischen Textil-Sektors von Beschränkungen von europäischer Seite.

Durch die Errichtung der Zollunion und deren In-Kraft-Treten am 1. Januar 1996 wurde das Ziel, die Zölle zwischen der Türkei und der Europäischen Union grundsätzlich abzubauen, erreicht, „.. es konnte ein gemeinsamer Außenzoll erreicht werden. Die Türkei wertete die Einführung der Zollunion als weiteren Meilenstein auf ihrem Weg zur Vollmitgliedschaft in der EU.“[25] Die Zollunion brachte die Türkei der EU näher und eröffnete neue Perspektiven für eine Vollmitgliedschaft. „Ein wichtiger Aspekt der Zollunion Türkei-EU ist, dass die Türkei mit Ausnahme von Malta, San Marino und Andorra das erste und einzige Land ist, das auf eine derart fortgeschrittene Weise wirtschaftlich integriert wird, ohne Vollmitglied zu sein.“[26] Obwohl bei der Zollunion der ökonomische Aspekt im Vordergrund steht, weil ein gemeinsamer Zolltarif für die Importe aus Drittstaaten eingeführt und die Zölle für Industrieerzeugnisse aus der EU abgeschafft wurden, bedeutet sie in der Tat mehr als nur eine ökonomische Zusammenarbeit oder einen Abbau der Zölle. Die Zollunion ist nicht nur ökonomisch zu sehen, „sondern [sie ist] auch die Einführung einer umfangreichen Gesetzgebung, die alle Aspekte des Handels, den Beitritt zu mehreren Konventionen über geistiges, gewerbliches und kommerzielles Eigentum und die Angleichung an die technischen Standards in der EU umfasst.“[27] Die Türkei änderte viele Gesetze, um die gesetzlichen und technischen Handelshemmnisse zu überwinden und sich der EU anzugleichen.

Obwohl die Errichtung der Zollunion für die Türkei einen wichtigen Fortschritt bedeutet, hat sie sowohl politische als auch wirtschaftliche Mankos. „Die Befürchtungen der Opposition und einiger Industrieller, dass kurz- bis mittelfristig, wie in jeder Zollunionsbeziehung, die zwischen ungleich entwickelten Staaten eingegangen wird, die Handelsvorteile, d.h. der EU, überwiegen, haben sich zum Großteil bewahrheitet.“[28] Dabei sollte man nicht außer Acht lassen, dass eine Zollunion zur Anordnung des inneren Handels, in diesem Fall zur Anordnung des Handels in der EU, dient, aber die Türkei kein Entscheidungsrecht auf die Gestaltung der Zolltarife hat, weil sie kein Vollmitglied der EU ist. Die Entscheidungen der EU müssen aber von der Türkei akzeptiert werden, wenn auch der Handel mit den Drittländern darunter leidet. „Dies ist der bedeutendste Nachteil der Türkei, damit leistet sie einen freiwilligen Souveränitätsverzicht und muss die Entscheidungen, die in Brüssel ohne ihre Mitwirkung beschlossen werden, akzeptieren. Außerdem muss die Türkei ihre bestehenden Zolltarife der EU anpassen und ihre Zollgesetze dementsprechend ändern.“[29]

In der Gesellschaft und den Medien der Türkei wurde die Zollunion kontrovers diskutiert. Allgemeine Meinung war, dass die Zollunion der türkischen Wirtschaft schaden würde. Die damalige Ministerpräsidentin Tansu Ciller war der Meinung, dass die Zollunion der Türkei, langfristig gesehen, ermöglichen würde, der EU näher zu kommen, obwohl die Beschlüsse der Zollunion keine Entscheidungen über eine EU-Mitgliedschaft der Türkei beinhalten. Dass die Türkei auf die Zollunion nicht vorbereitet war, zeigt die Antwort des damaligen Vorsitzenden der Handelskammer nach einem Monat des In-Kraft-Tretens der Zollunion auf die Frage, wie die Waren in die EU-Länder exportiert werden können: „Ehrlich gesagt, bin ich darüber auch nicht so recht informiert.“[30] Interessanterweise hat die Türkei die nötigen Gesetzesänderungen nicht vorgenommen, bevor sie mit der EU eine Zollunion eingegangen ist. „Die nötigen Gesetze, damit die Zollunion einwandfrei funktionieren kann, wurden erst Monate später, nachdem die Zollunion in Kraft getreten ist, von der türkischen Regierung erlassen, zu erwähnen ist u.a. das Konkurrenzgesetz, Regelungen der Zölle usw….“[31]

Die Zollunion brachte natürlich auch Vorteile für die Türkei mit sich, z.B. muss die Türkei ihre Wirtschaft auf europäisches Niveau bringen, damit sie gegenüber den europäischen Ländern in ökonomischer Sicht konkurrenzfähig werden und bleiben kann. Dies wirkt sich langfristig positiv auf die türkische Wirtschaft aus. Durch die Zollunion nahm auch die Zahl der Direktinvestitionen aus der EU zu.

Im Allgemeinen hat sie aber der Türkei aus ökonomischer Sicht nicht viele Vorteile gebracht. Trotz Zollunion wurde die im Ankara-Abkommen vorgesehene Freizügigkeit von der EU nicht gewährleistet. Die finanzielle Hilfe wurde entweder von Griechenland blockiert oder nicht geleistet, weil in der Türkei Menschenrechtsverletzungen stattfanden.

3.4. Der Luxemburg-Gipfel

Der Luxemburg-Gipfel 1997 war für die Türkei eine große Enttäuschung. Nach Meinung des damaligen türkischen Ministerpräsidenten Mesut Yilmaz beging die EU auf dem Luxemburg-Gipfel zwei entscheidende Fehler, nämlich die Diskriminierung der Türkei, weil sie nicht zu den Beitrittskandidaten zählt und der gleichzeitige Beschluss über die Aufnahmeverhandlungen mit dem griechischen Teil Zyperns.[32] Die meisten auf diesem Gipfel getroffenen Entscheidungen widersprachen den türkischen Interessen. Die Regierung und die türkische Gesellschaft waren besonders enttäuscht, weil sie nach der Einrichtung der Zollunion bessere Beziehungen, sogar eine EU-Vollmitgliedschaft, erwartet hatten.

Auf dem Luxemburg-Gipfel wurde von europäischer Seite erklärt, dass die Türkei zu einer EU-Mitgliedschaft berechtigt ist, und es wurde der Kommission die Aufgabe gestellt, für die Festigung der Beziehungen mit der Türkei eine Empfehlung zu erstellen. Außerdem wurde von den Staats- und Regierungschefs die Entscheidung für eine Strategie getroffen, einen Weg „zur Vorbereitung der Türkei auf den Beitritt festzulegen, und zwar durch eine Annäherung an die Europäische Union in allen Bereichen Diese Strategie müsste in einer Entfaltung der Möglichkeiten des Ankara-Abkommens, einer Vertiefung der Zollunion, einer Durchführung der finanziellen Zusammenarbeit, einer Annäherung der Rechtsvorschriften sowie der Übernahme des Besitzstands der Union und der von Fall zu Fall zu beschließenden Beteiligung an bestimmten Programmen und Einrichtungen ... bestehen”.[33]

Die türkische Regierung nahm Stellung zum Luxemburg-Gipfel 1997 und erklärte im Folgenden, warum die Entscheidungen des Luxemburg-Gipfels für sie nicht akzeptabel sind:[34]

„1. Die Türkei ist nicht innerhalb des gleichen Rahmens, mit den gleichen guten Vorsätzen und nach den gleichen objektiven Kriterien bewertet worden wie die anderen Beitrittskandidaten.
2. Die meisten Punkte, die als neue und positive Schritte für die Türkei hervorgehoben wurden, sind tatsächlich eingegangene Verpflichtungen der EU, die seit Jahren nicht in die Tat umgesetzt wurden.
3. Parteiische, mit Vorurteilen behaftete und übertriebene Einschätzungen wurden bezüglich der inneren Struktur der Türkei und ihrer Außenpolitik vorgenommen, einschließlich der Zypern-Streitfrage.
In diesen Bewertungen wurden die bereits erfolgten sowie die während der Amtszeit unserer Regierung vorgesehenen Verbesserungen völlig außer Acht gelassen.
4. Mit diesen irreführenden Ansätzen wurde der Versuch gemacht, inakzeptable politische Bedingungen zu schaffen, denen verdeckte Absichten innewohnen.“

[...]


[1] Vgl. Winter Martin: Im Irrgarten der Argumente, In: Gehört die Türkei zu Europa? (Hrsg. König H/Sicking M). Transcript Verlag, Bielefeld. 2005. S.131.

[2] Seufert Günter: Kubaseck Christopher. Die Türkei: Politik, Geschichte, Kultur. Beck Reihe. 2004. München. S.81.

[3] Klaus Kreiser: Kleine Geschichte der Türkei, BpB. 2006. Bonn, S. 397.

[4] Steinbach Udo: Die Türkei im 20. Jahrhundert, Schwieriger Partner Europas. Gustav Lübbe Verlag. 1996. Bergisch Gladbach, S.108.

[5] Steinbach, S.109.

[6] Klaus Kreiser, S. 383.

[7] Klaus Kreiser, S. 402.

[8] Steinbach Udo, S.114.

[9] Klaus Kreiser, S. 384.

[10] Zitiert nach Witzens. Dumon, Paul. The Origin of the Kemalist Ideology, in Jacob M. Landau, Ataturk and the Modernization of Turkey. 1984 Boulder/Leiden. S.35.

[11] Dumont, Paul, S. 142

[12] Zitiert nach Steinbach: Rill, Bernd. Kemal Atatürk. Reinbek bei Hamburg. 1985. Rowohlt. S.84.

[13] Klaus Kreiser, S. 412.

[14] Kreiser, Klaus, S. 414

[15] Zitiert nach Steinbach: Lewis Bernard. The Emergence of Modern Turkey. London/New York/Toronto. S. 263.

[16] Atilgan, Dursun. Mustafa Kemal Atatürk. Leben-Leitvorstellungen-Leistung. 1999 Köln. S.49 .

[17] Witzens Udo, Aufnahme oder Ausgrenzung? Gehört die Türkei zu Europa?. Önel Verlag, Köln. S.171.

[18] Vgl. Riemer, Andrea. Das Spanungsdreieck USA-Europa-Türkei. ISS International Security Studies. Band 1. Peter Lang GmbH. Europäische Verlag der Wissenschaften, 2003. Frankfurt am Main. S. 105-133.

[19] Vgl. Esen Erol: Die Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Gemeinschaft, Centaurus-Verlagsgesellschaft, 1990, Pfaffenweiler. S.17.

[20] Ebd. S.17.

[21] Ahmad, Feroz: Geschichte der Türkei. Magnus Verlag, 2005, Essen. S. 184.

[22] http://www.tcberlinbe.de/de/eu/geschichte.htm, . 08.01.2008

[23] http://www.tcberlinbe.de/de/index.htm. 08.01.2008

[24] Vgl. http://www.ma-tax.de/A_H_P/listen/praef/Tuerkei/20040304_zollunion_EU_Tuerkei.pdf. 04.01.2008.

[25] Aksoy, Metin: Die Türkei auf dem Weg in die EU. Die Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union- insbesondere von 1990 bis Ende 2004. Europäische Hochschulschriften. Reihe XXXI Politikwissenschaft. Bd./Vol. 543. Peter lang Verlag. 2007. S.47

[26] http://www.tcberlinbe.de/de/eu/aktivereuropaer.htm. 01.03.2008.

[27] Ebd. 01.03.2008.

[28] Akkaya, Cigdem: Die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. In: Zentrum für Türkeistudien, 1996, Essen. S.1

[29] Vgl. Kramer, Heinz, Das Abkommen mit der Türkei: Einzig in seiner Art, in: Die Assozierungsabkommen der EU: Die Türkei und Mittelosteuropa in einem Boot?, Friedrich Ebert Stiftung, Eurokolleg 32, 1995, S. 3

[30] Zitiert nach: Aksoy, Metin: Was ist Zollunion? Hurriyet 11.1.1996, S.5.

[31] http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/poe/6601.html, 03.01.2008.

[32] Vgl. http://www.wz.nrw.de/magazin/artikel.asp?nr=132&ausgabe=1998/3&magname=&titel=%E2%80%9EIslamisch%5Eund%5Eeurop%C3%A4isch%E2%80%9C, 03.01.2008.

[33] http://www.tcberlinbe.de/de/index.htm, 03.01.2008

[34] Vgl. http://www.internationalepolitik.de/archiv/jahrgang1998/januar98/erklarung-der-turkischen-regierung-zum-gipfel-von-luxemburg-am-14--dezember-1997-in-ankara.html, 05.01.2008.

Fin de l'extrait de 94 pages

Résumé des informations

Titre
Aufnahme der Türkei in die EU - Pro und Contra
Université
University of Augsburg
Note
1,7
Auteur
Année
2008
Pages
94
N° de catalogue
V116131
ISBN (ebook)
9783640178988
ISBN (Livre)
9783640179138
Taille d'un fichier
981 KB
Langue
allemand
Mots clés
Aufnahme, Türkei, Contra, Türkei EU, EU-Beitritt der Türkei, Die Türkei, Die Türkei und Europa
Citation du texte
M.A Ahmet Kirgin (Auteur), 2008, Aufnahme der Türkei in die EU - Pro und Contra, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116131

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