In dieser Arbeit wird ein Blick auf das deutsche allgemeine Persönlichkeitsrecht und das amerikanische
Recht auf Privacy geworfen. Rechte zum Schutz der eigenen Persönlichkeit sind in unserer westeuropäischen Gesellschaft nicht wegzudenken. Der Rest der Welt sieht das aber nicht zwingen genauso. Folgend wird auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Deutschland und dem damit zu vergleichendem Recht auf Privacy in den Vereinigten Staaten eingegangen.
Beide Rechte befinden sich seit langem in der Entwicklung und sind noch weit von einer abschließenden Reglung entfernt. Hierbei spielen gerade der ständige Wandel und die Weiterentwicklung der Gesellschaft und der Umwelt eine große Rolle. Besonders gewichtig hierbei ist die Digitalisierung, welche bestehende Rechtssystem vor eine komplett neuen und rechtliche ungeregelte „Dimension“ stellt. Als Startschuss der sogenannten „digitalen Revolution“ galt der damals von Bill Gates entwickelten Apple 1. 1993 liefen lediglich 1 % des weltweiten Informationsflusses über das Internet. 2000 waren es bereits 51 % und 2007 fast 100 %.
Man könnte dem Internet somit einen der gewichtigsten Aspekte der „digitalen Revolution“ zuschrieben. Innerhalb von 14 Jahren wuchs der Nutzungsprozentualsatz demnach um 96 %. Ein großer Teil des Lebens befindet sich heute im Internet. Dieses bringt gerade eine erhöhte Kollidierungsgefahr mit dem Interesse der Meinungs- und Medienfreiheit mit sich. Der Schutz unserer Persönlichen Interessen sollte dennoch gewährleistet werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Vergleichende Analyse
I. Historischer Ursprung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
1, Deutschland
2. USA
II. Entwicklung und gewährleisteter Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und das Recht auf Privacy
1, Deutschland
a) Allgemeines Persönlichkeitsrecht
b) Zivilrechtlich
2, USA
a) Fallgruppen im Deliktsrecht
3, Prägenden Fälle der jeweiligen Nationen
a) Deutschland
(1) Soraya-Entscheidung
(2) Marlene Dietrich Entscheidung
b) USA
(1) Katz v. United States
(2) New York Times Co. v. Sullivan
III. Entschädigungssystem der in Rede stehenden Länder
1. Deutschland
2. USA
IV. Vergleich
C. Schlussteil
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