Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte eines Management-Buy-Out (MBO)

Dargestellt an einem Praxisfall aus der mittelständischen Metallindustrie


Diploma Thesis, 2008

86 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Bilderverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Aufbau der Untersuchung
1.3 Vorstellung der Kanzlei

2 Begriff des MBO und dessen Einordnung in ein System der Unternehmensnachfolge und -verkäufe
2.1 Begriff des MBO und dessen Abgrenzungen
2.2 Einordnung des MBO

3 Rechtliche Grundlagen des MBO
3.1 Asset Deal
3.2 Share Deal
3.3 Entscheidungskriterien für die Wahl Asset Deal vs. Share Deal
3.3.1 Steuerliche Behandlung des Asset Deals
3.3.2 Steuerliche Behandlung des Share Deals
3.4 Entscheidungskriterien für die Wahl der Obergesellschaft
3.4.1 Rechtsformwahl beim Asset Deal
3.4.2 Rechtsformwahl beim Share Deal

4 Wirtschaftliche Grundlagen des MBO
4.1 Unternehmensbewertung
4.1.1 Ertragswertverfahren nach IDW
4.1.2 Discounted Cashflow-Verfahren nach IDW
4.1.3 Risikoermittlung für den Kapitalisierungszinssatz
4.2 Kaufpreisfindung
4.3 Finanzierung
4.3.1 Bankverbindlichkeiten
4.3.2 Nachrangige Verbindlichkeiten
4.3.3 Das Eigenkapital

5 Aktivitäten zur Durchführung

6 Praxisfall
6.1 Vorstellung der zu verkaufenden Unternehmensgruppe von Herrn V.
6.2 Auftragserteilung und Zeitplan für eine MBO-Beratung sowie deren Durchführung
6.2.1 Erstellung eines steuerlichen Gesamtkonzeptes
6.2.2 Ermittlung der Unternehmenswerte von T1, T2 und E1
6.2.3 Ermittlung einer Kaufpreisobergrenze und Überlegungen zur Kaufpreisfindung
6.2.4 Ausarbeitung von Finanzierungsunterlagen
6.2.5 Realisierung der MBO-Finanzierung
6.2.6 Realisierung des Abschlusses der Kaufverträge

7 Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Fachbücher

Zeitschriftenartikel

Internetquellen

Sonstige Literatur

Anhang (Übersicht über Inhalte von Anhang 1 bis 10)

Anhang 1

Anhang 2

Anhang 3

Anhang 4

Anhang 5

Anhang 6

Anhang 7

Anhang 8

Anhang 9

Anhang 10

Erklärung über die selbständige Bearbeitung des Themas

Bilderverzeichnis

Bild 1: Unternehmensnachfolge und –verkäufe (eigene Darstellung in Anlehnung an: Hering Olbrich: Unternehmensnachfolge, S.42, 52, 55, 59, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München, 2003 und Dr. P. Wollny: Unternehmens- und Praxisübertragungen, S. 179, 180, Verlag neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin, 6. Auflage, 2005.).

Bild 2: Beispiel für Unternehmensübertragung beim Asset Deal (eigene Darstellung)

Bild 3: Anteilserwerb (Share Deal) durch NewCo (eigene Darstellung in Anlehnung an: Willis E. Eayrs: Bewertung und Finanzierung eines Management Buy-Outs: Ein Fallbeispiel, Bewertungspraktiker als Beilage von Finanz Betrieb, S. 8, Verlagsgruppe Handelsblatt, Nr. 2/2007.).

Bild 4: Organigramm der Unternehmensgruppe vor dem MBO (eigene Darstellung, sinngemäß übernommen von unternehmensinternen Unterlagen).

Bild 5: Organigramm der zu erwerbenden Kapitalgesellschaften mit der von Herren K., W., S. neu gegründeten NewCo nach dem MBO (eigene Darstellung, sinngemäß übernommen von unternehmensinternen Unterlagen).

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Umsatzplanung von E1 (Quelle: Übernahme unternehmensinterner Unterlagen)

Tabelle 2: Umsatzplanung und Kapazität von E1 (Quelle: Übernahme unternehmensinterner Unterlagen)

Tabelle 3: Mitarbeiteranzahl von E1 (Quelle: Übernahme unternehmensinterner Unterlagen)

Tabelle 4: Personalaufwand von E1 (Quelle: Übernahme unternehmensinterner Unterlagen)

Tabelle 5: sonstige betrieblichen Aufwendungen von E1 (Quelle: Übernahme unternehmensinterner Unterlagen)

Tabelle 6: Peer Group für die Branche Spezialwerkzeuge, Region Westeuropa (Quelle: Bloomberg L.P., Übernahme unternehmensinterner Unterlagen)

Tabelle 7: Überleitungsrechnung für Anspruch des Herr V. (Quelle: Übernahme unternehmensinterner Unterlagen)

Tabelle 8: Liquiditätsplanung der T1-GmbH, T2-GmbH und T3-GmbH (Quelle: Übernahme unternehmensinterner Unterlagen)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Die Übernahme eines Unternehmens durch dessen Management (Management Buy-Out, nachfolgend wird MBO genannt) hat, ausgehend von den USA und Großbritannien, auch in Deutschland an Bedeutung gewonnen.[1]

Heutzutage werden die mittelständischen Unternehmen bei der Unternehmenstransaktion auf einen MBO bevorzugen.

In dieser vorliegenden Ausarbeitung wird eine Unternehmenstransaktion im Wege eines MBO an einem Praxisfall aus der mittelständischen Metallindustrie dargestellt.

Der Praxisfall wird zur Zeit von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungssozietät HEINBERG & PARTNER (H&P) betreut, die im Gliederungspunkt 1.3 näher vorgestellt wird.

1.1 Problemstellung und Zielsetzung

Diese Ausarbeitung bezieht sich auf einen Praxisfall in der mittelständischen Metallindustrie. Der befindet sich gerade bei der Unternehmenstransaktion im Wege eines MBO.

Die wesentlichen Probleme bei der Durchführung eines MBO liegen vor allem bei der Entscheidung ob die Veräußerung in Form eines Asset Deals oder eines Share Deals stattfindet, und der Rechtsformwahl der Obergesellschaft der Käuferseite. Die beide unter rechtlichen Grundlagen resultierenden Probleme werden in dieser Ausarbeitung analysiert. Außerdem werden die wirtschaftlichen Problematik für Kaufpreisfindung und deren Finanzierung unter Berücksichtigung der Unternehmensbewertung erklärt.

Ziel der vorliegenden Ausarbeitung ist die Darstellung eines MBO unter Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten, sowie Einbeziehung der konzeptionellen Grundlagen.

1.2 Aufbau der Untersuchung

Die vorliegenden Ausarbeitung ist im weiteren Verlauf in fünf Hauptpunkten gegliedert.

Zunächst werden die bei einer Unternehmensübertragung vorkommenden Begriffe abgegrenzt und in ein System der Unternehmensnachfolge und –verkäufe eingeordnet. In diesem Kapitel können die Leser einen Überblick erhalten, dass bei Unternehmensübertragungen zwei Arten unterschieden werden, nämlich die entgeltliche und unentgeltliche Übertragung. In dieser Ausarbeitung wird nur die entgeltliche Übertragung in Form eines MBO behandelt.

In Kapitel 3 und Kapitel 4 werden die wesentlichen Probleme bei dem MBO-Prozess dargestellt und beurteilt. Unter rechtlichen Aspekten müssen sich die Verhandlungsparteien dafür entscheiden, ob die Übertragung durch Asset Deal oder Share Deal durchführt. Hierbei werden auch die Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl der Obergesellschaft der Käuferseite unter Berücksichtigung der Unternehmensteuerreform 2008 vorgestellt. Unter wirtschaftlichen Grundlagen werden die Unternehmensbewertung, Kaufpreisfindung und Finanzierung beschrieben. Unternehmensbewertung ist die Grundlage für die Kaufpreisfindung und deren Finanzierung.

Im Kapitel 5 wird beschrieben, welche wesentlichen Verträge abgeschlossen werden müssen, um einen MBO zu realisieren.

Diese Ausarbeitung bezieht sich auf einen Praxisfall, der in Kapitel 6 dargestellt wird.

Zum Schluss erfolgt in Kapitel 7 eine Zusammenfassung.

1.3 Vorstellung der Kanzlei

Nachfolgend wird zunächst kurz die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungssozietät H & P vorgestellt, die den Praxisfall des MBO betreut.

Die H & P ist ein Steuerberatungsbüro mit angeschlossener Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Rechtsberatung wird von einem Sozietätspartner in seiner Funktion als Rechtsbeistand erbracht. Außerdem kooperiert man eng mit mehreren Rechtsanwälten.

Zum Tätigkeitsfeld der H & P gehört die betriebswirtschaftliche, wirtschafts-, gesellschafts- und steuerrechtliche Beratung mittelständischer Unternehmen sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.

Zum Angebotsspektrum des Rechnungswesens zählt unter anderem die Erstellung der Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung unter Einsatz von DATEV-Software. Im Rahmen der Steuerberatung wird die Ausarbeitung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen sowie die Entwicklung der Bilanz und Einnahme-/Überschussrechnung angeboten. Das Unternehmen berät zudem in Erbschafts- und Schenkungsfällen und bei der Umwandlung von Unternehmen. Außerdem vertritt das Unternehmen Mandanten in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Zusätzlich werden im Rahmen der Wirtschaftsprüfung Jahresabschlüsse von Unternehmen sämtlicher Rechtsformen geprüft. Eine weitere Kernaufgabe besteht in der Wirtschafts- und Unternehmensberatung. Zu diesem Aufgabenbereich gehören unter anderem Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Erstellung von Rentabilitäts- und Liquiditätsplänen und Kreditverhandlungen mit Banken. Ferner gehört die rechtliche Unterstützung im Bereich des Zivil- und Gesellschaftsrechtes zum Angebot der Kanzlei. Hierzu zählt die Gestaltung von arbeitsrechtlichen Verträgen, Miet- und Pachtverträgen und Testamenten.

Zur Unternehmensberatung gehört auch das Aufzeigen geeigneter Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge, innerhalb dieser das MBO eine Option darstellt.

2 Begriff des MBO und dessen Einordnung in ein System der Unternehmensnachfolge und -verkäufe

In diesem Kapitel wird der Begriff des MBO erläutert und in ein System der Unternehmensnachfolge und –verkäufe eingeordnet.

Hierunter wird ein Organigramm als Übersicht für Unternehmensnachfolge und –verkäufe dargestellt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bild 1: Unternehmensnachfolge und –verkäufe (eigene Darstellung in Anlehnung an: Hering Olbrich: Unternehmensnachfolge, S.42, 52, 55, 59, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München, 2003 und Dr. P. Wollny: Unternehmens- und Praxisübertragungen, S. 179, 180, Verlag neue Wirtschafts-Briefe Herne/Berlin, 6. Auflage, 2005.).

2.1 Begriff des MBO und dessen Abgrenzungen

Vom angloamerikanischen Rechtskreis ausgehend werden auch in Deutschland, besonders in den neuen Bundesländern, immer mehr Unternehmen oder auszugliedernde Unternehmensteile aus ganz verschiedenen Motiven durch das bisherige Management übernommen. Im deutschen Recht wird dieser Vorgang ebenso wie im Land seiner Entstehung als Management Buy-Out (MBO) bezeichnet.[2]

Als MBO bezeichnet man häufig den Erwerb der Objektgesellschaft durch das Management, ggf. gemeinsam mit Finanzinvestoren.[3]

Als Gegenteil bezeichnet ein MBI den Erwerb des Unternehmens durch Käufer, die nachher die Geschäftsführung übernehmen wollen.[4]

Beide Formen, MBO und MBI, stellen häufig gleichzeitig einen LBO (Leveraged Buy-out) dar, bei dem handelt es sich um eine besondere Finanzierungsform, die sowohl Eigen- als auch die Fremdfinanzierung beinhaltet.[5]

Für den Bundesverband der Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) liegt ein MBO erst dann vor, wenn mindestens 10 % der Unternehmensanteile von dem Management gekauft werden. Es kann sich dabei auch um Unternehmen handeln, die wirtschaftlich angeschlagen sind und deren bisherige Eigentümer das Unternehmen nicht mehr finanzieren und weiter betreiben wollen. In diesem Fall spricht man von einem Sanierungs-MBO.[6]

Falls ein MBO im Wesentlichen durch Fremdkapital finanziert wird, spricht man von einem Leveraged Management-Buy-Out. Dieser spielt auf die Hebelwirkung einer hohen Fremdkapitalfinanzierung, den sog. „Leverage Effekt“, an.[7]

In der Regel findet ein MBO nicht nur aus dem Privatvermögen der Geschäftsführung statt, sondern unter Zuhilfenahme eines Kreditinstitutes oder anderer Finanzinvestoren. Ein wichtiges Fremdfinanzierungsinstrument stellt dabei z.B. Private Equity oder Mezzanine-Kapital dar. Der MBO stellt insbesondere bei der Unternehmensnachfolge eine bewährte Alternative dar. Beim MBO einer Aktiengesellschaft ist es gängig, die Aktiengesellschaft zu reprivatisieren. In diesem Fall spricht man von einem Privatisierungs-MBO. Dies gibt dem Management die Möglichkeit, das Unternehmen unabhängig von Zwängen des Aktienmarktes zu entwickeln.[8]

2.2 Einordnung des MBO

Im konkreten Fall besteht für die Unternehmensnachfolge keine Möglichkeit innerhalb der Familie. Daher soll das Unternehmen an die Gesellschaftsführung veräußert werden.

Der Generationswechsel wird zum größten Problem des Mittelstands. Es scheitern jährlich rund 5.700 Betriebe an Nachfolgeproblemen, mit der Folge, dass jährlich etwa 38.000 Arbeitsplätze vernichtet werden.[9]

Die „radikalste“ Lösung der Nachfolgeproblematik bei Fehlen eigener Nachfolger ist der Verkauf des Unternehmens. Der MBO stellt sich als Lösungsalternative in mittelständischen Unternehmen dar.[10]

Im Fall fehlender Erben ist es den Alteigentümern oft sympathischer, wenn sie ihr Unternehmen an ihnen langjährig bekannte Personen übergeben können. Dazu ist zur Leitung eines Unternehmens ein fundiertes betriebswirtschaftliches Know-how erforderlich. Das zusammen führt dazu, dass die Alteigentümer ihr Unternehmen oft den eigenen Managern zum Kauf anbieten, da sie ihnen sowohl vertrauen als auch deren kaufmännische Geschicke beurteilen können. Ein weiterer Vorteil ist, dass man nicht sämtliche Unternehmensunterlagen fremden Käufern, z. B. Wettbewerbern, zur Ansicht vorlegen muss und Gefahr läuft, auf diese Weise ausspioniert zu werden.[11]

Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es sinnvoll einen MBO-Prozess vorzunehmen, da das angestellte Management die Lage des Unternehmens deutlich besser einschätzen kann als externe Investoren oder Sanierer. Zudem ist der Übernehmer in der Mehrzahl der Fälle als bewährter Mitarbeiter bekannt. Daher sind sie in diesen Fällen meist eher bereit, das Unternehmen zu sanieren und anschließend fortzuführen. Außerdem bleiben bei einem MBO i. d. R. Unternehmenskultur, Firmenname und Arbeitsplätze erhalten. Von beiden Seiten (Käufer und Verkäufer) wird meist ein gleitender Übergang gewünscht.[12]

Für das Management bzw. die Geschäftsführer bedeutet der MBO den Schritt in die Selbständigkeit. Der Kauf des „eigenen“ Unternehmens ist auf der Käuferseite bzw. dem Management vorteilhaft, da die Manager aufgrund ihrer Stellung genaue Kenntnis über das Unternehmen haben. Außerdem ist das Risiko im Vergleich zu einer Neugründung geringer, weil die Organisation, Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter sowie Kenntnisse über die Branche, den Markt und das Umfeld bereit vorhanden sind. Neben dem Schritt in die Selbständigkeit bildet eine mögliche hohe interne Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals den Management-Kandidaten einen starken Anreiz zur Durchführung eines MBO. Auch für die mitfinanzierenden Investoren (Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Mezzanine-Geber u. a. Kreditinstitute) ist die Qualität des übernehmenden Managements eine wesentliche Voraussetzung ihrer Beteiligungsbereitschaft.[13]

Die Durchführbarkeit eines MBO hängt davon ab, ob die übernehmenden Manager in der Lage sind, den MBO zu finanzieren. Üblicherweise ist der Fremdkapitalanteil bei der Finanzierung des Kaufpreises sehr hoch. Die Besonderheit der MBO-Finanzierung zeigt sich sodann in der Besicherung und der Kapitaldienstleistung durch das Akquisitionsobjekt selbst. Da bei einem Nachfolge-Buyout, speziell bei mittelständischen Betrieben die übernehmenden Manager den Kaufpreis häufig aus der Ertragskraft der Unternehmung finanzieren müssen, stellt sich die Frage nach der Ertragssituation. Für ertragsschwache Unternehmen entfällt demzufolge, unabhängig von ihrer ohnehin geringen Attraktivität für Führungskräfte, auch unter dem Finanzierungsaspekt eines MBO diese Nachfolgelösung. Wichtig für eine praktikable Nachfolgelösung mittels MBO ist aus Sicht des kaufinteressierten Managers also die Chance, ein Unternehmen mit ausreichend hohen künftigen Liquiditätsüberschüssen zu übernehmen.[14]

3 Rechtliche Grundlagen des MBO

Unter rechtlichen Aspekten unterscheidet man bei einem MBO hauptsächlich zwei Formen, den Asset Deal und den Share Deal.[15] Diese Ausarbeitung bezieht sich aus gegebenem Anlass nur auf den Fall der Veräußerung einer Kapitalgesellschaft durch einen Einzelunternehmer. In den nachfolgenden Gliederungspunkten wird zunächst allgemein auf die Charakteristika des Asset Deals bzw. Share Deals eingegangen, bevor anschließend auf die jeweiligen steuerrechtlichen Auswahlkriterien eingegangen wird. Da es sich bei dem im Praxisfall zu behandelnden MBO um eine Unternehmensgruppe handelt, werden zum Ende dieses Kapitels die Entscheidungskriterien für die Wahl der Obergesellschaft beschrieben.

3.1 Asset Deal

Der Asset Deal vollzieht sich durch Übertragung der Gesamtheit aller Wirtschaftsgüter, also der Aktiva und Passiva eines Unternehmens. Rechtlich gesehen werden Vermögensposten einzeln übertragen und es liegt gem. § 433 Abs. 1 S. 1 BGB ein Sachkauf vor.[16]

Der Verkäufer (Altgesellschafter) verpflichtet sich dabei zur Abtretung der zum Unternehmen gehörenden Einzelwirtschaftsgüter (Sachen und dingliche Rechte) nach den dafür maßgeblichen Vorschriften.[17] Für die Übertragung der einzelnen Wirtschaftsgüter finden die Vorschriften der §§ 929 ff. BGB Anwendung. Werden Forderungen oder Rechte übertragen, so muss dies unter Anwendung der §§ 398 ff. BGB geschehen. Ein Unternehmenskauf liegt allerdings dann nicht vor, wenn nur ein Teil der Sachgesamtheit bzw. nur einzelne Warenzeichen, Patente oder Know-how verkauft werden. Das Unternehmen muss entweder als Ganzes oder zumindest mit allen wesentlichen Bestandteilen im Wege der Singularsukzession verkauft und übertragen werden.[18]

Hinzu kommt, dass auch die zum Geschäftsbetrieb gehörenden Verträge und der sich gebildete Goodwill („Firmenwert“) verkauft und übertragen werden.[19]

Das Management gründet beim Asset Deal zunächst eine Erwerbergesellschaft, entweder in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, der GmbH oder der AG. Diese neu gegründete Gesellschaft erwirbt dann alle zur Fortführung des alten Unternehmens erforderlichen Vermögensgegenstände unter Übernahme der Verbindlichkeiten.[20]

3.2 Share Deal

Der Unternehmenskauf kann auch durch die Übertragung des Rechtsträgers im Wege des Anteils- bzw. Beteiligungserwerbs erfolgen. Rechtsträger eines Unternehmens kann eine juristische Person (z.B. AG, GmbH), eine Personengesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH & Co. KGaA) oder ein Einzelunternehmen sein. Bei der Kapital- und Personengesellschaft ist das dem Unternehmen zugeordnete Vermögen eindeutig vom Privatvermögen der Gesellschafter getrennt. Die gesellschaftsrechtliche Beteiligung des Verkäufers stellt den unmittelbaren rechtlichen Kaufgegenstand dar, so dass die Identität des Unternehmens unberührt bleibt. Diese Form des Unternehmenskaufs wird als „Share Deal“ bezeichnet und ist ein Rechtskauf i. S. d. § 453 BGB. Ein Sachkauf liegt neben dem Rechtskauf nur dann vor, wenn das Mitgliedschaftsrecht in einem Wertpapier, z. B. einer Aktie verkörpert ist.[21]

Der Share Deal ist die Übernahme der Anteile der Gesellschaft. Der Anteilserwerb wird bei der Erwerbergesellschaft als Beteiligung bilanziert. Ein Kaufpreis über den Nominalbetrag der erworbenen Anteilswerte ist in dem Beteiligungsansatz eingerechnet und kann nicht separat als Goodwill aktiviert und planmäßig abgeschrieben werden.[22]

3.3 Entscheidungskriterien für die Wahl Asset Deal vs. Share Deal

Die Auswahlkriterien bei der Entscheidung zwischen einem Asset Deal und einem Share Deal sind insbesondere von der Berücksichtigung der steuerrechtlichen Folgen geprägt.[23] Nachfolgend werden diese steuerrechtlichen Folgen erörtert.

3.3.1 Steuerliche Behandlung des Asset Deals

Grundsätzlich ist es so, dass die Veräußerung durch eine Kapitalgesellschaft in Form eines Asset Deals uneingeschränkt der Körperschaftsteuer unterliegt, da die zu verkaufenden Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen der Kapitalgesellschaft sind und diesbezüglich keine steuerlichen Befreiungsvorschriften vorliegen.[24]

Der erzielte Veräußerungsgewinn unterliegt bei einer Veräußerung durch eine Kapitalgesellschaft nicht nur der Körperschaft-, sondern auch der Gewerbesteuer. Schüttet die Kapitalgesellschaft den Veräußerungsgewinn an eine andere Kapitalgesellschaft aus, so ist die Ausschüttung für Gesellschafter in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft steuerfrei (§ 8b Abs. 1 KStG). Allerdings gelten 5 % der Ausschüttung als nicht abziehbare Betriebsausgaben.[25]

Beim Verkauf lediglich der Assets fallen zunächst nur auf Ebene der Kapitalgesellschaft Körperschaftsteuer i. H. v. derzeit 25% zzgl. Solidaritätszuschlag definitiv an (§ 23 Abs. 1 KStG).

Da es sich bei der Veräußerung der Einzelwirtschaftsgüter um einen laufenden Gewinn handelt, unterliegt dieser Gewinn gem. § 7 S. 1 GewStG auch der Gewerbesteuer auf Ebene der Kapitalgesellschaft (vgl. auch Abschnitt 40 Abs. 2 S. 1 GewStR). Die 95%-ige Steuerbefreiung nach § 8b KStG schlägt hier auch auf die Gewerbesteuer durch, da es sich um eine Beteiligung von mindestens 10% handelt und damit das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg (vgl. § 8 Nr. 5 i. V. m. § 9 Nr. 2a GewStG) anwendbar ist.

Für die Ausschüttung der Gewinne an den Besitzer (Einzelunternehmer) der Kapitalgesellschaft würde dann nach derzeitiger Rechtslage gem. § 3 Nr. 40d EStG das Halbeinkünfteverfahren gelten, während ab dem Jahr 2008 das Teileinkünfteverfahren (60 % der Dividende steuerpflichtig) in Kraft tritt.[26]

Zur Verdeutlichung dieses Sachverhaltes wird nachfolgend ein Rechenbeispiel angeführt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Bild 2: Beispiel für Unternehmensübertragung beim Asset Deal (eigene Darstellung)

Beispiel:

Der Einzelunternehmer veräußert seine GmbH im Wege eines Asset Deals. Der Gewinn bei GmbH nach dem Verkauf der Assets beträgt 100.000 €, dann zahlt die GmbH an Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer i. H. v. 40.000 €, somit verbleibt zur Gewinnausschüttung i. H. v. 60.000 €. Diese Gewinnausschüttung i. H. v. 60.000 € wird zum Einzelunternehmen geführt. Hiervon ist gem. § 3 Nr. 40 EStG i. V. m. § 3c EStG nach dem Halbeinkünfteverfahren steuerfrei, in diesem der Freibetrag beträgt i H. v. 30.000 €. Die restliche Summe i. H. v. 30.000 € wird individuell nach persönlichen Steuern versteuert. Die steuerliche Behandlung ist im oben dargestellten Organigramm ersichtlich.

Aus der Erwerbersicht führt die Übertragung beim Asset Deal generell zum optimalen Abschreibungsvolumen.[27] Der Kaufpreis wird auf die erworbenen Wirtschaftsgüter verteilt, die planmäßige Abschreibung des Kaufpreises bzw. des Firmenwertes richtet sich nach den grundsätzlichen Regelungen des § 7 Abs. 1 S. 3 EStG, dorthin steht als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Firmenwerts eines Gewerbebetriebs ein Zeitraum von 15 Jahren geltend zu machen.[28]

Somit ist der Asset Deal als Gestaltungsalternative in der Praxis aufgrund der steuerrechtlichen Vorteile für den Erwerber vorzunehmen.[29] Der Unternehmenserwerber ist daran interessiert, dass durch die jährlichen Abschreibungen ein erheblicher Teil der steuerpflichtigen Gewinne steuerfrei gestellt werden kann und sich somit die Liquidationssituation des Erwerbers auf mehrere Jahre gesehen deutlich verbessert.[30]

Der Asset Deal stellt im Wesentlichen aufgrund der Abschreibbarkeit des Kaufpreises sowie verstärkt durch die neu eingeführten Beschränkungen bei den Abzugsmöglichkeiten der Finanzierungskosten nach § 3c EStG für den Erwerber die vorzugswürdigere MBO-Gestaltung dar.[31]

Zusammengefasst führt der Asset Deal also zu einer Steuerlast des Verkäufers und zu korrespondieren Abschreibungsmöglichkeiten des Käufers. Aufgrund dieser Konstellation wird der Verkäufer den Betrag im Regelfall auf den Kaufpreis aufschlagen und der Käufer diesen Aufschlag durch seine Abschreibungsmöglichkeiten wieder neutralisieren.[32]

3.3.2 Steuerliche Behandlung des Share Deals

Beim Share Deal durch natürliche Personen oder durch einen Zusammenschluss natürlicher Personen in Form einer Personengesellschaft muss danach differenziert werden, ob sich die Anteile im steuerlichen Privat- oder Betriebsvermögen befinden. Wenn der Veräußerer Einzelunternehmer ist, gehören die in seinem Eigentum befindlichen Wirtschaftgüter zum Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt sind, dem Gewerbebetrieb zu dienen.[33] Zum Privatvermögen gehören dagegen alle Wirtschaftgüter einer natürlichen Person, die in keinem betrieblichen Zusammenhang stehen und damit nicht zum Betriebsvermögen gehören.[34]

Wenn die Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen gehören, so unterliegt der Veräußerungsgewinn der uneingeschränkten Einkommensbesteuerung. Die Besteuerung richtet sich entweder nach § 15 EStG (laufender gewerblicher Gewinn) oder § 16 Abs. 1 Nr. 1, 2. Halbsatz EStG (Veräußerung einer das gesamte Nennkapital einer Kapitalgesellschaft umfassenden Beteiligung aus dem Betriebsvermögen). Wenn sich die Besteuerung nach § 16 EStG richtet, ist der Freibetrag für den Veräußerer gem. § 16 Abs. 4 EStG anwendbar.[35] Da man für diesen Fall gem. § 3 Nr. 40a EStG das Halbeinkünfteverfahren geltend machen kann, kommt der Freibetrag i. S. v. § 34 Abs. 1 Nr. 1 EStG daher nicht in Betracht.[36]

[...]


[1] Vgl. Martin, A. M.; (1988). Management buy out. In: WiSt, S.247.

[2] Vgl. Beisel / Klumpp, (2006). Der Unternehmenskauf, S. 259.

[3] Vgl. Nüsser / Nacken, (2005 ). Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen, S. 266.

[4] Vgl. Nüsser / Nacken, (2005). Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen, S. 266.

[5] Vgl. Nüsser / Nacken, (2005). Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen, S. 266.

[6] Vgl. in der Webseite: http://de.wikipedia.org/wiki/Management-Buy-out

[7] Vgl. Beisel / Klumpp, (2006). Der Unternehmenskauf, S. 259.

[8] Vgl. in der Webseite: http://de.wikipedia.org/wiki/Management-Buy-out

[9] Vgl. Weitnauer, W. W., (2003) Management Buy-Out, S.16.

[10] Vgl. Hennerkes, B.-H. H; (2004). Unternehmensnachfolge. In: zfo, S.269.

[11] Vgl. in der Webseite: http://de.wikipedia.org/wiki/Management-Buy-out

[12] Vgl. Weitnauer, W. W. (2003). Management Buy-Out, S.17.

[13] Vgl. Pointl, H. P., (2003). Bedeutung und Anforderungen von Management-Buy-Outs bei der mittelständischen Unternehmensnachfolge. In FB, S. 534.

[14] Vgl. Bieler, S. B., (1996). Die Unternehmensnachfolge als finanzwirtschaftliches Problem, S. 125-126.

[15] Vgl. Pointl, H. P., (2003). Bedeutung und Anforderungen von Management-Buy-Outs bei der mittelständischen Unternehmensnachfolge. In FB, S. 536.

[16] Vgl. Niewiarra, M. E.; (2006). Unternehmenskauf, S 58.

[17] Vgl. Picot, G. P., (2004), Unternehmenskauf und Restrukturierung, S. 33.

[18] Vgl. Niewiarra, M. N., (2006). Unternehmenskauf, S 58.

[19] Vgl. Göckler; Kohl; Hötzel, (2007) Unternehmenskauf/-verkauf, S.1.

[20] Vgl. EK, R. E; Hoyenberg, P. v. H.; (2007). Unternehmenskauf und –verkauf, S. 185.

[21] Vgl. Picot, G. P.; (2004). Unternehmenskauf und Restrukturierung, S. 33.

[22] Vgl. Pointl, H. P., (2003). Bedeutung und Anforderungen von Management-Buy-Outs bei der mittelständischen Unternehmensnachfolge. In FB, S. 536.

[23] Vgl. Picot, G. P., (2004). Unternehmenskauf und Restrukturierung, S. 33.

[24] Vgl. Nüsser/Nacken, (2005). Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen. S.70.

[25] Vgl. Kästle / Oberbracht (2005). Unternehmenskauf – Share Purchase Agreement, S.5.

[26] Vgl. Püthe, T.; (2007); Unternehmensteuerreform, Reform der Erbschaftsteuer. Im Skript aus interner Fortbildung zur Unternehmensteuerreform vom H & P, Gelsenkirchen.

[27] Vgl. Nüsser/Nacken, (2005). Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen. S.71.

[28] Vgl. Kästle / Oberbracht, (2005). Unternehmenskauf – Share Purchase Agreement, S.6.

[29] Vgl. Stiller, D. S., (2002). Unternehmenskauf im Wege des Asset-Deal. In: BB, S. 2620.

[30] Vgl. Nüsser/Nacken, (2005). Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen. S.72.

[31] Vgl. Beisel / Klumpp; (2006). Der Unternehmenskauf, S. 265.

[32] Vgl. Kästle / Oberbracht; (2005). Unternehmenskauf – Share Purchase Agreement, S.6.

[33] Vgl. Ek, R. E.; P. v. H. Hoyenberg (2007). Unternehmenskauf und –verkauf, S. 127.

[34] Vgl. Ek, R. E.; P. v. H. Hoyenberg (2007). Unternehmenskauf und –verkauf; S. 128.

[35] Vgl. Ek, R. E.; P. v. H. Hoyenberg; (2007). Unternehmenskauf und –verkauf; S. 130.

[36] Vgl. Ek, R. E.; P. v. H. Hoyenberg; (2007). Unternehmenskauf und –verkauf; S. 130.

Excerpt out of 86 pages

Details

Title
Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte eines Management-Buy-Out (MBO)
Subtitle
Dargestellt an einem Praxisfall aus der mittelständischen Metallindustrie
College
University of Applied Sciences North Hesse; Plauen
Grade
1,3
Author
Year
2008
Pages
86
Catalog Number
V116169
ISBN (eBook)
9783640181643
ISBN (Book)
9783640181698
File size
841 KB
Language
German
Keywords
Rechtliche, Aspekte, Management-Buy-Out, Praxisfall, Metallindustrie
Quote paper
Heinberg & Partner GbR (Hrsg.) (Author), 2008, Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte eines Management-Buy-Out (MBO), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116169

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte eines Management-Buy-Out (MBO)



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free