Diese Arbeit bezieht sich im Folgenden ausschließlich auf die CRISPR-Technologie, als eine Methode der Genomeditierung, da diese am häufigsten genutzt und besonders verbreitet ist, sodass dort die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung und damit die Gefahr des Bioterrorismus von besonderer Relevanz ist.
Zunächst wird der Begriff der Genomeditierung definiert sowie deren Geschichte und Funktionsweise erläutert. Dabei erfolgt bewusst keine detaillierte, medizinische Erläuterung der molekulargenetischen Wirkmechanismen, sondern eine Ausführung zur Schaffung eines grundlegenden Verständnisses, welches für die Beurteilung der Rechtsfragen der Genomeditierung notwendig ist. Daran anschließend werden vorteilhafte Anwendungsformen der Genomeditierung
aufgezeigt und diesen Anwendungsformen ihre missbräuchlichen Verwendungsformen gegenübergestellt. Sodann wird erörtert, worin die Ursache dieses missbräuchlichen Verwendungspotentials liegt. In diesem Rahmen wird die Dual-Use-Problematik vorgestellt.
Im Anschluss wird der Begriff des Bioterrorismus eingeführt und darauf aufbauend erläutert, welche der missbräuchlichen Anwendungsformen unter den Begriff des Bioterrorismus subsumiert werden können. Dies ermöglicht, im Rahmen der rechtlichen Betrachtung, die Konzentration auf die Anwendungsformen der Genomeditierung mit bioterroristischer Gefahr. Anschließend werden Regulierungsansätze der Genomeditierung im Hinblick auf die damit verbundene bioterroristische Gefahr betrachtet. Einleitend werden dabei die Begriffe Biosafety und Biosecurity dargestellt. Es werden dann relevante Regelwerke herausgegriffen und geprüft, ob die genomeditierten Agenzien unter diese Regelwerke subsumiert werden können. Weiterhin wird anhand der darin enthaltenen Regulierungen erarbeitet, ob die Regelwerke derart ausgestaltet sind, dass sie die der Genomeditierung anhaftende Dual-Use-Problematik berücksichtigen, Biosecurity gewährleisten und damit die bioterroristische Gefahr effektiv regulieren. Abschließend wird
anhand der ausgearbeiteten Rechtsfragen zusammenfassend festgestellt, wie Genomeditierung in Bezug auf die Gefahr des Bioterrorismus national und international reguliert ist und es wird ein Ausblick gegeben, wie die Regulierung zukünftig effektiver gestaltet werden könnte.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
A. Einleitung
B. Einführung Genomeditierung
C. Missbräuchliches Verwendungspotenzial der Genomeditierung
I. Vorteilhafte Anwendungsformen der Genomeditierung und deren missbräuchliche Verwendung
II. Dual-Use-Problematik als eine Ursache des Missbrauchspotenzials
D. Gefahr des Bioterrorismus durch Genomeditierung
I. Begriffsklärung Bioterrorismus
II. Missbräuchliche Anwendungen der Genomeditierung mit bioterroristischem Potential
E. Regulierungsansätze zur Einschränkung der bioterroristischen Gefahr durch Genomeditierung
I. Regulierung gentechnisch veränderte Organismen (GVO) auf europäischer und nationaler Ebene
1. Genomeditierte Agenzien als GVO gemäß Art. 2 Nr. 2 Freisetzungsrichtlinie
2. Genomeditierte Agenzien als Mutagenese gemäß Art. 3 Abs. 1 i. V. m. Anhang I B Nr. 1 Freisetzungsrichtlinie
3. Ausgestaltung der Regulierung im Hinblick auf die Eindämmung bioterroristischer Gefahr
II. Regulierung zur Bekämpfung biologischer Waffen auf nationaler und internationaler Ebene
1. Biowaffenübereinkommen (BWÜ)
a) Genomeditierte Agenzien als mikrobiologische Agenzien gemäß Art. I Nr. 1 BWÜ
b) Ausgestaltung der Regulierung im Hinblick auf die Eindämmung bioterroristischer Gefahr
2. Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWKG)
a) Genomeditierte Agenzien als Kriegswaffen gemäß § 1 Abs. 1 KrWKG
b) Ausgestaltung der Regulierung im Hinblick auf die Eindämmung bioterroristischer Gefahr
III. Regulierung des grenzüberschreitenden Verkehrs veränderter Organismen auf europäischer und internationaler Ebene
1. Cartagena-Protokoll
a) Genomeditierte Agenzien als LVO gemäß Art. 3 g Cartagena-Protokoll
b) Ausgestaltung der Regulierung im Hinblick auf die Eindämmung bioterroristischer Gefahr
2. Dual-Use-Verordnung
F. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die Arbeit untersucht die rechtliche Einordnung und die Risiken der Genomeditierung (speziell mittels CRISPR) im Kontext der bioterroristischen Gefahr. Ziel ist es, zu analysieren, ob bestehende nationale und internationale Regelwerke ausreichen, um die mit der Technologie verbundenen Dual-Use-Gefahren einzudämmen und Biosecurity zu gewährleisten.
- Grundlagen und Funktionsweise der Genomeditierung und CRISPR-Technologie
- Analyse des Missbrauchspotenzials und der Dual-Use-Problematik
- Rechtliche Einordnung genomeditierten Agenzien unter GVO-, Biowaffen- und Grenzüberschreitungsrecht
- Diskussion über das Spannungsfeld zwischen Forschungsfreiheit und notwendiger staatlicher Regulierung
Auszug aus dem Buch
B. Einführung Genomeditierung
Die Genomeditierung stellt einen Sammelbegriff für biotechnologische Verfahren dar, welche gezielt Veränderungen an spezifischen DNA-Sequenzen im Genom einer lebenden Zelle bzw. eines lebenden Organismus erzeugen können.
Seit Entdeckung der DNA als Vererbungsmolekül hat die Wissenschaft nach einem Verfahren gesucht, die DNA zu modifizieren. Die Entwicklung sogenannter Designer-Nukleasen ermöglichte und vereinfachte präzise Genomeditierung. Diese Designer-Nukleasen setzen sich aus einer DNA-Bindedomäne zum Ansteuern der gewünschten Zielsequenz sowie einer, die DNA im Anschluss spaltende, Endonuklease-Domäne zusammen. Die letztendliche Veränderung der DNA erfolgt erst durch den Versuch der Zelle sich selbst zu reparieren. Da dieser Mechanismus fehleranfällig ist, kann sich das Gen aufgrund eines Fehlers bei der Reparatur selbst inaktivieren (Knock-out), es können aber auch gezielt DNA-Sequenzen gelöscht (Deletion), neue DNA-Sequenzen hinzugefügt (Insertion) oder DNA-Sequenzen ausgetauscht (Conversion) werden.
Die ersten Designer-Nukleasen sind die 1996 erstmals zur Genomeditierung verwendeten Zinc Finger Nucleases (ZFN) und die 2010 erstmals dazu verwendeten Transcription Activator-Like Effector Nucleases (TALEN). Der Nachteil dieser Art von Designer-Nucleasen ist jedoch, dass die jeweilige Bindedomäne zum Ansteuern der gewünschten DNA-Zielsequenzen durch die Aminosäuresequenz der Nukleasen kodiert wird. Es muss folglich für jede neue Ziel-DNA die Aminosäuresequenz neu konstruiert werden, was einen hohen Zeit und Kostenaufwand bedeutet.
Das Verfahren der Genomeditierung wurde 2012 durch die Entwicklung der CRISPR-Technologie revolutioniert. Diese Technologie wurde von der wissenschaftlichen Zeitschrift Science als „Breakthrough of the year 2015“ gekürt und die entdeckenden Wissenschaftler*innen mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet. Das CRISPR-System setzt sich aus einer Guide-RNA (gRNA) zum Ansteuern der gewünschten Zielsequenz sowie dem die DNA spaltenden Cas9-Protein zusammen. Das System stammt ursprünglich aus Bakterien und dient diesen als eine Art Gedächtnis der Infektionsabwehr, mit dem sie angreifende Viren anhand zuvor gespeicherter DNA-Sequenzen wiedererkennen und abwehren können. Das Kürzel CRISPR steht für Clustered Regularly Interspaced Short Palindromic Repeats und bezeichnet den Abschnitt der Erbsubstanz von Bakterien, welcher die DNA-Stücke der bekannten Viren speichert.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung führt in die CRISPR-Technologie ein und identifiziert deren enormes Potenzial sowie die inhärente Dual-Use-Problematik im Kontext von Bioterrorismus.
B. Einführung Genomeditierung: Dieses Kapitel erläutert die technischen Grundlagen und die historische Entwicklung der Genomeditierung, mit besonderem Fokus auf die revolutionäre CRISPR-Methode.
C. Missbräuchliches Verwendungspotenzial der Genomeditierung: Es werden vorteilhafte Anwendungsformen den missbräuchlichen Verwendungsformen gegenübergestellt und die Dual-Use-Problematik als Ursache des Risikos eingeführt.
D. Gefahr des Bioterrorismus durch Genomeditierung: Dieses Kapitel definiert den Begriff Bioterrorismus und ordnet die durch Genomeditierung möglichen missbräuchlichen Anwendungen als bioterroristisches Potenzial ein.
E. Regulierungsansätze zur Einschränkung der bioterroristischen Gefahr durch Genomeditierung: Hier erfolgt eine detaillierte Prüfung bestehender Regelwerke (GVO-Recht, Biowaffenübereinkommen, Cartagena-Protokoll, Dual-Use-Verordnung) hinsichtlich ihrer Eignung zur Biosecurity.
F. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass der aktuelle rechtliche Rahmen nicht ausreicht und fordert eine zeitnahe, interdisziplinäre Anpassung der Regulierungen unter Berücksichtigung von Dual-Use-Risiken.
Schlüsselwörter
Genomeditierung, CRISPR/Cas9, Bioterrorismus, Dual-Use-Problematik, Biosecurity, Biosafety, GVO, Biowaffenübereinkommen, Kriegswaffenkontrollgesetz, Cartagena-Protokoll, Dual-Use-Verordnung, Gentechnikgesetz, Forschungsfreiheit, Sicherheit, Regulierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Herausforderungen, die sich durch die neue Genomeditierungstechnologie CRISPR im Hinblick auf das Risiko von bioterroristischen Anschlägen ergeben.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die technische Funktionsweise von CRISPR, das Potenzial für missbräuchliche Nutzung (Dual-Use), die Definition von Bioterrorismus sowie die Wirksamkeit bestehender nationaler und internationaler Rechtsnormen zur Risikoeindämmung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit prüft, ob die existierenden Rechtsnormen im Bereich der Gentechnik und Biowaffenkontrolle genomeditierte Organismen ausreichend erfassen und ob sie effektiv dazu beitragen, die mit der Technologie verbundene bioterroristische Gefahr zu eliminieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit verfolgt einen rechtswissenschaftlichen Analyseansatz, bei dem bestehende nationale und europäische Richtlinien und internationale Abkommen systematisch auf ihre Anwendbarkeit auf moderne Genomeditierungstechniken geprüft werden.
Welche Inhalte bilden das Rückgrat des Hauptteils?
Der Hauptteil gliedert sich in die technische Einführung, die Risikoanalyse (Dual-Use) sowie eine detaillierte Prüfung spezifischer Regelwerke wie dem GenTG, dem Biowaffenübereinkommen (BWÜ) und der Dual-Use-Verordnung der EU.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Genomeditierung, CRISPR/Cas9, Bioterrorismus, Dual-Use, Biosecurity, Rechtsregulierung und Gentechnikrecht beschreiben.
Warum ist die Unterscheidung zwischen Biosafety und Biosecurity so wichtig für diese Arbeit?
Die Arbeit betont, dass Biosafety (Schutz vor Unfällen) in den Regulierungen oft abgedeckt ist, während Biosecurity (Schutz vor vorsätzlichem Missbrauch) in den aktuellen Gesetzen oft vernachlässigt wird, was eine Regelungslücke für den Bioterrorismus schafft.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor bezüglich des aktuellen Rechtsrahmens?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der rechtliche Rahmen lückenhaft ist, da viele Gesetze auf veralteten erregerbasierten Listen beruhen und die spezifische Gefahr der CRISPR-Technologie (insbesondere die einfache Handhabung und das Fehlen von Spezialgremien) noch nicht ausreichend adressiert haben.
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- Anonym (Author), 2020, Rechtsfragen der Genomeditierung im Zusammenhang mit der Gefahr des Bioterrorismus nach nationalem und internationalem Recht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1161765