Frauenerwerbstätigkeit - Kinderbetreuungspolitik - Geschlechterverhältnis: Österreich und Dänemark im Vergleich


Diploma Thesis, 2000

125 Pages, Grade: Sehr gut (1)


Excerpt


Inhalt

1 EINLEITUNG

2 METHODE UND BEGRIFFSKLÄRUNG
2.1 Methode und Literatur
2.2 Begriffsklärung

3 THEORETISCHER ZUGANG
3.1 Vergleichende Perspektive
3.2 Individualisierung versus Familialisierung durch den Wohlfahrtsstaat
3.2.1 Der "frauenfreundliche" Wohlfahrtsstaat
3.2.2 Der "patriarchale" Wohlfahrtsstaat
3.3 Wohlfahrtsstaats-Regime: Arbeitsteilung zwischen öffentlich und privat
3.3.1 Feministische Kritikansätze
3.3.1.1 Feministische Kritik am Verhältnis Staat - Markt – Familie
3.3.1.2 Feministische Kritik am Konzept der Stratifizierung
3.3.1.3 Feministische Kritik am Konzept der Dekommodifizierung
3.4 Geschlechter-Regime: Arbeitsteilung innerhalb der Familie
3.4.1 Ernährer-Modell (Jane Lewis, Ilona Ostner)
3.4.2 Breadwinner Model - Individual Model (Diane Sainsbury)
3.4.3 Familienerhaltersysteme (Jill Rubery, Colette Fagan)
3.4.4 Typologie patriarchalisch-kapitalistischer Länder (Susanne Schunter-Kleemann)
3.5 Defamilialisierung in der Vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung
3.5.1 Defamilialisierung in feministischen Ansätzen
3.5.2 Defamilialisierung bei Gøsta Esping-Andersen
3.5.2.1 Wohlfahrtsstaats-Regime unter Berücksichtigung der Defamilialisierung
3.5.2.2 Familialismus - Fertilität
3.5.2.3 Defamilialisierung durch Staat oder Markt?
3.5.2.4 Defamilialisierung durch den Staat oder Arbeitsteilung innerhalb der Haushalte?

4 KENNZAHLEN ZUR ARBEITSMARKTINTEGRATION VON FRAUEN
4.1 Frauenerwerbstätigkeit in Dänemark
4.1.1 Teilzeitbeschäftigung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
4.1.2 Arbeitslosigkeit bei Frauen mit Kindern
4.1.3 Unterschiede im Erwerbsverhalten von Frauen und Männern mit Kindern
4.2 Frauenerwerbstätigkeit in Österreich
4.2.1 Arbeitslosigkeit
4.2.2 Teilzeitbeschäftigung
4.3 Erwerbsverhalten von Frauen in Österreich und Dänemark im Vergleich
4.3.1 Altersspezifische Erwerbsquoten
4.3.2 Erwerbsverhalten von Frauen mit Kindern
4.3.2.1 Erwerbsverhalten von Frauen nach dem Alter der Kinder
4.3.2.2 Erwerbsverhalten von Frauen nach Anzahl der Kinder und Familienstand
4.3.3 Nicht-Erwerbstätigkeit bei Frauen
4.4 Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
4.4.1 Arbeitsmarktsegregation in Österreich
4.4.2 Arbeitsmarktsegregation in Dänemark
4.4.3 Geschlechtsspezifische Einkommensunterschiede
4.4.4 Der Dienstleistungssektor als Chance für Frauen
4.4.5 Geschlechtsspezifische Zeitverwendung
5 SOZIALSTAATLICHE PRINZIPIEN UND REGELUNGEN IN ÖSTERREICH UND DÄNEMARK

5.1 Erwerbsarbeitsorientiertes Sicherungssystem in Österreich
5.1.1 Erwerbsarbeit
5.1.2 Ehe
5.1.3 Familienunterhalt
5.1.3.1 Hinterbliebenenversorgung
5.1.4 Mutterschaft und Betreuungsarbeit
5.1.5 Staatsbürgerschaft
5.2 Universalistisches Sicherungssystem in Dänemark
5.2.1 Staatsbürgerschaft
5.2.1.1 Volksrente
5.2.1.2 Grundsicherung für alle
5.2.2 Erwerbsarbeit - Teilzeitbeschäftigung
5.2.2.1 Arbeitslosenversicherung
5.2.2.2 Die ATP-Zusatzrente
5.2.3 Eigenständige soziale Sicherung im Alter
5.2.4 Sozialisierung von Betreuungsarbeit
5.3 Steuersystem in Österreich und Dänemark
5.3.1 Alleinverdienerabsetzbetrag

6 FREISTELLUNGSREGELUNGEN ZUR KINDERBETREUUNG
6.1 Österreich
6.1.1 Mutterschutzregelung
6.1.2 Elternkarenzregelung
6.1.2.1 Anspruchsvoraussetzungen
6.1.2.2 Dauer des Karenzgeldbezuges
6.1.2.3 Leistungsniveau des Karenzgeldes
6.1.2.4 Teilzeitkarenz
6.1.2.5 Kündigungsschutz im Anschluss an die Karenzzeit
6.1.3 Plegefreistellung
6.2 Dänemark
6.2.1 Mutterschaftsurlaub
6.2.2 Vaterschaftsurlaub
6.2.3 Elternkarenzurlaub
6.2.4 Erziehungsurlaub
6.2.4.1 Dauer des Erziehungsgeldbezuges
6.2.4.2 Leistungsniveau des Erziehungsgeldes
6.2.5 Pflegefreistellung

7 ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN FÜR DIE KINDERBETREUUNG
7.1 Geldleistungen in Österreich
7.1.1 Familienbeihilfe
7.1.2 Steuerbegünstigungen
7.1.3 Karenzgeld
7.1.3.1 Karenzgeld zugunsten privater Kinderbetreuung
7.1.3.2 Geschlechtsspezifische Wirkung bei geschlechtsneutraler Formulierung
7.1.4 Sondernotstandshilfe
7.1.4.1 Individualisierung und Privatisierung sozialpolitischer Probleme
7.1.5 Kinderbetreuungsbeihilfe
7.2 Dienstleistungen in Österreich
7.2.1 Versorgungsgrad
7.2.2 Öffnungszeiten
7.3 Individualisierung versus Familialisierung durch Geld- und Dienstleistungen in Österreich
7.4 Geldleistungen in DK
7.4.1 Familienbeihilfe
7.4.2 Kinderbeihilfen
7.4.3 Erziehungsgeld
7.4.4 Erziehungsgeld oder Betreuungseinrichtungen
7.5 Dienstleistungen in Dänemark
7.5.1 Öffnungszeiten
7.5.2 Versorgungsgrad - Garantie auf Betreuungsplatz
7.6 Individualisierung versus Familialisierung durch Geld- und Dienstleistungen in Dänemark

8 RESÜMEE

9 LITERATUR

10 MATERIALIEN

1 Einleitung

Kinderbetreuung ist in allen Ländern eine geschlechtsspezifische Aktivität. Die Wohlfahrtsstaaten unterscheiden sich allerdings im Ausmaß, in dem sie die Verantwortung für die Betreuungsarbeit zwischen öffentlich und privat verteilen sowie im Ausmaß, in dem Frauen mit kleinen Kindern in den Arbeitsmarkt integriert sind.

Die vergleichende Wohlfahrtsstaatsanalyse verknüpft das Ausmaß der Frauenerwerbstätigkeit mit der Zuteilung der Verantwortung für die Wohlfahrtsproduktion zwischen Staat, Markt und Familie. Während die "Mainstream" - Wohlfahrtsstaatsforschung die Analyse bei der Einheit Familie belässt, kommt in der feministischen Wohlfahrtsstaatsforschung der Arbeitsteilung innerhalb der Familie eine zentrale Bedeutung zu. Ein wesentliches Element der Ausgestaltung der Arbeitsteilung im Wohlfahrtsdreieck Staat - Markt - Familie betrifft die Behandlung von Betreuungsarbeit. Die soziale Organisation der Kinderbetreuung bestimmt die Arbeitsteilung und das Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Geschlechtern.

Problemstellung:

In dieser Arbeit werden die institutionellen Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung sowie die Arbeitsmarktintegration von Frauen in den beiden Wohlfahrtsstaaten Österreich und Dänemark verglichen und deren Auswirkung auf das Geschlechterverhältnis analysiert.

These:

Der Wohlfahrtsstaat wird als geschlechterstrukturierende Institution angenommen. Es wird davon ausgegangen, dass die Ausgestaltung der sozial- und familienpolitischen Maßnahmen die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern strukturiert und somit Art und Umfang der Abhängigkeit zwischen den Geschlechtern beeinflusst. Die Ausgestaltung der sozial- und familienpolitischen Maßnahmen ist das Ergebnis einer konkreten Politik und variiert daher zwischen den Wohlfahrtsstaaten. Durch die spezifische Ausgestaltung wohlfahrtsstaatlicher Politik wird sowohl das Verhältnis der Frauen zum Wohlfahrtsstaat als auch das Verhältnis zwischen den Geschlechtern innerhalb der Familie mitbestimmt.

Fragestellungen:

1. Wie verteilen die beiden Wohlfahrtsstaaten über das Kinderbetreuungssystem (Transfer- und Infrastrukturleistungen in Kombination mit den gesetzlichen Regelungen zur Kinderbetreuung) die Verantwortung für die Betreuungsarbeit zwischen öffentlich und privat? Wie ist die Verantwortung für die Betreuungsarbeit innerhalb der Familie verteilt?
2. Wie spiegelt sich die Arbeitsteilung zwischen öffentlich und privat und innerhalb der Familie im Erwerbsverhalten von Frauen und in den Einkommensunterschieden zwischen den Geschlechtern wider?
3. Wie wirkt sich die jeweilige Kinderbetreuungspolitik bei bestehender geschlechtshierarchischer Arbeitsteilung in der Familie und auf dem Arbeitsmarkt auf die Gestaltung der Geschlechterverhältnisse aus?

Der Schwerpunkt meines empirischen Ländervergleichs liegt auf den institutionellen Rahmenbedingungen bezüglich Kinderbetreuung (Freistellungsregelungen, Geld- und Dienstleistungen), die für die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern und für die Erwerbsbeteiligung von Frauen eine Rolle spielen. Auf die "kulturellen Leitbilder" über die "richtige" Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern sowie die arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen, die für die unterschiedlichen Familien- und Erwerbsmuster von zentraler Bedeutung sind, wird in der theoretischen Auseinandersetzung eingegangen.

Die empirische Untersuchung stellt eine vergleichende Policy-Analyse der Kinderbetreuungspolitik zum aktuellen Zeitpunkt dar. Durch die Methode der vergleichenden Analyse und durch empirische Befunde sollen die Mechanismen der Geschlechterhierarchisierung aufgezeigt werden. Anhand ausgewählter Indikatoren (sozialstaatliche Prinzipien, sozialversicherungsrechtliche Regelungen, öffentliche Leistungen in Form von Transfer- und Dienstleistungen und steuerliche Begünstigungen für die Kinderbetreuung) wird die Auswirkung der Kinderbetreuungspolitik der beiden Vergleichsländer Österreich und Dänemark auf die jeweilige Gestaltung der Geschlechterverhältnisse analysiert.

Den theoretischen Bezugsrahmen stellen sowohl "Mainstream" als auch feministische Ansätze der komparativen Wohlfahrtsstaatsanalyse dar. Anhand der Zwei-System-Theorie von Ilona Kickbusch (1984) sollen zunächst Gemeinsamkeiten der strukturellen Benachteiligung von Frauen erklärt werden: Die Familialisierung der Frauen durch den Wohlfahrtsstaat sowie die durch staatliche Politik produzierten Mechanismen, die eine hierarchische Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern aufrechterhalten. Um Unterschiede in der Geschlechterpolitik zwischen den Vergleichsländern aufzeigen zu können, werden komparative Ansätze herangezogen. Diese werden im Hinblick auf die Arbeitsteilung zwischen öffentlich und privat und auf das Geschlechterverhältnis diskutiert.[1] Die Typologie der "Wohlfahrtsstaats-Regime" von Esping-Andersen (1990) und die in Analogie dazu entwickelten "Gender-Regime" bilden die Basis der theoretischen Diskussion. Über die feministischen Ansätze der "Individualisierung" (Ostner, 1995) und der "Kapazität einen autonomen Haushalt zu gründen" (Orloff, 1993) soll mit der Dimension der "Defamilialisierung" von Esping-Andersen (1999) der Bogen zur "Familialisierung" der Frauen durch den Wohlfahrtsstaat von Ilona Kickbusch (1984) geschlossen werden.

Im empirischen Teil werden die rechtlichen Regelungen bezüglich Mutterschaft und Kinderbetreuung dargestellt und auf deren geschlechtsspezifische Wirkungen analysiert. Die Arbeitsteilung zwischen öffentlich und privat bei der Kinderbetreuung wird anhand von Kennzahlen zu den öffentlich bereitgestellten Betreuungseinrichtungen und der Ausgestaltung der Transferzahlungen verglichen. Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern in der Familie und am Arbeitsmarkt wird anhand von Zeitbudget- und Erwerbsdaten aufgezeigt. Die geschlechtsspezifische Zeitverwendung für Erwerbs- und Betreuungsarbeit (geschlechtsspezifische Inanspruchnahme des Karenzurlaubs, Dauer der Berufsunterbrechung nach der Geburt eines Kindes, Unterschiede im Erwerbsverhalten von Müttern und Vätern) sowie die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern werden zur Bestimmung des Geschlechterverhältnisses herangezogen.

Abschließend soll beurteilt werden, wie die jeweilige Organisation der Kinderbetreuung bei geschlechtsspezifischer Ausgangslage am Arbeitsmarkt auf das Geschlechterverhältnis wirkt: ob sie die Individualisierung von Frauen ermöglicht oder Frauen familialisiert oder mit anderen Worten, ob sie das Geschlechterverhältnis auf der Basis von Abhängigkeit der weiblichen Betreuerin vom männlichen Ernährer stabilisiert oder aufbricht.

2 Methode und Begriffsklärung

2.1 Methode und Literatur

Als Arbeitsmethode wurde die Analyse von Primärquellen und von Sekundärliteratur gewählt. Die für die Diskussion der Wohlfahrtsstaats-Regime und der Geschlechter-Regime verwendete Sekundärliteratur besteht vor allem aus der Monographie "The Three Worlds of Welfare Capitalism" von Esping-Andersen (1990) und seiner revidierten Version "Social Foundations of Postindustrial Economies" (1999), sowie dem Sammelband "Gendering Welfare States", herausgegeben von Diane Sainsbury (1994). Die theoretische Auseinandersetzung basiert weiters auf dem Sonderband von "Current Sociology" "From Women in the Welfare State to Gendering Welfare State Regimes" von Julia S. O'Connor (1996), dem Bericht "Chancengleichheit und Beschäftigung in der Europäischen Union" von Jill Rubery und Colette Fagan (1998) sowie auf Aufsätzen von Ilona Ostner (1995, 1998), Jane Lewis (1994, 1997), Ann Shola Orloff (1993) und Susanne Schunter-Kleemann (1992).

Die Daten für den empirischen Ländervergleich wurden vorwiegend aus Primärquellen (Gesetzestexte, Veröffentlichungen von Sozialversicherungsträgern und Interessensvertretungen sowie aus diversen Publikationen des MISSOC, EUROSTAT, ÖSTAT, der OECD und der Europäischen Kommission) recherchiert. Veröffentlichungen von Ministerien wie der Familienbericht 1999, der Sozialbericht 1997, die Studie "Hemmnisse der Frauenerwerbstätigkeit", herausgegeben vom BMAGS sowie der Bericht "Chancengleichheit und Beschäftigung in der Europäischen Union", herausgegeben vom BMAGS und BMfFV stellen eine wesentliche Grundlage für die Analyse der Erwerbssituation von Frauen dar. Der dänische Teil zum sozialen Sicherungssystem und zur Arbeitsmarktintegration von Frauen stützt sich außerdem auf verschiedene Forschungsberichte des Danish National Institute of Social Research.

2.2 Begriffsklärung

In der vorliegenden Arbeit wird der Begriff "Geschlecht" im Sinn des im Englischen gebräuchlichen Konzepts "gender" verwendet. "Gender" weist - in Abgrenzung gegenüber naturalisierende Konzeptionen von Geschlecht - auf die soziale Konstruktion von Geschlecht hin. Die zentralen Fragestellungen lauten, wie "Weiblichkeit" und "Männlichkeit" gesellschaftlich produziert werden und wie weit die gesellschaftlichen Interpretationen der Geschlechterdifferenz mit der Herausbildung von Hierarchien und Machtgefällen zwischen Männern und Frauen zusammenhängen.[2] Die Begriffe Geschlecht, soziales Geschlecht und Gender werden im Rahmen dieser Arbeit synonym verwendet.

Regina Becker-Schmidt und Gudrun-Axeli Knapp (1995) verstehen unter dem Begriff "Geschlechterverhältnis" nicht nur die Beziehung zwischen Frauen und Männern, sondern "die Art und Weise, wie diese Beziehung in bestimmten historischen Konstellationen gesellschaftlich organisiert sind".[3] Von zentraler Bedeutung sind die Entscheidungsstrukturen über die intergenerative Verantwortlichkeiten sowie die Organisation und Verteilung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit. "Männer" und "Frauen" werden als soziale Gruppen gedacht, die gerade durch die Geschlechterdifferenz in Relation zueinander gesetzt werden. Je nachdem, ob diese sozialen Beziehung nach egalitären oder hierarchischen Prinzipien organisiert sind, handelt es sich um ein Verhältnis der Gleichstellung oder ein Herrschaftsgefüge.

Da Erwerbsarbeit höher bewertet wird als die Hausarbeit, desweiteren Männerarbeit ausschließlich Erwerbsarbeit meint, Hausarbeit dagegen als Frauensache gilt, ergeben sich Hierarchien im Geschlechterverhältnis. Der Mann dominiert sowohl in der Erwerbssphäre als auch in der Familie, weil in beiden Sphären seine berufliche Arbeit die Verhältnisse und Beziehungen zwischen den Geschlechtern mitbestimmt.[4]

Mit der Fokussierung auf das Geschlechterverhältnis wird ein "relationaler" Aspekt in das analytische Instrumentarium des Feminismus eingeführt: Es sollen nicht nur Einsichten in die Lebenslage unterdrückter und benachteiligter Frauen gesammelt werden, "sondern das Unterdrückungs verhältnis, also das Geschlechter verhältnis, ist von eigentlich analytischer Bedeutung."[5] Das Geschlechterverhältnis wird als politisches Macht- und Herrschaftsverhältnis bestimmt.

Das Geschlechterverhältnis ist ein Hauptfeld, in dem oder durch dessen Hilfe Macht artikuliert wird. Es ist nicht das einzige Feld, aber es ist ein sich hartnäckig reproduzierendes. Die Effekte des Geschlechts sind in sozialen und institutionellen Beziehungen und Arrangements, so auch dem Staat, besonders gut untersuchbar.[6]

Unter Geschlechterpolitik werden all jene Maßnahmen und Wirkungen verstanden, die ... gleichsam unsichtbar, d.h. als unintendierte oder unartikularisierte Programme mit unintendierten Effekten auf die Geschlechterverhältnisse, in Policies 'verborgen' sind. Geschlechterpolitik ist kein abgegrenztes Politikfeld, sie ist nicht mono-, sondern multiinstitutionell, ja sie ist in keinem Ressort institutionalisiert. Dementsprechend besteht Geschlechterpolitik aus einer Mischung differenzierter Policy-Typen: Distributive, redistributive, regulative und konstitutive Maßnahmen setzen je unterschiedlich am gesellschaftlichen Geschlechterverhältnis an.[7]

Die Begriffe "Sozialstaat" und "Wohlfahrtsstaat" werden im Rahmen dieser Arbeit synonym verstanden. Im deutschen Sprachraum ist der Begriff "Sozialstaat" gebräuchlicher; "Wohlfahrtsstaat" wird häufig mit "Versorgungsstaat" gleichgesetzt und ist daher negativ besetzt.[8] In den skandinavischen Ländern ist die Konnotation von Wohlfahrtsstaat wesentlich breiter; so umfassen die StaatsbürgerInnenrechte auch das Recht auf Erwerbsarbeit bzw. ein Recht auf Dienstleistungen, die Erwerbsarbeit ermöglichen.[9] Im Rahmen der theoretischen Diskussion verwende ich für beide Länder den Begriff "Wohlfahrtsstaat" anstelle von "Sozialstaat", da sich dieser als "komparativer Kunstbegriff" durchgesetzt hat.[10]

Sozialpolitik wird in dieser Arbeit als Teil der Geschlechterpolitik begriffen, weil sie nicht nur die Absicherung von sozialen Risiken (wie Alter, Arbeitslosigkeit, Krankheit), sondern auch die Regulierung des Geschlechterverhältnisses wesentlich bestimmt.[11]

Mit "Mainstream"-Ansätzen sind all jene Analysen gemeint, die - unabhängig von der theoretischen Perspektive - Geschlecht nicht einbeziehen.[12] In Abgrenzung dazu betonen "feministische" Analysen, wie Geschlecht in allen sozialen Prozessen impliziert ist, und wie die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern ständig reproduziert wird.

What is common to all feminist analyses of the welfare state and what distinguishes them from mainstream analyses is the recognition of gender as fundamental to understanding the social organization of contemporary societies and, in particular, the recognition of gender as fundamental to understanding welfare states.[13]

In dieser Arbeit wird ein feministischer Ansatz verfolgt, der den Zusammenhang von Produktion und Reproduktion betont. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und die Mechanismen, die diese aufrechterhalten, stehen im Mittelpunkt der Wohlfahrtsstaatsanalyse. Geschlecht wird nicht als Variable, sondern als zentrale analytische Kategorie der Analyse wohlfahrtsstatlicher Politik verwendet.

3 Theoretischer Zugang

3.1 Vergleichende Perspektive

In der feministischen Wohlfahrtsstaatsanalyse ist die vergleichende Perspektive erst jungen Datums. In den 70er Jahren wurden in der feministischen Wohlfahrtsstaatsanalyse vorwiegend Einländerstudien gewählt, die die Auswirkungen "des" Wohlfahrtsstaats auf "die Frauen" identifizieren sollten. Dabei wurde angenommen, dass die Erkenntnisse aus der Wohlfahrtsstaatsanalyse eines Landes auf alle anderen kapitalistischen Staaten anwendbar seien. Das Interesse lag auf dem Wohlfahrtsstaat als Phänomen des entwickelten Kapitalismus, der Macht- und Ausbeutungsverhältnisse nicht nur nicht kompensiert, sondern geradezu herstellt.[14]

Seit den 80er Jahren arbeitet die feministische Wohlfahrtsstaatsforschung zunehmend mit vergleichender Ausrichtung. Im Mittelpunkt stehen die länderspezifischen Eigenheiten und Vielfältigkeiten der frauen- und geschlechtsspezifischen Wirkungen wohlfahrtsstaatlicher Politik. Die vergleichende Perspektive ermöglicht länderübergreifend gemeinsame Muster, aber auch die wesentlichen Strukturmechanismen der jeweiligen Wohlfahrtsstaaten zu identifizieren.[15]

Von enormer Wichtigkeit für die Untersuchung von Staatstätigkeit und Geschlechterregimes ist der Vergleich, sowohl auf der internationalen wie auch der intertemporalen Vergleichsachse. Auch wenn außer Frage steht, daß der Staat ein Geschlecht hat, zur Aufrechterhaltung hierarchischer Geschlechterverhältnisse beiträgt und selbst Resultat von vergeschlechtlichten Machtbeziehungen ist, so zeigt sich in vergleichender Perspektive eine Vielfältigkeit, die vor vorschnellen Generalisierungen warnen sollen.[16]

In den 90er Jahren liegt der Fokus der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung auf wohlfahrtsstaatlichen Arrangements - sogenannten "Regimes" - was in der "Mainstream"- Forschung im Begriff der "Wohlfahrtsstaats-Regime" und in der feministischen Forschung im Begriff der "Gender-Regime" zum Ausdruck kommt. Mit dem Begriff der Regime wird darauf hingewiesen, dass nicht einzelne sozialpolitische Maßnahmen, sondern erst Bündel von Maßnahmen als Strukturmechanismen wirken. Der Ansatz der Geschlechter-Regime untersucht die Unterschiedlichkeit wohlfahrtsstaatlicher Arrangements aus geschlechtsspezifischer Sicht. Der Schwerpunkt liegt auf den Unterschieden in den Policy- Mustern, wie diese zu erklären sind, wurde bisher allerdings weitgehend vernachlässigt.[17] O´Connor (1996) bringt die Entwicklung der feministischen Wohlfahrtsstaatsforschung im Titel ihres Buch "From Women in the Welfare State to Gendering Welfare State Regimes" zum Ausdruck: galt das Forschungsinteresse in den 70er und 80er Jahren "den Frauen im Wohlfahrtsstaat", so geht es in den 90er Jahren im Rahmen der vergleichenden Analyse um das Identifizieren der unterschiedlichen Mechanismen, die das Geschlechterverhältnis in den jeweiligen Wohlfahrtsstaaten strukturieren.[18]

Die im nächsten Kapitel diskutieren Theorien zum "frauenfreundlichen" Wohlfahrtsstaat (Hernes, 1987) und zum "patriarchalen" Wohlfahrtsstaat (Kickbusch, 1984) entsprechen der Forschungsphase von "Women in the Welfare State". Während sich der frauenfreundliche Wohlfahrtsstaat bei Hernes ausdrücklich nur auf die skandinavischen Länder bezieht, identifiziert Kickbusch die wohlfahrtsstaatliche Reproduktion der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung als Gemeinsamkeiten aller kapitalistischer Wohlfahrtsstaaten. Die im Kapitel "Geschlechter-Regime" diskutierten komparativen Ansätze beschäftigen sich mit den jeweils länderspezifischen Ausprägungen dieser Arbeitsteilung.

3.2 Individualisierung versus Familialisierung durch den Wohlfahrtsstaat

In der feministischen Literatur zur Rolle des Wohlfahrtsstaats für Frauen sind zwei konträre Diskussionsstränge feststellbar: die optimistische feministische Position betont das Individualisierungs- und Emanzipationspotential, das der Wohlfahrtsstaat Frauen bietet. Der andere Ansatz versteht den Wohlfahrtsstaat als Form patriarchaler Herrschaft. Die staatliche

Politik familialisiere Frauen, indem sie die Mechanismen, die Frauen in einem Abhängigkeitsverhältnis halten, nicht kompensiert sondern geradezu herstellt.

3.2.1 Der "frauenfreundliche" Wohlfahrtsstaat

Hernes (1987, 1989) nimmt die skandinavischen Wohlfahrtsstaaten zum Ausgangspunkt ihrer Analyse und kommt zu einer recht positiven Einschätzung des Wohlfahrtsstaats. Ihre optimistische Sichtweise begründet sie damit, dass der skandinavische Wohlfahrtsstaat das Abhängigkeitsverhältnis der Frauen grundlegend verändert habe, nämlich von privater zu öffentlicher Abhängigkeit. Der Ausbau des Wohlfahrtsstaats habe die Erwerbstätigkeit der Frauen ermöglicht, indem einerseits Arbeitsplätze geschaffen wurden und andererseits die Bereitstellung von Betreuungseinrichtungen überhaupt erst die Voraussetzung für die Erwerbstätigkeit der Frauen darstellte. Die "Vergesellschaftung der Reproduktion ... in Form von Verstaatlichung" habe Frauen aus der familiären Abhängigkeit herausgeholt und sie zu Abhängigen wohlfahrtsstaatlicher Leistungen gemacht. Die Geld-, Sach- und Dienstleistungen des Staates geben Frauen einen Handlungspielraum, der ihnen vorher versagt war. Die nach wie vor bestehende geschlechtsspezifische Ungleichheit führt Hernes auf die politischen Strukturen und die ungleiche Teilhabe an politischer Macht zurück.

Frauen sind in einem hoch entwickelten Wohlfahrtsstaat mit einem großen öffentlichen Dienstleistungssektor zu Empfängerinnen von Sozialleistungen und zu Arbeitskräften geworden. Ihr Status in diesen Rollen wird aber von einem korporativen politischen System definiert, in dem sie auf der Ebene der Bürgerrechte nicht in gleicher Weise mitwirken wie die Gruppe der Männer.[19]

Hernes (1989) ist optimistisch, dass in Folge der Vergesellschaftung der Reproduktion Frauen politische Macht gewinnen und somit von Objekten zu Subjekten wohlfahrtsstaatlicher Politik werden.

Die Politik und die wirtschaftlichen Entwicklungen, die Frauen in den öffentlichen Sektor gebracht haben, waren noch weitgehend von Männern dominiert. Eben diese Politik trägt nun zur Mobilisierung von Frauen bei; sie wird bald ihren Status als Bürgerinnen beeinflussen und ihnen zu politischer Macht verhelfen.[20]

3.2.2 Der "patriarchale" Wohlfahrtsstaat

Kickbusch (1981) argumentiert in der Theorie des patriarchalen Wohlfahrtsstaats, dass sich das Patriarchat mit der Entstehung des Kapitalismus und der Industrialisierung sozial reorganisiert hat. Dabei hat sich eine historisch neue Regelung des weiblichen Lebenszusammenhangs durch ein Expertenpatriarchat herausgebildet, während das Familienpatriarchat an Macht verloren hat. Mit der Transformation des Familienpatriarchats zum Staatspatriarchat hat sich eine neue Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern, wie auch zwischen Frauen und dem Staat herausgebildet. Diese Arbeitsteilung ist nicht als universale Bestimmung, sondern in sozialen und historisch unterschiedlichen Ausprägungen anzutreffen.

In ihrer Zwei-System-Theorie (1984) begreift Kickbusch das Geschlechterverhältnis als doppelt strukturiert: durch patriarchale Vergesellschaftung und durch kapitalistische Vergesellschaftung.[21]

Das Leben von Frauen ist nicht in gleicher Weise wie das Leben von Männern vorrangig von der Lohnarbeit und dem kapitalistischen Lebenszusammenhang geprägt, sondern Frauen sehen sich einer doppelten Vergesellschaftung gegenüber: einmal auf der Ebene der Familienproduktion (patriarchale Vergesellschaftung), zum anderen auf der Ebene der Erwerbsarbeit (kapitalistische Vergesellschaftung).[22]

Sie identifiziert damit einen strukturellen Zusammenhang zwischen Erwerbs- und Hausarbeit. Die weibliche Arbeit wird innerhalb einer patriarchalischen Organisationsform - der Ehe und Familie - als "Arbeit aus Liebe" erbracht. Die Zuständigkeit der Frau für die Familienproduktion setzt Frauen einem Zwang zur Flexibilität zwischen Familie und Beruf aus, der im herrschenden Sprachgebrauch als "Wahlfreiheit" bezeichnet wird. "Das Lohnverhältnis verbirgt die Gratisarbeit der Frau und lässt einzig die gegen Lohn erbrachte Arbeit als Arbeit erscheinen - die Frauenarbeit wird unsichtbar."[23]

Die staatliche Sozialpolitik familialisiert Frauen, indem sie den dualen Lebenszusammenhang von Frauen verstärkt. Sie produziert einen Kreislauf von Abhängigkeit, der die Mechanismen der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung nicht nur nicht kompensiert, sondern geradezu herstellt. Für die Organisation der weiblichen Arbeit ergibt sich ein Teufelskreis, durch den sich die Zuständigkeit der Frauen für Hausarbeit und ihre Benachteiligung auf dem geschlechtssegregierten Arbeitsmarkt gegenseitig bedingen.

Abb. 1: Abhängigkeitskreislauf nach Kickbusch (1984)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Kickbusch (1984), S. 165

Männer profitieren sowohl vom höheren Lohn, als auch von der unbezahlten Hausarbeit durch die Frau. Die Zuständigkeit der Frauen nicht nur für die biologische, sondern auch die soziale Zuständigkeit für Gebären schwächt ihren Zugang und ihre Verhandlungsmacht auf dem Arbeitsmarkt und macht sie damit angewiesener auf die "Absicherung" durch eine Ehe.[24]

Das Patriarchat hat sich bestimmte Berufsbereiche gesichert: direkt durch die Schaffung reiner Frauenberufe und indirekt durch schlechter bezahlte Frauenarbeit, so dass die Konkurrenz mit Frauen faktisch nicht auftritt.

Die Strategie der Familialisierung geht davon aus, alle Frauen als potentielle Ehefrauen und Mütter zu behandeln - sie werden in der Familie wie auf dem Arbeitsmarkt unter patriarchaler Vergesellschaftung subsumiert - ebenso wie eine Durchkapitalisierung in Beruf und Hausarbeit stattgefunden hat, ohne daß die eine Organisationsstruktur die andere aufgehoben hätte.[25]

Die Arbeitsteilung zwischen Frauen und Staat in der Versorgungsarbeit, die sich mit der Industrialisierung und Kapitalisierung der Gesellschaft herausgebildet hat, ist gekennzeichnet durch die Flexibilität der Frau, die der Staat geradezu herstellt. Kickbusch (1984) argumentiert, dass der Staat Frauen zu einer flexiblen Reservearmee der Versorgungsarbeit macht und somit eine eigenständige Lebensführung von Frauen stets aufs neue verunmöglicht. Erstens, indem er die Dienstleistungen auf den "Haushalt" externalisiert, was eine verstärkte Arbeitsbelastung der Frauen und eine Ausweitung der Schattenarbeit bedeutet; und zweitens, indem die staatliche Reproduktionspolitik Frauen mittels familienbezogener Sozialleistungen die Sphäre der Familie zuweist. Als Maßstab für sozialpolitische Leistungen wird die Rolle der Frau als Hausfrau und Mutter tradiert, obwohl die soziale Wirklichkeit des Arbeitsmarkts diesen Voraussetzungen längst nicht mehr entspricht.

"Diese Flexibilität der Frauen ist unabdingbare Voraussetzung für die Bereitstellung bezahlter und unbezahlter Instandhaltungsarbeit. Sie ist solange möglich, wie die Zuständigkeit der Frauen für die unbezahlte Hausarbeit aufrechterhalten wird."[26]

Die Zwei-System Theorie von Kickbusch (1984) erklärt Gemeinsamkeiten der strukturellen Benachteiligung von Frauen, indem sie Gründe und Erscheinungsformen der geschlechtsspezifischen Ungleichheit offenlegt, die allen Ländern mit etwa vergleichbarer ökonomischer Entwicklung gemeinsam sind. Die Theorie kann aber nicht den Grund für die erheblichen länderspezifischen Unterschiede in der Ungleichheit zwischen den Geschlechtern erklären; die Unterschiede erschließen sich erst durch den Vergleich.[27]

Im nächsten Kapitel werden vergleichende Wohlfahrtsstaatsanalysen im Hinblick auf die Arbeitsteilung zwischen Staat, Markt und Familie diskutiert.

3.3 Wohlfahrtsstaats-Regime: Arbeitsteilung zwischen öffentlich und privat

Die von Esping-Andersen (1990) veröffentlichte Typologie "The Three Worlds of Welfare Capitalism" stellt nicht nur in der vergleichenden "Mainstream" Wohlfahrtsstaatsforschung einen wichtigen Referenzrahmen dar, sie hat auch eine umfassende feministische Wohlfahrtsstaatsforschung angeregt. Im Mittelpunkt der Wohlfahrtsstaats-Regime steht die Arbeitsteilung zwischen Staat - Markt - Familie bei der Wohlfahrtsproduktion. In seiner revidierten Version (1999) kommt insbesondere der "Defamilialisierung" der Frauen in Form der Externalisierung der Dienstleistungsproduktion eine zentrale Rolle zu.

Einen interessanten Anknüpfungspunkt für die feministische Forschung bietet das Konzept von Esping-Andersen u.a. deshalb, weil seine Klassifizierung der Wohlfahrtsstaaten auf qualitativen Kriterien ( z.B. soziale Rechte und Zugangskanäle zu Sozialleistungen) basiert. Bis Ende der 80er Jahre wurden in der "Mainstream"-Wohlfahrtsstaatsforschung vorwiegend quantitative Kriterien, insbesondere die Sozialquote für den Vergleich herangezogen. Der feministischen Forschung, die sich mit der geschlechtsspezifischen Konzeption von Staatsbürgerschaft und der Analyse sozialer Rechte aus der Geschlechterperspektive beschäftigte, bot der Ansatz von Esping-Andersen eine breite Angriffsfläche, da er der sozialen Staatsbürgerschaft eine zentrale Bedeutung einräumt, diese aber als universell und geschlechtslos annimmt.

Esping-Andersen (1990) unterscheidet innerhalb der kapitalistischen Welt idealtypisch drei wohlfahrtsstaatliche Regime: das sozialdemokratische in Skandinavien, das konservativ- korporatistische im westlichen Kontinentaleuropa und das liberale Wohlfahrtsstaats-Regime im angelsächsischen Raum.

Das sozialdemokratische Wohlfahrtsstaats-Regime stellt für Esping-Andersen das Leitbild der wohlfahrtsstaatlichen Regulation dar. Neben dem Prototyp Schweden zählen Dänemark, Norwegen und Finnland zum sozialdemokratischen Regime. Das sozialdemokratische Regime ist einzigartig in seiner universalistisch-egalitären Ausrichtung und der starken Rolle des Staats. Sozial- und Wirtschaftspolitik sind an Vollbeschäftigung für beide Geschlechter orientiert. Um Frauen eine Erwerbsbeteiligung zu ermöglichen, trägt der Wohlfahrtsstaat die Hauptverantwortung für die Wohlfahrtsproduktion; Familie und Markt spielen eine untergeordnete Rolle. Dem Staat kommt eine zentrale Bedeutung als Arbeitgeber im Bereich der Frauenbeschäftigung zu.

Als Prototyp des konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaats-Regimes gilt Österreich, daneben zählen Deutschland, Frankreich und Italien zum konservativ-korporatistischen Regime. Die sozialen Sicherungssysteme sind nach dem Berufsgruppenprinzip organisiert u nd haben berufliche und gehaltmäßige Statussicherung zum Ziel; soziale Rechte sind über die verschiedenen Sozialversicherungsschemata an Klasse und Status geknüpft. Der soziale Schutz der Familienmitglieder wird über das Erwerbsarbeitsverhältnis des Mannes und nicht aufgrund von Staatsbürgerschaft bzw. Wohnsitz erworben. Konservativ-korporatistische Wohlfahrtsstaats-Regime fördern vorrangig die Erwerbstätigkeit des Mannes und begrenzen tendenziell die Erwerbstätigkeit von Frauen. Der Familie kommt im konservativen Regime eine zentrale Funktion für die Wohlfahrtsproduktion zu. Der Staat übernimmt nur subsidiär Verantwortung, d.h. der Staat greift erst ein, wenn die Selbsthilfefähigkeit der Familie erschöpft ist. "Die Familie wird gesellschaftlich gefördert (wie im liberalen Modell) eher durch Geld als durch Dienste, die ihr die Arbeit abnehmen. Die Förderung soll die Selbsthilfekraft stärken, nicht die Familie ersetzen."[28] Der Markt spielt im konservativ- korporatistischen Regime eine untergeordnete Rolle für die Wohlfahrtsproduktion.

In liberalen Wohlfahrtsstaats-Regimes (GB, USA, Kanada, Australien) haben die Versorgungseinrichtungen des Marktes Vorrang vor sozialstaatlichen Institutionen. Der Wohlfahrtsstaat ist universalistisch ausgerichtet, im Gegensatz zum sozialdemokratischen Regime aber auf niedrigem Niveau. Das liberale Wohlfahrtsstaats-Regime ist charakterisiert durch bedarftsgeprüfte Fürsorgeleistungen. Die Regulierung der Erwerbsbeteiligung von Frauen wird tendenziell dem Markt überlassen.

Für die Zuordnung der nationalen Wohlfahrtsstaaten sind für Esping-Andersen (1990) drei Kriterien ausschlaggebend:

1. Das Verhältnis der drei Versorgungsinstitutionen Markt, Staat und Familie bzw. Haushalt in der Bereitstellung von wohlfahrtsstaatlichen Leistungen; d.h. das unterschiedliche Zusammenspiel öffentlicher und privater Sicherungsformen. In der Klassifizierung von Esping-Andersen ist für die Bereitstellung wohlfahrtsstaatlicher Leistungen in sozialdemokratischen Regimes primär der Staat, in konservativen Regimes die Familie und in liberalen Regimes sowohl Markt als auch Familie zuständig.

2. Als zweites Kriterium verwendet Esping-Andersen den Stratifizierungsgrad eines Wohlfahrtsstaates. Der Stratifizierungsgrad bezieht sich auf die gesellschaftliche Verteilungslogik von Wohlfahrtsstaaten, d.h. wie soziale Ungleichheitsstrukturen durch regime-spezifische Interventionen verhindert, hervorgerufen oder reproduziert werden. Im "Mainstream"-Ansatz von Esping-Andersen bezieht sich das Prinzip der Stratifizierung allerdings nur auf die Klassenstruktur, das Geschlechterverhältnis als Ursache für soziale Ungleichheit bleibt unberücksichtigt.

3. Das dritte Kriterium für die Typologie-Bildung stellt das Ausmaß der Dekommodifizierung dar. Der Begriff Dekommodizierung bezieht sich auf die Abhängigkeit des Individuums vom Markt, d.h. auf das Ausmaß, in dem der Wohlfahrtsstaat den Zwang zur Erwerbsarbeit minimiert, indem der die Möglichkeit schafft, nicht erwerbstätig und trotzdem monetär abgesichert zu sein. Das Konzept der Dekommodifizierung ist eng mit den sozialen Rechten der Arbeiter verknüpft. Dekommodifikation umschreibt Optionen des Ausstiegs aus dem Arbeitsmarkt und die Höhe der Lohnersatzleitungen, die ein Wohlfahrtsstaat bei freiwilligem oder unfreiwilligem Ausstieg aus dem Erwerbslebens bietet.[29]

Dekommodifizierende Rechte sind am weitesten entwickelt, wenn viele soziale Risiken mit hohen universalen Sozialleistungen abgedeckt werden, die an den StaatsbürgerInnenstatus und nicht an Erwerbstätigkeit geknüpft sind. Regime, die soziale Risiken relativ eng definieren und lediglich Fürsorgeleistungen zur Verfügung stellen, dekommodifizieren am wenigsten. In den skandinavischen Ländern sind die dekommodifizierenden Rechte am weitesten entwickelt. Voraussetzung ist aber, dass sich möglichst alle (Frauen, Junge und Alte) als ArbeitsbürgerInnen beweisen. Bei Krankheit, Elternschaft oder Arbeitslosigkeit erhalten sie dann hohe Lohnersatzleistungen und Eingliederungshilfen aller Art.[30] Das korporatistisch-konservative Regime knüpft Sozialleistungen an vorherige Beiträge - also an Erwerbsarbeit an, die dekommodifizierenden Rechte können daher nicht als entwickelt klassifiziert werden. In den liberalen Wohlfahrtsstaats-Regimes sind dekommodifizierende Rechte nicht so sehr an Arbeitsleistung, als an den nachweisbaren Bedarf geknüpft. Bedarfsprüfung und geringe Leistungen schmälern allerdings den dekommodifizierenden Effekt.

3.3.1 Feministische Kritikansätze

Das von Esping-Andersen (1990) entwickelte Wohlfahrtsstaatskonzept wurde aufgrund seiner Geschlechtsblindheit in der feministischen Literatur vielfach kritisiert. Esping-Andersen (1990) habe den männlichen, (gewerkschaftlich) organisierten Arbeiter, der frei von Betreuungspflichten dem Arbeitsmarkt vollzeitig zur Verfügung steht, im Blick und verallgemeinere diese männliche Perspektive für beide Geschlechter.

Während sich die Analyse bei Esping-Andersen (1990) auf die Arbeitsteilung zwischen Staat, Markt und Familie bei der Wohlfahrtsproduktion beschränkt, stehen in der feministischen Forschung die geschlechtsspezifischen Auswirkungen dieser Trennung im Mittelpunkt. Es soll nicht nur auf die Rolle der Familie im Wohlfahrtsstaat eingegangen werden, sondern insbesondere auch auf die Aufteilung der Verantwortung innerhalb der Familie.

3.3.1.1 Feministische Kritik am Verhältnis Staat - Markt – Familie

Ein zentraler Kritikpunkt im feministischen Diskurs betrifft die Gewichtung, die Esping- Andersen im Wohlfahrtsdreieck von Staat - Markt - Familie vornimmt. Er behauptet zwar, die Verflechtung und die Wechselwirkung der drei Versorgungseinrichtungen in seinem Konzept zu berücksichtigen, im Zentrum seiner Betrachtung stehe dann allerdings die Arbeitsteilung zwischen Staat und Markt. Dies zeigt sich u.a. darin, dass er private Versorgung mit

Marktversorgung gleichsetzt[31]. Der Familie und ihrem Versorgungspotential werde kein dem

Staat oder dem Markt vergleichbares Eigengewicht zugestanden, obwohl die Familie in allen Wohlfahrtsstaaten - auch in den sozialdemokratischen - die wichtigsten Träger von Wohlfahrt und Betreuungsarbeit darstellen. Die von der Familie und somit meist von Frauen geleisteten Beiträge werden bestenfalls erwähnt. Damit werden die geschlechtsspezifischen Voraussetzungen der familialen Leistungen, die ungleiche Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann, vernachlässigt.[32]

Nicht die Familie, sondern das Ausmaß ihrer Markt- oder Staatsintegration interessiert – sei es in Gestalt der Frauenerwerbsarbeit oder der öffentlicher Dienstleistungsproduktion. Durch diese Blickverengung verschwindet die Besonderheit familialer Wohlfahrtsproduktion, ohne dass diese aufhört zu existieren.[33]

Die Besonderheit der familialen Wohlfahrtsproduktion besteht für die feministische Kritik vor allem in der Unentgeltlichkeit der Leistungen und in der Ungleichheit der familialen Beiträge von Frau und Mann, die bei Esping-Andersen völlig vernachlässigt werden.

Daly (1994) kritisiert, dass der theoretische Status der Familie im Schema von Esping- Andersen (1990) unklar sei. Empirisch sei er im konservativen Regime am meisten integriert, wenn auch nicht im Sinn der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung innerhalb der Familie. In konservativ-korporatistischen Staaten, die stark vom Prinzip der Subsidiarität geprägt sind, kommt der Familie eindeutig vor dem Staat die Verantwortung für die Wohlfahrt zu. Im sozialdemokratischen und liberalen Regime komme bei Esping-Andersen (1990) die Funktion der Familie für die Wohlfahrtsproduktion allerdings fast gar nicht vor.

Jet Bussemaker und Kees van Kersbergen (1994) argumentieren, dass die Rolle der Familie für die Wohlfahrtsproduktion erst beim Versagen der Familie erwähnt werde.

... the theory only argues that social policy enters when the family fails. The relevant question with respect to all regimes is, of course, what does the family do when it does not fail?[34]

Durch die Fokussierung auf die beiden Institutionen Staat und Markt bleibe die Analyse von Esping-Andersen hinter ihrem Ansatz, die jeweilige Konfiguration von Markt - Staat und Familie der Wohlfahrtsstaaten zu analysieren, zurück. Neben der Familie werden auch andere Wohlfahrtsinstitutionen wie der halb-öffentliche und freiwillige Sektor, sowie erweiterte Familien,- Freundes- und Nachbarschaftsnetzwerke nicht in die Analyse einbezogen. Dieser "unsichtbare Wohlfahrtsstaat" kommt erst ans Licht, wenn auch jene meist von Frauen unbezahlt geleisteten Beiträge betrachtet werden.[35] Rowhanni-Ennemoser (1996) kommt zu dem Ergebnis, dass die Erwerbsbeteiligung der Frauen in Österreich in etwa gleich hoch ist wie jene der Männer, wenn formelle und informelle Erwerbsarbeit von Frauen herangezogen werden.[36] Die feministische Wohlfahrtsstaatsanalyse verdeutlicht, wie sehr der offizielle Wohlfahrtsstaat von den unsichtbaren, weil unbezahlten Dienstleistungen der Frauen getragen wird.

3.3.1.2 Feministische Kritik am Konzept der Stratifizierung

Der "Mainstream"-Ansatz von Esping-Andersen (1990) anerkennt den Wohlfahrtsstaat als System der Stratifizierung. Seine Analyse von sozialer Ungleichheit durch den Wohlfahrtsstaat erfolgt allerdings nur auf Basis von Klasse. Geschlecht und Rasse als Ursache für soziale Ungleichheit werden ausgeblendet. Indem Geschlecht nicht als Analysekriterium einbezogen wird, ignoriert Esping-Andersen den Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung innerhalb der Familie und der hierarchischen Arbeitsteilung auf dem Arbeitsmarkt. Außerdem wird nicht erfasst, dass die sozialen Sicherungssysteme selbst geschlechtsspezifisch stratifizieren. Werden Sozialleistungen an den Arbeitsmarktstatus gebunden, sind Frauen bei geringerer Arbeitsmarktintegration stärker benachteiligt.

Nach Orloff (1993) wird die Geschlechterhierarchie durch den Wohlfahrtsstaat insbesondere auf zwei Arten reproduziert:

1. durch die Privilegierung kontinuierlicher Vollzeitbeschäftigung gegenüber unbezahlter Versorgungsarbeit bzw. Versorgungsarbeit in Kombination mit Teilzeitbeschäftigung und
2. durch eine Verstärkung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung[37]

Die Zuschreibung der Verantwortung für Betreuungsarbeit an Frauen und die damit verbundene geringere Arbeitsmarktintegration von Frauen wird als wesentliche Voraussetzung für die soziale Ungleichheit zwischen den Geschlechtern verstanden. Während Frauen aufgrund der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung dem Arbeitsmarkt nur begrenzt zur Verfügung stehen können, befreit sie Männer von unbezahlter Versorgungsarbeit und ermöglicht ihnen, unter privilegierten Voraussetzungen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt zu erscheinen.

Das unterschiedliche Sozialleistungsniveau und die unterschiedlichen Zugangskriterien zu Sozialleistungen sind Ausdruck geschlechtsspezifischer Stratifizierung durch den Wohlfahrtsstaat: Männer erwerben primär durch ihre Erwerbstätigkeit und ihre Beitragszahlungen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen, die nach dem Äquivalenzprinzip (also nach der Höhe des vorausgegangenen Einkommens) organisiert sind und auf die Rechtsanspruch besteht. Frauen erwerben oft über ihren Familien- bzw. Ehefrauenstatus abgeleitete soziale Rechte oder Familienleistungen, die im Leistungsniveau wesentlich niedriger sind und häufig nach dem Bedürftigkeitsprinzip organisiert sind. Somit erfolgt die geschlechtsspezifische Stratifizierung selbst innerhalb des sozialen Sicherungssystems.

3.3.1.3 Feministische Kritik am Konzept der Dekommodifizierung

Einer der wesentlichsten Kritikpunkte der feministischen Forschung an der Wohlfahrtsstaatentypologie von Esping-Andersen (1990) bezog sich auf die Geschlechtsblindheit hinsichtlich des Dekommodifizierungskonzepts. Das Konzept der Dekommodifizierung berücksichtige nicht, dass Frauen in unterschiedlichem Umfang und zu unterschiedlichen Bedingungen in den Arbeitsmarkt integriert, also kommodifiziert[38] sind. Frauen müssten erst kommodifiziert werden, und zwar als „vollwertige“ (vollzeitige) Arbeitskräfte vergleichbar den Männern, um dann - unter den gleichen Bedingungen wie Männer - von den dekommodifizierenden Wirkungen der Sozialpolitik profitieren zu können.

Das Konzept erfasse nicht, dass die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung innerhalb der Familie Voraussetzung ist für die geschlechtsspezifische Kommodifizierung. Die Kommodifizierung der Männer werde erst durch die unbezahlte reproduktive Arbeit der Frauen, also durch nicht-kommodifizierte Arbeit ermöglicht.

Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung hält Frauen sehr viel mehr als Männer in der Familie fest und steigert dadurch die Verfügbarkeit von Männern für den Arbeitsmarkt; zugleich verringert sie die kontinuierliche Verfügbarkeit vieler Frauen: ihre Kommodifizierung.[39]

Das Konzept der Dekommodifizierung basiere auf dem männlichen Lebensstil, da es kontinuierliche Vollzeitbeschäftigung und an sie gebundene Ausstiegsoptionen zum zentralen Kriterium der Analyse macht. Durch die Fixierung der Dekommodifizierung auf die Erwerbsarbeit werde der gesamte Bereich der von Frauen geleisteten, unbezahlten Versorgungsarbeit systematisch ausgeblendet.

Frauen tauchen in der Typologie dann als Erwerbstätige auf oder als Ehefrauen, die von den über ihre Männer erworbenen Sozialleistungen profitieren; ansonsten verschwinden sie als unentgeltlich Sorgende hinter ihrer Wohnungstür.[40]

Lewis (1997) kritisiert den Fokus auf Arbeit als Erwerbsarbeit sowie auf wohlfahrtsstaatliche Gesetzgebung als Leistungsbezugsberechtigungen, die eine Dekommodifizierng von Erwerbsarbeit zulassen, fördern oder verhindern. Damit werde das Problem der Bewertung von unbezahlter Arbeit, die vorwiegend von Frauen innerhalb der Familie geleistet wird und die soziale Absicherung dieser Frauen außer Acht gelassen. Beide Bereiche sind für das Verhältnis von Frauen zum Wohlfahrtsstaat von zentraler Bedeutung.[41]

Nicht nur die Kommodifizierung, sondern auch die Dekommodifizierung erfolgt in den meisten Ländern höchst geschlechtsspezifisch: Frauen und Männer sind für unterschiedliche Zwecke und unter unterschiedlichen Bedingungen dekommodifiziert.[42] Sozialleistungen sind in den meisten Ländern geschlechtsspezifisch dominiert. Frauen sind überrepräsentiert in Programmen, die Betreuungsarbeit ermöglichen und als Bezieherinnen der nach dem Bedürftigkeitsprinzip organisierten Sozialhilfe; Männer hingegen beziehen eher Sozialleistungen mit Rechtsanspruch (z.B. im Fall von Arbeitslosigkeit, Krankheit und im Alter).

Dem Konzept der Dekommodifizierung liegt die Annahme der Unabhängigkeit des/der Einzelnen vom Markt zugrunde. Frauen sind aufgrund der ihnen zugeteilten Versorgungs- und Betreuungsarbeit in der Familie allerdings nicht nur vom Markt, sondern auch vom Wohlfahrtsstaat und/oder vom Ehemann bzw. Partner abhängig. Die Fokussierung auf den Markt spiegelt die männliche Perspektive wider, vernachlässigt aber die unterschiedlichen Abhängigkeitsformen von Frauen. "Die Kategorien der 'Dekommodifizierung' und die in ihr zusammengefaßten Indikatoren verfehlen die doppelte Vergesellschaftung von Frauen."[43]

Langan und Ostner (1991) argumentieren, dass "Dekommodifizierung" für Frauen allerdings auch bedeute, dass ihnen ermöglicht wird, unbezahlte Haus- und Betreuungsarbeit zu leisten. Durch die größere Abhängigkeit von sozialstaatlichen Leistungen werde Frauen mehr Unabhängigkeit von Männern und den zu Betreuenden ermöglicht.[44]

Esping-Andersen (1990) unterscheidet zwischen drei Anspruchsgrundlagen für den Zugang zu Sozialleistungen: Erwerbsarbeit, Bedürftigkeit und Staatsbürgerschaft.[45] Mutterschaft und Betreuungsarbeit als Anspruchsgrundlage für wohlfahrtsstaatliche Leistungen werden in seiner Analyse vernachlässigt.

... the regime approach is strong in understanding the development of social rights attached to wage labour (the quality of social security schemes, for instance), but less convincing in the analysis of claims based on needs (social assistance) and ambivalent in the study of claims and rights on the basis of gender (marriage, motherhood).[46]

Anette Borchorst (1994) wendet das Konzept der Kommodifizierung und Dekommodifizierung auf Frauen mit Kleinkindern an. Sie bezieht dabei wohlfahrtsstaatliche Leistungen für die Kinderbetreuung in die Analyse ein und kommt zum gegenteiligen Schluss wie Esping-Andersen (1990): Die skandinavischen Länder kommodifizieren Frauen mit Kindern, während insbesondere die konservativen Regime Frauen mit Kindern in Form langer Karenzzeiten dekommodifizieren.

When services such as public care and their effects on women´s labour market participation are taken into consideration, one may indeed conclude that women have been commodified in Sweden and Denmark and de-commodified in the conservative regime, contrary to the conclusions of Esping-Andersen.[47]

Dekommodifizierende Sozialleistungen aufgrund von Mutterschaft und Kinderbetreuung können als "Würdigung" der von Frauen geleisteten Betreuungsarbeit interpretiert werden. Bei gegebener geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung, die Betreuungsarbeit Frauen zuteilt, schreibt ein Rechtsanspruch auf Einkommen für Betreuungsarbeit diese als Frauenarbeit fest und verstärkt somit das Abhängigkeitsverhältnis der betreuenden Frau vom Mann.[48]

3.4 Geschlechter-Regime: Arbeitsteilung innerhalb der Familie

Innerhalb der feministischen Forschung haben sich aus der Kritik am Konzept von Esping- Andersen zwei unterschiedliche Herangehensweisen entwickelt. Der erste Forschungsstrang versucht, "Geschlecht" als Analysekriterium in den "Mainstream"-Ansatz von Esping- Andersen einzubeziehen. Dabei wird insbesondere das Konzept der Dekommodifizierung um die Kategorie Geschlecht erweitert. Auf diesen Ansatz wird im Kapitel 3.5.1 eingegangen. Der zweite Ansatz, der hier diskutiert werden soll, entwickelt eine alternative Typologie von Wohlfahrtsstaaten, wobei das Geschlechterverhältnis im Mittelpunkt der Analyse steht. Analog zu den "Wohlfahrtsstaats-Regimes" wurde das Konzept der "Gender-Regime" bzw. "Geschlechter-Regime" eingeführt. Mit der Klassifizierung in "Geschlechter-Regime" soll die Geschlechterpolitik der Wohlfahrtsstaaten erfasst werden, d.h. wie wohlfahrtsstaatliche Politik das Geschlechterverhältnis strukturiert.

Zu den Vertreterinnen des "Gender-Regime"-Ansatzes zählen Jane Lewis, Ilona Ostner und Diane Sainsbury. Ihre Kritik an der Wohlfahrtsstaatstypologie von Esping-Andersen (1990) betrifft vor allem die Ausblendung des Geschlechterverhältnisses. Die in seinem Ansatz verwendeten Parameter gehen vom männlichem "Normalarbeiter" aus, ohne dabei zu berücksichtigen, dass die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern innerhalb der Familie die Voraussetzung für das männliche Normalarbeitsverhältnis darstellt. Mit den Gender- Regimes soll ein konzeptioneller Rahmen für die von Frauen ausgeführte unbezahlte Arbeit gefunden werden.

3.4.1 Ernährer-Modell (Jane Lewis, Ilona Ostner)

Jane Lewis und Ilona Ostner (1994) entwickeln eine dreiteilige Wohlfahrtsstaatstypologie, in der das Abhängigkeitsverhältnis zwischen männlichem Versorger (breadwinner) und weiblicher Betreuerin (caretaker) das entscheidende Kriterium für die Klassifizierung der Wohlfahrtsstaaten darstellt. Sie gehen davon aus, dass die wohlfahrtsstaatliche Politik aller kapitalistischer Länder in unterschiedlichem Ausmaß an der Ideologie der "männlichen Versorgerehe" ausgerichtet ist; je nach Ausprägung unterscheiden sie idealtypisch zwischen starken , moderaten und schwachen Ernährer-Wohlfahrtsstaaten.[49]

Ostner (1995) bestimmt das Abhängigkeitsverhältnis der Frauen vom männlichen Ernährer anhand der Lebenschancen von Frauen"jenseits vom Erwerbs- und Ehezwang" im jeweiligen Wohlfahrtsstaat. Die Klassifizierung der Wohlfahrtsstaaten erfolgt nach dem Ausmaß, in dem die staatliche Politik zur Unabhängigkeit, d.h. zur Individualisierung[50] von Frauen beiträgt.[51] Die Ausprägung des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen den Geschlechtern ist für Ostner (1995) nicht nur auf institutionelle, sondern auch auf sozio-kulturelle Rahmenbedingungen, die jeweilige "nationale Geschlechterordnung" zurückzuführen.[52] Die nationale Geschlechterordnung umfasst all jene Auffassungen, Normen und Erwartungen darüber, was der rechte Ort von Frauen und Männern und die rechte Aufgabe von Eltern und Kindern, Familie und Staat sei.

Sie regeln mittelbar oder unmittelbar, wer – Frau oder Mann – welche Aufgaben in welcher Form für welchen Zeitraum übernehmen soll ... Wer soll für die kleinen Kinder sorgen? Wer für die alte Mutter? Wer für beide, wer für den Haushalt usw.? Und wie soll dies erfolgen? Beruflich und bezahlt oder durch persönliche Hilfe zu Hause? Sollen überhaupt alle, Frauen wie Männer, soweit wie möglich erwerbstätig sein? Welche sozialen Kosten welcher Art sollen jeweils in Kauf genommen werden: von den einzelnen, von der Gemeinschaft?[53]

Sozialpolitische Maßnahmen transportieren Normalitätsannahmen an die BürgerInnen, wie diese ihren Lebensunterhalt verdienen und für ihre Familien zu sorgen haben. Diese Normalitätsannahmen kommen in den verschiedenen sozialpolitischen Institutionen zum Ausdruck, die das Wohlfahrtsstaats-Modell einer Nation ausmachen. Die Normalitätsannahmen sind historisch gewachsen und mit der Geschichte des jeweiligen Landes und seinen sozialen Konflikten verwoben. Aufgrund dieser "Pfadabhängigkeit" unterscheiden sich die institutionalisierten Regeln des Umgangs mit sozialen Problemen und folglich auch die gewählten Lösungen von Land zu Land; sie weisen eine spezifische Eigenlogik und Eigendynamik auf.

Die nationale Geschlechterordnung ermittelt Ostner (1995) empirisch mit Hilfe von drei

Indikatoren:

1. Ausmaß der Müttererwerbstätigkeit (Vollzeit- oder Teilzeit) in einem Land
2. Ausmaß der eigenständigen oder abgeleiteten sozialen Sicherung von Frauen
3. Ausmaß und Art (Geld oder Dienste) öffentlicher Betreuungsleistungen

Mit diesen Indikatoren wird auf die durch die wohlfahrtsstaatliche Politik verfestigte Trennung zwischen Erwerbs- und Hausarbeit bzw. auf die Arbeitsteilung zwischen Staat - Markt - Familie hingewiesen. Die gewählten Indikatoren erlauben Aussagen über das Ausmaß der Kommodifizierung bzw. der Familialisierung der weiblichen Arbeit.[54] Indem sie die soziale Organisation der Kinderbetreuung einbeziehen, erfassen sie den unterschiedlichen Stellenwert, den Wohlfahrtsstaaten der Familie oder dem Staat für die Betreuungsarbeit einräumen. Ostner (1995) bündelt die drei Indikatoren und unterscheidet - wie im Modell mit

Lewis (1994) - idealtypisch zwischen Wohlfahrtsstaaten mit starkem, moderatem und schwachem Ernährer-Modell.[55] Das Erwerbsverhalten von Müttern unterscheidet sich je nach Ausprägung der an der Versorgerehe ausgerichteten wohlfahrtsstaatlichen Politik.

Starke Ernährer-Wohlfahrtsstaaten (Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Irland und Österreich)[56]

Im Idealfall unterbricht eine Mutter im stark ausgeprägten Ernährer-Modell ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt eines Kindes, um selbst zu Hause für das Kind zu sorgen. Etwa bei Schuleintritt des Kindes nimmt die Mutter dann ihre Erwerbstätigkeit wieder auf, meist in Form von Teilzeitbeschäftigung. Die Einbußen an Erwerbseinkommen und sozialer Sicherung der Frau sollen durch den männlichen Ernährer aufgefangen werden. Die Mutter erwirbt keine eigenständige, sondern nur eine vom Ehemann abgeleitete soziale Sicherheit. In diesem Arrangement obliegt die Betreuung betreuungsbedürftiger Angehöriger eher der Frau als dem Staat. Öffentliche Kinderbetreuung findet - sofern solche Einrichtungen überhaupt vorhanden sind - meist vormittags statt, und dient der Vorbereitung der Kinder auf das Leben außerhalb der Familie und nicht der "Kommodifizierung" der Mutter.

Schwache Ernährer-Wohlfahrtsstaaten (Finnland, Schweden und Dänemark)

Im schwachen Ernährer-Modell sind Frauen - mit oder ohne Kinder - gleich den Männern erwerbstätig und sichern eigenständig ihre Existenz. Um Mütter für die Erwerbsarbeit zu mobilisieren, übernimmt die Gesellschaft Familienleistungen und verringert dadurch die Verpflichtungen gegenüber den Generationen und zwischen den Geschlechtern. Wer selbst für das Kind bzw. die pflegebedürftigen Eltern sorgt, wird zusätzlich belohnt.

Moderate Ernährer-Wohlfahrtsstaaten (Frankreich, Belgien)

Der moderate Typ des Ernährer-Modells beschreibt einen dritten Weg zwischen Abhängigkeit vom Mann und Individualisierung. Der Staat stellt Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder zur Verfügung und ermöglicht Frauen ein kontinuierliches Erwerbsverhalten. Die pro- natalistische Sozialpolitik in Frankreich sieht Mutterschaft eher als eine soziale Funktion, denn als private Angelegenheit.[57]

Die Ernährer-Modelle sind als Idealtypen zu verstehen und kommen in der Wirklichkeit nur annäherungsweise vor. Sie wurden in den verschiedenen Ländern auf unterschiedliche Weise und in unterschiedlichem Ausmaß modifiziert, Elemente dieser Ideologie weisen allerdings alle - auch die skandinavischen - Wohlfahrtsstaaten auf.

Die Zuordnungen der Wohlfahrtsstaaten verlaufen bei den "Ernährer-Typologien" teilweise ganz anders als bei den "Wohlfahrtsstaats-Regimes" von Esping-Andersen. Wird die soziale Organisation von Mutterschaft verglichen, so unterscheiden sich die skandinavischen Länder sehr deutlich voneinander. Im Hinblick auf die öffentliche Betreuung von Kleinkindern liegt Norwegen neben Italien und Portugal weit hinter den skandinavischen Ländern, Frankreich und Belgien.[58] Bei den öffentlich finanzierten Betreuungseinrichtungen für Kinder zwischen drei Jahren und Pflichtschulbeginn liegen die südlichen Länder (Italien, Griechenland und Spanien) vor Norwegen. Werden die Erwerbsbeteiligung von Müttern, die Stellung von Frauen im System der sozialen Sicherheit, das Dienstleistungsprofil eines Landes und das

öffentliche Angebot an sozialen Diensten für Haushalte als Indikatoren herangezogen, so liegt Frankreich näher bei den skandinavischen Ländern, die Niederlande näher bei Deutschland.[59] Hinsichtlich des Geschlechter-Regimes haben außerdem Deutschland und Großbritannien sehr viele Gemeinsamkeiten, während sie bei Esping-Andersen (1990) jeweils dem konservativen bzw. dem liberalen Regime zugeordnet werden.

Das Ernährer-Modell von Lewis/Ostner (1994) bringt zum Vorschein, wie die Anspruchsstruktur und die Organisation von Transfer- und Dienstleistungen für die Kinderbetreuung das Erwerbsverhalten von Frauen beeinflussen. Das Ernährer-Modell ermöglicht außerdem eine Analyse der unterschiedlichen Rollen, in denen Frauen mit dem Wohlfahrtsstaat in Beziehung treten. Daly und Sainsbury (1994) kritisieren allerdings, dass das Modell Frauen entweder als Erwerbstätige oder Abhängige (vom Ernährer) konstruiert. Frauen treten aber nicht nur als Erwerbstätige und Mütter in Beziehung zum Wohlfahrtsstaat, sondern auch in unterschiedlichen Kombinationen von Rollen. Das Modell sollte daher flexibler gestaltet werden, um Rollenkombinationen besser integrieren zu können.[60]

In the case of women, Lewis and Ostner speak of a two-dimensional relationship to the state: mothers and workers. But, to my mind, modern welfare states are more likely to encourage combinations of activities on the part of women, and, indeed, to pursue contradictory and even ambivalent policies rather than to operate to a singular role construction.[61]

[...]


[1] Die Diskussion der "Mainstream"-Ansätze beschränkt sich auf die Typologie von Esping-Andersen (1990) und (1999), da diese sowohl in der "Mainstream" als auch in der feministischen Analyse den wichtigsten Anknüpfungspunkt in den 90er Jahren darstellen.

[2] Becker-Schmidt, Knapp (1995), S. 8

[3] ebd. (1995), S. 7

[4] ebd. (1995), S. 10

[5] Davis (1975), S. 90 in: Kreisky (1995), S. 203

[6] Kreisky (1995), S. 204

[7] Kulawik (1996), S. 29

[8]Tálos, Wörister (1994), S 9f.

[9] O´Connor (1996), S. 2

[10] Schmid (1996), S. 21f.

[11] Mairhuber (1999), S. 1

[12] O'Connor (1996), S. 5

[13] ebd., S. 5

[14] vgl. Kickbusch (1981)

[15] O´Connor (1996), S.1 f.

[16] Kulawik (1996), S. 37

[17] ebd., S. 64

[18] O´Connor (1996), S. 1

[19] Hernes (1989), S 35

[20] ebd., S. 46

[21] zur "doppelten Vergesellschaftung" von Frauen, vgl. auch Becker-Schmidt (1987)

[22] Kickbusch (1984), S. 163

[23] ebd., S. 166

[24] Kickbusch (1984), S. 165

[25] Hervorhebung durch die Autorin; Kickbusch (1984), S. 168

[26] ebd., S. 177

[27] Schmidt (1984), S. 73

[28] Ostner (1998), S. 245

[29] Ostner (1995), S. 3

[30] ebd., S. 6

[31] Daly (1994), S. 106

[32] Ostner (1995), S. 6

[33] Ostner (1998), S 228

[34] Bussemaker, Kersbergen (1994), S. 15

[35] vgl. Mairhuber (1995)

[36] Rowhanni-Ennemoser (1996), S. 55

[37] Orloff (1993), S. 314

[38] Der Begriff "Kommodifizierung" wurde ebenfalls von Esping-Andersen (1990) geprägt und bedeutet die

Integration in den Arbeitsmarkt.

[39] Ostner (1995), S. 7

[40] ebd., S. 6

[41] Lewis (1997), S. 69

[42] Daly (1994), S. 109

[43] Kulawik (1996), S. 58

[44] Langan, Ostner (1991), S. 305

[45] Sainsbury (1994), S. 168

[46] Orloff (1993), S. 317

[47] Borchorst (1994), S. 43

[48] vgl. Cass (1994) in: Lewis (1997), S. 72

[49] vgl. Lewis, Ostner (1994)

[50] zur Individualisierung bei Ostner, vgl. Kap. 3.5.1: Defamilialisierung in feministischen Ansätzen

[51] Ostner (1995), S. 3

[52] zu den soziokulturellen Kontextbedingungen vgl. Birgit Pfau-Effinger (1994)

[53] Ostner (1995), S. 7

[54] ebd., S. 9

[55] ebd.

[56] vgl. Lewis, Ostner (1994)

[57] O´Connor (1996), S. 112

[58] Leira (1994), 175 f.

[59] Ostner (1995), S. 9 f.

[60] Daly (1994), S. 112

[61] ebd., S. 113

Excerpt out of 125 pages

Details

Title
Frauenerwerbstätigkeit - Kinderbetreuungspolitik - Geschlechterverhältnis: Österreich und Dänemark im Vergleich
College
University of Vienna  (Grund- und Integrativwissenschaftlichen Fakultät )
Grade
Sehr gut (1)
Author
Year
2000
Pages
125
Catalog Number
V116178
ISBN (eBook)
9783640181513
ISBN (Book)
9783640181599
File size
833 KB
Language
German
Keywords
Frauenerwerbstätigkeit, Kinderbetreuungspolitik, Geschlechterverhältnis, Dänemark, Vergleich
Quote paper
Mag. Annemarie Schiffbänker (Author), 2000, Frauenerwerbstätigkeit - Kinderbetreuungspolitik - Geschlechterverhältnis: Österreich und Dänemark im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116178

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