Eine Partei wehrt sich im Wege des Organstreitverfahrens gegen die Einführung paritätischer Wahllisten bei den Bundestagswahlen. Geprüft wird die Verfassungsmäßigkeit verpflichtend paritätischer Listen. Dabei werden die Zulässigkeit, die Begründetheit und das Ergebnis formuliert.
Inhalt
A. Zulässigkeit
I. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
II. Beteiligtenfähigkeit, Art. 93 I Nr. 1 GG i.V.m. § 63 BVerfGG
1. Antragsteller
2. Antragsgegner
3. Zwischenergebnis
III. Streitgegenstand, Art. 93 I Nr. 1 GG, § 64 I BVerfGG
IV. Antragsbefugnis, § 64 I BVerfGG
V. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
VI. Form des Antrags und Frist, §§ 23 I, 64 III BVerfGG
VII. Zwischenergebnis
B. Begründetheit
I. Beeinträchtigung der Rechte aus Art. 21 I i.V.m. Art. 38 I 1 GG
1. X-Partei als Partei i.S.d. Art. 21 GG
2. Recht auf Chancengleichheit politischer Parteien
a) Vorliegen dieses Rechtsguts
b) Beeinträchtigung dieses Rechtsguts
3. Recht auf Parteienfreiheit, insb. Betätigungs- und Programmfreiheit
a) Vorliegen dieses Rechtsguts
b) Beeinträchtigung dieses Rechtsguts
4. Passive Wahlfreiheit
5. Zwischenergebnis
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
1. Einschränkbarkeit der Rechte aus Art. 21 I und Art. 38 I 1 GG
a) Demokratieprinzip, Repräsentationsprinzip, Art. 20 I u. Art. 38 I 2 GG
b) Durchsetzung der Gleichberechtigung, Art. 3 II GG
c) Zwischenergebnis
2. Verfassungsrechtliche Grenze der Einschränkbarkeit
a) Formelle Verfassungsmäßigkeit
aa) Gesetzgebungskompetenz des Bundes
bb) Gesetzgebungsverfahren
(1) Gesetzesinitiative
(2) Gesetzesbeschluss
(3) Beteiligung des Bundesrates
(a) Art der Beteiligung des Bundesrates
(b) Kein Vorliegen eines Einspruchs
(c) Zwischenergebnis
(4) Zwischenergebnis
cc) Form
dd) Zwischenergebnis
b) Materielle Verfassungsmäßigkeit
aa) Beeinträchtigung der verfassungsrechtlichen Rechte der X-Partei
bb) Rechtfertigung der Beeinträchtigung der Rechte der X-Partei
cc) Verfassungsrechtliche Grenze der Einschränkbarkeit der Rechte der X-Partei: Grundsatz der praktischen Konkordanz
(1) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(a) Legitimer Zweck
(b) Geeignetheit
(c) Erforderlichkeit
(d) Angemessenheit
(e) Zwischenergebnis
(2) Zwischenergebnis
dd) Zwischenergebnis
c) Zwischenergebnis
3. Zwischenergebnis
III. Zwischenergebnis
C. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die Hausarbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit eines Organstreitverfahrens, in dem eine politische Partei gegen die Mitwirkung des Bundestages an einem Normsetzungsakt (Einführung einer Frauenquote bei der staatlichen Parteienfinanzierung) klagt. Die zentrale Forschungsfrage ist, ob die Regelungen des § 18 Va PartG die Rechte der Partei auf Chancengleichheit sowie Parteienfreiheit verletzen und ob diese Eingriffe durch verfassungsrechtliche Ziele wie die tatsächliche Gleichberechtigung von Mann und Frau gerechtfertigt werden können.
- Verfassungsrechtlicher Status politischer Parteien als Organstreitparteien
- Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien im Wahlwettbewerb
- Parteienfreiheit (Betätigungs- und Programmfreiheit)
- Staatszielbestimmung der tatsächlichen Gleichberechtigung (Art. 3 II 2 GG)
- Verhältnismäßigkeitsprüfung legislativer Maßnahmen
Auszug aus dem Buch
Verfassungsrechtliche Grenze der Einschränkbarkeit der Rechte der X-Partei: Grundsatz der praktischen Konkordanz
Die Beschränkung der Rechte der Parteien aus Art. 21 I GG ist allerdings nicht schrankenlos möglich, sondern unterliegt ihrerseits gewissen verfassungsrechtlichen Grenzen. Sie muss, gemäß dem Grundsatz der praktischen Konkordanz, einen möglichst schonenden Ausgleich zwischen den gegenläufigen verfassungsrechtlichen Rechten und Rechtsgütern herstellen. Die aus § 18 Va PartG folgenden Einschränkungen müssten eine angemessene, also im engeren Sinne verhältnismäßige Beschränkung der Rechte der X-Partei darstellen. Dieses Verhältnismäßigkeitsprinzip, das sich unmittelbar aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt und somit von Verfassungsrang ist, besagt, dass der Zweck jedes staatlichen Handelns in angemessenem Verhältnis zu dem gewählten Mittel stehen muss. Zwar wurde dieser Grundsatz zunächst nur auf die Rechtmäßigkeit von Eingriffen durch die Verwaltung in verfassungsrechtliche Freiheitsrechte angewandt, doch hat sich das Verhältnismäßigkeitsprinzip mittlerweile als Leitregel allen staatlichen Handelns etabliert. Hier ist das „staatliche Handeln“ das Mitwirken am Erlass des § 18 Va PartG durch den Bundestag, Prüfungsmaßstab aber der Inhalt dieser Norm (s.o.).
Zusammenfassung der Kapitel
A. Zulässigkeit: Prüfung der prozessualen Voraussetzungen für ein Organstreitverfahren, insbesondere der Beteiligtenfähigkeit der X-Partei sowie des Vorliegens eines tauglichen Streitgegenstands und der Antragsbefugnis.
B. Begründetheit: Untersuchung der materiellen Verfassungsmäßigkeit der Norm, wobei die Beeinträchtigung der Parteienrechte (Chancengleichheit, Parteienfreiheit) und deren mögliche Rechtfertigung durch den Grundsatz der praktischen Konkordanz und die Verhältnismäßigkeit im Mittelpunkt stehen.
C. Ergebnis: Zusammenfassendes Fazit, dass der Antrag der X-Partei zulässig und begründet ist und somit Aussicht auf Erfolg hat.
Schlüsselwörter
Organstreitverfahren, Chancengleichheit, Parteienfreiheit, Bundestag, Verhältnismäßigkeit, Frauenquote, Parteienfinanzierung, Gleichberechtigung, Staatszielbestimmung, Normsetzungsakt, Grundgesetz, X-Partei, Wettbewerbsgleichheit, Wahlrecht, praktische Konkordanz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit behandelt ein fiktives Organstreitverfahren, in dem eine politische Partei gegen die gesetzliche Einführung von Frauenquoten bei der staatlichen Parteienfinanzierung klagt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Felder sind das Parteienrecht, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sowie die verfassungsrechtliche Rechtfertigung staatlicher Eingriffe.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist die Prüfung, ob die staatliche Neuregelung des § 18 Va PartG die verfassungsrechtlich geschützten Rechte politischer Parteien in unzulässiger Weise einschränkt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird die klassische juristische Gutachtenmethode angewandt, inklusive der Auslegung von Verfassungsnormen sowie der Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine ausführliche Zulässigkeitsprüfung sowie eine detaillierte Begründetheitsprüfung, die insbesondere die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Norm analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich vor allem durch die Begriffe Organstreitverfahren, Parteienfreiheit, Chancengleichheit und Verhältnismäßigkeit charakterisieren.
Wie wirkt sich die neue Norm auf die Parteienfinanzierung aus?
Die Norm sieht eine finanzielle Kürzung für Parteien vor, deren Wahllisten einen Frauenanteil von weniger als 50 % aufweisen, was insbesondere kleinere Parteien unter Druck setzt.
Welche Schlussfolgerung zieht der Autor zur Verhältnismäßigkeit?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Regelung kein angemessenes Mittel zur Durchsetzung der Parität ist, da sie die Wettbewerbslage unverhältnismäßig verzerrt und die Existenz von Parteien gefährden kann.
- Citar trabajo
- Simon Süßmann (Autor), 2021, Prüfung der Verfassungsmäßigkeit verpflichtend paritätischer Wahllisten bei Bundestagswahlen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1162262