Die Arbeit besteht aus einer Bilanzanalyse des operativen Teils des Jahresabschlusses der Daimler AG und befasst sich mit Besteuerungsunterschieden von Kapital- und Personengesellschaften.
Die Bilanzanalyse, die Teil der übergeordneten Unternehmensanalyse ist, folgt keiner gesetzlichen Festlegung und damit keiner einheitlichen Vorgehensweisen, ebenso haben anwendbare Kennzahlen keine allgemeingültigen Definitionen. Des Weiteren können nicht alle Berufsgruppen miteinander verglichen werden, so wie zum Beispiel ein Versicherungs- mit einem produzierenden Unternehmen.
Grundsätzlich muss jeder buchführungspflichtige Unternehmer und derjenige, der freiwillig Bücher führt, eine Bilanzanalyse durchführen (lassen). Sollte das Unternehmen diesem selbst nachkommen, handelt es sich um eine interne Bilanzanalyse. Im anderen Fall wird von einer externen Bilanzanalyse gesprochen.
Die Bilanzanalyse bezieht sich nicht nur auf einen bestimmten Zeitpunkt, sondern auch darüber hinaus. Außerdem braucht es für ihre korrekte Deutbarkeit Kenntnisse über die Bilanzierungsregeln sowie den Vergleich mit anderen Unternehmen derselben Branche und den rückblickenden Vergleich mit den Vorjahren. Daher sollte sie auch Auskunft über diese Aspekte geben können.
Neben der Tatsache, dass die aus der Bilanzanalyse erzielten Informationen als Grundlage für zukünftige Entscheidungen dienen, kommt sie auch dem Informationswunsch unterschiedlicher Interessenten nach, die in erster Linie – anders als das Unternehmen, welches primär an einer positiven Darstellung Interesse hat – daran interessiert sind, ob die verlautbarten Ertragsziele einer Berichtsperiode erfüllt wurden. Hierzu zählen beispielsweise Fremd- und Eigenkapitalgeber, Arbeitnehmer, Lieferanten und Rating-Agenturen (externe) sowie das Finanzamt, das Kontrollorgan und die Unternehmensleitung (interne Anspruchsgruppen). Eine weitere Differenzierung gibt es durch die qualitative Bilanzanalyse, die die Bilanz und deren Komponenten in verbaler Form auswertet und ihrem quantitativen Pendant, welche sich auf Kennzahlen stützt. Dagegen haben alle Bilanzanalysen den Jahresabschluss und den Lagebericht als Basis.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Bilanzanalyse
1.1 Theorie der Bilanzanalyse
1.1.1 Jahresabschluss
1.1.2 Schritte einer Bilanzanalyse
1.2 Kennzahlenanalyse
1.2.1 Kennzahlen zur Vermögenslage
1.2.2 Kennzahlen zur Finanzlage
2 Besteuerungsunterschiede zwischen Kapital- und Personengesellschaften
2.1 Ertragssteuerliche Besteuerung von Kapital und Personengesellschaften
2.1.1 Ertragssteuerliche Besteuerung von Personengesellschaften
2.1.2 Ertragssteuerliche Besteuerung von Kapitalgesellschaften
2.1.3 Zusammenfassung beider ertragssteuerlichen Besteuerungen
2.2 Steuerliche Empfehlung des Beispiels
2.2.1 GmbH
2.2.2 OHG
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Bestandteile des Jahresabschlusses
Abbildung 2 - Beispiel für den Aufbau einer Strukturbilanz
Abbildung 3 - Schritte der Bilanzanalyse
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 - Anlagenintensität
Tabelle 2 - Vorratsintensität
Tabelle 3 - Umlaufintensität
Tabelle 4 - Eigenkapitalquote
Tabelle 5 - Fremdkapitalquote
Tabelle 6 - Verschuldungsgrad
Tabelle 7 - Selbstfinanzierungsgrad
Tabelle 8 - Bilanzkurs
Tabelle 9 - Pensionsrückstellungsquote
Tabelle 10 - Anlagendeckungsgrad I
Tabelle 11 - Anlagendeckungsgrad II
Tabelle 12 - Liquidität 1. Grades
Tabelle 13 - Liquidität 2. Grades
Tabelle 14 - Liquidität 3. Grade
Tabelle 15 - Cashflow-Umsatzrate
Tabelle 16 - Dynamischer Verschuldungsgrad
Tabelle 17 - Besteuerung auf der Ebene der GmbH
Tabelle 18 - Besteuerung auf der Ebene der OHG
1 Bilanzanalyse
Auf den folgenden Seiten soll eine Bilanzanalyse des operativen Teils des Jahresabschlusses der Daimler AG stattfinden. Bevor dies geschieht, leitet der theoretische Teil in die Thematik ein.
1.1 Theorie der Bilanzanalyse
Die Bilanzanalyse, die Teil der übergeordneten Unternehmensanalyse ist, folgt keiner gesetzlichen Festlegung und damit keiner einheitlichen Vorgehensweisen, ebenso haben anwendbare Kennzahlen keine allgemeingültigen Definitionen. Des Weiteren können nicht alle Berufsgruppen mit einander verglichen werden, so wie z. B. ein Versicherungs- mit einem produzierenden Unternehmen.1
Grundsätzlich muss jeder buchführungspflichtige Unternehmer und derjenige, der freiwillig Bücher führt, eine Bilanzanalyse durchführen (lassen). Sollte das Unternehmen diesem selbst nachkommen, handelt es sich um eine interne Bilanzanalyse. Im anderen Fall wird von einer externen Bilanzanalyse gesprochen.2
Die Bilanzanalyse bezieht sich nicht nur auf einen bestimmten Zeitpunkt, sondern auch darüber hinaus. Außerdem braucht es für ihre korrekte Deutbarkeit Kenntnisse über die Bilanzierungsregeln sowie den Vergleich mit anderen Unternehmen derselben Branche und den rückblickenden Vergleich mit den Vorjahren. Daher sollte sie auch Auskunft über diese Aspekte geben können.3
Neben der Tatsache, dass die aus der Bilanzanalyse erzielten Informationen als Grundlage für zukünftige Entscheidungen dienen, kommt sie auch dem Informationswunsch unterschiedlicher Interessenten nach, die in erster Linie - anders als das Unternehmen, welches primär an einer positiven Darstellung Interesse hat - daran interessiert sind, ob die verlautbarten Ertragsziele einer Berichtsperiode erfüllt wurden.4 Hierzu zählen bspw. Fremd- und Eigenkapitalgeber, Arbeitnehmer, Lieferanten und Rating-Agenturen (externe) sowie das Finanzamt, das Kontrollorgan und die Unternehmensleitung (interne Anspruchs- gruppen).5 Eine weitere Differenzierung gibt es durch die qualitative Bilanzanalyse, die die Bilanz und deren Komponenten in verbaler Form auswertet und ihrem quantitativen Pendant, welche sich auf Kennzahlen stützt.6 Dagegen haben alle Bilanzanalysen den Jahresabschluss und den Lagebericht als Basis.7 Aus Platzgründen wird nun nur der Jahresabschluss betrachtet.
1.1.1 Jahresabschluss
Der Jahresabschluss dient u. a. der Ermittlung und Ausweisung des Gewinns, der unter Beachtung der Vorsichtigkeit und der Kapitalerhaltung entzogen werden kann. Außerdem ist er durch das sog. Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz die Besteuerungsgrundlage, wonach also die Gewinnermittlungsfunktion auch für die Besteuerung verantwortlich ist. Die Gewinnermittlung übernimmt zusammen mit der Ausschüttungsbemessung eine Informationsfunktion für die Abgrenzung zwischen Gesellschafter, Aktionäre, Geschäftsführer und Vorstände (die sog. Kompetenzabgrenzungsfunktion).8
Der Jahresabschluss besteht grundsätzlich aus Bilanz und GuV. Dabei ist zu beachten, dass es die handelsrechtliche und die steuerrechtliche Bilanz gibt, die als Vorlage bei den Finanzverwaltungen dient. Während große Gesellschaften zwingend beide Bilanzen erstellen müssen, reicht in kleineren ein Abschluss.9
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind die Bilanz sowie die GuV als Instrumente der Rechnungslegung anzusehen; sie sind aber an keine Bilanzgliederung gebunden. Für Kapitalgesellschaften kommen als Bestandteil des Jahresabschlusses der Anhang und der Lagebericht hinzu, sofern sie die in §267 HGB vorgeschriebenen Vorgaben erfüllen.10
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 - Bestandteile des Jahresabschlusses11
Die Bilanz muss dem Grundsatz der Bilanzwahrheit, der Klarheit und Übersichtlichkeit, der Vollständigkeit, der periodengerechten Abgrenzung, der Bilanzidentität, der Unternehmensfortführung, der Einzelbewertung und der Vorsicht entsprechen. Außerdem wird in der Bilanz das Vermögen auf der Aktivseite und das Kapital auf der Passivseite postenweise zusammengefasst. Bei ihrer Erstellung gilt es die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und eine angemessene Frist nach dem Stichtag einzuhalten. Außerdem ist sie in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen sowie mit Datum und Unterschrift(en) auszuweisen.12
Die Gliederung einer Bilanz ist jedoch von der Rechtsform abhängig. So gibt es zum einen Nicht-Kapitalgesellschaften (Einzelkaufleute und Personengesellschaften), die die Bilanz klar, übersichtlich und nach den GoB ausrichten müssen. Zum anderen gibt es Kapitalgesellschaften, die verpflichtet sind, eine gesetzlich gegliederte Bilanz aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften können ebendiese verkürzt aufstellen, sodass die Gliederung durch Buchstaben und römischen Zahlen die vorgeschriebene Reihenfolge darstellt. Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen die im Gliederungsschema des Gesetzes genannten Posten der Aktivseite und der Passivseite gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausweisen.13
Um überhaupt eine aussagefähige und in Kapitel 1.2 auffindbare quantitative Bilanzanalyse durchführen zu können, ist eine Strukturbilanz, in der die Bilanzpositionen zu einer überschaubaren Struktur zusammengefasst sind, nötig. Ihre Erstellung hat zur Folge, dass aufgrund der Gliederung, die allerdings nicht in jedem Unternehmen nach gleichen Kriterien erfolgen muss, dass eine möglichst simple und aussagekräftige Analyse durch Kennziffern möglich wird.14
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 - Beispiel für den Aufbau einer Strukturbilanz 15
Die GuV ist eine Zahlenwerk, das alle Geschäftsvorfälle vom ersten bis zum letzten Tag einer Periode addiert (sie ist also nicht wie die Bilanz stichtags-, sondern zeitraumbezogen). Somit werden alle Aufwendungen und Erträge einer Periode kumuliert sowie ein Vorsteuerertrag per Saldierung ausgewiesen. Ihre Gliederungsvorschrift findet sich in § 275 HGB.16
Der Anhang erläutert und ergänzt Positionen in Bilanz und GuV (§§ 284, 285 HGB). Hierzu zählen bspw. verwendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen zu ebendiesen sowie die Entwicklung der Anlagegüter im Anlagenverzeichnis nebst Abschreibungen. Durch den Anhang sollen willkürliche
Interpretationen vermieden werden.17
1.1.2 Schritte einer Bilanzanalyse
Neben den Kennzahlen, gibt es 7 Schritte, die den Umgang mit einer Bilanzanalyse erleichtern. So beginnt die Bilanzanalyse mit einem Analyseziel, sodass ein konkretes Ziel für die Bilanzanalyse festgelegt wird. Danach erfolgt die allgemeine Datensammlung, bei der makroökonomische und wettbewerbsbezogene Daten sowie Firmenspezifika (z. B. Kundenstruktur) zusammengetragen werden. Im Anschluss daran werden Angaben des Jahresabschlusses in ein standardisiertes Raster übertragen, damit vergleichbare Kennzahlen resultieren können. Ebenso finden eine Kennzahlenbildung sowie eine Auswahl und Interpretation ebendieser statt. Zu guter Letzt erfolgt ein Gesamturteil, welches rein quantitativ (mittels Punktewert aus der Aggregation von Einzelkriterien) oder aus einer Kombination aus quanti- und qualitativen Informationen erfolgen kann. Dadurch sind außerdem Rückschlüsse auf die gesammelten Daten möglich.18
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3 - Schritte der Bilanzanalyse19
[...]
1 Vgl. Heesen/Gruber (2018), S. 10.
2 Vgl. Nickenig (2018), S. 13.
3 Vgl. Kühnel et al. (2020), S. 10.
4 Vgl. Nickenig (2018), S. 13. Kühnel et al. (2020),S. 11, 23.
5 Vgl. Baetge et al. (2004), S. 15.
6 Vgl. Nickenig (2018), 17, 19.
7 Vgl. Kühnel et al. (2020), S. 131.
8 Vgl. Heesen/Gruber (2018), S. 1-2.
9 Vgl. Heesen/Gruber (2018), S. 2.
10 Vgl. Heesen/Gruber (2018), S. 5-6; Matthiesen (2018), S. 27.
11 Matthiesen (2018), S. 27.
12 Vgl. Nickenig (2018), S. 7-11; Heesen/Gruber (2018), S. 6.
13 Vgl. Heesen/Gruber (2018), S. 6.
14 Vgl. Wünsche (2016), S. 422; Nickenig (2018), S. 20-21.
15 Vgl. Sellhorn et al. (2015), S. 29.
16 Vgl. Heesen/Gruber (2018), S. 11; Vgl. Nickenig (2018), S. 5.
17 Vgl. Nickenig (2018), S. 6.
18 Vgl. Kühnel et al. (2020), S. 17-22.
19 Vgl. Baetge et al. (2004), S. 25.
- Quote paper
- Moritz Kleforn (Author), 2021, Bilanzanalyse. Besteuerungsunterschiede von Kapital- und Personengesellschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1163953
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