In diesem Skriptum werden die Delikte des besonderen Teils des österreichischen Strafrechts nach einer neuen Systematik aufgeteilt, nämlich nach den Tatobjektgruppen wie z.B. Tötungsdelikte, Verletzungsdelikte, Ehren- und Freiheitsdelikte, Schwangerschaftabbruchsdelikte, Vermögensdelikte, Urkundendelikte u.a. Der Stoff, den dieses Skriptum behandelt, ist das Ergebnis einer tiefen Abwägung zwischen dem Nützlichen bzw. dem Studiums- und Praxisrelevanten, Nötigen und Interessanten. Es wird versucht, einen ausgewogenen Ausgleich unter diesen drei Feldern herauszufinden und gleichzeitig allen Anforderungen in dem Sinne des objektiven Wissensstandards in der heutigen Strafrechtswissenschaft nachzugehen bzw. zu genügen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
§ 75 StGB - Mord
§ 76 StGB - Totschlag
§ 77 StGB - Tötung auf Verlangen
§ 78 StGB - Mitwirkung am Selbstmord
§ 79 StGB - Tötung eines Kindes bei der Geburt
§ 80 StGB - Fahrlässige Tötung
§ 81 StGB - Grob fahrlässige Tötung
Zielsetzung & Themen
Dieses Skriptum verfolgt das Ziel, die komplexen Tatbestände der Tötungsdelikte des österreichischen Strafrechts (Besonderer Teil) systematisch und praxisorientiert aufzubereiten. Die Arbeit dient Studierenden und Praktikern dazu, die dogmatischen Grundlagen der einzelnen Delikte zu verstehen und ihre Anwendung anhand einer klaren Systematik zu erlernen, um den Anforderungen der heutigen Strafrechtswissenschaft gerecht zu werden.
- Systematische Darstellung der Tötungsdelikte (§§ 75–81 StGB)
- Analyse des objektiven und subjektiven Tatbestands
- Erörterung von Konkurrenzen und Abgrenzungsfragen
- Prozessuale Aspekte wie Zuständigkeit und Urteilsanfechtung
- Einordnung der Tatbestandsmerkmale durch aktuelle Lehrmeinungen und Quellen
Auszug aus dem Buch
§ 75 StGB - Mord
Das geschützte Rechtsgut, das bei diesem Delikt verletzt wird, ist das menschliche Leben. Das Opfer eines Mordes kann nur ein anderer lebender Mensch sein. Wichtig ist hier, die Grenze zu treffen, ab und bis wann ein Mensch besteht. Das menschliche Leben fängt mit dem Beginn der Eröffnungswehen bzw. mit dem Operationsbeginn bei einem Kaiserschnitt an und endet mit dem sog. Gesamthirntod, wenn keine Hirnströme mehr messbar sind. Vor dem Beginn und nach dem Ende des menschlichen Lebens kann kein Mord mehr begangen werden.
Wer den Tod vor der erfolgreich vollendeten Geburt eines Kindes verursacht, macht sich evtl. wegen der Schwangerschaftsabbruchdelikte nach §§ 96-98 StGB strafbar. Die Bestimmungen des StGB bezüglich der Tötungsdelikte dienen also nicht dem Schutz von Eingriffen in das Potenzial, sondern dem Schutz von Eingriffen in den Bestand.
Der Täter tötet das Opfer, wenn er dessen Tod herbeiführt. Die Handlung des Täters muss die verbleibende Lebensspanne verkürzt haben. Wie viel diese verbleibende Lebensspanne sonst betragen würde, ist unwichtig. Als Tathandlungen kommen physische (Schlagen, Schießen, Verabreichen von Gift, Infektion mit einer tödlichen Krankheit usw.) und psychische (Erschrecken, Schock usw.) Einwirkungen in Betracht. Die tatbestandsmäßige Handlung kann sowohl durch ein aktives Tun als auch durch ein Unterlassen gemäß § 2 StGB (z.B. durch Nichtvornahme einer Handlung, die zu der Abwehr des Todeserfolges geeignet oder zu der der Täter verpflichtet war), falls den Täter eine Garantenpflicht trifft, zu dem Todeserfolg führen. In einem Unterlassungsfall ist von entscheidender Bedeutung, ob die nichtvorgenommene Handlung das Leben eines Menschen verlängern konnte.
Zusammenfassung der Kapitel
§ 75 StGB - Mord: Dieses Kapitel erläutert die Grundtatbestände der vorsätzlichen Tötung eines Menschen, einschließlich Tatobjekt, Handlung, Kausalität sowie prozessualer Rahmenbedingungen.
§ 76 StGB - Totschlag: Hier wird die privilegierte Form der Tötung bei heftiger Gemütsbewegung behandelt, wobei insbesondere die Anforderungen an den Affektzustand und die Täter-Opfer-Beziehung im Fokus stehen.
§ 77 StGB - Tötung auf Verlangen: Diese Sektion widmet sich der Tötung auf ernstliches und eindringliches Verlangen des Opfers und grenzt diese von Mord und Mitwirkung am Selbstmord ab.
§ 78 StGB - Mitwirkung am Selbstmord: Das Kapitel behandelt die strafbare Hilfeleistung bei der Selbsttötung eines anderen, einschließlich des Sterbewillens und der Abgrenzung zur aktiven Tötung.
§ 79 StGB - Tötung eines Kindes bei der Geburt: Es wird die spezifische Tötungshandlung der Mutter während des Geburtsvorganges analysiert, inklusive des psychischen Ausnahmezustands als Tatmerkmal.
§ 80 StGB - Fahrlässige Tötung: Dieses Kapitel analysiert die sorgfaltswidrige Herbeiführung des Todes, wobei der Schwerpunkt auf der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung und der objektiven Zurechnung liegt.
§ 81 StGB - Grob fahrlässige Tötung: Hier werden die gesteigerten Anforderungen der groben Fahrlässigkeit sowie Sonderkonstellationen wie die Tötung im Rauschzustand detailliert ausgeführt.
Schlüsselwörter
Österreichisches Strafrecht, Tötungsdelikte, Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Mitwirkung am Selbstmord, Fahrlässige Tötung, Grobe Fahrlässigkeit, Gesamthirntod, Tatbestand, Vorsatz, Garantenpflicht, Sorgfaltsmaßstab, Strafprozessordnung, Diversionsverbot.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Skriptum grundsätzlich?
Das Skriptum bietet eine systematische juristische Aufarbeitung der Tötungsdelikte im österreichischen Strafrecht, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatbestände der §§ 75 bis 81 StGB.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die dogmatische Analyse der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale, die Prüfung von Kausalität und Zurechnung sowie prozessuale Besonderheiten der einzelnen Tötungsdelikte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, einen fundierten Überblick über die Delikte zu geben, der sowohl Studierenden bei der systematischen Prüfung hilft als auch Praktikern als hilfreiches Nachschlagewerk dient.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer tiefen Analyse der gesetzlichen Bestimmungen, ergänzt durch herrschende Lehrmeinungen, Kommentarliteratur und die aktuelle österreichische Rechtslage.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich kapitelweise nach den verschiedenen Paragraphen des StGB, wobei jeder Tatbestand detailliert nach Tatobjekt, Tathandlung, Vorsatz, Konkurrenzen und Prozessrecht strukturiert ist.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren das Werk?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Strafbarkeit, Sorgfaltswidrigkeit, Gesamthirntod, Eventualfrage, Rechtsgutschutz und Abgrenzung zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikten.
Wie unterscheidet sich die "Grob fahrlässige Tötung" von der einfachen "Fahrlässigen Tötung"?
Der Unterschied liegt im Grad der Sorgfaltspflichtverletzung; bei grober Fahrlässigkeit gemäß § 6 Abs 3 StGB handelt der Täter ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig, was die Erfolgswahrscheinlichkeit drastisch erhöht.
Ist bei Tötungsdelikten eine Diversion möglich?
Nein, bei allen hier behandelten Tötungsdelikten ist eine diversionelle Erledigung gemäß § 198 Abs 2 Z 3 StPO aufgrund der Schwere des Erfolges generell ausgeschlossen.
Wie definiert das Skriptum den Zeitpunkt des Beginns des menschlichen Lebens?
Das menschliche Leben beginnt rechtlich für die Zwecke der Tötungsdelikte mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen oder dem Operationsbeginn bei einem Kaiserschnitt.
Welche Bedeutung hat der Gesamthirntod im Kontext der Delikte?
Der Gesamthirntod markiert den rechtlich maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung des menschlichen Lebens; davor kann ein Mord oder Totschlag nicht vollendet begangen werden.
- Arbeit zitieren
- Ognjen Ugrenovic (Autor:in), 2021, Österreichisches Strafrecht. Tötungsdelikte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1164382