Wildschaden = Waldschaden?

Vergleichende Darstellung von Waldschäden unter besonderer Berücksichtigung der Wildschäden


Elaboration, 2007

92 Pages, Grade: 14 Punkte (1)


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Hinführung zu der Thematik
1.1 Lebensansprüche des Rehwildes
1.1.1 Störungen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit des Wildes
1.2 Methoden der Verbisserfassung
1.2.1 Bayrisches Stichprobeverfahren ( Stand Juni 1993)
1.2.2. Tiroler Traktverfahren (Stand 1984 )
1.2.3 Wildschadenskontrollsystem Vorarlberg: ( Stand 1991 )
1.2.4 Schweizer Landesforstinventur ( Stand 1994 )
1.2.5 Verbissaufnahme Südtirol
1.2.6. Das Traktverfahren des FUST (Fonds für Umweltstudien 1986)
1.2.7 Forstliches Gutachten der Landesregierung Hessen (Stand 1988)
1.3 Problematik bei der Erstellung und Interpretation von forstlichen Gutachten
1.4 Darstellung und Dokumentation verschiedener Wildschäden
1.4.1 Verbissschäden
1.4.2 Waldbestand und Schälschäden, ein „wachsendes“ Problem
1.4.3 Schälschäden - eine Kette von Ursachen
1.4.4 Schlag- und Fegeschäden
1.4.5 Feldschäden
1.5 Borkenkäferbefall

2 Traktflächenuntersuchung
2.1 Untersuchungsort: HHG Sonthofen; Hegegemeinschaft Rohrmoos
2.1.1 Bedeutung und Aufgabe der Hegegemeinschaften
2.1.2 Dokumentation des Forstlichen Gutachtens zur Situation der Waldverjüngung 2003 und 2006
2.2 Beschreibung der Traktfläche 222/ Gieseler Forst
2.2.1 Beschreibung der angewandten Methode
2.2.2 Auswertung und Dokumentation des Verbissgutachtens von Abteilung 222
2.3 Vergleich Hegegemeinschaft Rohrmoos – Traktfläche 222 Gieseler Forst

3 Abschlussbetrachtung
3.1 Methoden zur Schadensverhütung
3.1.1 Abschuss
3.1.2 Fütterung
3.1.3 Waldbau

4 Nachwort

Literaturverzeichnis

1 Hinführung zu der Thematik

Nach längeren Überlegungen habe ich den Entschluss gefasst meine Biologiejahresarbeit mit einem Gedicht beginnen zu lassen, welches meiner Ansicht nach sehr aussagekräftig ist. Entnommen habe ich es aus der Jagdliteratur „Im Bannkreis der Jagd“ (Avant Verlag 1989) von

hubertus-maria wilderich von thalheim.

„Mensch und Tier und Pflanzenwelt“

„Mensch und Tier und Pflanzenwelt,

in die Schöpfung einbestellt,

Nichts und Niemand lebt allein.

Ist ein Schicksal vorgesehen,

jedem Leben mit dem Tod -

vom Entstehen zum Vergehen

zwingt uns all‘ ins selbe Boot.

Sei Dir bewusst stets jener Rolle,

bist nur ein Glied in der Natur,

Dass der Mensch ihr Achtung zolle -

hohem Geist auf ewger Spur.

Dienen ist des Herrschens Adel

und das Schwert des Friedens Knecht.

Menschengeist verdienet Tadel,

weil er herrschte ohne Adel,

seit er denkt und er denkt schlecht.

Leben heißt auch, töten müssen,

Töten heißt lebendig sein.

Von den süßesten Genüssen

bleibt oft nur ein eitler Schein.“

Quelle: Thalheim, H.-M. Wilderich v. (1989), Im Bannkreis der Jagd, Avant Verlag, Bonn

Das Gedicht aus „Im Bannkreis der Jagd“ von hubertus-maria wilderich von thalheim macht dem Leser bewusst, in welcher Weise Mensch, Tier und Pflanze zusammenleben sollten.
Es zeigt, dass sich der Mensch nicht anmaßen darf, über die Tier- und Pflanzenwelt zu herrschen, weil Leben nur dann möglich ist, wenn man sich im Einklang mit der Natur befindet.
Ausbeutung und Rücksichtslosigkeit zerstören die natürliche Harmonie und erschweren das Überleben jetziger und nachfolgender Generationen.

Der heutige Mensch befindet sich schon seit einiger Zeit auf dem Weg der Ausbeutung und Rücksichtslosigkeit gegenüber der Natur. Folgen aus diesem Raubbau sind bereits zu erkennen in Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Stürmen, dem Aussterben vieler Tier- und Pflanzenarten, Luftverschmutzung, Ozonloch - eine Liste, die ins Unendliche zu scheinen führt, und dennoch hat der Mensch bisher noch keine Lehre daraus gezogen.

Wir leben in Superlativen, alles muss größer, besser, schneller, komfortabler und einfacher werden. Fortschritt ist das Schlagwort der Gegenwart, doch der Preis, den wir dafür bezahlen, ist hoch. Wir gefährden damit unsere Tier- und Pflanzenwelt, unsere Lebensgrundlage, und somit unser aller Leben. Die meisten Menschen sind sich nicht darüber im Klaren, was ihre Lebensgrundlage darstellt und hören, auf Grund dieser Unwissenheit, manchmal aber auch aus Ignoranz und Gleichgültigkeit, nicht auf, diese Grundlage zu zerstören.

Einige Menschen dagegen haben die Gefahr erkannt und versuchen nun diejenigen wachzurütteln, die den falschen Weg eingeschlagen haben. Jedoch fällt es, trotz der Einsicht, vielen Menschen nicht leicht, diesen Weg zu verlassen, denn das würde bedeuten, dass man Rückschritte in Kauf nehmen und traditionell handeln müsste.

Tradition ist ein Begriff, gegen den sich viele Menschen wehren, andere jedoch haben in der Tradition Fortschritt statt Rückschritt erkannt. Zu dieser Menschengruppe sollten unter anderem Förster und Jäger gehören, deren Aufgabe darin besteht, den Wald als Lebensraum und Lebensgrundlage zu hegen und zu erhalten.

Ein Satz des bekannten Anthropologen Phillip Tobias aus Südafrika zeigt den Kernpunkt des Naturschutz-Problems in Mitteleuropa.

„An einem so schrecklichen Platz wie beispielsweise Europa, konnten Menschen nur dank Lagerfeuer, Kleidung und Wohnhöhlen überleben, also nur mit Hilfe unserer Kultur, nicht mit unserer Biologie.“ (Quelle: www.jagd-bayern.de/5001/htm)

Die Landschaft ist seit Urzeiten vom Menschen entscheidend beeinflusst. Mitteleuropa war vor 300.000 bis 500.000 Jahren bereits flächendeckend vom Menschen besiedelt, lange vor der Eiszeit. Besonders nach dem Rückgang des Eises am Ende der letzten Eiszeit haben die frühen Europäer nachhaltig die Landschaftsentwicklung in Europa gestaltet. Die Bevölkerungsdichte war zwar äußerst gering, doch durch ihre nicht ortsfeste Siedlungsweise konnten die wandernden Horden der Jäger und Sammler nach und nach die Landschaft umgestalten und verändern. Die menschlichen Siedlungen waren immer nur vorübergehend und wurden nach ihrem Verlassen von der Natur wiederbesiedelt. Dies war aber nicht mehr die ursprüngliche Waldgesellschaft aus Eichen und Haseln, es war schon damals „Natur aus zweiter Hand“ (küster 1998). Die europäische Landschaft ist also keine Naturlandschaft, sondern eine seit Jahrzehnttausenden vom Menschen gestaltete und beeinflusste Kulturlandschaft! Eine Wiederherstellung der Ur- Natur ist undenkbar. Die heutige Artenmannigfaltigkeit in Europa, auch „Biodiversität“ genannt, ist durch den Menschen geschaffen worden, da viele Arten durch die wiederholten Vorstöße des Eises im Laufe der Eiszeiten ausgestorben waren. Viele „Feld“- Tierarten (Rebhuhn, Feldhase, Feldhamster etc.) sind erst um die Jahrtausendwende zur Zeit der großen Waldrodungen aus dem kontinentalen Osten nach Mitteleuropa gekommen und in der Kulturlandschaft heimisch geworden. Es geht also nicht um das Wiederherstellen einer wie immer gearteten „Ur-Natur“ in Mitteleuropa, sondern um den Erhalt der Identität einer gewachsenen Kulturlandschaft.

Es gibt zahlreiche Programme der Jäger zur Verbesserung der Lebensbedingungen wildlebender Tiere mit denen versucht wird, die Strukturen dieser Kulturlandschaft zu erhalten oder wieder herzustellen (z.B. Artenschutzprogramme, Anlegen und Pflegen von Streuobstwiesen, Hecken und Feuchtbiotopen). Jäger leisten durch ihre professionell betriebene Jagdausübung einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz. Viele Arten stehen an einem Tiefpunkt ihrer Populationsentwicklung. Die gezielte und konsequente Bejagung schafft Chancengleichheit für die Verlierer der Kulturlandschaft und dient damit direkt dem Artenschutz.

„Jagd ist angewandter Naturschutz“ – dieser Slogan ist für jeden Jäger selbstverständlich. In der Tat wird gerade im Bereich Lebensraumverbesserung für das Wild viel getan, wovon wiederum die ganze Bandbreite an wildlebenden Tieren, von den Kriechtieren bis zu den Singvögeln, und natürlich auch selten gewordene Pflanzen, profitieren.

Zu den wichtigsten Aufgaben und Zielen eines Jagdvereines zählen die Förderung der frei lebenden Tierwelt im Rahmen des Jagdrechts sowie des Natur-, Landschafts-, Umwelt- und Tierschutzes. Dies bedeutet insbesondere den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden Tierwelt sowie die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen. Wichtig erscheint mir dabei die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, denn die Jagd muss der Bevölkerung transparent und verständlich gemacht werden. Dadurch kann man der Gesellschaft die Aufgaben der Jäger und die damit verbundenen Zusammenhänge in der Natur näher bringen.

Doch inzwischen hat auch in diesem Lebensbereich die Ökonomie mehr und mehr an Priorität gewonnen, was dazu führte, dass eine Kluft entstanden ist, zwischen Mensch und Natur. Einerseits wird der Wald verstärkt als natürliche Ressource angesehen, d.h. es wird mit seinen Nutzhölzern gewirtschaftet. Andererseits wird auch die Tierwelt mit einbezogen und man weiß, dass der Mensch das Tier in den Wald zurückgedrängt hat und der Wald somit der einzige Lebensraum des Wildes ist.

In den Rahmen dieser forstlichen, jagdlichen und politischen Diskussion gehört unter anderem das Thema „Verbiss“. Bereits an Hand des Begriffs „Verbiss“ wird deutlich, dass er negativ besetzt ist, weil er in engen Zusammenhang zum Thema Waldschaden steht.

Doch wie eng ist dieser Zusammenhang? Ist Verbiss immer gleichzeitig waldschädigend?

In meiner Besonderen Lernleistung im Fach Biologie habe ich mich mit dem Thema „Verbiss“ näher auseinandergesetzt, um eine mögliche Antwort auf diese Frage zu finden. Dabei habe ich den Rehwildverbiss auf repräsentativen Flächen untersucht. Das Ergebnis soll im Folgenden dargestellt werden.

1.1 Lebensansprüche des Rehwildes

Um dies angemessen zu dokumentieren, habe ich mich zunächst mit der Gattung Capreolus beschäftigt:

Abb. 1 Rehwild bei der Äsung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: www.waldwissen.net

Der Ursprung der Gattung Capreolus reicht viele Millionen Jahre in die Geschichte unseres Planeten zurück und macht das Rehwild zur ältesten Hirschart Europas. Außerdem ist das Rehwild heute die Hauptschalenwildart der europäischen Zivilisationslandschaft und gilt auch in Deutschland als bedeutendstes Jagdwild.

Daraus ergibt sich die Frage, welche stammesgeschichtlich erworbenen Eigenschaften das Rehwild besitzt, um so weit verbreitet zu sein, und wie sich diese Eigenschaft auf die Lebensansprüche des Rehwildes auswirkt.

Eine wichtige Erkenntnis ist, dass sich die Rehe in allen ihren Lebensäußerungen niemals spezialisiert haben. Hinsichtlich zahlreicher körperlicher und psychischer Merkmale weisen Rehe einen viele Millionen Jahre zurückliegenden Entwicklungsgrad auf, sodass man sagen kann, dass das Rehwild urtümlich und primitiv geblieben ist. Aus dieser Eigenart resultiert die ausgeprägte Anpassungsfähigkeit des Rehwildes an die verschiedenartigsten Lebensräume. Von städtischen Parkanlagen über Gärten bis hin zu Meeresküsten oder zur alpinen Baumgrenze ist das Rehwild in fast allen Lebensräumen vertreten. Allerdings reagieren Rehe auf jede Umweltveränderung mit äußerster Empfindlichkeit in Bezug auf körperliche und seelische Merkmale (kurt 1978).

Da das Rehwild streng ortsgebunden lebt, wird das Aufsuchen neuer Lebensräume von außen beeinflusst. Früher waren dies hauptsächlich Klimaveränderungen oder Waldbrände, die das Rehwild dazu veranlassten seinen Lebensraum aufzugeben. Heute gründet die umweltflexible Ausbreitung der Rehe auf Veränderungen der Landschaft durch den Menschen. Dies kann z.B. durch Rodungen, Neuanpflanzungen oder durch Umwandlung von Naturwäldern in Kulturforste geschehen. So sind Rehe auf Grund ihrer stammesgeschichtlich ererbten Anpassungsfähigkeit zu Kulturfolgern geworden.

Beim Rehwild sind drei Sinne besonders stark ausgeprägt. Der Geruchssinn bewirkt, dass das Reh sich vorwiegend mit dem Windfang orientiert. Es nimmt menschliche Witterung auch auf größere Entfernung wahr und reagiert in der Regel durch Flucht. Auch der Gehörsinn ist von Bedeutung. Selbst leiseste Geräusche werden vernommen, jedoch nicht immer richtig identifiziert. Die dadurch entstehende Unsicherheit wird oftmals durch Schrecken signalisiert. Des Weiteren besitzt das Reh einen Gesichtssinn. Die Augenleistung des Rehwildes bezüglich bewegter Objekte ist gut. Das Unterscheidungsvermögen ist bei starren Objekten jedoch nur sehr mäßig ausgebildet. Ein still dastehender Mensch wird wohl „eräugt“, meist aber nicht als solcher erkannt. Beim so genannten Scheinäsen behält das Reh die erkannte Gefahrenquelle im Auge oder versucht, sich durch Umschlagen Wind zu holen.

Weitere genetische Eigenschaften sind die schwache Herzleistung und die geringe Lungenkapazität des Rehwildes. Daraus ergibt sich, dass Rehe bei der Flucht die erstbeste schützende Deckung aufsuchen und sich dem Feind nicht durch weiträumige Flucht entziehen.

Somit bevorzugt das Rehwild Lebensräume, die ihm schnelle Deckung gewährleisten und ist daher eher dem strauchreichen, mit Wiesen und Feldern durchsetzten Mischwald, verhaftet.

Wenn man den Tagesrhythmus des Rehwildes betrachtet, erkennt man, dass der Äsung eine besonders wichtige Bedeutung zukommt. Tag und Nacht sind in etwa zehn Äsungsperioden eingeteilt, die Äsungsversuche, Bummeln, Äsungsaufnahme und Wiederkäuen beinhalten. Zwischen den Äsungsperioden werden Pausen zum Ausruhen, Dösen und Schlafen eingelegt.

Gemäß bubenik et al. (1960), der mit seinen Mitarbeitern das Aktivitätsmuster an gegatterten Rehen einem genauen Studium unterzog, zeigt sich folgende mittlere Verteilung der fünf wichtigsten Handlungen im 24- Stunden- Tag der Rehe.

Tab. 1 Tagesrhythmus des Rehwildes

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Kurt, F.(1978): Rehwild, BLV Verlagsgesellschaft

Das Reh zählt als typischer Waldrandbewohner zu den „Schlüpfern“ und „Duckern“ (raesfeld et al.1985) dessen hintere Gliedmaßen überbaut, d.h. länger sind als die vorderen, so dass es sich keilförmig durch das Dickicht schieben kann.

Rehe sind, im Gegensatz zu den größeren Hirscharten, „wählerische Nascher“ und beanspruchen als Äsung einen hohen Blatt-, Kräuter-, Blüten-, Trieb- und Fruchtanteil.

Als „Konzentratselektierer“ stellen sie aber auch weit höhere Ansprüche an die Qualität ihrer Äsung als das Rotwild. Das Reh ist auf leicht verdauliche, eiweißreiche Kost angewiesen und äst vor allem Weichhölzer. Im Spätsommer und Herbst nimmt es außerdem Baumfrüchte, Wildobst, Beeren und Pilze auf. In den Sommermonaten werden in naturnahen Biotopen normalerweise etwa 65% leicht verdauliche Knospen und junge Triebe von Bäumen und Straucharten, ca. 25% Kräuter und nur etwa 10% Gräser, geäst (claußen et al. 2000).

In Anpassung an ihre Ernährungsweise haben Rehe nur wenig unterteilte kleine Mägen und können im Übrigen die für ihre Gesunderhaltung benötigten Eiweißstoffe aus der aufgenommenen Nahrung selbst produzieren. Ihr Pansenvolumen beträgt nur 6% des Körpervolumens. Bei der selektiven Blatt- und Kräuteraufnahme äsen die Rehe daher nur selten an der gleichen Stelle, sondern ziehen ständig umher. Rehwildpansen sind übrigens selten voll gefüllt und der Weitertransport im Verdauungstrakt geht viel schneller vor sich als bei den stationär äsenden „Grasfressern“. Daher sind Wiederkau- und Äsungsperioden stets nur von kurzer Dauer. Sie werden von ebenso vielen Perioden der Inaktivität abgelöst.

In den Herbstmonaten muss das Rehwild die Reserven für den Winter anlegen. Es ist nämlich erwiesen, dass Rehe während des Herbstes, neben den als Vitaminträger unentbehrlichen Baumfrüchten, bis zu 80% grobfaserige kalk- und phosphorhaltige Strauch- und Knospenäsung benötigen, um den Gefahren der Notzeit in guter körperlicher Verfassung trotzen zu können.

Der allgemeine Zustand der Rehe hängt aber keineswegs nur von den Deckungsverhältnissen und den Äsungsbedingungen ab. Seinem altertümlichen Charakter gemäß, wird die Gesunderhaltung

des Rehwildes maßgeblich durch das ursprüngliche Räuber-Beute-Verhältnis bestimmt. Es ist eine feststehende Aussage, dass die Vermehrungsquote einer Tierart umso höher liegt, je tiefer sie in der biologischen Rangordnung steht, was beim Rehwild der Fall ist. Erhöhte Zuwachszahlen werden daher unabänderlich durch ebenso hohe Verlustziffern wieder ausgeglichen, reguliert bzw. in Schranken gehalten.

Ursprünglich wurde die Fortpflanzungsquote des Rehwildes durch Bär, Wolf und Luchs reguliert, deren biologische Aufgabe es war, die Rehe gesund zu halten. Vor der Ausrottung dieser Regulatoren in Deutschland, schätzt man, dass es kaum ein Zehntel der heutigen Populationszahlen gab, und dass nur ein sehr geringer Prozentsatz aller in jedem Jahr geborenen Kitze ein Jahr alt wurde. Heute dagegen ist diese natürliche Regulation der Rehe der Regulation durch den Jäger gewichen, dessen Aufgabe es ist, den Bestand gemäß den Standortbedingungen gesund zu halten.

Die Haupteingriffe liegen bei den Kitzen, Jährlingen und Schmalrehen. Mehrjährige Böcke werden in den Abschussplänen nicht näher differenziert. Zur Abschussplanerfüllung müssen vor allem die Phasen erhöhter Aktivität des Rehwildes zu Beginn der Jagdzeiten im Mai/Juni und September/Oktober genutzt werden. Der Bock brunftet nur mit einem weiblichen Tier während derer drei bis vier Tage anhaltender Paarungsbereitschaft und sucht anschließend ein anderes brunftiges Reh. Diese Zeit nennt man Blattzeit. Vor dem Beschlag (Deckakt) „treibt“ der Bock das Reh, oft hörbar keuchend, über lange Zeit. Wird dabei der Bodenbewuchs in engeren, gleich bleibenden Kreisen niedergetreten, entstehen so genannte Hexenringe. Werden Rehe in Ausnahmefällen nicht beschlagen, kommt es zu einer Nachbrunft im November/Dezember. Die Eiruhe entfällt dann. Einige Wochen vor der Blattzeit und im Anschluss daran, ist die Aktivität der Böcke stark eingeschränkt (Jenik 1989).

Des Weiteren gibt es verschiedene Jagdarten. Auf den Rehbock wird nur die Einzeljagd ausgeübt. Ein jagdlicher Höhepunkt des Jahres ist die Blattjagd auf den Rehbock in der Brunft. Mithilfe eines Buchen- oder Fliederblattes bzw. künstlicher Instrumente bringt der Jäger dabei mit den imitierten Lauten des weiblichen Rehs (Lock-, Sprengfiep, Angstgeschrei) den Bock zum Zustehen. Je nach Fortschritt der Blattzeit und Situation kann auch mit den Kontakt- oder Angstlauten des Kitzes die brunftige Ricke mitsamt nachfolgendem Bock angelockt werden. Solange die Kitze noch unselbstständig sind, dürfen führende Ricken immer nur mit bzw. nach ihren Kitzen erlegt werden. Die Erlegung eines Familiensprunges im September/Oktober, von Schmalrehen und ggf. nicht (mehr) führenden Ricken ist Aufgabe einer verantwortungsvollen Einzeljagd. Zur Zeit der Bewegungsjagden haben die Böcke meist schon Schonzeit und vielfach ihr Gehörn abgeworfen. Rehkitze werden deutlich früher unabhängig von der Mutter als z.B. Rotwildkälber. Ob und wann die Freigabe allen weiblichen Wildes auf der Bewegungsjagd vertretbar ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab (ophoven 2005).

Abb. 2 Ricke mit Kitz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

www.faszination-natur.de/.../images/IMG_0026.jpg

1.1.1 Störungen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit des Wildes

Alle Störungen haben Auswirkungen unterschiedlicher Art auf die Gesundheit des Wildes,

u. a. auf die des Rehwildes. Störwirkungen sind auf verschiedenen Ebenen wirksam, die als individuelle Ebene und soziale Ebene bezeichnet werden können.

Auf der individuellen Ebene, das heißt das Einzeltier betreffend, können die Wirkungen unterschiedlichen Stärkegrades sein. Rehwild sichert, dies bedeutet eine Unterbrechung der gerade ausgeführten Aktivität oder Ruhe bis hin zur Flucht, die vom zügigen Wegziehen in gradueller Abstufung bis zur panischen Fluchtreaktion reichen kann. Mit der Störung geht beispielsweise der Verlust an Zeit für die Nahrungssuche, die Körperpflege und vieles andere einher. Hinzu kommt je nach Grad der Reaktion auch die körperliche Belastung, insbesondere durch den erhöhten Energieverbrauch, der beispielsweise im Winter bei weiten Fluchten durch Verbrauch von Reserven sehr kritisch werden kann. Auswirkungen auf sozialer Ebene betreffen nicht allein das Einzeltier, sondern wirken sich auf weitere Mitglieder der Population aus. Sie betreffen die Interaktionen zwischen den Rehen.

Führt beispielsweise die Flucht eines Rehes, das von einem Hund gehetzt wird, über das eigene Territorium hinaus, weil innerhalb des vertrauten Gebietes der Verfolger nicht abgeschüttelt werden konnte, kommen zu der Belastung der weiten Flucht noch der Stress des unbekannten Gebietes und die möglicherweise damit verbundenen Auseinandersetzungen mit Artgenossen hinzu, beispielsweise bei Rehböcken zur Zeit der Einstandskämpfe.

Tatsächlich ist durch Telemetrie (Fernmessung) nachgewiesen, dass es bis zu zwei Tage dauern kann, bis ein so verjagtes Reh in den eigenen Einstand zurückkehrt. Es werden soziale Interaktionen gestört oder sogar abgebrochen. Zum Beispiel unterbricht die Ricke die Körperpflege beim Kitz, unterbricht das Säugen des Kitzes und bei hochbeschlagenen Ricken können Geburtsschwierigkeiten verursacht werden. Ganz wesentlich sind die Störungen im Äsungsrhythmus des Wiederkäuers, die ebenfalls zu physiologischer Beeinträchtigung führen.

Weiterhin führen Störungen zu Konzentrationen in für das Wild weniger „gestörten“ Räumen. Es kommt zu einer höheren Wilddichte mit den bekannten Folgen der Verbissbelastung, der Kontamination des Raumes mit Krankheitserregern und der höheren Ansteckungsgefahr.

Die Frage, ob es entscheidend ist, wo eine Störung im Streifgebiet des Rehes vorkommt, ist eindeutig zu bejahen (Lutz 1998).

Störungen im Homerange (Lebensraum von Tieren) haben unterschiedliche Auswirkungen auf den Ruheplatz, Setzplatz und Äsungsplatz oder am Rand des Territoriums.

Zu den besonders störempfindlichen Bereichen zählen die Grenzlinien. Diese Grenzlinien sind ein ökologisches Spannungsfeld mit hoher Aktivität. Dazu zählen Wald- und Feldrand, Wiesenränder, Feldgehölze, Hecken und Deckungsstreifen.

Störungen im „Allerheiligsten“, beispielsweise an Schlafstätten, können bis zur Panik führen, wohingegen Störungen am Rande des Territoriums weitgehend toleriert werden können.

Stressfaktoren bei Wild sind, am Beispiel des Rehwildes, unter anderen:

- Feinde – Rotfuchs, Schwarzwild
- Sozialer Stress – Wilddichte
- Hungerstress
- Umweltschadstoffe, Umwelteinwirkungen
- der Mensch – ohne oder mit Hund.

Die Ergebnisse unterstreichen nachdrücklich die Notwendigkeit der Schaffung von Wildruhezonen, sowie der Anlage einstandsnaher, störungsarmer Äsungsflächen in Rehwildrevieren mit starker Beunruhigung.

1.2 Methoden der Verbisserfassung

§ 21 Hessisches Jagdgesetz:

Wald- und Feldschutz

„Jagdausübungsberechtigte sind verpflichtet, die Jagd so auszuüben, dass sich die im Wald vorkommenden wesentlichen Baumarten entsprechend den natürlichen Wuchs- und Mischungsverhältnissen des Standortes verjüngen und sich in der Feldflur landwirtschaftliche Kulturen entwickeln können. Übermäßige Verbiss- und Schälschäden sollen vermieden werden. Über die Verbiss- und Schälschadenbelastung sind forstliche Gutachten zu erstellen. Übermäßige Wildschäden in der Landwirtschaft müssen vermieden werden. Zum Schutz von Forstkulturen und forstlichen Verjüngungsflächen, die gegen das Eindringen von Schalenwild eingezäunt sind, kann die Jagdbehörde auf Antrag zulassen, dass dort Jagdausübungsberechtigte außerhalb der Jagdzeit Schalenwild, mit der Ausnahme von Schwarzwild, erlegen."

Quelle: Hessisches Jagdgesetz (HJagdG) vom 12. Oktober 1994

Aus der Forderung des hessischen Jagdgesetzes heraus ergibt sich die Frage, welche Methoden zur Feststellung von Wildverbiss, insbesondere Rehwildverbiss, bestehen und wie diese aufgebaut sind. Inzwischen werden im deutschsprachigen Raum eine ganze Reihe unterschiedlicher Methoden der Verbisserfassung angewandt. Dabei handelt es sich in den meisten Verfahren um Stichprobeverfahren, d.h., dass nach einem festgelegten Schema Weiserflächen oder Traktstreifen angelegt werden und in diesen das Vorhandensein und der Zustand von Verjüngungen erfasst werden. Dieses Stichprobeverfahren wird auch bei dem forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung in Sonthofen, bei meiner ersten Untersuchungsstelle, angewandt.

Im Folgenden werden einige Methoden der Verbissaufnahme und deren Bewertung vorgestellt.

1.2.1 Bayrisches Stichprobeverfahren ( Stand Juni 1993)

Dieses Verfahren sieht vor, Verjüngungsflächen zu untersuchen, die mindestens 1300 ungeschützte Pflanzen pro Hektar mit einer Größe zwischen 20 cm und der Äsungsgrenze des örtlich vorkommenden Schalenwildes aufweisen.

Die Probefläche muss dabei mindestens in einer Richtung eine Ausdehnung von 50 m besitzen.

Die Aufnahme erfolgt an fünf Stichprobepunkten entlang einer Aufnahmegeraden

von 40 - 100 m Länge. Dabei werden nun pro Punkt 10 Pflanzen über 20 cm und

5 Pflanzen unter 20 cm untersucht.

Erhoben wird der Verbiss am Leittrieb des Baumes bzw. die Veränderung des Leittriebes seit der vorausgegangenen Aufnahme ermittelt. Ferner wird die Zahl der Pflanzen aufgenommen, deren Leittrieb dem Schalenwildäser entwachsen ist.

Im Land Bayern wird seit 1982 alle drei Jahre jeweils im Frühjahr eine Verbissaufnahme durchgeführt.

Die Untersuchungen dienen verschiedenen Verwendungen und lassen unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten zu:

Vergleich der Baumartmischung in Verjüngungen und in Hauptbeständen

Vergleich des Zuwachsverlustes von beliebten und unbeliebten Äsungspflanzen

Abschätzung tragbarer Verluste aufgrund des vorhandenen Pflanzenmaterials

Vergleich der vorhandenen Pflanzenzahl mit dem Soll-Zustand

Vergleich des Verbisses mit wissenschaftlich ermittelten Grenzwerten

(Richtgröße: 20 % bei Nadelholz, 40 % bei Laubholz)

Beobachtung von Veränderungen bei Folgeaufnahmen

Vergleich zwischen verschiedenen Hegegemeinschaften

Auswertung der vorhandenen und notwendigen Wildschadensverhütung

Vergleich der vorhandenen Pflanzenzahl mit der Pflanzenzahl in Zäunen der

Umgebung

In Bayern gilt das über die Aufnahme gefertigte Gutachten als Richtlinie für die Erstellung der Abschusspläne.

1.2.2. Tiroler Traktverfahren (Stand 1984 )

Das Tiroler Traktverfahren untersucht den Wald im Hinblick auf "Wald als Wildlebensraum".

Es werden Traktstreifen von 800 m Länge und 3 m Breite abgesteckt, die einen beliebigen Verlauf haben, zum Beispiel als Gerade oder vier Teile mit jeweils 200 m Seitenlänge.

Bei der Verteilung wird darauf geachtet, dass möglichst alle charakteristischen Konfigurationen des Reviers vom entsprechenden Trakt angeschnitten werden.

Nun ist vorgesehen, dass zwei Personen alle Merkmale in das Gutachten aufnehmen, die für den Wildlebensraum von Bedeutung sind. Hierbei handelt es sich um Sommerverbiss und Winterverbiss. Dabei wird der Terminaltriebverbiss und Seitentriebverbiss prozentual ermittelt. Des Weiteren wird die Gesamtzahl der Forstpflanzen bis zum Dickungsalter und einer Höhe von bis zu 1,5 m (für das Schalenwild erreichbare Äsung) festgehalten. Außerdem werden Merkmale wie Wege, Landschaftselemente, Wildwechsel, Losungshaufen, Liegestellen usw. in das Gutachten einbezogen.

Die Interpretation bzw. Verwendung des Gutachtens konzentriert sich bei dem Tiroler Traktverfahren auf die Langzeitbeobachtung des Wildlebensraumes anhand möglichst vieler

Merkmale sowie auf die Beobachtung von Entwicklungen. Außerdem verwendet man das Gutachten um eine Charakterisierung der Lebensräume einzelner Wildarten zu erhalten. Dieses Verfahren wir auch bundesweit bei der Österreichischen Waldinventur angewandt, mit dem Unterschied, dass dabei ausschließlich Quadrate mit 200 m Seitenlänge als Traktfläche dienen.

1.2.3 Wildschadenskontrollsystem Vorarlberg: ( Stand 1991 )

Das Untersuchungsgebiet umfasst bei dieser Methode der Verbisserfassung die Waldfläche des Bundeslandes Vorarlberg, das dabei in Wildregionen, nach Möglichkeit in Jagdgebiete, aufgeteilt wird.

Traktflächen werden aus verjüngungsfähigen Standorten der Waldfläche im Jagdgebiet ausgewählt. Zunächst wird ein Raster von 707 mal 707 (50 ha) festgelegt.

Vom Rastermittelpunkt ausgehend wird nun ein Standort aufgesucht, der für die Einrichtung des

Kontrollzaunflächenpaares geeignet ist. Die Kontrollflächen sind jeweils 6 mal 6 m groß und

befinden sich in einem Abstand von 5 bis 20 m zueinander. Eine der Flächen wird eingezäunt, die andere lediglich gepflockt. Diese Zäune sind Dauereinrichtungen, die erst ersetzt werden müssen, sobald die Verjüngungspflanzen die Äsungsgrenze erreicht haben.

Für das Gutachten werden auf den Probeflächen alle Baumpflanzen einschließlich der Keimlinge erfasst. Bäumchen von 11 cm bis 4 cm Brusthöhendurchmesser werden ausgezählt.

Wenn eine Baumart die Anzahl von 25 Individuen erreicht, wird die Gesamtzahl dieser Baumart hochgerechnet. Des Weiteren sieht die Methode vor, die sechs höchsten Individuen intensiver zu untersuchen. Dabei versucht man das Alter der Pflanze zu bestimmen, stellt die Länge des Leittriebes fest und untersucht den Baum in Hinblick auf Verbiss- und Fegeschäden.

Außerdem wird ermittelt, wie oft die Pflanze in den letzten drei Jahren am Leittrieb verbissen wurde. Daraus ergibt sich, dass die Untersuchungen alle drei Jahre zwischen Juli und September stattfinden. Bei Erstaufnahmen werden Standortmerkmale und die Bodenvegetation ebenfalls in das Gutachten miteinbezogen.

Die Ergebnisse der Untersuchungen lassen auch bei dem Wildschadenskontrollsystem Vorarlberg mehrere Interpretations- und Verwendungsmöglichkeiten zu:

Vergleich der vorhandenen Verjüngung mit den Vorgaben des Verjüngungszieles, welches auf Grund von Waldgesellschaften und der Waldfunktion festgelegt ist

Feststellung der Höhenzuwachsdifferenz: Der mittlere Höhenzuwachs der erforderlichen Mindestpflanzenanzahl darf bei keiner Zielbaumart mehr als zwei Höhenklassen zurückbleiben

Verbissbelastung: Es wird als untragbar erachtet, dass mehr als 30 % der Individuen

einer Zielbaumart in drei Jahren mehr als einmal am Terminaltrieb verbissen werden

1.2.4 Schweizer Landesforstinventur ( Stand 1994 )

Bei dieser Methode der Verbisserfassung werden Aussagen für Regionen mit mindestens 50 Probeflächen getroffen. Das Verfahren sieht vor, zwei konzentrische Kreise mit 1 m bzw. 2,12 m Radius in einer Jungwaldfläche abzumessen. Zwei weitere konzentrische Kreise werden in einiger Entfernung in Ost- und Westrichtung angebracht.

Abb. 3 Skizze zum Schweizer Verfahren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nun folgen die Zählung und die Aufnahme von Verbiss bei Pflanzen mit einer Höhe zwischen 10 und 40 cm im inneren Kreis. Im äußeren Kreis werden Pflanzen und deren Verbissbelastung in das Gutachten aufgenommen, wenn sich diese Pflanzen zwischen 40 cm Höhe und 12 cm Brusthöhendurchmesser befinden. Bei der Untersuchung wird der Jahresverbiss ohne Berücksichtigung des aktuellen Verbisses festgehalten. Falls sich unterhalb der Endknospe zwei sichtbare Schuppenspuren ohne Verbissbelastung befinden (d.h. mindestens die zwei letzten, ehemaligen Endknospen wurden nicht verbissen), so gilt die Pflanze als nicht verbissen. In jedem anderen Fall ist sie als verbissen zu bewerten. Die Aufnahme erfolgt in zehn aufeinander folgenden Jahren jeweils in den Sommermonaten. Das erstellte Gutachten der Schweizer Landesforstinventur dient als Instrument für die Forst­- und Umweltpolitik des Landes und bildet die Grundlage für vielfältige politische Entscheidungen auf Schweizer Ebene.

1.2.5 Verbissaufnahme Südtirol

Die Methode der Verbissaufnahme wird auf der gesamten Waldfläche (311 000 ha) Südtirols praktiziert. Mit Hilfe einer Karte im Maßstab 1: 10 000 wird die Waldfläche in rechteckige Rasterflächen von 50 ha Größe eingeteilt. Vor Ort wird dann die erste geeignete Verjüngungsfläche innerhalb des Rasters aufgesucht und verpflockte Kontrollstreifen von

25 m Länge und 2 m Breite gebildet. Bei der anschließenden Zählung werden bei dieser Methode alle vorkommenden Jungbäume mit einer Höhe bis zu 3 m in die Zählung aufgenommen. Nun werden die Baumarten in Höhenklassen eingeteilt und die jeweilige Anzahl des Leittriebverbisses festgemacht. Bei der Aufnahme in Südtirol handelt es sich nicht um ein routinemäßiges Dauerprojekt, sondern sollte nur grundsätzlich die Verbisssituation in Südtirol wiedergeben. Somit dient dieses Gutachten der Erfassung des Wildeinflusses auf den Wald und wird als Entscheidungshilfe bei der Abschussplanung verwendet.

1.2.6. Das Traktverfahren des FUST (Fonds für Umweltstudien 1986)

Dieses von schwab, (Wildverbiss, Schmidt 1999), entwickelte Traktverfahren basiert auf Grundgedanken, die sich wesentlich von den anderen Methoden der Verbisserfassung unterscheiden:

1. Schalenwild ist ein natürlicher Bestandteil jeder Waldgesellschaft
2. Junge Waldbäume, beziehungsweise Teile dieser, gehören zur evolutionsbedingten
Äsung des Schalenwildes
3. Hinsichtlich der Tragbarkeit von Schalenwildbeständen ist nicht entscheidend wie viel

verbissen wird, sondern wie viel nicht verbissen wird

Bei diesem Verfahren geht es in erster Linie nicht darum die absolute Häufigkeit des Verbisses innerhalb einer Weiserfläche bzw. eines Traktstreifens aufzunehmen, sondern es soll festgestellt werden, ob genug Jungbäume dem Äser entwachsen. Die Richtlinien hierfür sind die entsprechenden Forstbetriebsziele. Daraus ergibt sich, dass konkrete Definitionen in Bezug auf das waldbauliche Ziel vorausgesetzt werden müssen.

Für diese Definition sind im Bereich des FUST-Projektes die Österreichischen Bundesforste zuständig. Die Zielgrößen sind regional verschieden. Schwab übernimmt für das FUST -Verfahren die Verhältnisse, die im Tiroler Bergmischwald bestehen. In diesem Fall erachtet man 3000 bis 4000 unverbissene Pflanzen pro Hektar als Notwendigkeit. Bei Kieferreinbeständen ist von der Tiroler Landesregierung ein Ziel von 2000 Pflanzen und bei Buchenreinbeständen ein Ziel von 3000 Pflanzen vorgegeben. Die Reinbestände sind jedoch selten.

Beispiel für ein Forstbetriebsziel:

0,6 Fichte, 0,1 Tanne, 0,1 Buche und 0,2 Sonstige

Ausgehend von mindestens 4000 Jungbäumen pro ha ergibt sich die Zielgröße von 2400 Fichten, 400 Tannen, 400 Buchen und 800 Sonstigen. Durch Streichung der beiden hinteren Stellen ergibt sich die Zielgröße für die Standardtraktfläche von 0,01 ha.

Zur Untersuchung werden verpflockte Traktlinien von 50 m Länge gewählt. Beidseitig dieser Linie wird in einem jeweils 1 m breiten Streifen jeder Jungbaum zwischen 10 und 300 cm aufgenommen. Dabei werden die Baumarten in Höhenstufen eingeteilt. Als verbissen gilt, wenn der Leittrieb abgebissen oder mehr als 50 % der vorjährigen Triebe im oberen Kronendrittel verbissen ist. Außerdem werden Fege- und Schälschäden protokolliert.

Im Unterschied zu den anderen Verfahren der Verbisserfassung, die „Verbissprozente" ermitteln, erstellt das FUST-Traktverfahren "Verjüngungskennzahlen".

Diese zeigen auf, um wie viel niedriger oder höher der Ist-Bestand an unverbissenen, gefegten oder geschälten Jungbäumen ist als notwendig. Die Aufnahme erfolgt alljährlich im Frühjahr und wird von Förstern und Jägern gemeinsam durchgeführt, damit Zweifel an dem Ergebnis seitens der Jäger ausgeschlossen werden. Das jährliche Gutachten zeigt sofort jede Änderung hinsichtlich der Schadensintensität und ermöglicht somit eine schnelle lokale Reaktion.

1.2.7 Forstliches Gutachten der Landesregierung Hessen (Stand 1988)

Bei dieser Methode sollten im gesamten hessischen Waldgebiet willkürlich Traktflächen von der Karte aus bestimmt werden. Praktisch ist dies häufig aber nicht umsetzbar, so dass man vor Ort nach geeigneten Weiserflächen sucht, die repräsentativ die Verbissbelastung aufzeigen.

Auf der gewählten Fläche ist ein Traktstreifen anzulegen, indem man vom Ausgangspflock ausgehend, über den mittleren Pfosten, eine Schnur bis zum Endpfosten der Probefläche spannt.

Nun verwendet man eine 2 m lange Latte als Hilfsmittel, die man im rechten Winkel über die Schnur führt, um jeweils 1 m links und rechts besser einsehen zu können.

Innerhalb der entstandenen Fläche sind alle vorkommenden Waldbaumpflanzen der Haupt­- und Nebenbaumarten auf Terminaltriebverbiss hin zu untersuchen und in dem Gutachten festzuhalten.

Ferner können Pflanzen wie Weidenröschen, Himbeere oder Brombeere als Weiserpflanzen dienen. Die Aufnahme des Verbisses erfolgt grundsätzlich durch den zuständigen Revierleiter oder durch einen sonstigen Beauftragten der Landesforstverwaltung unter Beteiligung des zuständigen Revierleiters. Falls es dazu kommt, dass nach den ersten 25 m (50 qm) des Traktstreifens mehr als 150 Waldbaumpflanzen auf Schalenwildverbiss untersucht wurden, kann die Verbissaufnahme vorzeitig beendet werden. Diese Methode der Erstellung des forstlichen Gutachtens verschafft Kenntnis über das bestehende Verhältnis von Wild und Wald. Der Grundsatz dabei ist, dass die Verwirklichung der waldbaulich notwendigen Verjüngungsziele durch den Einfluss von Wild nicht verhindert werden darf. Somit wird das forstliche Gutachten im Land Hessen dazu verwendet, um Abschusspläne zu erstellen und Verbesserungen der Lebensverhältnisse des Wildes zu erarbeiten, insbesondere hinsichtlich der Vermehrung von Äsung, Deckung und Ruhezonen. Des Weiteren gibt das Gutachten darüber Auskunft, ob es notwendig ist, Gatter zu schaffen oder Pflanzenschutzmittel zu verwenden, um Jungbäumen das Wachstum zu ermöglichen.

1.3 Problematik bei der Erstellung und Interpretation von forstlichen Gutachten

Nachdem mehrere Möglichkeiten der Verbisserfassung vorgestellt wurden, stellt sich unweiger-

lich die Frage, welche Problematik sich eventuell aus den jeweiligen Methoden ergibt und wie die Aussagekraft der erzielten Ergebnisse zu bewerten ist.

Aus dem Text von reimoser f. & s. reimoser (2001) Wie ich Verbiss erkennen kann - Wald! Wild! Schäden? aus der Jagdzeitschrift Pirsch 10, 46-49, geht hervor, welchem Schema man folgen muss, um eine Diagnose zu treffen und um auf die Frage "Fressen die Rehe den Wald auf?" eine fundierte Antwort zu geben. Dieses Diagnoseschema soll im Folgenden näher erläutert werden und es soll geprüft werden, inwieweit die in Kapitel 1.2 aufgezeigten Methoden der Verbisserfassung diesem Diagnoseschema gerecht werden können.

Excerpt out of 92 pages

Details

Title
Wildschaden = Waldschaden?
Subtitle
Vergleichende Darstellung von Waldschäden unter besonderer Berücksichtigung der Wildschäden
Course
Zentralabitur Hessen: Besondere Lernleistung Biologie
Grade
14 Punkte (1)
Author
Year
2007
Pages
92
Catalog Number
V116617
ISBN (eBook)
9783640186884
File size
9618 KB
Language
German
Keywords
Wildschaden, Waldschaden, Zentralabitur, Hessen, Besondere, Lernleistung, Biologie
Quote paper
Viktoria Leutke (Author), 2007, Wildschaden = Waldschaden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116617

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