Die Geschlechterpolitik der Europäischen Union

Geschlechtersubjektivität oder -objektivität auf dem europäischen Arbeitsmarkt?


Term Paper (Advanced seminar), 2008

38 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Geschlechterkorrelationen in der EU
2.1 Wandel der stereotypischen Geschlechterrollen
2.2 Die Geschlechterrepräsentation auf dem europäischen Arbeitsmarkt

3. Theorie und Praxis der Geschlechterpolitik in der EU
3.1 Rechtliche Basis der Geschlechtergleichbehandlung
3.1.1 Das Primärrecht als Garant der Gleichbehandlung
3.1.2 Das Sekundärrecht als Garant der Gleichbehandlung
3.2 Gender Mainstreaming als querschnittspolitischer Ansatz
3.3 Die supranationale Institutionenlandschaft

4. Das Wirkungspotential der EU-Geschlechterpolitik auf die Mitgliedstaaten
4.1 Allgemeine, geschlechterpolitische Resonanz in den Mitgliedstaaten
4.2 Die Resonanz der EU-Geschlechterpolitik in Polen und in der Bundesrepublik Deutschland

5. Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

„Der Mann muß hinaus ins feindliche Leben, Muß wirken und streben und pflanzen und schaffen,[...] Und drinnen waltet die züchtige Hausfrau, Die Mutter der Kinder und reget ohn’ Ende die fleißigen Hände, Und mehrt den Gewinn mit ordnendem Sinn.“1

Friedrich Schiller

Männer und Frauen sind seit Anbeginn der Zeit zwei eklatant in Korrelation lebende Gegensätze, zwei antagonistische Sozialkonstrukte mit differenten Rollencharakteristika - das perzipierte und lebte auch Friedrich Schiller im 18. Jahrhundert. Widerspiegelnd in seinem Werk „Das Lied von der Glocke“ finden sich die stereotypischen Rollenmuster von Männern und Frauen wieder. Die Männer als das arbeitende und machtvolle, die Frauen als das häusliche und fürsorgliche Geschlecht.

Diese Geschlechterkonstruktionen prägten über die Jahrhunderte nicht nur die Gesellschaft, sondern vor allem die Geschlechterrealitäten auf dem Arbeitsmarkt. Der Mann profilierte sich mit seiner „abgestammten Stärke“2, die Frau agierte dezent in dessen Hintergrund.

In unserer heutigen Gesellschaft sind derartig antiquierte Geschlechterkorrelationen, wie sie auch Friedrich Schiller explizit in seinem Werk beschreibt, kaum noch vorstellbar. Und doch scheinen sie einen Nachhall in unsere Gegenwart dergestalt zu erzeugen, dass sie Diskussionen über die Geschlechterverhältnisse auszulösen vermögen und einen neuen Wert in der EU entstehen ließen - den Wert der Demokratie zwischen den Geschlechtern.

Im Rahmen dieser Arbeit soll nun dieser Wert der Geschlechterdemokratie den thematischen Mittelpunkt einnehmen. Dabei wird im Folgenden ausschließlich dessen Dimension in der Europäischen Union, der EU 27, im 20. und 21. Jahrhundert betrachtet, wo er große Aufmerksamkeit erweckt und verschiedenartigste Diskussionsforen schafft. Im Zusammenhang mit den Geschlechterbildern von Mann und Frau, die einst in der Vergangenheit existierten, soll analysiert werden, inwieweit sich gegenwärtig die europäische Arbeitsmarktsituation geschlechtersubjektiv oder geschlechterobjektiv darstellt. Diese Untersuchung des Arbeitsmarktes ist vor dem Hintergrund relevant, weil den Männern anscheinend seit jeher ein fester und dominanter Platz in der Gesellschaft und insbesondere in der Arbeitswelt zugeschrieben wird. Bei der Betrachtung der aktuellen europäischen Arbeitsmarktsituation kann daher die These aufgeworfen werden, dass sich die Ausrichtung der EU-Geschlechterpolitik vorwiegend auf die Frauen spezifiziert. Das heißt unter dem Schleier der neutralitätsvermutenden Geschlechterpolitik auf der supranationalen Ebene der EU verbirgt sich vielmehr eine Politik mit ausschließlicher Ausrichtung auf die Frauen und der Intention, deren historisch bedingte marginale Stellung in der europäischen Arbeitswelt zu stärken.

Doch kann tatsächlich eine geschlechtersubjektive, frauenexklusive Bezugnahme der EU-Geschlechterpolitik auf dem europäischen Arbeitsmarkt konstatiert werden?

Bevor diese Frage nähere Erläuterung erhält, soll aufgeführt werden, ob es sich im Verlauf der Jahrhunderte um eine historische Entwicklung handelt, bei welcher das Geschlecht der Frau in eine gesellschaftlich und erwerbsbezogen rückständige Position hineinwuchs oder sind die aktuell debattierten, geschlechtsdifferenten Arbeitsmarktgegebenheiten ein neuzeitliches Phänomen?

Thematisiert wird außerdem, ob im 20. und 21. Jahrhundert eine reale, faktenbasierende Ungleichbehandlung und diskriminierende Benachteiligung der Frauen auf dem europäischen Arbeitsmarkt gegenüber den Männern existiert. Sollte das Bestätigung erhalten, wird nachzuweisen sein, ob historische Bezüge und Denkstrukturen die gegenwärtige Erwerbstätigkeit der Frauen in der EU beeinflussen.

Im Hinblick auf die speziell zu betrachtende EU-Geschlechterpolitik sind deren Entstehungsursprünge und die des Gleichbehandlungsgedankens zu schildern. Zudem sind die Indikatoren zu hinterfragen, welche das Entstehen der Geschlechterpolitik in der EU bedingten. Da die EU als Dachverband über ihren 27 Mitgliedstaaten thront und somit unter anderem den europäischen Wirtschaftsund Handelsraum seit Jahren wesentlich reglementiert, ist auch davon auszugehen, dass sie bei der Geschlechterpolitik im sozialen Bereich ein Initiativmonopol inne hat und den Aufmerksamkeitsgrad für jene Politikausrichtung bestimmt. Doch wie sich die europäische institutionelle und organisatorische Ausgestaltung der Geschlechterpolitik gestaltet und welches Einflusspotential diesbezüglich von der EU auf die einzelnen Staaten ausgeht, soll in vorliegender Arbeit näher aufgezeigt werden.

Der Gliederung entsprechend werden zunächst die Geschlechterkorrelationen von der Geschichte bis in die Gegenwart analysiert, um mögliche Zusammenhänge zwischen der antiquiert strukturierten und der modernen Arbeitsmarktsituation zu ergründen. Darauf basierend wird der europäische Arbeitsmarkt mit einem Rückblick in das 20. Jahrhundert und unter aktuellen Aspekten beleuchtet werden, um legitime Argumente für die Behauptung einer frauenspezifischen Geschlechterpolitik aufzufinden. Gleichfalls unter eine entwicklungsgeschichtliche Betrachtung fällt der Abschnitt des rechtlichen Fundamentes der EU, welcher Theorie und Praxis der Geschlechterpolitik und die differente Auseinandersetzung mit jener Politik auf europäischer Ebene erläutert. Abschließend wird der Einflussgrad der EU-Politik in diesem sozialpolitischen Bereich einerseits allgemein, andererseits länderspezifisch an den Beispielen Polen und Deutschland untersucht.

Interessant gestaltete sich bei der Bearbeitung dieses Themas die Literaturlage in der Form, dass die einbezogene Literatur einen den Männeranteil immens übersteigenden Anteil von Autorinnen widerspiegelt. Dies kann schon vorweg als scheinbares Indiz für die These der frauenexklusiven Ausrichtung der Geschlechterpolitik auf dem europäischen Arbeitsmarkt gelten.

2. Die Geschlechterkorrelationen in der EU

2.1 Wandel der stereotypischen Geschlechterrollen

Die Verteilung der Rollen und Funktionen in der Beziehung zwischen Mann und Frau ist vom Anbeginn der Zeit zu betrachten. So begründete bereits der biblische Schöpfungsbericht das stereotypische Bild des Mannes im Paradies als das starke Geschlecht, die Frau hingegen als sein zartes, zu beschützendes Pendant. Der Verlauf der Zeit hielt das Charakteristikum des maskulinen Beschützers mit der Ernährungs-, Versorgungsund Schutzfunktion gegenüber seiner Frau und den Kindern aufrecht. Ein ähnliches, stereotypisch sich von der Antike bis zum Mittelalter kaum wandelndes Bild ergibt sich für die Frau als die Hüterin des Hauses und der Familie, deren Aufgaben sich auf die Erziehung der Kinder, die Pflege der Alten, die Nahrungszubereitung sowie zunehmend auf die Feldarbeit konzentrierte. Währenddes lebte sie stets in finanzieller, als auch rechtlich unterstellter Abhängigkeit ihres Mannes.3

Ihren Stereotypen entsprechend entwickelten sich die Geschlechterrollen über die Jahrhunderte von der Antike zum Mittelalter bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert fort. Zumindest ist eine einseitige Entwicklung zu konstatieren. Bei der Rollenbetrachtung des Mannes erstreckten sich die Kompetenzen und Funktionen nach wie vor auf die Versorgung, die Funktion eines heldenhaften Soldaten, eines Verwalters von Grund und Boden oder eines freiberuflich schaffenden Handwerkers. Später gewann er Aufgaben wie die eines Groß- oder Kleinunternehmers hinzu, entfaltete seine politischen, führenden sowie leitenden Fähigkeiten nicht mehr intrafamiliär beschränkt, sondern auch im Hinblick auf die wachsenden Städte und Gemeinden im Rahmen von Versammlungen und Vereinen. Die politische Führung der Territorien und Herrschaftsgebiete oblag dabei schon immer ausschließlich den Männern. Im Zeitverlauf existierte die Dominanz der Männer - aus Gründen ihrer körperlichen Überlegenheit und ihre gesamtgesellschaftlich dominantere Präsenz aber wenig verändernd weiter. Alte Rollencharakteristika führten sie somit durch die Jahrhunderte mit. Die Frau indes reifte in ihrem stereotypischen Gesamtbild weit mehr als der Mann. Ihr oblag nicht mehr singulär die Rolle der Hüterin des Hauses, die Kontrolle des Haushaltes mit allumfassenden haushälterischen und handwerklichen Fertigkeiten, die Kindererziehung und die Arbeit auf dem Felde. Im Zuge der Urbanisierung aufgrund der demographischen Veränderungen eröffneten sich zunehmend verschiedenartigste erwerbsträchtige Einsatzbereiche im städtischen Raum, die ihr jedoch keineswegs zur rechtlichen Gleichstellung mit dem Mann verhalfen.4 Lange Zeit verfügte sie beispielsweise weder über freie Meinungsäußerung, noch über das Recht zur Versammlungsteilnahme, zur universitären Bildung oder zur persönlichen Stellungnahme vor Gericht.5 Trotz dieser rechtlichen Diskriminierung leisteten die Frauen zur Unterstützung der Familie fortan unter anderem bei „Wollscherern, Spinnern, Webern, Walkern, Färbern und Gewandschneidern im [...] 15. und 16. Jahrhundert[..]“6, im Metallund Holzhandwerk, im Bäckereihandwerk oder als Handelsund Kauffrauen auf den Marktplätzen ihre Dienste.7 Mit dieser Präsenz auf dem Arbeitsmarkt setzte der weibliche Stereotyp - einer einst ausschließlich auf Häuslichkeit bedachten Frau - ein Zeichen in der gesellschaftlichen und insbesondere der geschlechterspezifischen Entwicklung. Ihnen, den arbeitsamen Frauen, standen jedoch die adligen Frauen gegenüber, welche wiederum das stereotypische Bild der hausumsorgenden Frau widerspiegelten und zementierten, obwohl sie über gesellschaftsnormiertes Ansehen und Etikette verfügte, aber die Kinder zu Hause aufzog und dem Mann lediglich eine passable Ehefrau war.

Neben dem demographischen Wandel vollzog sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts eine weitere Wende in Form der Industrialisierung samt technischer Fortschritte als von den Geschlechterkorrelationen externe Faktoren. Jener Wandel wirkte sich dergestalt verändernd auf das patriarchalisch strukturierte Gefüge von Mann und Frau aus, dass vor allem die Industrialisierung einen Anstieg der Arbeitnehmerzahlen zur Folge hatte und somit auch den Weg zur industriellen Frauenarbeit ebnete. Doch die Miterwerbsfähigkeit der Frau bedingte den allmählichen Rückgang der Familiengröße hinsichtlich ihrer hohen Personenanzahl und „an die Stelle der alten patriarchalischen Organisation trat in zunehmendem Maße die Tendenz ..[des – Anm.d. Verf.] partnerschaftliche[n] Zusammenleben[s]“8. Dieses frauenemanzipatorische Agieren erhielt weltweite Impulse durch die vielfältigen Frauenbewegungen mit den beispielhaften Forderungen nach rechtlicher Gleichberechtigung, dem Stimmund Wahlrecht, Arbeitsschutz und insbesondere nach gleichen Lohnzahlungen.9 Jener Entwicklung zur Folge schienen die Frauen aus ihrer Unmündigkeit zum selbstständigen Leben zu erwachen und sich auf den eigenen Persönlichkeitswert zu besinnen. Gleichzeitig trugen sie jedoch unverändert die alleinige Verantwortung für die Kindererziehung und die Hauswirtschaft, von denen der Mann zweifelsohne freigesprochen war. Den Kontrast zu jenem emanzipierenden Frauenbild und dem patriarchisch schwindenden Beziehungsgefüge bildete das im 19. Jahrhundert entstehende „bürgerliche [...] Familienideal“10, nach welchem „dem Mann [...] mehr und mehr die Außenwelt, Herrschaft und Vernunft zugewiesen [wurde - Anm. d. Verf.], der Frau [die - Anm. d. Verf.] Ausschließlichkeit Innenwelt, Fürsorge und Hingabe“11 zustand. Zwei kontroverse Rollen eines Geschlechtes, die koexistent in die modernen Gesellschaften getragen werden sollten.

Letztendlich wandelten die historischen Entwicklungen mit ihren implizierten wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftsstrukturellen Veränderungen, so auch die Frauenbewegungen, die Korrelationen der Geschlechter im Sinne einer zunehmenden Individualisierung und Liquidierung des finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses der Frau von ihrem Mann. Stereotypisch über die Jahrhunderte verhaftet blieben jedoch die Charakteristika von Männern und Frauen. Der Mann symbolisierte unvermindert das starke und dominante Geschlecht, die Frau das schwächere. Er galt als der stärkere Leistungserbringer aufgrund seiner körperlichen Konstitution. Bei der Betrachtung der Frau hingegen sind zwei Ausformungen festzustellen. Zum einen der Typus der Erwerbstätigen, zum anderen der Typus der situierten Hausfrau.

Noch am Ende des 20. und beginnenden 21. Jahrhunderts musste das weibliche Geschlecht aber eine nicht zu leugnende, diskriminierende Zurückstellung in Form von Einschränkungen beim Bildungsund Berufszugang12, in der gesellschaftsrechtlichen Stellung sowie bei der Entlohnung im Arbeitsleben erdulden, wo sie beispielsweise in Deutschland bis in die 1940er Jahre als billige Arbeitskräfte fungierten.13

Die historisch getragenen Stereotypen von Männern und Frauen prägen somit bis in die Gegenwart die gesellschaftlichen Diskussionen über die Geschlechterrollen, die Geschlechterfunktionen und -korrelationen, obwohl sich das Wesensmerkmal der arbeitenden Frau im vergangenen 20. Jahrhundert vollständig durchsetzte. Als ausschlaggebender Faktor für dieses erwerbstätigen Durchsetzens kann das Ende des Zweiten Weltkrieges veranschlagt werden, das „die Freiheit der Akteure“14 im Zuge des Wiederaufbaus nach dem Krieg zum Überleben zwangsläufig bedingte. „Der Mann [war .. – Anm. d. Verf.] nicht mehr der unbestrittene Herrscher der Außenwelt [...] auch nicht mehr der exklusive Ernährer seiner Familie“15. Die Arbeitsteilung und vor allem die Arbeitsbeteiligung beider Geschlechter sind nun charakteristisch für die modernen Gesellschaften Europas geworden.

Doch trotz aller positiven, frauenrelevanten Veränderungen existieren im 20. und 21. Jahrhundert geschlechterspezifische Unterschiede auf dem europäischen Arbeitsmarkt, die auf historisch gewachsene Probleme und Benachteiligungen der Frauen deuten und Vorwürfe der Ungleichbehandlung in der Geschlechterdebattierung aufwerfen. Inwieweit sich tatsächlich arbeitsmarktspezifische Differenzen im eben benannten Betrachtungszeitraum darstellen, wird im Folgenden geschildert.

2.2 Die Geschlechterrepräsentation auf dem europäischen Arbeitsmarkt

Wie die gesellschaftsund wirtschaftshistorische Entwicklung aufzeigt, waren Frauen zu keiner Zeit unbeteiligte Akteure auf dem Arbeitsmarkt. Partizipationsmöglichkeiten eröffneten sich seit Anbeginn der Geschichtsschreibung. Zu konstatieren ist lediglich ihre epochenübergreifende, berufliche „Niedrigstellung“ gegenüber den Männern. Die typisch männlichen Berufe genossen und genießen noch immer - eine qualitativ höherwertige Stellung als die frauentypischen Berufe. Gründe dafür sind die männlichen, eindruckschindenden Charakteristika „Durchsetzungsfähigkeit, Aktivität, Expansion, Karrierewillen[..,] Welteroberung“16 sowie körperliche Stärke. Von derartigen Eigenschaften zeugen noch heute vorwiegend die Berufsgruppen im Bereich der Wirtschaft, der Forschung und der Technologie. Weniger orientiert auf Profilierung, auf psychische als auch auf physische Kraft sind die typisch weiblichen Berufe im sozialen Sektor, die unter anderem durch „die emotionale Versorgung [...,] die Sorge um andere, [ um – Anm. d. Verf.] Einfühlungsvermögen [...,] aber [.. nicht durch – Anm. d. Verf.] Aggressionen und [..] Machtansprüche“17 glänzen.

Jenes traditionell zu verortendes, stereotypisch für Männer und Frauen gewachsenes Verhaltensrepertoire wirkt in die heutige Arbeitsmarktsituation hinein und impliziert eine heute mehr denn je zu verzeichnende Aufsplitterung des Arbeitsmarktes beziehungsweise eine sogenannte „Arbeitsmarktsegregation [...] in unterschiedliche[..] Berufe[..] und Branchen, auf unterschiedlichen Hierarchieebenen und nach unterschiedlichen (Lebens-)Arbeitszeitmodellen“18. Die Folge dieser im Grunde wirtschaftlichen und entwicklungsnormalen Marktsegregation ist die eindeutige Formierung einer geschlechtsspezifischen Segregation und die Filtrierung typisch weiblicher Berufe. Frauen sind „vorwiegend im Gesundheitsund Sozialwesen und in den Bereichen Erziehung und Unterricht, öffentliche Verwaltung und Einzelhandel beschäftigt, während unverhältnismäßig viele Männer als technische Fachkräfte, Ingenieure, Finanzfachkräfte und Manager tätig sind“19. Diese Situation widerspiegelt das Problem des europäischen Arbeitsmarktes hinsichtlich einer Minderbeteiligung erwerbsfähiger Frauen im männerdominierten Wirtschaftbereich. Als Ursache hierfür kann das Verhaltensrepertoire benannt werden, das den Männern aufgrund ihrer historisch zugeschriebenen, führungstypischen Charakterstärken, „Vergünstigungen und Privilegien“20 zugesteht. Eben jene berufliche Ungleichbehandlung wird durch die Gegebenheiten der Zugangsbarrieren und der Aufstiegsdiskriminierung für Frauen bekräftigt. Bei dem beruflichen Zugang zeichnet sich das frauentypische Bild der angenommenen „Unvereinbarkeit von Beruf und Familie“21, dass noch aktuell in der Mehrzahl allein den Frauen anhänglich ist. Diese familienbezogene Annahme einschließlich der Schwangerschaft, Erziehungsjahre und des familiären Zeitaufwandes führt fälschlicherweise auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu dem negativen Rückschluss auf das Leistungsprofil einer Frau. Das heißt, ihr werden bereits vor dem Berufsantritt Leistungsdefizite angerechnet und Aufstiegschancen verwehrt, begründet mit dem traditionell ihr zugeschriebenen Familiensinn. „Ungünstigere Bewerbungschancen [...], Vorsichtshaltungen bei den Arbeitgebern, Hindernisse bei der Karriereplanung, [..] Zwang zu reduzierten Arbeitsformen und -zeiten“22 sind die Resultate der historisch gewachsenen und noch nicht verblassten Frauenrolle. Gleichzeitig bestätigen die dargestellten Fakten den Vorwurf der frauenexklusiven Ungleichbehandlung auf dem europäischen Arbeitsmarkt.

Auch statistische Indikatoren bestätigen eindeutig die Geschlechterdifferenzen in der EU. Im Zuge der benannten Marktsegregation, der Familienpflicht als „Konstante in der weiblichen Biografie“23 und dem daraus resultierenden „Männlichkeitssyndrom“24 in der europäischen Erwerbsgesellschaft treten klarersichtliche Differenzen bei den zwei Indikatoren: jährlicher Bruttoverdienst und Beschäftigungsquote auf.

Die Marktsegregation verursacht plausible Einkommensunterschiede. Doch unverständlich erscheint das ungleiche Lohnentgelt zwischen Männern und Frauen innerhalb eines Berufssektors wie die Tabelle 1 des Anhangs beispielweise im Dienstleistungssektor und der Industrie ausweist. Trotz geschlechtergleicher Vollzeitbeschäftigung lag der Bruttojahresverdienst der Männer im Jahr 2004 bei 31143.2 ECU/€, der Frauenverdienst lediglich bei 23985.3 ECU/€. Auch ländervergleichend prägen geschlechterdifferente Verdienste den Arbeitsmarkt. So erfreuten sich 2004 in Deutschland die Männer über ein jährliches Bruttogehalt von etwa 43179 ECU/€, die Frauen hingegen durchschnittlich über 33898 ECU/€. In Polen des gleichen Jahres verdienten Männer etwa 6663 ECU/€, Frauen wiederum nur 5505 ECU/€.

Mit Blick auf die Beschäftigungsquoten zeichnet sich ein ebenfalls völlig inkohärentes Bild zwischen Männern und Frauen ab. Wie Tabelle 2 im Anhang beweist, liegen die Beschäftigungsquoten der Männer innerhalb eines Jahrzehntes ab 1997 im europäischen Gesamtvergleich stets über der durchschnittlichen Erwerbsquote der Frauen, was auf „genderrelevante Aspekte“25, wie oben bereits thematisiert, schließen lässt. Im vergangenen Jahr betrug in der EU 27 die Beschäftigungsquote der Männer 72,5 %, der Anteil der erwerbstätigen Frauen lag bei 58,3% - ein Indiz für eine arbeitsmarktrechtliche Schwäche und für nicht ausreichende Arbeitsplätze aufgrund des segregationsbedingten Wegfalls wahrzunehmender Arbeitsmöglichkeiten in der Wirtschaft durch die Frauen. Vor allem aber kann der prozentuale Beschäftigungsunterschied zwischen den Geschlechtern als ein Indiz für einen geschlechterungleichen Zugang zur Erwerbstätigkeit gelten. Denn die Differenz zwischen den männlichen und weiblichen Beschäftigungsquoten spricht erwiesenermaßen für den geschlechterdivergenten Zugang auf dem europäischen Arbeitsmarkt26 und lässt somit die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern erstrahlen. Die Zugangserschwernis ist unter anderem wieder mit der genderrelevanten Begründung behaftet, dass Frauen im Zuge der Elternzeit ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen werden beziehungsweise unterbrechen würden.27

Im Zusammenhang mit dem Indikator der Beschäftigungsquote ist vor allem ein weiteres, spezielles Faktum für die Bekräftigung der „geschlechtsspezifischen Diskrepanzen“28 auf dem europäischen Arbeitsmarkt wichtig. Es ist das Faktum, welches die Geschlechtergleichberechtigungsdebatten des 20. und 21. Jahrhunderts innerhalb der EU erst fanatisiert. Es handelt sich um den Fakt der Minderrepräsentation von Frauen in dem zukunftsträchtigen Sektor der Forschung - sowohl an Universitäten als auch auf dem Arbeitsmarkt -, in unternehmerischen Führungspositionen und im Rahmen der unternehmerischen Selbstständigkeit. In all jenen Erwerbstätigkeitssegmenten herrscht eine gravierende Unterrepräsentation von Frauen.29 Grund dafür ist wiederholt die traditionell geprägte, stereotypische Aufgabenund Rollenzuordnung „that women often have difficulty in juggling professional and family life“30. Auch im Internen der EU widerspiegelt sich der personelle Geschlechterunterschied in Entscheidungsbereichen zwischen Männern und Frauen. Gemäß der Tab. 3 überwiegt der Männeranteil den prozentualen Anteil der Frauen.

Diese aufgeführten Schlüsselindikatoren zur Beschreibung der Arbeitsmarktsituation in der EU und die daraus vorwiegend in der Wirtschaft und der Technologie zu konstatierenden defizitären Frauenquoten begründen die feministische Auseinandersetzung31 mit der Geschlechterpolitik auf der supranationalen Ebene der EU. Die rechtliche Verbesserung dieser sozialpolitischen Missstände und Diskrepanzen zwischen zwei Geschlechtern in einem Staatensystem, das einerseits geprägt ist von Demokratie, andererseits aber einen Demo-kratiemangel zwischen den die Gemeinschaft stützenden Frauen und Männern aufweist, ist die Legitimationsgrundlage der EU beziehungsweise ihrer handlungsbefähigten Organe. Inwieweit der supranationale Normierungsund Lenkungseinfluss dabei eine frauenexklusive Bezugnahme aufweist, soll im Folgenden analysiert werden.

[...]


1 Schiller, Gesammelte Werke, 1959, S. 400.

2 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 186.

3 Vgl. Rennewart, Frauen im Mittelalter, 1999, o. S.

4 Vgl. Rennewart, Frauen im Mittelalter, 1999.

5 Vgl. Ders.

6 Bundeszentrale für politische Bildung, o. J.

7 Vgl. Rennewart, Frauen im Mittelalter, 1999.

8 Bundeszentrale für politische Bildung, o. J.

9 Vgl. o. V.: Frauen-Menschenrechte, o. J.

10 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 19.

11 Ders., S. 20.

12 Vgl. Rennewart, Frauen im Mittelalter, 1999, o. S.

13 Vgl. Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S. 41.

14 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 22.

15 Ders., S. 23.

16 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 185.

17 Ders., S. 245.

18 Jochmann-Döll, Unterbewertet und unterbezahlt?, 2005, S. 102.

19 Europäische Kommission, Bericht zur Gleichstellung von Frau und Mann, 2004, S.6f.

20 Hollstein, Geschlechterdemokratie, 2004, S. 25.

21 Ders., S. 25.

22 Ders., S. 247.

23 Ders., S. 247.

24 Ders., S. 246.

25 Beckmann, Frauenbeschäftigung im Arbeitsraum Europa, 2005, S. 70.

26 Vgl. Bergmann, Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der europäischen Arbeitswelt, 1999, S.

32.

27 Vgl. Beckmann, Frauenbeschäftigung im Arbeitsraum Europa, 2005, S. 70.

28 Beckmann, Frauenbeschäftigung im Arbeitsraum Europa, 2005, S. 67.

29 Vgl. Europäische Kommission, Man(n)che sind eben doch gleicher, 2008; Europäische Kommission, Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, 2007.

30 Europäische Kommission, Too few women in EU research, o.J.

31 Vgl. Scheele, Ambivalenzen der Frauenerwerbstätigkeit in Europa und geschlechtergerechte Kriterien zur Bestimmung der Qualität von Arbeit, 2005, S. 35.

Excerpt out of 38 pages

Details

Title
Die Geschlechterpolitik der Europäischen Union
Subtitle
Geschlechtersubjektivität oder -objektivität auf dem europäischen Arbeitsmarkt?
College
Technical University of Chemnitz  (Philosophische Fakultät)
Course
Geschlechterverhältnisse in Ostmitteleuropa
Grade
1,7
Author
Year
2008
Pages
38
Catalog Number
V116678
ISBN (eBook)
9783640189076
ISBN (Book)
9783640194582
File size
585 KB
Language
German
Keywords
Geschlechterpolitik, Europäischen, Union, Geschlechterverhältnisse, Ostmitteleuropa
Quote paper
Sophia Wagner (Author), 2008, Die Geschlechterpolitik der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116678

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