Gründe für die Übersiedlung in stationäre Pflege bei alten Menschen

Eine multiperspektivische Betrachtung


Diploma Thesis, 2008

132 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Erläuterung wichtiger Begriffe
2.1. Erläuterung und Abgrenzung der altersbezogenen wissenschaftlichen Disziplinen
2.2. Demografischer Wandel – definitorische Erfassung eines viel verwendeten Begriffs
2.3. Modernisierung und Individualisierung – eine Reflexion gesellschaftlicher Wandlungsprozesse

3. Der Altersbegriff im Blick wissenschaftlicher Disziplinen
3.1. Soziohistorische Entstehungsgeschichte der Lebensphase Alter
3.2. Soziologische Kriterien zur Abgrenzung der Lebensphase Alter
3.3. Die Lebensphase Alter nach dem Lebenslagenkonzept
3.4. Das Alter aus Sicht der Medizin
3.5. Die klassischen Alterskonzepte der Sozialen Gerontologie
3.5.1. Aktivitätskonzept
3.5.2. Disengagementkonzept
3.5.3. Kontinuitätskonzept
3.5.4. Gesamteinschätzung der klassischen Alterskonzepte

4. Gesellschaftliche und sozialpolitische Rahmenbedingungen
4.1. Pflegebedürftigkeit im Kontext deutscher Sozialpolitik
4.1.1. Wie die Pflegebedürftigkeit zu einem Sozialen Problem wurde
4.1.2. Die Soziale Pflegeversicherung als sozialpolitische Antwort auf Pflegebedürftigkeit
4.1.3. „Ambulant vor Stationär“ – Ein Grundsatz der Sozialen Pflegeversicherung
4.2. Der Einfluss des demografischen Wandels auf die Entwicklung der Pflegeversorgung seit Einführung der Sozialen Pflegeversicherung
4.3. Die Konsequenzen des demografischen Wandels für das Gesundheitswesen
4.4. Zwischenfazit

5. Die Rolle sozialprofessioneller Akteure
5.1. Pflegebedürftigkeit und Pflege im Kontext pflegewissenschaftlicher Konzepte
5.1.1. Potentiale und Defizite professioneller ambulanter und teilstationärer Hilfen
5.1.2. Bedingungen für die Inanspruchnahme professioneller ambulanter Hilfen in häuslichen Pflegearrangements
5.1.3. Soziostrukturelle Merkmale der institutionalisierten pflegebedürftigen Bevölkerung
5.2. Alternative und kombinierte Versorgungskonzepte
5.3. Zwischenfazit

6. Die Bedeutung sozialer Netzwerkep
6.1. Pflegebedürftigkeit im Kontext Sozialer Netzwerke eine erste Bestandsaufnahme
6.2. Familiale Soziale Netzwerke
6.2.1. Familie gestern, heute, morgen – Über den Wandel einer fundamentalen Institution deutscher Sozialpolitik
6.2.2. Destabilisierende Einflüsse in familialen Pflegearrangements
6.2.3. Pflegemotive und pflegekulturelle Orientierungen
6.3. Die Bedeutung sozialer Unterstützung von nicht-familialen Netzwerkpartnern im Kontext von Pflegebedürftigkeit
6.4. Zwischenfazit

7. Individuelle Perspektiven
7.1. Stadt-Land-Unterschiede in den Lebenslagen pflegebedürftiger Menschen
7.2. Finanzielle Situation älterer Menschen
7.3. Wohn- und Lebenswelten
7.4. Soziale Beziehungen
7.5. Objektiver Gesundheitszustand & subjektive Gesundheitseinschätzung
7.6. Zwischenfazit

8. Zusammenfassung und Ausblick

9. Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

„Der Eintritt alter Menschen in Alten- und Pflegeheime ist in der Bundesrepublik nach wie vor stark vernachlässigt und oft auf mikrosoziologische und psychologische Fragestellungen eingeengt“ (Klein et al. 1997, S. 55). Der von Klein et al. in den Jahren 1995 und 1996 durchgeführte Erhebung zu den soziostrukturellen Merkmalen der institutionalisierten Bevölkerung (Altenheimsurvey) liegt jedoch mittlerweile schon mehr als ein Jahrzehnt zurück. In der Zwischenzeit sind viele Forschungsvorhaben durchgeführt worden, die sich mit diesem Thema entweder in direkter Weise befassten oder Ergebnisse produziert haben, die Hinweise auf die Gründe für Heimübersiedlungen geben. Die hier vorliegende Arbeit ist mit dem Anliegen geschrieben worden, wesentliche Forschungsergebnisse zu erfassen und - wo dies offensichtlich erscheint – in Beziehung zueinander zu setzen.

Ausgangspunkte der Arbeit sind auf der einen Seite das Begriffspaar Pflege und Pflegebedürftigkeit und auf der anderen Seite gesamtgesellschaftliche Prozesse und die Akteure, die mit diesem Begriffspaar in Beziehung stehen. Dies sind erstens die sozialpolitischen Akteure, die in dieser Arbeit in Gestalt der für Pflege und Pflegebedürftigkeit relevanten sozialpolitischen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Zweitens pflegeprofessionelle Akteure, die Pflegedienstleistungen in den verschiedenen Settings der Pflegeversorgung erbringen. Drittens Akteure aus dem sozialen Netzwerk von pflegebedürftigen Menschen, die Pflegeleistungen ausschließlich im häuslichen Bereich erbringen, und viertens die von Pflegebedürftigkeit betroffenen Menschen selbst, deren individuelle Lebenslage mitbestimmend für den Umgang mit der eigenen Pflegebedürftigkeit ist.

Die Pflegebedürftigkeit ist ein Phänomen, das vorwiegend ältere Menschen betrifft. Wie aber an dem Spektrum der eben genannten Akteure zu erkennen ist, erfolgt die Finanzierung, Organisation und Durchführung der Pflege gesamtgesellschaftlich. Daher wird Pflege und Pflegebedürftigkeit in der vorliegenden Arbeit ebenso aus einer demografischen Perspektive betrachtet. Eine weitere Bedeutung für Pflege und Pflegebedürftigkeit nehmen diejenigen gesellschaftlichen Phänomene ein, die mit dem Begriff Individualisierung in Verbindung gebracht werden. Bei Prognosen über die zukünftige Ausgestaltung und Finanzierung der Pflegeversorgung steht dieser Begriff nicht selten Pate für pessimistisch gefärbte Erwartungen. Daher werden die Phänomene der Individualisierung in der vorliegenden Arbeit und ihre Wirkungen auf Pflege und Pflegebedürftigkeit kritisch untersucht.

Diese Arbeit ist thematisch in zwei Teile unterteilt. Im ersten Teil - Kapitel 2 und 3 - werden zunächst die für diese Arbeit relevanten Begriffe definitorisch erfasst. Dies sind in Kapitel 2 die altersbezogenen wissenschaftlichen Disziplinen und die beiden Begriffe „demografischer Wandel“ und „Individualisierung“. Eine besondere Ausführlichkeit wird dem Altersbegriff in Kapitel 3 gezollt. Dies mit der zunächst banal anmutenden Begründung, dass das Alter eine zwingende Voraussetzung für eine Pflegebedürftigkeit im Alter ist. Jedoch soll hier gezeigt werden, dass es alte Menschen an sich zwar immer gegeben hat, eine allgemein erfahrbare Lebensphase Alter aus historischer Perspektive jedoch ein recht neues Phänomen ist. Es ist somit soziohistorischen Prozessen, die der Lebensphase Alter den Weg bereitet haben, geschuldet, dass in der Gegenwart ein weit verbreitetes Phänomen und daher in gewisser Hinsicht Soziales Problem der Pflegebedürftigkeit überhaupt existiert.

Der zweite Teil der Arbeit ist thematisch untergliedert nach den Perspektiven der an Pflege und Pflegebedürftigkeit beteiligten Akteure. Zunächst werden in Kapitel 4 die relevanten sozialpolitischen Prozesse in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) betrachtet, wobei die Einführung der Sozialen Pflegeversicherung bzw. deren Wirkungen und Einflüsse auf Pflege und Pflegebedürftigkeit den größten Raum einnehmen werden. Wie zu zeigen sein wird, kommt für eine häusliche Pflegeversorgung jenseits der stationären Pflege den professionellen ambulanten Versorgungsstrukturen eine wichtige Bedeutung zu. Deshalb wird im darauf folgenden Kapitel 5 die Rolle der professionellen ambulanten Versorgung in der Pflegeversorgung untersucht. Des Weiteren wird in diesem Kapitel der Blick auf soziostrukturelle Merkmale der institutionalisierten Bevölkerung gerichtet, sowie auf alternative Versorgungsformen jenseits von stationär, teilstationär und ambulant. Wie ebenfalls zu zeigen sein wird, nimmt unter den gegebenen sozialpolitischen Rahmenbedingungen für eine volkswirtschaftlich vertretbare professionelle ambulante Pflege das so genannte informelle Pflegepotential sozialer Netzwerke eine zentrale Bedeutung ein. Damit befasst sich diese Arbeit im 6. Kapitel. Und nicht zuletzt nehmen Handlungsspielräume der individuellen Lebenslagen einen wichtigen Einfluss darauf, wie die Pflege gestaltet werden kann. Dies ist Thema in Kapitel 7. Da die Einflüsse demografischer Prozesse und die Phänomene der so genannten Individualisierung bei allen eben genannten Perspektiven eine Rolle spielen, fließen diese kapitelübergreifend an den Stellen ein, wo dies thematisch sinnvoll erscheint. Ebenso wird der Leser oder die Leserin merken, dass die gezogenen perspektivischen Grenzen nicht immer einzuhalten sind bzw. an einigen Stellen Verknüpfungen mit anderen Perspektiven vorgenommen werden. Jedoch wurden an den entsprechenden Stellen Kapitelverweise eingefügt, so dass dem Leser oder der Leserinermöglicht wird, bei Bedarf die inhaltlichen Verknüpfungen nachlesen und nachvollziehen zu können. Aufgrund der hier vorgenommenen multiperspektivischen Betrachtung zeichnet sich diese Arbeit durch eine interdisziplinäre Breite aus, musste aber dafür an vielen Stellen auf eine inhaltliche Tiefe verzichten. Jedoch sieht der Verfasser in der Interdisziplinarität eine Chance darin, Wege für neue Erkenntnisse zu ebnen, die sich aus der Verknüpfung verschiedener disziplinärer Perspektiven ergeben.

2. Erläuterung wichtiger Begriffe

2.1. Erläuterung und Abgrenzung der altersbezogenen wissenschaftlichen Disziplinen

Gerontologie

Der Begriff Gerontologie hat seinen Ursprung in der Griechischen Sprache. Er setzt sich zusammen aus „Geron“, das Alter und „Logos“, welches Lehre bedeutet. Die Gerontologie ist somit die Wissenschaft vom Alter(n). Die Gerontologie ist eine vergleichsweise junge Disziplin und hat sich als eigenständiger Wissenschaftszweig in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts in Europa und den USA entwickelt (Nigg & Steidl 2005, S.15). Das Altern zu einem Gegenstand von Wissenschaft zu machen, ist eine logische Reaktion auf das zuvor nicht kollektiv auftretende Phänomen des Alterns. Die infolge der Industrialisierung einsetzenden Entwicklungen wie steigender Lebensstandard für breite Bevölkerungsschichten, verbesserte Hygienebedingungen und die Fortschritte in Medizin und Technik trugen wesentlich zu einer stetig steigenden durchschnittlichen Lebenserwartung der Bevölkerung bei. Altern ist somit ein Phänomen, dessen Ursachen und Auswirkungen sowohl aus gesellschaftswissenschaftlichem, als auch aus naturwissenschaftlichem bzw. medizinischem Blickwinkel betrachtet werden muss. Deshalb beansprucht die Gerontologie, ein mehrdimensionales und ganzheitliches Verständnis vom Menschen zu haben (ebd. S.15) und ist interdisziplinär in den Wissenschaften Biologie, Psychologie, Medizin, Soziologie und Wirtschaftswissenschaften verortet.

Geriatrie

Die Geriatrie - ebenfalls ein aus dem Griechischen entlehnter Begriff mit den Komponenten

„Geron“, das Alter und „Iatros“, der Arzt - beschäftigt sich als Teilgebiet der modernen, wissenschaftlich fundierten Medizin mit den altersbedingten und medizinisch relevanten Prozessen des menschlichen Körpers. Dazu zählen die Untersuchung der regelhaft ablaufenden biologischen Prozesse des Alterns, sowie deren Ursachen. Des Weiteren beschäftigt sich die Geriatrie mit der Erforschung von Krankheitserscheinungen bei älteren Menschen. Dabei werden sowohl im Speziellen diejenigen Krankheitserscheinungen untersucht, die mit zunehmenden Alter vermehrt auftreten, als auch das altersbedingte veränderte Auftreten von Krankheiten im Allgemeinen. Abzugrenzen von der Geriatrischen Forschung ist die geriatrische Behandlung bzw. Rehabilitation. Geriatrische Rehabilitation macht sich zur Aufgabe, die körperlichen, psychischen und sozialen Auswirkungen altersbedingter Krankheitserscheinungen zu behandeln oder abzumildern (Nigg & Steidl 2005, S.16). Dabei werden neben der klassischen medizinischen Diagnostik auch die Ergebnisse einer dem bio-psycho-sozialen Krankheitsmodell entsprechenden geriatrischen Bedarfsplanung (Assessment) in der Rehabilitationsplanung berücksichtigt (Frühwald 2008, S.37). Im Fokus der geriatrischen Rehabilitation steht die Verbesserung funktioneller Fähigkeiten der Selbstkompetenz, die zur Ausführung von Alltagsaktivitäten notwendig sind. Ziel ist somit, Immobilität und Pflegebedürftigkeit des alten Menschen zu verhindern.

Gerontopsychiatrie

Gerontopsychiatrie zählt ebenfalls zu den griechischen Lehnwörtern und bedeutet Seelenheilkunde des Alters - zusammengesetzt aus Geron, das Alter; Psych, die Seele und Iatros, der Arzt. Sie hat sich in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelt und hat Menschen ab dem 60. Lebensjahr mit psychiatrisch indizierbaren Störungen als Zielgruppe (Höwler 2007, S.21). Wie die Psychiatrie beschäftigt sie sich mit der Beschreibung, Diagnostik, Therapie und Prävention von psychischen Krankheiten, jedoch unter Berücksichtigung der altersbedingten Veränderungen in psychischen Krankheitsbildern. PatientInnen1der Gerontopsychiatrie können sowohl psychisch krank gewordene alte Menschen, als auch altgewordene psychisch kranke Menschen sein (Nigg & Steidl 2005, S.17). Ebenso wie die Geriatrie berücksichtigt die Gerontopsychiatrie somatische, psychische und soziale Faktoren und beruft sich damit auf ein biopsychosoziales Krankheitsmodell (Höwler 2007, S.22). Da psychiatrische Krankheitsbilder eine Belastung für die Beziehung zwischen dem psychisch kranken alten Menschen und den (pflegenden) Angehörigen bzw. den sozialprofessionellen Bezugspersonen darstellen können, werden diese bei der gerontopsychiatrischen Behandlung in der Regel mit einbezogen.

2.2. Demografischer Wandel – definitorische Erfassung eines viel verwendeten Begriffs

Zuzuordnen ist der Begriff demografischer Wandel der Demografischen Wissenschaft bzw. Bevölkerungswissenschaft. Im Allgemeinen befasst sich diese wissenschaftliche Disziplin mit dem Leben, Werden und Vergehen menschlicher Bevölkerungen. Die bevölkerungswissenschaftlich relevanten Merkmale werden entweder als strukturell oder als prozessual bezeichnet. Die Merkmale der Regionalstruktur beziehen sich auf die räumliche Verteilung innerhalb einer definierten geographischen Fläche, die Merkmale der Vitalstruktur gliedern die Bevölkerung nach Alter und Geschlecht, während mit den Merkmalen der Sozialstruktur formale Bildung, Beruf, Einkommen, Vermögen und Wohnort erfasst werden. Davon zu unterscheiden sind die prozessualen Merkmale der Bevölkerung wie Wachstums und Schrumpfungsprozesse, genauer gesagt Migration2, Mortalität3, Nuptialität4 und Natalität5, die von der Demografie statistisch erfasst werden (Esenwein-Rothe 1982, S.Vff). Der Begriff demografischer Wandel lässt sich beiden Dimensionen zuordnen, denn er beschreibt sowohl die Veränderung von Bevölkerungsstrukturen, als auch die Veränderung in der Dynamik der demografischen Prozesse. Diese wissenschaftlich objektive Definition des Begriffes reicht jedoch nicht aus, seine aktuelle Bedeutung zu erfassen. Negativ konnotiert ist dieser Begriff in der öffentlichen Wahrnehmung durch die befürchteten langfristigen Folgen, die entgegen der oben dargestellten Bedeutung des Begriffe hauptsächlich aus den beiden demografischen Prozessen Mortalität und Fertilität abgeleitet werden. Als einflussnehmende Größe spielt die Migration in diesem Zusammenhang zwar ebenfalls eine Rolle, taucht jedoch in der damit verbundenen öffentlichen Diskussion nur marginal auf.

Praktikable und aktuelle Aussagen über die Mortalität können durch die Methode der Periodensterbetafeln getroffen werden (Hofmann 2007, S.21). Hierbei wird eine fiktive Kohorte von 100.000 Personen unter Verwendung von aktuellen altersspezifischen Sterberaten abgebildet, die mit zunehmendem Alter, den altersspezifischen Sterbewahrscheinlichkeiten entsprechend, abnimmt. Obwohl damit Aussagen getroffen werden können über Lebenserwartung bei Geburt, noch zu erwartende Lebensjahre bei einem gegebenen Alter und die Wahrscheinlichkeit, innerhalb des nächsten Altersjahres zu sterben, ist die Darstellung der Lebenserwartung bei Geburt in der öffentlichen Diskussion die dominierende. Gegenwärtig liegt diese, bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland, bei rund 76 Jahren bei Männern und 81,3 Jahren bei Frauen. Damit hat sich die durchschnittliche Lebenserwartung im Laufe des 20. Jahrhunderts um 30 Jahre erhöht (Röttger-Liepmann 2007, S.22). Gegenwärtig wird für den Zeitraum bis 2050 ein weiterer Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung um vier bis sechs Jahren angenommen (ebd.). Ursächlich hierfür sind vor allem exogene Faktoren wie medizinischer Fortschritt und verbesserte Hygienebedingungen, die sich insbesondere auf die Kindersterblichkeit positiv ausgewirkt haben (Fend 2003, S.139). Im Gegensatz zur Geburtenrate spielen sozioökonomische Faktoren für die Mortalität nur eine untergeordnete Rolle. Zu diesem Schluss kommt Hofmann, der die Mortalität ärmerer Länder untersucht und Fortschritte in der Lebenserwartung selbst bei stagnierenden Einkommen festgestellt hat (Hofmann 2007, S.23). Dabei ist allerdings zu bedenken, dass ein sicherer Zugang zu gesundheitsbezogenen Dienstleistungen auch an ökonomische Faktoren gebunden ist.

Der Begriff Fertilität bezeichnet im biologischen Sinne die Fruchtbarkeit einer Frau, also allein die Möglichkeit Kinder zu gebären (ebd. S.15). In der Demografie bezeichnet die allgemeine Fertilitätsrate die tatsächlich erfolgten Geburten im Verhältnis zu den Frauen im gebärfähigen Alter (ebd.). Diese wird üblicherweise pro Jahr und pro 1.000 Einwohner angegeben. In der öffentlichen Diskussion häufiger anzutreffen ist jedoch die Kennzahl der Gesamtfertilitätsrate, die sich aus der Aufsummierung der jährlichen altersspezifischen Fertilitätsraten ergibt und angibt, „wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommt, wenn sie bis zum Ende des gebärfähigen Alters überlebt und die aktuellen altersspezifischen Fertilitätsraten konstant bleiben“ (ebd.). Das gebärfähige Alter wird in dieser Berechnung mit älter als 15 Jahre bzw. jünger als 50 Jahre definiert (ebd.). Die aktuelle Gesamtfertilitätsrate, die in der öffentlichen Diskussion üblicherweise mit dem Begriff Geburtenrate firmiert, beträgt in Deutschland aktuell 1,3 (Wartenberg, v. & Haß 2005, S.146). Das heißt, dass jede Frau in Deutschland während ihres gebärfähigen Alters durchschnittlich 1,3 Kinder zur Welt bringt. Rein rechnerisch wäre zum Bevölkerungserhalt eine Gesamtfertilitätsrate von 2,0 notwendig. Da aber nicht alle Frauen ein Alter von 50 Jahren erreichen, liegt das Erhaltungsniveau in Industrieländern bei ungefähr 2,1 Kindern (Hofmann 2007, S.16).

Die Wechselwirkungen aus steigender Lebenserwartung und niedriger Gesamtfertilitätsrate sind maßgeblich für jene gesamtgesellschaftlichen Veränderungen und Folgen verantwortlich, die gemeinhin mit dem Begriff demografischer Wandel in Verbindung gebracht werden. Seine negative Konnotation erfährt dieser Begriff dabei insbesondere daraus, dass die Ursachen für die allgemein beobachtbare tendenziell rückläufige Gesamtfertilitätsrate in modernen Gesellschaften systemimmanent zu sein scheinen. Daher erscheint es wichtig, zunächst die grundlegenden Elemente des Prädikates „modern“ näher zu betrachten und diese anschließend mit dem Phänomen der zurückgehenden Gesamtfertilitätsrate in Beziehung zu setzen. Der wichtige Stellenwert der mit „modern“ assoziierten Begriffe wie Wertewandel und Individualisierung im Rahmen dieser Arbeit ist es geschuldet, dass der nächste Abschnitt relativ ausführlich ausfällt.

2.3. Modernisierung und Individualisierung – eine Reflexion gesellschaftlicher Wandlungsprozesse

Ursachen für gesellschaftliche Wandlungsprozesse sind vielschichtig, ebenso sind es die Erklärungsansätze. Obwohl der Begriff der Modernisierung im sozialwissenschaftlichen Kontext relativ neu ist, lassen sich die Ursprünge des Modernisierungsdenkens bis in das 19. Jahrhundert zurückverfolgen. In den Werken von Intellektuellen wie Tönnies, Durkheim, Simmel, Weber und Marx spiegelt sich die Auseinandersetzung mit den vielen und einschneidenden gesellschaftlichen Veränderungen wider, die von diesen ausgehend vom Prozess der Industrialisierung (und seinen Ursachen) wahrgenommen wurden. Auch in der jüngeren Vergangenheit bis in die Gegenwart sind regelmäßig prominente Vertreter der Sozialwissenschaften zu finden, die sich mit dem so genannten Phänomen der Modernisierung auseinandergesetzt haben bzw. auseinandersetzen (z.B. Beck, Elias, van der Loo & van Reijen)6. Da durch diese Vielzahl an zum Teil widersprüchlichen Theorien dem Begriff der Modernisierung mittlerweile das Prädikat eines „irritierenden Begriffs“ (van der Loo & van Reijen 1992, S.28) anhaftet, versuchen van der Loo und van Reijen mit einem konzeptionellen Schema diese Theorien und die Phänomene, die sie zu beschreiben versuchen, auf eine Linie zu bringen. Jedoch muss bedacht werden, dass eine derartige Charakterisierung sozialer Wirklichkeit in modern und nichtmodern nicht dazu geeignet ist, das Innere (bzw. Teile davon) von Gesellschaften an sich zu beschreiben. Vielmehr handelt essich um eine stark vereinfachte und idealtypische Beschreibung gesellschaftlicher Prozesse, die es erlaubt, einen gesellschaftlichen Gesamtzustand auf der Kontrastfolie eines früheren, bereits mehr oder weniger weit in der Vergangenheit liegenden, Gesamtzustandes zu betrachten.

Die Modernisierung als einen Prozess der Veränderung lässt sich aus den vier verschiedenen Perspektiven Struktur, Kultur, Person und Natur betrachten (van der Loo & van Reijen 1992, S.28ff). Aus der strukturellen Perspektive erscheint die soziale Wirklichkeit als ein Gefüge von Rollenvollzügen. Interaktionen zwischen Personen sind nicht ungeordnet, sondern folgen bestimmten Mustern. Charakteristisch für Modernisierung ist nun, dass eine fortwährende Differenzierung gesellschaftlicher Rollenstrukturen stattfindet. Dies ist sowohl auf der individuellen als auch auf der gesamtgesellschaftlichen Ebene zu beobachten. Menschen in der heutigen Gesellschaft sind (idealtypisch) sowohl in der Lage, eine Vielzahl von Rollen nebeneinander (Elternschaft, berufliche Rolle, Partei- oder Vereinsmitglied, Ehrenämter, virtuelle/anonyme Rolle im Internet) einzunehmen, als auch eine unendliche Zahl an Rollen für jeden Rollenbereich verfügbar ist. Aus der Perspektive der Kultur ist die soziale Praxis geprägt von Symbolen, Bedeutungen, Normen und Werten die dem Handeln Richtung und Sinn geben. Modernisierung bewirkt hier – wie es Max Weber ausgedrückt hat - eine „Entzauberung der Welt“ (Preyer 2007 S.151), die die Wirklichkeit ordnet und systematisiert, um sie vorhersehbar und beherrschbar zu machen. Rationales Handeln heißt wohlüberlegtes Handeln entlang von intersubjektiv begründbaren Kriterien der Effizienz und Effektivität. Es bekommt den Charakter eines „um zu“, bei der die Wahl der Mittel geringer geschätzt wird als das erwünschte Ergebnis, also auf die Zukunft ausgerichtet ist. Auf die Vergangenheit gerichtetes Verhalten hat immer eine „Weil“-Komponente. Etwas wird gemacht, weil es schon immer so gemacht wurde (also den Traditionen und Bräuchen entspricht) und deshalb richtig sein muss. Das Ergebnis steht nicht im Vordergrund, es ist gut, wenn es mit den „richtigen“ Mitteln erreicht wurde (Dimbath 2003, S.83).

Der Einbezug des Persönlichen als dritte Perspektive ermöglicht, die individuelle Wahrnehmung der sozialen Wirklichkeit zu berücksichtigen. Mit dem Prozess der Modernisierung ist eine zunehmende Enträumlichung sozialer Praxis verbunden. Dies bedeutet, dass sich das Individuum aus der Kollektivität seiner unmittelbaren Umgebung herauslöst und begünstigt durch technische Neuerungen in der Lage ist, soziale Kontakte über vormals schwer überbrückbare geographische Entfernungen aufrecht zu erhalten. Loyalität und Integration in Bezug zu seiner unmittelbaren sozialen Umgebung verlieren damit für das Individuum genauso an Bedeutung wie soziale Kontrollmechanismen. Der Prozess der Emanzipation von sozialen und normativen Zwängen nennen van der Loo und van Reijen Individualisierung (van der Loo & van Reijen 1992, S.32). Der vierte Zugang, die Perspektive der Natur, betrachtet die nicht vom Menschen geschaffene belebte und unbelebte Umwelt. Modernisierung bedeutet hier, dass sich der Mensch die Eigenschaften und Gesetzmäßigkeiten der Natur zu seinen Gunsten zu Nutze macht, um sich seinen eigenen biologischen und natürlichen Begrenzungen zu entziehen. Die eben vorgestellte Charakterisierung des Begriffs Modernisierung zeigt, dass Modernisierung prinzipiell zu jeder Zeit der Menschheitsgeschichte stattgefunden hat.

Dass eine Befreiung von natürlichen und normativen Zwängen nicht nur erweiterte Freiheiten, sondern auch neue Abhängigkeiten mit sich bringt, beschreiben van der Loo und van Reijen mit den so genannten Modernisierungsparadoxen, die sich ebenfalls aus den vier genannten Perspektiven erfassen lassen (van der Loo & van Reijen 1992, S.34ff). Das Paradox der Differenzierung manifestiert sich darin, dass auf der einen Seite sich strukturelle Maßstäbe zwar verkleinern, da soziale Rollen sich auf immer kleiner werdende funktionale Teilbereiche beziehen. Andererseits bewirkt dies eine zunehmende quasi organische Abhängigkeit der funktionalen Rollen untereinander. Die hier gewonnene Freiheit des Individuums zwischen einer Vielzahl an Rollen wählen zu können, wird durch eine zunehmende Interdependenz der Rollen selbst obsolet gemacht. Eng mit dem Differenzierungsparadox ist das Rationalisierungsparadox verbunden. Zwar bewirkte ein an rationales Denken orientiertes Handeln eine Steigerung von Effektivität und Effizienz. Jedoch begünstigt die Differenzierung in zahlreiche soziale Einheiten, Sektoren und Organisationen, dass rationales Handeln nicht auf ein gemeinsames „höheres“ Ziel ausgerichtet ist, sondern Akteure vielmehr ihrer jeweiligen Eigenlogik folgen.7

Im Individualisierungsparadox zeigt sich ebenfalls, dass gewonnene Freiheiten gleichzeitig mit Ohnmacht und Abhängigkeit verbunden sind. Denn obwohl das Individuum die Freiheit besitzt, unabhängig von geographischen Distanzen mit unzähligen Individuen und Institutionen Beziehungen zu unterhalten, begibt sich das Individuum nach wie vor in Abhängigkeiten, nur mit dem Unterschied, dass diese Abhängigkeiten nicht mehr direkt und unmittelbar sind, sondern sich eben enträumlicht und abstrakt vollziehen. Das Domestizierungsparadox wiederum macht deutlich, dass eine zunehmende Unabhängigkeit von biologischen und natürlichen Grenzen nicht nur neue Freiheiten, sondern eben auch neue Abhängigkeiten von genau diesen zumeist technischen Hilfsmitteln schafft. In der Quintessenz bedeutet Modernisierung also den Zugewinn von Freiheiten für das einzelne Individuum, da sowohl natürliche, technische, als auch normative Handlungsspielräume ausgeweitet werden.

Paradoxerweise ist dies jedoch nur möglich, wenn die derart individualisierten Potentiale dennoch in konzertierter Weise zusammenwirken. Da mit jedem neuen Gewinn an Freiheit immer auch neue potentielle Räume für „asoziales Verhalten“ entstehen, muss eine übergeordnete Instanz (also der Staat) mit einem auf möglichst aktuellem Stand gehaltenen Gesetzes- und Regelwerk für die Bewahrung des gesamtgesellschaftlichen Gefüges sorgen (Dimbath 2003, S.104). Beck interpretiert dieses „asoziale Verhalten“ als eine Überforderung des Individuums mit der größer gewordenen Verantwortung für die Risiken seiner eigenen Existenz fertig zu werden. Diese Risiken seien jedoch erst mit der zweiten – der so genannten reflexiven – Moderne herausgebildet worden. Beck betrachtet die Industriegesellschaft als erste Moderne, die entsprechend der Klassentheorie von Großgruppen in standardisierter Vollbeschäftigung gekennzeichnet war (Beck 1986, S.132). Diese Großgruppen wiederum bestanden aus kleinen Familieneinheiten mit komplementären Rolleninhabern, also dem Mann mit der Rolle der ökonomischen Reproduktion und der Frau mit der Rolle der sozialen und generativen Reproduktion (ebd. S.174). Die zweite, reflexive Moderne zeichnet sich dagegen in einer Pluralisierung der Erwerbsarbeit aus. Die zeitliche, räumliche und rechtliche (Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsvertrag) Dimensionen der Arbeit haben sich entstandardisiert, so dass wichtige Momente, die die frühere Klassenidentität konstituierten, nicht mehr existent sind. Zudem bewirkte die Emanzipation der Frau ihre ökonomische Unabhängigkeit von der Männerrolle und damit die Emanzipation von ihrer dazu komplementären Frauenrolle. Das bedeutet, dass „Chancen, Gefahren, Ambivalenzen der Biographie, die früher im Familienverband, in der dörflichen Gemeinschaft, im Rückzug auf die soziale Klasse oder Gruppe bewältigt werden konnten, zunehmend von den Einzelnen selbst wahrgenommen, interpretiert und bearbeitet werden müssen. Diese „riskanten“ Freiheiten werden nun den Individuen zugemutet, ohne dass diese aufgrund der hohen Komplexität der modernen Gesellschaft noch in der Lage sind, die unvermeidbaren Entscheidungen fundiert und verantwortlich, d.h. auch im Hinblick auf mögliche Folgen zu treffen“ (Beck & Beck- Gernsheim 1993, S.178).

In den eben dargelegten modernisierungstheoretischen Ausführungen lassen sich auch Gründe für den Rückgang der Gesamtfertilitätsrate wiederfinden. Aufgrund der Vielzahl an Wahlmöglichkeiten ist der moderne und rational (also auf die Zukunft gerichtet) handelnde Mensch bei jeder zu treffenden Entscheidung mit Opportunitätskosten konfrontiert (Pies 1993, S.96). Opportunitätskosten messen bei einer Entscheidung den jeweiligen Nutzenentgang der nicht gewählten Alternativen (Röttger-Liepmann 2007, S.42). Die Opportunitätskosten eines Kindes steigen nun mit der qualitativen und quantitativen Verbesserung von Alternativen (welche erst durch den normativen Bedeutungsverlustes bzw. der „Entzauberung“ der Institutionen Ehe und Familie möglich wurden) zu dem Lebensentwurf der traditionellen Familie und das insbesondere für Frauen. Dieser These zufolge gilt, dass die Anzahl der Kinder je Frau mit steigenden Gehältern, steigender Bildung und Beschäftigungsquote sinkt, da immer mehr Frauen nicht nur auf ein zunehmend lukratives Gehalt verzichten müssen, sondern die finanzielle Belastung durch ein Kind als zu hoch angesehen wird (Bandt 2007, S.45). War die Geburt von Kindern noch vor 100 Jahren eine Investition in die Absicherung der eigenen sozialen Lebensrisiken wie Krankheit, Alter oder Arbeitslosigkeit, so sind diese Risiken in der heutigen Zeit durch institutionalisierte soziale Sicherungssysteme (also durch enträumlichte und abstrakte Beziehungen) abgedeckt. Ein weitere These, die die finanzielle Belastung durch ein Kind thematisiert, ist die des „quantity-quality trade off“ (Hofmann 2007, S.18). Demnach steigen die finanziellen Mittel, welche die Eltern für die Erlangung von „Überlebensvorteilen“ (hiermit ist vor allem Bildung gemeint) für ihre Kinder investieren müssen, mit zunehmender Modernisierung, also in erster Linie durch zunehmende Differenzierung funktionaler Rollen, an. Deshalb entscheiden sich Eltern eher für wenige, aber dafür gut ausgebildete Kinder, als für viele Kinder, für die eine gute Ausbildung mit dem gegebenen Einkommen nicht finanzierbar wäre. Da mit zunehmender Modernisierung auch eine Verringerung der Kindersterblichkeit (infolge der besseren Domestizierbarkeit der Natur) einhergeht, müssen Eltern aufgrund des Wissens um die hohen Überlebenschancen ihrer Kinder, weniger Kinder in die Welt setzen. Die Folge davon ist, dass seit dem Jahr 1975 die Differenz zwischen Zahl Lebendgeborener und Sterbefälle negativ ist (Röttger-Liepmann 2007, S.22).

3. Der Altersbegriff im Blick wissenschaftlicher Disziplinen

3.1. Soziohistorische Entstehungsgeschichte der Lebensphase Alter

Eine wichtige Voraussetzung einer gesellschaftlichen Lebensphase Alter ist eine ausreichende durchschnittliche Lebenserwartung, also das Altwerden breiter Teile der Bevölkerung. Bei einer historischen Betrachtung der durchschnittlichen Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung fällt auf, dass diese über lange Zeit bei um die 30 Jahre stagniert. Im Jahre 1650 liegt die durchschnittliche Lebenserwartung bei 29 Jahren. Im Jahre 1800, also rund 150 Jahre später, liegt sie mit 33 Jahren nur um 4 Jahre höher. Für weitere 4 Jahre an höherer durchschnittlicher Lebenserwartung waren nur noch 80 Jahre notwendig – sie liegt im Jahre 1880 bei 37 Jahren (Backes & Clemens 2003, S. 26). Um die Jahrhundertwende steigt die durchschnittliche Lebenserwartung dann sprunghaft an und beträgt kurz vor dem ersten Weltkrieg knapp 50 Jahre (Statistisches Bundesamt 2008a, S.315ff). An den genannten Zahlen ist erkennbar, dass der in Deutschland einsetzende Prozess der Industrialisierung ab Mitte des 19. Jahrhunderts und die Steigerungsrate der durchschnittlichen Lebenserwartung parallel zueinander verlaufen. Durch die im Zuge der Industrialisierung einsetzenden Verbesserungen der allgemeinen Lebensbedingungen breiter Teile der Bevölkerung kann die Entwicklung von Alter zur eigenständigen Lebensphase und die Etablierung von älteren und alten Menschen als sozialstrukturell bestimmbare gesellschaftliche Gruppe mit vergleichbaren Merkmalen als ein Ergebnis der Industrialisierung angesehen werden. (Backes & Clemens 2003, S.25). Die verbesserten Lebens- bzw. Hygienebedingungen sind insbesondere am Rückgang der Säuglingssterblichkeit und an der prozentualen Zunahme derjenigen, die ein Alter von über 65 Jahren erreichen, erkennbar. Während noch im Jahre 1880 rund ein Viertel aller Neugeborenen innerhalb des ersten Lebensjahres verstarben (Statistisches Bundesamt 2008a, S.331ff), so lag der Anteil im Jahre 1910 nur noch bei etwa 17% (ebd. S.315ff). Gleichzeitig erreichten im Jahre 1910 rund 43% einer Geburtenkohorte ein Alter von 65 Jahren (ebd. S.316ff), im Jahre 1880 lag dieser Anteil noch bei lediglich 27,5% (ebd. S.332ff).

Gleichzeitig befanden sich die bisher bestehenden traditionellen sozialen Netzwerke durch die Etablierung der kapitalistischen Gesellschaftsform im Umbruch. Marx spricht in diesem Zusammenhang vom „doppelt freien Lohnarbeiter“ (Marx 1976, S.472), der einerseits - besitzlos und frei von feudalen Abhängigkeitsbeziehungen - allein durch den Verkauf seiner Arbeitskraft die Sicherung seiner Existenz gewährleisten kann. Und der andererseits, durch die lokale Trennung von Arbeit und Leben, die häusliche Umgebung als Ort von subsistenzwirtschaftlicher und generationenübergreifender Produktion, Reproduktion, Konsum und sozialer Sicherung verloren hatte (Backes & Clemens 2003, S.28). War Alter vor der Industriellen Revolution ein vereinzelt auftretendes Phänomen, das durch die unmittelbaren gemeinschaftlichen Strukturen mit individualzentrierten Bewältigungsstrategien gelöst werden konnte, machten die verbesserten Lebensbedingungen und die doppelte Freiheit der Lohnarbeiter das Alter zu einem quantitativen und qualitativen „Sozialen Problem“. Einem Problem also, dem erstens gesellschaftliche Ursachen zugrunde liegen, das zweitens den reibungslosen Ablauf des gesellschaftlichen Geschehens gefährdet und drittens von meinungsbildenden Teilen der Gesellschaft als derart negativ definiert wird, dass gesellschaftlich bzw. politisch korrigierende Veränderungen gefordert bzw. in die Wege geleitet werden (Sidler, 1989, S. 21). Aus Furcht vor einem sich zuspitzenden Legitimations- bzw. Loyalitätsproblem der kapitalistischen Gesellschaftsform, wurde daher von den politischen Eliten – vor allem Bismarck – die mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts entstandene so genannte „Soziale Frage“ (Ritter, 1998, S.4) zu einer Sozialpolitik kondensiert, die eine institutionalisierte und solidargemeinschaftliche Form der sozialen Absicherung der arbeitenden Bevölkerung garantieren sollte. Nachdem bereits 1883 die gesetzliche Krankenversicherung und 1884 die gesetzliche Unfallversicherung eingeführt wurde, beschloss der deutsche Reichstag im Jahre 1891 die Einführung einer gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings sah diese im Gegensatz zu heute eine Altersrente erst ab dem 70. Lebensjahr vor (das zum damaligen Zeitpunkt nur ca. 20% der Bevölkerung erreichte (Statistisches Bundesamt 2004, S.331ff)), sowie eine Invalidenrente bei Erwerbsunfähigkeit. Neben dem Entstehen von Jugend und Kindheit als eigenständige und gesellschaftlich anerkannte Lebensphase, markierte nun die Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung einen weiteren Meilenstein einer totalen Institutionalisierung des Lebenslaufes (Kohli 1985, S.2f). Dabei wurden der Lebenslauf und die Übergänge der Lebensphasen in Anbetracht der konkreten Verwertungsmöglichkeiten von Arbeitskraft normiert und objektiviert (Backes & Clemens 2003, S.28). Diese Normierung des Lebenslaufes sollte im allseitigen Interesse von Staat, Industrie und Individuum sein. Zum einen sollte der Zugang zum und Abgang vom Produktions- bzw. Erwerbsprozess transparent und einheitlich festgelegt sein, zum anderen sollte der kontinuierliche Austausch „alte Arbeitskraft gegen frische Arbeitskraft“ das Leistungsniveau der Industrie garantieren und damit auch das Steueraufkommen des Staates. Und nicht zuletzt war die Normierung des Lebenslaufes als sichere Perspektive für die arbeitende Bevölkerung gedacht, so dass sie sich traditionellen Bezügen abwendet und sich freiwillig in die doppelte Freiheit des Lohnarbeiters begibt (Ebd. S.29).

3.2. Soziologische Kriterien zur Abgrenzung der Lebensphase Alter

Wie im vorangegangenen Kapitel erläutert wurde, ist die Lebensphase Alter ein Produkt der Industrialisierung, die zudem aufgrund der kapitalistischen Gesellschaftsform zu einem „Sozialen Problem“ wurde und daher durch sozialpolitische Entscheidungen zu einer eigenständigen Lebensphase institutionalisiert wurde. Diese sozialpolitischen Entscheidungen orientierten sich in Gestalt der Sozialgesetzgebung somit an die Erfordernisse und (negativen) Folgen der kapitalistischen Gesellschaftsform, die sowohl das Individuum und als auch das gesellschaftliche Leben nach Kriterien produktiver Verwertbarkeit rationalisierte. Als Folge dessen und durch die Institutionalisierung des Lebenslaufes markierte fortan der Eintritt in den Ruhestand den Schritt in die Lebensphase Alter (Backes & Clemens 2003, S.23). War das Phänomen Alter in vorindustriellen Zeiten vereinzelt aufgetreten und an Entscheidungen der unmittelbaren sozialen Bezüge anhand der individuellen Fähigkeiten (zu arbeiten) gebunden, so war die nunmehr institutionalisierte Lebensphase Alter von den individuellen biologischen Prozessen entkoppelt (Ehmer 1990, S.12). Alt war nun derjenige, der nicht mehr arbeiten musste, also per Sozialgesetz von der Erwerbsarbeit aus Gründen des Alters oder der Invalidität entpflichtet war und nicht mehr derjenige, der nicht mehr arbeiten konnte und fortan auf die Zuwendung seines sozialen Umfeldes angewiesen war.

Aus soziologischer Sicht war die Verkopplung von Ruhestand und Lebensphase Alter bis in die 1970er Jahre aus mehreren Gründen unproblematisch. Zum einen war die durchschnittliche Lebenserwartung mit ca. 70 Jahren (geschlechtsneutral) bzw. 67,4 Jahren (1970) der überwiegend männlichen Erwerbsbevölkerung immer noch vergleichsweise niedrig (Statistisches Bundesamt 2008a, S.295ff), zum anderen lag das durchschnittliche Alter beim Zugang in die gesetzliche Rente wegen Alters8(nur früheres Westdeutschland) im Jahre 1970 bei etwas mehr als 65 Jahren (Engstler & Motel-Klingebiel 2007, S.143). Zugleich begünstigte die gute wirtschaftliche Entwicklung der Nachkriegszeit weiterhin lange und homogene Erwerbsbiografien und damit die relativ klare Abgrenzung zwischen Jugendphase, Erwerbsphase und Altersphase. Diese Bedingungen waren mit dem Ende des Wirtschaftswunders in der ersten Hälfte der 1970er Jahre so nicht mehr gegeben. Die steigende Arbeitslosigkeit bewirkte bei älteren Arbeitnehmern einen Trend zu massenhaften Entlassungen, was durch die sozialpolitischen Maßnahmen der Rentenreform von 1973 noch verstärkt wurde (Arndts & Bonin, 2002, S.11). Damit verringerte sich das durchschnittliche Alter beim Zugang in die gesetzliche Rente wegen Alters stetig und lag im Jahre 1981 nur noch bei 62,4 Jahren (Engstler & Motel-Klingebiel 2007, S.143)9. Die jüngeren Arbeitnehmer und die Schulabgänger sahen sich zunehmend mit einem Arbeitsmarkt konfrontiert, der nicht mehr aufgrund eines erfolgreichen Schulabschlusses eine lebenslange Anstellung garantieren konnte. Der Zwang zur Weiter- und Höher- und Umqualifikation pluralisierte die Lern- und Erwerbsbiografien. Dazu trugen die sich verändernden Rollenbilder infolge der Neuen Frauenbewegung und der Studentenbewegung ab Ende der 60er Jahre das ihre zur „Neuen Unübersichtlichkeit“ (Habermas) bei, die eine Analyse der Sozialstruktur zunehmend erschwert. Ein System pluraler Lebenswelten mit pluralen Altersstrukturen (Backes & Clemens 2003, S.56) macht es somit (wieder) notwendig, Alter als eine subjektiv-funktionale und nicht als eine objektiv-kalendarische Kategorie zu begreifen. Auch aufgrund der mittlerweile massiven Ausdehnung der Lebensphase Alter zu einer Großphase, die bei früher Verrentung und hoher Lebenserwartung mitunter 50 Jahre dauern kann (Backes & Clemens 2003 S. 23), schlägt Rosenmayr eine Abgrenzung funktionaler Teilgruppen jenseits des Erwerbstätigkeitskriteriums vor. Demnach ist die Lebensphase Alter zu unterteilen in eine dritte, vierte und fünfte Lebensphase (Rosenmayr, 1996, S. 35). Der chancenreiche dritte Lebensabschnitt definiert sich über die Fähigkeiten der „jungen Alten“, Leistungen welcher Art auch immer für andere Menschen zu erbringen. Der Verlust dieser Fähigkeiten bei Bewahrung einer Unabhängigkeit garantierenden Selbstkompetenz markiert den Eintritt in das vierte Lebensalter als „Alter“. Dieses Lebensalter ist gekennzeichnet von zunehmender Abhängigkeit und Angewiesenheit auf fremde Hilfe, also einer Verringerung der Selbstkompetenz. Fällt der „Alte“ in eine Abhängigkeit, die eine Rund-um-die-Uhr Betreuung notwendig macht, hat er als „alter Alte“ den fünften Lebensabschnitt erreicht. Diese Unterteilung impliziert einen starken Fokus auf das Individuum und sein Selbstkonzept von Rollenverpflichtungen, Lebensgestaltung und Identität, das sich nur in biografischer Weise betrachtet, verstehen und nachvollziehen lässt. Ein Analysekonzept, dass diesem gerecht werden kann, ist das Lebenslagenkonzept von Wolfgang Clemens, das neben den vertikalen Merkmalen Sozialer Ungleichheit – Bildung, Einkommen, Sozialstatus - auch die Relevanz horizontaler Merkmale – Alter, Geschlecht, Familienstand, Zahl der Kinder berücksichtigt (Backes & Clemens 2003, S.25). Daher soll auf dieses Konzept im folgenden Kapitel näher eingegangen werden.

3.3. Die Lebensphase Alter nach dem Lebenslagenkonzept

Das Konzept der Lebenslage zur Analyse sozialer Ungleichheit hat eine lange Tradition, die bereits mit Friedrich Engels und Max Weber beginnt. Jedoch wird dieses Konzept erst seit den 1970er Jahren in der Soziologie im Rahmen der Sozialstrukturanalyse, vor allem zu Darstellung von Formen horizontaler Ungleichheit, nutzbar gemacht (Clemens 2004, S.46). Die Grundideen entstammen aus Theorien der „subjektorientierten Soziologie“ von Bolte (1974), den Leitbegriffen Klasse, Kapital und Habitus der Sozialtheorie von Bourdieu (1973) und Colemans Soziologie zu Bildung und Sozialer Ungleichheit, die Aspekte der Lebenslage und Lebensführung in Beziehung zueinander setzen (Clemens 2004, S.46). Somit umfasst das Lebenslagenkonzept sowohl objektive wie subjektive Dimensionen. Die subjektiven Dimensionen lassen sich als Bewertungen, Orientierungen und Handlungsspielräume zur Lebensgestaltung abbilden (Backes & Clemens 2003, S.25). Die objektiven Dimensionen beschreiben den soziohistorischen Kontext im Rahmen der Lebens- und Erwerbsbiografie. Dazu zählen insbesondere die gesellschaftlichen, sozialpolitischen und arbeitsmarktpolitischen Bedingungen für Kohorten zum Zeitpunkt von Ausbildung, Berufseinmündung und Erwerbstätigkeit.

Wolfgang Clemens bezieht sich bei seiner Verwendung des Lebenslagenansatzes auf konzeptionelle und theoretische Weiterentwicklungen zu einer Analyse der Lebenssituation in den Lebensphasen nach dem 60. Lebensjahr (Clemens 2004, S.43). Dies ist insofern notwendig, um das, auf Allgemeingültigkeit Anspruch erhebende, Lebenslagenkonzept den Spezifika der Lebensphase Alter anpassen zu können (ebd. S.44). In Bezug auf die Lebensphase Alter gestalten sich sozialstrukturelle Untersuchungen nach dem Lebenslagenkonzept als äußerst komplex. Zwar können als zentrale Merkmale des Lebens jenseits des 60. Lebensjahrs das Verschwinden der Erwerbsarbeit und „Rückzug auf nachelterliche Gefährtenschaft“ identifiziert werden. Jedoch weist, aufgrund ihrer stetig expandierenden Dauer keine andere Lebensphase derart umfangreiche und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten auf – zudem eine große interindividueller Varianz biologischer, psychischer und sozialer Bedingungsfaktoren berücksichtigt werden muss (Sackmann 1999, S.33). Um die subjektiven und objektiven Dimensionen der Lebenslage älterer Menschen erfassen zu können, operationalisiert Clemens in Anlehnung an Naegele die Variablen Einkommen und Vermögen, Gesundheitszustand, berufliche bzw. gesellschaftliche Partizipation, (familiale und nicht-familiale) soziale Beziehungen, Ressourcen sozialer Unterstützung, infrastrukturelle Versorgung und insbesondere Wohnsituation, persönliche Lern- und Erfahrungsressourcen, Abweichendes Verhalten und Migration (bei Ausländern) als Handlungsspielräume (Backes & Clemens 2003, S. 11; sowie Clemens 2004, S. 47f; sowie Naegele 2004, S.110).

Zu berücksichtigen ist die sich mit zunehmendem Alter verändernde Hierarchie der Handlungsspielräume. Infrastrukturelle Versorgung und Wohnsituation, sowie soziale Beziehungen und Ressourcen sozialer Unterstützung gewinnen an Bedeutung, während sich Partizipations-, Lern- und Erfahrungsspielräume bedeutungsmäßig reduzieren (Clemens 2004, S.49). In diesem Zusammenhang stellt Clemens die These auf, dass sich Lebenslagen älterer Menschen in hohem Maße mit altersbedingten Erscheinungen und weniger aufgrund sozioökonomischer Faktoren verändern (Altersbedingtheit) (Backes & Clemens 2003, S.191). Überwiegend durch die Folgen eines altersbedingten sich verschlechternden Gesundheitszustandes wird die Qualität von Handlungsspielräumen wie z.B. soziale Beziehungen und Ressourcen sozialer Unterstützung sichtbar. Ein weiteres Spezifikum der Lebensphase Alter ist die zunehmende Erstarrung von Handlungsspielräumen, also der Verlust an Möglichkeiten, um auf die Qualität von Handlungsspielräumen Einfluss nehmen zu können. Dies kann sich z.B. in Deprivationsphänomenen wie geringes Einkommen oder schlechten Wohnbedingungen manifestieren, die sich im Alter stärker auswirken, da sie objektiv weniger veränderbar sind. (Clemens 2004, S.49). Demnach kann soziale Ungleichheit im Alter als eine Art „Chronifizierung“ des Ergebnisses ungleich verteilter Lebensbedingungen während des gesamten Lebenslaufes betrachtet werden. Eine subjektiv als Defizitsituation empfundene Lebenslage bewirken diese „objektiven“ Lebensbedingungen jedoch erst in Wechselwirkung mit personalen Faktoren wie biografischen Erfahrungen, Selbstwirksamkeit und/oder subjektiver Gesundheitszustand. Diese wiederum stellen ein Kondensat aus den Wechselwirkungen vorangegangener objektiver Lebensbedingungen und subjektiver Handlungsspielräume dar, wie z.B. sozial- und wirtschaftspolitisch beeinflusste Lebenschancen, individuelle Handlungsressourcen und Entscheidungen. Die Lebenslage stellt folglich die Synthese aus der dialektischen Beziehung zwischen Verhalten und Verhältnisse dar - sie ist Ausgangsbedingung wie auch Produkt menschlichen Handelns (ebd. S.46f). In diesem Zusammenhang erhält das Lebenslagenkonzept sein gestaltendes Moment, nämlich dann, wenn defizitäre Lebenslagen zum einen aus eigener Kraft nicht (mehr) überwunden werden können und zum anderen eine größere Gruppe von Menschen in ähnlicher Weise betroffen sind. Damit wird sie zu einem Sozialen Problem (vgl. Kap. 3.1.), das in der öffentlichen Wahrnehmung als veränderungsbedürftig angesehen wird und Maßnahmen und Institutionen zu ihrer Überwindung etabliert werden (Backes & Clemens 2003, S.190).

3.4. Das Alter aus Sicht der Medizin

Nachdem während der Aufklärung das Alter erstmals durch die Human- und Sozialwissenschaften als eigener – wenn auch nicht kollektiv auftretender - Lebensabschnitt wahrgenommen wurde, begann die medizinische Auseinandersetzung mit dem Alter in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Physiologische Versuche zur Periodisierung des menschlichen Lebens und die systematische Beschäftigung mit einzelnen Lebensphasen hatten eine empirische Systematik von Alterskrankheiten hervorgebracht. Der französische Arzt Charcot definierte Alter anhand seiner Experimente über Alterskrankheiten. Dabei untersuchte er etwa 2.500 Frauen, die in einer Pariser Versorgungsanstalt untergebracht waren und verglich dabei gesunde ältere Frauen mit geistig und körperlich kranken Frauen aller Altersstufen. Er stellte fest, dass Alter als eine generelle Modifikation des physiologischen Systems anzusehen sei, welches spezielle Krankheiten hervorrufen könne oder Krankheiten, die auch in anderen Lebensphasen aufträten, einen besonderen Charakter verleihen würde (Ehmer 1990, S.74). Charcot läutete durch die Veröffentlichung seiner Ergebnisse einen Trend der ausschließlich auf Krankheiten fixierten Auseinandersetzung der Medizin mit dem Alter ein. Damit wurde aus dem Alter selbst nun ein pathologischer Zustand, der mit Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Verlust an sozialer Autonomie verbunden war. Es verwundert daher nicht, dass die medizinische Perspektive den Zeitpunkt für den Beginn der Lebensphase Alter ebenfalls anhand pathologischer Indikationen vornimmt, die mit dem Älter-werden aufgrund medizinischer Experimente in Verbindung gebracht werden konnten. Ignaz L. Nascher, der im Jahre 1909 auch den Begriff der Geriatrie einführte, vertrat die breit rezipierte Auffassung, dass bei allen individuellen Unterschieden, etwa um das 50. Lebensjahr senile Degenerationserscheinungen manifest würden. Radikalste Ansichten vertrat der zur Jahrhundertwende berühmteste Arzt der angelsächsischen Welt, William Osler. Er nannte alle Menschen über 40 Jahre „vergleichsweise nutzlos“ bzw. alle über 60 Jahre „vollständig entbehrbar“ und stellte konsequenterweise auch die Möglichkeit der Euthanasie zur Diskussion (ebd. S.76). Eine derart radikal-pathologische Sichtweise auf die Lebensphase Alter, die von einer so hoch angesehenen Profession, wie es die Medizin zur damaligen Zeit war (und immer noch ist), vertreten wurde, führte zu einer breiten Rezeption eines defizitären Altersmodell in der von bürgerlichen Werten geprägten Gesellschaft. Resultierend hatte diese von der Medizin vertretene Sicht auch einen förderlichen Einfluss auf die Entwicklung des Leitbildes der Institutionellen Versorgung (Ehmer 1990, S.76).

3.5. Die klassischen Alterskonzepte der Sozialen Gerontologie

Die klassischen gerontologischen Konzepte der Lebensphase Alter – Disengagment-, Aktivitäts- und Kontinuitätsthese – werden nach wie vor immer wieder rezipiert (Backes & Clemens 2003, S.123). Insbesondere die Aktivitäts- oder Ausgliederungsthese hat bis heute eine weit reichende Bedeutung für die soziale Altenarbeit (Schroeter 2003, S.53). Aus diesem Grunde sollen diese drei Ansätze im Folgenden kurz vorgestellt werden. Bei den drei klassischen gerontologischen Ansätzen zur Lebensphase Alter handelt es sich in erster Linie um soziologisch begründete Konzepte. Das soziologisch-theoretische Fundament stammt aus der strukturfunktionalistischen Soziologie von Talcott Parsons (Backes & Clemens 2003, S.122).

Als soziologische Theorie der sozialen Ordnung und Stabilität fragt der Strukturfunktionalismus nach den Bedingungen dafür, dass Gesellschaften ihre Integrität behalten, also stabil bleiben und weiter bestehen (können) (Münch 2007, S.26). Die wichtigsten Bezugspunkte in Parsons Strukturellem Funktionalismus sind Individuum und Rollenerfüllung auf der einen Seite und Gesellschaft in Gestalt ihrer Teilsysteme und Rollenerwartungen auf der anderen. Individuum und Gesellschaft stehen sich zunächst diametral gegenüber, da die natürlichen Bedürfnisse des Individuums unspezifische Handlungsimpulse erzeugen, für die Stabilität der Gesellschaft und ihrer Teilsysteme jedoch systemkonformes Handeln notwendig ist. Das verbindende Moment zwischen Individuum und gesellschaftlichen Teilsystemen liegt in der Sozialisation, mittels derer die in der Gesellschaft geteilten Werte und Normen an das Individuum weitergegeben und durch soziale Kontrolle aufrechterhalten werden. Dabei werden im Sozialisationsprozess die unspezifischen Handlungsimpulse kulturell soweit überformt, dass systemkonformes Handeln vom Individuum wie die Befriedigung natürlicher Bedürfnisse erlebt wird (Liebau 2001, S.142).

Eine systemgleichgewichtserzeugende Sozialisation ist also in erster Linie mit kontinuierlicher Anpassung des Individuums an die gesellschaftlichen Anforderungen verbunden, wobei diese Anpassungserfordernisse den natürlichen Bedürfnissen des Individuums entgegenstehen können. Damit das Individuum seine Anpassung dennoch vollzieht, ist der Prozess der Sozialisation mit sowohl positiven als auch negativen Sanktionen verbunden, durch die das Individuum zu einem im Sinne des Systemgleichgewichtes handelndes Wesen konditioniert wird. Konstituiert werden positive und negative Sanktionen durch die dominierenden kulturellen Werteorientierungen der Gesellschaft. Diese kulturellen Wertorientierungen steuern ebenfalls die interne Ausdifferenzierung der Gesellschaft in Teilsysteme und Institutionen, die Rollenerwartungen an das Individuum stellen.

Als Ausgangspunkt von Aktivitäts- Disengagement- und Kontinuitätsansatz dient der Übertritt des Individuums von der berufstätigen Lebensphase in die Lebensphase des Ruhestandes und dem damit verbundenen Verlust seiner kapitalistisch verwertbaren Produktivität. Da die kapitalistische Vergesellschaftungsform seine Mitglieder anhand ihrer individuellen produktiven Verwertbarkeit bewertet, führt ein Verlust an Produktivität zum Ausschluss aus der kapitalistisch organisierten Gesellschaftsform. Im Sinne Parsons mussten sich einerseits anhand christlicher und humanistischer Normen und Leitideen funktionale Teilsysteme und Rollen entwickeln, damit die Masse von derart ausgegrenzten Individuen in die Gesellschaft integrierbar bleibt und die gesellschaftliche Stabilität bewahrt bleiben kann. Andererseits müssen die betroffenen Individuen im Rahmen ihrer Sozialisation Anpassungsleistungen vollbringen, damit sie innerhalb dieser Teilsysteme systemkonform handeln können.

3.5.1. Aktivitätskonzept

Das Aktivitätskonzept konzentriert sich in seinen Aussagen auf mögliche Bewältigungsformen der Alternsprobleme, die hauptsächlich – so die Annahme – aus Funktionslosigkeit entstehen (Backes & Clemens 2003, S.125). Für ein „erfolgreiches Altern“ ist es daher notwendig, dass die Aktivitäten des mittleren Lebensalters beibehalten bleiben. In der Sprache von Parsons geht dieser Ansatz davon aus, dass die funktionalen Teilsysteme der Gesellschaft nur für Individuen adäquate und positiv sanktionierte Rollenangebote und Rollenerwartungen vorhalten, die ihre (kapitalistisch verwertbare) Produktivität noch nicht verloren haben. Die bis dahin vollzogene Sozialisation hat das Individuum zum systemkonformen und vor allem produktiven Handeln mittels positiver Sanktionen geformt, so dass die charakteristischen Rollenvollzüge der berufstätigen Lebensphase als Quelle für Wohlbefinden und positives Selbstkonzept zu erachten sind. Nach dem Aktivitätsansatz verliert das Individuum seine Produktivität teilweise bereits vor dem Eintritt in den Ruhestand. Durch alltagstheoretische Zuschreibungen wie geringere Leistungsfähigkeit und – motivation wird der ältere Mensch von den funktionalen Teilsystemen, in denen er in produktiver Weise partizipiert, mit subtilen Methoden von seiner Arbeit entfremdet und bei ihm eine Unzufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen hervorgerufen (Tartler 1961, S.15f). Dies zwingt das Individuum letztendlich zum Rückzug aus diesen funktionalen Teilsystemen, also dem Eintritt in den Ruhestand, den kompletten Verlust seiner Produktivität und den Eintritt in funktionale Teilsysteme der Gesellschaft, die sich aufgrund der vorherrschenden Normen bzw. alltagstheoretischen Zuschreibungen über ältere Menschen ausdifferiert haben. Mit dem Eintritt in den Ruhestand ist ein schlagartiger Verlust der bisher vollzogenen Rollen und vor allem der dazugehörigen positiven Sanktionen verbunden, obwohl es noch weiterhin darauf konditioniert ist. Diese Konditionierung ist nur sehr schwer zu verändern, da sich Normen und Bedürfnisse – so nimmt es das Aktivitätskonzept an - bei Menschen vom mittleren Lebensalter an im Prinzip nicht mehr ändern. Die (erzwungene) Resozialisation in die für alte Menschen vorgehaltenen funktionalen Systeme erfolgt somit nur widerwillig, da sie weder adäquate Rollen noch adäquate positive Sanktionen enthalten. Die mit Alter assoziierten und empirisch festgestellten Begleiterscheinungen wie geringere soziale Kontakte, physisch-psychische Abbauprozesse und geringeres Engagement in gesellschaftlichen Institutionen sind Folgeerscheinungen des aus der Ermangelung an adäquaten Rollen entstandenen Funktionsverlustes (Tartler 1961, S.15f). Aus den eben beschriebenen Ausführungen leiten die Vertreter des Aktivitätsansatzes die Forderung nach Beibehaltung beruflicher Positionen oder zumindest Beibehaltung von Aktivität im Alter an sich ab, da dies eine Voraussetzung für Zufriedenheit im Alter darstellt (Schneider 1974, S.94).

3.5.2. Disengagementkonzept

Entgegen der Position der Aktivitätsthese gehen die Vertreter des Disengagmentkonzeptes davon aus, dass der Rückzug des Individuums aus den Rollenvollzügen der berufstätigen Lebensphase kein von der Gesellschaft erzwungener, sondern von beiden Seiten – Individuum und Gesellschaft – im Sinne des Systemgleichgewichtes gewollt ist. Einerseits erhält die Gesellschaft ihre Leistungsfähigkeit durch den Arbeitskräfteaustausch, andererseits wird der ältere Mensch dadurch zufriedener, dass ihm ein mit sozialer Anerkennung versehener und materiell abgesicherter Rückzug ermöglicht wird. Die Zufriedenheit durch Rückzug vom Arbeitsprozess ergibt sich aus den veränderten persönlichen Bedürfnissen und Zielsetzungen, die der ältere Mensch bei sich spürt. Anstelle also die produktive Lebensphase zu idealisieren, wie es der Aktivitätsansatz tut, erkennt das Disengagementkonzept die Lebensphase Alter als eigenständige neue Entwicklungsstufe an. Abbauprozesse in der physisch-psychischen Konstitution werden nicht als Folge von Diskriminierung, sondern als natürliches Phänomen beim alternden Menschen angesehen, in Folge dessen der ältere Mensch die ihm angebotene Entpflichtung von der Partizipation in den produktiven funktionalen Teilsystemen dankbar annimmt. Nun kann er seinen Lebens- und Aktionsradius verringern, soziale Kontakte zu Angehörigen intensivieren und sich auf den unvermeidbaren Tod vorbereiten (Backes & Clemens 2003, S.128), also in der Logik des Disengagmentansatzes „erfolgreich altern“.

Der Idealfall ist gegeben, wenn sowohl die Gesellschaft als auch das alternde Individuum zur gleichen Zeit zum Rückzug voneinander bereit sind. Sozusagen, wenn der ältere Mensch sich in Rollenvollzügen außerhalb des „aktiven Teils des Lebens“ (ebd. S.129) resozialisieren möchte und die Gesellschaft in diesem Rückzug keine Gefährdung des Systemgleichgewichtes sieht (was negative Sanktionen für das Individuum zur Folge hätte). Problematisch ist dagegen, wenn der alte Mensch sich unter Bedingungen zurückziehen möchte, die nicht mit den allgemein verbindlichen Normen der Gesellschaft konform gehen. In diesem Falle kommt es laut des Konzeptes letztendlich trotzdem zu einem Rückzug des Individuums (Disengagement), der allerdings für das Individuum, aufgrund der damit verbundenen negativen Sanktionen, langfristige unliebsame Konsequenzen haben kann (geringere Rente, geringere soziale Anerkennung, Zuschreibungen wie Sozialschmarotzer bzw. arbeitsunwillig oder faul). Im umgekehrten Falle, also wenn die Gesellschaft den Rückzug wünscht, jedoch das Individuum noch nicht bereit ist, kommt es ebenfalls zu einem (erzwungenen) Rückzug des Individuums. Hier nähert sich das Disengagement-Konzept der Aktivitätsthese an, in dem Sinne, dass es aufgrund der noch auf die Arbeitswelt gerichteten Konditionierung von Bedürfnissen und Zielsetzungen zu einer Desozialisation des Individuums kommt (Backes & Clemens 2003, S.129).

3.5.3. Kontinuitätskonzept

Während sich der Aktivitätsansatz und das Disengagementkonzept in weiten Teilen wie zwei gegensätzliche Pole zueinander verhalten, kann man die Kontinuitätsthese als Synthese der beiden betrachten (Backes & Clemens 2003, S.133). Die Kontinuitätsthese geht davon aus, dass „good adjustment is represented by maximum continuity and minimum discontinuity of life patterns“ (Rosow 1963, S.216). Dabei unterscheidet Atchley zwischen innerer und äußerer Kontinuität (Atchley 1993, S.12f). Der Begriff der inneren Kontinuität meint hierbei die Beibehaltung von Einstellungen, Ideen, Persönlichkeitseigenschaften, Affektivität, Vorlieben und Fähigkeiten. Die äußere Kontinuität bedeutet die Beibehaltung der physischen und sozialen Umwelt, also der vollzogenen Rollen und Aktivitäten. Je besser die innere und äußere Kontinuität, desto höher ist das individuelle Sicherheitsempfinden. Durch die explizite Unterscheidung zwischen Innen und Außen flexibilisiert die Kontinuitätsthese die Beziehung zwischen Individuum und Gesellschaft, deren Akteure sowohl bei der Aktivitäts- als auch bei der Disengagementthese als mehr oder weniger statische Größen vorkommen. Disengagement setzt den Wunsch des Individuums voraus, neue Bedürfnisse und Zielsetzungen mit zunehmendem Alter zu haben. Die Aktivitätsthese idealisiert gleichsam die mittlere Lebensphase, denn sie nimmt an, dass sich die Bedürfnisse bzw. die in der Sozialisation des mittleren Lebensalters erworbenen Konditionierungen nicht mehr ändern. In beiden Ansätzen ist die Gesellschaft gewillt, den älteren Menschen aus den produktiven funktionalen Teilsystemen auszugliedern, da dieses Vorgehen der Beibehaltung der Systemstabilität geschuldet ist. Physisch-psychische Abbauprozesse sind nach dem Kontinuitätsansatz weder Folgen einer subtilen Diskriminierung noch eine kollektive und gleichförmig verlaufende Wirkung von zunehmendem Alter, sondern müssen im individuellen biografischen Kontext betrachtet werden. Genauso sind unterschiedliche Ansprüche, Bedürfnisse und Zielsetzungen biografisch zu betrachten und mit individuell auftretenden Lebensereignissen in Beziehung zu setzen. So kann die Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei aktiven Individuen zu einer höheren Diskontinuität führen, als bei passiveren Individuen. Weitere Faktoren, die in individuell unterschiedlich hohem Maße zu Diskontinuität führen können, sind Verlust von Berufsrolle (Mann) bzw. Mutterrolle (Frau), Verlust von Sozialkontakten und Reduktion von Freizeitaktivitäten (Backes & Clemens 2003, 133).

Somit postuliert dieser Ansatz, dass bei der Betrachtung des Phänomens „Übertritt alter Menschen in den Ruhestand“ die gesellschaftliche Stabilität nicht nur aus einem ökonomischen Blickwinkel zu berücksichtigen sei, also im Sinne eines Austausches von alter gegen junger Arbeitskraft. Vielmehr müssen humanistische Werte herangezogen werden, aus denen funktionale Teilsysteme zu differieren sind, die sich in gesellschaftlich vertretbarem Maße an der Zufriedenheit durch kontinuierliche Entfaltung der eigenen Persönlichkeit als systemstabilisierendes Moment orientieren.

3.5.4. Gesamteinschätzung der klassischen Alterskonzepte

Bei einer kritischen Betrachtung von Aktivitäts- und Disengagementkonzept fällt auf, dass diese beiden Ansätze zu undifferenziert argumentieren. Es werden vereinzelte Verhaltensweisen als für das Alter „typische“ generalisiert, auf deren Grundlage Argumentationsketten aufgebaut werden, die zur Vorurteilsbildung über die Lebensphase Alter beitragen (Backes & Clemens 2003, S. 134). Das Kontinuitätskonzept ist inhaltlich zwar differenzierter, jedoch stellt es keine echte Alternative dar, da hier ebenfalls viele horizontale und vertikale Merkmale Sozialer Ungleichheit außer Acht gelassen werden. Beispielsweise fehlt eine differenzierte Betrachtung von Qualifikation, berufliche Stellung bzw. sozialer Status bei allen drei Ansätzen. Lediglich geschlechtsspezifische Unterscheidungen werden vorgenommen, die sich allerdings in traditionellen Rollenzuschreibungen erschöpfen. Demnach haben Frauen es einfacher, ihre Rollenvollzüge in Haushalt und Familie aktiv zu halten (Aktivitätsansatz). Der Disengagementansatz schreibt den Frauen aufgrund ihrer sozioemotional geprägten Rolle eine vom Mann unterschiedliche Form des Disengagement zu, da sie sich bis an ihr Lebensende im Haushalt sinnvoll betätigen kann (ebd.131). Auch der Kontinuitätsansatz interpretiert den Übergang in den Ruhestand bei Frauen als weniger diskontinuitiv, da die a priori angenommene Hausfrauenrolle auch nach dem Ruhestand aufrecht erhalten bleiben kann, während der Mann aufgrund der völligen Aufgabe seiner produktiven Rolle potentiell einem höheren Maß an Diskontinuität ausgesetzt ist.

Da in der strukturfunktionalistischen Perspektive dieser drei Ansätze die Integrität der Gesellschaft von kollektiv geteilten Werten ausgeht, können zudem Anpassungsschwierigkeiten der älteren Individuen immer als normabweichendes, also destabilisierendes Verhalten bezeichnet werden und nicht als Ausdruck von Herrschaft oder Machtverhältnissen innerhalb eines Systems Sozialer Ungleichheit (Amrhein 2004, S.58).

4. Gesellschaftliche und sozialpolitische Rahmenbedingungen

4.1. Pflegebedürftigkeit im Kontext deutscher Sozialpolitik

Dem im Zuge der demografischen Entwicklung immer häufiger auftretenden Tatbestand einer altersbedingten Pflegebedürftigkeit stand vor Einführung der Sozialen Pflegeversicherung keine befriedigende Lösung in der Logik des Sozialstaatsparadigmas der BRD gegenüber. Pflegebedürftigkeit war für die Betroffenen und Angehörigen unter gewissen Umständen mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko verbunden. Für Angehörige insofern, als dass das Auftreten einer erheblichen Pflegebedürftigkeit eines Familienmitgliedes eine professionelle Hilfe (ambulant oder stationär) zwar notwendig machen kann, zu deren mitunter kostspieligen Finanzierung jedoch nur die eigenen Mittel oder die der nachrangigen Sozialhilfe („Hilfe zur Pflege“ nach §68 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)) zur Verfügung standen. Aufgrund des Nachrangigkeitsprinzips (§2 BSHG) dieses bis dato einzigen öffentlichen Finanzierungsinstrumentes BSHG, muss das Niveau von Einkommen und Vermögen sowohl beim Betroffenen als auch bei den im Sinne des BSHG verpflichteten Angehörigen erst auf Sozialhilfeniveau absinken, bevor „Hilfe zur Pflege“ gewährt werden kann. Somit kann Pflegebedürftigkeit mitunter zu einer Nivellierung lebenslanger Erwerbsarbeitsleistungen zur Finanzierung des gewohnten Lebensstandards im Alter und den ebenso lebenslang geleisteten Sozialbeitrags- und Steuerzahlungen zur Finanzierung des Sozialstaates führen. Es bestand daher akuter sozialpolitischer Handlungsbedarf, im Zuge dessen die Pflegebedürftigkeit als soziales Lebensrisiko anerkannt und entsprechende Regelungen zur Schaffung von sozialer Sicherheit beim Eintritt dieses Risikos etabliert werden mussten.

4.1.1. Wie die Pflegebedürftigkeit zu einem Sozialen Problem wurde

Durch die mangelnde soziale Sicherheit in Gestalt einer einkommens- und vermögensunabhängigen Sozialversicherung waren pflegebedürftige Menschen und Angehörige vor einer Entscheidung gestellt, deren Wahlmöglichkeiten sich mit steigender Pflegebedürftigkeit und/oder geringer werdenden materiellen Handlungsspielräumen reziprok verschlechterten. Häusliche Pflegearrangements sind verbunden mit zeitlicher Gebundenheit der Hauptpflegeperson. Mehr als drei viertel aller Hauptpflegepersonen sind rund um die Uhr im Einsatz, ein weiteres fünftel zumindest mehrere Stunden täglich (Schneekloth & Potthof 1993, S.134). Insbesondere aus der Versorgung eines Menschen mit schwerster Pflegebedürftigkeit (§15 SGB XI) resultieren zeitliche Defizite bei der Hauptpflegeperson in den Bereichen Berufstätigkeit, Freizeit, Urlaub und Wahrnehmung sozialer Außenkontakte. Dazu kommen die physischen Anstrengungen im Rahmen der Körperpflege und die psychischen Belastungen, die bei Vorliegen einer gerontopsychiatrischen Indikation (z.B. eine dementielle Erkrankung) an Schwere hinzugewinnen können (Matter & Späth 1998) (Gräßel 1998). So konstatierte die Bundesregierung in ihrem Bericht zu Fragen der Pflegebedürftigkeit im Jahre 1984, dass 37% der Pflegepersonen über Schäden an der eigenen Gesundheit klagten (Meyer 1996, S.37). Hilfe und Entlastung für die Pflegenden waren zwar möglich durch professionelle ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen. Jedoch waren diese mit Kosten verbunden, die im Verhältnis zu den durchschnittlichen Einkommen zunehmend höher wurden. Konnten im Jahre 1980 mit der gesetzlichen Rente eines Durchschnittsverdienstes noch 65% der Kosten für einen Pflegeheimplatz bestritten werden, lag diese Quote im Jahre 1993 nur noch bei 45% (ebd. S.30). Selbst die Kosten der ambulanten Pflege können im Einzelfall sehr hoch sein und bei zeitintensiver Pflege sogar die Kosten für eine Heimunterbringung übersteigen (ebd. S.29).

War die Lebenslage der betroffenen Personen mit ausreichenden materiellen Handlungsspielräumen ausgestattet, war die Einbeziehung professioneller Hilfen in Pflegearrangements jedenfalls aus finanzieller Sicht keine problematische Option. Eingeengte materielle Handlungsspielräume, eine Lebenslage, die das Nebeneinander von Erwerbstätigkeit und Pflege des in Frage kommenden Pflegepotentials schwierig macht, oder der Zusammenbruch des häuslichen Pflegearrangements infolge des Ausfalls der Hauptpflegeperson konnte dagegen nicht selten ein Abrutschen auf das unterste Niveau der sozialen Absicherung bedeuten. Verbunden mit der Inanspruchnahme der Sozialhilfe als letzte und allen anderen Sozialleistungsträgern nachrangig gestellte Instanz war die Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, der grundsätzliche Einsatz von Einkommen und Vermögen bis auf gewisse Selbstbehalte und die Heranziehung der unterhaltspflichtigen Angehörigen ersten Verwandtschaftsgrades in gerader Linie (§94 SGB XII i.V.m. §1601 BGB). Selbst im Vorfeld vorsorglich getätigte Schenkungen, um Vermögen vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu schützen, sind aufgrund einschlägiger Rechtsvorschriften nicht möglich. Dies muss zurückgefordert und zur Finanzierung der Bedürftigkeit eingesetzt werden (§93 SGB XII i.V.m. §528 BGB).

Zwar existierten schon vor der Sozialen Pflegeversicherung sozialpolitische Sicherungsinstrumente, die einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen bei Pflegebedürftigkeit garantierten, diese waren jedoch auf einen vergleichsweise kleinen Nutzerkreis eingeschränkt, bei denen die Ursache der Pflegebedürftigkeit eindeutig im Sinne dieser Sicherungsinstrumente bestimmt werden konnte. Hierzu zählen z.B. die Regelungen der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) (§7 i.V.m. §26 SGB VII) des Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§1 i.V.m. §§10ff BVG) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (§11 Sozialgesetzbuch (SGB) V). Sofern geriatrische Indikationen nicht mit einer Anspruch begründenden Ursache in der Logik dieser Sicherungsinstrumente in Verbindung gebracht werden konnten, existierte kein oberhalb der Sozialhilfe angesiedelter Schutz gegen Pflegebedürftigkeit. Dabei waren die mangelnde sozialrechtliche Definition von Pflegebedürftigkeit, die durch nicht klar erfassbare Ereignisse verursacht wurde (anders als z.B. ein Arbeitsunfall oder Kriegshandlungen bei Soldaten, die Ansprüche in der GUV bzw. im BVG begründeten), und die fehlende Legaldefinition des Krankheitsbegriffes (Welti 2005, S.35) Quelle für willkürliche krankenversicherungsrechtliche Entscheidungen. Zuständig ist die gesetzliche Krankenversicherung, sofern ein behandlungsbedürftiger psychischer und/oder körperlicher Zustand beim Betroffenen vorliegt (§27 SGB V). Weiterhin muss dieser Zustand behandlungsfähig, also im Rahmen einer medizinischen Behandlung heilbar sein. Nach Meinung in Recht und Medizin sei dies bei einer so genannten altersbedingten Pflegebedürftigkeit nicht gegeben, sei dieser Zustand doch nicht heilbar (ebd. S.35f). Angesichts der Tatsache jedoch, dass Pflegebedürftigkeit fast ausschließlich eine Folge chronischer Krankheiten ist, deren Verlauf mit Methoden medizinischer Rehabilitation auch im hohen Alter beeinflusst werden kann, bewegte sich die Diskussion um die Behandlungsfähigkeit in einer medizinischen und rechtlichen Grauzone (Meyer, 1996, S. 32). Es war mehr oder weniger dem Zufall überlassen, ob ein alter kranker Mensch eine Rehabilitation mit Krankenkassenfinanzierung bekam oder unter ungleich ungünstigeren Bedingungen im Heim untergebracht wurde (ebd. S.34).

Die zunehmende Bedeutung der Sozialhilfe für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen wird an den folgenden Zahlen deutlich. Im Jahre 1976 betrug das Finanzaufkommen der Sozialhilfe für die „Hilfe zur Pflege“ 3,4 Mrd. DM10, im Jahre 1992 hatte sich dieser Posten mit 12,6 Mrd. DM nominal beinahe vervierfacht bzw. inflationsbereinigt etwas mehr als verdoppelt (12,6 Mrd. sind 7,37 Mrd. DM auf dem Preisniveau von 1976 (eigene Berechnung anhand Statistisches Bundesamt 2008c, S.2f)). Zudem machte dieser Betrag rund ein Drittel des gesamten Sozialhilfeaufkommens aus (Röttger-Liepmann 2007, S.159). Kurz vor Einführung der Sozialen Pflegeversicherung erhielten etwa 80% der stationär gepflegten und ca. 29% der ambulant gepflegten Menschen Leistungen aus dem BSHG (Röttger-Liepmann 2007, S.159).

[...]


1 In dieser Arbeit wird die geschlechterübergreifende Endung „Innen“ verwendet. Wo dies grammatikalisch oder aufgrund des Satzbaus nicht möglich ist, wird die männliche und weibliche Form ausgeschrieben (z.B. Bewohner und Bewohnerinnen)

2 Zu- und Abwanderung

3 Sterberate. Die Anzahl der Todesfälle in Bezug auf die Population

4 (altersspezifische) Erstheiratsrate oder Erstheiratsziffer. Gibt an, welcher Anteil von Personen in einer bestimmten Altersklasse im betrachteten Jahr erstmals eine Ehe geschlossen hat.

5 Geburtenrate und Fertilität bei weiblichen Populationsmitgliedern. Nähere Erläuterungen hierzu auf der folgenden Seite

6 Obwohl man sicherlich behaupten kann, dass letztendlich jedwede empirische oder theoretische sozialwissenschaftliche Beschäftigung mit einer Rezeption gesellschaftlicher Veränderungsprozesse verbunden ist, die mit dem Begriff Modernisierung in Verbindung gebracht werden können. Dimbath spricht z.B. von Modernisierung als eine permanente Innovation, die durch die Differenzierung gesellschaftlicher Strukturen ermöglicht wird (Dimbath 2003, S.86).

7 Dieses Phänomen ist von Luhmann in seiner These von der Selbstreferenz Sozialer Systeme m.E. sehr gut beschrieben worden (Luhmann 1984).

8 Also „Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit“ nicht mit einbezogen. Würde dies in die Berechnung zum durchschnittlichen Rentenzugangsalter berücksichtigt, so betrüge dieses 61,6 Jahre bei Männern im Jahre 1970, Quelle: Rentenzugangsstatistik, Deutsche Rentenversicherung Bund

9 Siehe Fußnote 8. 58,2 Jahre bei Männern im Jahre 1981. Quelle: ebd.

10 Auf eine Umrechnung von Geldbeträgen, die aus der Zeit vor der Währungsumstellung stammen, wurde im Rahmen dieser Arbeit verzichtet.

Excerpt out of 132 pages

Details

Title
Gründe für die Übersiedlung in stationäre Pflege bei alten Menschen
Subtitle
Eine multiperspektivische Betrachtung
College
Catholic University for Applied Sciences Berlin
Grade
1,0
Author
Year
2008
Pages
132
Catalog Number
V116721
ISBN (eBook)
9783640183951
ISBN (Book)
9783640184149
File size
1083 KB
Language
German
Notes
"Die vorgelegte Arbeit ist in Ansatz und Durchführung als herausragend gelungene Leistung einzuschätzen, was die formale und die inhaltliche Ausgestaltung angeht. Besonders herauszuheben ist die klare Gliederung und den logischen Aufbau der Arbeit, die quantitativ und qualitativ ungewöhnlich intensive Literaturrecherche und die kluge analytische Zusammenführung der gefunden Daten und Ergebnisse.""Die vorgelegte Arbeit ist in Ansatz und Durchführung als herausragend gelungene Leistung einzuschätzen, was die formale und die inhaltliche Ausgestaltung angeht. Besonders herauszuheben ist die klare Gliederung und den logischen Aufbau der Arbeit, die quantitativ und qualitativ ungewöhnlich intensive Literaturrecherche und die kluge analytische Zusammenführung der gefunden Daten und Ergebnisse."
Keywords
Gründe, Pflege, Menschen
Quote paper
Diplom André Kremer (Author), 2008, Gründe für die Übersiedlung in stationäre Pflege bei alten Menschen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116721

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