"Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit." Dieser kurze Satz aus dem Grundgesetz soll der Anstoß für die folgende Arbeit sein. Ist er für die seit Jahren anhaltenden Diskussionen um die Machtexpansion der Parteien verantwortlich? Vor über einem Jahrzehnt war es der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker, der auf die fortschreitende Fehlentwicklung des Parteiensystems in Deutschland aufmerksam gemacht hatte. Kritik gab es auch schon früher von Politologen, aber Weizsäcker war der erste Prominente aus dem politischen Kreis. Die Brisanz der Parteispendenaffäre um den Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl hat gezeigt, unter welcher öffentlichen Beobachtung besonders die Parteien stehen. Vor allem die großen Volksparteien verlieren immer mehr das Vertrauen der Bürger.
Ziel dieser Arbeit soll es aber nicht sein, Begriffe wie Politik- oder Parteienverdrossenheit nach ihren Ursachen zu erforschen, sondern herauszufinden, ob Art. 21 GG die Bundesrepublik zum Parteienstaat machte. Deutschland stand nach dem 2. Weltkrieg ohne gültige Verfassung da. Da die Väter des Grundgesetzes die Fehler aus der Weimarer Verfassung nicht wiederholen wollten, wurden Parteien erstmals verfassungsrechtlich in das politische Geschehen
verankert. Niemand war wohl in der Lage, sich auszumalen, dass diese Neuerung Jahrzehnte später für derartige Diskussionen sorgen würde. Es muss die Frage gestellt werden, ob die Parteien ihre Macht über das verfassungsgemäße Maß hinaus ausgedehnt haben. Sind sie neben dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundespräsidenten, der Bundesregierung und dem Bundesverfassungsgericht zu einem sechsten Verfassungsorgan herangewachsen?
Wenn ein bestehendes System kritisiert wird, wären mögliche Alternativen wünschenswert. Hier drängt sich die Frage auf, ob ein politisches System überhaupt Parteien benötigt. Sie sollen ja als Übermittler des Volkswillens in die staatliche Sphäre fungieren. An diesen Gedanken schließt sich ein weiteres Problem an, welches das Verhältnis der Mitglieder zu ihren Parteien charakterisiert. Art. 38 GG steht mit Art. 21 GG enger in Verbindung, als es aus dem Grundgesetz ersichtlich wird. Genießen Abgeordnete noch volle Mandatsfreiheit, wie es Art. 38 GG vorgibt? Keine dieser Fragen wird im Rahmen dieser Arbeit vollständig beantwortet werden können. Vielmehr sollen verschiedene Gründe aufgezeigt werden, die für eine parteienstaatliche Entwicklung Deutschlands sprechen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Parteien
2.1 Parteien als Organisationen
2.2 Funktionen von Parteien
2.3 Rechtliche Rahmenbedingungen für Parteien
3. Parteienstaat vs. Parteiendemokratie
3.1 Die Parteienstaatslehre von Leibholz
3.2 Die Bundesrepublik Deutschland als Parteienstaat
4. Fazit
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entwicklung des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Verankerung von Parteien in Artikel 21 des Grundgesetzes. Ziel ist es, kritisch zu hinterfragen, ob die ursprüngliche Konzeption als Parteiendemokratie zugunsten eines sogenannten Parteienstaates aufgegeben wurde und welche Auswirkungen diese Entwicklung auf das freie Mandat der Abgeordneten gemäß Artikel 38 GG hat.
- Die verfassungsrechtliche Stellung von Parteien nach Art. 21 GG
- Das Spannungsfeld zwischen Parteiendemokratie und Parteienstaat
- Die Rolle von Parteien als Akteure der politischen Willensbildung
- Einflussnahme von Parteien auf gesellschaftliche und staatliche Institutionen
- Der Verlust der Mandatsfreiheit durch Parteibindung
Auszug aus dem Buch
3.1 Die Parteienstaatslehre von Leibholz
Diskussionen um die Rolle der Parteien im politischen System Deutschlands drehen sich seit Jahrzehnten um die Frage, ob sich die mit dem Grundgesetz gewünschte Parteiendemokratie in eine parteienstaatliche Wirklichkeit gewandelt hat. In einer Parteiendemokratie als verfassungsrechtlichem Soll-Zustand werden Parteien keineswegs als Hindernis gesehen. Sie sind für den demokratischen Willensbildungsprozess unverzichtbar, jedoch nicht die eigentlichen Träger dieses Prozesses.
Gerhard Leibholz, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, gab Mitte der 50er Jahre den Anstoß zur Debatte um den deutschen Parteienstaat. Mit dem Begriff Parteienstaat ist gemeint, dass die Parteien nicht nur am allgemeinen Willensbildungsprozess beteiligt sind, sondern darüber hinaus auch die entscheidenden Träger der Parlamentswahlen sind.18 Ein weiteres Merkmal ist die herausragende Position, welche die Parteien innehaben, verglichen mit anderen am Willensbildungsprozess Beteiligten. Zu diesen sonstigen Beteiligten gehören Verbände, Vereine, Bürgerinitiativen und Massenmedien. Der Einfluss der Parteien reicht über die Beteiligung am Willensbildungsprozess auch noch auf die Verwaltung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene hinaus. Darüber hinaus bestimmt der Fraktionszwang der Abgeordneten im Parteienstaat wesentlich die tägliche politische Aktivität. Aussagen in der Öffentlichkeit sowie Abstimmungen im Parlament sollten sich nicht von den Politikrichtlinien der Partei unterscheiden oder diese untergraben, um die Partei nach außen als homogene Einheit zu präsentieren.19 Leibholz sieht im Grundgesetz selbst einen Widerspruch, indem es durch Art. 21 GG den Parteienstaat legalisiert, durch Art. 38 GG jedoch Züge des liberalen Parlamentarismus enthält. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährt demnach den Abgeordneten freie Entscheidungsmöglichkeit.20 Seiner Ansicht nach können zwei verschiedene Strukturtypen nicht miteinander verbunden werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert die wachsende Kritik an der Machtexpansion der Parteien in Deutschland und definiert die Forschungsfrage, inwieweit Art. 21 GG die Bundesrepublik zum Parteienstaat transformiert hat.
2. Parteien: Dieses Kapitel erläutert die organisatorischen Grundlagen, die Funktionen der Elitenrekrutierung und Artikulation sowie die rechtliche Einbettung der Parteien in das Grundgesetz und das Parteiengesetz.
3. Parteienstaat vs. Parteiendemokratie: Hier wird die Theorie von Gerhard Leibholz diskutiert und analysiert, wie sich die Parteienrolle in der Bundesrepublik hin zur Dominanz im politischen System entwickelt hat.
4. Fazit: Das Fazit bestätigt die Charakterisierung der Bundesrepublik als Parteienstaat und ordnet die Machtausdehnung der Parteien als notwendiges, wenn auch spannungsreiches Ergebnis gesellschaftspolitischer Entwicklungen ein.
Schlüsselwörter
Parteienstaat, Grundgesetz, Parteiendemokratie, Art. 21 GG, Politische Willensbildung, Mandatsfreiheit, Parteienfinanzierung, Parlamentarismus, Parteienverdrossenheit, Gerhard Leibholz, Machtexpansion, Volksparteien, Fraktionszwang.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Entwicklung der politischen Parteien in Deutschland und deren verfassungsrechtliche sowie tatsächliche Rolle im politischen Gefüge der Bundesrepublik.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Im Zentrum stehen die Machtausdehnung der Parteien, die Auslegung des Grundgesetzes, das Verhältnis zwischen Parteien und Parlament sowie die Einschränkung der Mandatsfreiheit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist zu analysieren, ob das politische System der Bundesrepublik heute eher als Parteienstaat denn als Parteiendemokratie zu bezeichnen ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine systematische Analyse rechtswissenschaftlicher und politikwissenschaftlicher Grundlagen sowie die Interpretation verfassungsrechtlicher Texte und Lehrmeinungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung der Parteien, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen, die einflussreiche Parteienstaatslehre von Gerhard Leibholz und die Praxis der Machtausübung im deutschen System.
Was zeichnet die Arbeit inhaltlich aus?
Sie zeichnet sich durch die Verknüpfung von juristischer Norm (Art. 21 GG) und politischer Realität (Parteienmonopol und Fraktionszwang) aus.
Inwiefern beeinflusst Art. 21 GG laut Arbeit die Entwicklung zum Parteienstaat?
Die Arbeit argumentiert, dass die verfassungsrechtliche Erwähnung der Parteien als "notwendige Instrumente" einen Freibrief für ihre Ausdehnung in nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche bot.
Wie steht die Arbeit zum Thema Mandatsfreiheit?
Die Arbeit stellt fest, dass die Mandatsfreiheit gemäß Art. 38 GG durch den in der Praxis herrschenden Fraktionszwang und die Bindung an Parteispitzen massiv unter Druck geraten ist.
Welche Rolle spielt die Parteienfinanzierung?
Sie wird als Instrument identifiziert, das etablierten Volksparteien einen Wettbewerbsvorteil verschafft und somit zur Festigung des "Parteioligopols" beiträgt.
Was ist das zentrale Ergebnis des Autors?
Der Autor schlussfolgert, dass die Bundesrepublik faktisch ein Parteienstaat ist, wobei das Problem weniger in der Verfassung selbst liegt, als vielmehr im Machtanspruch der Parteien gegenüber dem Bürger und dem Parlament.
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- Sebastian Koch (Autor), 2005, Begünstigte Art. 21 GG die Entwicklung Deutschlands hin zum Parteienstaat?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1167390