Der Weg ins Kinderheim und wieder zurück. Vorgehensweise und Problematiken bei der Rückführung in die Herkunftsfamilie


Trabajo de Seminario, 2008

16 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Definition der Heimerziehung nach KJHG

3. Gründe für eine Fremdunterbringung

4. Entscheidungen im Vorfeld der Unterbringung und der Hilfeplanung
4.1 Prognosen im Hinblick auf die Familie
4.2 Prognosen im Hinblick auf Änderungsmöglichkeiten

5. Erstellung eines Hilfeplans
5.1 Fortschreibung des Hilfeplans

6. Gründe für eine Rückführung des Kindes zu seiner Herkunftsfamilie
6.1 Gründe gegen eine geplante Rückführung

7. Die Vorbereitung der Rückführung beginnt mit der Fremdplatzierung

8. Elternarbeit

9. Was Eltern und Kinder nach einer Rückführung benötigen

10. Auftretende Probleme nach einer Rückführung
10.1 Emotionale Probleme und ihre Prävention
10.2 Außerordentliche Probleme, die ein Scheitern mit sich bringen können

11. Resümee

Anhangsverzeichnis:
Anhang A: Beispiel für einen Hilfeplan
Anhang B: Beispiel für die Fortschreibung eines Hilfeplans
Anhang C: Tabelle: Idealtypische Schritte einer Rückführung

Literaturverzeichnis

Bücher:

Ulrich Bürger (Hg.) 2003: Stellenwert der Heimerziehung im Kontext der erzieherischen Hilfen – Entwicklungslinien und Standort stationärer Erziehungshilfen nach §34 KJHG, in: Heimerziehung im Blick. Perspektiven des Arbeitsfeldes Stationäre Erziehungshilfen, Igfh. Internationale Ges. f. erzieherische Hilfen

Tobias Karpf 2004: Kundenorientierte Qualitätsentwicklung in der Heimerziehung, ibidem-Verlag Stuttgart

Thomas Gabriel / Michael Winkler (Hg.) 2003: Heimerziehung, Kontexte und Perspektiven, Ernst Reinhardt Verlag München Basel

Wolfgang Post (Hg.) 1997: Erziehung im Heim, Perspektiven der Heimerziehung im System der Jugendhilfe, Juventa Verlag Weinheim und München

Werner Freigang / Klaus Wolf 2001 : Heimerziehungsprofile, Sozialpädagogische Porträts, Beltz Verlag Weinheim und Basel

Kohlhammer, Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend (Hrsg.) 1998 : Leistungen und Grenzen von Heimerziehung, W. Kohlhammer Verlag Stuttgart Berlin Köln

Internetseiten:

http://www.bmj.bund.de/enid/0,8794ab636f6e5f6964092d0932333934093a095f7472636964092d0934343938/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html (13.01.2008)

http://www.boes.at/index3.htm?forschung_sozialpaedagogik_herkunftsfamilie.htm~contentFrame (12.01.2008)

http://static.sos-kinderdorf.de/statisch/spi/con_popup_praxisband2.html (15.01.2008)

http://userpage.fu-berlin.de/~balloff/aufsaetze/Verbleibensanordnung.pdf (09.01.2008)

http://www.boes.at/forschung_sozialpaedagogik_herkunftsfamilie.htm (03.01.2008)

http://213.133.108.158/asd.htm (20.12.2007)

1. Einleitung

Ein Kind besitzt ebenso wie ein Erwachsener eine vollwertige Menschenwürde und hat somit, als Träger eines Grundrechts, Anspruch auf den Schutz des Staates. Die allgemein anerkannten Werte wie Achtung vor dem Leben, körperliche Unversehrtheit, Recht und Gerechtigkeit gelten auch und insbesondere für das Kind und sind ihm rechtlich zugesichert. Ein Kind ist darauf angewiesen, dass die Eltern ihre eigenen Bedürfnisse, mit denen ihres Kindes in Einklang bringen.

Ist sein körperliches, geistiges oder seelisches Wohl gefährdet, so ist alles daran zu setzen, die Gefährdungslage dieses Kindes durch geeignete Maßnahmen abzuwenden und ihm den erforderlichen Schutz zu gewähren. Dass die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen kein Randthema unserer Gesellschaft ist, beweisen die entsprechenden statistischen Daten. Jährlich müssen etwa 5.000 Kinder aus ihren leiblichen Familien herausgenommen werden. Die Kinder und Jugendlichen werden von dem System der Kinder und Jugendhilfe aufgefangen. Die Hilfe zur Erziehung, stellt dabei eine wesentliche Säule dar. Die Heimerziehung und das Pflegekinderwesen sind ein Teil derer.

Die Heimerziehung in Deutschland gibt es schon seit dem Mittelalter und hat sich seitdem stetig revolutioniert. Stellte man sich vor einigen Jahrzehnten ein Kinderheim noch als Auffangbecken für Waisen vor, so assoziiert man heute ein Kinderheim mit einem Ort an dem es benachteiligten Kindern ermöglicht werden soll, so normal wie möglich aufzuwachsen. 2005 haben laut des Statistischen Bundesamtes Deutschland 131 005 Kinder im Alter von 1 bis 21 Jahren und älter Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses in Anspruch genommen. Davon waren allein 61 806 in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen untergebracht. Aktuellere Zahlen sind derzeit vom Statistischen Bundesamtes Deutschland noch nicht veröffentlicht.

Wir möchten in unserer Hausarbeit zunächst erklären wie es zu einer Fremdunterbringung kommt und diese kurz beschreiben. Weiterhin, setzen wir uns mit der Frage auseinander, ob es sinnvoll ist an einer Rückführung in die Herkunftsfamilie des Kindes zu arbeiten und diese auch durchzuführen. Wir möchten uns mit dem pro und contra dieses schwierigen Themas auseinandersetzen, sowie mit den Schritten die notwendig sind, um eine Rückführung überhaupt zu ermöglichen.

2. Definition der Heimerziehung nach SGB VIII

„Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder
3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.“[1]

3. Gründe für eine Fremdunterbringung

Eine Fremdunterbringung ist manchmal unumgänglich, folgende Gründe können dafür ausschlaggebend sein. Meist spielt die Kindeswohlgefährdung nach §8 des KJHG eine wichtige Rolle oder wenn die Erziehungsberechtigten nicht in der Lage sind eine akzeptable Erziehung des Kindes nach §1 des KJHG zu gewährleisten. Eine Fremdunterbringung in einem Heim oder einer anderen stationären Hilfe kann ein Familiengericht auf Initiative des Jugendamtes gegen den Willen der Personensorgeberechtigten nach §1666 BGB anordnen. Nicht immer bedeutet die Fremdunterbringung eines Kindes, auch den Verlust des Sorgerechts. Heute ist eine stationäre Unterbringung meist das letzte Mittel. Zuvor wird versucht, eine Kindswohlgefährdung durch geeignete Maßnahmen wie ambulante oder teilstationäre Hilfen abzuwenden. Natürlich kann man diese Hilfen nicht pauschal einordnen, da diese immer fallbezogen angewandt werden.

Wenn man versucht ein typisches Profil einer solchen Problemkonstellation zu beschreiben, so kann man sagen, dass die Lebenslagen in den Herkunftsfamilien dieser Kinder in der Regel durch eine besonders hohe Problemverdichtung geprägt sind, wie beispielsweise das Zusammentreffen von Faktoren objektiver und sozialer Benachteiligung. Diese Benachteiligungen begünstigen zumeist eine Überforderung der Eltern in der Bewältigung ihrer Lebenslagen, wodurch diese die Erziehung ihrer Kinder nicht angemessen gewährleisten können.

Dennoch handelt es sich nicht durchgängig um Kinder aus sozial benachteiligten Familienverhältnissen. Ebenso ist Heimerziehung ein wichtiges Angebot für Kinder und Jugendliche, deren Herkunftsfamilie sich in ihrem Beziehungsgeflecht in hohem Maße verstrickt haben, dass die Kinder in ihren Entwicklungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden.

Aber auch für Kinder und Jugendliche, die innerhalb ihrer Familien Missbrauch und Gewalt erfahren haben, stellt das Heim einen besonderen Schutzraum dar.

Als letzte Adressatengruppe kann man jene Kinder und Jugendliche nennen, die durch deviante oder aggressive Verhaltensweisen auffallen und dadurch die Herkunftsfamilie sowie das gesamte soziale Umfeld überfordern.

Insgesamt lässt sich sagen, dass Hilfeformen wie Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen immer dann sinnvoll sind, wenn sich im Zuge des Prozesses der Hilfeplanung ergibt, dass die familiäre Situation sowie diejenigen, die in ihrem Umfeld vorhandenen Ressourcen nicht ausreichen, den Kindern und Jugendlichen einen zuverlässigen Lebensort und Orientierungsrahmen zu gewährleisten und mit ambulanten Hilfen nicht angemessen entgegengewirkt werden kann.[2]

„Leider werden in der Praxis die Familiengerichte oft erst sehr spät angerufen, wenn also‚ das Kind bereits in den Brunnen gefallen’ ist. Dann bleibt den Familiengerichten oftmals nur noch, mit der Entziehung der elterlichen Sorge zu reagieren. Im Interesse des Kindeswohls muss es aber unser Ziel sein, eine Kindeswohlgefährdung schon in einem möglichst frühen Stadium abzuwenden. Denn wenn das Familiengericht frühzeitig angerufen wird, reichen oft Ge- und Verbote des Gerichts an die Eltern aus. Dazu gehört etwa die Weisung, Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt anzunehmen. Oder das Gericht kann den Eltern eines sozial auffälligen Kindes aufgeben, zusammen mit dem Kind an einem Anti-Aggressions-Training teilzunehmen. Im Interesse der vernachlässigten Kinder müssen wir dafür sorgen, dass die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass Kindeswohlgefährdungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgewendet werden können“, so Bundesjustizministerin Zypries in Berlin.[3]

[...]


[1] §24 KJHG des Sozialgesetzbuche

[2] Vgl. Ulrich Bürger (S. 27-28, 2003)

[3] http://www.bmj.bund.de/enid/0,8794ab636f6e5f6964092d0932333934093a095f7472636964092d0934343938/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Der Weg ins Kinderheim und wieder zurück. Vorgehensweise und Problematiken bei der Rückführung in die Herkunftsfamilie
Universidad
Wiesbaden University of Applied Sciences
Curso
Arbeitsfelder und Institutionen Sozialer Arbeit
Calificación
1,0
Autor
Año
2008
Páginas
16
No. de catálogo
V116755
ISBN (Ebook)
9783640190782
ISBN (Libro)
9783640190829
Tamaño de fichero
499 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Heimerziehung, Arbeitsfelder, Institutionen, Sozialer, Arbeit, Rückführung, Herkunftsfamilie, Hilfeplan, Fremdunterbringung, Elternarbeit
Citar trabajo
Claudia Remmel (Autor), 2008, Der Weg ins Kinderheim und wieder zurück. Vorgehensweise und Problematiken bei der Rückführung in die Herkunftsfamilie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116755

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