Am 11.12.2017 verurteilte der 11. Senat des Landessozialgericht Niedersachsen- Bremen die Beklagte, das Jobcenter Landkreis Celle, der Klägerin B unter teilweiser Änderung des Bewilligungsbescheides weitere Leistungen für einen Mehrbedarf aufgrund der Anschaffung von Schulbüchern für die Berufsschule gemäß § 21 Abs.6 SGB II zu zahlen. Die Beklagte legte Revision beim Bundessozialgericht ein. Am 08.05.2019 erging die Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel. Die Richter bestätigten das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen und verurteilten die Beklagte den Mehrbedarf in Form der Kosten für die Schulbücher in Höhe von 135€ zu zahlen. Die Gerichte entschieden, dass Aufwendungen für Schulbücher einen Mehrbedarf begründen. Worauf stützen sich die Gerichte? Gibt es eventuell andere Regelungen, die nicht bedacht oder berücksichtigt worden sind? Warum werden Mehrbedarfe überhaupt bezahlt?
Inhaltsverzeichnis
1. Das Urteil
2. Der Grundsatz des Sozialstaatsprinzips
3. Die Voraussetzungen
4. Inhalt und Bedeutung des § 21 SGB II
5. Möglichkeiten zur Deckung eines Mehrbedarfs für Schulbildung
5.1. Schüler-BAföG nach § 12 BAföG
5.2. Auffangtatbestand des § 73 SGB XII
5.3. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II
5.4. Gewährung eines Darlehens nach § 24 SGB II § 42a SGB II
5.5. Die Härtefallregelung nach § 21 VI SGB II
5.5.1. Einzelfall
5.5.2. Besonderer Bedarf
5.5.3. Unabweisbarkeit
5.5.4. Laufender Bedarf
6. Das Für und Wider des Mehrbedarfs „Schulbücher“ durch § 21 Abs.6 SGB II
6.1. Das Wider der Auslegung
6.2. Das Für der Auslegung
7. Eigene Bewertung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, ob Aufwendungen für Schulbücher einen Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II begründen können, und analysiert hierbei die rechtliche Zulässigkeit einer verfassungskonformen Auslegung dieser Norm unter Berücksichtigung der bestehenden sozialrechtlichen Rahmenbedingungen.
- Rechtliche Grundlagen des Sozialstaatsprinzips und des SGB II
- Analyse alternativer Deckungsmöglichkeiten für Schulbuchkosten
- Prüfung der Voraussetzungen einer Härtefallregelung nach § 21 Abs. 6 SGB II
- Diskussion der verfassungsrechtlichen Erforderlichkeit einer weiten Gesetzesauslegung
- Kritische Bewertung der aktuellen Föderalismusstruktur bezüglich der Lernmittelfreiheit
Auszug aus dem Buch
6.1. Das Wider der Auslegung
Die Frage, ob ein Mehrbedarf für Schulbücher über § 21 Abs.6 SGB II gedeckt werden kann wird kontrovers diskutiert. Gegen eine Anwendung des § 21 Abs.6 SGB II sprechen vereinzelte Argumente. Nach einer am Wortlaut orientierten Auslegung sind Schulbücher kein laufender Bedarf weswegen der § 21 Abs.6 SGB II dem Grunde nach nicht anwendbar ist. Die Problematik liegt hier, wie bereits erläutert, an dem Tatbestandsmerkmal des laufenden Bedarfs, welches nicht erfüllt ist, wenn sich bei der Auslegung eng am Gesetzestext orientiert wird. Ebenfalls geht aus der Gesetzesbegründung hervor, dass der Gesetzgeber eine Pauschale im Regelbedarf für Schulbücher bereits vorgesehen hat.74 Der restliche Bedarf für Schulmittel soll über den § 28 SGB II und der darin verankerten Pauschale gedeckt werden.
Das wohl schwerwiegendste Argument gegen die Anwendung des § 21 Abs.6 SGB II ist die Auslegung des Absatzes 6, denn eine verfassungskonforme Auslegung obliegt allein den Gerichten, insbesondere den Fachgerichten. Eine letztverbindliche Auslegung darf auch nur durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen. 75 Folglich ist die verfassungskonforme Auslegung Richterrecht. Wird das Richterrecht angewandt vermischen sich Legislative und Judikative. Die Judikative legt durch die verfassungskonforme Auslegung fest wie der Absatz 6 anzuwenden ist. Folglich greift die Judikative in die Legislative ein und verpflichtet dazu im vorliegenden Fall gegen den Willen des Gesetzgebers, der eine Übernahme von Lehrmitteln nicht vorsah, zu handeln. Eine Vermischung von Judikative und Legislative widerspricht gleichwohl dem Prinzip der Gewaltenteilung.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Das Urteil: Vorstellung des Ausgangsfalls, in dem das LSG Niedersachsen-Bremen die Übernahme von Schulbuchkosten als Mehrbedarf anerkannte und das BSG dies bestätigte.
2. Der Grundsatz des Sozialstaatsprinzips: Erläuterung der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Sozialstaatsprinzips als Grundlage für ein menschenwürdiges Existenzminimum und Bildungsgerechtigkeit.
3. Die Voraussetzungen: Darstellung der leistungsrechtlichen Grundlagen im SGB II und der Bedeutung der Würde des Menschen für den Leistungsanspruch.
4. Inhalt und Bedeutung des § 21 SGB II: Analyse der Systematik von Mehrbedarfen im SGB II und der Härtefallregelung für atypische Bedarfslagen.
5. Möglichkeiten zur Deckung eines Mehrbedarfs für Schulbildung: Eingehende Prüfung verschiedener Optionen wie BAföG, SGB XII und Bildung & Teilhabe, die zur Deckung der Schulbuchkosten als unzureichend identifiziert werden.
6. Das Für und Wider des Mehrbedarfs „Schulbücher“ durch § 21 Abs.6 SGB II: Debatte über die methodische Zulässigkeit einer verfassungskonformen Auslegung unter Berücksichtigung der Gewaltenteilung und der Vermeidung einer Bedarfsunterdeckung.
7. Eigene Bewertung: Kritische Reflexion über die föderalen Unterschiede bei der Lernmittelfreiheit und das Plädoyer für eine bundeseinheitliche Lösung.
Schlüsselwörter
SGB II, Mehrbedarf, Schulbücher, Sozialstaatsprinzip, verfassungskonforme Auslegung, Existenzminimum, § 21 Abs. 6 SGB II, Bildungsgerechtigkeit, Lernmittelfreiheit, Härtefallregelung, atypischer Bedarf, Bedarfslücke, Sozialrecht, Existenzsicherung, Bundessozialgericht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die Frage, ob die Anschaffungskosten für Schulbücher einen Mehrbedarf darstellen, der von den Jobcentern gemäß § 21 Abs. 6 SGB II übernommen werden muss.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf das SGB II, das Sozialstaatsprinzip, die Rechtsprechung zu Härtefallregelungen sowie die sozialpolitische Problematik der Lernmittelfreiheit in Deutschland.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, zu klären, ob durch eine verfassungskonforme Auslegung des § 21 Abs. 6 SGB II eine Anspruchsgrundlage für Schulbuchkosten geschaffen werden kann, um eine Bedarfsunterdeckung zu vermeiden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Hausarbeit, die auf der Analyse von Gesetzestexten, höchstrichterlicher Rechtsprechung (insb. BSG und LSG) sowie fachwissenschaftlicher Kommentarliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die bestehenden sozialrechtlichen Möglichkeiten zur Deckung des Schulbedarfs und diskutiert kritisch die Argumente für und gegen eine weite, verfassungskonforme Auslegung der Härtefallregelung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird primär durch Begriffe wie SGB II, Mehrbedarf, Schulbücher, Existenzminimum und verfassungskonforme Auslegung geprägt.
Warum sind laut Autorin alternative Leistungen wie das Bildungs- und Teilhabepaket nicht ausreichend?
Die Autorin argumentiert, dass die gesetzlich vorgesehenen Pauschalbeträge in der Praxis nicht ausreichen, um die tatsächlichen, oftmals dreistelligen Kosten für Schulbücher vollständig zu decken.
Welche Rolle spielt das Subsidiaritätsprinzip in dieser Argumentation?
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Leistungen des SGB II erst nachrangig erbracht werden, was die Suche nach anderen vorrangigen Kostenträgern notwendig macht, die jedoch im Fall von Schulbüchern oft nicht zur Verfügung stehen.
Wie bewertet die Arbeit den Einfluss des Föderalismus auf die Bildungsgerechtigkeit?
Die Autorin sieht im Föderalismus einen Nachteil für die Bildungsgerechtigkeit, da die Lernmittelfreiheit in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich stark ausgeprägt ist und somit ungleiche Chancen für Schüler entstehen.
Warum wird die verfassungskonforme Auslegung trotz Bedenken bezüglich der Gewaltenteilung befürwortet?
Die Autorin befürwortet diesen Weg als notwendiges Mittel, um eine verfassungswidrige Bedarfsunterdeckung zu vermeiden und das grundrechtlich garantierte Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen zu sichern.
- Citar trabajo
- Sebastian Coburger (Autor), 2019, Können Aufwendungen für Schulbücher einen Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II begründen?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1167682