Unterweisungen für kaufmännische Ausbildungsberufe

8 erprobte Vorschläge für einen Unterweisungsentwurf - Band 3


Instruction / Enseignement, 2008

104 Pages

GRIN Verlag (Hrsg.) (Auteur)


Extrait


Gliederung

1 Allgemeine Vorüberlegungen zu einer Ausbildungseinheit
1.1 Was soll vermittelt werden?
1.2 Wie soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden?
1.2.1 Unterweisungsformen und Methoden
1.2.2 Lernbereiche und Wahrnehmungstypen
1.2.3 Didaktische Prinzipien
1.3 Wohin soll die/der Auszubildende geführt werden?
1.4 Wer soll die Ausbildungseinheit durchführen?
1.5 Womit soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden?
1.6 Wem soll die Ausbildungseinheit vermittelt werden?
1.7 Wo soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden?
1.8 Wann und wie lange soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden?

2 Planung der Ausbildungseinheit
2.1 Festlegung des Ausbildungsinhalts (Was?)
2.2 Festlegung der Lernmethode (Wie?)
2.3 Festlegung der Lernziele (Wohin?)
2.3.1 Festlegung des Richtlernziels
2.3.2 Festlegung des Groblernziels
2.3.3 Festlegung der Feinlernziele (Leittext)
2.4 Festlegung der Durchführenden der Ausbildungseinheit (Wer?)
2.5 Festlegung der Lehr-/Arbeitsmittel (Womit?)
2.6 Die Auszubildende (Wem?)
2.7 Festlegung des Lernortes (Wo?)
2.8 Festlegung der Zeit und Dauer der Ausbildungsphase (Wann und wie lange?)

3 Durchführung der Ausbildungseinheit

4 Nachbereitung der Ausbildungseinheit
4.1 Auswertung der Arbeitsergebnisse, die unter Anwendung der Leittextmethode erzielt wurden
4.2 Rückmeldung über den Erfolg der Ausbildungseinheit
4.3 Maßnahmen zur Sicherung des Lernerfolgs
4.4 Stabilisierung und Motivationssteigerung der Auszubildenden

5 Anhang: Der Leittext

1 Allgemeine Vorüberlegungen zu einer Ausbildungseinheit

Um eine Ausbildungseinheit erfolgreich durchzuführen, müssen grundsätzliche Entscheidun­gen getroffen werden, die bei der Planung einer betrieblichen Ausbildung mithilfe des Ausbil­dungsrahmenplans (Anlage 1 zu § 5 AO Industriekaufmann/Industriekauffrau) und des Rah­menlehrplans der Berufsschule Berücksichtigung finden müssen. Dazu gehört die Beantwor­tung der folgenden Fragen, die nachstehend kurz erläutert werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1.1 Was soll vermittelt werden?

Laut § 5 (1) 3 BBiG sind „die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die min­destens Gegenstand der Berufsausbildung sind“, in der jeweiligen Ausbildungsordnung eines jeden anerkannten Ausbildungsberufes (§ 4 BBiG) festzulegen. Diese mindestens zu vermit­telnden Qualifikationen sind im dortigen Ausbildungsberufsbild (§ 4 AO) geregelt.

Der Ausbildungsrahmenplan (§ 5 AO mit Anlagen 1 und 2) enthält die Anleitung zur sachli­chen und zeitlichen Gliederung, aus der sich der Ausbildungsplan (§ 6 AO) ableitet. Dieser betriebliche Ausbildungsplan wird von der Ausbilderin/dem Ausbilder erstellt. Er enthält die tatsächliche sachliche und zeitliche Gliederung und muss sowohl die Prüfungsanforderungen als auch die Anforderungen der betrieblichen Fachabteilungen berücksichtigen. Auch der Rahmenlehrplan der Berufsschule sollte in die Ausbildungsplanung einbezogen werden.

Ziel der Berufsausbildung ist die Erlangung beruflicher Handlungsfähigkeit der Auszubilden­den. Diese Handlungskompetenz ist dabei so zu vermitteln, dass die/der Auszubildende das Gelernte selbstständig planen, durchführen und kontrollieren kann (§§ 1 (3) und 14 (1) BBiG sowie § 3 (2) AO). Dabei setzt sich die Befähigung zu selbstständigem beruflichen Handeln aus folgenden Kompetenzen zusammen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Neben dem zu vermittelnden Inhalt einer Ausbildungseinheit sollte ebenso Zeitpunkt und Dauer aus dem betrieblichen Ausbildungsplan hervorgehen.

1.2 Wie soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden?

1.2.1 Unterweisungsformen und Methoden

Für die Vermittlung von Ausbildungseinheiten stehen mehrere Methoden zur Verfügung. Da­bei muss die Ausbilderin grundlegend entscheiden, ob der Ausbildungsprozess stärker durch sie geführt und gesteuert werden muss, oder ob vorrangig die/der Auszubildende aktiv sein und selbstständig lernen soll. Entsprechend unterscheiden sich die grundlegenden Ausbil­dungsformen je nach Aktivitätsgrad der Ausbilderin bzw. der/des Auszubildenden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Ähnlich dieser Darstellung kann nach ausbilderkonzentrierten, auszubildendenkonzentrierten und ausbilderkonzentrierten gruppenorientierten Unterweisungsformen unterschieden wer­den, die im Folgenden skizziert werden:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Im Folgenden soll aufgrund der gewählten Methode für die Ausbildungseinheit in diesem Konzept auf die Leittextmethode näher eingegangen werden.

Bei der Leittextmethode eignet sich die/der Auszubildende mithilfe eines Leittextes selbst­ständig Kenntnisse und Fertigkeiten an und lernt damit, Probleme zu lösen. Leittexte struktu­rieren den gesamten Arbeitsprozess und enthalten eine Anleitung zur Informationsbeschaf­fung, Planung, Entscheidung, Ausführung, Kontrolle und Bewertung. Diese Methode kann für Einzel- oder Gruppenarbeit eingesetzt werden und eignet sich beispielsweise in der Ausbil­dung von Industriekaufleuten hinsichtlich der Anwendung von speziellen DV-Systemen. Grundsätzlich ist sie für vielfältige Ausbildungseinheiten einsetzbar, wenn die Auszubilden­den entsprechende Vorkenntnisse mitbringen (siehe auch Kap. 2.2).

1.2.2 Lernbereiche und Wahrnehmungstypen

Lernen, definiert als dauerhafte Veränderung von Verhaltensweisen aufgrund von Erfahrun­gen, ist ein Prozess, der diese Veränderungen in verschiedenen Bereichen bewirkt. Unter­schieden werden dabei drei Lernbereiche:

Lernbereiche

a) kognitiv Erwerb beruflichen Wissens
b) psychomotorisch Erlernen (manueller) Fertigkeiten
c) affektiv Erlernen bestimmter Einstellungen

bzw. Wertehaltungen

Bei der bzw. dem Auszubildenden führt Lernen demgemäß zu einer Veränderung des Wis­sens, der Fertigkeiten und der Einstellungen. Man kann dann von erfolgreichem Lernen sprechen, wenn sich positive Veränderungen in einem oder mehreren dieser Lernbereiche im gewünschten Ausmaß und nachhaltig einstellen. Entsprechend ist es für die berufliche Ausbildung sehr wichtig, alle drei Bereiche anzusprechen und zu fördern.

Analog der unterschiedlichen Lernbereiche kommt aus der Lernpsychologie die Erkenntnis, dass Menschen auf unterschiedliche Weise lernen. Es wird dabei zwischen folgenden Wahr­nehmungstypen differenziert:

- visueller Wahrnehmungstyp
- auditiver Wahrnehmungstyp
- haptischer Wahrnehmungstyp

Für die Ausbildung ist diese Erkenntnis insofern von großer Bedeutung, als es notwendig ist, im Lernprozess möglichst alle Wahrnehmungsbereiche anzusprechen, um ein effektives und nachhaltiges Ergebnis hinsichtlich des Lernens zu erzielen.

1.2.3 Didaktische Prinzipien

Bei der Aufbereitung des Lernstoffes sind didaktische Regeln einzuhalten, um ein erfolgrei­ches Lernen zu gewährleisten. Dies gilt auch für die betriebliche Ausbildung. Diese unver­zichtbaren Grundsätze sind folgende:

- Prinzip der Fasslichkeit
- vom Bekannten zum Unbekannten
- vom Leichten zum Schweren
- vom Einfachen zum Zusammengesetzten
- vom Allgemeinen zum Speziellen
- vom Konkreten zum Abstrakten
- vom Nahen zum Fernen

- Prinzip der Zielklarheit

- Prinzip der Praxisnähe

- Prinzip der altersgemäßen Entwicklungsanpassung

- Prinzip der Anschaulichkeit

- Prinzip des selbstständigen Handelns

- Prinzip der Erfolgssicherung (Lernzielkontrollen)

Dem vorliegenden Entwurf zur Gestaltung einer Ausbildungseinheit liegen insbesondere die Prinzipien der Zielklarheit, der Praxisnähe und des selbstständigen Handelns zugrunde.

1.3 Wohin soll die/der Auszubildende geführt werden?

Das Planen, Durchführen und Kontrollieren einer Ausbildungseinheit kann nur dann in sinn­voller Weise geschehen, wenn die Lernziele, die von der/dem Auszubildende erreicht wer­den sollen, vorher klar und deutlich formuliert sind. Lernzielarten unterscheiden sich nach Eindeutigkeit und Genauigkeit und untergliedern sich demnach in Richt-, Grob- und Feinlern­ziele.

- Das Richtlernziel gibt lediglich die Richtung an und ist sehr allgemein gehal­ten. Es weist den geringsten Grad an Genauigkeit auf und ist zwingend im Ausbildungsrahmenplan vorgeschrieben. Es lässt Interpretationsspielraum zu und muss durch Groblernziele konkretisiert werden.
- Das Groblernziel stellt bereits eine gewisse Konkretisierung des Richtlern­ziels dar. Es weist einen mittleren Grad an Genauigkeit auf und enthält das eigentliche Unterweisungsthema. Es lässt immer noch einen Interpretations­spielraum zu hinsichtlich der Zielerreichung.
- Das Feinlernziel wird aus dem Groblernziel abgeleitet. Es weist den höchs­ten Grad an Genauigkeit auf und enthält die einzelnen Arbeitsschritte (Ar­beitszergliederung). Das gewünschte Endverhalten wird so konkret beschrie­ben, dass hinsichtlich der Zielerreichung keine Interpretationsmöglichkeiten mehr zugelassen werden.

1.4 Wer soll die Ausbildungseinheit durchführen?

Das Gesetz unterscheidet zwischen Ausbildenden und Ausbildern/Ausbilderinnen. Nur wer persönlich geeignet ist, darf Auszubildende einstellen. Nur wer persönlich und fachlich ge­eignet ist, darf Auszubildende ausbilden (§§ 28, 29, 30 BBiG).

Fachlich geeignet ist nach §§ 30, 31 BBiG, wer

a) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf vor­weisen kann
b) eine bestandene AEVO-Prüfung vorweisen kann (seit dem 01.08.2003 für 5 Jahre außer Kraft gesetzt).

Persönlich nicht geeignet ist, wer

a) Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf (§ 25 JArbSchG) oder
b) wiederholt oder schwer gegen das BBiG, JArbSchG oder JuSchG verstoßen hat.

Hauptamtliche AusbilderInnen sollen maximal 16 Auszubildende betreuen, nebenamtliche mit weiteren betrieblichen Aufgaben maximal 3 Auszubildende. Sollte die Ausbildung von betrieblichen Fachkräften durchgeführt werden, ist auf ein entsprechendes Zahlenverhältnis zu achten: Bei 1-2 Fachkräften soll es 1 Auszubildende/n geben, bei 3-5 Fachkräften 2 Aus­zubildende, bei 6-8 Fachkräften 3 Auszubildende.

1.5 Womit soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden?

Ausbildungsmittel (Arbeits-, Lern- und Lehrmittel) dienen als Hilfe zur Förderung von Lern­prozessen. Man unterscheidet zwischen Arbeitsmittel (originale Gegenstände des Arbeitsge­biets) und Lehr- und Lernmittel (Ausbildungsmedien). Sie unterstützen das nachhaltige Be­halten des Lernstoffes, indem sie auf anschauliche Weise klare Vorstellungen über betriebli­che Vorgänge vermitteln und Zusammenhänge darstellen. Sie fördern so die Lernmotivation.

1.6 Wem soll die Ausbildungseinheit vermittelt werden?

Die Ausbildungseinheit soll der/dem Auszubildenden stets unter Berücksichtigung des indivi­duellen Kenntnisstandes vermittelt werden. Dabei spielen die Motivation, die persönliche Einstellung und das Lernverhalten der/des Auszubildenden eine große Rolle. Das entspre­chende Ausbildungsjahr und der individuelle Lernfortschritt muss bei der Gestaltung der Ausbildungseinheit ebenso beachtet werden wie der persönliche Entwicklungsstand der/des Auszubildenden.

1.7 Wo soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden?

Die betriebliche Ausbildung kann an unterschiedlichen Stellen im Betrieb durchgeführt wer­den (interne Lernorte). Notwendige Ausbildungsinhalte, die nicht im Ausbildungsbetrieb ver­mittelt werden können, können außerbetrieblich entweder beispielsweise im Rahmen einer Verbundausbildung oder in überbetrieblichen (Bildungs-)Einrichtungen durchgeführt werden (externe Lernorte). Überbetriebliche Lernorte sind im Ausbildungsvertrag zu erwähnen.

Typische interne/betriebliche Lernorte sind:

- Arbeitsplatz
- Lernecke
- Lerninsel
- Ausbildungswerkstatt
- Lernbüro
- Unterrichtsraum
- Juniorfirma

1.8 Wann und wie lange soll die Ausbildungseinheit durchgeführt werden?

Die zeitliche Dauer der Ausbildungseinheit hängt ab

a) vom Ausbildungsjahr bzw. -monat, in dem die Unterweisung erfolgt,
b) von den betrieblichen Bedingungen,
c) dem bisherigen Ausbildungsablauf der/des Auszubildenden und
d) der Leistungsbereitschaft.

Um die Leistungsbereitschaft zu fördern, sollte Theorievermittlung in den Vormittagsstunden stattfinden. Für die Wiederholung und das Üben von Ausbildungseinheiten eignet sich die Zeit nach der Mittagspause. Häufige Kurzpausen sind sehr hilfreich bei der Wiederherstel­lung der Konzentrationskraft.

2 Planung der Ausbildungseinheit

2.1 Festlegung des Ausbildungsinhalts (Was?)

Die/der Auszubildende soll unter Einhaltung aller Ordnungsmerkmale sowie der gesetzlichen und datenrechtlichen Bestimmungen eine Personalakte selbstständig anlegen können (Er­werb von Fachkompetenz).

2.2 Festlegung der Lernmethode (Wie?)

Die Unterweisung erfolgt mithilfe der Leittextmethode (s. S. 4). Als auszubildendenkonzent­rierte, erarbeitende Methode steht dabei die/der Auszubildende im Vordergrund. Sie/er muss dafür entsprechende Vorkenntnisse mitbringen. Sinnvollerweise wird diese Vorgehensweise im höheren Ausbildungsjahr gewählt.

Die Leittextmethode eignet sich besonders für das selbstständige Lösen von Aufgaben. An­hand von vorgefertigten Leittexten, die in Einzel- oder in Gruppenarbeit bearbeitet werden können, werden die Auszubildenden durch die Ausbildungseinheit geführt. Leittexte unter­stützen zudem das individuelle Lernen, da sie den Auszubildenden ermöglichen, ihrem je­weiligen Kenntnisstand und eigenem Lerntempo entsprechend zu lernen. Die Lösung der Aufgabe ist im Leittext nicht enthalten. Bei Schwierigkeiten hilft die Ausbilderin.

Die Ausbildungseinheit besteht bei Anwendung der Leittextmethode aus folgenden Phasen: Informieren, Planen, Entscheiden, Durchführen, Kontrollieren, Bewerten. Dabei sammeln die Auszubildenden die Informationen, planen die Arbeit, führen die Arbeit aus und kontrollieren anschließend selbstständig die Ergebnisse (s. auch Kap. 3)

Als Alternativmethode käme für die Gestaltung dieser Ausbildungseinheit etwa auch die Ein­arbeitungsmethode infrage. Diese besteht aus folgenden sechs Stufen: 1. Vorbereitung, 2. Zuarbeit, 3. Assistenz, 4. Ausführen von Teilaufgaben, 5. Mitarbeit, 6. Feedback. Die Einar­beitungsmethode ist eine ausbilderkonzentrierte Unterweisungsform und ist besonders ge­eignet für Auszubildende ohne Vorkenntnisse. Da sich die Auszubildende in diesem Beispiel bereits im 2. Ausbildungsjahr befindet, seit 2 Wochen in der Personalabteilung arbeitet und damit die nötigen Vorkenntnisse mitbringt, die sie für die erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgabe benötigt (siehe dazu auch Kap. 2.6), und zudem als leistungsbereit gilt, ist in die­sem konkreten Fall die auszubildendenkonzentrierte Leittextmethode deutlich besser geeig­net.

Eine intensive Einweisung in den Umgang mit vertraulichen Personaldaten und damit eine Sensibilisierung für die strikte Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht wurde bereits bei Ein­tritt in die Personalabteilung vorgenommen.

2.3 Festlegung der Lernziele (Wohin?)

2.3.1 Festlegung des Richtlernziels

Die/der Auszubildende soll nach Durchführen der Ausbildungseinheit Aufgaben der Perso­nalverwaltung einschließlich Eintritte und Austritte bearbeiten können (§ 4 (1) 7.2 AO). Die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse ergeben sich aus dem Ausbildungsrahmenplan in der Anlage 1 der AO unter Punkt 7.2 b.

2.3.2 Festlegung des Groblernziels

Die/der Auszubildende soll nach der Unterweisung selbstständig die Personalakten bei Ein­tritt neuer MitarbeiterInnen nach firmeninternen Kriterien und unter Einhaltung aller Ord­nungsmerkmale sowie der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen anlegen können.

2.3.3 Festlegung der Feinlernziele (Leittext)

Der/die Auszubildende soll nach der Ausbildungseinheit

a) die Randlaschen der Personalakte in der betriebsspezifischen Weise beschriften können,
b) die zum Eintritt einer Mitarbeitern bzw. eines Mitarbeiters vorhandenen Unterlagen den jeweiligen Registern der Personalakte zuordnen und abheften können,
c) die Personalakte mit Namen, Vornamen und Personalnummer beschriften können,
d) die Personalakte an der alphabetisch korrekten Stelle im für die Personalakten vor­gesehenen Schrank einhängen, dazu den Aktenschrank mit dem Schrankschlüssel auf- und wieder abschließen und den Schlüssel an die Personalreferentin zurückge­ben können.

Die/der Auszubildende soll insbesondere durch Anwendung der gewählten Methode zum selbstständigen Lernen und Arbeiten angeleitet werden, wodurch insbesondere die Pla­nungsfähigkeit gefördert werden soll (Erwerb von Sozial- und Methodenkompetenz). Zu för­dernde Schlüsselqualifikationen sind in dieser Ausbildungseinheit beispielsweise Selbststän­digkeit in der Arbeitsabwicklung, Sorgfalt, Verantwortungsbereitschaft, Eigenverantwortlich­keit, Konzentrationsfähigkeit sowie Sensibilisierung für Verschwiegenheit.

2.4 Festlegung der Durchführenden der Ausbildungseinheit (Wer?)

Die Ausbilderin übergibt der/dem Auszubildenden den Leittext.

2.5 Festlegung der Lehr-/Arbeitsmittel (Womit?)

- unbeschriftete Personalakte mit transparentem Plastikclip

- ihre eigene Personalakte (als Anschauungsobjekt)

- Einlegeblätter (2 Stück)

- Textmarker und wasserfester Stift (zum Beschriften des Einlegeblattes)

- Personalunterlagen der neu eingestellten Mitarbeiterin:
- ausgefüllter Personalfragebogen
- Arbeitsvertrag
- Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse)
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Sonstiges

- vorgestanzte Papierschilder zur Beschriftung

- Kugelschreiber und Notizblock für die Auszubildende, um sich Notizen zu machen bzw. Fragen zu notieren

- Locher

- Schlüssel für den Aktenschrank

Der Leittext enthält Informationen darüber, wie und wo sich die/der Auszubildende die nöti­gen Arbeitsmittel, die ihr/ihm aktuell nicht zur Verfügung stehen, beschaffen kann.

2.6 Die Auszubildende (Wem?)

Mit einer Auszubildenden wird die Ausbildungseinheit durchgeführt. Sie befindet sich am Anfang des 2. Ausbildungsjahres und ist bereits seit zwei Wochen in der Personalabteilung tätig.

Da es sich um eine wenig komplexe Tätigkeit handelt und der Einsatz in der Personalabtei­lung zum Ende des ersten Ausbildungsjahres bzw. zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres er­folgt, kann davon ausgegangen werden, dass ein gewisses Maß an selbstständigem Erarbei­ten bereits erlernt wurde. Ferner benötigt die Auszubildende grobe Kenntnisse über die Vor­gänge im Rahmen eines Einstellungsprozesses. Sie ist sich aufgrund der Einweisung, die sie hinsichtlich personenbezogener Daten zu Beginn ihrer Ausbildung in der Personalabteilung erhalten hat, darüber im Klaren, dass derlei Informationen streng vertraulich zu behandeln sind und einer absoluten Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

2.7 Festlegung des Lernortes (Wo?)

Die Durchführung der Ausbildungseinheit soll am Arbeitsplatz in der Personalabteilung statt­finden. Der Schreibtisch, an dem die Auszubildende arbeitet, steht etwas abseits vom Ta­gesgeschäft, damit sie sich in Ruhe mit dem Anlegen der Personalakte beschäftigen kann, ohne dabei gestört zu werden.

2.8 Festlegung der Zeit und Dauer der Ausbildungsphase (Wann und wie lange?)

Die Ausbildungseinheit wird am Vormittag nach der Frühstückspause durchgeführt. Die Durchführung soll einschließlich der einleitenden Worten und dem Übergeben des Leittextes ca. 120 Minuten dauern.

3 Durchführung der Ausbildungseinheit

Die Leittextmethode stützt sich als erarbeitende Unterweisungsmethode auf Leittexte. Das Grundprinzip der Leittextmethode besteht darin, das Selber-Lernen der Auszubildenden an­zuleiten. Im Rahmen der Berufsausbildung zur Industriekauffrau/zum Industriekaufmann wird diese Form der Selbstorganisation zur Vor- und Nachbereitung einer praktischen Tätigkeit und bei der Durchführung von Arbeitsaufgaben von der Ausbilderin eingesetzt. Die Auszubil­dende soll durch die Anwendung dieser Methode die Möglichkeit erhalten, verstärkt eigene Vorgehens- und Verhaltensweisen auszuprobieren, um so eigene Erfahrungen sammeln zu können und sich in einem Lernprozess für die der Aufgabenstellung angemessene Lösung zu entscheiden. (Weiteres zur LTM s. Kap. 2.2)

Die Ausbilderin

- entwickelt den Leittext mit allen Bestandteilen,
- vereinbart die Aufgabenstellung,
- unterstützt die Auszubildende bei den Entscheidungen über den Arbeitsprozess und bei der Bewertung der Ergebnisse,
- fungiert als Beraterin.

Die Auszubildende

- sammelt Informationen,
- plant die Arbeit,
- führt die Arbeit aus und kontrolliert selbstständig die Ergebnisse.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4 Nachbereitung der Ausbildungseinheit

Die Nachbereitung der Ausbildungseinheit dient dazu, bei einem schlechten/mittelmäßigen Ergebnis die Ursachen festzustellen, zu analysieren und zu korrigieren.

4.1 Auswertung der Arbeitsergebnisse, die unter Anwendung der Leittextmethode erzielt wurden

Die erfolgte Unterweisung der Ausbildungseinheit wird von der Ausbilderin dahingehend ana­lysiert, inwieweit das zuvor definierte Ausbildungsziel erreicht wurde. Dabei geht sie folgen­dermaßen vor, wenn das Ausbildungsziel

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

4.2 Rückmeldung über den Erfolg der Ausbildungseinheit

Ziel der Unterweisung ist der Lernerfolg. Wurde dieser nicht erreicht, so ist nach den dafür verantwortlichen Ursachen zu suchen. Hierzu sollte die Ausbilderin sich folgende Fragen stellen:

- Waren die Ausbildungsplanung und -vorbereitungen sach- und fachgerecht?
- War die gewählte Ausbildungsmethode die richtige und wurde sie lernwirksam und verständlich durchgeführt?
- Waren die erforderlichen Lern-, Ausbildungs- und Lehrmittel verfügbar und erfüllten sie die ihnen zugedachte Funktion?
- War das Ausbildungsziel und der -inhalt klar definiert? Waren diese angemessen und konnten von der Auszubildenden verstanden und erreicht werden?
- Ermöglichte der gewählte Lernort ein konzentriertes und störungsfreies Lernen?
- War die vorgesehene Lern- bzw. Ausbildungszeit angemessen?
- Hat die Ausbilderin alles getan, um den Lernerfolg zu gewährleisten (Lernziele verab­redet, Zwischenkontrolle durchgeführt, Hilfen angeboten, Auszubildende ausreichend motiviert)?

4.3 Maßnahmen zur Sicherung des Lernerfolgs

Der wichtigste Bestandteil einer jeden Ausbildungseinheit ist die Wiederholung. Daher sollte der Auszubildenden bei jeder Ausbildungseinheit deutlich gemacht werden, wie wichtig die Beherrschung dieser Einheit für ihre Berufsausbildung und vor allem für ihr späteres Berufs­leben ist.

Wiederholungen sollten stets zusätzlich eingeplant werden, wenn die Auswertung der Lern­ergebnisse nicht ausreichend ist.

Außerdem sind offene Fragen im Anschluss an die Ausbildungseinheit von großer Bedeu­tung, da so erkannt werden kann, ob die Auszubildende die Kernpunkte und die Zusammen­hänge verstanden hat.

4.4 Stabilisierung und Motivationssteigerung der Auszubildenden

Lob und Anerkennung fördern die Stabilisierung und Motivation der Auszubildenden ebenso wie Lernerfolge. Allerdings sollte Lob in einem angemessenen Verhältnis zum Komplexitäts­grad der Ausbildungseinheit stehen. Ist dies nicht der Fall, werden Frustrationen der Auszu­bildenden gefördert und die Glaubwürdigkeit der Ausbilderin infrage gestellt.

Erfolgt Lob und Anerkennung in einem angemessenen Verhältnis, vertrauen Auszubildende zunehmend auf ihre selbstständige Handlungsfähigkeit und ihrem Selbstvertrauen, um sich neuen Aufgaben zu stellen. Unterschieden wird dabei in intrinsische und extrinsische Motiva­tion. Erstere kommt von innen und meint das Interesse an der Arbeit, am Lernen, das von sich aus vorhanden ist. Die extrinsische Motivation dagegen kommt von außen und wird z. B. durch Loben bzw. Belohnung oder Vermeiden von negativen Konsequenzen gefördert. Je weniger intrinsische Motivation vorhanden ist, umso mehr müssen äußere Anreize für eine Lernmotivation gegeben werden.

5 Anhang: Der Leittext

Für einen umfassenden Leittext kann zusätzlich zum Aufgabentextteil ein Sachwortver- zeichnis (Index) sowie ein Glossar erstellt werden. Im unserem Fall liegt zwar ein Glossar vor, in dem verschiedene Fachbegriffe sowie die Funktionen bzw. Notwendigkeiten der Un­terlagen, die in eine vollständige Personalakte gehören, erläutert werden. Der Umfang die­ses Glossar würde jedoch den Rahmen dieses Präsentationskonzepts sprengen.

Um die Leittextmethode zu verdeutlichen, sind im Folgenden die sieben Aufgaben bzw. Ar­beitsschritte aufgeführt, die den eigentlichen Leittext der Ausbildungseinheit „Anlegen einer Personalakte“ darstellen, und einer erfolgreichen, selbstständigen Durchführung dienen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2 Prüfen von Eingangsrechnungen auf Vollständigkeit der Rechnungsangaben und rechnerische Richtigkeit (Unterweisung Bürokaufmann / -frau)

von Kati Friedemann

Unterweis ungsentwurf

zur Ausbildereignu ngsp rüfung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Pädagogische Ausgangssituation

Die Auszubildende Anna Müller ist 18 Jahre alt und besitzt den Realschulabschluss. In unserem Unternehmen wird sie innerhalb von 3 Jahren im dualen System zur Bürokauffrau ausgebildet. Frau Müller zeigt großes Interesse an dem zu erlernenden Beruf, verfügt über eine sehr gute Auffassungsgabe und erledigt ihr übertragene Aufgaben zuverlässig. Ebenso hervorzuheben sind ihre guten Leistungen in der Berufsschule.

Die Auszubildende befindet sich am Anfang des 2. Ausbildungsjahres und durchläuft derzeit im praktischen Teil ihrer Ausbildung die Abteilung Rechnungsprüfung. In dieser Abteilung soll Frau Müller Eingangsrechnungen auf ihre Vollständigkeit und deren rechnerische Richtigkeit überprüfen, da diese eine notwendige Vorbereitung in dieser Abteilung ist und somit zur Einführung dient.

Laut Ausbildungsordnung der Bürokauffrau wird dieses Thema dem Bereich Auftrags- und Rechnungsbearbeitung (§3 Nr. 8.1; laufende Nr. 8.1 Absatz c AO) zugeordnet, welches im 2. Lehrjahr behandelt wird.

2. Didaktische Überlegungen

2.1 Lernziele Richtlernziel

Die Auszubildende wird im Rechnungswesen in allgemeine Buchhaltungsvorgänge eingeführt. Groblernziel

Die Auszubildende bearbeitet Geschäftsvorgänge in der Abteilung Kreditorenbuchhaltung/ Rechnungsprüfung.

Feinlernziel

Die Auszubildende prüft selbstständig Eingangsrechnungen auf die Vollständigkeit erforderlicher Rechnungsangaben und deren rechnerische Richtigkeit. Sie kann nach erfolgter Prüfung beurteilen, ob eine Rechnung gebucht oder an den Rechnungssteller zurückgesandt werden muss.

2.2 Lernzielbereiche

Kognitives Lernziel (Vermittlung von Kenntnissen)

Nennen der Angaben einer Rechnung, die bei Prüfung auf Vollständigkeit notwendig sind. Wissen, welche Konsequenzen sich bei nicht korrekter Prüfung für unser Unternehmen ergeben können.

Psychomotorisches Lernziel (Vermittlung von Fertigkeiten)

Ordnungsgemäßes, sorgfältiges und verantwortungsbewusstes Prüfen einer Rechnung auf Vorhandensein aller Pflichtangaben. Die Auszubildende achtet auf Ordnung am Arbeitsplatz.

Affektives Lernziel (Vermittlung von gefühlsmäßigen Verhaltensweisen)

Erkennen der Notwendigkeit dieser Arbeit für das Unternehmen, da laut gesetzlichen Vorschriften Rechnungen bestimmte Pflichtangaben ausweisen müssen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.

3. Verlauf der 4-Stufen-Methode

4-Stufen-Methode (insgesamt 15 min.)

1. Stufe: Vorbereitung (durch den Ausbilder), informieren und motivieren ca. 2,5 min
2. Stufe: Vormachen und erläutern (durch den Ausbilder) ca. 5 min
3. Stufe: Nachmachen und erklären lassen (durch die Auszubildende) ca. 5 min
4. Stufe: Üben und festigen der Arbeitsaufgabe (durch die Auszubildende) ca. 2,5 min

3.1 1. Stufe/ Vorbereiten (Ausbilder aktiv; Azubi passiv)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.2 2. Stufe/ Vormachen und Erklären (Ausbilder aktiv; Azubi passiv)

Ich erkläre der Auszubildenden anhand von Rechnungen und einem beiliegendem Prüfschema, welche Angaben auf einer Rechnung zwingend notwendig sind, einerseits durch gesetzliche Vorschriften, andererseits um eine Rechnung ordnungsgemäß verbuchen und zur Zahlung anweisen zu können.

Jede Rechnungsangabe wird bei Vorhandensein abgehakt. Weiterhin ist die rechnerische Richtigkeit nachzuprüfen, indem alle ausgewiesenen Positionen nachgerechnet werden und der angewandte Steuersatz ist mit der in Rechnung gestellten Lieferung/Leistung abzugleichen.

Bei fehlenden Angaben und falsch ausgewiesenen Rechnungsbeträgen muss eine Rechnung beanstandet und an den Rechnungssteller zurückgewiesen werden.

Arbeitszergliederung (Arbeitsaufgabenanalyse) ab Stufe 2: Vormachen Didaktisches Hilfsmittel des Ausbilders

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

3.3 3. Stufe/ Nachmachen u. erklären lassen (Ausbilder passiv; Azubi aktiv)

Die Auszubildende soll nun das Erlernte selbst nachmachen. Dazu überreiche ich ihr ein Prüfschema, welches die zu prüfenden Pflichtangaben einer Rechnung ausweist. Ich weise die Auszubildende noch einmal darauf hin, die Rechnungsangaben sorgfältig zu prüfen, da nur Rechnungen mit vollständigen Angaben verbucht und zur Zahlung angewiesen werden dürfen, diese dann bei Vorhandensein abhaken und erklären, warum diese Angaben benötigt werden.

Bei auftretenden Fehlern gebe ich der Auszubildenden sachliche Hinweise und fordere Sie auf, anhand des Prüfschemas nachzuvollziehen, wo die Fehlerquelle liegt. Diese Fehler müssen behoben werden, da gelernte Fehler sonst sehr schwierig zu beheben sind.

Wenn die Auszubildende ihre Arbeit geleistet hat, werde ich sie loben, um sie für weitere Aufgaben zu motivieren. Mangelhafte Arbeit kann ermahnt werden. Dabei sollte jedoch die persönliche Gefühlswelt der Auszubildenden respektvoll beachtet werden.

3.4 4. Stufe/ Anwenden, Üben und Festigen (Ausbilder passiv; Azubi aktiv)

Ich frage die Auszubildende, ob sie die Unterweisung verstanden hat und fordere sie auf, in diesem Zusammenhang noch auftretende Fragen zu stellen. Diese werde ich ihr dann beantworten, um Kenntnislücken zu schließen.

Zum Festigen der unter Stufe 2 beschriebenen Lernschritte soll die Auszubildende die vorliegende Rechnung selbständig prüfen. Nach Ausführung dieser Aufgabe soll die Auszubildende ihre Arbeit selbst kontrollieren und mir vorlegen, um Unklarheiten zu beseitigen.

4. Verabschiedung

Zum Abschluss der Unterweisung bitte ich die Auszubildende, diese Unterweisung in ihr Berichtsheft einzutragen und mir später zur Unterschrift vorzulegen. Gleichzeitig gebe ich Termin und Thema der nächsten Unterweisung bekannt.

01.12.2006 „Übernahme der geprüften Rechnungsdaten in das SAP-System“

Ich erkenne das gezeigte Interesse der Azubi an und verabschiede sie an ihren Arbeitsplatz. Ich überreiche Frau Müller den Lernauftrag, der bis zur nächsten Unterweisung erledigt sein muss, sowie ein Merkblatt über ergonomisches Sitzen am Arbeitsplatz und eine Musterrechnung.

5. Anlagen

Lernauftrag für die Auszubildende

1. Nennen Sie Pflichtangaben die auf einer Rechnung zwingend notwendig sind?
2. Warum ist es so wichtig, dass alle erforderlichen Angaben auf einer Rechnung notwendig sind?
3. Warum sollte neben der Prüfung aller Pflichtangaben die rechnerische Richtigkeit der Rechnung überprüft werden?
4. Welche Steuersätze kennen Sie?
5. Was wäre der nächste Schritt, nachdem die Überprüfung aller notwendigen Pflichtangaben erfolgreich durchgeführt wurde?
6. Sie haben Fehler bzw. fehlende Angaben in einer Rechnung erkannt, was wäre die Konsequenz die sich daraus ergibt?

[...]

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Résumé des informations

Titre
Unterweisungen für kaufmännische Ausbildungsberufe
Sous-titre
8 erprobte Vorschläge für einen Unterweisungsentwurf - Band 3
Cours
-
Auteur
Année
2008
Pages
104
N° de catalogue
V116855
ISBN (ebook)
9783640185672
ISBN (Livre)
9783640185689
Taille d'un fichier
2248 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Unterweisungen, Ausbildungsberufe
Citation du texte
GRIN Verlag (Hrsg.) (Auteur), 2008, Unterweisungen für kaufmännische Ausbildungsberufe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/116855

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