Wie haben die Nationalsozialisten ihre antisemitische Gewalt gerechtfertigt?


Hausarbeit, 2021

20 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Das Gewaltdreieck nach Galtung
2.1 Direkte Gewalt
2.2 Strukturelle Gewalt
2.3 Kulturelle Gewalt
2.4 Verhältnisse zwischen den drei Gewaltarten
2.5 Weitere relevante Arten von Gewalt

3. Die Gewalt der Nationalsozialsten gegenüber jüdischen Bürgern

4. Kulturelle Gewalt der Nationalsozialisten gegenüber jüdischen Bürgern

5. Strukturelle Gewalt der Nationalsozialisten gegenüber jüdischen

Bürgern

6. Direkte Gewalt der Nationalsozialisten gegenüber jüdischen Bürgern
6.1 Der Novemberpogrom
6.2 Der Massenmord in den Vernichtungslagern

7. Fazit und Diskussion

Literaturverzeichnis

Zusammenfassung

Der Massenmord, den die Nationalsozialisten Anfang des 20. Jahrhunderts an den europäischen Juden begingen, ist eines der größten Verbrechen der Geschichte. Der Weg dahin führt über die antisemitische Ideologie von Adolf Hitler und seinen Anhängern, Verschwörungstheorien, brutalen Einschüchterungen und systematischer Unterdrückung. All diesen Faktoren liegt Gewalt inne. Diese Arbeit behandelt die Frage, wie die Nationalsozialisten besagte Gewalt gerechtfertigt haben. Dafür werden beispielhaft von den Nationalsozialisten verübte antisemitische Gewaltakte anhand der drei Gewalttypen, die in Johan Galtungs Gewaltdreieck enthalten sind, analysiert und kategorisiert. Die Frage nach der Rechtfertigung der Gewalt lässt sich daraufhin damit beantworten, dass die Nationalsozialisten gezielt kulturelle antisemitische Gewalt erzeugt habe, um ihre Gewalttaten legitim erscheinen zu lassen.

1. Einleitung

Von 1933 bis 1945 waren Adolf Hitler und seine Nationalistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) in Deutschland an der Macht. Hitlers Herrschaft war durch extreme Ausmaße von Gewalt geprägt. Der Fokus der nationalsozialistischen Gewalt lag auf den jüdischen Bürgern in Deutschland und ganz Europa. Es wird geschätzt, das in deutschen Konzentrationslagern ungefähr sechs Millionen Juden ermordet wurde (Benz 1991: 10). Bis heute beschäftigt sich interdisziplinär und international die Forschung damit, wie es zu diesem enormen Ausmaß von Vernichtung menschlichen Lebens kommen konnte. Diese Arbeit behandelt die antisemitische Gewalt der Nationalsozialisten. Zu diesem Zweck werden mehrere Gewalttypen und ihre Legitimationsmöglichkeiten dargestellt.

Ein wichtiges Instrument zur Einordnung verschiedener Arten von Gewalt und ihrer Legitimation stammt von Johan Galtung. Der aus Norwegen stammende Mathematiker und Soziologe ist einer der renommiertesten Vertreter der „Friedens- und Konfliktforschung“ (Kailitz 2007: 133). Galtung entwickelte das Konzept des „Gewaltdreiecks“ (1998: 348), das aus den drei Gewaltformen der „direkten“, der „strukturellen“ und der „kulturellen Gewalt“ (1998: 348) besteht. Zwischen diesen drei Gewaltformen bestehen diverse „Kausalzusammenhänge“ (Galtung 1998: 349). Jede Form kann mit den jeweils anderen beiden Formen in einen Zusammenhang gebracht werden (Galtung 1998: 349).

Die Frage, die diese Arbeit behandelt, lautet: „Wie haben die Nationalsozialisten ihre antisemitische Gewalt gerechtfertigt?“. Für die Behandlung dieser Fragestellung wird das Konzept des Gewaltdreiecks von Galtung herangezogen, um die verschiedenen Arten von Gewalt, die die Nationalsozialisten gegenüber jüdischen Bürgern ausgeübt haben, einzuordnen. Zuerst wird im zweiten Kapitel, das auf diese Einleitung folgt, Galtungs Gewaltdreieck erklärt, indem die drei verschieden darin enthaltenen Gewaltformen und ihre Beziehungen zueinander dargestellt werden. In den daran anschließenden Kapiteln werden exemplarisch Gewaltakte, die von den Nationalsozialisten gegenüber jüdischen Bürgern ausgeübt wurden, bezüglich der drei Gewaltformen untersucht, kategorisiert und in Verhältnis zueinander gesetzt.

Der Schluss dieser Arbeit wird eine abschließende Betrachtung beinhalten, ob sich die antisemitische Gewalt der Nationalsozialisten sinnvoll mithilfe des Gewaltdreiecks von Galtung analysieren lässt und ob diese Analyse Erkenntnisse darüber zulässt, ob, und gegebenenfalls wie, es den Nationalsozialisten möglich war, ihre Gewalt zu rechtfertigen und als legitim erscheinen zu lassen.

2. Das Gewaltdreieck von Johann Galtung

Um Prozesse auf die darin enthaltenen Gewaltarten hin zu untersuchen, ist es zunächst wichtig eine Definition für den Begriff „Gewalt“ zu finden. Den Überbegriff „Gewalt“ definiert Galtung als „vermeidbare Verletzungen grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, allgemeiner ausgedrückt, des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzen, was potentiell möglich ist.“ (Galtung 1998: 348). Wenn also eine Person durch äußere Umstände daran gehindert wird, ihr volles Potenzial auszuschöpfen, dann wird ihr Gewalt angetan. Diese Definition ist noch sehr vage und wirft einige Fragen auf (Galtung 1969: 168). Deshalb hat Galtung den Begriff der Gewalt in drei Unterbegriffe aufgeteilt: die „direkte Gewalt“, die „strukturelle Gewalt“ und die „kulturelle Gewalt“ (Galtung 1998: 348). Diese drei Gewaltbegriffe hat Galtung in dem bereits erwähnten Gewaltdreieck in Beziehung zueinander gestellt. In den folgenden Abschnitten dieses Kapitels werden die drei Gewaltarten und die zwischen ihnen bestehenden Beziehungen erläutert.

2.1 Direkte Gewalt

Die wohl im Alltag am häufigsten angewendete Interpretation des Begriffs „Gewalt“ ist die „direkte Gewalt“, die auch als „physische Gewalt“ (Imbusch 2002: 38) bezeichnet wird. Diese Form der Gewalt wird immer „manifest [...] ausgeübt“ (Imbusch 2002: 38), ist also von außen betrachtet direkt beobachtbar, als Gewalt erkennbar und geht von einer bestimmbaren Person oder Personengruppe aus. Unter direkte Gewalt fallen alle Handlungen, die den Körper einer Person verletzen sollen, bis hin zu Tötungen (Imbusch 2002:38). Galtung verbindet direkte Gewalt mit vier verschiedenen „grundlegenden Bedürfnisklassen“ (1998: 343), die jeweils eine Art von Bedürfnissen des Menschen enthalten, deren Befriedigung durch unterschiedliche Ausübung direkter Gewalt beeinträchtigt werden kann. Folgende Beispiele sind Möglichkeiten von Einschränkungen des jeweiligen Bedürfnisses: Das Bedürfnis nach Überleben wird eingeschränkt durch Tötung, das Bedürfnis nach Wohlbefinden wird eingeschränkt durch Verletzungen, das Bedürfnis nach Identität wird eingeschränkt durch soziale Ausgrenzung und das Bedürfnis nach Freiheit wird eingeschränkt durch Inhaftierung (Galtung 1998: 344).

2.2 Strukturelle Gewalt

Galtungs Verständnis von struktureller Gewalt ist abstrakter als das der direkten Gewalt. Er geht davon aus, dass strukturelle Gewalt in der Struktur einer Gesellschaft verankert ist und sich in ungleichen Machtverhältnissen und Lebenschancen zeigt (Galtung 1969: 171). Dementsprechend muss strukturelle Gewalt, im Gegensatz zur direkten Gewalt, nicht von einer bestimmten Person oder Personengruppe ausgehen (Galtung 1969: 171). Strukturelle Gewalt wird dadurch ausgeübt, dass nur einige Mitglieder einer Gesellschaft die Macht besitzen, die verfügbaren Ressourcen unter allen Mitgliedern der Gesellschaft aufzuteilen (Galtung 1969: 171). Dies führt zu einer ungleichen Verteilung, da die mächtigen Personen sich selbst bei der Ressourcenaufteilung bevorteilen (Galtung 1969: 171). Aus Galtungs Ausführungen geht allerdings hervor, dass diese Aufteilung keine aktive Handlung ist, ansonsten könnte sie eventuell als direkte Gewalt interpretiert werden. Der Prozess der Aufteilung lässt sich so verstehen, dass die Anhäufung von Ressourcen der privilegierten Gruppe dazu führt, dass der benachteiligten Gruppen nicht ausreichend Ressourcen zum Überleben bleiben. Galtung schreibt „ [...] if people are starving when this is objectively avoidable, then violence is committed, regardless of whether there is a clear subject-action-object relation [...].“ (1969: 171). Dementsprechend muss strukturelle Gewalt nicht von einer bestimmten Person ausgehen und auch nicht an eine bestimmte Person adressiert sein. In diesem Fall ist die Gewalt „individuell nicht [.] zurechenbar“ (Imbusch 2002: 39). Zudem ist strukturelle Gewalt, im Gegensatz zu direkter Gewalt, nicht offen sichtbar (Galtung 1969: 173). Daraus resultiert auch der Umstand, dass die Opfer der strukturellen Gewalt häufig überhaupt nicht wahrnehmen, dass ihnen Gewalt angetan wird (Galtung 1969: 173). Dies trägt zu der Aufrechterhaltung der gewaltsamen Strukturen bei, weil durch das Fehlen einer eindeutig zu bestimmenden Quelle der Gewalt das Vorgehen gegen sie erheblich erschwert wird. Ein weiterer grundlegender Unterschied der strukturellen Gewalt gegenüber der direkten Gewalt ist die Stabilität (Galtung 1969: 173). Dadurch, dass soziale Strukturen sich im Normalfall nicht sehr schnell ändern und die ihnen inhärente Gewalt oft schwer zu lokalisieren ist, besitzt strukturelle Gewalt Kontinuität. Zusätzlich zu dem schlechteren Zugang zu Ressourcen, kann sich strukturelle Gewalt auch in einer geringeren Chance zur gesellschaftlichen Teilhabe, schlechteren Aufstiegschancen oder anderen Arten der Diskriminierung zeigen (Imbusch 2002: 39f.).

2.3 Kulturelle Gewalt

Unter kulturelle Gewalt fallen laut Galtung die „Aspekte von Kultur“ die die anderen „Formen von Gewalt als rechtmäßig oder zumindest nicht als Unrecht erscheinen lassen und sie so für die Gesellschaft akzeptabel [...] machen.“ (Imbusch 2002: 40). Demnach ist kulturelle Gewalt als Mittel zur Rechtfertigung von Gewalt zu verstehen. Sie kann beispielsweise von „Religion“, „Ideologie“ oder der „Wissenschaft“ (Galtung 1998: 341) ausgehen. Wenn die Ausübung von Gewalt durch kulturelle Aspekte begründet wird, dann halten Menschen, die die entsprechende Kultur internalisiert haben, die ausgeübte Gewalt für legitim (Galtung 1998: 342 f.). Der Zweck der Gewalt wird als so wichtig eingeschätzt, dass es als rechtmäßig angesehen wird, zur Erfüllung dieses Zwecks Gewalt gegen Menschen anzuwenden.

Galtung geht auf sechs verschiedene Beispiele für „Kulturbereiche“ (1998: 352) ein, von denen kulturelle Gewalt ausgehen kann und die dementsprechend dazu in der Lage sind, strukturelle und direkte Gewalt zu „legitimieren“ (1998: 352). Die exemplarischen Bereiche sind „Religion [.][,] Ideologie, Sprache [.][,] Kunst, empirische und formale Wissenschaft“ (Galtung 1998: 352).

In den meisten großen Religionen gibt es einen Gott, der den Menschen gegenüber höhergestellt ist (Galtung 1998; 353). Die Regeln, die die Gläubigen als gottgegeben ansehen, haben eine elementare Wichtigkeit für sie und in den meisten Fällen wird deren Befolgung nicht infrage gestellt, auch wenn die Regeln zu struktureller oder direkter Gewalt führen (Galtung 1998: 353ff.). Zudem enthält Religion oft ein ausgeprägtes Konzept von „Dichotomie“ (Galtung 1998: 354), das die Menschen, die an den jeweils angebeteten Gott glauben zu „Auserwählten“ (Galtung 1998: 354) und andere Menschen zu Ungläubigen erklärt. Dadurch kann eine Hierarchisierung ausgelöst werden, die religiöse Menschen über nichtreligiöse Menschen stellt.

Der Kulturbereich der Ideologie hat einige Gemeinsamkeiten mit dem der Religion. Die Überzeugung eines bestimmten Menschen- und Weltbildes kann ebenfalls zu einer starken Dichotomie führen (Galtung 1998: 355). Wenn also die vorherrschende Ideologie in einer Gesellschaft gewisse Menschen gegenüber anderen Menschen erhöht, beispielsweise Mitglieder der eigenen Nation gegenüber Mitgliedern anderer Nationen, kann dies zu struktureller und direkter Gewalt führen.

[...]

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Wie haben die Nationalsozialisten ihre antisemitische Gewalt gerechtfertigt?
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Note
1,3
Autor
Jahr
2021
Seiten
20
Katalognummer
V1170659
ISBN (eBook)
9783346590954
ISBN (Buch)
9783346590961
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Diskriminierung, Galtung, kulturelle Gewalt, direkte Gewalt, Gewaldreieck, Gewalt, Nationalsozialisten, Holocaust, Antisemitismus, Soziologie
Arbeit zitieren
Christian Röhricht (Autor:in), 2021, Wie haben die Nationalsozialisten ihre antisemitische Gewalt gerechtfertigt?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1170659

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Wie haben die Nationalsozialisten ihre antisemitische Gewalt gerechtfertigt?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden