Analyse der Mitbestimmung im diametralen Mediendiskurs

Eine Untersuchung der Kommentare zum Thema Mitbestimmung bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)“ und „die Tageszeitung (TAZ)“


Seminar Paper, 2006

82 Pages, Grade: 1.7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition des Begriffs Mitbestimmung

3. Das „Kommentariat“
3.1 Die besondere Rolle der Kommentatoren in der politischen Öffentlichkeit
3.2 Wie hoch ist die Dichte und Konzentration der Kommentatoren? Was sind die Zugansvorraussetzungen? Aus welcher sozialen Struktur setzt sich diese Elite zusammen?
3.3 Unterschiede zwischen FAZ und TAZ in Bezug auf das Kommentariat

4. Komparative Analyse der Kommentare über Mitbestimmung bei FAZ und TAZ
4.1 Wie häufig wird sich im Untersuchungszeitraum dazu geäußert und wie viele Kommentatoren beschäftigten sich mit dieser Thematik? Wie groß ist der Umfang der Kommentare zum Thema Mitbestimmung?
4.2 Welche Anlässe führten zu einem Kommentar? Wie positionieren sich die Kommentatoren
4.2.1 Wie positionieren sich die Kommentatoren zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes?
4.2.2 Wie positionieren sich die Kommentatoren zur Einführung neuer EU-Richtlinien?
4.2.3 Wie positionieren sich die Kommentatoren zur VW-Affäre?
4.2.4 Wie positionieren sich die Kommentatoren zum Fall SAP
4.2.5 Wie positionieren sich die Kommentatoren der FAZ zum Thema Globalisierung?
4.2.6 Wie positioniert sich der Kommentator der TAZ zum Thema Mitbestimmung im Allgemeinen?
4.3 Die Argumentationsstränge
4.4 Wie entwickelt sich das Thema im Zeitverlauf? Gehen FAZ und TAZ thematisch aufeinander ein?
4.5 Ist eine Wechselwirkung zwischen „Kommentariat“ und Politik erkennbar?

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Material

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Die Tageszeitung

Anhang

1. Einleitung

„Die Mitbestimmung ist ein Phänomen, an dem man Eigenarten der deutschen Sozial-, Politik- und Wirtschaftsgeschichte erkennen kann, in ihrer hier zu Lande entwickelten Form ist sie ein deutsches Phänomen geblieben. Nach dem es in Publizistik, Politik und Wissenschaft lange still um die Mitbestimmung geworden war, ist das Thema seit den späten 1990er Jahren in die öffentliche Debatte zurückgekehrt, und zwar kontrovers (Kocka, 2006, 1).“ Diese Kontroverse zum Thema Mitbestimmung wird in dieser Hausarbeit aufgegriffen und analysiert. Die Frage, die dieser Hausarbeit zu Grunde liegt ist: „Wie wird mit dem Thema Mitbestimmung in den Kommentaren der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Tageszeitung umgegangen?“ Im Näheren handelt es sich hierbei um eine Analyse der Mitbestimmung im diametralen Mediendiskurs.

Ebenso wie in der Parteienlandschaft existiert auch bei den Zeitungen ein ähnliches Links-Rechts-Spektrum. Die Welt ist dabei am rechten Pol positioniert, die TAZ am linken Pol dieses Spektrums. Dazwischen lassen sich von rechts nach links die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die Süddeutsche Zeitung und die Frankfurter Rundschau positionieren (Vgl. Eilders/Lüter, 1998, 5). „Dieser Diversität entspricht auch eine unterschiedliche Parteiennähe. Bei den Kommentatoren der TAZ schneiden die Grünen besonders gut ab, bei denen von Frankfurter Rundschau und Süddeutscher Zeitung die Grünen und die SPD, bei der FAZ die CDU sowie bei der Welt FDP und CSU. Aber die überregionalen Zeitungen sind keine Parteizeitungen. Man findet bei ihnen hinreichend Beispiele für Kritik auch an jenen Parteien, deren Positionen sie grundsätzlich nahe stehen (Neidhardt/Pfetsch/Eilders, 2005, 23).“ Um eine Kontroverse im Rahmen dieser Hausarbeit zu ermöglichen wird sich hierbei auf die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Tageszeitung (TAZ) beschränkt.

Als Beurteilungsgrundlage dienen die publizierten Kommentare, da sie eine überdurchschnittliche Chance besitzen, die öffentliche und politische Meinung mitzubestimmen (Vgl. Neidhardt/Pfetsch/Eilders, 2005, 20). Auf die entsprechende Methodik der Datenerhebung wird in Kapitel 2.3 näher eingegangen. Der Betrachtungszeitraum dieser Hausarbeit erstreckt sich über die letzten 10 Jahre. In dieser Dekade hat es bis zum heutigen Tage drei unterschiedliche Regierungen im Bundestag geben, die eine lebendige Kontroverse der Kommentare in diesem Zeitraum vermuten ließen. Darüber hinaus soll im Rahmen dieser Hausarbeit auch eine angemessene Untersuchungstiefe erreicht werden. Der geplante Umfang dieser Analyse würde durch ein größeres Zeitfenster überschritten werden.

In Anlehnung an die Fragestellungen und empirischen Zielsetzungen des Methodenberichts zum Projekt „Die Stimme der Medien im politischen Prozeß – Themen und Meinungen in Pressekommentaren (vgl. Eilders/Lüter, 1998, 4)“ wurden für diese Hausarbeit folgende Fragestellungen entwickelt:

1. Wie groß ist der Umfang der Kommentare zum Thema Mitbestimmung? Wie häufig wird sich im Untersuchungszeitraum dazu geäußert und wie viele Kommentatoren beschäftigten sich mit dieser Thematik?
2. Welche Anlässe führten zu einem Kommentar? Wie positionieren sich die Kommentatoren?
3. Wie sind die Argumentationsstränge?
4. Wie entwickelt sich das Thema im Zeitverlauf? Gehen FAZ und TAZ thematisch aufeinander ein?
5. Ist eine Wechselwirkung zwischen „Kommentariat“ und Politik erkennbar?

Im Folgenden wird der Begriff Mitbestimmung definiert und auf die Berufsgruppe der Kommentatoren und deren öffentliche Rolle näher eingegangen. Später folgt eine detaillierte komparative Analyse der beiden Zeitungen und abschließend ein Fazit zu unserer Fragestellung.

2. Definition des Begriffs Mitbestimmung

Die Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland ist vielgliedrig, und kann kaum mit einer kurzen knappen Definition beschrieben werden. Grob unterteilt unterscheidet man zwischen materieller und immaterieller Beteiligung.

Bei der materiellen Beteiligung werden die Mitarbeiter anhand von Geldwerten am Kapital oder Erfolg eines Unternehmens partizipiert, beispielsweise durch Aktienoptionen oder Zeitwertpapiere. Durch die immaterielle Beteiligung können Arbeitnehmer an betrieblichen Informations-, Koordinations- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Dies kann zum einen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder durch freiwillig im und durch das Unternehmen eingeräumter Formen betrieblicher Partizipation geschehen. Da sich diese Hausarbeit ausschließlich mit der gesetzlichen Mitbestimmung befasst, wird auf die freiwillige Partizipation hier nicht weiter eingegangen. Um aber einen Überblick über die Gesamtmaterie „immaterielle Beteiligung“ zu gewährleisten, verweisen wir auf das nachstehende Baumdiagramm (Diagramm 1).

Diagramm 1: Übersicht der immateriellen Beteiligung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Martins/ Pundt/ Nerdinger, Arbeitspapier Nr. 1 aus de Projekt TiM, Mitarbeiterbeteiligung und Unternehmenskultur. Zum Konzept der Beteiligungsorientierung in Organisationen, Lehrstuhl für Wirtschafts- und Organisationspsychologie der Universität Rostock. S. 11

Da Kenntnisse über die gesetzliche Mitbestimmung eine Grundlage unserer Hausarbeit sind, werden diese im Folgenden erläutert. Die gesetzliche Mitbestimmung gliedert sich in Unternehmensmitbestimmung und betriebliche Mitbestimmung auf.

Die rechtlichen Grundlagen für die Unternehmensmitbestimmung sind das Montanmitbestimmungsgesetz von 1953, das Mitbestimmungsgesetz von 1976 sowie das Drittelbeteiligungsgesetz aus dem Jahr 2004. Aufgrund dieser Gesetze unterliegen Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Unternehmen, welche als ähnliche Rechtform geführt werden, der Unternehmensmitbestimmung, wenn sie eine bestimmte Mindestanzahl von Mitarbeitern haben. In den meisten Fällen wird die Einflussnahme der Mitarbeiter über Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten der Unternehmen ermöglicht.

„Bei der betrieblichen Mitbestimmung ist neben dem Sprecherausschuss, der sich für die Belange der leitenden Angestellten einsetzt, und dem Wirtschaftsausschuss, in welchem der Unternehmer über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens zu informieren und sich mit ihm zu beraten hat, die besondere Rolle des Betriebsrates hervorzuheben (Martins/ Pundt/ Nerdinger, Arbeitspapier Nr. 1 aus de Projekt TiM, Mitarbeiterbeteiligung und Unternehmenskultur, S. 10-13).“

Ein Betriebsrat bündelt die Arbeitnehmerinteressen und vertritt sie gegenüber der Betriebsleitung im Unternehmen auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972, welches 2001 novelliert wurde. Die Aufgaben eines Betriebsrates enden jedoch nicht bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Um weiterhin die Arbeitsplätze zu sichern oder sogar auszuweiten werden Betriebsräte teilweise zu Co-Managern indem sie der Unternehmensleitung Probleme oder Anpassungsbedarfe im Unternehmen aufzeigen und versuchen mit ihnen Lösungen zu erarbeiten (vgl. Martins/ Pundt/ Nerdinger, Arbeitspapier Nr. 1 aus de Projekt TiM, Mitarbeiterbeteiligung und Unternehmenskultur, S. 10-13).

Eine sehr gute Zusammenfassung des Bergriffs Mitbestimmung lieferte Jürgen Kocka im, von der Hans Böckler Stiftung herausgegebenen, Magazin „Mitbestimmung 04/2006“.

„Unter Mitbestimmung verstehe ich gemeinsame – also nicht bloß individuelle – Einwirkung von Arbeitnehmern in Betrieben und Unternehmen auf die personalpolitischen, sozialen und/oder wirtschaftlichen Entscheidungen der Leitungen dieser Betriebe und Unternehmen, Mitwirkung an Entscheidungen in mehr oder weniger kontinuierlicher Form (nicht nur momentan oder punktuell), in dafür eigens vorgesehenen, zumindest teilweise formalisierten Verfahren, also nicht nur nebenbei, informell oder als indirekte Nebenfolge der Arbeitsbeziehungen. Ich spreche von geregelter Arbeitnehmermitbestimmung durch Vertreter in Betrieben und Unternehmen, dem allgemeinen Sprachgebrauch entsprechend (Kocka, 2006, S. 1).“

3. Das „Kommentariat“

Die Unterscheidung zwischen Kommentar und Nachricht ist eines der wichtigsten Axiome im heutigen Journalismus. Geht es bei der Veröffentlichung von Nachrichten um eine möglichst objektive Berichterstattung so sind Kommentare ein Mittel zur legitimen Meinungsäußerung der Presse. Pressekommentare werden als die dichteste Form medialer Relevanzzuweisungen und Meinungsäußerungen betrachtet (Vgl. Pfetsch/Eilders/Neidhardt, 2004, 3).

Der Begriff „Kommentariat“ beschreibt die Gruppe von Journalisten bzw. Redakteuren, welche in ihren Medien regelmäßig persönliche Meinungen zu bedeutungsvollen politischen Begebenheiten formulieren dürfen. Dadurch besitzen sie die Chance, die öffentliche Meinung maßgeblich mitzubestimmen (vlg. Neidhardt/Pfetsch/Eilders, 2005, 20).

3.1 Die besondere Rolle der Kommentatoren in der politischen Öffentlichkeit

Öffentlichkeitstheoretisch gesehen sind Kommentatoren Sprecher, die im Konzert mit anderen gesellschaftlichen Akteuren, die öffentlich etwas sagen wollen, auftreten. Im Gegensatz zu anderen Sprechern haben sie aber ein entscheidendes Privileg. Sie produzieren nicht nur Themen und Meinungsäußerungen; sie können selber dafür sorgen, dass diese Themen und Meinungen tatsächlich öffentlich werden. Insofern „machen“ Kommentatoren „öffentliche“ Meinungen und speisen sie in die politische Auseinandersetzung ein. Aufgrund dieses Privilegs sind Kommentatoren eine Gruppe von Sprechern, die eine besondere Machtposition in der politischen Öffentlichkeit einnehmen. Diese Machtposition ist insbesondere bei den Kommentatoren der überregionalen Qualitätsmedien folgenreich. Dafür gibt es mehrere Gründe: Die überregionalen Tageszeitungen produzieren Meinungen, die von der politischen Elite sehr genau wahrgenommen werden. Wenn man darüber hinaus den Status dieser Zeitungen als Leitmedien berücksichtigt, die über Prozesse der Koorientierung auch andere Medien beeinflussen, dann muss man davon ausgehen, dass das Urteil der Kommentatoren auch bei anderen Medien Resonanzen erzeugt und somit ein deutlich größeres als das unmittelbare Publikum der Leitmedien erreicht. Die Kommentatoren der jeweiligen Tageszeitungen besitzen also ein hohes Maß an Macht über die öffentliche Meinungsbildung. Hieraus erwächst die Frage, ob sich diese Öffentlichkeitselite aus einer Handvoll Vordenkern der Nation zusammensetzt oder ob es sich um einen vergleichsweise offenen Kreis von Redakteuren handelt, die jeweils gelegentlich kommentieren. Simultan stellt sich dabei die Frage, wie dieser Personenkreis sozial-strukturell einteilen lässt (vgl. Pfetsch/Eilders/Neidhardt, 2004, 4).

3.2 Wie hoch ist die Dichte und Konzentration der Kommentatoren?

Was sind die Zugangsvoraussetzungen? Aus welcher sozialen Struktur setzt sich

diese Elite zusammen?

Aus der Datenerhebung „Dichte und Konzentrationsgrad von Kommentatoren und Kommentaren“ von Pfetsch, Eilders und Neidhardt (Tabelle 1) geht hervor, dass es sich bei dem „Kommentariat“ um einen kleinen ausgewählten Kreis von Redakteuren handelt. Diese Bestandsaufnahme erstreckte sich über den Zeitraum von 1994 bis 1998. Dabei wurden Anzahl und Dichte der Kommentatoren und Kommentare der „etablierten“ überregionalen Tageszeitungen erfasst; explizit die von der Tageszeitung, der Frankfurter Rundschau, der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der WELT.

Insgesamt wurden 8946 Kommentare untersucht, welche von 596 Kommentatoren verfasst wurden. 15 der am häufigsten auftretenden Autoren haben dabei 60 Prozent dieser Kommentare geschrieben. Damit bestimmen gerade einmal 2,5 Prozent der Kommentatoren nahezu 2/3 der Kommentare. Die 25 am häufigsten auftretenden Kommentatoren bestimmten mit 72 Prozent nahezu ¾ der Kommentare. Hiermit wird deutlich wie klein der Kreis der Kommentatoren in Wirklichkeit ist. Diese Zentrierung medialer Macht ist zunächst kritisch zu beurteilen, sie relativiert sich jedoch durch die Abdeckung des politischen Links-Rechts-Spektrums innerhalb dieser Medien (Vgl. Pfetsch/Eilders/Neidhardt, 2004, 11). Eine spezielle Analyse zwischen FAZ und TAZ findet im Punkt 2.2.3 statt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Pfetsch, Barbara/ Eilders, Christiane/ Neidhardt, Friedhelm: Das „Kommentariat“. Rolle und

Status einer Öffentlichkeitselite, Discussion Paper Nr. SP IV 2004-402, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), 2004.

Welche Faktoren sind nun für den Zugang eines Journalisten zur Rolle eines Kommentators ausschlaggebend und welche Faktoren kontrollieren das Handeln dieser Sprecher? In Bezug auf die Studie von Pfetsch, Eilders und Neidhardt werden in diesem Zusammenhang drei Hauptmerkmale deutlich.

So entscheidet zunächst die Übereinstimmung der journalistischen Attitüde mit der redaktionellen Linie einer Zeitung, die als Geschäftsgrundlage bekannt ist, überhaupt über eine Zusammenarbeit zwischen Journalisten und der entsprechenden Redaktion. Die redaktionelle Linie stellt eine durch verlegerische Entscheidungen und die Herkunft oder Geschichte eines Mediums vorgegebenen Meinungskorridor dar, der mit mehr oder weniger starken Festlegungen im ideologischen Spektrum der politischen Öffentlichkeit verbunden ist. Eine gewisse Stabilisierung erfährt diese Tendenz zudem durch Bindungen an Publikumsgruppen, die mit den Zeitungen sympathisieren, und mit bestimmten Erwartungen zurückwirken. Man kann unter diesen Bedingungen die redaktionelle Linie begreifen, als das Aggregat einer Vielzahl von mehr oder weniger einheitlichen politischen Meinungen und Beurteilungen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg in einer Redaktion zu unterschiedlichen Themen und Akteuren geäußert werden und die als analytische Größe auf der Links-Rechts-Achse politischer Konflikte angeordnet eine bestimmte Positionierung im ideologischen Spektrum der politischen Öffentlichkeit ergeben. Somit stellt die redaktionelle Linie zunächst einen Handlungsrahmen dar, der zum einen aus geschichtlichen Aspekten gewachsen ist und zum anderen auch das Ergebnis des Handelns von Kommentatoren ist, denn die Kumulation ihrer Meinungen prägt wiederum die konkreten politischen Positionen und programmatischen Festlegungen des Mediums (vgl. Pfetsch/Eilders/Neidhardt, 2004, 10).

Das zweite Hauptmerkmal bezieht sich auf die berufliche Sozialisation innerhalb des Mediums. Mit Eintritt in das Redaktionssystem werden im Laufe langjähriger Prozesse die Kontroll- und Anpassungsmechanismen, welche die redaktionellen Entscheidungssysteme kennzeichnen, verinnerlicht. Dies geschieht durch die Kommunikation mit den Kollegen, die Beobachtung der Produkte und Prozesse sowie durch eigene Erfahrungen mit den in der Redaktion geltenden Normen. Die Mechanismen beruflicher Sozialisation wirken sich sowohl auf die Auswahl als auch auf das Handeln von Kommentatoren aus. So erscheint plausibel, dass die Kommentierung vor allem von Autoren stammt, die im redaktionellen Entscheidungssystem gut integriert sind und erfolgreich agieren. Von ihnen kann man annehmen, dass ihre Meinungen in besonderer Weise für die Meinungen der Redaktion stehen (vgl. Pfetsch/Eilders/Neidhardt, 2004, 9).

Abschließend hängt der Zugang zur Gruppe des Kommentariats von den Redaktionskonferenzen der Zeitungen ab. Neben den bereits angesprochenen Aspekten spielt dabei die Ressortstruktur der Zeitungen eine maßgebliche Rolle. Im Laufe der Zeit haben sich Themenexperten herausgebildet, die sich in der Regel für Kommentierungen anbieten. Da die politische Haltung dieser Personen in Bezug auf ihr Thema in der Redaktion bekannt ist, wird die Meinung mit der Festlegung der Person mindestens im Ungefähren vorbestimmt. Die Auswahl des Autors bzw. der Autorin ist daher die entscheidende Variable für die Bestimmung der Meinungstendenz in einem Kommentar (vgl. Pfetsch/Eilders/Neidhardt, 2004, 15).

Die soziale Struktur dieser Elite weist nach der Studie von Pfetsch, Eilders und Neidhardt, die im Jahre 1998 durchgeführt wurde, einige Besonderheiten auf. So liegt der Altersdurchschnitt der Kommentatoren bei rund 50 Jahren und somit im fortgeschrittenen mittleren Alter. Allerdings gibt es hier zwischen den einzelnen Zeitungen unterschiede (Tabelle 2). Der Frauenanteil ist mit 16 Prozent stark unterrepräsentiert. Es ist dabei anzumerken, dass die Kommentatorinnen im Durchschnitt acht Jahre jünger sind als ihre männlichen Kollegen. Die Kommentatoren stammten fast ausschließlich aus den alten Bundesländern. Lediglich eine Person war vor der Wende Staatsbürger der DDR. Die bedeutendsten politischen Kommentatoren Deutschlands waren also auch noch zwischen dem fünften und zehnten Jahr nach dem Fall der Mauer fast ausschließlich Westdeutsche. Das professionelle Profil der Kommentatoren vermittelt den Eindruck, dass Seniorität, d.h. langjährige Berufserfahrung und Zugehörigkeit zur Medienorganisation, ein wichtiges Kriterium für den Zugang zur Kommentatorenrolle ist. Im Durchschnitt war eine Autorin oder ein Autor der Untersuchungsgruppe fast 22 Jahre hauptberuflich als Journalist tätig. Die Position des Kommentators ist meist mit einem herausgehobenen Status innerhalb der jeweiligen Zeitung verbunden. Dies zeigt die Tatsache, dass knapp die Hälfte der Kommentatoren in der Befragung eine Führungsposition in den entsprechenden Redaktionen innehat. Insgesamt besteht also ein enger Zusammenhang zwischen beruflicher Position und der Zugehörigkeit zur Gruppe des Kommentariats (vgl. Pfetsch/Eilders/Neidhardt, 2004, 17-19).

Tabelle 2: Alter und Dauer der Berufstätigkeit der Kommentatoren 1998 (Jahre)

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: (Pfetsch/Eilders/Neidhardt, 2004, S. 18)

3.3 Unterschiede zwischen FAZ und TAZ in Bezug auf das Kommentariat

Genauso wie sich FAZ und TAZ im politischen Links-Rechts-Spektrum diametral gegenüberstehen, so sind auch in Bezug auf das Kommentariat deutliche Unterschiede festzustellen.

Die FAZ ist mit 2160 Kommentaren führend in der Medienlandschaft, die TAZ hingegen stellt hierbei das Schlusslicht mit 1465 Kommentaren dar und hat damit mehr als 32 Prozent weniger Kommentare publiziert als die FAZ. Ein anderes Bild zeigt sich bei der Anzahl der Kommentatoren welche ihre Meinung veröffentlichen dürfen. So verfügt die TAZ mit 295 Kommentatoren über ein fast sechsmal so großes Kommentariat wie das der FAZ mit „nur“ 47 Kommentatoren.

Somit wird deutlich, dass die FAZ sehr darauf bedacht ist, ihre „bewährten“ Kommentatoren zu Wort kommen zu lassen, während dessen es bei der TAZ eine wesentlich größere Rotation zwischen den Kommentatoren gibt. Dies offenbart zunächst, dass die TAZ eine große Offenheit und eine vergleichsweise großzügige Kommentarpolitik an den Tag legt. Im Gegensatz zu den übrigen Zeitungen wehrt sich die TAZ insbesondere dagegen, dass einige wenige „Platzhirsche“ die Kommentierung beherrschen. Vielmehr dürfen alle Autoren schreiben die eine interessante These oder eine aus Sicht der Redaktion unterstützungswürdige Haltung anbieten. Dabei ist anzumerken, dass auch die TAZ einen Stamm von 73 Kommentatoren hat, die regelmäßig zu Wort kommen (vgl. Pfetsch/Eilders/Neidhardt, 2004, 11-13).

Wenn es in einer Redaktion mehrere Experten gibt, die sich zu einem Thema äußern können oder wollen, dann ist die Entscheidung wer kommentieren darf von Zeitung zu Zeitung unterschiedlich. Solche Situationen werden bei der FAZ klar autoritär entschieden. In diesen Fällen ist klar, dass die Redaktionsleitung entscheidet, welcher Kommentar abgedruckt werden darf. Bei der TAZ hingegen verfährt man in so einer Situation pluralistischer. So werden bei divergierenden Meinungen die unterschiedlichen Kommentare nacheinander publiziert. In seltenen Fällen kommt es bei der TAZ sogar zu einer direkten Gegenüberstellung von Kommentaren, welche sich inhaltlich widersprechen (vgl. Pfetsch/Eilders/Neidhardt, 2004, 16).

Auch bei dem soziokulturellen Profil könnten die Unterschiede zwischen FAZ und TAZ kaum größer sein. Mit durchschnittlich 40,5 Jahren sind die Kommentatoren bei der TAZ die jüngsten im Medienvergleich. Deutlich älter sind die Kommentatoren der FAZ mit durchschnittlich 55,3 Jahren, nur die Kommentariat der Welt liegen mit 57,6 Jahren noch darüber. Auch bei der durchschnittlichen Berufszugehörigkeit unterscheiden sich beide Zeitungen deutlich. So sind die Kommentatoren der FAZ mit durchschnittlich 27 Berufsjahren fast dreimal so lang im Geschäft wie ihre Kollegen der TAZ mit 11 Jahren im Durchschnitt. Interessant ist hierbei auch die Frauenquote. Während bei der FAZ nur jeder zehnte Kommentator eine Frau ist so ist bei der TAZ mit über 25 Prozent jeder vierte Kommentator eine Frau (vgl. Pfetsch/Eilders/Neidhardt, 2004, 18).

Abschließend ist festzuhalten, dass bei der FAZ fast ausschließlich nur eine kleine Gruppe von Autoren das Privileg besitzen ein Kommentar zu verfassen, die Zugangsvorrausetzungen zur Gruppe des Kommentariats sich westlich schwieriger gestallten, die Kommentatoren deutlich älter sind und über eine längere Berufserfahrung verfügen als ihre Kollegen bei der TAZ.

4. Komparative Analyse der Kommentare über Mitbestimmung bei FAZ und TAZ

Die Recherche resultierte ausschließlich über die Leitartikel-Archivsuche der jeweiligen Zeitung über das Internet im Zeitfenster vom 01.01.1996 bis zum 31.08.2006. Die Ermittlung erfolgte neben der Eingabe des Begriffs Mitbestimmung auch über Synonyme wie Partizipation, Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsrat und „Co-Manangement“. Im Detail wurde man bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit der Eingabe Ressort: Alle und Rubrik: Kommentar fündig. Bei der Tageszeitung war man mit der Selektion Art: Kommentar, Ressort: Alle und Quelle: Alle erfolgreich. Dabei wurden die Begriffspaare sowohl im Titel als auch im Text recherchiert.

Die Diagramme 2 und 3 liefern hierbei eine quantitative und chronologische Übersicht zur Häufigkeit des Begriffs Mitbestimmung in den beiden Zeitungen.

Diagramm 2:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung

Diagramm 3:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung

Auffällig ist, dass bei allen vier Suchkriterien die Jahre 2000/2001 und 2004/2005 quantitativ herausragen. Die Kommentaranlässe waren hierbei die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. die Einführung neuer EU-Richtlinien und die besonderen Vorkommnisse bei VW. Insgesamt muss man jedoch berücksichtigen, dass der Begriff Mitbestimmung mehrdeutig in verschiedenen Bereichen Anwendung findet. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei einem Großteil der Artikel nicht um Mitbestimmung im Sinne von Mitarbeiterbeteiligung handelt. Tendenziell lässt sich jedoch feststellen, dass im Zuge der Thematisierung des Begriffes Mitbestimmung in den Leitartikeln ebenso eine vermehrte Nutzung dieses Begriffes in anderen Artikeln festzustellen ist. Ein Indiz dafür, sind die ähnlich verlaufenden Kurven der vier unterschiedlichen Kriterien (siehe Diagramm 2 und 3).

Die Auswahl der Kommentare wurde nach inhaltlicher Relevanz getroffen. Für beiden Zeitungen gab es bei der Titelsuche nach den Begriffen Partizipation, Betriebsverfassungsgesetz und „Co-Management“ keine Treffer.

Im Folgenden wurden die Leitartikel der FAZ und TAZ zum Thema Mitbestimmung anhand unseres gewählten Kriterienkataloges analysiert.

4.1 Wie häufig wird sich im Untersuchungszeitraum dazu geäußert und wie viele Kommentatoren beschäftigten sich mit dieser Thematik? Wie groß ist der Umfang der Kommentare zum Thema Mitbestimmung?

In dem Bezugszeitraum von 1996 bis August 2006 wurde sich bei der FAZ insgesamt dreizehnmal direkt zum Thema Mitbestimmung in den Leitartikeln geäußert. Hierbei kamen „nur“ sieben unterschiedliche Kommentatoren zu Wort. Rainer Hank und Nico Fickinger äußerten sich je dreimal, Joachim Jahn, Hans D. Barbier je zweimal, Elke Bohl, Manfred Schäfers und Jürgen Jeske kamen jeweils einmal zu Wort.

Bei der TAZ bekamen sechs unterschiedliche Kommentatoren bei insgesamt sieben veröffentlichten Leitartikeln die Möglichkeit sich zum Thema Mitbestimmung zu äußern. Hannes Koch schrieb hierzu zwei Kommentare, Tarik Ahmia, Heinz Siebold, Harald Werner, Ulrike Herrmann und Thilo Knott kamen jeweils einmal zu Wort. Im zugrunde liegenden Untersuchungszeitraum ist auffällig, dass sich beide Zeitungen im Kommentarteil erst ab dem Jahre 2000 direkt mit dem Thema Mitbestimmung befassen.

Der Umfang der Leitartikel gestaltete sich bei beiden Zeitungen unterschiedlich. Bei der FAZ gab es dabei quantitativ drei Gruppen, zwei Artikel mit rund 200 Wörtern, zwei Artikel mit rund 400 Wörtern und die restlichen neun Artikel mit rund 800 Wörtern. Bei der TAZ gab es mit fünfmal rund 300 und zweimal rund 900 Wörtern zwei quantitative Typen von Kommentaren. Während es bei der FAZ in Bezug Umfang keine erkennbaren Tendenzen gab so nimmt bei der TAZ erstaunlicher Weise der Umfang der Kommentare zum Thema Mitbestimmung ab.

4.2 Welche Anlässe führten zu einem Kommentar? Wie positionieren sich die

Kommentatoren?

Welche Anlässe führten zu einem Kommentar?

Beide Zeitungen nutzten dieselben Anlässe, um zum Thema Mitbestimmung Kommentare zu publizieren. Explizit waren dies: die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes in den Jahren 2000-2001, die Einführung neuer EU-Richtlinien im Jahr 2004, die „VW-Affäre“2005 und 2006 der Fall SAP. Neben diesen Anlässen wurde sich bei der FAZ auch einmal zum Thema Globalisierung und bei der TAZ einmal zum Thema Mitbestimmung im Allgemeinen geäußert. In einem Punkt waren sich FAZ und TAZ jedoch einig, beide fordern eine Veränderung der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland. Aufgrund der wirtschaftlichen Veränderungen, insbesondere der Globalisierung, sei eine Anpassung notwendig. Bei der Frage wie sich die Mitbestimmung ändern soll, unterscheiden sich die Vorschläge der beiden Zeitungen jedoch deutlich. Zu den jeweiligen Kommentaranlässen erfolgt nun eine komparative Gegenüberstellung der entsprechenden Argumentationsstränge.

Im Folgenden analysiert Steffen Deckert die Leitartikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Raoul Weise die der Tageszeitung.

4.2.1 Wie positionieren sich die Kommentatoren zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes?

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Die FAZ kommentierte dieses Thema insgesamt sechs mal, der Umfang der ersten drei Artikel betrug rund 800 Wörter, die letzten zwei waren rund 200 bzw. 300 Wörter lang. Ein Grund für die Kürze der letzten beiden Kommentare kann unserer Meinung nach darin liegen, dass die Novellierung zu diesem Zeitpunkt schon so gut wie beschlossen war. Eine „Einflussnahme“ auf die Politik durch die Kommentare war dadurch kaum zu erhoffen. Es ist zu bemerken, dass die ersten beiden Kommentare (Schäfers am 08.06.2000 und Bohl am 24.10.2000) zu diesem Thema die „objektivsten“ sind. Hier stand die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes noch am Anfang und es wurde seitens der FAZ noch abgewartet was sich ergeben wird. So werden zu Beginn des ersten Artikels vom 08.06.2000 die beiden „Kontrahenten“ Walter Riester (SPD) und Dieter Hundt (BDA) vorgestellt und dargestellt, dass hinter ihnen mächtige Kampforganisationen stehen. Die Gewerkschaften hinter Walter Riester und die Spitzenverbände der Wirtschaft hinter Dieter Hundt. Bei dem Kommentar von Bohl wird am Anfang darauf eingegangen, dass Herr Riester mit der Novellierung der Erosion der Mitbestimmung entgegenwirken möchte. Es wird weiterhin angeführt, dass das Betriebsverfassungsgesetz nicht mehr zeitgemäß ist und der heutigen Arbeitswelt angepasst werden muss.

Im Artikel von Schäfers wird weiter beschrieben, dass beide Verbände schon seit längerem Druck auf die Bundesregierung ausüben und dadurch die Novellierung ins Rollen gebracht haben.

„Gewerkschaften üben seit längerem Druck auf die Bundesregierung aus, das seit dreißig Jahren geltende Gesetz endlich anzupacken. Spitzenverbände der Wirtschaft drohen hingegen mit dem Verfassungsgericht, wenn das Gesetz so umgeschrieben werden sollte, wie es sich die Arbeitnehmervertreter wünschen (Schäfers, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.06.2000, Nr. 132, S.17).“

Bohl zweifelt am Anfang des Hauptteiles daran, dass durch die Novellierung die „Mitbestimmungserosion“ aufgehalten werden kann. Gerade jüngere Arbeitnehmer, vor allem aus der „Neuen Ökonomie“, möchten scheinbar gar keine Betriebsräte. Danach wird dies als eine Art Feldversuch beschrieben, bei dem sich zeigen wird, ob sich für Mitbestimmung oder dagegen entschieden wird. Der Vorschlag „gegen Mitbestimmung“ wird jedoch als letztes genannt und bleibt dadurch beim Leser eher im Gedächtnis haften.

„Mag sein, daß das anders wird, wenn sich die Organisation solch junger Unternehmen verfestigt oder wenn die Firmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und sich die Mitarbeiter in der Not auf ihre rechtlichen Möglichkeiten besinnen. Vielleicht zeigt sich in der Betriebsratsabstinenz aber auch ein generelles Unbehagen an der institutionalisierten Mitbestimmung, weil sie als zu starr erscheint (Bohl, Frankfurter Allgemeine Zeitung 24.10.2000, Nr. 247, S.17).“

Im Hauptteil des ersten Kommentars wird erklärt, worum es überhaupt in der Novellierung geht. Hier wird angeführt, dass die Grundlage für diese Novellierung im Koalitionsvertrag niedergelegt ist. So objektiv dieser Artikel auf den ersten Blick scheinen mag, eine leichte Tendenz kontra Riester, also der Novellierung im Gewerkschaftssinn, ist doch zu erkennen. Riesters Vorhaben werden entweder mit einem negativen Unterton geschildert oder jeweils die diametrale Position der Wirtschaftsverbände Riesters Position gegenübergestellt.

„Er wird versuchen, ausgegliederte und selbständige Unternehmensteile wieder zusammenzudefinieren, da erst in Betrieben mit fünf Arbeitern und mehr Arbeitnehmervertretungen gewählt werden können (Schäfers, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.06.2000, Nr. 132, S.17).“

„Die Wirtschaft warnt hingegen vor den damit verbundenen Abgrenzungsproblemen und spricht schon von einer neuen Scheinselbständigkeitsdiskussion (ebd.).“

Dass Riester das strenge Günstigkeitsprinzip beibehalten will, wird von Schäfers mit dem Negativbeispiel der Philipp Holzmann AG kritisiert. „Doch was ist, wenn ein Betrieb samt den daran hängenden Arbeitsplätzen nur gerettet werden kann, wenn die Mitarbeiter bereit sind, für eine gewisse Zeit länger zu arbeiten oder weniger zu verdienen? Solche Absprachen sind schlichtweg verboten. Wie unsinnig diese enge Auslegung des Günstigkeitsprinzips ist musste der Kanzler selbst erfahren, als er bei dem ins Strudeln geratenen Baukonzern Philipp Holzmann für ein Sanierungskonzept warb, bei dem nicht nur die Banken, sonder auch die Arbeiter zeitweise auf einen Teil ihrer Ansprüche verzichten sollten (ebd.).“

Dem Plan Riesters, den Betriebsrat als Ansprechpartner für den Umweltschutz zu stärken, wird wieder die Meinung der Wirtschaft entgegen gehalten. „Dies hat die Wirtschaft nachhaltig verschreckt. Es gebe keine Investition, die davon nicht berührt wäre, urteilte beispielsweise Hundt und Sprach von einem Sprengsatz für das Bündnis (ebd.).“

Bohl akzeptiert das Mitspracherecht des Betriebsrates beim Umweltschutz ebenso wenig und kritisiert das Günstigkeitsprinzip. „Aber solange die Arbeitsbedingungen davon nicht berührt werden, fällt es schwer, dem Betriebsrat ein wie auch immer geartetes Mitspracherecht zuzubilligen, wie es Riester offenbar plant. Die Umwelt läßt sich ganz gut mit den Mitteln des Ordnungsrechts schützen; den Betriebsrat braucht es dazu nicht (Bohl, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.10.2000, Nr. 247, S.17).“ Zuvor wird in diesem Artikel angebracht, „[...] daß die betriebliche Mitbestimmung - etwa durch Betriebsvereinbarungen - dort ihre Berechtigung hat, wo erst die kollektive Regelung einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schafft (ebd).“ Betriebliche Mitbestimmung soll dort eingreifen, wo der Arbeitsvertrag, der schon das wichtigste regelt, aufhört. Sie soll aber dem einzelnen Arbeitnehmer helfen, ihn in seiner Autonomie zu stärken als ihn und den Arbeitgeber z.B. Tarifverträgen zu unterwerfen. Die Novellierung an sich wird in diesem Artikel als „hoffnungsloses Unterfangen“ geschildert, da es nichts bringt Gesetze fortwährend an eine bestehende Situation anzupassen: „[…]kaum novelliert sind sie schon veraltet (Bohl, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.10.2000, Nr. 247, S.17)“. Prinzipiell kann man ihr sicher zustimmen, aber Gesetze können eben nicht alle zukünftigen Rahmenbedingungen mit beachten. Unserer Meinung nach beachtet Bohl auch nicht, dass diese Novellierung die erste tief greifende seit 1972 ist und, dass dies der erste Schritt von vielen ist.

Insgesamt fallen die Fazits der beiden Kommentare recht unterschiedlich aus. Schäfers verweist auf die Konsensrunde Ende der siebziger Jahre. „Doch hier steht für alle viel auf dem Spiel. Schon einmal platzte eine Konsensrunde aus ähnlichem Grunde. Ende der siebziger Jahre klagten die Arbeitgeber gegen das Mitbestimmungsgesetz. Die Gewerkschaften verabschiedeten sich daraufhin von der Konzertierten Aktion[1]. Die Bundesregierung sollte gewarnt sein (Schäfers, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.06.2000, Nr. 132, S.17).“ Durch dieses Fazit kommt zum Ausdruck, dass die Gewerkschaften in ein paar ihrer Punkte, z.B. Betriebsrat und Umweltschutz, zurück treten müsse, damit es diesmal nicht die Wirtschaftsverbände sind welche die Konzertierte Aktion verlassen. In dem Leitartikel von Bohl wird zum Ende hin angemerkt, dass Mitbestimmung im Grundsatz sinnvoll ist, dass sie den Arbeitgebern hilft und daher die Arbeitsbedingungen und –mittel der Betriebsräte verbessert werden sollten. Wie die Kosten für einen Betriebsrat getragen werden könnten wird ebenso beschrieben, ob aber eine Beteiligung der Arbeitnehmer an den Kosten sinnvoll wäre bleibt fraglich. Hier wird deutlich, dass einer Veränderung der Mitbestimmung und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und –mittel zugestimmt wird. Die Ausweitung der Rechte von Betriebsräten und die Vereinfachung des Wahlverfahrens werden jedoch eher kritisch gesehen.

Die letzten vier Kommentare zum Thema Betriebsverfassungsgesetz stammen alle aus dem Jahr 2001. Die politische Tendenz für die Novellierung des Gesetzes war zu diesem Zeitpunkt erkennbar. Dies beeinflusste auch die Schreibweise der Kommentatoren. Wurden die Meinungen der beiden Parteien in den Leitartikeln von Schäfers und Bohl eher neutral zitiert, so werden durch diese Artikel mehr die eigenen Meinungen der Kommentatoren deutlich. Vom Prinzip her geht es in jedem der Kommentare um ein Thema im Zusammenhang mit der Novellierung, die Frage nach den Kosten welche das neue Betriebsverfassungsgesetz verursacht und ob sie gerechtfertigt sind. Nur der letzte Kommentar von Fickinger am 22.06.01 beschäftigt sich abschließend mit dem Gesamtkonstrukt „Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes“.

„Beim Disput auf der politischen Ebene geht es um Grundsätze der marktwirtschaftlichen Ordnung und um Fragen der Machtverteilung in Wirtschaft und Gesellschaft. Mit zunehmender Konkretisierung des Gesetzgebungsvorhabens treten aber auch Kostengründe in den Vordergrund (Barbier,Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.02.2001, Nr. 34, S.13).“ In diesem Leitartikel von Barbier am 09.02.01 werden die Kosten für Recht und Gesetz sowie der Rechtsdurchsetzung als rechtmäßig angesehen. Diese Belastungen sind auch ihr Geld wert. Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes wird dabei so dargestellt: „Es geht um Rechte, die der Gesetzgeber gezielt einer Marktseite –hier den Belegschaften in Betrieben- verleiht. Da aber werden dann in der Tat die Fragen bedeutsam: Was kostet das? Und: Sind die Kosten gerechtfertigt? (ebd.).“ Die Aufwendungen, zur Regelung des Rechtsverkehrs zwischen schwachen und starken Marktteilnehmern, sind laut Barbier gerechtfertigt. Die Aufwendungen, welche dem „Rechtsverkehr“ zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dienen, seien hingegen ungerechtfertigt, da sie nur einer Marktseite nutzen. Im Anschluss daran werden die Kosten der Mitbestimmung aufgezählt. Zum einen solche, die man beziffern kann wie z.B. Freistellung von Betriebsräten und Einspruchrechte gegen die Änderung von Betriebsabläufen zum anderen Belastungen, die man nicht beziffern kann wie z.B., dass der Standort Deutschland einen schlechten Ruf erhält und somit keine Investitionen mehr getätigt werden. Abschließend sprechen sich Barbier und Fickinger gegen diese Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes aus.

„Die Kosten, die mit der Riester-Novelle anfallen, sind keine Kosten zur Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz. Es sind Kosten zur Stärkung der Mitspracherechte von Belegschaften und der Macht von Gewerkschaften (ebd.).“

[...]


[1] Konzertierte Aktion, Bezeichnung für das aufeinander abgestimmte Verhalten von Unternehmerverbänden, Gewerkschaften und Gebietskörperschaften mit dem Ziel, eine größtmögliche Stabilität der Wirtschaft zu gewährleisten. Ziele der konzertierten Aktion sind Preisstabilität, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum. Das 1967 verabschiedete Stabilitätsgesetz erlaubt dem Bundesminister für Wirtschaft die Einberufung eines solchen Gremiums (Autor unbekannt: Konzertierte Aktion, in: Microsoft Encarta Enzyklopädie Professional 2005).

Excerpt out of 82 pages

Details

Title
Analyse der Mitbestimmung im diametralen Mediendiskurs
Subtitle
Eine Untersuchung der Kommentare zum Thema Mitbestimmung bei der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)“ und „die Tageszeitung (TAZ)“
College
http://www.uni-jena.de/  (Lehrstuhl für Arbeits- , Industrie- und Wirtschaftssoziologie)
Course
Unternehmenskultur und Mitbestimmung
Grade
1.7
Author
Year
2006
Pages
82
Catalog Number
V117127
ISBN (eBook)
9783640207848
ISBN (Book)
9783640526444
File size
718 KB
Language
German
Keywords
Analyse, Mitbestimmung, Mediendiskurs, Unternehmenskultur, Mitbestimmung, taz, F.A.Z., die tageszeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung
Quote paper
Raoul Weise (Author), 2006, Analyse der Mitbestimmung im diametralen Mediendiskurs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117127

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Analyse der Mitbestimmung im diametralen Mediendiskurs



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free