Ziel dieser Hausarbeit ist es, den Stand unehelicher Kinder zwischen zwei Athener Bürgern
nach den Gesetzen von Solon und Perikles zu beleuchten, und zu klären, in wieweit sie
möglicherweise Anteil am Bürgerrecht hatten.
Der Begriff nothos (Pl. nothoi) ist übersetzbar mit dem Wort ‚Bastard’, der sich (in neutraler
Konnotation) auf ein Kind bezieht, das außerhalb einer anerkannten Ehe geboren ist, sei es
nun zwischen zwei unverheirateten Eltern, durch Ehebruch oder in Beziehung zu einer
Konkubine. Spätestens seit der Verabschiedung von Perikles Gesetz über das Bürgerrecht,
bezieht sich der Begriff ebenfalls auf Nachkommen, die zwar innerhalb einer Ehe geboren
wurden, jedoch als illegitim betrachtet werden, wenn nicht beide Ehepartner Athener Bürger
sind. In diesem Falle ist ihnen nach Perikles das Bürgerrecht verwehrt.
Vorerst gilt es zu bedenken, unter welchen Vorraussetzungen diese Kategorie von nothoi
überhaupt entstehen kann. Wir können wohl davon ausgehen, dass solche Kinder, die die
Frucht einer inzestiösen Verbindung oder einer Vergewaltigung sind, wohl dem Schicksal
der Aussetzung entgegen sahen, ebenso wie Kinder aus einem Ehebruch. Letztere können
natürlich auch unbemerkt als legitim ausgegeben worden sein. Kinder aus einer
Vergewaltigung können dann als legitim gelten, wenn die Eltern (auch nach der Geburt des
Kindes) verehelicht werden.
Es bleiben noch die Kinder mit einer pallake und hetaira. Beide Begriffe sind in der Literatur
nicht eindeutig von einander zu differenzieren, wir können jedoch davon ausgehen, dass
lediglich Kinder von Kurtisanen, die eine andauernde Beziehung zum Vater führten, eine
Chance auf Leben und Anerkennung hatten. Die Frage, ob es unter diesen Konkubinen
tatsächlich welche gab, die Athenische Bürgerinnen waren, ist nicht eindeutig zu
beantworten, wird jedoch ausgiebig bei Sealey und Cohen 3diskutiert. Dies zu erläutern
würde den Rahmen der Arbeit sprengen, aber ich gehe davon aus, dass es einen gewissen
Anteil an Athener Bürgertöchtern gab, die sich (freiwillig oder unfreiwillig) in den Status
einer Prostituierten begaben und im Spiegel der Gesetze eben legitime oder illegitime Kinder
gebaren.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Quellen: Gesetze bezüglich nothoi
2. 1. Solon: Legitimierung durch Ehe
2. 2. Perikles: Legitimierung durch Athener Blut
2. 3. Erbrecht für nothoi?
2. 4. Der oikos
3. Legitimierungsprozesse
3. 1. amphidromia und dekate
3. 2. Phratrien: meion und kureion
4. Bürgerrecht für nothoi zwischen zwei Athener Eltern?
5. Schlusswort
Zielsetzung und Themen
Diese Arbeit untersucht den rechtlichen Status unehelicher Kinder (nothoi) zwischen zwei Athener Bürgern im Kontext der Gesetzgebung von Solon und Perikles, um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen diese Kinder einen Anteil am Bürgerrecht beanspruchen konnten.
- Rechtliche Differenzierung zwischen legitim (gnesios) und illegitim (nothos)
- Einfluss der Gesetzgebung von Solon und Perikles auf den Bürgerrechtsstatus
- Bedeutung des oikos, der Phratrien und ritueller Legitimationsprozesse
- Analyse von Erbrechtsbestimmungen und historischen Fallbeispielen
Auszug aus dem Buch
2. 1. Solon: Legitimierung durch Ehe
„Whichever woman her father or brother born of the same father or paternal grandfather should betroth on a just basis to be a wife (damarta), from this woman the children are to be gnesioi.” (Dem. 46.18)
“Lawfully born are children of a woman whom her father or brother or grandfather has given in marriage.” (Dem. 44.49)
Im Kontext des Gesetzes durch Solon 594 v. Chr. bedeutet gnesios eindeutig zunächst nur „ehelich“, also innerhalb einer Ehe geboren, und nicht notwendigerweise auch von reinem „athener Blut“. Obwohl man annehmen möchte, dass der Status gnesioi exklusiv ist und somit eben nur Kinder aus legitimen Ehen vorbehalten ist, sagt der Text dies jedoch nicht explizit. Die Formulierung ist positiv gehalten: gnesioi wird durch den Umstand der Ehe definiert und nicht etwa durch eine Aufzählung derer, die nicht diesem Status entsprechen.
Die Fachliteratur geht davon aus, dass es sich hierbei um ein sehr altes Gesetz handelt, da der archaische Begriff damar für Ehefrau verwendet wird und dieser Umstand lässt vermuten, dass es bereits seit früher Zeit, spätestens seit Solon, eine rechtliche Unterscheidung zwischen gnesioi und nothoi gab, die darauf beruhte ob die Eltern verheiratet waren oder eben nicht, entweder bei engye oder epidikasia (Erbtochterehe).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Definiert das Thema der unehelichen Kinder in Athen und legt die Forschungsfrage zur Bürgerrechtszugehörigkeit dar.
2. Die Quellen: Gesetze bezüglich nothoi: Analysiert die Gesetzgebungen von Solon und Perikles sowie deren Auswirkungen auf Erbrecht und die Bedeutung des oikos für die Legitimität.
3. Legitimierungsprozesse: Beschreibt die rituellen Verfahren (amphidromia, dekate, meion) und die Rolle der Phratrien bei der Anerkennung eines Kindes.
4. Bürgerrecht für nothoi zwischen zwei Athener Eltern?: Diskutiert die Argumente für und gegen die Bürgerrechtsfähigkeit dieser Kinder unter Berücksichtigung antiker Quellen und Komödien.
5. Schlusswort: Führt aus, dass eine generelle Bürgerrechtsfähigkeit unwahrscheinlich ist, da die Gesetze tendenziell auf den Ausschluss der nothoi abzielen.
Schlüsselwörter
Athen, nothoi, gnesios, Solon, Perikles, Bürgerrecht, oikos, Phratrien, Legitimität, Erbrecht, amphidromia, dekate, meion, antike Rechtsgeschichte, Bastard
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht den rechtlichen Stand und den potenziellen Anspruch auf das Bürgerrecht von Kindern, die unehelich zwischen zwei Athener Eltern geboren wurden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die athenische Gesetzgebung zu Ehelichkeit, die Bedeutung des Blutsprinzips, die Rolle der Phratrien bei der Aufnahme von Kindern und der Ausschluss vom Erbe.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, basierend auf den Gesetzen von Solon und Perikles zu klären, inwieweit Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, in Athen als Bürger anerkannt werden konnten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine quellenkritische Analyse der antiken Gesetzestexte, Gerichtsreden (u.a. von Demosthenes) sowie der griechischen Komödie (z.B. Menander) durchgeführt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet die historische Entwicklung der Gesetze, die Legitimierungsprozesse wie die amphidromia und die spezifische Argumentation um das Bürgerrecht für uneheliche Kinder.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind nothoi, gnesios, Bürgerrecht, Athen, Solon, Perikles, Phratrien und oikos.
Warum spielt der Begriff des „oikos“ eine so zentrale Rolle?
Der oikos stellt die Grundeinheit des Staates dar. Ein Ausschluss aus dem oikos bedeutete nach Ansicht der Autorin implizit auch einen Ausschluss aus der staatlichen Gemeinschaft und damit vom Bürgerrecht.
Was besagt das Gesetz des Perikles von 451/0 v. Chr. im Kontext dieser Arbeit?
Das Gesetz verschärfte die Bedingungen für das Bürgerrecht, indem es festlegte, dass beide Elternteile athenische Bürger sein mussten, was die Definition derer, die als nothoi galten, erweiterte.
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- Student Angela Kunze (Author), 2007, Zum Anteil am Bürgerrecht von nothoi zwischen unverheirateten Athener Eltern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117143