Verdrängung und Ausschließung in den deutschen Innenstädten

Gründe, Interessen und Instrumente


Dossier / Travail, 2007

19 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Sicherheitsdiskurs in der Geschichte der BRD und räumliche Kontrollmaßnahmen

Der öffentliche Raum und seine Nutzung

Sozialer Ausschluss

Die Rolle der Politik

Zero Tolerance und Broken Windows

Die Rolle der Geschäftsinhaber in den Innenstädten

Die Rolle der Medien

Ausführende Organe: Private Sicherheitsunternehmen und Polizei

Probleme, die durch die Ausschließungsprozesse entstehen

Abschließende Betrachtung

Literaturverzeichnis

Einleitung

„Es ist nun einmal so, dass dort, wo Müll ist, Ratten sind, und dass dort, wo Verwahrlosung herrscht, Gesindel ist. Das muss in der Stadt beseitigt werden“ (Der Spiegel 24/1997 zit.n. Voelker 2001: 224). Diese Aussage des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden des Berliner Abgeordnetenhaus Klaus Landowsky, ist bezeichnend für die politische und öffentliche Denkrichtung in den letzten Jahren.

Die Thematik der Sicherheit in Städten ist zu einem ständiger Dauerbrenner in den Medien und der Politik geworden. Besonders die städtische Bevölkerung lässt sich davon verunsichern und die Kriminalitätsfurcht steigt. Problematisch scheint daran zu sein, dass dieser „Sicherheitswahn“ eng mit der Ausgrenzung bestimmter Teile der Bevölkerung verbunden ist. Unerwünschte Personengruppen sollen aus den „attraktiven“ Innenstädten verbannt werden, da sie als ein Störfaktor betrachtet werden, der die laufenden Geschäfte negativ beeinflusst. Konsequenz ist die zunehmende Privatisierung von öffentlichem Raum und die verstärkte Kontrolle u.a. durch private Sicherheitsdienste.

Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, wie es zu solchen Ausgrenzungen im innenstädtischen Bereich kommt, welche Personengruppen davon betroffen sind und welches Interesse dahinter steckt. Dabei sollen im Besonderen die Grundlagen und die Maßnahmen diskutiert werden, die als Legitimation für die Ausgrenzung gelten. Nicht selten wird sich dabei auf die Broken-Windows Theorie von Wilson und Kelling bezogen, die in New York und der Zero-Tolerance Strategie umgesetzt wurde. Welchen Einfluss die Theorie auf die deutsche Sicherheitspolitik hat, ist ein weitere Aspekt, der im Folgenden geklärt wird.

Die Arbeit ist wie folgt gegliedert: Zunächst werde ich den Sicherheitsdiskurs in der BRD beschreiben und die damit verbundenen räumlichen Kontrollmaßnahmen. Viedeoüberwachung und Platzverweise gehören u.a. zu den neuen Verdrängungsstrategien. Des weiteren geht es um den öffentlichen Raum im Allgemeinen, d.h. ob er im wörtlichen Sinn tatsächlich öffentlich ist oder ob es Einschränkungen gibt. Im Hauptteil wird der soziale Ausschluss anhand der Interessen von Politik und der Wirtschaft im innerstädtischen Raum thematisiert und gezeigt, wie dieser durch die Polizei und vor allem private Sicherheitsdienste in die Praxis umgesetzt wird. Zuletzt werden die Probleme thematisiert, die durch die Ausgrenzungen entstehen.

Sicherheitsdiskurs in der Geschichte der BRD und räumliche Kontrollmaßnahmen

Ein kurzer Überblick über den Sicherheitsdiskurs der BRD scheint unerlässlich, wenn man über Ausgrenzung in der Stadt sprechen möchte. Besonders der innerstädtische Raum ist hiervon betroffen, da dieser für einige Menschen weniger leicht zugänglich ist bzw. sie dort nicht erwünscht sind. Ausgrenzung und Ausschließung sind Prozesse, die durch Unsicherheit und Kriminalitätsfurcht verstärkt werden können. Unsicherheit kann die verschiedensten Ursachen haben. Die Bedrohung des Eigentums und des Lebens durch andere, sichtbarer Müll und auch freilaufende Hunde sind für einige Menschen Auslöser für Angst (vgl. Glausauer/ Kasper 2001: 149).

Die historische Entwicklung der Polizei und deren Befugnisse, ist schon immer durch ein Wechselspiel von Recht und Praxis geprägt (vgl. Wehrheim 2002: 47). Damit gemeint ist, dass nicht unbedingt immer zuerst die rechtliche Grundlage für das Vorgehen der Polizei vorhanden ist, sondern diese nicht selten erst im Nachhinein verabschiedet wird. Um z.B. auf die Problematik des Darmstädter Luisenplatzes reagieren zu können, die durch „unerwünschte“ Personengruppen und deren abweichendes Verhalten auftritt, hat die Stadt Darmstadt genau dies getan. „Das hessische Gefahrenabwehrgesetz sei dafür wenig hilfreich. Also habe die Stadt die rechtlichen Bedingungen verändert ´um die Probleme besser in den Griff zu bekommen´“ (DE 19.02.08: 9). Solche Probleme werden im Allgemeinen als Disorder-Probleme bezeichnet, dazu zählen u.A. Unsauberkeit auf den Straßen oder Betteln.

Die neunziger Jahre waren von sehr unterschiedlichen gesellschaftlichen Entwicklungen und damit einhergehenden Problemen wie der Einheit, der Globalisierung, dem Erstarken der Rechtsextremisten, Kinder uns Jugendgewalt, Kriminalität sowie alte und neue Armut geprägt (vgl. Simon 2001: 19). Mit der Öffnung der Grenzen und den damit einsetzenden Wanderungs- und Flüchtlingsbewegungen, verstärkten sich Kampagnen gegen Asylbewerber, da Verbrechen gleichgesetzt wurden mit Einwanderung (vgl. Ronneberger/ Lanz/ Jahn 1999: 126).

All dies wird von einem Sicherheitsdiskurs überlagert, der die unterschiedlichsten Bedrohungspotentiale in Erwägung zieht. Unsicherheit in der Bevölkerung nimmt zu, da die bisherigen Normen und Zugehörigkeiten sich mehr und mehr auflösen. Lange Zeit konnte man sich selbst über die Familie und deren Klassenzugehörigkeit definieren, aber durch die Individualisierungsprozesse ist dies nicht mehr möglich. Diese Unsicherheit kann sich verschieben und bezieht sich dann auf Randgruppen und abweichendes Verhalten. Laut Schubert spricht man von abweichendem Verhalten, „wenn eine normative Verhaltensanforderung der Gesellschaft und das tatsächliche Verhalten nicht übereinstimmen und für diese Abweichung negative Sanktionen vorgesehen sind“ (Schubert 2000: 67).

Rechtlich gesehen hat sich ebenfalls viel geändert, dies betrifft z.B. Handlungen, die nur bzw. nicht an bestimmten Orten ausgeführt werden dürfen wie beispielsweise Betteln oder Trinken. Noch weitergehend ist das generelle Verbot von Handlungen unabhängig vom Ort. Davon sind in der Regel nur bestimmte Personengruppen betroffen (vgl. Wehrheim 2002: 48). Ein Beispiel hierfür ist die jüngst in Darmstadt verabschiedete Gefahrenabwehrverordung, die festlegt, dass aggressives Betteln und exzessives Trinken verboten ist (DE 19.02.08: 9).

Insgesamt ist eine Verschiebung zu beobachten: „Während der Fokus vorher auf der Kriminalisierung eines bestimmten Phänomens oder einer bestimmten Gruppe lag, rückt nun die Angst der Bevölkerung in den Mittelpunkt des Diskurs“ (Ronneberger/ Lanz/ Jahn 1999: 127). Darauf wird mit zunehmender Überwachung von bestimmten Räumen reagiert z.B. durch private Sicherheitsdienste oder Videoüberwachung. Die Videoüberwachung öffentlicher Räume wird dabei stets durch Hinweisschilder angezeigt und damit offen betrieben. So weiß jeder, der sich im überwachten Bereich aufhält, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, beobachtet zu werden. Mit dieser „Schaffung eines bewußten und permanenten Sichtbarkeitszustandes“ verfügt die Videoüberwachung über eine panoptische Wirkungsweise, wie sie Foucault (1994) in seinem 1975 veröffentlichten Werk Überwachen und Strafen beschreibt. Im Panopticon, Benthams architektonischem Modell für überwachende Institutionen wie beispielsweise Gefängnisse oder Fabriken, findet Überwachung statt, indem das Prinzip des Kerkers umgekehrt wird: „von seinen drei Funktionen – einsperren, verdunkeln und verbergen – wird nur die erste aufrechterhalten, die beiden anderen fallen weg.“ (Foucault 1994.: 257) So funktioniert die panoptische Überwachung gerade durch das Moment des Gesehen Werdens: Der Insasse wird im Panopticon dadurch überwacht, dass aus einem Turm in der Mitte des Gebäudes alle Insassen gleichzeitig beobachtet werden können, die Insassen aber nicht wissen, ob sie gerade gesehen werden. Dadurch überwacht sich der Insasse letztlich selbst, denn er verhält sich stets so, als würde er gerade gesehen werden: „die Häftlinge sind Gefangene einer Machtsituation, die sie selber stützen.“ (Foucault 1994.: 258) Foucault greift nun Benthams Prinzip des Panopticons auf und deutet es in Überwachen und Strafen als Ordnungsprinzip der modernen Disziplinargesellschaft.

Bezogen auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum bedeutet panoptische Machtausübung, dass die Trennung von Sehen und Gesehen werden zu einem disziplinierten Verhalten veranlasst, das den im überwachten Raumausschnitt herrschenden Regeln angepasst ist. Diese panoptische Wirkungsweise erzeugt präventive Effekte bei Zugang und Nutzung des jeweiligen Raumausschnitts. Die Möglichkeit, im Überwachungsbereich stets beobachtet werden zu können, entfaltet sogar eine „weit über kriminalisierbare Verhaltensweisen hinausgehende präventive Wirkung“ (Belina 2005: 139) Denn nicht nur Straftaten, sondern auch so genannten Disorder-Probleme soll durch Videoüberwachung vorgebeugt werden. Deutlich macht das beispielsweise der Abschlussbericht eines einjährigen Pilotprojekts zur Videoüberwachung öffentlicher Räume in Regensburg. Dort wird als Erfolg der Videoüberwachung betont, dass sich „das seit Jahren in der Regensburger Innenstadt vorhandene Punker-Unwesen [...] fast auf Null reduziert“ habe. (Polizeidirektion Regensburg 2001: 4, zit.n. Belina 2004: 139) Auch wenn sonst keine zählbaren Resultate erzielt worden sind, wurde aufgrund dieses Projekts die Videoüberwachung öffentlicher Räume ins Bayrische Polizeiaufgabengesetz aufgenommen (vgl. Belina 2004: 139).

Das Aussprechen von Aufenthaltsverboten ist – genau wie Videoüberwachung – als räumliche Kontrollmaßnahme zu diskutieren, da auch hier von einem Raumausschnitt ausgegangen wird, dessen Nutzung reguliert wird. Dabei wird einzelnen Personen schlicht die physische Präsenz in bestimmten Raumausschnitten verboten, eine in zahlreichen Städten gängige Praxis, die seit 1996 sukzessive in den Polizeigesetzen der meisten Bundesländer verankert wurde (vgl. Belina 2005: 139). Die Stadt wird zunehmend zu einem Ort der Kontrolle, der nur für bestimmte Teile der Bevölkerung zum Aufenthalt einlädt. Durch die geänderte Gesetzlage, hat die Polizei die Möglichkeit dies in die Praxis umzusetzen.

[...]

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Verdrängung und Ausschließung in den deutschen Innenstädten
Sous-titre
Gründe, Interessen und Instrumente
Université
Technical University of Darmstadt
Cours
Seminar
Note
1,7
Auteur
Année
2007
Pages
19
N° de catalogue
V117177
ISBN (ebook)
9783640194889
ISBN (Livre)
9783640195015
Taille d'un fichier
473 KB
Langue
allemand
Annotations
Mots clés
Verdrängung, Ausschließung, Innenstädten, Seminar
Citation du texte
Michèle Bernhard (Auteur), 2007, Verdrängung und Ausschließung in den deutschen Innenstädten , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117177

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