Die (un-)gewollte Vereinheitlichung der italischen Halbinsel

Das Jahr 91 v. Chr. und seine Folgen für die Bundesgenossen


Term Paper (Advanced seminar), 2008

30 Pages, Grade: 1,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Vorgeschichte

III. Das Jahr 91 v. Chr
a. Marcus Livius Drusus als Verfechter des Senates
b. Marcus Livius Drusus als „weitsichtiger“ Reformer
c. Das Ende des Tribunats von Marcus Livius Drusus
d. Bewertung des Tribunats von Marcus Livius Drusus

IV. Die Ausgangsposition der Aufständischen 91/90 v. Chr
a. Die Organisation der Bundesgenossen
b. Das Selbstverständnis der Bundesgenossen

V. Zwischenresumée

VI. Der neue Ansatz von Henrik Mouritsen

VII. Fazit

VIII. Quellen- und Literaturverzeichnis
a. Quellenverzeichnis
b. Literaturverzeichnis

IX. Anhang
a. Münzen

I. Einleitung

Betrachtet man eine Karte der Apenninenhalbinsel während des 6. Jahrhunderts v. Chr., so ist eine Vielzahl von unterschiedlichen politischen Einheiten zu erkennen, unter denen der Stadtstaat Rom nur eine der kleineren ist. Lässt man nun die Jahre im Zeitraffer bis in die 80er des dritten vorchristlichen Jahrhunderts vergehen, so gibt es jetzt nur noch eine dominierende politische Einheit: Rom. Wechselt man aber die Art der Karte von „politisch“ zu „kulturell“ bei Beibehaltung der Zeit, so wird man wieder eines Flickenteppichs gewahr. Erst zum ausgehenden ersten Jahrhundert v. Chr., also der augusteischen Zeit des Prinzipates, haben sich auch die kulturellen Elemente der italischen Halbinsel vereinheitlicht.

Doch wie genau verlief dieser Transformationsprozess? Der klassischen Forschungsmeinung nach, kam es in der Folge der beiden punischen Kriege – die großen und erfolgreichen Proben für die Stabilität des römischen Bündnissystems – zu einer zunehmenden Romanisierung der Italiker. Neben diesem Phänomen soll sich auch der Wunsch nach Gleichberechtigung mit den Römern herausgebildet haben, der sich im Streben nach dem römischen Bürgerrecht manifestierte. Das Ende dieser Gleichstellung fast aller Bewohner der Apenninenhalbinsel fiel gleichsam mit dem Ende des sog. Bundesgenossenkrieges (91~87 v. Chr.) und der Einbürgerung der ehemaligen Verbündeten.

Ein neuerer Forschungsansatz hingegen sucht den Prozess der politisch-kulturellen Angleichung als Annihilation der italischen Elemente zu sehen, dessen Beginn mit der römischen Expansion in Italien anzusehen ist. Der Bundesgenossenkrieg wäre so nur eine Episode dieser langwierigen Entwicklung. Dem zum Trotze bleibt der Krieg ein sehr wichtiges Ereignis, dessen Ursachen und Wirkungen einer genauen Untersuchung unterzogen werden müssen. Ziel dieser Arbeit soll sein, den Auslöser des Krieges, welcher im Allgemeinen während des Tribunats von Marcus Livius Drusus im Jahre 91 v. Chr. gesehen wird, herauszuarbeiten, um dann, durch eine Analyse der Ausgangsposition der Aufständischen (Organisation und Selbstverständnis), auf das Kriegsziel der römischen Gegner zu schließen. Ausgehend davon wird der neue Forschungsansatz beschrieben, dessen Ergebnisse dann schließlich mit dem zuvor Erarbeiteten auf Konformität und Widersprüche geprüft werden sollen.

Aber ehe wir uns in das turbulente Jahr 91 v. Chr. und auf seine Folgen stürzen, muss die oben angedeutete Vorgeschichte zwischen den punischen Kriegen und Drusus’ Volkstribunat – verkürzt auf den Rahmen unseres Interesses – erzählt werden.

II. Vorgeschichte

Nach der für Rom erfolgreichen Abwehr der „punischen Gefahr“ und der Degradierung der Karthager zu einem römischen Klientelstaat, war die Zeit der militärischen Auseinandersetzungen für Rom und folglich auch für die Bundesgenossen noch nicht vorüber: Im hellenistischen Osten sollten römische Legionen noch ein ums andere Mal gefordert sein, und auch in den frisch eingerichteten römischen Provinzen Hispania ulterior und Hispania citerior sollte erst im Jahre 133 v. Chr. mit der Zerstörung Numantias durch Scipio Aemilianus mehr Ruhe einkehren.[1]

Es mag sich die Frage aufdrängen, was die römischen Auseinandersetzungen „am anderen Ende der Welt“ mit der Lage der römischen socii zu tun hat. Dem Fragestellenden muss man nun entgegnen halten, dass das römische Bundesgenossensystem im Ursprung eine Wehrgemeinschaft war und im 2. Jahrhundert v. Chr. eben diese Funktion den Groll der Italiker erzeugte. Sie mussten auf Roms Geheiß in Kriege ziehen, die sie nicht führen wollten[2] und bekamen dabei nicht einmal die Vorteile zu spüren, die zur Linderung ihrer Verstimmungen hätten beitragen können: So waren sie beispielsweise nicht mit in die Landvergabe aus den eroberten Gebieten einbezogen.[3]

Außerdem sollen sie eher als „Kanonenfutter“ benutzt worden sein und den Großteil der Truppenkontingente gestellt haben.[4] Neben diesen militärisch erzeugten Missständen gab es auch im Innern Reibungspunkte: Im Jahre 173 v. Chr. wurde der amtierende Konsul Lucius Postumius wegen Amts-Missbrauch diskreditiert, da er die socii in Praeneste abfällig behandelt haben sollte.[5] Dieses ist nur eines von vielen Beispielen des römischen Fehlverhaltens gegenüber den socii. Das römisch-italische Verhältnis war also sehr belastet. Aber wieso kam es erst so spät zu einem Aufstand der Italiker? Die Antwort liegt in zweierlei Dingen: Die Italiker selbst waren polarisiert: Die Oberschicht der socii war den Römern sicherlich nicht mehr gewogen als die unteren Schichten, sie profitierten aber von der Expansion des römischen Machtbereichs. Sie waren es nämlich, die in der Hauptsache mit den auswärtigen Ländern Handel trieben.[6] Ihnen gegenüber standen die unteren Schichten der Italiker, die keinerlei Vorteil aus der Konstellation ziehen konnten. Aus der Polarisierung der Italiker ergibt sich auch der zweite Grund: Es mangelte den sozial Schwächeren an Führungspersonal. Solange die italische Oberschicht noch mit den Verhältnissen leben konnte, waren die Widerstandswilligen hilflos und konnten von sich aus nichts an der Situation ändern.[7] Es stellt sich also nun die Frage, was das Verhältnis zwischen den italischen principes und dem römischen Bündnispartner so verschlechtert hat, dass diese 91 v. Chr. den Bundesgenossenkrieg ausbrechen ließen.

Die Literatur liefert für diese Frage verschiedenste Antworten, die alle den Wunsch nach römischem Bürgerrecht gemein haben:

1. Der Wegfall der civitas sine suffragio: Peter A. Brunt argumentierte, dass ab der gracchischen Zeit keine Informationen über den Erhalt dieser Bürgerschicht mehr tradiert sind und dass bei dem Wegfall dieser „Pufferzone“ zwischen römischen Bürgern und socii die augenscheinliche Kluft zwischen beiden noch auffälliger werden würde.[8]
2. Das Ackergesetz des Tiberius Sempronius Gracchus 133 v. Chr.: Das Problem der Italiker war, dass sie vom Einzug des besetzten ager publicus betroffen gewesen wären, die Landverteilung aber nur den römischen Bürgern zu Gute gekommen wäre. Doch Scipio Aemilianus’ Eintreten setzte dieser Furcht 129 v. Chr. zunächst ein Ende.[9]
3. Die Initiative des Marcus Fulvius Flaccus 125 v. Chr.: In diesem Jahre sollte die Bürgerrechtsfrage zum ersten Male auf das tagespolitische Tableau gebracht werden. Die genauen Umstände sollen hier nicht vertiefend behandelt werden. Wichtig ist, dass es zu keinem Entschluss für eine Einbürgerung kam – sowohl der Italiker als auch der Latiner.[10]
4. Der Aufstand in Fregellae und die civitas per magistratum: Der Aufstand Fregellaes wird immer im Zusammenhang mit der vorgenannten Initiative des Flaccus und deren Scheitern genannt. Interessant ist, dass es sich hierbei um eine Stadt latinischen Rechtes handelte.[11] Einer Theorie nach war Rom gegenüber den Latinern, deren Streben nach Einbürgerung zum Aufstand führte, danach zu Konzessionen bereit, was sich in der civitas per magistratum niederschlug. Die socii fühlten sich folglich ausgeschlossen und Verdruss machte die Runde.[12]
5. Die Initiative des Gaius Sempronius Gracchus 123/122 v. Chr.: In die Zeit der Gesetzgebung des jüngeren Gracchus fallen zwei Initiativen, die für die socii Anlass zum Klagen gaben. Im Jahre 122 v. Chr., dem zweiten Volkstribunat des Gaius Gracchus, beabsichtigte er den Einbürgerungsversuch des Flaccus abermals durch die Volksversammlung zu bringen, doch auch er scheiterte.[13] Von noch viel größerer Bedeutung war aber, dass er durch seine lex repetundarum den stetig an Bedeutung gewinnenden Rittern politische Macht in die Hand legte. Die equites – und besonders die publicani unter ihnen – waren die größten Konkurrenten der italischen negotiatores. Beide versuchten, wenn auch auf unterschiedlichem Wege, die neuen Provinzen wirtschaftlich auszupressen.[14] Dass eine Stärkung der italischen Gegnerschaft den socii völlig entgegenlief, ist leicht nachvollziehbar.
6. Die Erfahrungen der Kimberngefahr (113-101 v. Chr.): Kurz vor der Jahrhundertwende zum ersten Jahrhundert v. Chr. sorgten die keltisch/germanischen Stämme der Kimbern, Teutonen und Ambronen für reichlich Aufruhr im Norden der italischen Halbinsel. Für die Römer rief diese Zeit wahrscheinlich die alten Geschichten über die Keltenstürme auf Rom wieder wach; für die Italiker wurde eine andere Sache mehr als klar: Die Abhängigkeit der römischen Truppen von den italischen Kontingenten![15]
7. Die lex Licinia Mucia 95 v. Chr.: Im Jahre 95 v. Chr. wurde ein Gesetz verabschiedet, dass alle Italiker und Latiner aus der Stadt Rom verbannte. Ursprung des Gesetzes – dessen Urheber die beiden amtierenden Konsuln waren – war, dass einige Italiker maskiert an Volksversammlungen teilgenommen hatten. Diesem Treiben sollte ein Riegel vorgeschoben werden.[16] Augenscheinlich wurde das Gesetz erst 92 v. Chr.: Der erste Census nach dem licinisch-mucischen Gesetz entzog vielen das römische Bürgerrecht, das sie sich in den Jahren zuvor „erschlichen“ hatten. Zehntausend Italiker und Latiner sollen so aus Rom vertrieben worden sein.[17]
8. Die Initiative des Marcus Livius Drusus 91 v. Chr.: Der letzte und späteste Grund für die italische Missstimmung ist die Reformtätigkeit des Livius Drusus, auf die das nächste Kapitel vertiefend eingehen wird.

Zusammenfassend kann man sagen, dass in der Forschung relativ unstrittig ist, ob die socii das römische Bürgerrecht verliehen bekommen wollten. Umstritten ist hingegen, wann genau der Wunsch nach dem römischen Bürgerrecht in der italischen Oberschicht so drückend wurde, dass über eigene Schritte nachgedacht wurde. Argumente lassen sich für jeden der oben genannten Zeitpunkte finden.

Der späteste Zeitpunkt wird aber wohl das Jahr 95 v. Chr., bzw. der Census drei Jahre später gewesen sein, da dieses römische Gesetz einer strikten Verneinung der italischen Ambitionen gleichkam.

Aber muss das Bürgerrecht wirklich das Hauptanliegen der socii gewesen sein? Das Bedürfnis nach Gleichstellung mit den römischen Bundesgenossen ist nur allzu offensichtlich, doch könnte diese nicht auch auf anderem Wege erreicht werden?

III. Das Jahr 91 v. Chr.

Bei einer Untersuchung des Jahres 91 v. Chr. muss man sich einer Sache besonders bewusst sein: Eine genaue Datierung der einzelnen Ereignisse ist wegen der Widersprüchlichkeit der wenigen vorhandenen Quellen sehr schwierig. Im Folgenden wird deshalb weniger auf die genauen Zeitpunkte der Begebenheiten eingegangen, sondern der Schwerpunkt dieses Kapitels bildet die Betrachtung der verschiedenen Forschungstraditionen zum Charakter des Volkstribunen Marcus Livius Drusus, bzw. seines Tribunats. Doch ehe sich die Meinungen über das Jahr 91 v. Chr. auseinander gehen, seien hier noch ein paar Dinge über den Hintergrund des jungen Reformers gesagt, bei denen überwiegend Konsens in der Forschung vorherrscht:

Auch wenn prosopographische Untersuchungen vielleicht nicht in Verruf, aber sicherlich aus der Mode geraten sind, liefern diese uns doch gehaltvolle Informationen über die drusischen Verhältnisse. Marcus Livius Drusus war der Sohn des gleichnamigen Volkstribunen von 122 v. Chr., der sich der gracchischen Gesetzgebung mit seiner geschickten Demagogie entgegenstellte und Gaius Gracchus zu Fall brachte.[18] Ein angeheirateter Onkel war Publius Rutilius Rufus, jener nobilis, der im Jahre 92 v. Chr. von den quaestiones repetundarum angeklagt und ins Exil getrieben wurde.[19] Auch wenn man familiären Bindungen im politischen Alltag Roms nicht allzu große Bedeutung zukommen lassen darf, so ist die Tatsache an sich doch sehr interessant für die erste der folgenden Charakterisierungen des drusischen Tribunats. Zum Unterstützerkreis des Volkstribunen zählten politische Größen seiner Zeit, wie Lucius Licinius Crassus und der princeps senatus Marcus Aemilius Scaurus.[20]

Neben diesen schon sehr guten persönlichen Beziehungen brachte Drusus außerdem hohen Reichtum mit[21] – ein sine qua non für eine politische Karriere, besonders in der späten Republik. Die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Amtsjahr waren folglich denkbar günstig.

a) Marcus Livius Drusus als Verfechter des Senates

Wie oben bereits erwähnt, gibt es verschiedene Sichtweisen über den Hauptpunkt und die Zielsetzung seines Reformprogramms. Insgesamt sind uns vier Gesetzesvorlagen überliefert: Ein Ackergesetz, ein Getreidegesetz, ein Gesetz über die quaestiones repetundarum und ein Gesetz zur Einbürgerung der Bundesgenossen.[22]

Der ersten Forschungsmeinung nach war die lex repetundarum das Kernstück der drusischen Reformen. Sein Ziel sollte darin gelegen sein, den Ritterstand zu spalten und zu isolieren.[23] Als Vertreter der senatorischen Führungsschicht und ambitionierter Optimat waren die von Gaius Gracchus geschaffenen Probleme[24], die sich ihm nur allzu deutlich im Prozess gegen den Onkel Rutilius Rufus gezeigt hatten, der brennendste Punkt in der Tagespolitik. Das Acker- und das Getreidegesetz sollen so von ihm nur zur Wegbereitung des Repetundengesetzes durch die Volksversammlung gebracht worden sein. Die Wählerstimmen sollten quasi für die senatorische Sache gewonnen werden. Mit Unbehagen musste Drusus aber feststellen, dass seine Reformen auch einigen Senatoren zu weit gingen: Die lex repetundarum sollte zwar den Sitz in den quaestiones von den Ritter an den Senat übertragen, jedoch war außerdem eine Senatserweiterung um 300 Mitglieder vorgesehen. Nur so konnten die neu anfallenden Aufgaben überhaupt bewältigt werden. Der einhergehende Würdeverlust war einigen Senatoren dann doch zu viel, so dass sich die Gruppe um die drusischen Gegner immer mehr vergrößerte.

Doch auch schon vorher fanden sich mit dem amtierenden Konsul Lucius Marcius Philippus und Quintus Servilius Caepio, dem ehemaligen Konsul von 106 v. Chr., Mitglieder der Nobilität in Gegnerschaft[25] zu ihm: Dieser gehörte zum erzkonservativen Kreis unter den Senatoren und vor diesem Hintergrund ist auch seine Agitation zu betrachten. Jener war aus persönlichem Groll gegen den jungen Tribunen gestellt. Um die Gruppe der drusischen Antagonisten zu vervollständigen seien noch die equites erwähnt. Sie wären die Verlierer seiner Initiative und standen somit natürlich im Gegensatz zur Reform der Gerichte.

Aber welche Rolle spielten hierbei die italischen socii ? Bei der stetig wachsenden Gegnerschaft in allen Lagern fürchtete Drusus, das Kernstück seiner Reformen, die lex repetundarum, könnte nicht angenommen werden. Um diese Unsicherheit aus der Welt zu schaffen, plante er, die Italiker für seine Zwecke zu instrumentalisieren[26]: Sie sollten für die Reform der quaestiones repetundarum stimmen und dafür das römische Bürgerrecht erhalten. Doch Drusus’ Taktik ging nicht auf: Die Einbürgerung der Bundesgenossen war für die Mehrheit der konservativen Politiker in Rom eine viel zu große Konzession für die Übertragung der Repetundengerichte.[27]

[...]


Die Belege im Text werden in Kurzzitierweise wiedergegeben und im Literaturverzeichnis aufgeschlüsselt!

[1] Für eine Darstellung der außenpolitischen Ereignisse dieser Epoche sei auf Christ (52007), S. 17-67 und Heftner (²2005), S. 315-425 verwiesen.

[2] Salmon (1962), S. 108.

[3] Diskutiert in: Badian (1958), S. 141-153.

[4] Salmon (1962), S. 119.

[5] Christ (52007), S. 108.

[6] Diese sog. negotiatores oder mercatores pofitierten schon länger von der römischen Expansion. Sie handelten mit und innerhalb der römischen Provinzen und waren italischer Abstammung. Siehe: Andreau, Jean: Art. „Negotiator", in: DNP 2008, Brill Online.http://www.brillonline.nl/subscriber/entry?entry=dnp_e818970 , Zuletzt besucht am 01.02.2008 16:02 Uhr.

[7] Salmon (1962), S. 108.

[8] Brunt (1965), S. 93.

[9] Christ (52007), S. 135.

[10] Christ (52007), S. 136.

[11] Conole (1981), S. 135f.

[12] Keaveney (1987), S. 85.

[13] Salmon (1962), S. 111.

[14] Seleckij (1976), S. 437.

[15] Keaveney (1987), S. 86.

[16] Salmon (1962), S. 114.

[17] Sherwin-White (²1973), S. 140.

[18] Christ (52007), S.174.

[19] Thomsen (1942), S. 15.

[20] Christ (52007), S.174.

[21] Brunt (1971), S. 100.

[22] Zum Getreidegesetz gehörte auch noch ein Münzgesetz, das aber mit jenem einher ging und deswegen nicht gesondert behandelt wird. Es diente zur Ermöglichung des Getreidegesetzes, da es den Münzwert verringerte. Siehe: Thomsen (1942), S. 16ff.

[23] Neben Thomsen (1942) auch: Seleckij (1976), Salmon (1962) und Brunt (1965,).

[24] Gaius Gracchus konnte die von ihm geschaffenen Probleme sicherlich nicht vorhersehen. Zu seiner Zeit schien die senatorische Macht in den Provinzen einschränkungswürdig.

[25] Drusische Gegnerschaft: Thomsen (1942), S. 26-30.

[26] Brunt (1965), S. 107.

[27] Soviel zunächst zur ersten Forschungsmeinung. Da für das Ende des Tribunats (und somit auch des Livius Drusus selbst) in der Forschung nicht allzu großer Dissens vorherrscht, wird dieses nach der zweiten Forschungsmeinung beleuchtet.

Excerpt out of 30 pages

Details

Title
Die (un-)gewollte Vereinheitlichung der italischen Halbinsel
Subtitle
Das Jahr 91 v. Chr. und seine Folgen für die Bundesgenossen
College
Ruhr-University of Bochum  (Historisches Institut)
Course
Hauptseminar: Politische Debatte und soziale Konflikte im spätrepublikanischen Rom
Grade
1,0
Author
Year
2008
Pages
30
Catalog Number
V117202
ISBN (eBook)
9783640195688
ISBN (Book)
9783640195800
File size
608 KB
Language
German
Keywords
Vereinheitlichung, Halbinsel, Hauptseminar, Politische, Debatte, Konflikte
Quote paper
Stefan Klemme (Author), 2008, Die (un-)gewollte Vereinheitlichung der italischen Halbinsel, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/117202

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Die (un-)gewollte Vereinheitlichung der italischen Halbinsel



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free