Folgen des Bosman-Urteils. Behindert die Globalisierung des Spielermarktes die Ausbildung von Jugendspielern in deutschen Vereinen?


Seminararbeit, 2020

18 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Das Bosman-Urteil
Die Situation vor dem Bosman-Urteil
Der Hintergrund
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Regelanpassung der Verbände
Ausländerbeschränkung
Transferentschädigung

Auswirkungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen
Gestiegener Ausländeranteil
Fehlender Ausbildungsanreiz
Sportlicher Tiefpunkt im Jahr

Maßnahmen zur Nachwuchsförderung
Umdenken beim DFB
Regeländerungen
Local-Player-Regel

Stellenwert der Nachwuchsförderung in der Gegenwart

Schlussbetrachtung

Einleitung

Eine 2019 durchgeführte Meinungsforschung der Allensbacher Markt- und Werbeträger Analyse (AWA) wollte herausfinden, welche Sportart die Bürger*innen1 der Bundesrepublik Deutschland (BRD) am meisten begeistert. Das Ergebnis der Studie bestätigte den Ruf des Fußballs als „Volkssport“ und brachte hervor, dass sich 34 Prozent der Befragten am meisten für Fußball interessieren.2 Damit ist Fußball die beliebteste Sportart der BRD-Bürger*innen, gefolgt von Skispringen (14 %) und Biathlon (13 %).3

Wirtschaftlich wie sportlich wird der Fußball in der BRD von der Erste Bundesliga dominiert. Hier treten jedes Jahr 18 Vereine in den Wettbewerb. Mit einem Zuschauerschnitt von 44.000 Menschen pro Stadion und pro Spieltag, ist der Fußball auch mit Blick auf die breitenwirksame Fan-Mobilisierung die statistisch nachweisbar führende Sportart des Landes.4 Spätestens seit der 2006 in Deutschland ausgerichteten Fußball-Weltmeisterschaft, ist der Profifußball scheinbar auch in die DNA der Bundesbürger*innen übergegangen und an die identitätsstiftende Stelle eines Volkssports gerückt. Insbesondere Vereine der Ersten und Zweiten Bundesliga richten seit 2006 die eigene Vereinsphilosophie an der Nachwuchsförderung aus und bekommen durch sogenannte DFB-Stützpunkte einen infrastrukturellen und finanziellen Anreiz durch den Deutschen Fußballbund.5 In der Folge dieser Entwicklung wird mancherlei regionale Fußballverein öffentlich als „Ausbildungsverein“ – quasi für Fußball-Deutschland – betitelt.6 Eine nähere Betrachtung, was hinter eben diesem Prädikat des Ausbildungsvereins steckt, soll diese Hausarbeit im Folgenden liefern und diese Politik abschließend kritisch reflektieren.

Diese auf den ersten Blick (wenigstens sportlich) positiv anmutende Entwicklung einer stark forcierten Jugendförderung in Deutschland, ist dabei die Konsequenz einer Leistungsanalyse mit desaströsem Ergebnis im Nachklang der Europameisterschaft 2000, bei welcher die deutsche Nationalmannschaft schon in der Vorrunde ausschied. Es bildet sich somit eine Konsequenz unzureichender sportlicher Leistung ab, darüber hinaus scheinen zudem monetäre Anreize ausschlaggebend. Als entscheidender historischer Fixpunkt erscheint hierbei bei genauerer Betrachtung die Marktöffnung dieser Sportart, welche im Jahr 1995 per Gerichtsbeschluss durchgesetzt wurde. Das sogenannte „Bosman Urteil“ ermöglicht ab dieser Urteilsfindung nun Transfers, über Ländergrenzen, Währungsgemeinschaften und diverse Steuerrechtsprechungen hinaus.7

Die vorliegende Hausarbeit untersucht, welche kontraktualistischen Konsequenzen direkt dem Bosman-Urteil zuzuschreiben sind, welche Veränderungen sich hierdurch einstellten und wie sich die damit einhergehende Globalisierung und befeuerte Monetarisierung des Spielermarktes auf die Jugendausbildung der deutschen Profivereine auswirkt. Dafür werden einzelne Auffälligkeiten in der Entwicklung der Profikader deutscher Fußballvereine betrachtet und es wird geschaut, welche Relevanz die hiernach beschlossenen Regulierungen des Deutschen Fußball Bundes (fortan als DFB bezeichnet) und der Deutschen Fußball Liga (fortan als DFL bezeichnet) besitzen.8 Außerdem wird auf die Bedeutung und die Wirksamkeit von Veränderungen am Regelwerk nationaler Institutionen wie der DFL oder internationaler Gremien wie der Federation Internationale de Football Association ( fortan als FIFA bezeichnet) und der Union of European Football Associations (fortan als UEFA bezeichnet) eingegangen. Hierbei gilt es zu beachten, dass die FIFA als oberste weltweite Institution die einzelnen Länder im Fußball anweist und die UEFA hier eine ähnliche Rolle auf europäischer Ebene übernimmt. Der DFB ist für den Jugend-, sowie Amateurfußball in Deutschland zuständig. Darüber hinaus unterliegen dem DFB die Nationalmannschaften sämtlicher Jugendbereiche bis hin zum Herren- sowie Frauenfußball in Deutschland. Die DFL ist ein im Jahr 2000 gegründetes Konsortium, welches die Belange der Erst- und Zweitligisten der Bundesliga behandelt und hier eigenständig verwaltend tätig ist. Für das in dieser Hausarbeit betrachtete Thema der Jugendförderung gilt es zu beachten, dass der DFB die Jugendarbeit deutschlandweit zu fördern versucht, wobei sich die DFL auf die Nachwuchsleistungszentren der ihr unterstellten 36 Vereine konzentriert.

Um die Wirksamkeit der erlassenen Interventionen im Regelwerk zu untersuchen, werden in der Hausarbeit (relevante) Kennzahlen zu den Jahren vor und nach der Regeländerung herangezogen, die Zahlen nach der Änderung sollen dabei so aktuell wie möglich sein, um auch die Gegenwartsperspektive zu schärfen. Die Relevanz der Kennzahlenbestimmung folgt dabei der subjektiven Einschätzung, welche im Laufe der Recherche für diese Hausarbeit entstand.

Die Schlussbetrachtung der Arbeit soll – es fand bereits Erwähnung – kritisch reflektieren, wie die Ausbildungspraxis im Nachwuchsfußball vor der historischen Einordnung in bereits ansatzweise ausgeführte politische, juristische und sportliche Zwänge zu bewerten ist.

Das Bosman-Urteil

Die Situation vor dem Bosman-Urteil

Die in den 1950er Jahren beginnende Entwicklung hin zu einer europäischen Einheit, mit den Zielen der Freizügigkeit der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital, zieht auch Folgen für den Sport nach sich.9 Die Organisationsstruktur des Profifußballs wird somit auch vom EU-Recht beeinflusst. Deutlich wird dies erstmals 1973, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, dass die Ausübung eines Sports dem EU-Recht unterliegt, soweit die Ausübung eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt. Die zunehmende Professionalisierung des Fußballs und die gesteigerte Popularität in der Bevölkerung zu Beginn der 1990er Jahre, lassen den Profisport zu einem bedeutsamen Wirtschaftszweig wachsen und sorgen so dafür, dass er unter das EU-Recht fällt.10

Dennoch unterscheiden bis 1995 die Regelungen des DFB und dessen Unterverbände (bspw. Landes- und Kreisverbände) bei Transfers von Profifußballer*innen nicht zwischen Spieler*innen mit laufenden und auslaufenden Verträgen. Der kaufende Verein muss stets eine sogenannte Ausbildungsentschädigung an den abgebenden Verein zahlen. Diese Transferentschädigung soll die Kosten für Ausbildungsleistungen und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausbildung des Spielers decken.11 Die Summe dieser Entschädigungen ist frei zwischen den beiden Vereinen zu verhandeln, was dem abgebenden Verein jederzeit die Möglichkeit gibt, den Spieler*innen einen Wechsel zu untersagen. Der Verein muss die verhandelte Summe nur hoch genug ansetzen, um den/die betroffene(n) Spieler*in an sich zu binden und auf diese Weise seine Verhandlungsposition zu schwächen.12 Darüber hinaus sieht das Regelwerk des Verbandes vor, dass lediglich drei Spieler*innen pro Mannschaft ausländischer Herkunft sein dürfen.

Dieses Reglement ließ vermuten, dass gegen höherrangiges EU-Recht verstoßen wird, da es die Arbeitnehmerfreizügigkeit, genauer die der Berufsfußballer*innen, einschränkt. Gäbe man dieser Vermutung statt, wären die Bestimmungen der Fußballverbände unwirksam.13

Der Hintergrund

Das Bosman-Urteil am 15. Dezember 1995 ist der Schlüssel auf dem Weg zur Liberalisierung des Spielermarktes. Das Urteil des EuGHs hat nicht nur Auswirkungen auf den Fußball. Es umfasst alle professionell betriebenen Sportarten, wie z.B. Handball oder Eishockey.14

Namensgeber und Begründer dieses Urteilsspruchs ist der belgische Fußballprofi Jean-Marc Bosman. Dieser spielte bis zur Saison 1989/90 für den RC Lüttich. Da sein Arbeitsvertrag zum Saisonende auslief, bot ihm der Verein eine einjährige Verlängerung zu deutlich reduzierten Beträgen an, welche der Spieler ausschlug. Sein alter Vertrag endete fristgerecht zum 30. Juni 1990. Ende Juli schien ein Wechsel in die zweite französische Liga zum US Dünkirchen möglich, welcher sich auf eine Ablösesumme von 1,2 Mio BEF15 einigte. Der sicher geglaubte Wechsel kommt allerdings nicht zustande. Damit ein grenzüberschreitender Wechsel möglich werden kann, muss vom abgebenden Verein ein Freigabeschein beantragt werden. Da man die Zahlungsfähigkeit Dünkirchens anzweifelte, verzichtete der RC Lüttich allerdings auf die Beantragung. Der französische Zweitligist befand sich zu der Zeit tatsächlich in finanziellen Nöten, weshalb Lüttich die Transferentschädigung in Gefahr sah. Dem Belgier Bosman wird somit keine Spielberechtigung für die französische Liga erteilt, die geschlossenen Verträge zwischen Dünkirchen und Bosman werden in Folge dessen unwirksam. Der RC Lüttich sperrte Bosman für die folgende Saison für den regulären Spielbetrieb, seinen Beruf als Profifußballer konnte Bosman somit nicht mehr ausüben.16 Der Spieler verklagt daraufhin sowohl den RC Lüttich, als auch den belgischen Fußballverband auf Schadensersatz und einen Verzicht auf Ablösesummen als notwendige Bedingung eines Vereinswechsels.17

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Das Urteil des EuGH verändert das bis dahin geltende Transfersystem und die bestehende Ausländerklausel zur Beschränkung der Anzahl an ausländischen Spielern pro Mannschaft, da das Gericht die bestehenden Regeln nicht mit Artikel 48 des EWG-Vertrag18 zu vereinbaren sieht. Die Beschränkung der Anzahl ausländischer Spieler*innen wird aufgehoben, außerdem entscheidet man, dass Zahlungen von Ablösesummen nur noch bei Transfers von Spieler*innen mit laufendem Vertrag zulässig sind. Spieler*innen mit auslaufenden Verträgen dürfen hingegen ab sofort ablösefrei den Verein wechseln.19

Regelanpassung der Verbände

Das EuGH urteilt mit sofortiger Wirkung und ohne Aufschub für die Verbände. Da die bis dahin geltenden Bestimmungen der Fußballverbände gegen höherrangiges Recht verstoßen, müssen diese sofort abgeändert oder aufgehoben werden. Für die Nachwuchsförderung in Deutschland bedeuten die Anpassungen einen großen Einschnitt.

Ausländerbeschränkung

Zur Saison 1996/97 wird die Änderungen in Deutschland gültig. Spieler*innen die aus einem EU-Land stammen, genießen nun das Recht der Freizügigkeit über die EU-Landesgrenzen hinaus. Die Vereine bedienen sich in Folge des Urteils im Zuge ihrer Kaderplanung nun an einem deutlich größeren Markt, zumal zusätzlich pro Mannschaft bis zu drei Spieler*innen aus Nicht-UEFA-Staaten aufgestellt werden. In der Saison 2001/02 erhöht sich dies auf bis zu fünf Spieler*innen.20 Im Zuge der WM Vergabe 2006 nach Deutschland bemüht sich der DFB um eine weltoffenere Wahrnehmung Deutschlands und setzt auf einer Mitgliederversammlung 2005 neben der Kreierung des Image-Slogans „Die Welt zu Gast bei Freunden“ die Beschränkung für die außereuropäisch stämmigen Spieler*innen aus.21

Den Vereinen steht es somit fortan frei, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, Spieler aus aller Welt zu verpflichten, was den Rückgriff auf eigene Nachwuchsspieler zu verringern droht. Insbesondere kleinere und finanziell schlechter gestellte Vereine profitieren nun von guten Talentscouts und können durch vergleichsweise günstige Spieler*innen aus Afrika, Südamerika oder Asien mit den finanzstärkeren Vereinen sportlich mithalten. Ein Beispiel hierfür liefert der SC Freiburg, der in der Saison 2000/01 Platz 6 der Bundesliga belegt, dabei den zweitkleinsten Spieleretat bei einem Kader mit 28 Spielern aus 13 verschiedenen Nationen stellt.22

Transferentschädigung

Das Bosman-Urteil bedeutet in Bezug auf Ablösesummen eine neuerliche Freizügigkeit für Spieler*innen in Europa. Eine Entwicklung immer höherer Gehälter bei immer kurzfristigeren Vertragslaufzeiten setzt ein. Für die Vereine verändert sich die Gewichtung der Budgets. Bisher ausschließlich mit Ablösesummen verbundene Transfers könnten jetzt bei Vertragsfrist ablösefrei getätigt werden, dafür steigen die Gehaltsvorstellungen der Spieler*innen, welche nun aufgrund der Barrierefreiheit von einer größeren Nachfrage profitierten.23

Um das Problem einer Inländerdiskriminierung zu umgehen, schafft der DFB 1997 auch Transferentschädigungen deutscher Spieler*innen, bei Vertragsablauf, die den Verein innerhalb Deutschlands wechseln wollten, ab. Beispielsweise hätte ein deutscher Berufsfußballer gegenüber einem EU-Ausländer eine deutlich schlechtere Verhandlungsposition, insofern ein Wechsel innerhalb eines Landes vollzogen werden sollte.

Auswirkungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen

Während die plötzliche Liberalisierung des Spielermarktes bei den Spielern*innen sehr begrüßt wird, macht sich bei den Verantwortlichen der Vereine und der Verbände große Ernüchterung breit. Man sieht in der Aufhebung sämtlicher Ausländerbeschränkungen eine Bedrohung für inländische Berufsfußballer*innen, ganz besonders für die eigenen Nachwuchsspieler*innen. Und damit befürchtet man letztlich auch eine Schwächung der Nationalmannschaft.24 Ein entscheidender Rechtfertigungsgrund für den Bestand von Klauseln zur Regelung der Ausländerbeschränkung sieht man im Schutz des einheimischen Nachwuchses. Die restriktiven Regeln für ausländische Spieler*innen sollen den einheimischen Spielern*innen zu mehr Einsatzzeiten verhelfen und damit letztlich auch das Entwicklungspotential fördern. Dies käme so auch den Nationalmannschaften zugute.25

[...]


1 Das generische Maskulinum soll in dieser Arbeit durch eine gendersensible Sprach-/Schriftform ein Stück weit überwunden werden. Gleichwohl muss formal an dieser Stelle festgestellt werden, dass die meisten Statistiken exklusiv den Bereich des Herrenfußballs betrachten.

2 Vgl. Allensbacher Markt- und Werbeträger Analyse 2019.

3 Vgl. Allensbacher Markt- und Werbeträger Analyse 2019.

4 Zuschauerzahlen in den größten europäischen Fußballligen | Statista 2020.

5 Vgl. Die Entwicklung der Leistungszentren | DFL Deutsche Fußball Liga GmbH - dfl.de 2019.

6 Vgl. Waine und Naglo 2014, S. 255.

7 Vgl. Weatherill 2014, S. 18

8 Im Fortlauf dieser Hausarbeit wird der Begriff des Fußballvereins aus stilistischen Gründen und aus Erfordernissen formaler Natur durch Lehrplanvorgaben, vermehrt als bloßer Verein ausgewiesen. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit individueller Vereinsstrukturpolitik ist dadurch nicht aus- oder eingeschlossen. Hierzu empfiehlt sich für den thematischen Einstieg und als Querverweis meinerseits eine auf den Internetseiten der Ruhr-Universität Bochum veröffentlichte Diplomarbeit von Andrè Schubert aus dem Jahr 2003. Zwar sind hier keine aktuellen Daten mehr zu gewinnen, doch wird die Diversität der Organisationsstruktur sowie deren Vor- und Nachteile beleuchtet (https://www.sowi.rub.de/mam/content/heinze/weitere/diplomarbeit_andr__schubert.pdf)

9 Vgl. Busche 2004., S. 90.

10 Vgl. Weisbrich 2015, S. 4.

11 Vgl. Albach und Frick 2002, S. 257.

12 Vgl. Erning 2000, 172.

13 Busche 2004, S. 90.

14 Vgl. Riedl und Cachay 2002, S. 14.

15 Belgischer Franken, Währung Belgiens, vor der Euro-Einführung 1999.

16 Albach und Frick 2002, S. 129.

17 Vgl. Battis und Ingold 2020.

18 Abkürzung für Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

19 Vgl. Trommer 1999, S. 79.

20 Vgl. Albach und Frick 2002, S. 110.

21 Vgl. | DFL Deutsche Fußball Liga GmbH - dfl.de 2020.

22 SC Freiburg - Vereinsprofil 00/01 2020.

23 Vgl. Busche 2004, S. 96 f.

24 Vgl. Busche 2004, S. 93.

25 Vgl. Frick und Wagner 1996, S. 613 f.

Ende der Leseprobe aus 18 Seiten

Details

Titel
Folgen des Bosman-Urteils. Behindert die Globalisierung des Spielermarktes die Ausbildung von Jugendspielern in deutschen Vereinen?
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Note
2,0
Autor
Jahr
2020
Seiten
18
Katalognummer
V1172532
ISBN (eBook)
9783346592668
ISBN (Buch)
9783346592675
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bosman-Urteil, Fußball, Globalisierung, Jugend, Arbeitsrech, EU, Kapitalismus, DFB, DFL, Sport
Arbeit zitieren
Nicolai Rettenmaier (Autor:in), 2020, Folgen des Bosman-Urteils. Behindert die Globalisierung des Spielermarktes die Ausbildung von Jugendspielern in deutschen Vereinen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1172532

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